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19_Erklärung_Bekämpfung_Schwarzarbeit.pdf

Erd-, Maurer- und Betonarbeiten für die Sanierung und Erweiterung einer Kindertagesstätte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 09:55 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Erklärung

im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen

Beschäftigung (SchwarzArbG) und

§ 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für

grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

(Arbeitnehmer-Entsendegesetz)

Wir erklären, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im

Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen

  • nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen

Beschäftigung (SchwarzArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder

einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens

2.500 Euro oder

  • nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend

entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und

Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) mit einer Geldbuße von wenigstens

2.500 Euro

belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das/die

genannte(n) Gesetz(e) sind gegen uns nicht anhängig. Den Einsatz von Subunternehmen

machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihren jeweiligen Hauptunternehmer eine

gleichartige Erklärung abgeben.

Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. unvollständiger oder nicht

rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben.

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Ort, Datum, ggf. FirmenstempelOrt, Datum, ggf. Firmenstempel
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