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ARBEITS- UND SICHERHEITSPLAN (ASP)
KiTa „Räuberhöhle“ Ralingen
Punktuelle Durchdringungen / Bohrungen an asbesthaltiger
Bestandsdachabdichtung
Berichtsnummer, Datum:
2025-043_B02, 26.07.2026
Auftraggeber:
Verbandsgemeinde Trier-Land für Ortsgemeinde Ralingen
aufgestellt von:
Dr.-Ing. Egbert Adam
Saarstr. 16a, 54455 Serrig
www.adam-bi.de
Textseiten: 12
Anlagenseiten: 0
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Projekt-Nr.: 2025-043
Inhalt
1 Änderungszusammenfassung ............................................................................................................................ 1
2 Grundlagen und Geltungsbereich ...................................................................................................................... 1
3 Projekt- und Schadstoffübersicht ....................................................................................................................... 2
4 Organisatorische Festlegungen .......................................................................................................................... 3
4.1 Vor Beginn der Arbeiten ............................................................................................................................... 4
4.2 Anzeige, Arbeitsplan und Unterweisung .................................................................................................... 4
4.3 Drittschutz im KiTa-Umfeld .......................................................................................................................... 4
5 Arbeitsbereiche, Bauablauf und Schutzkonzept .............................................................................................. 4
6 Schutzmaßnahmen bei Durchdringungen und Bohrungen ........................................................................... 5
6.1 Grundsatz: Verbleib der Dachabdichtung im Bestand ............................................................................. 5
6.2 Anforderungen an das Bohr-/Durchdringungsverfahren ........................................................................ 5
6.3 Arbeitsbereich, Reinigung und Freigabe .................................................................................................... 5
6.4 Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene ............................................................................................. 5
6.5 Verbot unkoordinierter Folgearbeiten ........................................................................................................ 6
7 Entsorgung und Dokumentation ........................................................................................................................ 6
8 Freigabe, Kontrolle und Abweichungen ............................................................................................................ 7
9 Notfall- und Rettungsorganisation ..................................................................................................................... 7
10 Anlagen / Formblätter ........................................................................................................................................ 7
Anlage 1 - Freigabe Bohr-/Durchdringungspunkt............................................................................................ 8
Anlage 2 - Tageskontrolle punktuelle Asbestarbeiten .................................................................................... 9
Anlage 3 - Bohrstellenprotokoll ...................................................................................................................... 10
Anlage 4 - Abfallbegleitblatt punktuelle Reststoffe ...................................................................................... 11
Schlussbemerkung ............................................................................................................................................... 12
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1 Änderungszusammenfassung
| Thema | Änderung gegenüber der vorherigen ASP-Fassung | ||
|---|---|---|---|
| Leistungsumfang | Der großflächige oder vollständige Ausbau der asbesthaltigen oberen | ||
| Lage der alten Flachdachabdichtung entfällt. Die Dachabdichtung ver- | |||
| bleibt im Bauwerk. | |||
| Gefahrstoffbewertung | Die asbesthaltige Dachabdichtung wird als im Bestand verbleibendes | ||
| Asbestprodukt behandelt. Gefahrstoffrelevante Tätigkeit entsteht nur | |||
| dort, wo Durchdringungen, Kernbohrungen oder Befestigungspunkte | |||
| hergestellt werden. | |||
| Arbeitsverfahren | Erforderlich sind emissionsarme, staubarme und lokal begrenzte Bohr- | ||
| /Durchdringungsverfahren mit wirksamer Stauberfassung, direkter | |||
| Aufnahme von Bohrmehl und unmittelbarer Reinigung. | |||
| Arbeitsbereich | Anstelle einer großflächigen Sanierungszone werden temporäre, punk- | ||
| tuelle Arbeitsbereiche an den jeweiligen Bohrstellen eingerichtet. Diese | |||
| sind abzusperren, zu kennzeichnen und nach Abschluss zu reini- | |||
| gen/freizugeben. | |||
| Abfälle | Es fallen nur punktuelle asbesthaltige Reststoffe an: Bohrkerne, Bohr- | ||
| mehl, kontaminierte Reinigungstücher/Filter und ggf. kleine Abdich- | |||
| tungsreste. Diese sind als AVV 17 06 05* zu verpacken und zu entsor- | |||
| gen. | |||
| Dokumentation | Die Lage, Anzahl und Ausführung aller Durchdringungen ist in einem | ||
| Bohrstellenprotokoll mit Fotodokumentation festzuhalten. |
Hinweis: Die Anpassung führt fachlich von einer klassischen Asbest-Dachbahnsanierung zu einer baubegleitenden Maßnahme mit punktuellen Tätigkeiten an einem asbesthaltigen, im Bestand verbleibenden Baustoff.
2 Grundlagen und Geltungsbereich
Der vorliegende Arbeits- und Sicherheitsplan regelt die wesentlichen arbeitsschutz-, umwelt- und entsorgungstechnischen Anforderungen für punktuelle Durchdringungen, Kernbohrungen und Befestigungspunkte an der asbesthaltigen oberen Lage der alten Flachdachabdichtung der KiTa „Räuberhöhle“ in Ralingen.
Ein Ausbau der Dachabdichtung ist nach dem aktuellen Planungsstand ausdrücklich nicht vorge- sehen. Die Abdichtung verbleibt im Bauwerk. Der ASP beschränkt sich daher auf Tätigkeiten, bei denen die asbesthaltige Dachbahn lokal perforiert, angeritzt, gebohrt oder im Bereich einzelner Durchdringungen bearbeitet wird.
ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026
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Ziel ist die Minimierung der Anzahl und Größe der Eingriffe, die Vermeidung unkontrollierter Fa- serfreisetzung, die sichere Erfassung und Verpackung punktuell anfallender asbesthaltiger Rest- stoffe sowie die nachvollziehbare Dokumentation aller bearbeiteten Stellen.
| Regelwerk / Bezug | Anwendungsbezug im geänderten ASP | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Grundlage für Gefährdungsbeurteilung, Minimierungsgebot, | ||||
| Betriebsanweisung, Unterweisung und Schutzmaßnahmen bei | |||||
| Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. | |||||
| TRGS 519 | Maßgeblich für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien, hier | ||||
| punktuelle Bohr- und Durchdringungsarbeiten an der | |||||
| asbesthaltigen Bestandsdachabdichtung. | |||||
| DGUV / IFA emissionsarme Verfahren | Orientierung für emissionsarme bzw. geprüfte Verfahren bei | ||||
| Tätigkeiten mit geringer Exposition; Übertragbarkeit auf | |||||
| Dachabdichtung durch den Fachbetrieb im Arbeitsplan zu | |||||
| bewerten. | |||||
| AVV / KrWG / DepV | Abfalltrennung, Verpackung, Deklaration und Entsorgung der | ||||
| punktuell anfallenden asbesthaltigen Abfälle sowie weiterer | |||||
| Fraktionen. | |||||
| TRGS 521 | Nur einschlägig, wenn im Zuge der weiteren Dach- | ||||
| /Anschlussarbeiten alte Mineralwolle oder faserhaltige | |||||
| Dämmstoffe angetroffen oder bearbeitet werden. | |||||
| POP-Abfall-ÜberwV / EU- POP-VO | Weiterhin relevant für HBCD-haltige Dämmstoffe, soweit diese | ||||
| im Zuge anderer Arbeiten anfallen; nicht Schwerpunkt der | |||||
| punktuellen Dachabdichtungsarbeiten. |
3 Projekt- und Schadstoffübersicht
Das Gebäude wurde nach den vorliegenden Projektgrundlagen 1974/75 errichtet und 1996 durch eine Satteldachkonstruktion über dem alten Flachdach erweitert. Die alte Flachdachabdichtung ist dabei weitgehend im Bestand verblieben. Für den geänderten ASP ist entscheidend, dass die- se Abdichtung nicht rückgebaut wird, sondern nur lokal für baulich notwendige Durchdringungen bearbeitet wird.
| Bauteil / Material | Befund / Bewertung | Konsequenz im geänderten ASP | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Obere Lage alte Flachdachabdichtung | Obere Lage alte | Chrysotilasbesthaltige Dachbahn; gefährlicher Abfall bei Anfall. | Chrysotilasbesthaltige | Kein Ausbau. Verbleib im Bauwerk. | ||||
| Flachdachabdichtung | Dachbahn; gefährlicher | Nur punktuelle Bearbeitung an | ||||||
| Abfall bei Anfall. | zwingend erforderlichen | |||||||
| Durchdringungen; TRGS-519- | ||||||||
| konformes, staubarmes Verfahren. |
ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026
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| Bauteil / Material | Befund / Bewertung | Konsequenz im geänderten ASP | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bohrkerne, Bohrmehl, Reinigungsrückstände | Bohrkerne, Bohrmehl, | Asbesthaltig bzw. potenziell | Unmittelbar am Anfallort staubdicht erfassen, verpacken, kennzeichnen und als AVV 17 06 05* entsorgen. | Unmittelbar am Anfallort staubdicht | ||||
| Reinigungsrückstände | asbestkontaminiert, soweit | erfassen, verpacken, kennzeichnen | ||||||
| aus der oberen Dachbahn | und als AVV 17 06 05* entsorgen. | |||||||
| stammend. | ||||||||
| Untere Dachbahn | Asbest nicht nachgewiesen; bituminös. | Asbest nicht nachgewiesen; | Nicht Ziel des Ausbaus. Bei | |||||
| bituminös. | Durchdringungen mit erfassen und | |||||||
| getrennte Beurteilung nur, soweit | ||||||||
| Material separat anfällt. | ||||||||
| Dachkonstruktionsholz | Vorsorglich A IV-Holz bei Ausbau. | Nur relevant, soweit Holz im Zuge der | ||||||
| Anschlussarbeiten ausgebaut wird. | ||||||||
| Getrennte Erfassung. | ||||||||
| HBCD-haltige Dämmstoffe | Styropor- | Bei Anfall getrennte Erfassung und Dokumentation. | Bei Anfall getrennte Erfassung und | |||||
| Außenwanddämmung POP- | Dokumentation. | |||||||
| haltig; Styrodur Dachaufbau | ||||||||
| nach Befund nicht POP- | ||||||||
| haltig. | ||||||||
| Nicht belastete Innenbauteile | Asbest/KMF nach Befund nicht nachgewiesen. | Asbest/KMF nach Befund | Allgemeine Staubminderung und | |||||
| nicht nachgewiesen. | selektive Trennung genügen, sofern | |||||||
| keine abweichenden Befunde | ||||||||
| auftreten. |
4 Organisatorische Festlegungen
| Funktion | Mindestanforderung / Aufgabe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bauherr / Auftraggeber | Festlegung, dass die asbesthaltige Dachabdichtung im Bestand | ||||
| verbleibt; Beauftragung geeigneter Fachunternehmen; Koordination | |||||
| mit Planung, Tragwerksplanung und Bauleitung. | |||||
| Planung / Bauleitung | Minimierung der Anzahl und Größe der Durchdringungen; exakte | ||||
| Bohrpunktplanung; Vermeidung unnötiger Bearbeitung der | |||||
| Dachbahn; Schnittstellenkoordination. | |||||
| Fachbetrieb für Tätigkeiten an Asbest | Sachkunde nach TRGS 519; Erstellung konkreter | ||||
| Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan; Anzeige/Unterlagen nach | |||||
| Erfordernis; Durchführung und Dokumentation der Arbeiten. | |||||
| Verantwortliche | Kontrolle von Absperrung, Stauberfassung, PSA, Verpackung, | ||||
| Aufsichtsperson | Reinigung und Freigabe jeder Bohrstelle. | ||||
| Beschäftigte / Nachunternehmer | Zutritt und Tätigkeit nur nach Unterweisung und Freigabe; keine | ||||
| eigenmächtigen Bohrungen, Schnitte oder Befestigungen in der | |||||
| Dachabdichtung. |
ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026
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4.1 Vor Beginn der Arbeiten
Vor Arbeitsbeginn sind die notwendigen Durchdringungsstellen in Plan und vor Ort eindeutig festzulegen. Die Anzahl der Bohrungen ist auf das technisch erforderliche Mindestmaß zu be- schränken. Jede zusätzliche Bohrung bedarf einer Freigabe durch Bauleitung und verantwortliche Aufsichtsperson.
4.2 Anzeige, Arbeitsplan und Unterweisung
Der ausführende Fachbetrieb hat zu prüfen und zu dokumentieren, welche Anzeige- und Nach- weispflichten nach GefStoffV/TRGS 519 für das vorgesehene Verfahren bestehen. Arbeitsplan, Betriebsanweisung und Unterweisung müssen ausdrücklich die punktuelle Bearbeitung der as- besthaltigen Dachabdichtung behandeln.
4.3 Drittschutz im KiTa-Umfeld
Dritte, insbesondere Kinder, Personal und Besucher, sind von den Arbeitsbereichen vollständig fernzuhalten. Bohrarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen dürfen nicht in Bereichen erfolgen, in denen eine unkontrollierte Beaufschlagung angrenzender Nutzungsbereiche möglich ist.
5 Arbeitsbereiche, Bauablauf und Schutzkonzept
Die Ausführung erfolgt nicht als flächiger Ausbau, sondern als punktueller Eingriff an vorab frei- gegebenen Stellen. Der nachfolgende Ablauf ist als Mindeststruktur zu verstehen und vom Fach- betrieb verfahrensbezogen zu konkretisieren.
| Phase | Arbeitsschritt | Kontroll- und Schutzpunkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | Planerische Festlegung aller Bohr- /Durchdringungspunkte. | Lageplan, Nummerierung, technische | ||||||
| Notwendigkeit, Minimierung, Freigabe durch | ||||||||
| Bauleitung. | ||||||||
| 1 | Baustelleneinrichtung und lokale | Kennzeichnung, Zutrittsbeschränkung, PSA, | ||||||
| Absperrung der jeweiligen | Verpackungsmaterial, Reinigungsmittel und | |||||||
| Arbeitsstelle. | Stauberfassung bereitstellen. | |||||||
| 2 | Vorbereitung der Dachoberfläche an der Bohrstelle. | Lose Verschmutzungen aufnehmen; keine | ||||||
| trockene Aufwirbelung; Bohrstelle | ||||||||
| lokalisieren und abdichten/abschirmen. | ||||||||
| 3 | Herstellung der Durchdringung / Kernbohrung. | Emissionsarmes bzw. staubarmes Verfahren; | ||||||
| wirksame Absaugung/Stauberfassung; | ||||||||
| Bohrmehl direkt aufnehmen; zusätzliche | ||||||||
| Beschädigungen vermeiden. | ||||||||
| 4 | Entnahme, Verpackung und Kennzeichnung der Reststoffe. | Bohrkern, Bohrmehl, Filter, Tücher und | ||||||
| Kleinreste direkt in geeignete staubdichte | ||||||||
| Gebinde geben. | ||||||||
| 5 | Reinigung und Sichtkontrolle der Bohrstelle. | Feuchtreinigung bzw. geeignete | ||||||
| Asbestreinigung; keine Druckluft; Freigabe | ||||||||
| der Stelle dokumentieren. |
ASP KiTa Ralingen Arbeits- und Sicherheitsplan vom 26.07.2026
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| Phase | Arbeitsschritt | Kontroll- und Schutzpunkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6 | Herstellung der Anschluss- /Abdichtungsarbeiten. | Erst nach Freigabe; neue Abdichtung so | ||||||
| ausführen, dass verbleibender | ||||||||
| Asbestbestand dauerhaft gekapselt und nicht | ||||||||
| offen liegt. | ||||||||
| 7 | Abschlussdokumentation. | Bohrstellenprotokoll, Fotos, Abfallbelege, | ||||||
| besondere Vorkommnisse, Freigaben. |
6 Schutzmaßnahmen bei Durchdringungen und Bohrungen
6.1 Grundsatz: Verbleib der Dachabdichtung im Bestand
Die asbesthaltige Dachabdichtung wird nicht ausgebaut. Sie ist als im Bauwerk verbleibender Gefahrstoffbestand zu behandeln. Jede Bearbeitung ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
Nicht erforderliche Öffnungen, Probebohrungen, Nacharbeiten oder Befestigungen durch die asbesthaltige Lage sind unzulässig. Die Bohrpunkte sind vor Arbeitsbeginn freizugeben und zu nummerieren.
6.2 Anforderungen an das Bohr-/Durchdringungsverfahren
Die Arbeiten sind mit einem Verfahren auszuführen, das eine Faserfreisetzung technisch wirksam minimiert. Geeignet sind nur Verfahren mit unmittelbarer Stauberfassung bzw. Absaugung am Entstehungsort, kontrollierter Aufnahme des Bohrmehls und direkter Verpackung der Reststoffe.
Bei Bohrungen ist die mechanische Beanspruchung der Dachabdichtung so gering wie möglich zu halten. Offenes Schneiden, Reißen, Abschlagen, Schleifen oder unkontrolliertes Herausbre- chen der Dachbahn ist zu vermeiden. Wenn Kernbohrungen erforderlich sind, ist der Kern kon- trolliert zu sichern und unmittelbar zu verpacken.
6.3 Arbeitsbereich, Reinigung und Freigabe
Der jeweilige Arbeitsbereich ist lokal abzusperren und als Gefahrstoffbereich zu kennzeichnen. Unmittelbar nach jeder Bohrung sind Bohrstelle, Arbeitsmittel und angrenzende Flächen zu rei- nigen. Trockenes Kehren und Druckluft sind ausgeschlossen.
Die Bohrstelle darf erst nach Sichtkontrolle und dokumentierter Freigabe für Folgearbeiten ge- nutzt werden. Werden offene asbesthaltige Schnittkanten oder Reste festgestellt, sind diese fachgerecht zu sichern, zu reinigen, zu kapseln bzw. im Rahmen des Arbeitsplans zu behandeln.
6.4 Persönliche Schutzausrüstung und Hygiene
Die PSA ist durch die Gefährdungsbeurteilung des Fachbetriebs festzulegen. Als Mindeststandard sind Schutzkleidung, geeignete Handschuhe, Sicherheitsschuhe und in Abhängigkeit vom Verfah- ren geeigneter Atemschutz vorzusehen.
Beschäftigte sind vor Beginn zu unterweisen. Essen, Trinken und Rauchen im Arbeitsbereich sind unzulässig. Kontaminierte Einwegmaterialien sind wie asbesthaltige Abfälle zu behandeln.
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6.5 Verbot unkoordinierter Folgearbeiten
Nachunternehmer dürfen keine eigenständigen Bohrungen, Befestigungen, Schnitte oder Öff- nungen in der Dachabdichtung herstellen. Jede weitere Durchdringung ist als Änderung des Ar- beitsumfangs zu werten und vorab fachlich freizugeben.
| Tätigkeit | Mindestanforderungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Markieren / Vorbereiten der | Lokal begrenzter Arbeitsbereich; keine trockene Reinigung; | ||||
| Bohrstelle | Bohrpunktfreigabe; Verpackungsmaterial bereitstellen. | ||||
| Bohren / Durchdringen der Dachabdichtung | Staubarmes/emissionsarmes Verfahren mit wirksamer | ||||
| Stauberfassung; geeignete PSA; Bohrmehl und Kern unmittelbar | |||||
| erfassen. | |||||
| Reinigung der Bohrstelle | Feuchte oder geeignete asbestgerechte Reinigung; | ||||
| kontaminierte Tücher/Filter verpacken; Sichtkontrolle. | |||||
| Folgeabdichtung / | Erst nach Freigabe; offene Schnittkanten/Ränder nicht | ||||
| Anschlüsse | ungesichert belassen; dauerhaft dichte Ausbildung. |
7 Entsorgung und Dokumentation
| Fraktion | AVV | Anfall / Verpackung | Dokumentation | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bohrkerne aus | 17 06 05* | punktuell; sofort | Bohrstelle, Menge, | ||||||||
| asbesthaltiger | staubdicht verpacken und | Gebinde-Nr., Foto, | |||||||||
| Dachabdichtung | kennzeichnen | Entsorgungsbeleg | |||||||||
| Bohrmehl / Staub / Filterinhalte | 17 06 05* | punktuell; direkt in | Tagesprotokoll, Gebinde- | ||||||||
| gekennzeichnete Gebinde | Nr., Übergabe- | ||||||||||
| aufnehmen | /Wiegeschein | ||||||||||
| kontaminierte | 17 06 05* | geschlossen verpacken; | Menge, Entsorger, Beleg | ||||||||
| Reinigungstücher / | keine offene | ||||||||||
| Einweg-PSA | Zwischenlagerung | ||||||||||
| kleine | 17 06 05* | nur soweit anfallend; | Lagebezug und Entsorgungsnachweis | ||||||||
| Abdichtungsreste aus | getrennt von übrigen | ||||||||||
| Durchdringungen | Fraktionen | ||||||||||
| sonstige Fraktionen aus Folgearbeiten | nach | getrennt erfassen; nicht | Wiegescheine, Deklaration, Fotodokumentation | ||||||||
| Material / | mit asbesthaltigen | ||||||||||
| Deklaration | Reststoffen vermischen |
| Hinweis: Eine Vermischung punktuell anfallender asbesthaltiger Reststoffe mit nicht gefährlichen | ||
|---|---|---|
| Abfällen ist auszuschließen. Die Menge kann gering sein; die Anforderungen an Verpackung, | ||
| Kennzeichnung und Entsorgung bleiben dennoch bestehen. |
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8 Freigabe, Kontrolle und Abweichungen
| Zeitpunkt | Kontrolle / Entscheidung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vor Beginn | Bohrstellenplan vorhanden; Anzahl minimiert; Verfahren, PSA, | ||||
| Entsorgung und Reinigung festgelegt; Unterweisung erfolgt. | |||||
| Während der | Stauberfassung wirksam; Bohrmehl wird direkt aufgenommen; keine | ||||
| Bohrung | unnötige Beschädigung der Dachabdichtung. | ||||
| Nach jeder Bohrung | Bohrstelle gereinigt; Reststoffe verpackt; offene Ränder gesichert; | ||||
| Fotodokumentation erstellt. | |||||
| Vor Folgearbeiten | Freigabe der Bohrstelle dokumentiert; Anschluss- | ||||
| /Abdichtungsarbeiten können ohne weitere Bearbeitung des | |||||
| Asbestbestands erfolgen. | |||||
| Bei unerwarteten | Arbeiten stoppen, Bereich sichern, Bauleitung/Fachgutachter | ||||
| Befunden | informieren, Befund dokumentieren und Arbeitsplan anpassen. |
9 Notfall- und Rettungsorganisation
Für die Baustelle ist eine objektbezogene Notfallorganisation festzulegen. Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten. Bei Störungen im Zusammenhang mit der lokalen Bearbeitung der asbesthaltigen Dachabdichtung gelten mindestens folgende Sofortmaßnahmen:
| Störung / Ereignis | Sofortmaßnahmen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Unkontrollierte Staubfreisetzung | Arbeit sofort einstellen; Bereich räumen und absperren; | ||||
| Staubbindung/Reinigung nach Arbeitsplan; verantwortliche | |||||
| Aufsichtsperson und Bauleitung informieren. | |||||
| Beschädigung größerer Dachbahnflächen | Keine Fortsetzung der Arbeiten; Fläche sichern und gegen | ||||
| Witterung schützen; fachliche Neubewertung und geänderter | |||||
| Arbeitsplan. | |||||
| Beschädigte | Gebinde sichern, überverpacken, Umgebung reinigen, Vorgang | ||||
| Abfallverpackung | dokumentieren. | ||||
| Arbeitsunfall / Absturz | Erste Hilfe, Rettungsdienst, Einweiser, Arbeitsbereich sichern; | ||||
| Gefahrstoffinformationen für Rettungskräfte bereithalten. |
10 Anlagen / Formblätter
Die folgenden Formblätter sind an die punktuelle Bearbeitung der im Bestand verbleibenden Dachabdichtung angepasst.
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Anlage 1 - Freigabe Bohr-/Durchdringungspunkt
| Angabe | Eintrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bohrstelle Nr. / Lage | |||||
| Technische Notwendigkeit | |||||
| Durchmesser / Tiefe / Verfahren | |||||
| Freigabe Bauleitung | |||||
| Freigabe Fachbetrieb / | |||||
| Aufsichtsperson | |||||
| Besondere Auflagen |
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Anlage 2 - Tageskontrolle punktuelle Asbestarbeiten
| Prüfpunkt | Ergebnis / Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Arbeitsbereich abgesperrt und | |||||
| gekennzeichnet | |||||
| Unterweisung / PSA geprüft | |||||
| Stauberfassung bereit und | |||||
| funktionsfähig | |||||
| Bohrmehl/Kern direkt erfasst | |||||
| Bohrstelle gereinigt und | |||||
| freigegeben | |||||
| Gebinde gekennzeichnet | |||||
| Abweichungen / besondere | |||||
| Vorkommnisse |
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Anlage 3 - Bohrstellenprotokoll
| Bohrstelle | Dokumentation | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. / Raum- oder Dachbereich | |||||
| Datum / Uhrzeit | |||||
| Ausführende Personen | |||||
| Verfahren / Gerät / Absaugung | |||||
| Fotodokumentation vorhanden | |||||
| Reststoffe verpackt in Gebinde- | |||||
| Nr. | |||||
| Freigabe Folgearbeiten |
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Anlage 4 - Abfallbegleitblatt punktuelle Reststoffe
| Fraktion | Angaben | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bohrkerne / Bohrmehl / Filter / | |||||
| Tücher | |||||
| AVV-Schlüssel | 17 06 05* | ||||
| Gebinde-Nr. / Kennzeichnung | |||||
| Menge / Gewicht | |||||
| Entsorger / Transporteur | |||||
| Übernahme-/Wiegeschein-Nr. | |||||
| Bemerkungen |
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Schlussbemerkung
Diese Fassung berücksichtigt ausdrücklich, dass die asbesthaltige obere Dachabdichtung nicht ausgebaut werden soll. Die Anforderungen konzentrieren sich auf punktuelle Eingriffe, die für Durchdringungen, Kernbohrungen oder Befestigungspunkte erforderlich werden. Sollten sich im Zuge der Ausführung flächenhafte Beschädigungen, zusätzliche Bearbeitungen oder ein geänder- ter Rückbauumfang ergeben, ist der ASP vor Fortführung der Arbeiten zu überarbeiten.
Serrig, den 26.07.2026
Dr.-Ing. Egbert Adam Beratender Ingenieur
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