[Seite 1]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
Projektnummer: P25-0038
Projektbezeichnung: Ralingen, Petrusstraße Sanierung und Anbau der KiTa
Auftraggeber: Ortsgemeinde Ralingen Verbandsgemeinde Trier-Land Gartenfeldstraße 12 54295 Trier
Bauherr: s. Auftraggeber
Datum: 24.04.2026
Verteiler (per E-Mail): VG Trier-Land, Herr Sven Maier Pur+, Frau Carolin Bermes Gorges-Wahlen, Herr Thomas Gorges
Ingenieurbüro für Geotechnik Jörg Leinenbach Jörg Leinenbach Bertulfstraße 34 ∙ D-54296 Trier Deutsche Kreditbank Berlin Tel.: +49 651 1704171 IBAN: DE15 1203 0000 1077 0455 71 Fax: +49 651 1704172 BIC: DYLADEM1001 joerg.leinenbach@Ifgeo.de
[Seite 2]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
INHALTSVERZEICHNIS
1 Vorgang ........................................................................................................................ 1 2 Unterlagen ................................................................................................................... 1 3 Untersuchungsgebiet und Planung ........................................................................... 1 3.1 Angaben zum Baugrundstück ............................................................................................. 1 3.2 Angaben zur Planung .......................................................................................................... 2 3.3 Geotechnische Kategorie nach DIN 4020 ........................................................................... 2 3.4 Wasserschutzgebiet ............................................................................................................. 2 3.5 Erdbebenzone ...................................................................................................................... 2 4 Baugrund- und Grundwasserverhältnisse ................................................................ 2 4.1 Geologische Übersicht ........................................................................................................ 2 4.2 Untersuchungen ................................................................................................................... 2 4.3 Baugrundaufbau und -beschaffenheit ................................................................................ 3 4.4 Grund- und Schichtwasser, Durchlässigkeitsverhältnisse ............................................... 3 4.5 Baugrundklassifizierung ...................................................................................................... 4 4.6 Kenngrößen der aufgeschlossenen Baugrundschichten .................................................. 5 4.7 Schadstoffgehalte ................................................................................................................ 6 5 Bewertungen und Empfehlungen .............................................................................. 7 5.1 Gründung des Anbaus ......................................................................................................... 7 5.2 Baugrube .............................................................................................................................. 8 5.3 Erdarbeiten und Wiederverwendbarkeit von Aushubmassen ........................................... 9 5.4 Verwertung und Beseitigung der Aushubmassen ............................................................. 9 5.5 Abdichtung der erdberührten Bauteile ............................................................................. 10 6 Baubegleitende Kontrollen ....................................................................................... 12
ANLAGEN
1 Lagepläne
2 Fotodokumentation
3 Aufschlussprofile im Bauwerksschnitt
4 Prüfbericht des chemischen Labors
[Seite 3]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
1 Vorgang
Die vorhandene Kindertagesstätte (KiTa) in der Petrusstraße in Ralingen wird saniert und durch einen Anbau erweitert.
Das Ingenieurbüro für Geotechnik Jörg Leinenbach (IfGeo) wurde von der Ortsgemeinde Ralingen über die Verbandsgemeinde Trier-Land mit der Erkundung des Baugrundes und der Erstellung eines Geotechnischen Berichts beauftragt.
2 Unterlagen
[U1] Sanierung und Anbau – KiTa Ralingen, Bauantrag, PUR+ ARCHITEKTEN, Kasel, 27.10.2025
- Lageplan / Dachentwässerung, Maßstab 1:200, 1:1000
- Grundrisse / Abbruch-Neubau, Maßstab 1:100, 1:1000
- Ansichten Nord / ‚Süd, Maßstab 1:100, 1:1000
- Ansichten + Schnitte – Abbruch / Neubau, Maßstab 1:100, 1:1000 [U2] Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200), Blatt CC 6302 Trier, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Zusammenarbeit mit den Geologischen Landesämtern der Bundesrepublik Deutschland und benachbarter Staa- ten, Hannover, 1987 [U3] Carte géologique du Luxembourg à l'échelle 1:25.000, Feuille n° 3 Wiltz. Service géolo- gique de l'État / Administration des ponts et chaussées, Luxemburg, 2011. [U4] Carte topographique du Grand-Duché de Luxembourg. Geoportail.lu, Luxemburg, Datenab- ruf: April 26. [U5] Geoexplorer des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland- Pfalz, https://gda-wasser.rlp-umwelt.de/GDAWasser/client/gisclient/index.html?applicatio- nId=12588, Abfrage vom 24.04.2026 [U6] Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches Geoforschungszentrum, https://www.gfz-pots- dam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage/, Abfrage vom 24.04.2026
3 Untersuchungsgebiet und Planung 3.1 Angaben zum Baugrundstück
Die Lage des Baugrundstücks ist in den Anlagen 1.1 und 1.2 im Ausschnitt der Topographischen Karte, der Geologischen Übersichtskarte [U2] und im Luftbild gekennzeichnet. Das Grundstück be- findet sich am Westrand der Ortschaft Ralingen in Gleithanglage, kurveninnenseitig einer Schleife der Sauer.
Das Baugrundstück war zum Untersuchungszeitpunkt bereits mit dem Bestandsgebäude der KiTa bebaut und verfügt über befestigte Zuwegungen sowie unbefestigte Grün- und Spielflächen. Es grenzt nach Nordosten an die Fahrbahn der Petrusstraße und an den übrigen Seiten an Nachbar- parzellen bzw. öffentliche Flächen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich weitere öffentliche Gebäude, insbesondere die südwestlich angrenzende Grundschule sowie eine Sporthalle. Die ge- naue Anordnung des geplanten Anbaus sowie die Standorte der geotechnischen Erkundungsstellen sind im Lageplan der Anlage 1.3 dargestellt.
1
[Seite 4]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
3.2 Angaben zur Planung
Der geplante Anbau erweitert den bestehenden Kindergarten in südwestlicher Richtung. Die Grund- fläche des Anbaus beträgt ca. 40 m × 16 m. Der Neubau wird überwiegend in Holzbauweise errichtet; lediglich einzelne, an den Bestand angrenzende Bauwerksteile (Treppenhaus, Giebelwand) werden u.a. aus Brandschutzgründen aus Stahlbeton hergestellt.
Analog zum Bestandsgebäude ist der Anbau ohne Unterkellerung vorgesehen und umfasst ein Erd- geschoss sowie ein Obergeschoss. Die Oberkante des Erdgeschoss-Fertigfußboden (OKFFB) wird auf gleicher Höhe wie die des Bestandes auf 155,0 m ü. NHN angeordnet.
3.3 Geotechnische Kategorie nach DIN 4020
Das geplante Bauvorhaben wird gemäß DIN 4020:2010-12 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke“ in die Geotechnische Kategorie GK 1 eingestuft.
3.4 Wasserschutzgebiet
Der Projektstandort liegt gemäß einer aktuellen Abfrage des Geoexplorers [U3] außerhalb von Wasserschutzgebieten.
3.5 Erdbebenzone
Nach der Erdbebenzonierung gemäß DIN 4149 liegt der Projektstandort außerhalb der definierten Erdbebenzonen.
4 Baugrund- und Grundwasserverhältnisse 4.1 Geologische Übersicht
Gemäß der Geologischen Übersichtskarte [U2] (s. Abbildung 2 in der Anlage 1) befindet sich der Projektstandort im Verbreitungsgebiet von quartären Sedimenten der Sauer, die allgemein als Kies, Sand und tonig-humoser Schluff beschrieben werden. Unter den Flusssedimenten sind Mergel- und Tonmergelsteine des Mittleren Muschelkalk zu erwarten.
4.2 Untersuchungen
Der Baugrund wurde mit drei Kleinrammbohrungen (KRB) und drei Sondierungen mit der schweren Rammsonde (DPH) erkundet. Die Anordnung der Erkundungsstellen ist in den Anlagen 1.2 und 1.3 im Luftbild und im Erdgeschossgrundriss dargestellt.
Die Lagekoordinaten und Ansatzhöhen der Baugrundaufschlüsse wurden mit einem präzisen GPS- Messgerät im Bezugssystem ETRS89 / UTM32 (Höhenbezug: DHHN2016) aufgenommen. Die Lage- und Höhenaufnahme erfolgte mit einer Genauigkeit von ±5 cm.
In der Anlage 2 sind Fotos der Erkundungsbereiche und des Bohrguts abgebildet.
2
[Seite 5]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
4.3 Baugrundaufbau und -beschaffenheit
Die Ergebnisse der Baugrunderkundung sind in der Anlage 3 in den Bauwerksschnitt A-A der Bau- antragsplanung projiziert.
Die aufgeschlossenen Schichten werden in der folgenden Tabelle zu Schichteinheiten zusammen- gefasst und beschrieben. Detaillierte Angaben zu Schichtmächtigkeiten und -tiefen können den Pro- filen in Anlage 3 entnommen werden.
Tabelle 1: Zusammenfassung und Beschreibung der erkundeten Schichten
| Signatur | Bezeichnung | angetroffen in | Beschreibung | Färbung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mutterboden | KRB 1, KRB 2 | schluffig-humoser Sand | braun | |||||
| Kies-Schluff- Gemisch | Kies-Schluff- | KRB 1, KRB 2 | mitteldicht gelagerter, feinkornreicher, sandig- schluffiger Rundkies (möglicherweise aufgefüllt) | braun, dun- kelbraun, braungrau | ||||
| Gemisch | ||||||||
| kiesiger Ton | KRB 1 | leicht plastischer Ton mit sandigen und kiesigen Anteilen und steifer bis halbfester Konsistenz | braun | |||||
| Sand-Schluff- | KRB 3 | mitteldicht gelagerter, feinkornreicher schluffi- ger und kiesiger Sand mit Rundkiesanteilen | braun | |||||
| Gemisch | ||||||||
| Verwitte- rungs- /Hangschutt | Verwitte- | alle KRB | schwach schluffiger bis schluffiger, sandiger Kies mit kantigen Kalksteinstücken; dicht bis sehr dicht gelagert bzw. in Festgestein überge- hend | braun, dun- kelbraun, braungrau | ||||
| rungs- | ||||||||
| /Hangschutt |
Die Endtiefen der Aufschlüsse wurden durch die mit der Tiefe stark zunehmende Festigkeit Verwit- terungs- bzw. Hangschutts auf Maße zwischen 3,0 m und 4,5 m unter GOK1 begrenzt.
4.4 Grund- und Schichtwasser, Durchlässigkeitsverhältnisse
Mit den Bohrungen und Sondierungen wurden am Erkundungstag keine wasserführenden Schichten angetroffen.
Zur Tiefenlage und zum Schwankungsbereich des Grundwasserspiegels sind mangels Langzeit- messdaten keine Angaben möglich.
Im Rahmen der Planung ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben innerhalb eines festgesetzten oder po- tenziellen Überschwemmungsgebietes der Sauer liegt. Da das Gebäude in Holzbauweise errichtet werden soll, wird davon ausgegangen, dass diese Prüfung planerisch bereits berücksichtigt wurde und eine Überflutung des Baubereichs ausgeschlossen werden kann.
Der Baugrund ist nach DIN 18130 als schwach bis sehr schwach durchlässig (Durchlässigkeitsbei- werte k ≤ 10-6 m/s) einzustufen. f
1 Geländeoberkante am Ansatzpunkt des Aufschlusses
3
[Seite 6]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
4.5 Baugrundklassifizierung
In der nachfolgenden Tabelle werden den erkundeten Schichten die Bodengruppen nach DIN 18196, die Bodenklassen nach DIN 18300 und die Frostempfindlichkeitsklassen nach ZTV E-StB zugewiesen.
Tabelle 2: Bodengruppen, Bodenklassen und Frostempfindlichkeitsklassen
| Signatur | Bezeichnung | Bodengruppen | Bodenklassen | Frostempfind- | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nach | nach | lichkeitsklassen | ||||||||||||
| DIN 18196 | DIN 18300:2012 | nach ZTV E-StB | ||||||||||||
| Mutterboden | OH | 1 | - | |||||||||||
| Kies-Schluff- | GU* | 4 | F3 | |||||||||||
| Gemisch | ||||||||||||||
| kiesiger Ton | kiesiger Ton | TL, GT* | 4 | F3 | ||||||||||
| Sand-Schluff- | SU* | 4 | F3 | |||||||||||
| Gemisch | ||||||||||||||
| Verwitte- | GU, GU* | 3, 4 | F2 – F3 | |||||||||||
| rungs- | ||||||||||||||
| /Hangschutt |
Mit der Überarbeitung der DIN 18300 im Jahr 2015 wurde die bis dahin übliche Zuordnung des Baugrundes zu Bodenklassen 1 bis 7 durch projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche ersetzt. Die in Tabelle 2 aufgeführten Bodenklassen dienen lediglich als ergänzende Information. Für die Ausschreibung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten ist der Baugrund gemäß der aktuellen Norm in Homogenbereiche einzuteilen, welche Einheiten mit vergleichbaren erdbautech- nischen Eigenschaften darstellen.
Auf Grundlage der Erkundungsergebnisse kann der im voraussichtlichen Aushubbereich erkundete Baugrund zu einem Homogenbereich zusammengefasst werden. Die Beschreibung dieses Homo- genbereichs nach DIN 18300:2019 ist in der nachfolgenden Tabelle enthalten.
4
[Seite 7]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
Tabelle 3:Homogenbereich für die in der oberen Bodenzone erkundeten Lockergesteine nach DIN 18300:2019
| Parameter | B1 | |
|---|---|---|
| Signatur in der Anlage 3 | ||
| Bodengruppe | GU*, GT*, SU*, TL | |
| nach DIN 18196 | ||
| Massenanteile in % | ≤ 30 0 0 | |
| 63 mm – 200 mm (Steine) | ||
| 200 mm – 630 mm (Blöcke) | ||
| > 630 mm (grobe Blöcke) | ||
| Konsistenz | steif bis halbfest | |
| Plastizität | leicht plastisch | |
| Lagerungsdichte | mitteldicht bis dicht | |
| organischer Anteil in M.-% | ≤ 5 |
4.6 Kenngrößen der aufgeschlossenen Baugrundschichten
In der folgenden Tabelle werden den erkundeten Schichten basierend auf Erfahrungswerten cha- rakteristische Bodenkennwerte zugeordnet.
Tabelle 4: charakteristische Bodenkennwerte
| Signatur | Bezeichnung | Wichte k in kN/m³ | Wichte u. A. | Reibungs- | Kohäsion | Steifemodul | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ‘ k | winkel ' k | c' k | Es | |||||||||||||||
| in kN/m³ | in ° | in kN/m² | [MN/m²] | |||||||||||||||
| Kies-Schluff- Gemisch | 20 | 11 | 35 | 0 | 40 | |||||||||||||
| kiesiger Ton | 20 | 10 | 27,5 | 10 | 10 | |||||||||||||
| Sand | 20 | 11 | 32,5 | 0 | 30 | |||||||||||||
| Verwitterungs- /Hangschutt | 21 | 12 | 35 | 0 | 80 |
5
[Seite 8]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
4.7 Schadstoffgehalte
Zur orientierenden abfalltechnischen Bewertung der erkundeten Böden wurde aus dem Bohrgut der Kleinrammbohrungen eine Laborprobe C1 des oberen Baugrundhorizontes zusammengestellt und dem Labor Eurofins Umwelt Südwest zur chemischen Untersuchung übergeben.
Die Zusammensetzung der Laborprobe ist nachfolgend angegeben.
Tabelle 5: Zusammenstellung der Laborprobe
| Probe | Bohrung | Entnahme- | ||
|---|---|---|---|---|
| tiefe | ||||
| C1 | KRB 1 | 0,3 – 0,8 m | ||
| KRB 2 | 0,3 – 1,6 m | |||
| KRB 3 | 0,3 – 1,1 m |
Die Untersuchung erfolgte nach Ersatzbaustoffverordnung, Anlage 1, Tabelle 3 („Materialwerte für Bodenmaterial und Baggergut“).
Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen (s. Prüfbericht in Anlage 4) sind die untersuch- ten Schwermetallgehalte überwiegend unauffällig bis mäßig erhöht. Mineralölkohlenwasserstoffe wurden nicht nachweisbar bzw. nur unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenzen festgestellt. Die Eluatuntersuchungen ergaben insgesamt geringe Stofffreisetzungen.
Auffälligkeiten ergeben sich insbesondere im Hinblick auf erhöhte Gehalte an polyzyklischen aro- matischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Die Summe der 16 PAK beträgt 29,2 mg/kg TS. Der Wert liegt damit noch unterhalb des Materialwertes für Bodenmaterial der Klasse BM-F3 nach Ersatzbau- stoffverordnung. Die untersuchte Mischprobe ist daher nach den vorliegenden Analyseergebnissen der Materialklasse BM-F3 zuzuordnen. Maßgebend für diese Einstufung ist der erhöhte PAK-Ge- halt.
Im Hinblick auf die abfallrechtliche Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall ist der festgestellte PAK-Gehalt gesondert zu bewerten. Der PAK-Gehalt liegt mit 29,2 mg/kg TS nur ge- ringfügig unterhalb des in Rheinland-Pfalz für die Abgrenzung zwischen nicht gefährlichem und ge- fährlichem Abfall herangezogenen PAK-Wertes von 30 mg/kg TS. Aus dem vorliegenden Analyseer- gebnis ergibt sich somit noch die Einstufung als nicht gefährlicher Abfall. Aufgrund der Nähe zum Abgrenzungswert sind bei der späteren Deklaration der tatsächlich anfallenden Aushubmassen jedoch chargenbezogene Überschreitungen nicht auszuschließen.
6
[Seite 9]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
5 Bewertungen und Empfehlungen 5.1 Gründung des Anbaus
Auf Grundlage der durchgeführten Baugrunduntersuchungen sowie unter Berücksichtigung der vor- liegenden Planung und der standortspezifischen Randbedingungen kann der Anbau, wie in den Bauantragsplänen dargestellt, auf einer tragenden Bodenplatte flach gegründet werden. Eine Grün- dung auf Streifen- oder Einzelfundamenten wäre aus geotechnischer Sicht grundsätzlich ebenfalls möglich; entsprechende Angaben können bei Bedarf nachgereicht werden.
Die Gründung hat auf einem ausreichend tragfähigen, ebenen und einheitlich vorbereiteten Planum zu erfolgen. Aufgelockerte, aufgeweichte, organische oder anderweitig nicht tragfähige Bodenzonen sind vollständig zu entfernen und durch geeignetes, verdichtungsfähiges Material zu ersetzen.
Unter der Bodenplatte ist ein Unterbau anzuordnen, der mehrere Funktionen erfüllt:
• tragfähiges, witterungsunempfindliches und befahrbares Arbeitsplanum für die Bauausfüh- rung • kapillarbrechende Schicht • gegebenenfalls Austausch wenig tragfähiger Böden im Einflussbereich der Gründungslasten
Für den Unterbau werden folgende Ausführungsparameter empfohlen:
• Gesamtdicke: d ≈ 0,30 m (endgültige Festlegung im Zuge der Bauausführung unter Berück- sichtigung der tatsächlich angetroffenen Baugrundverhältnisse) • Material: kornabgestuftes, verdichtungsfähiges Gesteinskörnungsgemisch mit Feinkornan- teil d ≤ 5 M.-%, z. B. Frostschutzschichtmaterial FSS 0/32 bis 0/56 nach TL SoB-StB < 0,063 mm • Einbau: lagenweise mit maximal 20 bis 30 cm Schichtdicke je Lage • dynamische Verdichtung auf mindestens D ≥ 98 % bzw. E ≥ 60 MN/m² bei einem Verhält- Pr V2 niswert E /E ≤ 2,5 V2 V1
Die Oberfläche des Unterbaus ist höhengerecht und eben herzustellen, um eine gleichmäßige Last- abtragung aus der Bodenplatte sicherzustellen.
Entlang des bestehenden Gebäudes ist der Unterbau an die vorhandene Bestandsgründung anzu- passen. In diesem Bereich sind die Vorgaben der DIN 4123 einzuhalten. Anstelle eines Schotterun- terbaus wird empfohlen, den Unterbau entlang des Bestandsfundamentes aus Drainbeton herzu- stellen, um in diesem sensiblen Anschlussbereich eine dynamische Verdichtung ungebundener Baustoffe zu vermeiden. Zudem kann der Drainbeton bei Bedarf abschnittsweise eingebaut werden, sofern eine Untergrabung der vorhandenen Gründung erforderlich wird. Dadurch lässt sich das Ri- siko nachteiliger Setzungen oder Erschütterungseinwirkungen auf das Bestandsgebäude reduzie- ren.
Für die statische Bemessung der Bodenplatte kann vereinfachend ein Bettungsmodul von k = 15 MN/m³ angesetzt werden. Für eine Bemessung nach dem Steifemodulverfahren wird auf die s in Tabelle 3 angegebenen schichtspezifischen Steifemoduln verwiesen. Der Steifemodul des Unter- baus kann mit Es = 60 MN/m² angenommen werden.
7
[Seite 10]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
Der vorstehend genannte Bettungsmodul gilt für die beschriebene Ausführung von Planum und Un- terbau sowie für eine ausreichend steife, flächig lastabtragende Bodenplatte.
Im Randbereich der Bodenplatte kann ein erhöhter Bettungsmodul berücksichtigt werden. In einem umlaufenden Randstreifen entlang der Plattenaußenkanten mit einer Breite von b = 1,0 m kann k = 2,0 · k angesetzt werden. s,Rand s
Unter Ansatz einer mittleren Sohldruckspannung von σ ~ 40 kN/m² ergeben sich für den erkundeten m Baugrund überschlägig mittlere Setzungen in einer Größenordnung von etwa s ≈ 1 cm. Die Set- zungsangaben stellen eine überschlägige Abschätzung auf Grundlage vereinfachter Annahmen dar. Für den Gebrauchstauglichkeitsnachweis (Begrenzung von Gesamt- und Differenzsetzungen) sind bei Bedarf objektbezogene Setzungsberechnungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bau- werkslasten sowie der Bauwerks-Baugrund-Interaktion durchzuführen.
In Bereichen, in denen die Unterkante der Bodenplatte einschließlich Unterbau weniger als 0,80 m unter Geländeoberkante liegt, sind unter den Außenrändern Frostschürzen vorzusehen. Alternativ kann der Unterbau in diesen Bereichen bis mindestens 0,80 m unter Geländeoberkante geführt wer- den.
Aufgrund der Lastausbreitung ist der Unterbau mit seitlichem Überstand gegenüber den Plattenrän- dern herzustellen. Bei Annahme einer Lastausbreitung unter 45° gilt:
Überstandsbreite ≥ Unterbaudicke am jeweiligen Plattenrand.
5.2 Baugrube
Der Bau des im Bauantrag dargestellten Bauwerks erfordert voraussichtlich lediglich flache Aus- schachtungen. Nachfolgend werden daher allgemeine Empfehlungen zur Sicherung bzw. Abbö- schung von Baugruben und Gräben gegeben.
Hinsichtlich der Sicherung und Abböschung von Baugruben und Gräben wird auf die Vorgaben der DIN 4123 und DIN 4124 verwiesen. Die nachfolgenden Angaben können bei Bedarf konkretisiert werden, sobald Lage, Tiefe und Randbedingungen der jeweiligen Abgrabungen bekannt sind.
Für ungesicherte Baugruben und Gräben mit Tiefen > 1,25 m ist bei den erkundeten Böden eine maximale Böschungsneigung von 45° einzuhalten. Bei Gruben und Gräben bis 1,25 m Tiefe sind nach DIN 4124 unter Beachtung der dort genannten Randbedingungen auch steilere Wandungen möglich.
Ein ungesichertes Abböschen von Baugruben und Gräben ist generell nur bei ausreichenden Ab- ständen zu bestehenden Bauwerken, Verkehrsflächen, Leitungen und sonstigen Lasten zulässig.
Die Baugrubenböschungen sind gegen Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Niederschlags- wasser, zu schützen. Hierzu können die Böschungen beispielsweise mit Planen abgedeckt werden.
8
[Seite 11]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
5.3 Erdarbeiten und Wiederverwendbarkeit von Aushubmassen
Beim Aushub werden nach Abtrag des Oberbodens feinkornreiche Böden anfallen.
Der Oberboden ist vom restlichen Aushub zu trennen und gemäß den Vorgaben des Baugesetzbu- ches, § 202 als Schutzgut „in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vergeudung und Vernichtung zu schützen“. Dies bedeutet, dass der anfallende Oberboden vorschriftsgemäß zu lagern und im Rahmen der Maßnahme oder andernorts zur Herstellung eines neuen Oberbodenhorizontes zu wie- derzuverwenden ist.
Die anfallenden Böden sind aufgrund ihrer Feinkornanteile witterungsempfindlich und weichen bei Wasserzufuhr und/oder mechanischer Beanspruchung schnell auf. Die Aushubsohle ist daher mög- lichst auflockerungsfrei mit einem Baggerlöffel mit Schneide vor Kopf anzulegen und umgehend mit dem Unterbau zu überbauen.
Aufgrund der Witterungsempfindlichkeit der anfallenden Aushubmassen wird ihr Wiedereinbau nur in Bereichen empfohlen, in denen geringe Tragfähigkeitsanforderungen bestehen und nachträgliche Sackungen der Verfüllung / Anschüttung in Kauf genommen werden können (z.B. Unterbau von Grünflächen oder von nicht zu befestigenden bzw. zu überbauenden Geländebereichen). Zudem sind im Hinblick auf den Wiedereinbau die Angaben im Abschnitt 5.4 zum Schadstoffgehalt der Bö- den zu beachten.
Für setzungsarme und tragfähige Verfüllungen bzw. Anschüttungen eignen sich vorzugsweise grob- und gemischtkörnige Böden der Gruppen SU, SW, SI, GU, GW und GI gemäß DIN 18196 oder kornabgestufte Gesteinskörnungsgemische mit einem Feinkornanteil d₀,₀₆₃ ≤ 10 M.-% und einem Größtkorn D = 40 mm – 80 mm. Die Böden bzw. Gesteinskörnungsgemische sind mit einem opti- malen Wassergehalt nach Proctor (w ) einzubauen und zu verdichten. Dabei sind sowohl das ein- Pr gesetzte Verdichtungsgerät als auch die Schichtdicke der Verdichtungslagen auf die Eigenschaften der verwendeten Materialien abzustimmen.
5.4 Verwertung und Beseitigung der Aushubmassen
Die vorliegenden Untersuchungen ermöglichen eine orientierende abfalltechnische Bewertung der erkundeten Böden und dienen insbesondere der frühzeitigen Berücksichtigung der zu erwartenden Schadstoffbelastungen in Planung und Ausschreibung.
Auf Grundlage der orientierenden abfalltechnischen Schadstoffuntersuchungen (s. Abschnitt 4.7 und Anlage 4) ist davon auszugehen, dass beim Aushub anthropogen beeinflusste Böden mit abfalltech- nisch relevanten Schadstoffgehalten anfallen werden. Eine uneingeschränkte Wiederverwendung der untersuchten Böden innerhalb sensibler Nutzungsbereiche oder eine freie Verwertung außer- halb des Baugrundstücks ist aufgrund der festgestellten PAK-Gehalte nicht möglich. Nach den Er- gebnissen der orientierenden Schadstoffuntersuchungen kommt eine Verwertung grundsätzlich nur im Rahmen der für BM-F3 zulässigen Einbauweisen nach Ersatzbaustoffverordnung und unter Be- achtung der jeweiligen standortbezogenen Randbedingungen in Betracht. Sofern ein Wiedereinbau auf dem Baugrundstück vorgesehen ist, sollte dieser ausschließlich in technisch überbauten, ver- siegelten oder dauerhaft überdeckten Bereichen erfolgen. Ein Einbau in Oberflächenbereichen mit unmittelbarem Kontakt zur späteren Nutzung, in Vegetationsflächen oder in Versickerungsbereichen sollte auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse unterbleiben.
9
[Seite 12]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
Die endgültige Festlegung des Entsorgungs- bzw. Verwertungsweges ist von der tatsächlichen Be- schaffenheit der beim Aushub anfallenden Bodenchargen sowie von den Annahmekriterien der je- weiligen Verwertungs- oder Entsorgungsanlage abhängig. Die vorliegenden orientierenden Unter- suchungen ersetzen daher in der Regel nicht die für die konkrete Annahmeentscheidung erforderli- che Deklaration. Ob und in welchem Umfang ergänzende Untersuchungen erforderlich werden, hängt insbesondere von der Homogenität der Aushubmassen, der vorgesehenen Materialtrennung, der gewählten Entsorgungsanlage sowie deren Annahmekriterien ab. In der Praxis erfolgt die ab- schließende Deklaration häufig auf Grundlage repräsentativer Haufwerksbeprobungen der ausge- hobenen Bodenmassen. Alternativ kann bei ausreichend dichter und repräsentativer Beprobung so- wie hinreichend homogener Materialbeschaffenheit unter Umständen auch eine ergänzende bzw. verdichtete In-situ-Untersuchung als Grundlage der weiteren abfalltechnischen Bewertung herange- zogen werden. Die Vorgehensweise ist im Vorfeld mit der zuständigen Bodenschutzbehörde bzw. der annehmenden Verwertungs- oder Entsorgungsanlage abzustimmen.
Wird von einer ergänzenden In-situ-Untersuchung im Vorfeld der Bauausführung abgesehen, gelten im Hinblick auf eine baubegleitende Deklaration und Haufwerksbeprobung folgende Empfehlungen:
Die Aushubmassen sind während der Bauausführung nach Bodenart, Herkunft und organolepti- schen Auffälligkeiten getrennt zu gewinnen und separat zu lagern. Vor einer externen Verwertung oder Beseitigung sind bei Bedarf ergänzende Deklarationsuntersuchungen an repräsentativen Hauf- werken durch ein akkreditiertes Fachlabor durchführen zu lassen. Der Umfang der Untersuchungen ist auf die tatsächlichen Materialchargen und die Anforderungen der vorgesehenen Annahmestelle abzustimmen.
Um Verzögerungen im Bauablauf und Nachtragsforderungen zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen bereits in der Planung und Ausschreibung zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbeson- dere die Bereitstellung ausreichend großer und geeigneter Flächen für die fachgerechte Anlage von Haufwerken, die getrennte Lagerung der unterschiedlichen Bodenchargen, die Probenahme nach LAGA PN 98 sowie die anschließende Analytik. Erst nach Vorliegen der für die konkrete Annahme erforderlichen Deklarationsanalysen kann über den endgültigen Entsorgungsweg – Verwertung in technischen Bauwerken oder Beseitigung auf einer Deponie – entschieden werden.
5.5 Abdichtung der erdberührten Bauteile
Das Bauwerk liegt nach den Ergebnissen der durchgeführten Baugrunderkundungen oberhalb grundwasserführender Schichten. Es ist jedoch zu beachten, dass der erkundete Baugrund gemäß DIN 18130 als schwach bis sehr schwach wasserdurchlässig einzustufen ist (k ≤ 10⁻⁶ m/s). f
Nach DIN 18533 ist bei wenig durchlässigem Baugrund grundsätzlich zu berücksichtigen, dass sich im Bereich erdberührter Bauteile aufstauendes Sickerwasser bilden kann, welches zeitweise zu ei- ner Beanspruchung durch drückendes Wasser führt. In solchen Fällen ist auch bei einer Lage ober- halb des Grundwasserspiegels regelmäßig eine Abdichtung gegen drückendes Wasser vorzusehen (Wassereinwirkungsklasse W2.1-E: mäßige Einwirkung von drückendem Wasser). Bei Bauteilen aus wasserundurchlässigem Beton ist sinngemäß die Beanspruchungsklasse 1 nach WU-Richtlinie anzusetzen, sofern diese oberhalb des Grundwasserspiegels, jedoch innerhalb wenig durchlässiger Böden liegen.
10
[Seite 13]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
Die Anforderungen an die Abdichtung können reduziert werden, wenn ein Aufstau von Sickerwasser im Bereich der erdberührten Bauteile durch eine dauerhaft funktionsfähige Dränanlage nach DIN 4095 sicher verhindert wird. In diesem Fall ist nach DIN 18533 eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser (Wassereinwirkungsklasse W1.2-E) ausreichend. Dies entspricht sinngemäß bei WU-Beton-Bauteilen der Beanspruchungsklasse 2.
Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, eine fachgerecht geplante Dränung die Sicherheit gegenüber unplanmäßigen Wasserzutritten erhöhen kann, beispielsweise bei Undichtigkeiten was- serführender Grundleitungen oder sonstigen Leitungsdefekten im unmittelbaren Umfeld des Gebäu- des. Dies kann im Einzelfall als zusätzliches Argument für die Ausführung einer Dränanlage gewertet werden. Voraussetzung für die Funktion der Dränage ist jedoch, dass dauerhaft eine geeignete Vor- flut vorhanden ist, welche das anfallende Wasser rückstaufrei aufnehmen kann. Ein Anschluss der Dränung an die öffentliche Kanalisation ist hierbei in der Regel nicht zulässig beziehungsweise be- darf zumindest einer gesonderten Zustimmung des Netzbetreibers.
Im vorliegenden Fall ist eine Einsickerung von Niederschlagswasser in den Unterbau der Boden- platte im Wesentlichen nur über die in Abschnitt 5.1 beschriebenen seitlichen Unterbauüberstände möglich, die bei einem Verzicht auf betonierte Frostschürzen erforderlich werden. Der übrige Unter- bau wird durch die Bodenplatte sowie das aufgehende Bauwerk versiegelt. Bei Ausführung umlau- fender betonierter Frostschürzen entfallen die Unterbauüberstände und damit die seitlichen Infiltra- tionsflächen.
Auch bei seitlich überstehendem Unterbau ist die Fläche, über welche Niederschlagswasser in den Unterbau eindringen kann, im Verhältnis zur Gesamtfläche der möglichen Versickerung in den um- liegenden Untergrund vergleichsweise gering. Vor diesem Hintergrund ist auch bei dem hier anste- henden wenig durchlässigen Baugrund nicht zu erwarten, dass sich Sickerwasser bis zur Unterkante der Bodenplatte in maßgebender Höhe aufstaut und hieraus eine relevante Beanspruchung durch zeitweise drückendes Wasser entsteht.
Aus geotechnischer Sicht ist es daher vertretbar, die Abdichtung der Bodenplatte als maßgebliches erdberührtes Bauteil auch ohne Dränung des Unterbaus nach DIN 4095 für die Wassereinwirkungs- klasse W1.2-E, d. h. gegen Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser, auszulegen. Vorausset- zung hierfür ist, dass eine konzentrierte Wasserzufuhr im Randbereich vermieden wird.
Auf umlaufende Kiesstreifen oder sonstige stark versickerungsfördernde Randstreifen sollte daher verzichtet werden. Zudem dürfen die Randbereiche des Bauwerks nicht in Geländebereichen liegen, die bei Starkregenereignissen überflutet werden können. Das an das Gebäude angrenzende Ge- lände ist mit einem ausreichenden Gefälle vom Bauwerk weg auszubilden.
11
[Seite 14]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 - Ralingen, Petrusstraße - Sanierung und Anbau der KiTa
6 Baubegleitende Kontrollen
Die Empfehlungen im vorliegenden geotechnischen Bericht basieren auf der Interpolation von punk- tuellen Baugrundaufschlüssen. Die Untersuchungsergebnisse und die daraus abgeleiteten Empfeh- lungen sind während der Bauausführung fortlaufend zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf die gesamte Baufläche.
Werden Abweichungen zwischen den angetroffenen Boden- und Wasserverhältnissen und den im Bericht beschriebenen Annahmen festgestellt, ist unverzüglich zu prüfen, ob und in welchem Um- fang eine Anpassung der vorgesehenen Erd- und Gründungsmaßnahmen erforderlich wird. In die- sem Fall ist ein geotechnischer Fachingenieur – beispielsweise IfGeo – hinzuzuziehen, um eine Neubewertung vorzunehmen und die erforderlichen Anpassungen der Bauausführung mit den Bau- beteiligten abzustimmen.
Trier, 24.04.2026
Dipl.-Ing. Jörg Leinenbach
12
[Seite 18]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 – Ralingen, Petrusstraße – Sanierung und Anbau der KiTa
Foto 1: Erkundungsstelle 1
Foto 2: Bohrgut KRB 1
Anlage 2 - Seite 1 von 3
[Seite 19]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 – Ralingen, Petrusstraße – Sanierung und Anbau der KiTa
Foto 3: Erkundungsstelle 2
Foto 4: Bohrgut KRB 2
Anlage 2 - Seite 2 von 3
[Seite 20]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 – Ralingen, Petrusstraße – Sanierung und Anbau der KiTa
Foto 5: Erkundungsstelle 3
Foto 6: Bohrgut KRB 3
Anlage 2 - Seite 3 von 3
[Seite 21]
| Projektbezeichnung: Projektnr.: P25-0038 Ralingen, Petrusstraße Datum: 25.04.2026 Sanierung und Anbau der KiTa Planbezeichnung: Maßstab: 1:100 Bohrprofile und Sondierdiagramme Blattgröße: DIN A3 im Schnitt A-A des Bauantrags [U1] Anlage Nr.: 3 | |||
|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung: Ralingen, Petrusstraße Sanierung und Anbau der KiTa Planbezeichnung: Bohrprofile und Sondierdiagramme im Schnitt A-A des Bauantrags [U1] | Projektnr.: P25-0038 | ||
| Datum: 25.04.2026 | |||
| Maßstab: 1:100 | |||
| Blattgröße: DIN A3 | |||
| Anlage Nr.: 3 |
[Seite 22]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 – Ralingen, Petrusstraße – Sanierung und Anbau der KiTa
Anlage 4 - Seite 1 von 5
[Seite 23]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 – Ralingen, Petrusstraße – Sanierung und Anbau der KiTa
Anlage 4 - Seite 2 von 5
[Seite 24]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 – Ralingen, Petrusstraße – Sanierung und Anbau der KiTa
Anlage 4 - Seite 3 von 5
[Seite 25]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 – Ralingen, Petrusstraße – Sanierung und Anbau der KiTa
Anlage 4 - Seite 4 von 5
[Seite 26]
Geotechnischer Bericht Nr. 1
P25-0038 – Ralingen, Petrusstraße – Sanierung und Anbau der KiTa
Anlage 4 - Seite 5 von 5