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Bürgschaft für Mängelansprüche und weitere Ansprüche (Gewährleistungsbürgschaft)
Die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH Steinfurter Straße 60, 48149 Münster
- Auftraggeberin – und
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- Auftragnehmer –
haben am ……………..……… einen Vertrag über die Erbringung von ............................................................................. ,
am Objekt: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………….. geschlossen.
Gemäß § 9 Ziff. 2 des uns vorliegenden Bauvertrags hat der Auftragnehmer Sicherheit in Form einer Bürgschaft zu stellen in Höhe von 5% der Nettoschlussrechnungssumme für die Erfüllung der ihm aus diesem Vertrag (unter Berücksichtigung von während der Bauausführung geänderten und/oder zusätzli- chen Leistungen gemäß §§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 VOB/B) obliegenden Verpflichtungen hinsichtlich der Mängelbeseitigung (inkl. sämtlicher mit Mängeln zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzan- sprüche) sowie hinsichtlich der Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen und hinsichtlich von Freistellungs- und Regressansprüchen.
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir, die
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hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung sämtlicher dem Auftragnehmer gemäß Ziffer ....................................... des Bauvertrags obliegender Verpflichtungen die selbstschuldnerische, unbedingte Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von
€ ……………….…………….. (netto) (i. W. .................................................................................................................................... )
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Wir können aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden. Die Hinter- legung des Bürgschaftsbetrags ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Ort des Bauvorhabens.
………………………………………. …………………………………………………….. Ort, Datum Unterschriften/Stempel
04/2022