061_KEI-Ki_LV 02_Erd- EntwKanal-Betonarbeiten Wege.pdf

Erd-, Kanal-, Beton- und Wegebauarbeiten für die Erweiterung eines Kindergartens

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Leistungsverzeichnis

02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

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02 LV: ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

002 Erdarbeiten

009 Entwässerungskanalarbeiten

013 Betonarbeiten

080 Straßen, Wege, Plätze - Gehwegflächen, Fertigteile . .

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VERTRAGSGRUNDLAGE Empfehlung vor Angebotsabgabe

Es wird angeraten, vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen und sich über mögliche Erschwernisse zu informieren.

Durch Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass ihm die zugänglichen Unterlagen ausreichend sind, um ihm eine korrekte Kalkulation zu ermöglichen. Etwaige Bieterfragen stellen Sie bitte über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes. Spätere Forderungen werden nicht anerkannt.

Vertragsgrundlage

VOB Als Grundlage des Vertrags wird die VOB als Ganzes vereinbart. Dies umfasst u.a.

  • Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/Teil B "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen " und VOB/Teil C "Allgemeine Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ", sofern nachstehend keine anderen Regelungen getroffen werden.

Mitgeltende Normen und Richtlinien und Regelwerke Bei der Angebotserstellung und nach Auftragsvergabe sind neben den vorgenannten Unterlagen alle einschlägigen Normen und Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen, unter anderem (Liste nicht abschließend):

  • Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

  • Die Musterholzbaurichtlinie (MHolzBauRL)

  • Informationsdienst Holz: Flachdächer in Holzbauweise, Holzbau Handbuch, Reihe 3, Teil2, Folge 1

  • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Die Technischne Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

  • Die Unfall-Verhütungsvorschriften der zuständigen Bauberufsgenossenschaften

  • Die Vorschriften / Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV)

  • Im Besonderen zur Erreichung der Barrierefreiheit: DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG)

  • Abfallverzeichnisverordnung (AVV)

  • Altholzverordnung (AltholzV)

  • Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Göttingen

  • Die Abwassersatzung der Stadt Göttingen

  • Die Vorschriften / Richtlinien / Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Im Besonderen: Die im zweiten Kapitel der DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen genannten Bestimmungen und der Stand der Technik ist zwingend zu beachten und einzuhalten.

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Fortsetzung VERTRAGSGRUNDLAGE

Die DGVU Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung

  • DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche

  • UK NRW Sichere Kita

  • Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR)

  • Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR)

  • die VDE-Vorschriften

  • Die Unfall-Verhütungsvorschriften der zuständigen Bauberufsgenossenschaften

  • Die Vorschriften / Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV)

  • Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Göttingen

  • Die Abwassersatzung des Landkreises Göttingen

  • Die VDI-Richtlinie VDI 6023-1, Hygiene in Trinkwasser-Installationen

  • DVGW-Arbeitsblatt W 551 und W 553

  • Die VDI-Richtlinie VDI 6000-Blatt 2 Ausstattung von und mit Sanitärräumen

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ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)

  1. Einhaltung DGVU-Vorschrift 82 und Stand der Technik Die Einhaltung der Bestimmungen der DGVU-Vorschrift 82 - Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen und des Stands der Technik ist Vertragsbedingung.

  2. Holzfeuchte und Witterungsschutz auf der Baustelle Eine maximale Holzeinbaufeuchte für tragende Bauteile von 15± 3% ist einzuhalten (siehe dazu die separat hervorgehobene Vorbemerkung). Witterungsschutz ist unverzüglich nach Einbau herzustellen.

  3. Vorfertigung Holzbauelemente Zur Beschleunigung der Prozesse auf der Baustelle könnens Holzbau- Elemente (Dachelemente, Wandelemente und Holzbalkendecke des Erweiterungsbaus) werkseitig vorgefertigt werden. Die Anfertigung eines digitalen 3-d-Aufmaß vom Bestand wird empfohlen.

  4. Nachhaltiges Bauen im Sinne der NH-Klasse der KfW Die Einhaltung der Kriterien werden durch einen Energieeffizienzexperten überwacht. Eine Lebenszyklusbetrachtung zu den verwendeten Baustoffen wird erstellt und folgende Kriterien sind einzuhalten: Verwendung von Materialien, die bei ihrer Herstellung möglichst geringe Umweltwirkungen verursachen. Nutzung nachhaltig erzeugter, nachwachsender Rohstoffe. Rückbau-, Trennungs- und Verwertungsmöglichkeiten der verwendeten Bauprodukte Wiederverwendung von Bestandsmaterialien aus Rückbau, hier z.B. Holzwolle- Akustik-Leichtbauplatten.

  5. Grundlagen zur Durchführung der Arbeiten Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:

  • die Statik / Prüfstatik
  • die Ausführungs- und Detailzeichnungen des Architekten bzw. des Statikers
  • die ausgeschriebenen Leistungen des LVs in dieser Reihenfolge. Bei Widersprüchen sind die entsprechenden Punkte mit den Planern abzuklären. Die Bau- und Entwässerungsgenehmigung ist zu beachten.
  1. Pflichten des AN und Pflichten des AG Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, den Auftraggeber (AG) auch über solche für die Ausführung seiner Leistung erforderliche Gutachten und Beibringung von sonstigen Unterlagen oder Genehmigungen durch den AG rechtzeitig zu informieren, die nicht ausdrücklich ausgeschrieben sind. Eine Verzögerung seiner Leistungserbringung hat der AN nur dann zu verantworten, wenn er den AG schuldhaft nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert und die Beibringung der Unterlagen vom AG fordert.

Der AG verpflichtet sich, alle erforderliche Gutachten, sonstigen Unterlagen und Genehmigungen unverzüglich nach Inkenntnissetzung durch den AN auf eigene Kosten zu beauftragen und die Ergebnisse dem AN schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.

Dies betrifft ausdrücklich nur solche Unterlagen, zu deren Beibringung auf eigene Veranlassung und Kosten der AN nicht aufgrund anderer hier zugrunde liegenden Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen, einschließlich aller Regelungen der VOB/Teil B und Teil C, ohnehin verpflichtet ist (s. z.B. auch ZAV 14.)

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Fortsetzung ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)

  1. Ausstattung der Baustelle mit Personal Die Baustelle ist so ausreichend mit Personal auszustatten, dass der Bauzeitenplan jederzeit eingehalten werden kann und ein reibungsloser Verlauf der Arbeiten nachfolgender Gewerke gewährleistet ist. Dies gilt auch bei Fortschreibung des Bauzeitenplans aufgrund von Änderungen.

  2. Zeitliche Abwicklung der Maßnahme und Bauablaufplan Die Arbeiten sind nach Auftragsvergabe gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan zu beginnen und abzuschließen. Die Gesamt-Baumaßnahme muss spätestens bis Ende Dezember 2027 abgeschlossen werden.

Der AN hat vor Beginn der Arbeiten einen Bauablaufplan für seine Gewerke aufzustellen, einzureichen und mit der Bauleitung abzustimmen. Dieser ist nach Genehmigung durch den AG fortzuschreiben. Verzögerungen, die die festgelegten Termine beeinflussen und solche, die der AN auch nach Abstimmung mit der Bauüberwachung nicht in geeigneter Form ausgleichen kann (z.B. witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen) hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu geben und zu begründen. Ein Vergütungsanspruch ist allein aus der Mitteilung nicht abzuleiten. Für witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen wird grundsätzlich keine Vergütung geleistet. Es ist dem AN überlassen, Leistungen zur Erfüllung seiner terminlichen Verpflichtungen auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten zu erbringen. Der AG bzw. die Bauleitung ist hierüber zu informieren. Das Einholen hierfür evtl. erforderlichen Genehmigungen ist Sache des AN.

  1. Versicherungen Eine Bauherren-Haftpflichversicherung, eine Bauleistungsversicherung und eine Feuerrohbauversicherung schliesst der AG ab. Dies ist bei der Kalkulation der Kosten zu berücksichtigen.

  2. Baustellenordnung Es gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung. Des Weiteren sind die allgemeinen Grundsätze des ArbSCHG und die berufsgenossenschaftlichen Regeln zu beachten. Ein SiGeKo wird durch den AG beauftragt.

  3. Baustellensicherung Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Umfanges seiner Arbeiten die allgemeine Verkehrssicherungspflicht während der Bauzeit zu tragen. Vorkehrungen gegen Unfall und Brandschutz sind vorzuhalten bzw. zu beachten. Der Auftragnehmer haftet allein für die Ausführung der polizeilichen und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften und Auflagen. Die Kosten für alle Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht separat ausgeschrieben sind.

Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit der von ihm erstellten Gewerke zu sorgen und unbefugtes und fahrlässiges Betreten durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Bei bau- oder witterungsbedingter Abwesenheit hat er die Zuständigkeit für das Überwachen der Absperrungen mit der Bauleitung schriftlich zu regeln.

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Fortsetzung ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)

  1. Lage Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Leitungsauskünfte der Versorger, der Angaben in den Planzeichnungen und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.

  2. Baustellenzufahrt Der AN hat für erforderliche Genehmigungen und Sperrungen eigenverantwortlich zu sorgen. Kosten hierfür sind in die EP einzukalkulieren. Besonderer Platzbedarf für Transport und Montage ist der Bauleitung 10 Tage im Voraus anzumelden.

  3. Baustellenanschlüsse / Kranstellung / Gerüste Baustrom und Bauwasser stellt der AG zur Verfügung, (dies ist in den Positionen preismindernd zu berücksichtigen). Ausgenommen hiervon sind Unterkunftscontainer des AN. Klein-Hebezeuge, Hilfsmittel und Maschinen sind nicht gesondert ausgeschrieben und sind für die eigene Leistung einzukalkulieren. Kranstellung ist für die eigene Leistung einzuplanen. Ein Dachfanggerüst außen wird ausgeschrieben. Gerüste allgemein mit mehr als 2 m Arbeitsbühnenhöhe über Fußboden oder Gelände werden bauseits gestellt oder sind im LV gesondert enthalten.

  4. Sonstige Baustelleneinrichtung Lagerflächen unter freiem Himmel werden vom AG auf dem umzäunten Gelände unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine Bewachung des Geländes durch den AG findet nicht statt. Notwendige Sicherungsmaßnahmen der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Toiletten stehen bauseits unentgeltlich zur Verfügung oder sind ausgeschrieben.

  1. Baustellenbeleuchtung Die Baustelle wird im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche und der Zuwegung beleuchtet.

  2. Bauschutt / Abfall Der AN ist verpflichtet, Abfälle und Bauschutt, die von seiner Arbeit herrühren, zu beseitigen bzw. in sein Eigentum zu übernehmen. Dieses hat min. 1x wöchentlich, bzw. nach Erfordernis zu erfolgen. Im Ergebnis hat die Baustelle besenrein zu sein. Bei Unterlassung erfolgt die Beseitigung durch den AG zu Lasten des AN. Nicht zuzuordnender Bauschutt und Abfall wird zu Lasten sämtlicher AN, im Verhältnis ihrer jeweiligen Auftragssummen, vom AG beseitigt. Ausgebaute und nicht mehr zur Wiederverwendung vorgesehene Bauteile gehen in das Eigentum des AN über, sofern nicht anders ausgeschrieben oder vor Ort durch die Bauleitung anders entschieden wird.

Zigarettenkippen dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt werden!

  1. Entsorgung von Abbruchmaterial / Aushub Das Merkblatt Bau- und Abbruchabfälle der Stadt Göttingen ist zu beachten. Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung ohne weitere Aufforderung vorzulegen. Die örtliche Abfallentsorgungssatzung ist zu beachten.

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Sollten während der Abbrucharbeiten Materialien festgestellt werden, deren Ausbau oder Entsorgung nach den geltenden Gesetzen, Verordnungen oder Regeln gesondert zu behandeln sind, so ist die Bauleitung und der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und die Arbeiten sind bis zur Klärung notwendiger Maßnahmen zu unterbrechen. Etwa erforderliche Gutachten oder Materialanalysen beauftragt der Auftraggeber, nachdem er vom AN darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Der AG hat hierzu die Kosten zu tragen.

Abfälle dürfen nicht wegen ausbleibender Prüfungen / Untersuchungen der Restmüllentsorgung zugeordnet werden. Die Möglichkeit der Zuführung in die Verwertung ist immer zuerst zu prüfen.

  1. Aushub Von den Beschreibungen des Baugrundgutachtens abweichende Böden und daraus resultierende Mehrkosten sind dem AG unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.

Beim Antreffen von kontaminierten Böden ist die Arbeitsstelle vor Ort zu sichern und der AG, sowie die zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Umweltamt und BG Bau) zu informieren. Erst nach Beprobung und Genehmigung eines Entsorgungsplans darf der kontaminierte Boden entsorgt werden. Ebenso ist bei Antreffen kulturhistorischer Funde der AG / die Bauleitung zu informieren und die Arbeit muss bis zum Vorliegen einer Freigabe unterbrochen werden. Bei Wiedereinbau von Aushubmaterial darf als Oberboden gemäß Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 24.08.2016 auf Kinderspielflächen nur Oberboden mit < 0,5 mg/kg TS BaP eingebaut werden. Der AG ist verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegn und ggf. die Freigabe zu erteilen.

  1. Preise und Kalkulation Alle Preise verstehen sich inkl. Einbau außer bei Positionen des LVs, die ausdrücklich mit dem Hinweis: "nur Lieferung" versehen sind. Alle Preise verstehen sich einschließlich Kosten für Baustelleneinrichtung und -räumung für die eigene Leistung, Frachtkosten, Materiallieferungen, - entladung und sicheres Lagern auf der Baustelle, Entsorgung von Verpackungsmaterialien, Baumaschinen und Hebezeuge, Container, Geräte, Betriebsmittel, Werkzeuge und Maschinen, Gerüste und Montagebühnen für die eigene Leistung bis zu einer Höhe der zu bekleidenden Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Abdeckungen und Schutzmaßnahmen gegen Witterungsschäden etc., die der AN zur Durchführung der vertraglichen Leistungen benötigt, sowie Mitarbeiter, An- und Abfahrten, Unterkunft und Verpflegung, etc., sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ausgeschrieben ist. Bei Demontage- und Abbrucharbeiten ist zusätzlich die sortenreine Trennung und Entsorgung/Deponierung einzukalkulieren, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ausgeschrieben ist.

  2. Nachtragsangebote Fallen nicht im Angebot enthaltene Arbeiten oder Lieferungen an, ist umgehend ein Nachtragsangebot mit Kalkulation einzureichen. Es wir darauf hingewiesen, dass mit Nachtragsarbeiten nicht begonnen werden darf, bevor eine Beauftragung erfolgt ist. Stundenlohnarbeiten auf Anweisung des AG sind unmittelbar nach Ausführung in Stundenlohnzetteln festzuhalten und von der Bauleitung

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bestätigen zu lassen. Auf den Stundenlohnzetteln müssen die ausgeführten Arbeiten zugeordnet und benannt werden.

  1. Dokumentation Durch den AN ist zur Dokumentation der eigenen Leistung ein Bautagebuch / Lohnnachweiszettel zu führen und der Bauleitung in wöchentlichem Turnus zur Unterschrift vorzulegen.

  2. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nicht vorgesehen. Sie sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Für Stundenlohnarbeiten sind wöchentlich Belege mit Begründung der Bauleitung (Architekt oder AG) auszuhändigen. Auf den Stundenlohnzetteln müssen die ausgeführten Arbeiten zugeordnet und benannt werden. Die endgültige Prüfung von Stundenbelegen und deren Anerkennung erfolgt erst zusammen mit Prüfung der Schlussrechnung. Dabei bleibt insbesondere die Prüfung vorbehalten, ob die berechneten Arbeiten in Angebotspositionen oder Nebenleistungen enthalten waren oder ob sie entsprechend Ziffer 2 in Anlehnung an Angebotspositionen zu kalkulieren sind. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich nach den im LV anzubietenden Sätzen, sonst nach tariflichem Lohn, zuzüglich preisrechtlich erlaubten Unternehmerzuschlag. Zuschläge für Überstunden usw. werden nur bezahlt, wenn Überstunden usw. vom bauleitenden Architekten / AG ausdrücklich verlangt und nicht durch (drohende) Fristüberschreitungen erforderlich wurden.

  3. Massen Für alle Materialien sind die im LV angegebenen Mengen und Abmessungen vor der Bestellung eigenverantwortlich zu ermitteln.

  4. Bauausführung / Leistungsumfang Alle baulichen Gegebenheiten des Bestands sind zu berücksichtigen. Es wird eine wartungsarme Bauweise mit möglichst geringen Unterhaltskosten erwartet.

  5. Fachbauleitung Der AN hat für seine vertraglich vereinbarten Leistungen eine Aufsichtsperson (Fachbauleiter) zu benennen. Diese ist verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Sie hat die Ausführung der vertraglichen Leistungen zu leiten, die eigenen Arbeiten mit den anderen am Bau Beteiligten zu koordinieren und für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen. Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch.

  6. Abnahmen und Prüfungen Der AN ist verpflichtet, behördlich vorgeschriebene Abnahmen und Leistungen, die seinen Leistungsumfang betreffen, selbstständig und rechtzeitig herbeizuführen und dem AG schriftlich nachzuweisen. Das gleiche gilt für behördliche oder im Einzelfall vom AG verlangte Materialprüfungen. Die Zeitpunkte der Abnahme sowie Prüfungen sind dem AG rechtzeitig anzuzeigen.

  7. Zwischenabnahmen Aufmaß und Abnahme später nicht mehr ersichtlicher Leistungen Bei allen fertiggestellten Leistungen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erkennbar sind, hat der AN eigenverantwortlich diese der Bauleitung anzuzeigen und ggf. ein Zwischenaufmaß anzufertigen. Wird die Fertigstellung der Leistung der Bauleitung nicht rechtzeitig mitgeteilt, so

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kann sie eine Zwischenabnahme der Leistung auch zu einem späteren Zeitpunkt fordern, auch wenn damit Rückbauarbeiten durch den AN verbunden sind.

  1. Aufmaß Abbrucharbeiten Ein Aufmaß des Bestandes für die Mengenermittlung der Abbrucharbeiten hat vor Beginn der Baumaßnahme durch den AN zu erfolgen.

  2. Zeichnungen und Pläne Bei Auftragserteilung wird dem AN ein Zeichnungssatz ausgehändigt, dem alle für das Vorhaben relevanten Aussagen zu entnehmen sind. Die in diesen Zeichnungen angegebenen Maße sind vor Übernahme eigenverantwortlich vom AN zu überprüfen. Alle dem AN übergebenen Zeichnungen bleiben Eigentum des AG. Sie dürfen ohne seine Genehmigung weder vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

  3. Freigabe Werkplanung Konstruktions- und Werkstattzeichnungen für alle Holzrahmenkonstruktion, in Papierform und auf Datenträger sind dem Architekten zur Freigabe, sowie dem Prüfstatiker zur Prüfung rechtzeitig im Planungsprozess - mindestens 8 Wochen vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Die Kosten sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren.

Die gesamte Werkplanung des AN ist mit dem AG abzustimmen und muss vom AG oder dem bauleitenden Architekten testiert und freigegeben werden. Die Verantwortung des AN geht dadurch aber nicht auf den AG oder bauleitenden Architekten über.

  1. Abrechnung Mit der Schlussrechnung sind folgende Abrechnungsunterlagen einzureichen:

a) Kumulierte Schlussrechnung, 2-fach (ggf. 1-fach nach Rücksprache mit AG), Format DIN A-4, wobei die aufgeführten Positionen des Leistungsverzeichnisses textlich vollständig abzuschreiben sind. Nicht ausgeführte Positionen erhalten den Vermerk "entfällt". Die Summenbildung der einzelnen Titel ist unbedingt vorzunehmen.

b) Massenermittlung 2-fach (ggf. 1-fach nach Rücksprache mit AG), mit Aufführung sämtlicher Positionen des Leistungsverzeichnisses mit Kurzbeschreibung. Nicht ausgeführte Positionen mit dem Vermerk "entfällt". Für alle Aufmaße der einzelnen Aufmaßblätter sind die Positionen aufzustellen, auszurechnen und die Summen zu bilden. Die Blattnummern der Aufmaßblätter sind anzugeben.

c) Aufmaßpläne 2-fach (ggf. 1-fach nach Rücksprache mit AG), DIN-Format. Im Aufmaßplan müssen sämtliche Aufmaße eingetragen sein.

  1. Zusätzliche Leistungen der Bauleitung Alle Kosten, die dem AG bzw. der Bauleitung durch zusätzliche Abnahmetermine aufgrund nicht termingerecht oder unzureichend behobener Beanstandungen der Leistung des AN entstehen, gehen zu Lasten des AN und werden von der Schlussrechnung einbehalten.

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BESONDERHEIT RECHNUNGSLEGUNG

Um den geförderten Leistungsbereich "Erneuerung Bestandsdach" eindeutig dem Fördergeldgeber BMU (ZUG gGmbH) zuordnen zu können, sind die Titel so gewählt, dass die geförderte Leistung bei der Rechnungslegung separat dargestellt werden kann. Aus diesem Grund werden auch gleichartige Leistungen im LV z.T. gesplittet. Es ist einzukalkulieren, dass ggf. eine getrennte Rechnung erstellt werden muss.

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KURZBESCHREIBUNG BAUVORHABEN Der KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. Eigentümer des Gebäudes beabsichtigt und schreibt aus:

Erneuerung des Bestandsdaches, Erweiterung und energetische Sanierung zum Effizienzgebäude des Kindergartenbereichs (ohne Krippengebäude): Das neue Dach und der Erweiterungsbau sollen in nachhaltiger Bauweise als Holzbau in Kombination mit nachwachsenden Rohstoffen errichtet werden (NH- Klasse nach kfw).

Barrierefreiheit Als weiteres Ziel soll das Gebäude in Gänze die Anforderungen an ein barrierefreies Gebäude und eine barrierefreie Nutzung erfüllen. Hierzu ist insbesondere die DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10 zu beachten.

Ort der Ausführung KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. Von-Ossietzky-Str. 31 37085 Göttingen

Gemarkung Göttingen, Flur 12, Flurstück 15 Grundstücksgröße 5010 m².

Ausführungszeitraum: Februar 2027 - Dezember 2027.

Förderung der Baumaßnahme Ÿ Es soll ein BEG NWG (Nichtwohngebäude) im Förderprogramm 263 der Bundesförderung effiziente Gebäude mit dem Effizienzniveau EG 55 EE mit dem Zusatzkriterium NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) auf Basis der Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vom 17.07.2026 entstehen. Die Erhöhung des Zuschusses von 5% auf 10% (NH-Klasse) soll u.a. durch die Verwendung nachhaltiger, trennbarer und wiederverwendbarer, bzw. verwertbarer Baustoffe erreicht werden. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung muss ausgeführt werden. Ein Energieberater zur Antragsstellung und Baubegleitung und - Überwachung, sowie des Wärmeschutznachweises ist beauftragt. Ÿ Förderung der Erneurung des Bestandsdaches durch Maßnahme AnpaSo des BMU (ZUG gGmbH) zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Die Ausführung als Gründach und der Einsatz nachwachsender Rohstoffe als Dämmmaterial resultiert aus der Förderzusage des Förderprogramms AnpaSo der Z.U.G. Ÿ Förderung Barrierefreiheit (umfassend) durch Aktion Mensch Ÿ Förderung im Rahmen des KlimaFonds der Stadt Göttingen Fördermodul 3: Nachhaltiges Sanieren und Heizen Ÿ Förderung im Rahmen des KlimaFonds der Stadt Göttingen Fördermodul 6: Hitzevorsorge und Begrünung

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BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS i. A. a. ATV DIN 18299

1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG

1.1 Angaben zur Baustelle (in Anlehnung an ATV DIN 18299)

1.1.1 Baufreiheit Das Gebäude und Gelände werden während der Bauzeit nicht genutzt.

1.1.2 Gebäudebestand Das ursprüngliche Bestandsgebäude des KEI-Kindergarten in Eigeninitiative in Göttingen ist ein Bestandsbau ohne bekanntes Bauzeitalter. Es befindet sich auf einem großen Grundstück am Rand einer baumbestandenen Freifläche, die als weitläufige Außenspielfläche des Kindergartens dient. Es handelt sich um ein einfaches Gebäude in Holzständerbauweise mit einer aufgeständerten Bodenplatte als Holzkonstruktion auf Streifenfundamenten aus Mauerwerk. Die Dachkonstruktion besteht aus einfachen Nagelbindern aus Nadelholz als Satteldach mit Bitumeneindeckung und einer Dachneigung ca. 8°. Im Nordwesten gibt es einen kleinen Kellerraum mit ca. 12 m² Fläche und einer lichten Höhe von 1,86 m. Im Jahr 1971 wurde es für eine Kindergartennutzung umgewidmet. 2008: Errichtung eines weiteren Gruppenraums 2008 als Anbau im Südosten in Holzbauweise 2014 Errichtung eines Gebäudes nördlich des Bestandes zur Nutzung als Kinderkrippe in Holzbauweise. Dieser Teil ist von der aktuellen Baumaßnahme nicht betroffen.

Im Gebäudebestand wurde eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt: -- Diffusionsoffene Dämmung der Außenwände u. Verkleidung mit Zellulose und Holzfaser mit hinterlüfteter Stülpschalung aus Lärchenholz sägerau. -- Teilweise Dämmung der Bodenplatte mit Zellulosefaser, diffusionsoffen. -- Auf Höhe der Binderuntergurte wurde nachträglich ca. 12-14 cm Mineralfaserdämmung eingebaut. Diese besteht aus KMF mit WHO-Fasern, Asbest wurde nicht nachgewiesen (Prüfbericht für 5 Proben unterschiedlicher Dämmungen liegt vor) -- Einbau neuer Fenster und Türen (tw. 3-fach-Verglasung, tw. 2-fach- Verglasung von 2007 und 2008) -- Einbau einer Gaszentralheizung

1.1.3 Grundstück Gemarkung Göttingen, Flur 12, Flurstück 15 Das Grundstück ist umzäunt. Es liegt eine Bescheinigung der LGLN Regionaldirektion Hameln, Hannover vom 07.09.2022 vor, dass durch Luftbildauswertung keine Kampfmittelbelastung vermutet wird. Der Baumbestand ist in Gänze zu schützen. Baulicher Baumschutz ist nur an Bäumen erforderlich, die durch Baufahrzeuge beschädigt werden könnten. Erdarbeiten sind auf den geringstmöglichen Umfang zu beschränken, um Baumwurzeln nicht mehr als nötig zu schädigen. Einzelne Bäume auf der Westseite werden VOR der Baumaßnahme gefällt und Strauchgehölz gerodet. Mit Einschränkungen in der Zugänglichkeit per Kran ist durch den hohen Baumbestand zu rechnen.

Das Grundstück weist eine Hanglage auf: Gefälle von Osten nach

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Fortsetzung 1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG

Nordwesten ca. 4,80 m. Im Bereich des von der Umbaumaßnahme betroffenen Gebäudeteils beträgt der Höhenunterschied in Nord-Südrichtung (Süden = Hochpunkt) ca. 2,50 m, jedoch befindet sich das gesamte Erdgeschoss des von der Baumaßnahme betroffenen Gebäudeteils auf einer Ebene. In Ost-West-Richtung steigt das Gelände auf der Südseite vom Hauptzugang Grundstück von Westen her um ca. 1 m an, fällt jedoch von Süden nach Norden um die gleiche Höhe wieder ab, so dass der Haupteingang von Osten und die OKFF ungefähr höhengleich mit dem Niveau des Terrains am Zugangstor (Westseite) liegen.

1.1.4 Erschließung Baugrundstück und Baustellenzufahrt Das Objekt befindet sich im Osten von Göttingen "Auf den Zieten" und ist über eine öffentliche Zufahrtsstraße - Von-Ossietzky-Str. - südlich des Grundstückes auch mit großen Fahrzeugen anfahrbar. Eine Umfahrung des Gebäudekomplexes ist nicht möglich. Die Gebäuderückseite (Osten) ist über eine asphaltierte Zuwegung von ca. 2,10 m Breite und im weiteren Verlauf über eine 2 m breite Treppe oder einen ca. 1,0 m breiten gepflasterten abschüssigen Weg (eingebettet in den umgebenden Waldboden) zu erreichen.

1.1.5 Erschließung Gebäude Die innere Erschließung des Gebäudes erfolgt über den Hauptzugang auf der Ostseite. Vom zentralen Eingangsbereich zweigen alle Räume ab. Nach Öffnung von Westen im Bereich des Erweiterungsbaus kann ein zusätzlicher Zugang zum Gebäude hergestellt werden.

1.1.6 Baustelleneinrichtungsfläche Im Westen gibt es eine asphaltierte öffentliche Parkplatzfläche (ca. 380 m²) unmittelbar angrenzend an das Baugrundstück ungefähr auf Höhe der OKFF Erdgeschoss des Gebäudes. Diese kann als Baustelleneinrichtungsfläche und zur Aufstellung eines Krans genutzt werden (Sondernutzungserlaubnis!) Das Einholen einer Sondernutzungserlaubnis ist ausgeschrieben.

Eine Durchwegung für Fußgänger und Fahrradfahrer Richtung Norden muss während der gesamten Bauzeit gewährleistet werden.

Baumaterialien können auf dem Gelände unter freiem Himmel gelagert werden, es stehen keine überdachten Lagerflächen zur Verfügung.

Bei beabsichtigter Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche (Von Ossietzky- Str.) hat der AN für erforderliche Genehmigungen und Sperrungen eigenverantwortlich zu sorgen. Besonderer Platzbedarf für Transport und Montage ist der Bauleitung 10 Tage im Voraus anzumelden.

Alle Teile der Baustelleneinrichtung sind mit Fertigstellung der Baumaßnahme vollständig abzubauen und zu entfernen. Dies ist in die Kosten einzukalkulieren. Ein Baustelleneinrichtungsplan wird den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

1.1.7 Leitungen Leitungspläne der öffentlichen Versorger werden, soweit vorliegend, dieser Ausschreibung beigefügt. Die Entwässerungsgenehmigung wird nachgereicht.

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Fortsetzung 1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG

Die Erschließung des Flurstücks mit Gas, Wasser und Strom erfolgt über Flurstück 16/1 von Süden. Der Schmutzwasseranschluss liegt im Südwesten (Übergabeschacht auf Flurstück 16/1). Der ungefähre Velauf der Leitungen auf dem Grundstück ist den Grundrissplänen zu entnehmen. Der Regenwasseranschluss liegt im Westen ungefähr auf halber Strecke der Grundstücksgrenze. Übergabeschacht auf dem eigenen Flurstück. Der Leitungsverlauf im öffentlichen Bereich kann der Leitungsauskunft der GEB entnommen werden. Genaue Lage, Größe und Zustand von Ver- und Entsorgungsleitungen (Sanitär), sowie Lage, Leistung und Zustand von elektrischen Anschlüssen, sind vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu ermitteln und ggf. dem AG weiterführende Anforderungen zu erläutern.

1.2 Angaben zur Ausführung

1.2.1 Erbringung der Leistung Alle Leistungen der jeweiligen Gewerke sind fortlaufend gemäß dem Bauzeitenplan durchzuführen. Gerüststandzeiten sind zu minimieren.

1.2.2 Vorgesehene Arbeitsschritte (s. auch Bauzeiten-Terminplan)

  • Abbruch der vorhandenen Geschossdeckendämmung in der Binderebene
  • Demontage von Elektroleitungen im Bereich der Dachbinder
  • Sonstige Abbruch und Rückbauarbeiten innen durch Abbruchgewerk
  • Rückbau tragende Bauteile West Bereich Anbau durch Holzbaugewerk
  • Herstellung neue Stahlbetonfundamente durch Tiefbaugewerk
  • Herstellung Grundleitungen durch Tiefbaugewerk
  • Rückbau Dachabdichtung und Binder durch Holzbaugewerk Zug um Zug
  • Herstellung neues Dach auf Stützen, Abdichtung
  • Herstellen Erweiterungsbau in Holzbauweise
  • Anpassen von Außen- und Innenwänden an neue Dachkontur
  • Dacheindeckung (Gründach)
  • Innenausbau
  • Technische Anlagen
  • Einbauten im Außenraum / Außenanlagenflächen

1.2.3 Erschwernisse bei Arbeiten in der Dachbinderebene Abbruch Geschossdeckendämmung in Dachbinderebene lichte Höhe Dachbinder in der Mitte innen ca. 1,3 m Höhe, an der Traufe auslaufend Bei Ausbau von oben sind Maßnahmen zur Absturzsicherung erforderlich (s. 1.2.5)

1.2.4 Unfallverhütung bei Arbeiten im Bereich der Dachbinder Die Deckenbekleidung der Dachbinder von unten im Bestand muss als NICHT-TRAGFÄHIG angenommen werden. Absturzhöhe innen unterhalb Untergurt Dachbinder bis ca. 3,0 m. Im Rahmen der Arbeiten in der Dachbinderebene / auf dem Dach hat der Unternehmer mit geeigneten Mitteln (z.B. Bohlen auf Untergurt, Angurten mit Seilen, Gerüst in den darunter liegenden Räumen, Schutznetze, etc.) dafür Sorge zu tragen, dass ein sicheres Arbeiten und Begehen möglich ist. Die DGVU Vorschrift 38 für Bauarbeiten ist anzuwenden.

1.2.5 Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen Die vorhandene Geschossdeckendämmung aus Mineralfaser ist als gesundheitsschädlich einzustufen. Die TRGS 521 ist bei Ausbau, Lagerung und Entsorgung zu beachten.Ein Prüfbericht zu den KMF ist dieser

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Fortsetzung 1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG

Ausschreibung beigefügt.

1.2.6 Gerüste und Schutzlagen Außengerüste werden als Dachfanggerüst für die Dauer der Arbeiten ausgeschrieben. Fahrbare Gerüste innen sind bis zu einer Höhe der zu bearbeitenden Fläche von < 3,5 m in den Positionen einzukalkulieren. Gerüste mit Höhe der zu bearbeitenden Fläche >3,5 m sind ausgeschrieben. Der Fußbodenbelag des Bestands ist vollflächig mit druckfestem Plattenbelag zu schützen. Die Leistung wird ausgeschrieben.

1.2.7 Kranstellung Eine Kranstellung ist auf dem westlich gelegenen Parkplatz möglich.

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2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

2.1 Angaben zu den Bauteilen im Bestand

2.1.1 Dach Bestand Dachform Satteldach, Dachneigung außen ca. 10° Dachraum belüftet Traufhöhen ca. 2,55 m über OKFF Dachfläche außen ca. 300 m²

2.1.2 Dachkonstuktion Bestand Tragwerk: Holzständerbauweise Wände und Stützen Holzfachwerkbinder, Nagelbinder, Untergurt 0° Abstände Binder: ca. 1,20 -1,25 m Dämmung Best: Die vorhandene Geschossdeckendämmung (ca. 12-14 cm) aus Mineralfaser (KMF) enthält WHO-Fasern und ist als gesundheitsschädlich einzustufen. Rückbau und Entsorgung gemäß Vorschriften der TRGS 521 durch Abbruchgewerk Deckung Best: Bitumeneindeckung (mehrlagig) auf Schalung Bekleidung Best. GK, Holzwolle-Leichtbauplatten o. Dachschalung NICHT-tragfähig! Rückbau durch Abbruchgewerk

2.1.3 Schutznetze Anschlagpunkte für Schutznetze innen sind ggf. mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.

2.1.4 Außenwände Bestand Holzständerbauweise (außer Bereich Sanitär, dort Mauerwerk) mit vorgehängter, hinterlüfteter und gedämmter Holzfassade in diffusionsoffener Bauweise mit Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen und Recycling-Baustoffen (Zellulose)

2.1.5 Fußbodenaufbau Bestand Holzbalkendecken, nachträglich mit diffusionsoffenem Aufbau und Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen und Recycling-Baustoffen (Zellulose) gedämmt; in Teilbereichen (Sanitärräume Bestand, Technikraum) muss die Dämmmaßnahme noch ausgeführt werden.

2.1.6 Fenster- und Außentüren Bestand aus unterschiedlicher Bauzeit stammend Bestandsgebäude Süd und West: 2-fach-Verglasung 2007 Anbau Löwengruppe: 2-fach-Verglasung 2008 Bestandsgebäude Nord und Ost: 3-fach-Verglasung 2010

2.1.7 Entsorgungsleitungen Abwasser Bestand Regenwasserentwässerung: Fallrohr-Anschlusspunkte im Süden und Osten und Westen des Bestandsgebäudes. Übergabeschacht an Westgrenze. Schmutzwasser: Anschlussleitungen im Süden (Küche) und Westen (Sanitär). Übergabeschacht auf Flurstück 16/1 im Südwesten. SW-Leitung muss z.T. erneuert werden. Der Entwässerungsantrag kann beim AG eingesehen werden.

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Fortsetzung 2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

2.2 Angaben zur Ausführung

2.2.1 Art der Ausführung Erneuerung Bestandsdach: Bruttofläche Dach ~ 360 m2 Änderung der Dachkubatur und Ergänzung von Dachüberständen, neues Tragwerk in Holzbauweise: tw. weitspannendes Binderdach auf Stützen außerhalb des Gebäudes, tw. Pfettendach, Dacheindeckung: Gründach (extensive Begrünung) mit Belüftungsebene

Erweiterungsbau: Bruttofläche Gebäude ~85 m2 Ausführung in Holztafelbauweise mit Pfettendach; Gründung auf Stahlbetonfundamenten mit einer Holzbalkendecke als Sohle, Dacheindeckung: Gründach (extensive Begrünung) mit Belüftungsebene

2.2.2 Vorfertigung Vorfertigung von Holzbauelementen auf Basis eines digitalen 3-d-Aufmaßes des Bestands zur Beschleunigung der Bauprozesse auf der Baustelle wird empfohlen.

2.2.3 Bauzeitenschutz Bauzeitenschutz (Witterungsschutz) des Bestandsgebäudes muss lückenlos gewährleistet werden.

2.2.4 Anforderungen an den Brandschutz Es ist eine Trennwand im Norden zum Gebäudeteil "Krippe" vorhanden und zu erhalten (Technikdurchführungen mit Brandschutzqualität). Die Vorgaben aus der Baugenehmigung und der Stellungnahme der Feuerwehr sind hinsichtlich der Brandschutzanforderungen von Bauteilen zu beachten. Das Gebäude hat keine notwendigen Flure / Treppenräume. Dachtragwerk inkl. Stützen: F-30 B Innenbekleidung des Daches: keine Anforderung Außenwände tragend, aussteifend: F 30 B (i<>a). Es handelt sich nicht um raumabschließende Wände im Sinne der Bauordnung.

2.2.5 Harte Bedachung Gründächer müssen die Anforderung "Harte Bedachung- BROOF" erfüllen.

2.2.6 Bauweise, Luftdichtheit, Dämmung Eine diffusionsoffene Bauweise wird gefordert. Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen und Recycling-Baustoffen (z.B. Zellulose) mit höherer Rohdichte zur Verbesserung des sommerlichen Hitzeschutzes. Anforderung an Luftdichtheit u. Winddichtheit des Gebäudes bei allen neu hinzukommenden Bauteilen und nachträglichen Dämmmaßnahmen muss gewährleistet werden. Bei Einbau von Einblasdämmungen sind die Herstellervorschriften hinsichtlich der Einbaudichte zu beachten. Hohlraumdämmungen sind dichtfüllend ohne Hohlräume einzubauen.

Ein Luftdichtheisttest zur Qualitätssicherung wir nach Herstellung der neuen Gebäudehülle durchgeführt.

2.2.7 Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz Die Luftdichtheit von Dampfbremsebenen ist lückenlos herzustellen und mit

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Fortsetzung 2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

geeigneten Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen.

Das Gründach ist als hinterlüftetes Flachdach in Holzbauweise mit hoher Hinterlüftungsebene und ausreichenden Zuluft- / Abluftquerschnitten auszuführen. Falls erforderlich wegen der Größe der Dachfläche Ost sind Dachentlüfter in die Dachfläche in ausreichender Anzahl zu integrieren. Fassadenbekleidungen sind zu hinterlüften. Insekten- und Kleintierschutz ist in alle Hinterlüftungsquerschnitte einzubauen.

2.2.8 Anforderungen an den Schallschutz und die Raumakustik Schallschutz gemäß DIN 4109-1: 2018-01 Eine Verbesserung der Raumakustik innerhalb der Räume soll durch Einbau schallschluckender Materialien an Wänden oder Decke erreicht werden.

2.3 Angaben zu den durchzuführenden Baumaßnahmen

2.3.1 Erneuerung (Zug um Zug) des Bestandsdaches

  • z.T. weitspannende Dachbinder auf eingespannten Stützen aus Rundholz mit natürlichem Querschnitt (z.T. außerhalb Bestandsgebäude), z.T. Pfettendächer (Bestand Achse 6-8 und Anbau)
  • Gründung mit Stützenfuß Stahl auf neuen Betonfundamenten (Köcherfundament).
  • Ausführung Dachverbände gemäß Statik.
  • Dachelemente z.T. als Sparrenpfetten zwischen Bindern / z.T. Durchlaufsparren mit diffusionsoffenem Aufbau
  • Ausführung eines belüfteten Flachdachs mit vollgedämmter diffusionsoffener und winddichter Dämmebene und Gründach oberhalb einer zusätzlichen Konstruktionsebene. Dachform Flachdach OST: Dachneigung 4° Dachform Pultdach WEST: Dachneigung 12°, Höhe Dach über Oberfläche Gelände: 3 - 5 m, Dachfläche wird in Teilbereichen genutzt als Gründach mit Extensivbegrünung und in Teilbereichen für PV-Module (Dachüberstand Ost); die Dachbegrünung muss Lastvorgaben gem. Statik und Ausschreibung einhalten.
  • Integration von wärmegedämmten Lichtkuppeln
  • Einbau einer abgehängten Deckenbekleidung mit integrierter Deckenheizung
  • Die Deckenheizung wird zur Luftfeuchtregulierung als Teil der Maßnahme Barrierefreiheit: "Verbesserung des Innenraumklimas für Allergiker oder pneumologisch erkrankte Nutzer" mit Lehm als natürlichem Baustoff verputzt. Ausgeschrieben wird hierzu ein Lehm-Akustikputz (Verbesserung des Raumschallschutzes)

2.3.2 Anpassen der Bestandswände in Holzbauweise an neue Dachkontur -- Erhöhung Innenwände Bestand -- Erhöhung Außenwände Bestand, tw. neue Holzfenster

2.3.3 Erweiterungsbau (Südwest) in Holztafelbauweise

  • Nutzung: Therapieraum u. Sanitärräume
  • Fläche (BGF) c. 85 m² -- Bodenplatte als Holzkonstruktion auf Streifenfundamenten aus Stahlbeton

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Fortsetzung 2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

-- Extensive Dachbegrünung (Schrägdach 12°), leichte Ausführung (max. 150 kg/m²), hinterlüftet, Fläche: 72 m², Dachneigung 12° -- Fassade: hinterlüftete Holzfassade -- Fenster / Außentüren Erweiterungsbau in 3-fach-Verglasung

2.3.4 Dachentwässerung Berechnung und Auslegung gemäß Gründach-Richtlinie als Freispiegel- Entwässerung, bestehend aus Haupt- und Notentwässerung. Fallrohr-Anschlusspunkte im Süden und Osten erhalten. Erneuerung der RW-Grundleitung Süden und Westen

2.3.5 Innenräumliche Änderung Flächenaufteilung

  • Geringe Änderungen im Bereich der Nebenräume Bestand
  • Einfügen eines barrierefreien WCs
  • Innenwände tw. in Holzbauweise (aussteifende Wände) und als leichte Trennwände; ohne Brandschutzanforderung

2.3.6 (Energetische) Sanierungsmaßnahmen Bestand

  • Dämmung des Fußbodens (Holzbalkendecke) in Teilflächen (ca. 35 m²)
  • Erneuerung von Fußbodenbelägen in Ber. mit geänderter Raumaufteilung
  • Ergänzung einer Außentür als 2. Rettungsweg (Feuerwehrgruppe)
  • Einbau einer Deckenheizung im Bereich Löwengruppe

2.3.7 Maßnahmen zur Barrierefreiheit (gemäß DIN 18040-1)

  • Vergrößerung der Innentüren im Bestand
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik
  • Herstellung eines barrierefreien Zugangs von außen

2.3.8 Technische Gebäudeausrüstung -- Komplette Erneuerung Sanitärbereiche -- Erneuerung der Heizungsanlage hin zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Deckenheizung bildet als Flächenheizung die Basis für einen energiesparenden Betriebe der Wärmepumpe. -- Einbau einer Push- and Pull-Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung -- Einbau einer PV-Anlage mit ca. 5,5 kW peak (Dachüberstand Ostdach) -- Ertüchtigung und Teilerneuerung Elektrische Anlage und Beleuchtung

2.3.9 Außenbereich

  • Herstellung eines Holzdecks im Osten (ca. 35 m²) - Holzbaugewerk
  • Gepflasterte Terrasse und Zuwegung im Westen (ca. 30 m²)
  • Änderung Pflaster zum Haupteingang Ost (barrierefreie Rampe)

2.3.10 Techn. Erschließung des Gebäudes

  • Ergänzung RW-Abwasseranlage
  • Änderung Grundleitung SW im Bereich Sanitärräume

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Fortsetzung 2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

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3 - BAURECHTLICHE EINORDNUNG BESTAND Das Bestandsgebäude ist gem. Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) einzuordnen in die Gebäudeklasse 3 - Sonstiges Gebäude mit einer Grundfläche von > 400 m2 und einer Höhe bis 7 m.

Aufgrund der Nutzung (Tagesstätte für Kinder) handelt es sich nach NBauO um einen Sonderbau.

Für den ursprünglichen Bestandsbau gibt es eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von 1971. Außerdem eine Baugenehmigung für den Anbau "Löwengruppe" von 2008, sowie eine Baugenehmigung für den Anbau Krippe von 2014.

Die aktuelle Baugenehmigung für die Änderung des Bestandsdaches und den Erweiterungsbau wurde unter dem Aktenzeichen 63/0590/2022/BA am 08.11.2023 von der Stadt Göttingen erteilt. Diese wird der Ausschreibung beigefügt.

Eine Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte mit 3 Gruppen (2 Kindergartengruppen und eine Krippengruppe) liegt vor.

Die Grundfläche (BGF) der Nutzungseinheit KiTa entspricht ca. 415 m² (ohne Teilkeller). Die Grundfläche (BGF) der Krippe beträgt ca. 148 m².

Zwischen dem Bereich Kindergarten und dem Bereich Krippe ist eine Gebäudetrennwand mit Brandschutzqualität ausgebildet. Die Krippe verfügt über einen eigenen Eingang.

Es ist kein notwendiger Flur innerhalb der Nutzungseinheit KiTa ausgebildet, obwohl die Grundfläche der Nutzungseinheit >= 200 m2 ist. Ein Abweichungsantrag wurde gestellt und im Zuge der Baugenehmigung vom 08.11.2023 zugelassen. Das Protokoll des Ortstermins mit der Berufsfeuerwehr Göttingen ist Bestandteil der Stellungnahme der Feuerwehr und damit Teil der Baugenehmigung. Die Zulassung der Abweichung basiert auf der Einhaltung der dort beschriebenen Anforderungen.

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ANGEBOTSGRUNDLAGEN Der Leistungsbeschreibung liegen folgende Unterlagen bei

  • BILDER Bestand (Baustelleneinrichtungsfläche, Gebäude innen u. außen)

  • Vorläufiger Bauzeiten-Terminplan Stand 14.10.2026

  • Baugenehmigung vom 08.11.2023

  • Geprüfte Genehmigungsstatik vom 09.02.2025 mit 1. und 2. Prüfbericht. Die Ausführungsstatik (von Genehmigungsstatik tw. abweichend: Erweiterungsbau mit Pfettendach!) ist entsprechend der Ausführungsplanung erstellt und steht zur Prüfung aus.

  • Baugrundgutachten vom 05.10.2022 samt Bodenanalytik nach LAGA vom 05.10.2022

  • Leitungspläne Bestand der öffentlichen Versorger (soweit vorliegend)

  • LGLN Ergebnis Luftbildauswertung Kampfmittelbeseitigung Niedersachsen

  • Merkblatt "Baumschutz auf Baustellen" der UNB

  • Abfallwirtschaftssatzung Stadt Göttingen

  • Abwassersatzung der Stadt Göttingen

  • Entwässerungsgenehmigung (liegt noch nicht vor)

  • Amtliche Karte M 1| 5000

  • Qualifizierter Lageplan vom 26.02.2022 M 1| 500

  • AUSFÜHRUNGSPLANUNG Baustelleneinrichtungsplan A-5.LP-BE-a M 1| 500 Abbruchplan (GR | S) A-5.100 Abbr-a M 1| 100 Grundriss Fundamente A-5.1-1 M 1| 50 Grundriss EG A-5.100 M 1| 50 Dachaufsicht A-5.102 M 1| 50 Querschnitte A, B, C A-5.150 M 1| 50 Ansichten Ost u. West A-5.170 M 1| 50 Ansichten Süd u. Nord A-5.171 M 1| 50 Detailschnitte E1 und E2 D-8.201 M 1| 20 Detailschnitte E3 und E4 D-8.202 M 1| 20 Detail Kragstützen D-8.333 M 1| 20 Detail Deckenaufbau Fußboden D-8.351 M 1| 10 Tragkonstruktion 3d A-5.501 ohne Baukörper von oben A-5.502 ohne Baukörper v. West | Ost A-5.504 ohne

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30.10.2026 Seite 24 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

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TERMINPLANUNG - BAUZEITENPLAN

Der dem LV beigefügte Bauzeitenplan, Stand 14.10.2026 ist hinsichtlich der geplanten Ausführungszeiten zu beachten.

Die Baustelle ist so ausreichend mit Personal auszustatten, dass der Bauzeitenplan eingehalten werden kann und Nachfolgegewerke nicht behindert werden. .

GLEICHWERTIGE TECHN. SPEZIFIKATION

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. .

UMFANG LEISTUNGEN IN DEN POSITIONEN

Alle Positionen inkl. Material, Lieferung und Herstellung, soweit nicht anders beschrieben.

MERKBLATT BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE

Das Merkblatt Entsorgung Bau- und Abbruchabfälle der Stadt Göttingen ist zu beachten. . .

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30.10.2026 Seite 25 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

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Fortsetzung MERKBLATT BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE

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30.10.2026 Seite 26 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

ZTV ERDARBEITEN i.V. m ATV DIN 18300

ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ERDARBEITEN i. V. m. ATV DIN 18300

  1. Über die Baugrundverhältnisse im Bereich des Bestandsgebäudes liegt ein Gutachten vor welches zur Angebotskalkulation angenommen werden soll. Es ist davon auszugehen das sich ähnliche Bodenverhältnisse auch auf dem restlichen Baugrundstück finden. Es bildet die Basis für die Kalkulation der Erdarbeiten.

  2. Bodenaushub ist mit geeignetem Gerät auszuführen. Der Waldboden des Grundstücks darf gemäß Baugenehmigung nicht weiträumig befahren und verdichtet werden. Es muss jeweils das kleinstmögliche Gerät zum Einsatz kommen.

  3. Geländemodellierung muss stets mit Gefälle weg von den Gebäudeaußenwänden ausgeführt werden.

  4. Die Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen ist den beigefügten Leitungsplänen zu entnehmen. Der AN hat sich vor Baubeginn bei den entsprechenden Versorgungsträgern eigenverantwortlich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen bescheinigen zu lassen.

  5. Die Sicherung von Freileitungen oder erdverlegten Ver- und Entsorgungsleitungen im Baustellenbereich während der gesamten Bauzeit ist Aufgabe des AN und in die Kosten einzukalkulieren.

  6. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch Baufahrzeuge verschmutzten öffentlichen Straßen und Wege, sowie erforderliche Verhandlungen mit den zuständigen Behörden obliegt in Eigenverantwortung dem AN für die Dauer der Leistungen.

  7. Aushubüberschussmaterial Boden verbleibt gemäß Absprache mit dem AG auf dem Grundstück. Es ist mit dem AG abzustimmen, wo es abgelagert werden soll. Sonstige Aushubmaterialien werden entsorgt. Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Göttingen über die Gebühren und die Nutzung der Bauabfallverwertungsanlage und Restdeponie Königsbühl ist zu beachten. Sollten im Rahmen des Bodenaushubs durch den AN Kontaminationen im Erdreich offenbar werden, die über die Angaben im Bodengutachten hinaus gehen übernimmt der AG die Mehrkosten der Entsorgung.

  8. Material zum Einbau: Für Trag- und Sauberkeitsschichten, Auffüllungen von Arbeitsräumen, Rohrgräben etc. darf nur güteüberwachtes Material eingebaut werden.

  9. Einzukalkulieren sind Hindernisse in Form von Mauerwerk (Naturstein-, Ziegelmauerwerk), unbewehrtem Beton, bewehrtem Beton bis 0,5 m3 Einzelgröße oder 1,0 m2 Einzelfläche, die ohne Zusatzmaßnahmen vom eingesetzten Gerät zerkleinert und entfernt werden können.

  10. Einzukalkulieren sind Unterbrechungen bis zu 10 Werktage, z.B. zur Sicherung archäologischer Funde.

  11. Böden der Klassen 1,3 und 4 treten stark gemischt auf, sie werden gemeinsam abgerechnet. Böden der Bodenklasse 6 treten ab einer Tiefe von ca. 1,5 - 6 m auf. Sie werden in Mehrkostenpositionen bewertet.

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30.10.2026 Seite 27 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

Fortsetzung ZTV ERDARBEITEN i.V. m ATV DIN 18300

  1. Wenn für die Aushubarbeiten des AN notwendig, ist eine entsprechende offene Wasserhaltung aufzubauen, so lange wie erforderlich zu betreiben und anschließend abzubauen. Das Wasser ist in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Göttingen abzuleiten. Die Kosten / Gebühren trägt der AN. .

ZTV ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN i.V. m ATV DIN 18306

ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN i. V. m. ATV DIN 18306

  1. Die Abwassersatzung der Stadt Göttingen in der z.Zt. gültigen Fassung ist zu beachten.

  2. Die Genehmigung zur Grundstücksentwässerung wird durch den Auftraggeber gestellt und ist nicht Sache des AN.

  3. Der AN hat die erforderlichen Anschlüsse einschließlich der Anschlussstutzen an die Bestandsleitungen Regenwasser und Schmutzwasser zu erstellen. Die Arbeiten sind ausgeschrieben. Vor Verfüllung der Rohrgräben sind die einzelnen Rohrstrecken auf Wasserdichtheit zu überprüfen und von der Stadtentwässerung Göttingen abnehmen zu lassen. Die Abnahme der Grundleitungen durch die Stadtentwässerung ist unaufgefordert durch den AN zu veranlassen. Prüf- und Abnahmebestätigungen sind jeweils vorzulegen.

  4. Der AN hat die verlegten Leitungen, einschl. aller Abzweige, Revisions- und Reinigungsstücke, sowie der Schächte maßgenau in Baubestandspläne einzutragen. .

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Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

ZTV BETONARBEITEN i.V. m ATV DIN 18331

ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN BETONARBEITEN i. V. m. ATV DIN 18331

  1. Der Beton ist jeweils, in der in der Statik geforderten oder bei Bauteilen ohne Statik der dem Einsatz entsprechenden Güteklasse herzustellen, einzubauen und zu verdichten, so dass keine Nester oder Fehlstellen entstehen. Im Fall von Stahlbetonbauteilen ist auf ausreichende Betonüberdeckung der Bewehrung zu achten. Die Angaben der Statik sind zu beachten.

  2. Es ist eine glatte Oberfläche von Sichtbetonflächen herzustellen. Konsistenz, Verarbeitung und Nachbehandlung des Betons sind so zu wählen, dass keine Schwindrisse in der Konstruktion auftreten und ein Absanden der Betonoberfläche dauerhaft vermieden wird.

  3. Vor Besichtigung durch die Bauleitung dürfen ausgeschalte Betonflächen nicht verändert werden.

  4. Einzukalkulieren ist das Fasen aller sichtbaren Betonkanten durch in die Schalung eingelegte Dreikantleisten. Betonoberflächen sind, sofern nicht anders beschrieben, mit glatter Schalung herzustellen; Grate und Kanten sind abzuschleifen.

  5. Für die Abrechnung der Bewehrung sind maßgeblich die Bewehrungspläne oder sonstigen Angaben des Statikers.

  6. Es gelten die Maßtoleranzen der DIN 18202: Tabelle 1 (Grenzabmaße), Tabelle 2 (Winkeltoleranzen), Tabelle 3 (Ebenheitstoleranzen), Tabelle 4 (Fluchtabweichung)

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  1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

  2. Bereich: Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten

1.1. Titel: BESTANDSDACH: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten *Ausführungsbeschreibung 1 Baustellenvorbereitung

Enthaltene Leistung Baustelleneinrichtung / - räumung Es wird durch anderes Gewerk eine allgemeine Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Parkplatz vor dem Grundstück hergestellt (Zaun, Verkehrssicherung, Sicherheits- Beleuchtung). Diese Fläche steht dem Bieter für die eigene Leistung zur Verfügung (siehe: Baustelleneinrichtungsplan)

Auch die sonstigen Baustelleneinrichtungen, wie Baustellen- WC, Baustromanschluss, Baumschutz, Gerüste, etc. sind in anderem Gewerk ausgeschrieben.

Diese Leistungen sind entsprechend nicht Teil der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Position "Baustelle einrichten" und "Baustelle räumen".

Die Positionen Baustelleneinrichtung / - räumung betreffen:

  • die Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung
  • Kranstellung / Autokran nach Anforderung der Ausführung der angebotenen eigenen Leistung. Untergrund Asphalt vorhandene Parkplatzfläche, ggf. öffentlicher Straßenraum
  • Absperrungen, Sicherung, Beschilderung und Beleuchtung gemäß StVO für die eigene Leistung nur über die allgemeine Baustelleneinrichtung hinaus
  • Einholen von Sondernutzungserlaubnissen für die temporäre Nutzung des öffentlichen Straßenraums für die eigene Leistung

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  1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten 1.1. BESTANDSDACH: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan Der AN legt innerhalb von 8 Wochen vor Ausführungsbeginn einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vor.

1.1.10. Baustelle einrichten Werkzeuge, Hebezeuge, Hilfsmittel, sonstige Betriebsmittel und Geräte, soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind, auf die Baustelle bringen und auf vorhandener Baustelleneinrichtungsfläche oder auf dem Gelände betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten.

Die Kosten für das Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren, etc. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet.

Gerüste mit mehr als 2 m Arbeitsbühnenhöhe über Fußboden oder Gelände werden bauseits gestellt oder sind im LV gesondert enthalten.

Bei Nutzung öffentlicher Straßen und Flächen zur Durchführung der eigenen Leistung sind alle Vorschriften hinsichtlich der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Absperrungen, Verkehrsregelung, Beleuchtung, etc.) und es ist eigenständig bei der zuständigen Behörde eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen. Gebühren und Kosten für Sondernutzungserlaubnisse zur Durchführung der eigenen Leistung sind einzukalkulieren. 1,00 psch

1.1.20. Baustelle räumen Baustelle von allen Werkzeugen, Hebezeugen, Hilfsmitteln, sonstigen Betriebsmitteln und Geräte räumen. Genutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten und alle Verunreinigungen beseitigen. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen des Leistungsverzeichnisses. 1,00 psch

1.1.30. Geländeoberkanten vermessen Gelände in den Bereichen der neuen Fundamente (Einzel- und Streifenfundamente) nivellieren und im Grundrissplan alle Geländeoberkanten im Bestand eintragen. Durchführung der Arbeiten gemeinsam mit Bauüberwachung des Architekten vor Baubeginn. 6,00 h

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  1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten 1.1. BESTANDSDACH: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

1.1.40. Höhenfestpunkt, Einschlagbolzen Höhenfestpunkt mittels Einschlagbolzen außerhalb der Baustelle unverrückbar herstellen. Lage und Festlegung gemeinsam mit Bauüberwachung des Architekten vor Baubeginn. 1,00 St

1.1.50. Trockenmauerwand Bruchstein zurückbauen, ohne Gerät, lagern Trockenmauerwand bestehend aus Bruchstein ohne Mörtelfuge von Hand zurückbauen, seitlich lagern zur Wiederverwendung

7,50 m2

1.1.60. Betonpflaster aufnehmen, lagern Pflasterbelag einschl. Bettung aufnehmen, reinigen und zur Wiederverwendung seitlich lagern. Nicht wiederverwendbare Stoffe auf LKW / Container des AN laden und entsorgen. Pflasterbelag: Betonpflastersteine Plattendicke: 80 mm Bettung: Kiessand Bettungsdicke: 4 mm Abfall: nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Z0 13,00 m2

Summe Titel 1.1. BESTANDSDACH: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten

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30.10.2026 Seite 32 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

  1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten 1.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

1.2. Titel: SONSTIGES GEBÄUDE: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten

1.2.10. Betonbordstein aufnehmen, entsorgen Abbruch Bordsteine mit beidseitiger Rückenstütze einschl. Fundament aufnehmen, aufgenommen Stoffe laden und entsorgen. Geräteeinsatz möglich. Bordstein: Betonbordstein Form: HB 10 x 30 Fundamentbeton: C 12/15 Bettungsdicke: 30 cm Abfall: nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Z0 16,00 m

Materialanalytik Asphalt / Info zu Kleinmengen Straßenaufbruch ist laut der Satzung über die Abfallbewirtschaftung in der Stadt Göttingen (Abfallwirtschaftssatzung) bei Abfallmengen > ca. 1 m³ grundsätzlich auf den PAK-, Asbest- und Phenolgehalt zu untersuchen. Bei Unterschreitung der Grenzwerte ist die Verwertung der Abfallstoffe gemäß Richtlinie RuVA-Stb 01 und Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben. Teerhaltige Bitumengemische mit der AVV-Abfallschlüsselnummer 170301* dürfen nur von den Göttinger Entsorgungsbetrieben auf der Entsorgungsanlage in Hattorf am Harz angeliefert werden.

Kleinmengen können ggf. am Recyclinghof Göttingen, Rudolf- Wissell-Straße 5, 37079 Göttingen angeliefert werden und brauchen keine Analytik. Ggf. kann auch eine Trennung der Asphaltdecke von darunter liegenden Tragschichten erfolgen. Es liegt in der Verantwortung des Bieters, die tatsächlichen Entsorgungsmöglichkeiten in den angebotenen EP einzukalkulieren.

Sofern größere Abbruchmengen anfallen sollten, ist der AG vom AN aufzufordern, auf seine Kosten eine Probenentnahme und Analyse des PAK-, Asbest, Phenolgehalts von Straßenaufbruch / Schwarzdecken durchzuführen und dem AN samt Prüfbericht zu übergeben.

Nicht gefährliches, nicht schadstoffbelastetes Material mit der AVV-Abfallschlüsselnummer 170302 kann z.B. auf der Vewertungsanlage 'KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG - Asphaltsplittwerk- Dransfeld, Silostr. 2, 37127 Dransfeld ' oder jeder anderen Verwertungsanlage entsorgt werden. Bis ca. 10 m³ Abfallmenge fordert die Stadt Göttingen keinen schriftlichen Antrag auf Freistellung des Verwertungsweges.

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30.10.2026 Seite 33 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

  1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten 1.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

1.2.20. Bitumenhaltige Befestigung Geh- Radweg abbrechen 20kN/m3 D 8 cm Abbruch der bitumenhaltigen Befestigung in Geh- und Radwegen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 18 kN/m3, Abbruchdicke '8' cm, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2,5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 18 km, Anlage (Bezeichnung/Ort) 'KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG - Asphaltsplittwerk- Dransfeld, Silostr. 2, 37127 Dransfeld; alternativ Kleinmengen ggf.Recyclinghof Göttingen, Rudolf- Wissell-Straße 5, 37079 Göttingen' Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, RuVA-StB Verwertungsklasse A-C, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische, Einschneiden oder Abkanten wird gesondert vergütet, Mengenermittlung nach Aufmaß, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.

Ort der Ausführung: Weg zum Nebeneingang West 10,00 m2

1.2.30. Asphalttragschicht Gehweg abbrechen 21kN/m3 D 5-10cm Geräteeinsatz Abbruch der Asphalttragschicht in Gehwegen, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 21 kN/m3, Dicke über 5 bis 10 cm, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 2,5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, RuVA-StB Verwertungsklasse A, die Entsorgung wird gesondert vergütet.

einschl. exakter Trennschnitt Belag, Geräteeinsatz möglich.

Belagdicke: bis 10 cm, Unterbau bis 25 cm Maschineneinsatz ist möglich Abfall nicht gefährlich, schadstoffbelastet Ort: Weg zum Nebeneingang West 1,50 m3

1.2.40. Befestigte Asphalt-Fläche einschl Tragschicht schneiden T 20-25cm Befestigte Asphalt-Fläche einschl.Tragschicht senkrecht in voller Aufbruchtiefe schneiden, Tiefe der zu bearbeitenden Tragschicht über 20 bis 25 cm. 11,00 m

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30.10.2026 Seite 34 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

  1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten 1.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

1.2.50. Kleinmenge Bitumengem, Kohlenteer u. teerhalt. Prod. ohne Analyt. ents Kleinmengen Bitumenhaltige Befestigung (Asphalt) entsorgen Abfall ohne vorliegende Analytik Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170302 Bitumengemische oder 170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, Transportweg bis 7 km, Anlage (Bezeichnung/Ort) 'Recyclinghof Göttingen Rudolf-Wissell-Straße 5, 37079 Göttingen ' die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Ein Entsorgungsnachweis ist dem AG ohne Aufforderung zu übergeben. 1,50 t

STLB-Bau 2017-04 087 TA 1.2.60. Abfall nicht gefährlich AVV170506 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170506 Baggergut, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 1997 Bauschutt, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Beseitigungsanlage, Transportweg bis 10 km, Anlage (Bezeichnung/Ort) ''BVA Königsbühl, Königsbühl 98,37079 Göttingen' die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. 5,00 t

Summe Titel 1.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten

Summe Bereich 1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten

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30.10.2026 Seite 35 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 2. Erdarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

  1. Bereich: Erdarbeiten *Ausführungsbeschreibung 2

Standardbesch Ausführung Erdarbeiten Angaben Baustelle Für die Ausführung der Erdarbeiten werden folgende Angaben zur Baustelle gemacht:

Art und Lage des Objektes Kindergarten mit waldartigem Außengelände an städtischer Straße gelegen. Vorbereich im Westen: asphaltierte Baustelleneinrichtungsfläche' Zufahrtsmöglichkeit 'zur Ostseite: Breite ca. 2,40 m Im Westen direkt von Baustelleneinrichtungsfläche.' Beschaffenheit der Zufahrt 'Asphaltierte Fläche im Süden entlang des Gebäudes zur Ostseite.' Einschränkung bei der Nutzung der Zufahrt 'Asphaltierte Fläche mit leichtem Gerät eingeschränkt befahrbar. Waldboden darf nicht weiträumig befahren und verdichtet werden. Es muss jeweils das kleinstmögliche Gerät zum Einsatz kommen.'

Weitere Angaben unter: 1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG .

Bodengutachten / Bodenkennwerte / Erschwernis Das Bodengutachten ist zu berücksichtigen. Grundwasser wurde bis in 3 m Tiefe nicht angetroffen. Der prophylaktische Bemessungsgrundwasserstand wird mit etwas 15 m angegeben. Die Bodenkennwerte werden wie in der Abbildung zusammengefasst. Erschwernisse: auf der Westseite im Bereich des Aushubs für Streifenfundamente und Bodenplatte des Anbaus ist Wurzelwerk von gerodeten Bäumen im Erdreich vorhanden. Mehrkosten sind einzukalkulieren. Auszug aus dem beigefügten Bodengutachten:

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30.10.2026 Seite 36 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 2. Erdarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

Oberboden abtragen Nur im Bereich flächiger Bodenabtragungen wird Oberboden einzeln abgetragen. Bei Einzelfundamenten Abtrag des Oberbodens zusammen mit dem darunterliegenden Boden.

Zusammenfassung Homogenbereiche Bodenklassen 1,3 und 4 treten in der Deck-, Zwischen- und Basisschicht auf und können als organoplastisch wenig auffällig eingestuft werden. Böden der Klasse 6 (anstehende leichte Festgesteine) treten in Tiefen von etwas 1,5-3,0 Metern auf.

Für den Aushub der Einzel- und Streifenfundamente werden zur Vereinfachung der relativ kleinen Aushubquerschnitte die Bodengruppen / Homogenbereiche in einer Position zusammengefasst. Homogenbereich 2 "Auffüllung" ist an den Meßpunkten im Baugrundgutachten im Mittel bis in eine Tiefe von 0,7 m unter GOK anzutreffen. Darunter liegt der Homogenbereich 3 "Hangschutt".

Homogenbereich 2: "Auffüllung":

  • SW DIN 18196 (weitgestuftes Sand-Kies-Gemisch),
  • GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch),

Homogenbereich 3: "Hangschutt":

  • GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch),
  • GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch)

Aushub und Mengen Den Bedingungen des Bodens entsprechend wird passgenaues Ausheben von Einzel- und Streifenfundamenten erwartet. Besonders in tieferen Bodenschichten ab ca. 1,5-3,0 m unter GOK (Bodenklasse 6) können durch Ausbrechen von größeren Gesteinsbrocken Mehrmassen entstehen.

Die angegebenen Aushubmassen beziehen sich auf die tatsächlich benötigten Aushubabmessungen für Einzel- und Streifenfundamente. Mehrmengen durch ausbrechende Steine werden im Nachweis vergütet und sind vor Ort mit der Bauleitung festzustellen.

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30.10.2026 Seite 37 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 2. Erdarbeiten 2.1. BESTANDSDACH: Erdarbeiten und Bodenauftrag Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

2.1. Titel: BESTANDSDACH: Erdarbeiten und Bodenauftrag

Angabe zur Tiefe Die Angabe zur Tiefe ist ab GOK Bestand angegeben.

2.1.10. Boden Einzelfundament lösen lagern mit Gerät B 1-1,25m L 1-1,25m T bis Boden für Einzelfundament, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, seitlich lagern, Arbeiten mit Gerät, Verbau wird gesondert vergütet, Gesamtbreite über 1 bis 1,25 m, Gesamtlänge über 1 bis 1,25 m, Aushubtiefe bis 1 m, Homogenbereich 2 und 3, mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 SW DIN 18196 (weitgestuftes Sand-Kies-Gemisch), Bodengruppe 2 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand- Gemisch), Bodengruppe 3 GU DIN 18196 (Kies-Schluff- Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 3 m, geschätzter Anteil der Homogenbereiche an der Gesamtaushubmenge '100' %, ortsübliche Bezeichnung Homogenbereich 2 'Auffüllung' und Homogenbereich 3 'Hangschutt' Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,

  • Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif,
  • Lagerungsdichte dicht bis sehr dicht, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. 7,50 m3

2.1.20. Boden Einzelfundament wie Vorposition, T bis 1,75m GW GU Wiederholungsbeschreibung zu 2.1.10., jedoch Aushubtiefe bis 1,75 m Einbaulage: Ost Achse H/2 2,50 m3

2.1.30. Boden Einzelfundament wie Vorposition, T bis 2,0 m GW GU Wiederholungsbeschreibung zu 2.1.10., jedoch Aushubtiefe bis 2,0 m Einbaulage: West Achse B/1 3,20 m3

2.1.40. Boden Einzelfundament wie Vorposition, T bis 3,0 m GW GU Wiederholungsbeschreibung zu 2.1.10., jedoch Aushubtiefe bis 3,00 m geschätzter Anteil des Homogenbereiches an der Gesamtaushubmenge '100' %, Aushubstelle liegt an Geländeversprung und kann z.T.seitlich abgebaggert werden. Hindernisse: Beton abbrechen wird gesondert vergütet

Einbaulage: Ost Achse H/1 4,00 m3

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30.10.2026 Seite 38 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 2. Erdarbeiten 2.1. BESTANDSDACH: Erdarbeiten und Bodenauftrag Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

2.1.50. Boden Einzelfundament wie Vorpos. Handschachtung, T bis1 m GW GU Wiederholungsbeschreibung zu 2.1.10., jedoch Aushubtiefe bis 1,00 m geschätzter Anteil des Homogenbereiches an der Gesamtaushubmenge '100' %, Handschachtung im Innenbereich des Gebäudes Schachtstelle wird vorher freigelegt (anderes Gewerk)

Einbaulage: Ost Achse F/6 1,00 m3

STLB-Bau 2017-04 002 2.1.60. Hindernis Beton abbrechen laden fördern abladen 0,1km Hindernis im Boden aus Beton, abbrechen, laden, zur Lagerstelle des AG fördern und abladen, Förderweg bis 0,1 km. 1,50 m3

STLB-Bau 2017-04 003 2.1.70. Oberboden abtragen seitlich lagern BG6 Abtrag-D 10-20cm Oberboden, profilgerecht abtragen und seitlich lagern, Bodengruppe 6 DIN 18915 (bindig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 OK DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit kalkigen kieseligen Bildungen), Abtragsdicke über 10 bis 20 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. 35,00 m2

STLB-Bau 2017-04 003 2.1.80. Oberboden laden fördern auftragen BG6 Oberboden, zwischengelagert, laden, fördern, profilgerecht auftragen, Bodengruppe 6 DIN 18915 (bindig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 OU DIN 18196 (Schluff mit organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Förderweg bis 0,1 km, Auftragsfläche geneigt, Neigung bis 1:4, Auftragsdicke über 10 bis 20 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Auftragstelle. 65,00 m2

2.1.90. Unterboden laden fördern auftragen verdichten BG6 D 35-40cm Unterboden, zwischengelagert, laden, fördern, profilgerecht auftragen, verdichten, Bodengruppe 6 DIN 18915 (bindig), 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 SW DIN 18196 (weitgestuftes Sand-Kies-Gemisch), Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies- Schluff-Gemisch), - Anteil Steine (Co) über 5 bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1, Auftragsdicke über 35 bis 40 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Auftragstelle. Einbaulage: im Bereich Achse B / 4-8 2. Rettungsweg Feuerwehrgruppe und Stützenüberdeckung. 25,00 m2

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30.10.2026 Seite 39 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 2. Erdarbeiten 2.1. BESTANDSDACH: Erdarbeiten und Bodenauftrag Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

STLB-Bau 2017-04 087 TA TB 2.1.100. Abfall nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet LKW AN Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 2004 Boden, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Anlage (Bezeichnung/Ort) ''BVA Königsbühl, Königsbühl 98,37079 Göttingen' oder gleichwertig, Anlage (Bezeichnung/Ort) '....................................................' vom Bieter einzutragen, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. 45,00 t

STLB-Bau 2017-04 002 2.1.110. Geotextil Vliesstoff Überlappungs-B 20cm Schicht aus Geotextilien, Vliesstoff, Dränleistung mind. 0,1 l/s x m, Beständigkeit 25 Jahre, Einbau in Schutzschicht, Überlappungsbreite mind. 20 cm. 35,00 m2

STLB-Bau 2017-04 021 2.1.120. Auflast Kiesschüttung D 50mm Oberflächenschutz/Auflast als Schüttung aus gewaschenem Kies, Körnung 16/32, Schüttdicke 50 mm. 35,00 m2

STLB-Bau 2017-04 084 TA 2.1.130. Kernbohrung Mauerziegel Durchm. 100-150mm T 20-25cm Geräteeinsatz mgl. Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, Bohrdurchmesser über 100 bis 150 mm, Bohrtiefe über 20 bis 25 cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung im Kellergeschoss, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Anlage (Bezeichnung/Ort) 'BVA Königsbühl, Königsbühl 98,37079 Göttingen' Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170102 Ziegel, die Entsorgungsgebühren werden vom AG übernommen. 4,00 St

Zisterne im Bestand Das neue Stützenfundament Achse H/1 kollidiert mit der im Bestand vorhandenen Zisterne. Die Zisterne muss um mindestens 1,5 m nach Osten versetzt werden. Die genaue Einbaulage ist mit dem AG abzustimmen. Sie liegt im Bereich der Sandspielfläche. Als Oberboden ist Sand abzutragen und wieder aufzutragen.

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30.10.2026 Seite 40 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 2. Erdarbeiten 2.1. BESTANDSDACH: Erdarbeiten und Bodenauftrag Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

Fortsetzung Zisterne im Bestand

Diese hat die Abmessung L x B x T: 240 x 180 x 2,30 m (Gesamttiefe einschließlich Schachtbauteil für Erdüberdeckung, max. Füllstand ist ca. 1,40 m und Überdeckung ca. 80 cm).

2.1.140. Zisterne Bestand versetzen einschl. Erdarb. u Gründg Zisterne Bestand versetzen einschl. Aushubarbeiten, Gründungsarbeiten, Verfüllen und Verdichten. Zisterne gemäß Hinweistext versetzen ca. 2-3 m gegenüber Einbauort Bestand einschl. Handschachtung zum Freilegen Bestand Änderung RW-Grundleitungen Zu- und Überlauf wird nach Aufwand vergütet 1,00 Psch

Summe Titel 2.1. BESTANDSDACH: Erdarbeiten und Bodenauftrag

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30.10.2026 Seite 41 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 2. Erdarbeiten 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Erdarbeiten und Bodenauftrag Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

2.2. Titel: SONSTIGES GEBÄUDE: Erdarbeiten und Bodenauftrag

Gelände im Bodenplattenbereich Das Gelände im Bereich des Erweiterungsbaus fällt von ca. +0,05 auf ca. - 0,55 m ab. Die geplante GOK für die Belüftungsebene der Holzbalkendecke liegt bei ca. -0,70 m. Angabe Aushubtiefe der Streifenfundamente ab GOK nach Abtrag für die Belüftungsebene.

STLB-Bau 2017-04 003 2.2.10. Oberboden abtragen seitlich lagern BG6 Abtrag-D 20-30cm Oberboden, profilgerecht abtragen und seitlich lagern, Bodengruppe 6 DIN 18915 (bindig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 OK DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit kalkigen kieseligen Bildungen), Abtragsdicke über 20 bis 30 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. 105,00 m2

STLB-Bau 2017-04 002 TA 2.2.20. Boden Bodenpl. lösen lagern mit Gerät B 10-15m L 8-9m T bis 0,5m GU* Boden für Bodenplatte, nach Abtrag des Oberbodens, profilgerecht lösen, seitlich lagern, Arbeiten mit Gerät, mit Behinderung durch Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, Sicherung wird gesondert vergütet, Gesamtbreite über 10 bis 15 m, Gesamtlänge über 8 bis 9 m, Aushubtiefe bis 0,5 m, Homogenbereich 2, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 GU* DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Bodengruppe 2 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 1 m, geschätzter Anteil des Homogenbereiches an der Gesamtaushubmenge '100' %, ortsübliche Bezeichnung 'Auffüllung' Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,

  • Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif,
  • Lagerungsdichte dicht.

17,00 m3

STLB-Bau 2017-04 002 2.2.30. Planum Abweichung +/-3cm Planum in Baugrube herstellen, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 3 cm, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, ohne Verdichtungsnachweis. 105,00 m2

2.2.40. Sperrschicht PE-Folie, 2-lagig Sperrschicht gegen Dampfdiffusion aus PE-Folie, 2- lagig, Gesamtdicke 0,6 mm, lose verlegen, Überlappungsbreite 10 cm. 84,00 m2

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STLB-Bau 2017-04 021 2.2.50. Auflast Kiesschüttung D 50mm Oberflächenschutz/Auflast als Schüttung aus gewaschenem Kies, Körnung 16/32, Schüttdicke 50 mm. 84,00 m2

Boden Streifenfundamente Die Streifenfundamente des Erweiterungsbaus sind mit 30-40 cm Breite in der Statik gefordert. Die Fundamentgräben sind Querschnittsgerecht herzustellen. Mehrmengen für Mehrbreiten werden nicht vergütet. Diese sind in die angebotenen Einheitspreise entsprechend einzukalkulieren. Die Streifenfundamente werden ab OK der Abtragsfläche 1 m tief frostfrei gegründet.

Aufgrund des Baugrundgutachtens wird für die gesamte Tiefe des Fundamentaushubs Homogenbereich 3 mit den Bodenklassen GW und GU angenommen, da die Auffüllungen in diesem Bereich im Baugrundgutachten mit GU*/ GS gekennzeichnet sind.

STLB-Bau 2017-04 002 2.2.60. Boden Streifenfundament lösen lagern L 50-60m T bis 1m SW GW Boden für Streifenfundament, nach Abtrag des Oberbodens, profilgerecht lösen, seitlich lagern, Verbau wird gesondert vergütet, Gesamtbreite bis 0,5 m, Gesamtlänge über 50 bis 60 m, Aushubtiefe bis 1 m, Homogenbereich 2, mit 2 Bodengruppen, Bodengruppe 1 SW DIN 18196 (weitgestuftes Sand-Kies-Gemisch), Bodengruppe 2 GW DIN 18196 (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 1 m, geschätzter Anteil des Homogenbereiches an der Gesamtaushubmenge '50' %, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,

  • Anteil Steine (Co) über 5 bis 10 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
  • Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. 26,00 m3

STLB-Bau 2017-04 087 TA TB 2.2.70. Abfall nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet LKW AN Bau- und Abbruchabfälle, Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis- Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung Z 0 (uneingeschränkter Einbau), nach LAGA 2004 Boden, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Anlage (Bezeichnung/Ort) ''BVA Königsbühl, Königsbühl 98,37079 Göttingen' oder gleichwertig, Anlage (Bezeichnung/Ort) '....................................................' vom Bieter einzutragen,

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Fortsetzung 2.2.70. Abfall nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet LKW AN

STLB-Bau 2017-04 087 TA TB die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. 55,00 t

STLB-Bau 2017-04 002 2.2.80. Hindernis Rohr PVC aufnehmen lagern Hindernis im Boden, Rohrleitung aus PVC, über DN 100 bis DN 150, aufnehmen und seitlich lagern. 30,00 m

2.2.90. Boden Graben Entwässerungsltg lösen lag verfüll verdicht T bis 1,25m Boden der Gräben für Entwässerungsleitungen, nach Abtrag des Oberbodens, profilgerecht lösen, seitlich lagern, verfüllen, verdichten, verdrängten Boden außerhalb der Baugrube lagern, mit geböschten Wänden, Bodenverdrängung bis 10 %, Breite der Sohle bis 0,3 m, Aushubtiefe bis 1,25 m, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,

  • Anteil Steine (Co) bis 5 % Massenanteil DIN EN ISO 14688-1,
  • Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 steif. 55,00 m

2.2.100. Handaushub Boden Graben lösen lag verfüll verdicht T bis 1,25 m Wiederholungsbeschreibung zu 2.2.90., jedoch Handaushub / - Verfüllung, Aushubtiefe bis 1,25 m 1,50 m

2.2.110. Außenwand / Fundament hinterfüll Baustoffg. verdichten Einbau H 1,2 m Fundamente/ Aussenwände hinterfüllen, einschl. Stoffe verdichten, Einbauhöhe bis 1,2 m, aus Baustoffgemisch, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Körnung 0/32, Einbauort: Fundament Süd Achse A-C / 8 8,00 m3

2.2.120. Versickerungsmulden herstellen Versickerungsmulde herstellen, der Erdaushub für Geländemodelierung ist mit einzurechnen. Überschüssiger Aushub bauseits ablagern nach Angabe AG, Förderung bis 100 m 4,00 m2

Summe Titel 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Erdarbeiten und Bodenauftrag

Summe Bereich 2. Erdarbeiten

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  1. Bereich: Grundleitungsarbeiten

3.1. Titel: BESTANDSGEBÄUDE: Grundleitungsarbeiten Regenwasser

Suchschachtung Grundleitung Schmutzwasser Die SW-Grundleitung auf der Westseite liegt unterhalb des Erweiterungsbaus. Um festzustellen, ob diese erhalten bleiben kann, ist ggf. eine Suchschachtung zur Feststellung der Höhenlage durchzuführen. Bei ausreichend tiefer Lage kann die Leitung ggf. erhalten bleiben. Die Leistung wird ggf. nach Aufwand vergütet.

STLB-Bau 2017-04 009 3.1.10. Abwasserkanal PVC-U glatt DN125 SN4 Graben abgeböscht Bettung Typ 1 Abwasserkanal aus PVC-U-Rohren DIN EN 13476-2, DN 125, Nenn-Ringsteifigkeit SN 4 DIN EN ISO 9969, für Regenwasser, Verlegung DIN EN 1610 in vorh. abgeböschten Graben, einschl. Bettung Typ 1, Dicke der unteren Bettungsschicht mind. 10 cm, aus Sand, obere Bettungsschicht aus Sand, Dicke der oberen Bettungsschicht gemäß beiliegender statischer Berechnung. 58,00 m

3.1.20. Minderkosten bei Wiedereinbau Rohr PVC-U Bestand Minderkosten bei Wiedereinbau Rohr PVC-U Bestand, seitlich gelagert. Minderkosten sind mit negativem Vorzeichen anzugeben 10,00 m

STLB-Bau 2017-04 009 3.1.30. PVC-U-Abzweig Reduzierung KGEA 45Grad DN125 DN110 Abzweig KGEA mit Reduzierung, Formstück aus PVC-U DIN EN 13476-2, 45 Grad, DN 125, 2. DN 110, Anschluss an PVC- U-Muffe DIN EN 13476-2. 1,00 St

3.1.40. PVC-U-Abzweig KGEA 45Grad DN125 DN125 Wiederholungsbeschreibung zu 3.1.30., jedoch Abzweig KGEA ohne Reduzierung, Formstück aus PVC-U 5,00 St

3.1.50. PVC-U-Bogen KGB 45Grad DN125 Wiederholungsbeschreibung zu 3.1.30., jedoch Bogen KGB, Formstück aus PVC-U 6,00 St

STLB-Bau 2017-04 009 3.1.60. Dichtheitsprüfung Luft Abwasserkanal PVC-U DN125 Luftüberdruck LB Dichtheitsprüfung DIN EN 1610 mit Luft, als Abnahmeprüfung, des Abwasserkanales aus PVC-U, DN 125, Haltungen '6' St, einschl. aller erforderlichen Anlagen, Abdichtungen, Verankerungen und Rohrverschlüsse, mit Luftüberdruck, Verfahren LB. 60,00 m

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3.1.70. Dränleitung, PVC-Vollsickerrohr, DN100 Dränleitung aus PVC-Vollsickerrohren mit Steckmuffen und Formstücken, einschl. Filterflies und Sickerpackung aus Kies, sowie Grabarbeiten. Nenngröße: DN100 Schlitzbreite: standard Grabentiefe: 30 cm Sickerpackung: Rollkies 7,50 m

3.1.80. Formstück, Dränleitung, PVC, Abzweig Form- und Verbindungsstücke für Dränleitung, aus PVC- Vollsickerrohre mit Steckmuffe. Formteil: Abzweig 45 Grad Durchmesser: DN125/DN100 1,00 St

3.1.90. Formstück, Dränleitung, PVC, Bogen Form- und Verbindungsstücke für Dränleitung, aus PVC- Vollsickerrohren, mit Steckmuffe. Formteil Bogen: 45 Grad Durchmesser: DN100 2,00 St

Summe Titel 3.1. BESTANDSGEBÄUDE: Grundleitungsarbeiten Regenwasser

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30.10.2026 Seite 46 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 3. Grundleitungsarbeiten 3.2. SONSTIGES GEBÄUE: Grundleitungsarbeiten Schmutzwasser Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

3.2. Titel: SONSTIGES GEBÄUE: Grundleitungsarbeiten Schmutzwasser STLB-Bau 2017-04 009 3.2.10. Abwasserkanal PP DN160 SN8 Graben abgeböscht T bis 1m Bettung Typ 1 Abwasserkanal für Schmutzwasser, aus PP (Polypropylen)- Rohren, DN 160, Nenn-Ringsteifigkeit SN 8 DIN EN ISO 9969, Verlegung DIN EN 1610 in vorh. geböschtem Graben, Grabentiefe bis 1 m, einschl. Bettung Typ 1, Dicke der unteren Bettungsschicht mind. 10 cm, aus Sand, obere Bettungsschicht aus Sand. 15,00 m

3.2.20. Abwasserkanal PP DN110 SN8 Graben abgeböscht T bis 1m Bettung Typ 1 Wiederholungsbeschreibung zu 3.2.10., jedoch DN 110 Schmutzwasserkanal ab Abzweig WC-Anlage 25,00 m

STLB-Bau 2017-04 009 3.2.30. Abzweig Reduzierung PP homogen Abwasserkanal 45Grad DN160 Abzweig mit Reduzierung, Formstück aus PP (Polypropylen) DIN EN 1852-1, homogenes Vollwandrohr, für Abwasserkanal, für Regenwasser, 45 Grad, Steckverbindung, Rohrende mit Muffe, DN 160, 2. DN 110. 4,00 St

STLB-Bau 2017-04 009 3.2.40. Bogen PP homogen Abwasserkanal 45Grad DN160 Bogen, Formstück aus PP (Polypropylen) DIN EN 1852-1, homogenes Vollwandrohr, für Abwasserkanal, für Regenwasser, 45 Grad, Steckverbindung, Rohrende mit Muffe, DN 160. 4,00 St

3.2.50. Bogen PP homogen Abwasserkanal 45Grad DN110 Wiederholungsbeschreibung zu 3.2.40., jedoch Bogen, DN 110 6,00 St

STLB-Bau 2017-04 009 3.2.60. Kontrollschacht Einzelbauteile PP DN600 Abdeckplatte A15 T bis 1,5m Kontrollschacht, nicht begehbar, als Reinigungs- und Inspektionsöffnung, DIN EN 13598-2, Ausführung Schacht in Einzelbauteilen, Schachtrohr aus PP, DN 600, Schachtabdeckung mit Abdeckplatte, Klasse A 15 DIN EN 124-1, Berme in Scheitelhöhe, lichte Schachttiefe bis 1,5 m, Rohranschluss Ablauf (0 Grad), für Rohre aus PP, DN 150, Anschluss für Steckmuffe, Rohrverbindung mit eingelegtem Dichtring, mit einem Zulaufanschluss, Seitenzulauf für Rohr aus PP, DN 150, Winkel '120' Grad, Anschluss für Steckmuffe. 1,00 St

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30.10.2026 Seite 47 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 3. Grundleitungsarbeiten 3.2. SONSTIGES GEBÄUE: Grundleitungsarbeiten Schmutzwasser Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

STLB-Bau 2017-04 009 3.2.70. Dichtheitsprüfung Luft Abwasserkanal PP DN150 Luftüberdruck LB Dichtheitsprüfung DIN EN 1610 mit Luft, als Abnahmeprüfung, des Abwasserkanales aus PP, DN 150, Haltungen '2' St, einschl. aller erforderlichen Anlagen, Abdichtungen, Verankerungen und Rohrverschlüsse, mit Luftüberdruck, Verfahren LB. 36,00 m

Summe Titel 3.2. SONSTIGES GEBÄUE: Grundleitungsarbeiten Schmutzwasser

Summe Bereich 3. Grundleitungsarbeiten

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30.10.2026 Seite 48 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

  1. Bereich: Betonarbeiten und Abstützungen *Ausführungsbeschreibung 3 Betonarbeiten

Mehrmassen Beton Einzel- und Streifenfundamente Die angegebenen Betonmassen beziehen sich auf die tatsächlich benötigten Massen für Einzel- und Streifenfundamente. Mehrmengen durch aufgrund des angetroffenen Bodens nicht passgenau herstellbare Fundamentgräben werden im Nachweis vergütet und sind vor Ort mit der Bauleitung festzustellen. Eine Mehrmassenposition ist ausgeschrieben.

Ortbeton Streifenfundamente und Sockelaufkantung Das Bestandsgelände innerhalb der Sohle des Anbaus fällt von Süd nach Nord um ca. 60 cm (Süd ca. +0,06 m, Nord ca- -0,54 m ab OKFF innen). Die Streifenfundamente werden ab OK der Abtragsfläche ( - 0,70 m) 1,00 m tief frostfrei gegründet.

NORMALFALL Die Streifenfundamente überragen die festgelegte Abtragshöhe um ca.30 cm und müssen abgeschalt werden. Breite 30 - 40 cm nach Einbaulage gem. Statik. An die Flankenoberfläche der Innenwand-Fundamente gibt es keine Anforderungen. Bei den Außenwänden muss auf der Außenseite bis auf die GOK eine Perimeterdämmung als Flankendämmung ausgeführt werden können. Ausführung gemäß 'Zeichnungs-Nr 'D-8.201 Schnitt E2-E2'

FALL 2 Auf der Südseite, wo das Gebäude höher liegt als die GOK wird eine Sockelaufkantung mit 18 cm Breite ausgebildet (Höhe 0,30 - 1,00 m) Auf dem entstehenden Rücksprung wird die Holzbalkendecke aufgelegt Bewehrung gemäß Statik bis in die Sockelaufkantung durchlaufend. Fundamentbreite: 40 cm gem. Statik. In diesem Bereich muss auch von innen eine Perimeterdämmung entlang des Fundaments als Flankendämmung ausgeführt werden. Ausführung gemäß 'Zeichnungs-Nr 'D-8.202'

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30.10.2026 Seite 49 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen 4.1. BESTANDSDACH: Einzelfundamente Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

4.1. Titel: BESTANDSDACH: Einzelfundamente

Stahlbeton-Köcherfundamente Die Stahlbeton-Köcherfundamente können nach Wahl AN auch als Fertigteile samt Köcher ausgeführt und vor Ort versetzt werden.

4.1.10. Ortbeton Einzelfundament unbewehrt C12/15 1-2m3 Ortbeton Einzelfundament, obere Betonfläche waagerecht, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton C 12/15 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Einzelvolumen über 1 bis 2 m3, als Magerbetonunterfüllung Einzelfundamente frostfreie Tiefe oder Unterfüllung im Bereich von benachbarten Bestandsgründungen 9,00 m3

4.1.20. Ortbeton Einzelfundament Stahlbeton C25/30 1-2m3 Ortbeton Einzelfundament, obere Betonfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Einzelvolumen über 1 bis 2 m3. mit Bewehrung, wird gesondert vergütet, mit Köcherschalung, wird gesondert vergütet 10,00 m3

4.1.30. Schalung Köcherfundament H bis 0,5m Köcher in Fundament aussparen und Schalungsmaterial nach Abbinden des Betons ausbauen und entsorgen, mit profilierter Wandung (in Längen- und Breitenangabe nicht enthalten) in Fundamentbewehrung integrieren Form: Quader Abmessung: L x B X H= 0,35 m x 0,35 m x 0,45 m Schalhaut: rau Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Zeichnungs-Nr 'D-8.333_Kragstützen' Einzelbeschreibungs-Nr 'Statik Pos. 21 und 22' . 8,00 St

Zuordnung Streifenfundamente zu Bestandsgebäude Die Streifenfundamente Achse 4 + 5 tragen die Stützen für das Bestandsdach.

4.1.40. Ortbeton Sauberkeitsschicht unbewehrt C12/15 D 5cm Fundamentgräben Ortbeton Sauberkeitsschicht, als unbewehrter Beton, Normalbeton C 12/15 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC- Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Dicke 5 cm. in Fundamentgräben und Einzelfundamenten ohne Magerbetonunterbauung 6,00 m2

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30.10.2026 Seite 50 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen 4.1. BESTANDSDACH: Einzelfundamente Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

STLB-Bau 2017-04 013 4.1.50. Ortbeton Streifenfundament Stahlbeton C25/30 B 30-40cm T 100-125cm Ortbeton Streifenfundament, obere Betonfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Querschnittsbreite über 30 bis 40 cm, Querschnittstiefe über 100 bis 125 cm. 4,50 m3

4.1.60. Mehrverbrauch Ortbeton C12/15 Mehrverbrauch Ortbeton für Einzel- und Streifenfundamente C 12/15 DIN EN 206, DIN 1045-2. 3,00 m3

4.1.70. Mehrverbrauch Ortbeton C25/30 Mehrverbrauch Ortbeton für Einzel- und Streifenfundamente C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2. 2,00 m3

STLB-Bau 2017-04 013 TA 4.1.80. Schalung Streifenfundament Schalung Streifenfundament, als Abstellung bei durchlaufender Bewehrung, Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr 'D-8.201 Schnitt E2' . 6,50 m2

4.1.90. Zulage Schalung: Oberfläche für Beschichtungen Zulage Schalung: Oberfläche mit Eignung für das Aufbringen von Beschichtungen.

nur Mehrkosten gegenüber Vorpositionen 4,00 m2

STLB-Bau 2017-04 013 TA 4.1.100. Betonstabstahl B500A alle Durchmesser Bewehrung aus Betonstabstahl B500A DIN 488-1, DIN 488-2, alle Durchmesser, Längen bis 7 m, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Statik Pos. 21 und 22' . 1,00 t

4.1.110. Bewehrungszubehör, Abstandshalter Bewehrungszubehör (z.B. Unterstützungen) für Stahlbetonbauteile. Schalungshaut: nicht sichtbar/ sichtbar Abrechnung nach Stahlliste 35,00 kg

Summe Titel 4.1. BESTANDSDACH: Einzelfundamente

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30.10.2026 Seite 51 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen 4.2. BESTANDSDACH: Stützbauwerke für neue Gründung Dach Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

4.2. Titel: BESTANDSDACH: Stützbauwerke für neue Gründung Dach

Einbaulagen Fertigteilelemente

Eine Winkelstützwand wird in Achse F-H/ 1 am Geländeversprung Richtung Krippengebäude eingebaut, damit ein Widerlager wür das Einzelfundament der Dachstütze in Achse H/1 hergestellt wird.

STLB-Bau 2017-04 080 4.2.10. Einfassung Winkelstützelement Stahlbeton 110/205cm Fundament C12/15 D Einfassung aus Winkelstützelementen, als Stahlbetonfertigteil, Festigkeitsklasse C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Horizontal-/Vertikalschenkel 110/205 cm, Fundament aus Beton mit einer Zusammensetzung C 12/15 DIN EN 206 und DIN 1045-2, Dicke 20 cm, Fertigteile engfugig verlegen. 2,00 m

STLB-Bau 2017-04 013 4.2.20. Frostschutzschicht Kies D 60cm Frostschutzschicht aus Kies, Dicke 60 cm, Untergrund waagerecht. 4,20 m2

4.2.30. Herst. Trockenmauer Bruchsteinmauerwerk, Material bauseits vorh. Trockenmauer in unregelmäßig und lagerhaften Bruchsteinmauerwerk herstellen. Material bauseits vorhanden, seitlich lagernd Aufbau der Mauer so, dass keine Stoßfuge über 2 Schichten geht. Mauerwerksdicke: einsteinig, ca. 20 cm Mauerwerkshöhe: 2,25-2,30 m einbauen auf vorhandener Gründung vor Stützwinkel Beton anderer Position. Herstellen Anschluss an vorhandene Trockenmauer- Stützwand

5,80 m2

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30.10.2026 Seite 52 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen 4.2. BESTANDSDACH: Stützbauwerke für neue Gründung Dach Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

4.2.40. Zulage: Rückseitig mit Naturstein-Verlegemörtel ansetzen Zulage zur Vorposition Trockenmauer rückseitig mit Naturstein-Verlegemörtel ansetzen Einbaulage: im Bereich Stützwinkel Beton zur Stabilisierung 5,00 m2

Summe Titel 4.2. BESTANDSDACH: Stützbauwerke für neue Gründung Dach

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30.10.2026 Seite 53 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen 4.3. SONSTIGES GEBÄUDE: Streifenfundamente Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

4.3. Titel: SONSTIGES GEBÄUDE: Streifenfundamente

4.3.10. Ortbeton Sauberkeitsschicht unbewehrt C12/15 D 5cm Fundamentgräben Ortbeton Sauberkeitsschicht, als unbewehrter Beton, Normalbeton C 12/15 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC- Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Dicke 5 cm.

in Fundamentgräben unter Streifenfundamenten 15,00 m2

STLB-Bau 2017-04 013 4.3.20. Ortbeton Streifenfundament Stahlbeton C25/30 B 30-40cm T 100-125cm Ortbeton Streifenfundament, obere Betonfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Querschnittsbreite über 30 bis 40 cm, Querschnittstiefe über 100 bis 125 cm. 32,00 m3

4.3.30. Ortbeton Sockelaufkantung Stahlbeton C25/30 B bis 20 cm H 75-100 cm Ortbeton Sockelaufkantung mit Rücksprung, obere Betonfläche waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Querschnittsbreite bis 20 cm, Querschnittshöhe über 75 bis 100 cm. 0,90 m3

4.3.40. Ortbeton Sockelaufkantung Stahlbeton C25/30 B bis 20 cm H 30-40 cm Wiederholungsbeschreibung zu 4.3.30., jedoch Ortbeton Sockelaufkantung, Querschnittshöhe über 30 bis 40 cm. 0,20 m3

4.3.50. Mehrverbrauch Ortbeton C25/30 Mehrverbrauch Ortbeton für Einzel- und Streifenfundamente C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2. 7,00 m3

STLB-Bau 2017-04 013 TA 4.3.60. Fugenblech Stahlblech verz Fugenblech für Arbeitsfuge, Einbaulage horizontal, aus verzinktem Stahlblech, Maße in mm '150 x 0,5 mm' Stöße überlappt, Überlappungslänge über 5 bis 10 mm. 8,00 m

STLB-Bau 2017-04 013 TA 4.3.70. Schalung Streifenfundament Schalung Streifenfundament, als Abstellung bei durchlaufender Bewehrung, Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr 'D-8.201 Schnitt E2' . 16,00 m2

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4.3.80. Schalung Streifenfundament abgetreppt Schalung Streifenfundament, abgetreppt, als Abstellung bei durchlaufender Bewehrung, im Bereich Sockelaufkantung Achse A-C / 8 Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr 'D-8.202 Detailschnitt E3+ E4' . 13,00 m2

4.3.90. Schalung Streifenfundament einhäuptig Schalung Streifenfundament, einhäuptig, als Abstellung bei durchlaufender Bewehrung, Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr 'D-8.201 Schnitt E2'

Einbaulage entlang Bestandsfundament 3,60 m2

4.3.100. Zulage Schalung: Oberfläche für Beschichtungen Zulage Schalung: Oberfläche mit Eignung für das Aufbringen von Beschichtungen.

nur Mehrkosten gegenüber Vorpositionen 26,00 m2

4.3.110. Perimeterdämmung PS-Hartschaum EPS D bis 30mm PW Perimeterdämmung als Trennlage zwischen Streifenfundament Bestand und Streifenfundament Pos. 25 Statik, aus Polystyrol-Hartschaum EPS DIN EN 13163, Dicke 20-30 mm, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 PW, als verlorene Schalung, einschl. Lagesicherung 16,00 m2

4.3.120. Einb. Rohrhülsen KG-Rohr bis DN 125 in Streifenundamente, L bis 40 cm Einbau Rohrhülsen KG-Rohr DN 100-125 in Streifenfundamente, L bis 40 cm durch Einbau in Fundamentgräben vor Betonbauarbeiten als Durchlüftungsöffnung 14,00 St

STLB-Bau 2017-04 013 TA 4.3.130. Betonstabstahl B500A alle Durchmesser Bewehrung aus Betonstabstahl B500A DIN 488-1, DIN 488-2, alle Durchmesser, Längen bis 7 m, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr 'Statik Pos. 25-27' . 1,00 t

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30.10.2026 Seite 55 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen 4.3. SONSTIGES GEBÄUDE: Streifenfundamente Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

4.3.140. Bewehrungszubehör, Abstandshalter Bewehrungszubehör (z.B. Unterstützungen) für Stahlbetonbauteile. Schalungshaut: nicht sichtbar/ sichtbar Abrechnung nach Stahlliste 45,00 kg

Summe Titel 4.3. SONSTIGES GEBÄUDE: Streifenfundamente

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30.10.2026 Seite 56 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen 4.4. SONSTIGES GEBÄUDE: Sockeldämmung und Abdichtung Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

4.4. Titel: SONSTIGES GEBÄUDE: Sockeldämmung und Abdichtung

Sockeldämmung Sockeldämmung tw. gegen Erdreich (Südseite), tw. im sichtbaren Sockelbereich.

STLB-Bau 2017-04 018 Standardbesch Prüf. Doku PMBC-Abdi. Prüfung und Dokumentation bei Abdichtungen mit kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC) DIN EN 15814.

STLB-Bau 2017-04 018 4.4.10. Abdichtung Außenwand Bodenfeuchte 2-schichtig PMBC Abdichtung von Außenwandflächen gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser, DIN 18195-4, Ausführungshöhe bis 2 m, Flächen senkrecht, Untergrund Beton, 2-schichtig, aus kunststoffmodifizierter Bitumen- Dickbeschichtung (PMBC) DIN EN 15814, Mindesttrockenschichtdicke 3 mm. 27,00 m2

STLB-Bau 2017-04 018 4.4.20. Vert.Schutzschicht Dämmfunktion EPS-Platten D 60mm 0,035W/(mK) PW Vertikale Schutzschicht DIN 18195-10 mit Dämmfunktion (Perimeterdämmung) vor erdberührter Gebäudeaußenfläche, gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser, aus Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS) DIN EN 13163, Dicke 60 mm, punktweise kalt kleben, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Anwendungsgebiet DIN 4108-10 PW. 16,00 m2

4.4.30. WDVS, Sockelausbildung, Dämmung EPS m Sockelprofil u Oberputz Sockelabschluss des Wärmedämm-Verbundsystems, über Gelände, auf tragfähigen Untergrund der Außenwand aus schalungsrauem Beton und Bauholz kleben, gemäß bauaufsichtliche Zulassung, inkl. Dämmung, Armierungsgewebe, Egalisierungsschicht, Sockelputz und Sockelprofil. Dämmstoff: EPS Dämmschichtdicke: 80 mm Nennwert Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Anwendung: PW Brandverhalten: schwer entflammbar Plattenrand: Nut und Feder Sockelhöhe: ~60 cm Sockelprofil Mat.: Kunsttstoff Anschluss an aufgehende Wand mit Dichtband 12,00 m2

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30.10.2026 Seite 57 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 4. Betonarbeiten und Abstützungen 4.4. SONSTIGES GEBÄUDE: Sockeldämmung und Abdichtung Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

4.4.40. Minderkosten Mindermenge Dämmung EPS D 20 mm Minderkosten bei Mindermenge Dämmung EPS Dicke 20 mm Minderkosten werden mit negativem Vorzeichen angegeben 14,00 m2

STLB-Bau 2017-04 023 4.4.50. Nachträgl.Schutzbesch WDVS zementgeb Schlämme flexibel B bis 20cm Nachträgliche Schutzbeschichtung als Abdichtung für später von Erde oder Kiesschüttung berührte Putzflächen für Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), aus zementgebundenen flexiblen Dichtungsschlämmen, Breite bis 20 cm, davon 5 cm über Geländeoberfläche. 18,00 m

STLB-Bau 2017-04 018 4.4.60. Vert.Schutzschicht Dränfunktion Noppenbahn Vertikale Schutzschicht DIN 18195-10 mit Dränfunktion vor erdberührter Gebäudeaußenfläche, aus vlieskaschierten Noppenbahnen, Schichtdicke 10 mm. 30,00 m2

Summe Titel 4.4. SONSTIGES GEBÄUDE: Sockeldämmung und Abdichtung

Summe Bereich 4. Betonarbeiten und Abstützungen

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30.10.2026 Seite 58 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 5. Erdungsanlage Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

  1. Bereich: Erdungsanlage

5.1. Titel: SONSTIGES GEBÄUDE: Erdungsanlage

Erdungsanlage Erdungsanlage herstellen einschl. aller Verklemmungen Gebäudegrundfläche: 12,80 m x 5,70 m Einbaulage: neue Streifenfundamente Erweiterungsbau

STLB-Bau 2017-04 050 5.1.10. Erdung Fundamenterder Rd10-St Anschlussfahne Erdung als Fundamenterder DIN 18014, DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus feuerverzinktem Stahl, Rd 10, einschl. Abstandhalter in vorh. Fundamentgraben zum bauseitigen Einbetonieren, mit Anschlussfahne für Potentialausgleich, DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2) - Rd 10-St, kunststoffummantelt. 27,00 m

STLB-Bau 2017-04 050 5.1.20. Erdungsfestpunkt Erdungsfestpunkt mit Abdeckung. 1,00 St

STLB-Bau 2017-04 050 5.1.30. Anschlussfahne Stahl niro Fl30 Anschlussfahne einschl. Anschluss an den Erder, DIN EN 62561-2 (VDE 0185-561-2), aus nichtrostendem Stahl, Fl 30, Werkstoff-Nr 1.4571. 3,00 St

5.1.40. Korroschutz Anschluss- Verbindungsstellen Korroschutzbinde Korrossionsschutz der Anschluss- Verbindungsstellen im Erdreich mittels Korrossionschutzbinde DIN 30672 4,00 St

5.1.50. Fotodokumentation Fotodokumentation zum Herstellungsablauf mit mindestens einem Foto je 2m Streifenfundament / Werktag und Schicht, mit Einbelichtung des aktuellen Datums (Größe 9 x 13 mm in Colorqualität), als nach Datum geordnete Bildsammlung (Qualität Standard- Druck-Papier) mit Eintragung des dargestellten Fundamentstreifens usw. nach Achse / Achsenkreuz sowie zusätzlich auf Datenträger (CD / USB Stick), Format PDF. 1,00 St

5.1.60. Messen / Prüfen Erdungsanlage Prüfbericht entsprechend DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 für die gesamte Erdungsanlage, in 1-facher Ausfertigung. 1,00 St

Summe Titel 5.1. SONSTIGES GEBÄUDE: Erdungsanlage

Summe Bereich 5. Erdungsanlage

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30.10.2026 Seite 59 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 6. Außenanlagen Wege Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

  1. Bereich: Außenanlagen Wege

6.1. Titel: Fertigteilelemente im Außenbereich

Einbaulagen Fertigteilelemente

Die Blockstufen Naturwerkstein werden ausgeführt als neue oberste Stufe der vorhandenen Treppe zur Krippe. Die Blockstufen Betonwerkstein werden ausgeführt auf der Westseite als 2. Rettungsweg aus der Feuerwehrgruppe: 2 Steigungen mit Podest im Bereich der Terrasse werden Naturwersteinblöcke als Trennung von Niveauunteschieden des Geländes versetzt

6.1.10. Ortbeton Bodenpl. Stahlbeton C25/30 D 25-50cm Ortbeton Bodenplatte, als Stahlbeton, Normalbeton C 25/30 DIN EN 206, DIN 1045-2, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Dicke über 25 bis 50 cm. einschl. konstruktive Bewehrung einschl. seitlich abschalen, Bodenplatte sichtbar Abmessung: 1,5 m x 0,7 m, Höhe 30 cm Einbalulage: als Austrittsplatte für 2. RW Feuerwehr West Farblich anpassen an Blockstufe 0,32 m3

STLB-Bau 2017-04 080 6.1.20. Blockstufe Betonfertigteil C30/37 Stufen-L 150cm Setzstufen-H 17,5cm Blockstufe als Betonfertigteil, Festigkeitsklasse C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Zuschlag aus gebrochenem Hartgestein, Stufenlänge 150 cm, Trittfläche, Vorderseite und ein Kopf gestrahlt, Setzstufenhöhe 17,5 cm, Trittstufenbreite 28 cm, Fundament aus Beton mit einer Zusammensetzung C 12/15 DIN EN 206 und DIN 1045-2, Dicke '20' cm, Stufen auf Stoß verlegen. 3,00 m

6.1.30. Blockstufe Betonfertigteil C30/37 Stufen-L 150cm Setzstufen-H 17,5cm Wiederholungsbeschreibung zu 6.1.20., jedoch Stufenlänge 200 cm, bestehend aus 2 Einzelelementen 4,00 m

STLB-Bau 2017-04 014 TA 6.1.40. Blockstufe Naturwerkstein gerade Zementmörtel Fugen offen H 17,5 cm Blockstufe aus Naturwerkstein, außen, Treppenlauf gerade, Unterkonstruktion aus Beton, vorh. Unterkonstruktion abgetreppt, in Zementmörtel verlegen, Fugen offen, Höhe Steigung '17,5' cm, Breite Treppenlauf '200' cm, Tiefe Treppenauftritt '29' cm, ein Kopf sichtbar, Kanten profiliert, Gesteinsart Sandstein, Grundfarbton 'rötlich wie Bestand' sichtbare Oberfläche spaltrau.

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30.10.2026 Seite 60 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 6. Außenanlagen Wege 6.1. Fertigteilelemente im Außenbereich Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

Fortsetzung 6.1.40. Blockstufe Naturwerkstein gerade Zementmörtel Fugen offen H 17,5 cm

STLB-Bau 2017-04 014 TA

2,00 m

6.1.50. Einfassung L-Stein Betonfertigteil L/T/H 50/30/50cm Fundament C12/15 D Einfassung aus L-Steinen, als Betonfertigteil, Festigkeitsklasse C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Maße L/T/H 50/30/50 cm, Fundament aus Beton mit einer Zusammensetzung C 12/15 DIN EN 206 und DIN 1045-2, Dicke 20 cm, Fertigteile engfugig verlegen, im Abstand von ca. 8 m durchgehende Bewegungsfugen in Betonfundament und Fertigteilfugen durch Trennschicht aus Bitumenpappe. Einbaulage: Terrasse West 8,00 m

6.1.60. Quaderstein L bis 100 B bis 40 cm H 40 cm , einschichtig verlegt Quaderstein, B x H x L 30-40 x 30-40 x 50-100 , einschichtig verlegt als Trennung Bereiche mit unterschiedlicher Geländehöhe bis Höhenunterschied 30 cm Oberfläche spaltrau Material: Muschelkalk Bettung aus Baustoffgemisch Körnung 0/5 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Brechsand-Splitt- Gemisch), Dicke 3 bis 5 cm Tragschicht wird gesondert vergütet Einbaulage: Einfassung Wege Nebeneingang / Terrasse 14,00 m

Summe Titel 6.1. Fertigteilelemente im Außenbereich

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30.10.2026 Seite 61 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 6. Außenanlagen Wege 6.2. Befestigte Außenflächen - Herstellung barrierefreie Zugänge Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

6.2. Titel: Befestigte Außenflächen - Herstellung barrierefreie Zugänge

Versickerungsfähiges Pflaster Es ist eine versickerungsfähige Pflasterfläche herzustellen. Bettung und Fugenfüllmaterial sind entsprechend anzupassen.

STLB-Bau 2017-04 003 6.2.10. Dränschicht Filtervlies 100g/m2 Dränschicht, aus Filtervlies, Masse 100 g/m2, Überlappungsbreite 10 cm. 35,00 m2

6.2.20. FSS Bk0,3 DPr1 0/45 D 15cm Frostschutzschicht, Belastungsklasse RStO 12 Bk0,3, in Wohnwegen, Verdichtungsgrad mind. DPr 1, aus Baustoffgemisch für Frostschutzschicht, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Körnung 0/45, Schichtdicke 15 cm. Einbaulage: Wege und Terrassenfläche / Vorbereich Eingang 2 Einzelflächen 46,00 m2

6.2.30. STS Bk0,3 DPr1 0/32 D 20cm Schottertragschicht, Belastungsklasse RStO 12 Bk0,3, in Wohnwegen, Verdichtungsgrad mind. DPr 1, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, ohne RC-Baustoffe und industriell hergestellte Gesteinskörnungen, Körnung 0/32, Schichtdicke 20 cm. Einbaulage: Wege und Terrassenfläche / Vorbereich Eingang 2 Einzelflächen 46,00 m2

6.2.40. Planum Weg Abweichung +/-2cm Planum herstellen, für Wege, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, ohne Verdichtungsnachweis, in Streifen, Streifenbreite 1,5 45,00 m2

STLB-Bau 2017-04 080 TB 6.2.50. Betonpflaster L/B 200/100mm D 80mm Kante abgeschrägt Hoffläche Bettung Pflasterdecke, barrierefrei DIN 18040-3, aus Pflastersteinen aus Beton, DIN EN 1338, ungebundene Bauweise, Tragschicht wird gesondert vergütet, Maße L/B 200/100 mm, Dicke 80 mm, max. Differenzen K, Witterungswiderstand B, Abriebwiderstand H, Kante abgeschrägt, Horizontal- /Vertikalschenkel über 1 bis 2 mm, in Reihen mit versetzten Fugen, Oberfläche durchgefärbt und gerumpelt, Farbton hellgrau, in Hofflächen, Bettung aus Baustoffgemisch Körnung 0/5 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Brechsand-Splitt-Gemisch), Dicke 3 bis 5 cm, Baustoffgemisch für Fugen, Körnung 0/5 aus natürlichen gebrochenen Gesteinskörnungen (Brechsand- Splitt-Gemisch) einbringen, Hersteller/Typ '....................................................' vom Bieter einzutragen .

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30.10.2026 Seite 62 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 6. Außenanlagen Wege 6.2. Befestigte Außenflächen - Herstellung barrierefreie Zugänge Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

Fortsetzung 6.2.50. Betonpflaster L/B 200/100mm D 80mm Kante abgeschrägt Hoffläche Bettung

STLB-Bau 2017-04 080 TB 35,00 m2

Rampe ausbilden Haupteingang KiTa Vor dem Haupteingang der Kita auf der Ostseite muss die Pflasterfläche aufgenommen, eine Rampe für den barrrierefreien Zugang hergestellt werden und die Fläche mit den bestehenden Steinen wieder gepflastert werden. Das einseitige Betonbord ist zu erneuern. Auf der zweiten Seite wird das Pfaster mit Rückenstütze verlegt und das Gelände entsprechend angepasst. Höhenunterschied ca. 18 cm Der Kiesstreifen bleibt auf der ursprünglichen Höhe.

6.2.60. Betonpflaster Bestand wiedereinbauen Wiedereinbauen des aufgenommenen Betonsteinpflasters Bestand mit geschlossener Fuge, einschl. seitliche Rinnenausbildung, einschl. einseitige Rückenstütze (andere Seite Betonbord), einschl. Bettung 3-5 cm 13,00 m2

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30.10.2026 Seite 63 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 6. Außenanlagen Wege 6.2. Befestigte Außenflächen - Herstellung barrierefreie Zugänge Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

STLB-Bau 2017-04 080 6.2.70. Anschluss Pflasterdecke Betonpflaster Schnittkanten Anschluss für Pflasterdecke, aus Betonpflaster, Dicke 80 mm, an Schachtabdeckung, eckig, Querschnitt bis 500 cm2, Herstellen von Schnittkanten. 1,00 St

STLB-Bau 2017-04 080 6.2.80. Anschluss Pflasterdecke Betonpflaster L/B 200/100mm D 80mm Anschluss für Pflasterdecke, aus Betonpflaster, Maße L/B 200/100 mm, Dicke 80 mm, herstellen von Schnittkanten. 16,70 m

STLB-Bau 2017-04 080 6.2.90. Betonbord Fundament Rückstütze C12/15 D 20cm Bordstein aus Beton, DIN EN 1340, Witterungswiderstand A, Abriebwiderstand F, Biegezugfestigkeit S, mit Fundament und einseitiger Rückenstütze aus Beton mit einer Zusammensetzung C 12/15 DIN EN 206 und DIN 1045-2, Bettungsdicke 20 cm, Breite der Rückenstütze 15 cm. 12,00 m

6.2.100. Entwässerungsrinne, rollstuhlbefahrbar, Klasse A, DN100 Entwässerungsrinne Stahl, verzinkt für Niederschlagswasser vor rollstuhlbefahrbaren Hauszugängen. mit integrierter Kiesleiste Anschluss rückstausicher Belastungsklasse: A Nenngröße: 100 Breite: 150 mm Bettung: C 12/15 OK Rinnenabdeckung 2 cm unter OKFF Verlegung in befestigter Fläche

Hersteller/Typ '....................................................' vom Bieter einzutragen . 3,50 m

6.2.110. Abdeckung, Entwässerungsrinne, Schlitzaufsatz Abdeckung für Entwässerungsrinne aus Stahl verzinkt, schraublos arretiert. Breite 150 mm Klasse: K3 (begehbar) Ausführung: als Schlitzaufsatz Maschenrost 30/10

Hersteller/Typ '....................................................' vom Bieter einzutragen . 3,50 m

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30.10.2026 Seite 64 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 6. Außenanlagen Wege 6.2. Befestigte Außenflächen - Herstellung barrierefreie Zugänge Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

STLB-Bau 2017-04 044 6.2.120. Hofablauf Kunststoff DN100 A15 Abdeckrost K3 Hofablauf aus Kunststoff, Anschluss DN 100, Auslauf seitlich, mit herausnehmbarem Geruchverschluss, mit Aufsatzstück, stufenlos höhenverstellbar, aus Kunststoff mit Lippendichtung, Aufsatz Klasse A 15 DIN EN 124-1, aus Kunststoff DIN EN 124-6, mit Abdeckrost Klasse K 3 DIN EN 1253-4 aus Kunststoff DIN EN 124-6. 1,00 St

Summe Titel 6.2. Befestigte Außenflächen - Herstellung barrierefreie Zugänge

Summe Bereich 6. Außenanlagen Wege

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30.10.2026 Seite 65 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 7. Sonstiges Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

  1. Bereich: Sonstiges

7.1. Titel: Sanierung Kellerraum für Aufstellung Wärmepumpe

7.1.10. Sanierung Kellerraum unterschiedliche Arbeiten im Nachweis Sanierung Kellerraum unterschiedliche Arbeiten auf Anweisung Bauleitung z.B. Sohle abdichten, losen Putz abschlagen, Sanierputz auftragen, Deckenbekleidung Brandschutz ertüchtigen Material wird gesondert vergütet 40,00 h

Summe Titel 7.1. Sanierung Kellerraum für Aufstellung Wärmepumpe

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30.10.2026 Seite 66 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU 7. Sonstiges 7.2. Stundenlohnarbeiten Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €

7.2. Titel: Stundenlohnarbeiten STLB-Bau 2017-04 091 7.2.10. Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 15,00 h

7.2.20. Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Wiederholungsbeschreibung zu 7.2.10., jedoch Stundenlohnarbeiten wie Vorposition, jedoch durch Baufacharbeiter/-in 15,00 h

7.2.30. Auszubildende/r Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Wiederholungsbeschreibung zu 7.2.10., jedoch Stundenlohnarbeiten wie Vorposition, jedoch durch Auszubildende/r (Mittellohn) 5,00 h

7.2.40. Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Wiederholungsbeschreibung zu 7.2.10., jedoch Stundenlohnarbeiten wie Vorposition, jedoch durch Bauhelfer/-in 5,00 h

Summe Titel 7.2. Stundenlohnarbeiten

Summe Bereich 7. Sonstiges

Summe LV 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

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30.10.2026 Seite 67 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

Zusammenfassung

Titel 1.1. BESTANDSDACH: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten € Titel 1.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten € Bereich 1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten €

Titel 2.1. BESTANDSDACH: Erdarbeiten und Bodenauftrag € Titel 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Erdarbeiten und Bodenauftrag € Bereich 2. Erdarbeiten €

Titel 3.1. BESTANDSGEBÄUDE: Grundleitungsarbeiten Regenwasser € Titel 3.2. SONSTIGES GEBÄUE: Grundleitungsarbeiten Schmutzwasser € Bereich 3. Grundleitungsarbeiten €

Titel 4.1. BESTANDSDACH: Einzelfundamente € Titel 4.2. BESTANDSDACH: Stützbauwerke für neue Gründung Dach € Titel 4.3. SONSTIGES GEBÄUDE: Streifenfundamente € Titel 4.4. SONSTIGES GEBÄUDE: Sockeldämmung und Abdichtung € Bereich 4. Betonarbeiten und Abstützungen €

Titel 5.1. SONSTIGES GEBÄUDE: Erdungsanlage € Bereich 5. Erdungsanlage €

Titel 6.1. Fertigteilelemente im Außenbereich € Titel 6.2. Befestigte Außenflächen - Herstellung barrierefreie Zugänge € Bereich 6. Außenanlagen Wege €

Titel 7.1. Sanierung Kellerraum für Aufstellung Wärmepumpe € Titel 7.2. Stundenlohnarbeiten € Bereich 7. Sonstiges €

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30.10.2026 Seite 68 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU

Zusammenfassung

Gesamt netto €

zzgl. 19,0 % MwSt €

Gesamt brutto €

Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift

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Inhaltsverzeichnis I

LV 02 ERD- / ENTW-KANAL- / BETONBARBEITEN / WEGEBAU................................................................2....................

VERTRAGSGRUNDLAGE............................................................................................................................3...................

ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)............................................................5...................

BESONDERHEIT RECHNUNGSLEGUNG................................................................................................1..1....................

KURZBESCHREIBUNG BAUVORHABEN.................................................................................................1..2...................

BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS i. A. a. ATV DIN 18299...........................................................1..3...................

1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG............................................................1..3....................

2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG.................................................1..7...................

3 - BAURECHTLICHE EINORDNUNG BESTAND.....................................................................................2..2....................

ANGEBOTSGRUNDLAGEN.......................................................................................................................2..3...................

TERMINPLANUNG - BAUZEITENPLAN....................................................................................................2..4....................

GLEICHWERTIGE TECHN. SPEZIFIKATION............................................................................................2..4...................

UMFANG LEISTUNGEN IN DEN POSITIONEN........................................................................................2..4....................

MERKBLATT BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE..........................................................................................2..4...................

ZTV ERDARBEITEN i.V. m ATV DIN 18300..............................................................................................2..6....................

ZTV ENTWÄSSERUNGSKANALARBEITEN i.V. m ATV DIN 18306.........................................................2..7....................

ZTV BETONARBEITEN i.V. m ATV DIN 18331..........................................................................................2..8...................

Bereich 1. Baustelleneinrichtung eigene Leistung / Rückbauarbeiten........................................................2..9...................

Titel 1.1. BESTANDSDACH: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten...................................................2..9....................

Titel 1.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Baustelleneinrichtung / Rückbauarbeiten.........................................3..2....................

Bereich 2. Erdarbeiten................................................................................................................................3..5....................

Titel 2.1. BESTANDSDACH: Erdarbeiten und Bodenauftrag....................................................................3..7...................

Titel 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Erdarbeiten und Bodenauftrag..........................................................4..1...................

Bereich 3. Grundleitungsarbeiten................................................................................................................4..4...................

Titel 3.1. BESTANDSGEBÄUDE: Grundleitungsarbeiten Regenwasser..................................................4..4...................

Titel 3.2. SONSTIGES GEBÄUE: Grundleitungsarbeiten Schmutzwasser...............................................4..6...................

Bereich 4. Betonarbeiten und Abstützungen...............................................................................................4..8...................

Titel 4.1. BESTANDSDACH: Einzelfundamente.......................................................................................4..9...................

Titel 4.2. BESTANDSDACH: Stützbauwerke für neue Gründung Dach...................................................5..1....................

Titel 4.3. SONSTIGES GEBÄUDE: Streifenfundamente..........................................................................5..3....................

Titel 4.4. SONSTIGES GEBÄUDE: Sockeldämmung und Abdichtung.....................................................5..6...................

Bereich 5. Erdungsanlage...........................................................................................................................5..8...................

Titel 5.1. SONSTIGES GEBÄUDE: Erdungsanlage..................................................................................5..8...................

Bereich 6. Außenanlagen Wege.................................................................................................................5..9....................

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Inhaltsverzeichnis I

Titel 6.1. Fertigteilelemente im Außenbereich...........................................................................................5..9...................

Titel 6.2. Befestigte Außenflächen - Herstellung barrierefreie Zugänge...................................................6..1....................

Bereich 7. Sonstiges...................................................................................................................................6..5....................

Titel 7.1. Sanierung Kellerraum für Aufstellung Wärmepumpe.................................................................6..5...................

Titel 7.2. Stundenlohnarbeiten..................................................................................................................6..6....................

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung