Antrag_Abschaltung_BMA_-_Fremdfirmen.pdf

Erd-, Abbruch- und Verbauarbeiten für den Ersatzneubau Biotechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 11:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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Datum/Eingangsstempel Leitwarte Antrag auf Abschaltung von Brandmeldeanlagen oder einzelner Komponenten

  1. Antragsteller Bitte gut leserlich in Druckschrift ausfüllen
Auftraggeber (UBA/Institut/Einrichtung)Ansprechpartner Name/Rufnummer
Ausführende Firma (Name/Gewerk)Rufnummer der Firma
Verantwortliche Person vor Ort (Name/Vorname)Rufnummer vor Ort
Art der Arbeiten
Melderabdeckung erforderlich? (bei Staubentwicklung oder Verschmutzung) ja  nein 
  1. Meldebereich (ggf. Lageplan, Aufstellung beifügen)
Gebäude (Adresse/Bezeichnung)Geschoss(e)/ Ebene(n)
Raumnummer(n)
Meldernummer(n) (sofern ersichtlich)
Dauer der Abschaltung (Datum/Uhrzeit)von:bis:
  1. Kompensationsmaßnahmen für die Dauer der Abschaltung

Der/die Antragsteller(in) hat dafür zu sorgen, dass unmittelbar ab der Außerbetriebnahme der  betroffene Meldebereich regelmäßig in einem Intervall von _ _ _ _ Stunden begangen wird. Der/die Antragsteller(in) hat dafür zu sorgen, dass der Meldebereich während der Dauer der  Außerbetriebnahme durch eine ständig anwesende Person kontrolliert wird (Brandwache). Wird der Bereich nicht mehr kontrolliert, hat der/die Antragsteller(in) dafür zu sorgen, dass der Brandschutzbeauftragte unverzüglich verständigt wird.

Der/die Antragsteller(in) bringt an den betroffenen Rauchmeldern Staubschutzabdeckungen an  und entfernt diese wieder, wenn die Arbeiten angeschlossen sind und in den Räumen eine aus- reichende Rauch- und Staubfreiheit vorherrscht.

Der betroffene Meldebereich wird in der arbeitsfreien Zeit in die Kontrollgänge der Sicherheits-  firma mit einbezogen.

 _________________________________________________________________________________

 _________________________________________________________________________________

Zusätzlich sind die Hinweise unter Pkt. 6 (siehe Rückseite) zu beachten

  1. Zustimmung Brandschutzbeauftragte(r)

Bei Umsetzung der oben genannten Kompensationsmaßnahmen stimme ich der Abschaltung zu:

Brandschutzbeauftragte(r)


Datum Name Telefon Unterschrift

  1. Bestätigung Antragsteller

Ich wurde ausreichend über meine Aufgaben während der Abschaltung informiert und bestätige die Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen: Antragsteller/ Verantwort-


liche Person vor Ort Datum Name Unterschrift

Stabstelle Sicherheitswesen – Brandschutz Stand 02/2017

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  1. Wichtige Hinweise
− Die Abschaltzeiten sind im Regelfall Mo. – Do. von 7:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 7:30 bis
12:00 Uhr. Abschaltungen während dieser Zeiten sind mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden zu
beantragen. Die Vorlaufzeit bei Abschaltungen außerhalb dieser Zeiten und an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen beträgt 3 Tage.
− Die in Pkt. 1 genannte Verantwortliche Person ist während der Auftragsdurchführung vor Ort,
oder sollte zumindest schnell erreichbar sein.
− Während der Abschaltung ist der/die Antragsteller(in) für die Einhaltung der unter Pkt. 3 aufge-
führten Kompensationsmaßnahmen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Brandwa-
che vor Ort.
− Der/die Antragsteller(in) hat sich vor Beginn der Arbeiten über die Standorte der nächsten Feu-
erlöscher, Druckknopfmelder und Notruftelefone zu informieren.
− Bei Bedarf sind zusätzliche Feuerlöscher vor Ort bereitzuhalten. Entsprechende Löscher können
beim Brandschutzbeauftragten bei Bedarf ausgeliehen werden.
− Wenn möglich sollten die Brandlasten im nicht überwachten Bereich vor Beginn der Arbeiten
beseitigt werden.
− Tritt während der Abschaltzeit in dem nicht überwachten Bereich ein Feuer aus, müssen sofort
die Feuerwehr und die in diesem Bereich anwesenden Personen durch Betätigung des nächsten
Druckknopfmelders alarmiert werden. Zusätzlich ist die Leitwarte (siehe Pkt. 7) zu informieren.
Wenn ohne Gefährdung möglich, ist mit der Brandbekämpfung zu beginnen; ansonsten ist das
Gebäude zu verlassen und der vorgegebene Sammelplatz aufzusuchen.
− Die brandmelderauslösenden Arbeiten müssen rechtzeitig zur Zuschaltung beendet werden.
Hierbei ist auf eine ausreichende Rauch- und Staubfreiheit in den betroffenen Räumen zu ach-
ten.
− Erfolgt keine Rückmeldung bis zum Ende der genehmigten Abschaltung, wird die Brandmelde-
anlage automatisch wieder in Betrieb genommen. Für die Folgen einer Fehlauslösung, ein-
schließlich der Einsatzkosten der Feuerwehr, ist der/die Antragsteller(in) verantwortlich.
− Für Beschädigungen der betreffenden Brandmeldeanlage oder deren Komponenten haftet
der/die Antragsteller(in).
− Es gelten zudem die Vorgaben der „Sicherheitsrichtlinie für Fremdfirmen".
− Diese Zustimmung ist keine Erlaubnis für Arbeiten mit Brandgefährdung! Hierzu ist eine geson-
derte Beantragung mit dem Formular „Erlaubnisschein für Feuerarbeiten“ notwendig.
  1. Wichtige Telefonnummern

Feuerwehr/1. Hilfe 112 Interner Notruf 6 44 44

Leitwarte Vaihingen 6 40 01 Leitwarte Stadtmitte 8 46 45

Brandschutz 6 30 25 Siehe auch Aushang: „Verhalten im Brandfall“ und „Verhalten im Notfall“

  1. Verteiler weißes Blatt (Original) - Auftraggeber grüner Durchschlag - Ausführende Firma (nach Beendigung der Arbeiten zurück an Leitwarte) roter Durchschlag - Brandschutzbeauftragter gelber Durchschlag - Leitwarte blauer Durchschlag - Leitwarte, zur Weitergabe an Sicherheitsfirma (falls erforderlich)
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