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Hinweisblatt (Wichtig/Vertragsbestandteil)_____________________
Aufgrund der §§ 38, 42 UVgO bzw. VOB/A und §§ 53, 56 und 57 VgV sowie infolge der
derzeitigen Rechtsprechung müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Angebot ausgeschlossen
wird, wenn zum Beispiel:
Preisangaben fehlen (auch angeforderte Alternativangebote sind zu bepreisen)
die Ausschreibungsunterlagen verändert wurden (hierunter fällt auch, wenn Sie in
Ihrem Angebot z. B. auf eigene AGB verweisen, diese Ihrem Angebot beifügen oder
die Ausschreibungsbedingungen auf andere Weise abändern),
oder die Ausschreibungsbedingungen auf andere Weise abgeändert wurden),
Sollten Sie Anregungen zum Leistungsverzeichnis/zur Leistungsbeschreibung haben,
dies bitte auf einem gesonderten Schreiben vermerken – nicht eigenhändig in das
LV/die LB schreiben - es droht der Angebotsausschluss!
Preise aufgrund von Mischkalkulationen (z. B. spekulative Preise) gebildet werden,
Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Ihr Angebot entsprechend sorgfältig und vollständig
ausgefüllt ist.
Abgabe Angebot in Papierform:
Die im Formblatt Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen ausdrucken, ggfs.
vollständig ausfüllen und als Vertragsbestandteil dem Angebot beifügen.
Das Formblatt Angebotsschreiben muss auf der letzten Seite unterschrieben sein,
fehlt die Unterschrift dort, führt dies zum Angebotsausschluss.
Den Kennzettel bitte ausfüllen und außen auf den Angebotsumschlag kleben!
Preisnachlässe:
Falls Preisnachlässe (ohne Bedingungen) gewährt werden, sind diese an der
entsprechend vorgesehenen Stelle (Angebotsschreiben) einzutragen. Nachlässe mit
Bedingungen (z. B. Skonti mit Zahlungsfrist 14 Tage o. ä.) werden zwar
Vertragsbestandteil, können bei der Angebotswertung jedoch nicht berücksichtigt
werden.
bei Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt:
(Liefer/-Dienstleistungen 40.000 EUR, Baufträge: 120.000 EUR (netto)
bitte wenden →
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Eigene AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bieter sind ausgeschlossen. Mit der
Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass eventuell eingereichte – etwa auf der
Rückseite des Kopfbogens abgedruckte - eigene Geschäftsbedingungen und/oder
Vertragsbedingungen als nicht abgegeben gelten und nicht Vertragsbestandteil
werden. Ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt hingegen, wenn der Bieter explizit
auf die Geltung seiner AGB hinweist!
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Vergabestelle.
Hansestadt Salzwedel
Zentrale Vergabestelle
Telefon: 03901/65-370/371
E-Mail: vergabestelle@salzwedel.de