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24_Kita-R Arbeits- u. Sicherheitsplan.pdf

Erd-, Maurer- und Betonarbeiten für die Sanierung und Erweiterung einer Kindertagesstätte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 09:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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ARBEITS- UND SICHERHEITSPLAN (ASP)

KiTa „Räuberhöhle“ Ralingen

Punktuelle Durchdringungen / Bohrungen an asbesthaltiger

Bestandsdachabdichtung

Berichtsnummer, Datum:

2025-043_B02, 26.07.2026

Auftraggeber:

Verbandsgemeinde Trier-Land für Ortsgemeinde Ralingen

aufgestellt von:

Dr.-Ing. Egbert Adam

Saarstr. 16a, 54455 Serrig

www.adam-bi.de

Textseiten: 12

Anlagenseiten: 0

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Projekt-Nr.: 2025-043

Inhalt

1 Änderungszusammenfassung ............................................................................................................................ 1

2 Grundlagen und Geltungsbereich ...................................................................................................................... 1

3 Projekt- und Schadstoffübersicht ....................................................................................................................... 2

4 Organisatorische Festlegungen .......................................................................................................................... 3

4.1 Vor Beginn der Arbeiten ............................................................................................................................... 4

4.2 Anzeige, Arbeitsplan und Unterweisung .................................................................................................... 4

4.3 Drittschutz im KiTa-Umfeld .......................................................................................................................... 4

5 Arbeitsbereiche, Bauablauf und Schutzkonzept .............................................................................................. 4

6 Schutzmaßnahmen bei Durchdringungen und Bohrungen ........................................................................... 5

6.1 Grundsatz: Verbleib der Dachabdichtung im Bestand ............................................................................. 5

6.2 Anforderungen an das Bohr-/Durchdringungsverfahren ........................................................................ 5

6.3 Arbeitsbereich, Reinigung und Freigabe .................................................................................................... 5

6.4 Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene ............................................................................................. 5

6.5 Verbot unkoordinierter Folgearbeiten ........................................................................................................ 6

7 Entsorgung und Dokumentation ........................................................................................................................ 6

8 Freigabe, Kontrolle und Abweichungen ............................................................................................................ 7

9 Notfall- und Rettungsorganisation ..................................................................................................................... 7

10 Anlagen / Formblätter ........................................................................................................................................ 7

Anlage 1 - Freigabe Bohr-/Durchdringungspunkt............................................................................................ 8

Anlage 2 - Tageskontrolle punktuelle Asbestarbeiten .................................................................................... 9

Anlage 3 - Bohrstellenprotokoll ...................................................................................................................... 10

Anlage 4 - Abfallbegleitblatt punktuelle Reststoffe ...................................................................................... 11

Schlussbemerkung ............................................................................................................................................... 12

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1 Änderungszusammenfassung

ThemaÄnderung gegenüber der vorherigen ASP-Fassung
LeistungsumfangDer großflächige oder vollständige Ausbau der asbesthaltigen oberen
Lage der alten Flachdachabdichtung entfällt. Die Dachabdichtung ver-
bleibt im Bauwerk.
GefahrstoffbewertungDie asbesthaltige Dachabdichtung wird als im Bestand verbleibendes
Asbestprodukt behandelt. Gefahrstoffrelevante Tätigkeit entsteht nur
dort, wo Durchdringungen, Kernbohrungen oder Befestigungspunkte
hergestellt werden.
ArbeitsverfahrenErforderlich sind emissionsarme, staubarme und lokal begrenzte Bohr-
/Durchdringungsverfahren mit wirksamer Stauberfassung, direkter
Aufnahme von Bohrmehl und unmittelbarer Reinigung.
ArbeitsbereichAnstelle einer großflächigen Sanierungszone werden temporäre, punk-
tuelle Arbeitsbereiche an den jeweiligen Bohrstellen eingerichtet. Diese
sind abzusperren, zu kennzeichnen und nach Abschluss zu reini-
gen/freizugeben.
AbfälleEs fallen nur punktuelle asbesthaltige Reststoffe an: Bohrkerne, Bohr-
mehl, kontaminierte Reinigungstücher/Filter und ggf. kleine Abdich-
tungsreste. Diese sind als AVV 17 06 05* zu verpacken und zu entsor-
gen.
DokumentationDie Lage, Anzahl und Ausführung aller Durchdringungen ist in einem
Bohrstellenprotokoll mit Fotodokumentation festzuhalten.

Hinweis: Die Anpassung führt fachlich von einer klassischen Asbest-Dachbahnsanierung zu einer baubegleitenden Maßnahme mit punktuellen Tätigkeiten an einem asbesthaltigen, im Bestand verbleibenden Baustoff.

2 Grundlagen und Geltungsbereich

Der vorliegende Arbeits- und Sicherheitsplan regelt die wesentlichen arbeitsschutz-, umwelt- und entsorgungstechnischen Anforderungen für punktuelle Durchdringungen, Kernbohrungen und Befestigungspunkte an der asbesthaltigen oberen Lage der alten Flachdachabdichtung der KiTa „Räuberhöhle“ in Ralingen.

Ein Ausbau der Dachabdichtung ist nach dem aktuellen Planungsstand ausdrücklich nicht vorge- sehen. Die Abdichtung verbleibt im Bauwerk. Der ASP beschränkt sich daher auf Tätigkeiten, bei denen die asbesthaltige Dachbahn lokal perforiert, angeritzt, gebohrt oder im Bereich einzelner Durchdringungen bearbeitet wird.

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Ziel ist die Minimierung der Anzahl und Größe der Eingriffe, die Vermeidung unkontrollierter Fa- serfreisetzung, die sichere Erfassung und Verpackung punktuell anfallender asbesthaltiger Rest- stoffe sowie die nachvollziehbare Dokumentation aller bearbeiteten Stellen.

Regelwerk / BezugAnwendungsbezug im geänderten ASP
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)Grundlage für Gefährdungsbeurteilung, Minimierungsgebot,
Betriebsanweisung, Unterweisung und Schutzmaßnahmen bei
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
TRGS 519Maßgeblich für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien, hier
punktuelle Bohr- und Durchdringungsarbeiten an der
asbesthaltigen Bestandsdachabdichtung.
DGUV / IFA emissionsarme VerfahrenOrientierung für emissionsarme bzw. geprüfte Verfahren bei
Tätigkeiten mit geringer Exposition; Übertragbarkeit auf
Dachabdichtung durch den Fachbetrieb im Arbeitsplan zu
bewerten.
AVV / KrWG / DepVAbfalltrennung, Verpackung, Deklaration und Entsorgung der
punktuell anfallenden asbesthaltigen Abfälle sowie weiterer
Fraktionen.
TRGS 521Nur einschlägig, wenn im Zuge der weiteren Dach-
/Anschlussarbeiten alte Mineralwolle oder faserhaltige
Dämmstoffe angetroffen oder bearbeitet werden.
POP-Abfall-ÜberwV / EU- POP-VOWeiterhin relevant für HBCD-haltige Dämmstoffe, soweit diese
im Zuge anderer Arbeiten anfallen; nicht Schwerpunkt der
punktuellen Dachabdichtungsarbeiten.

3 Projekt- und Schadstoffübersicht

Das Gebäude wurde nach den vorliegenden Projektgrundlagen 1974/75 errichtet und 1996 durch eine Satteldachkonstruktion über dem alten Flachdach erweitert. Die alte Flachdachabdichtung ist dabei weitgehend im Bestand verblieben. Für den geänderten ASP ist entscheidend, dass die- se Abdichtung nicht rückgebaut wird, sondern nur lokal für baulich notwendige Durchdringungen bearbeitet wird.

Bauteil / MaterialBefund / BewertungKonsequenz im geänderten ASP
Obere Lage alte FlachdachabdichtungObere Lage alteChrysotilasbesthaltige Dachbahn; gefährlicher Abfall bei Anfall.ChrysotilasbesthaltigeKein Ausbau. Verbleib im Bauwerk.
FlachdachabdichtungDachbahn; gefährlicherNur punktuelle Bearbeitung an
Abfall bei Anfall.zwingend erforderlichen
Durchdringungen; TRGS-519-
konformes, staubarmes Verfahren.

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Bauteil / MaterialBefund / BewertungKonsequenz im geänderten ASP
Bohrkerne, Bohrmehl, ReinigungsrückständeBohrkerne, Bohrmehl,Asbesthaltig bzw. potenziellUnmittelbar am Anfallort staubdicht erfassen, verpacken, kennzeichnen und als AVV 17 06 05* entsorgen.Unmittelbar am Anfallort staubdicht
Reinigungsrückständeasbestkontaminiert, soweiterfassen, verpacken, kennzeichnen
aus der oberen Dachbahnund als AVV 17 06 05* entsorgen.
stammend.
Untere DachbahnAsbest nicht nachgewiesen; bituminös.Asbest nicht nachgewiesen;Nicht Ziel des Ausbaus. Bei
bituminös.Durchdringungen mit erfassen und
getrennte Beurteilung nur, soweit
Material separat anfällt.
DachkonstruktionsholzVorsorglich A IV-Holz bei Ausbau.Nur relevant, soweit Holz im Zuge der
Anschlussarbeiten ausgebaut wird.
Getrennte Erfassung.
HBCD-haltige DämmstoffeStyropor-Bei Anfall getrennte Erfassung und Dokumentation.Bei Anfall getrennte Erfassung und
Außenwanddämmung POP-Dokumentation.
haltig; Styrodur Dachaufbau
nach Befund nicht POP-
haltig.
Nicht belastete InnenbauteileAsbest/KMF nach Befund nicht nachgewiesen.Asbest/KMF nach BefundAllgemeine Staubminderung und
nicht nachgewiesen.selektive Trennung genügen, sofern
keine abweichenden Befunde
auftreten.

4 Organisatorische Festlegungen

FunktionMindestanforderung / Aufgabe
Bauherr / AuftraggeberFestlegung, dass die asbesthaltige Dachabdichtung im Bestand
verbleibt; Beauftragung geeigneter Fachunternehmen; Koordination
mit Planung, Tragwerksplanung und Bauleitung.
Planung / BauleitungMinimierung der Anzahl und Größe der Durchdringungen; exakte
Bohrpunktplanung; Vermeidung unnötiger Bearbeitung der
Dachbahn; Schnittstellenkoordination.
Fachbetrieb für Tätigkeiten an AsbestSachkunde nach TRGS 519; Erstellung konkreter
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan; Anzeige/Unterlagen nach
Erfordernis; Durchführung und Dokumentation der Arbeiten.
VerantwortlicheKontrolle von Absperrung, Stauberfassung, PSA, Verpackung,
AufsichtspersonReinigung und Freigabe jeder Bohrstelle.
Beschäftigte / NachunternehmerZutritt und Tätigkeit nur nach Unterweisung und Freigabe; keine
eigenmächtigen Bohrungen, Schnitte oder Befestigungen in der
Dachabdichtung.

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4.1 Vor Beginn der Arbeiten

Vor Arbeitsbeginn sind die notwendigen Durchdringungsstellen in Plan und vor Ort eindeutig festzulegen. Die Anzahl der Bohrungen ist auf das technisch erforderliche Mindestmaß zu be- schränken. Jede zusätzliche Bohrung bedarf einer Freigabe durch Bauleitung und verantwortliche Aufsichtsperson.

4.2 Anzeige, Arbeitsplan und Unterweisung

Der ausführende Fachbetrieb hat zu prüfen und zu dokumentieren, welche Anzeige- und Nach- weispflichten nach GefStoffV/TRGS 519 für das vorgesehene Verfahren bestehen. Arbeitsplan, Betriebsanweisung und Unterweisung müssen ausdrücklich die punktuelle Bearbeitung der as- besthaltigen Dachabdichtung behandeln.

4.3 Drittschutz im KiTa-Umfeld

Dritte, insbesondere Kinder, Personal und Besucher, sind von den Arbeitsbereichen vollständig fernzuhalten. Bohrarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen dürfen nicht in Bereichen erfolgen, in denen eine unkontrollierte Beaufschlagung angrenzender Nutzungsbereiche möglich ist.

5 Arbeitsbereiche, Bauablauf und Schutzkonzept

Die Ausführung erfolgt nicht als flächiger Ausbau, sondern als punktueller Eingriff an vorab frei- gegebenen Stellen. Der nachfolgende Ablauf ist als Mindeststruktur zu verstehen und vom Fach- betrieb verfahrensbezogen zu konkretisieren.

PhaseArbeitsschrittKontroll- und Schutzpunkte
0Planerische Festlegung aller Bohr- /Durchdringungspunkte.Lageplan, Nummerierung, technische
Notwendigkeit, Minimierung, Freigabe durch
Bauleitung.
1Baustelleneinrichtung und lokaleKennzeichnung, Zutrittsbeschränkung, PSA,
Absperrung der jeweiligenVerpackungsmaterial, Reinigungsmittel und
Arbeitsstelle.Stauberfassung bereitstellen.
2Vorbereitung der Dachoberfläche an der Bohrstelle.Lose Verschmutzungen aufnehmen; keine
trockene Aufwirbelung; Bohrstelle
lokalisieren und abdichten/abschirmen.
3Herstellung der Durchdringung / Kernbohrung.Emissionsarmes bzw. staubarmes Verfahren;
wirksame Absaugung/Stauberfassung;
Bohrmehl direkt aufnehmen; zusätzliche
Beschädigungen vermeiden.
4Entnahme, Verpackung und Kennzeichnung der Reststoffe.Bohrkern, Bohrmehl, Filter, Tücher und
Kleinreste direkt in geeignete staubdichte
Gebinde geben.
5Reinigung und Sichtkontrolle der Bohrstelle.Feuchtreinigung bzw. geeignete
Asbestreinigung; keine Druckluft; Freigabe
der Stelle dokumentieren.

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PhaseArbeitsschrittKontroll- und Schutzpunkte
6Herstellung der Anschluss- /Abdichtungsarbeiten.Erst nach Freigabe; neue Abdichtung so
ausführen, dass verbleibender
Asbestbestand dauerhaft gekapselt und nicht
offen liegt.
7Abschlussdokumentation.Bohrstellenprotokoll, Fotos, Abfallbelege,
besondere Vorkommnisse, Freigaben.

6 Schutzmaßnahmen bei Durchdringungen und Bohrungen

6.1 Grundsatz: Verbleib der Dachabdichtung im Bestand

Die asbesthaltige Dachabdichtung wird nicht ausgebaut. Sie ist als im Bauwerk verbleibender Gefahrstoffbestand zu behandeln. Jede Bearbeitung ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.

Nicht erforderliche Öffnungen, Probebohrungen, Nacharbeiten oder Befestigungen durch die asbesthaltige Lage sind unzulässig. Die Bohrpunkte sind vor Arbeitsbeginn freizugeben und zu nummerieren.

6.2 Anforderungen an das Bohr-/Durchdringungsverfahren

Die Arbeiten sind mit einem Verfahren auszuführen, das eine Faserfreisetzung technisch wirksam minimiert. Geeignet sind nur Verfahren mit unmittelbarer Stauberfassung bzw. Absaugung am Entstehungsort, kontrollierter Aufnahme des Bohrmehls und direkter Verpackung der Reststoffe.

Bei Bohrungen ist die mechanische Beanspruchung der Dachabdichtung so gering wie möglich zu halten. Offenes Schneiden, Reißen, Abschlagen, Schleifen oder unkontrolliertes Herausbre- chen der Dachbahn ist zu vermeiden. Wenn Kernbohrungen erforderlich sind, ist der Kern kon- trolliert zu sichern und unmittelbar zu verpacken.

6.3 Arbeitsbereich, Reinigung und Freigabe

Der jeweilige Arbeitsbereich ist lokal abzusperren und als Gefahrstoffbereich zu kennzeichnen. Unmittelbar nach jeder Bohrung sind Bohrstelle, Arbeitsmittel und angrenzende Flächen zu rei- nigen. Trockenes Kehren und Druckluft sind ausgeschlossen.

Die Bohrstelle darf erst nach Sichtkontrolle und dokumentierter Freigabe für Folgearbeiten ge- nutzt werden. Werden offene asbesthaltige Schnittkanten oder Reste festgestellt, sind diese fachgerecht zu sichern, zu reinigen, zu kapseln bzw. im Rahmen des Arbeitsplans zu behandeln.

6.4 Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene

Die PSA ist durch die Gefährdungsbeurteilung des Fachbetriebs festzulegen. Als Mindeststandard sind Schutzkleidung, geeignete Handschuhe, Sicherheitsschuhe und in Abhängigkeit vom Verfah- ren geeigneter Atemschutz vorzusehen.

Beschäftigte sind vor Beginn zu unterweisen. Essen, Trinken und Rauchen im Arbeitsbereich sind unzulässig. Kontaminierte Einwegmaterialien sind wie asbesthaltige Abfälle zu behandeln.

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6.5 Verbot unkoordinierter Folgearbeiten

Nachunternehmer dürfen keine eigenständigen Bohrungen, Befestigungen, Schnitte oder Öff- nungen in der Dachabdichtung herstellen. Jede weitere Durchdringung ist als Änderung des Ar- beitsumfangs zu werten und vorab fachlich freizugeben.

TätigkeitMindestanforderungen
Markieren / Vorbereiten derLokal begrenzter Arbeitsbereich; keine trockene Reinigung;
BohrstelleBohrpunktfreigabe; Verpackungsmaterial bereitstellen.
Bohren / Durchdringen der DachabdichtungStaubarmes/emissionsarmes Verfahren mit wirksamer
Stauberfassung; geeignete PSA; Bohrmehl und Kern unmittelbar
erfassen.
Reinigung der BohrstelleFeuchte oder geeignete asbestgerechte Reinigung;
kontaminierte Tücher/Filter verpacken; Sichtkontrolle.
Folgeabdichtung /Erst nach Freigabe; offene Schnittkanten/Ränder nicht
Anschlüsseungesichert belassen; dauerhaft dichte Ausbildung.

7 Entsorgung und Dokumentation

FraktionAVVAnfall / VerpackungDokumentation
Bohrkerne aus17 06 05*punktuell; sofortBohrstelle, Menge,
asbesthaltigerstaubdicht verpacken undGebinde-Nr., Foto,
DachabdichtungkennzeichnenEntsorgungsbeleg
Bohrmehl / Staub / Filterinhalte17 06 05*punktuell; direkt inTagesprotokoll, Gebinde-
gekennzeichnete GebindeNr., Übergabe-
aufnehmen/Wiegeschein
kontaminierte17 06 05*geschlossen verpacken;Menge, Entsorger, Beleg
Reinigungstücher /keine offene
Einweg-PSAZwischenlagerung
kleine17 06 05*nur soweit anfallend;Lagebezug und Entsorgungsnachweis
Abdichtungsreste ausgetrennt von übrigen
DurchdringungenFraktionen
sonstige Fraktionen aus Folgearbeitennachgetrennt erfassen; nichtWiegescheine, Deklaration, Fotodokumentation
Material /mit asbesthaltigen
DeklarationReststoffen vermischen
Hinweis: Eine Vermischung punktuell anfallender asbesthaltiger Reststoffe mit nicht gefährlichen
Abfällen ist auszuschließen. Die Menge kann gering sein; die Anforderungen an Verpackung,
Kennzeichnung und Entsorgung bleiben dennoch bestehen.

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8 Freigabe, Kontrolle und Abweichungen

ZeitpunktKontrolle / Entscheidung
Vor BeginnBohrstellenplan vorhanden; Anzahl minimiert; Verfahren, PSA,
Entsorgung und Reinigung festgelegt; Unterweisung erfolgt.
Während derStauberfassung wirksam; Bohrmehl wird direkt aufgenommen; keine
Bohrungunnötige Beschädigung der Dachabdichtung.
Nach jeder BohrungBohrstelle gereinigt; Reststoffe verpackt; offene Ränder gesichert;
Fotodokumentation erstellt.
Vor FolgearbeitenFreigabe der Bohrstelle dokumentiert; Anschluss-
/Abdichtungsarbeiten können ohne weitere Bearbeitung des
Asbestbestands erfolgen.
Bei unerwartetenArbeiten stoppen, Bereich sichern, Bauleitung/Fachgutachter
Befundeninformieren, Befund dokumentieren und Arbeitsplan anpassen.

9 Notfall- und Rettungsorganisation

Für die Baustelle ist eine objektbezogene Notfallorganisation festzulegen. Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten. Bei Störungen im Zusammenhang mit der lokalen Bearbeitung der asbesthaltigen Dachabdichtung gelten mindestens folgende Sofortmaßnahmen:

Störung / EreignisSofortmaßnahmen
Unkontrollierte StaubfreisetzungArbeit sofort einstellen; Bereich räumen und absperren;
Staubbindung/Reinigung nach Arbeitsplan; verantwortliche
Aufsichtsperson und Bauleitung informieren.
Beschädigung größerer DachbahnflächenKeine Fortsetzung der Arbeiten; Fläche sichern und gegen
Witterung schützen; fachliche Neubewertung und geänderter
Arbeitsplan.
BeschädigteGebinde sichern, überverpacken, Umgebung reinigen, Vorgang
Abfallverpackungdokumentieren.
Arbeitsunfall / AbsturzErste Hilfe, Rettungsdienst, Einweiser, Arbeitsbereich sichern;
Gefahrstoffinformationen für Rettungskräfte bereithalten.

10 Anlagen / Formblätter

Die folgenden Formblätter sind an die punktuelle Bearbeitung der im Bestand verbleibenden Dachabdichtung angepasst.

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Anlage 1 - Freigabe Bohr-/Durchdringungspunkt

AngabeEintrag
Bohrstelle Nr. / Lage
Technische Notwendigkeit
Durchmesser / Tiefe / Verfahren
Freigabe Bauleitung
Freigabe Fachbetrieb /
Aufsichtsperson
Besondere Auflagen

ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026

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Anlage 2 - Tageskontrolle punktuelle Asbestarbeiten

PrüfpunktErgebnis / Bemerkung
Arbeitsbereich abgesperrt und
gekennzeichnet
Unterweisung / PSA geprüft
Stauberfassung bereit und
funktionsfähig
Bohrmehl/Kern direkt erfasst
Bohrstelle gereinigt und
freigegeben
Gebinde gekennzeichnet
Abweichungen / besondere
Vorkommnisse

ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026

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Anlage 3 - Bohrstellenprotokoll

BohrstelleDokumentation
Nr. / Raum- oder Dachbereich
Datum / Uhrzeit
Ausführende Personen
Verfahren / Gerät / Absaugung
Fotodokumentation vorhanden
Reststoffe verpackt in Gebinde-
Nr.
Freigabe Folgearbeiten

ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026

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Anlage 4 - Abfallbegleitblatt punktuelle Reststoffe

FraktionAngaben
Bohrkerne / Bohrmehl / Filter /
Tücher
AVV-Schlüssel17 06 05*
Gebinde-Nr. / Kennzeichnung
Menge / Gewicht
Entsorger / Transporteur
Übernahme-/Wiegeschein-Nr.
Bemerkungen

ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026

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Schlussbemerkung

Diese Fassung berücksichtigt ausdrücklich, dass die asbesthaltige obere Dachabdichtung nicht ausgebaut werden soll. Die Anforderungen konzentrieren sich auf punktuelle Eingriffe, die für Durchdringungen, Kernbohrungen oder Befestigungspunkte erforderlich werden. Sollten sich im Zuge der Ausführung flächenhafte Beschädigungen, zusätzliche Bearbeitungen oder ein geänder- ter Rückbauumfang ergeben, ist der ASP vor Fortführung der Arbeiten zu überarbeiten.

Serrig, den 26.07.2026

Dr.-Ing. Egbert Adam Beratender Ingenieur

ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026

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