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Nachfolgend beantworten wir eingegangene Bieterfragen:
- Frage:
Bezüglich der LV-Positionen 1.8 und 1.9 zur Sperrung des Gehwegs sowie dem Vorhalten der Sperrung möchten wir klären,
wie die anfallenden Gebühren für die Sondernutzung sowie die Verwaltungsgebühren des Ordnungsamtes zu behandeln
sind.
Werden diese Kosten bauseits übernommen, oder müssen die entsprechenden Gebühren direkt beim Ordnungsamt
Reichenbach/Fils angefragt und separat berücksichtigt werden?
Antwort:
Die Kosten von der Sperrung werden vom AN übernommen. Diese sollen in den Positionen 1.8 und 1.9 einkalkuliert werden
(Gebühren sollen angefragt und in den Positionen berücksichtigt werden). D.h. die Kosten werden nicht von der
Bauherrenschaft getragen.