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Staubminderungskonzept mit Überwachungskonzept - Ersatzneubau Biotechnik, Allmandring 29, Stuttgart
Staubminderungskonzept
mit Überwachungskonzept
Universität Stuttgart - Ersatzneubau Biotechnik
Allmandring 29, 70569 Stuttgart
Nassreinigung
öffentlicher Abdeckung von Haufwerken Wege
| Kontroll und | |
|---|---|
| Beschwerdestelle |
Staubarme Bohr u. Schneidearbeiten mit Reifen / Radreiniung Absaugung / Wasser
Abdeckung der LKW Ladung Bei Abbrucharbeiten
Befeuchten der
Befeuchten der Abbruchstellen Abdecken Schuttrutschen
| Geschwindigkeitsbegrenzung | |
|---|---|
| 10km/h auf der Baustelle |
Abdecken Schuttrutschen
Bei Tiefenbohrungen ist das Befeuchtung der A au b f s g c r h u ü n t d te d ln e r d s e t s a r B k o e h n r guts Baustraßen S S t t a a u tt b d e e n ss tw e i n c k s l i u n n d g s z ta u u u b n a t r e m rl e a s V s e e r n fa . hren, wie z. B. Abschälen, anzuwenden.
Entwurf für die Projekt- und Baustellenorganisation. Die projektspezifischen Angaben sind vor Baubeginn mit Bauherrschaft, Projektsteuerung, Objektplanung, ausführenden Firmen und zuständiger Behörde abzustimmen.
| Angabe | Eintrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bauherrschaft | Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim | ||||
| Objekt / Maßnahme | Ersatzneubau Biotechnik, Allmandring 29, 70569 Stuttgart | ||||
| Verantwortlich für Konzept und Überprüfung | David Mader, SiGeKo sowie Bauleitung nach LBO | ||||
| Version / Datum | Entwurf 0.1 / 22.06.2026 | ||||
| Bearbeitungsstand | Grundlage: übergebene Plan- und Projektunterlagen; Anpassung nach Bauablaufplan und Vergabestand erforderlich |
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Staubminderungskonzept mit Überwachungskonzept - Ersatzneubau Biotechnik, Allmandring 29, Stuttgart
Inhaltsübersicht
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Zweck, Geltungsbereich und Abgrenzung
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Projektbeschreibung und staubrelevantes Umfeld
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Grundlagen und rechtlicher Rahmen
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Rollen, Zuständigkeiten und Kommunikation
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Ermittlung der wesentlichen Staubquellen
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Maßnahmen zur Staubminderung nach Bauphasen
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Allgemeine Mindestanforderungen für alle Firmen8. Überwachungskonzept / Eigenkontrolle
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Vorgehen bei erhöhter Staubentwicklung, Beschwerden und Abweichungen
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Unterweisung und Dokumentation
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Anlagen: Kontrollblatt, Maßnahmenliste, Beschwerdeablauf
1. Zweck, Geltungsbereich und Abgrenzung
Dieses Konzept beschreibt die organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung baubedingter Staubemissionen für den Ersatzneubau Biotechnik, Allmandring 29 in Stuttgart. Es dient gleichzeitig als Überwachungskonzept für die bauzeitliche Kontrolle der festgelegten Maßnahmen.
Ziel ist es, Staubemissionen möglichst an der Entstehungsstelle zu vermeiden, unvermeidbare Staubentwicklung wirksam zu binden oder abzusaugen, Staubverschleppungen in angrenzende Campus- und Verkehrsbereiche zu verhindern und die Umsetzung fortlaufend prüfbar zu dokumentieren.
Das Konzept ersetzt nicht die unternehmensbezogenen Gefährdungsbeurteilungen der ausführenden Firmen nach Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht. Die ausführenden Unternehmen bleiben für die Auswahl sicherer Arbeitsverfahren, Unterweisungen, Arbeitsmittel, persönliche Schutzausrüstung und die Einhaltung der jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerte verantwortlich.
Nicht Gegenstand dieses Konzepts sind spezielle Sanierungskonzepte für Gefahrstoffe wie Asbest, KMF, PAK, PCB, kontaminierte Böden oder biologische Arbeitsstoffe. Bei entsprechenden Funden, Verdachtsmomenten oder Auflagen sind gesonderte Fachgutachten, Arbeits- und Sicherheitspläne sowie behördliche Anzeigen einzuholen und in dieses Konzept einzupflegen.
2. Projektbeschreibung und staubrelevantes Umfeld
Das Vorhaben umfasst den Ersatzneubau Biotechnik auf dem Campus der Universität Stuttgart in Vaihingen. Nach den vorliegenden Projektunterlagen umfasst das Bauvorhaben rund 4.587 m² Nutzfläche NUF 1-6. Vorgesehen sind insbesondere Labor- und Büroflächen, eine botanische Versuchsstation mit Gewächshausflächen und Klimakammern sowie ein Tierversuchsbereich mit drei Barrierebereichen.
Das städtebauliche Umfeld ist durch bestehende Universitätsgebäude, darunter das Bestandsgebäude der Bioverfahrenstechnik, das Hysolar-Gebäude, das Versorgungsgebäude und campusinterne Wege geprägt. Der Freiflächenplan zeigt unter anderem Allmandring, Haupteingang, Anlieferung, Podium, Zugangsplatz, Fahrradstellplätze, Außenluftansaugungen, Medienkanalbestand, Gaslager/Stickstofftank sowie bestehende und neue Grünflächen.
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Aus staubschutztechnischer Sicht sind insbesondere folgende Schutzbereiche zu berücksichtigen:
• öffentliche bzw. campusinterne Wege und Aufenthaltsbereiche am Allmandring und auf dem Podium; • bestehende Nachbargebäude und deren Zugänge, Fenster und Außenluftansaugungen; • Anlieferungs- und Baustellenzufahrten mit Gefahr der Staubverschleppung auf Verkehrsflächen; • Fahrradstellplätze, Fußwege und Bereiche mit Publikumsverkehr; • Vegetations- und Freianlagenbereiche, in denen Staubablagerungen und Verschlammung zu vermeiden sind.
Der Gebäudeschnitt weist ein Untergeschoss, Erdgeschoss, mehrere Obergeschosse und ein Dachgeschoss/Technikbereich aus. Staubrelevante Arbeiten sind daher sowohl im Bereich Baugrube und Erdarbeiten als auch bei Rohbau, Ausbau, Fassade, Dach und Freianlagen zu erwarten.
Abbildung 1 – Übersicht der Staubminderungsmaßnahmen im Projektumfeld
Schutzzaun Fußgängerbereiche
Anlieferung / Abtransport Nur abgedeckte LKW´s Silo / Pumpe mit Filter Staubarme Anlagengestaltung
Nassreinigung angrenzender Verkehrsflächen Radwaschanlage / Schmutzschleuse an der Ausfahrt
Befeuchtung unbefestigter Fahrwege u. Baustraßen
Abgedeckte Materiallagerung / Conainer
Schematische Projektdarstellung mit Schutzbereichen, Zufahrt, Lagerung, Reinigung und Überwachung.
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3. Grundlagen und rechtlicher Rahmen
Für dieses Konzept wurden die übergebenen Projektunterlagen sowie die nachfolgend aufgeführten technischen und rechtlichen Grundlagen herangezogen. Der Stand ist vor Baubeginn und bei wesentlichen Änderungen zu prüfen.
| Grundlage | Bedeutung für dieses Konzept | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz | Merkblatt zur Staubminderung auf Großbaustellen, Stand 31.03.2010. Enthält Maßnahmenkatalog, Anforderungen an Eigenüberwachung, Dokumentation, Unterweisung und Kompetenzliste. | ||||
| Landeshauptstadt Stuttgart, Baurechtsamt | Hinweise für Bauherren und Entwurfsverfasser, Stand 09/2025. Dort wird empfohlen, rechtzeitig vor Baubeginn einen Staubminderungsplan mit Überwachungskonzept nach dem Stuttgarter Merkblatt zu erstellen. | ||||
| Gefahrstoffverordnung | Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenhierarchie und regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber. | ||||
| TRGS 504 / TRGS 559 | Technische Regeln zu Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub bzw. quarzhaltigem Staub; relevant insbesondere bei mineralischen Stäuben aus Beton, Mauerwerk, Putz, Estrich, Naturstein und Boden. | ||||
| Baustellenverordnung / Arbeitsschutzgesetz | Koordination der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes, SiGeKo-Leistungen, SiGePlan und Zusammenarbeit der Arbeitgeber. | ||||
| LBO Baden-Württemberg | Rolle der Bauleitung nach LBO; Überwachung der Bauausführung im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Anforderungen und genehmigte Entwürfe. |
Das Stuttgarter Merkblatt stellt keinen starren Standardkatalog für jede Baustelle dar. Die Maßnahmen sind projektspezifisch nach Staubmenge, Staubzusammensetzung, Umgebungsnutzung, Bauzeitraum und technischen Möglichkeiten auszuwählen. Werden vermeidbare Emissionen nach dem Stand der Technik nicht vermieden, können behördliche Maßnahmen bis hin zur Stilllegung einzelner Tätigkeiten in Betracht kommen.
4. Rollen, Zuständigkeiten und Kommunikation
Die klare Zuordnung von Zuständigkeiten ist Bestandteil des Überwachungskonzepts. Die nachfolgende Matrix ist vor Baubeginn mit den tatsächlichen Firmen und Ansprechpartnern zu ergänzen.
| Beteiligter | Aufgabe im Staubminderungskonzept | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bauherrschaft | Gesamtverantwortung für Beauftragung, Rahmenbedingungen, vertragliche Einbindung des Konzepts und erforderliche behördliche Abstimmungen. | ||||
| SiGeKo | Koordination sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Belange, Mitwirkung bei Ausschreibung/Planung, Abstimmung mit SiGePlan, Hinweise an Firmen und Bauherrschaft. | ||||
| Bauleitung nach LBO | Überprüfung der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Vorgaben im Rahmen der Bauleitung, Veranlassung von Korrekturen bei festgestellten Abweichungen, Dokumentation im Bau- /SiGeKo-Protokoll. | ||||
| Ausführende Unternehmen | Eigenverantwortliche Umsetzung staubarmer Arbeitsverfahren, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Geräteauswahl, Absaugung/Befeuchtung, Reinigung und Nachweisführung. | ||||
| Poliere / Vorarbeiter | Tägliche Eigenkontrolle im Arbeitsbereich, Sofortmaßnahmen bei sichtbarer Staubentwicklung, Meldung an Bauleitung/SiGeKo. | ||||
| Immissionsschutzbehörde / Baurechtsbehörde | Ansprechpartner bei behördlichen Anforderungen, Beschwerden, besonderen Staubereignissen oder angeordneten Zusatzmaßnahmen. | ||||
| Nutzer / Nachbarschaft / Campusbetrieb | Information über besonders staubintensive Bauphasen, Anlaufstelle für Beschwerden und Rückmeldungen. |
Wichtig: Die Überwachung durch SiGeKo/Bauleitung entbindet die Arbeitgeber nicht von ihrer eigenen Kontroll- und Umsetzungspflicht. Bei Mängeln erfolgt eine Weisung bzw. Mängelanzeige an die verantwortliche Firma; bei erheblicher Staubentwicklung ist die betroffene Tätigkeit bis zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen zu unterbrechen.
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5. Ermittlung der wesentlichen Staubquellen
Auf Basis des Planungsstands werden folgende staubrelevante Tätigkeiten erwartet. Die Liste ist nach Vorlage des detaillierten Bauablaufplans, der LV-Texte und der Vergabeunterlagen fortzuschreiben.
| Bauphase / Bereich | Typische Staubquellen | |||
|---|---|---|---|---|
| Baustelleneinrichtung / Verkehrsflächen | Befahren unbefestigter Flächen, Baustellenzufahrt, Containerstellung, Materialumschlag, Reinigung der Zufahrt. | |||
| Rückbau / Abbruch von Bestandsbauteilen | Abbruch Bestandszugänge, Medienkanal-/Anschlussbereiche, Beton- und Mauerwerksarbeiten, Abwerfen/Schütten von Material. | |||
| Spezialtiefbau / Baugrube / Aushub | Bohrpfahlverbau, Bodenbewegungen, Haufwerke, Windverwehungen, Lkw-Beladung und Abtransport. | |||
| Rohbau Stahlbeton / Montage | Betonbohren, Trennen, Schleifen, Schalungsarbeiten, Betonreste, Baustellenverkehr, Kran- und Materialumschlag. | |||
| Innenausbau / TGA / Laborbereiche | Bohren, Stemmen, Schlitzen, Schneiden von Gipskarton, Mauerwerk, Beton, Putz, Dämmstoffen und Installationsmaterial. | |||
| Fassade / Dach / Balkone | Schneiden/Anpassen von Fassaden- und Metallbauteilen, Dämmarbeiten, Staubabtrag durch Wind auf Gerüsten und Dachflächen. | |||
| Freianlagen / Podium / Wege | Bodenbewegungen, Pflaster-/Plattenzuschnitt, Asphalt-/Betonarbeiten, Schüttgüter, Staubverschleppung auf Allmandring und Campuswege. |
6. Maßnahmen zur Staubminderung nach Bauphasen
Grundsatz: Staub ist vorrangig an der Quelle zu vermeiden oder zu erfassen. Technische Maßnahmen wie Absaugung, Wasserzuführung, Einhausung und staubarme Geräte haben Vorrang vor rein organisatorischen Maßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung.
| Bereich | Festgelegte Maßnahmen | |||
|---|---|---|---|---|
| Baustelleneinrichtung | Befestigte bzw. ausreichend tragfähige Fahrwege herstellen; Zufahrt und Ausfahrt so organisieren, dass Verschleppung auf Allmandring/Campuswege minimiert wird; Reinigungsgerät/Nasskehrung vorhalten; Ansprechpartner und Beschwerdeweg aushängen. | |||
| Aushub und Haufwerke | Haufwerke klein halten, Liegezeiten begrenzen, bei Trockenheit befeuchten oder abdecken; Abwurf- und Fallhöhen minimieren; Lkw-Ladungen abdecken; bei Wind staubintensive Umschlagarbeiten unterbrechen oder zusätzliche Befeuchtung einsetzen. | |||
| Baugrube / Spezialtiefbau | Bohr- und Schneidarbeiten mit Absaugung oder Wasserzuführung; austretendes Bohrgut feucht halten; verschmutzte Fahrbereiche laufend reinigen; Schlamm und Wasser geordnet fassen, keine Verschleppung in öffentliche Bereiche. | |||
| Rohbau | Stauberzeugendes Schneiden, Bohren und Schleifen nur mit wirksamer Absaugung oder Nassverfahren; keine Trockenreinigung mit Druckluft; Staubablagerungen zeitnah nass oder saugend entfernen; Materialabwurf vermeiden. | |||
| Innenausbau / TGA | Geeignete Bauentstauber mindestens Staubklasse M, bei quarzhaltigem/mineralischem Feinstaub ggf. höhere Anforderungen nach Gefährdungsbeurteilung; Arbeitsbereiche bei Bedarf abtrennen; staubarme Werkzeuge und Vorfertigung bevorzugen. | |||
| Fassade / Gerüst | Bei staubverursachenden Fassadenarbeiten Gerüstbereiche mit Planen/Netzen abhängen; Zuschnitt möglichst bodennah in abgegrenztem Bereich mit Absaugung durchführen; lose Staubablagerungen auf Gerüstlagen regelmäßig entfernen. | |||
| Dach / Technikbereiche | Staubende Arbeiten auf Dachflächen nur mit Sicherung gegen Windverwehung; Zuschnitte möglichst nicht am Dachrand; Öffnungen und Außenluftansaugungen gegen Staubeintrag schützen. | |||
| Freianlagen / Wege | Schüttgüter abdecken oder feucht halten; Pflaster-/Plattenschnitte mit Nassschnitt oder Absaugung; Verkehrswege nass reinigen; Staubverschleppung auf Fuß- und Radwege sofort beseitigen. | |||
| Maschinen und Geräte | Emissionsarme Geräte bevorzugen; Staub an Entstehungsstellen absaugen; Filter und Absaugeinrichtungen gemäß Herstellerangaben prüfen und warten; Dieselgeräte nur nach projektspezifischen Vorgaben einsetzen. |
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Beispieldarstellung zu Befeuchtung, Absaugung, Einhausung, geschlossener Schuttrutsche und abgedeckten Containern.
7. Allgemeine Mindestanforderungen für alle Firmen
• Staubende Arbeiten sind vor Beginn mit dem Polier, der Bauleitung und bei Bedarf dem SiGeKo abzustimmen. • Trockenes Kehren und Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft sind nicht zulässig. • Staubablagerungen sind mit Feucht-/Nassverfahren oder geeigneten Industriestaubsaugern zu entfernen. • Staubende Schüttgüter, Aushub, Recyclingmaterial, Sand, Kies und Betonabbruch sind gegen Windverwehung zu schützen. • Container und Transportfahrzeuge mit staubendem Material sind abzudecken oder geschlossen auszuführen. • Beim Sägen, Trennen, Fräsen, Schleifen, Bohren und Schlitzen mineralischer Baustoffe sind Absaugung oder Wasserzuführung einzusetzen. • Verkehrsflächen, Zufahrten und öffentliche/campusinterne Wege sind sauber zu halten; Verschleppungen sind unverzüglich zu entfernen. • Bei sichtbaren Staubfahnen außerhalb des Arbeitsbereichs ist die Tätigkeit sofort zu prüfen und die Staubminderung zu verstärken. • Bei Beschwerden, Windereignissen, trockener Witterung oder Änderung der Arbeitsverfahren sind zusätzliche Kontrollen durchzuführen.
Für quarzhaltigen Staub aus mineralischen Baustoffen gelten besondere Anforderungen. Die ausführenden Unternehmen müssen prüfen, ob Tätigkeiten mit quarzhaltigem A-Staub zu erwarten sind, und Schutzmaßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung und TRGS 559 festlegen. Seite 6
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8. Überwachungskonzept / Eigenkontrolle
Die Überwachung besteht aus täglicher Eigenkontrolle der ausführenden Firmen, regelmäßigen Kontrollen durch Bauleitung/SiGeKo sowie anlassbezogenen Sonderkontrollen. Sie dient nicht nur der Feststellung von Mängeln, sondern vor allem der rechtzeitigen Anpassung der Maßnahmen an Baufortschritt, Witterung und Beschwerden.
| Kontrolle | Verantwortlich | Inhalt | Häufigkeit / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tägliche Kontrolle | Polier/Vorarbeiter der jeweiligen Firma | Sichtkontrolle Arbeitsbereich, Absaugung/Befeuchtung, Sauberkeit Fahrwege, Containerabdeckung, Staubfahnen | Täglich vor und während staubender Tätigkeiten; kurze Notiz im Bautagebuch/Firmenbericht | ||||||||
| Regelkontrolle Bauleitung/SiGeKo | David Mader / beauftragte Bauleitung | Stichprobenhafte Prüfung der Maßnahmen, Baustellenzufahrt, Haufwerke, Reinigung, staubende Arbeiten, Dokumentation | Mindestens wöchentlich, bei staubintensiven Phasen häufiger | ||||||||
| Sonderkontrolle | Bauleitung/SiGeKo zusammen mit betroffener Firma | Beschwerden, sichtbare Staubfahnen, trockene/windige Witterung, neue Bauphase, Behördenhinweis | Unverzüglich bzw. am selben Arbeitstag | ||||||||
| Wirksamkeitsprüfung technischer Schutzmaßnahmen | Ausführende Firma / Geräteverantwortlicher | Absaugleistung, Filterzustand, Wasserzuführung, Einhausung, Reinigungsgeräte | Nach Herstellerangaben, bei Mängeln sofort, sonst regelmäßig dokumentiert | ||||||||
| Behörden- /Bauherreninformation | Bauherrschaft/Bauleitung | Wiederholte Abweichungen, erhebliche Staubereignisse, Beschwerden mit Außenwirkung, ggf. angeordnete Messungen | Anlassbezogen |
Abbildung 4 – Überwachung und organisat orische Maßnahmen
Schematische Darstellung. Die projektspezifischen Angaben sind vor Baubeginn mit Bauherrschaft, Projektsteuerung, Objektplanung, ausführenden Firmen und zuständiger Behörde abzustimmen
Darstellung von Sichtkontrolle, Dokumentation, Meldekette, Beschwerdebearbeitung und Nachsteuerung.
Eine dauerhafte stationäre Feinstaubmessung wird in diesem Konzept nicht pauschal vorgesehen. Sie ist zu prüfen, wenn sie behördlich gefordert wird, Beschwerden oder sichtbare Abwehungen wiederholt auftreten,
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sensible Nutzungen betroffen sind oder die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend sicher beurteilt werden kann.
9. Vorgehen bei erhöhter Staubentwicklung, Beschwerden und
Abweichungen
Bei erhöhter Staubentwicklung gilt ein abgestuftes Vorgehen. Das Ziel ist eine schnelle Unterbrechung der Emission, eine nachvollziehbare Korrektur und eine dokumentierte Rückmeldung an die Beteiligten.
| Stufe | Kriterium | Maßnahme | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 0 - Normalbetrieb | Keine sichtbare Staubfahne außerhalb Arbeitsbereich; Maßnahmen wirksam. | Dokumentation im Rahmen der Regelkontrolle. | ||||||
| Stufe 1 - leichte Abweichung | Staubablagerung, fehlende Abdeckung, beginnende Staubentwicklung ohne Außenwirkung. | Firma anweisen; Maßnahme sofort/kurzfristig herstellen; Nachkontrolle dokumentieren. | ||||||
| Stufe 2 - relevante Abweichung | Sichtbare Staubfahne, trockene Bearbeitung ohne Absaugung, Verschmutzung öffentlicher/campusinterner Wege. | Tätigkeit unterbrechen oder anpassen; zusätzliche Befeuchtung/Absaugung/Reinigung; Mangel im Protokoll mit Frist. | ||||||
| Stufe 3 - erhebliche Abweichung | Staub tritt deutlich über Baustellengrenze aus, wiederholte Beschwerden, behördlicher Hinweis, Gesundheitsgefährdung möglich. | Sofortige Unterbrechung der Tätigkeit bis wirksame Maßnahmen nachgewiesen sind; Bauherrschaft informieren; ggf. Behörde einbinden. |
Beschwerden werden mit Datum, Uhrzeit, Kontakt, Ort, Beschreibung, betroffener Tätigkeit, Witterung, Sofortmaßnahme und Ergebnis der Nachkontrolle dokumentiert. Bei berechtigten Beschwerden ist die Ursache zu beseitigen und die betroffene Person bzw. Stelle über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.
10. Unterweisung und Dokumentation
Alle ausführenden Firmen sind vor Aufnahme staubender Tätigkeiten in die projektbezogenen Anforderungen einzuweisen. Die Arbeitgeber unterweisen ihre Beschäftigten zusätzlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen. Die Einweisung ist bei wesentlichen Änderungen, neuen staubintensiven Tätigkeiten, neuen Firmen oder wiederholten Mängeln zu wiederholen.
Mindestinhalte der Einweisung:
• Staubquellen und besondere Schutzbereiche des Projekts; • Verbot des trockenen Kehrens und Abblasens mit Druckluft; • Einsatz von Absaugung, Befeuchtung, Abdeckung und Einhausung; • Reinigung von Fahrwegen, Gerüsten, Arbeitsbereichen und Baustellenzufahrten; • Meldeweg bei Staubentwicklung, Beschwerden und technischen Defekten; • Verantwortlichkeiten der ausführenden Firmen und Nachweispflichten.
Die Dokumentation erfolgt über Kontrollblätter, Bautagesberichte, SiGeKo-/Bauleitungsprotokolle, Fotos, Mängelanzeigen und Nachweise der Firmen. Dokumente sind geordnet abzulegen und bei Bedarf der Bauherrschaft oder zuständigen Behörde vorzulegen.
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11. Anlagen
Anlage 1 - Kontrollblatt Staubminderung
| Prüfpunkt | Eintrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Datum/Uhrzeit | |||||
| Kontrolleur | |||||
| Witterung | trocken / feucht / windig / Regen / sonstiges: | ||||
| Aktive staubende Tätigkeiten | |||||
| Befeuchtung/Absaugung vorhanden und wirksam? | ja / nein / n. z. - Bemerkung: | ||||
| Haufwerke/Schüttgüter abgedeckt oder befeuchtet? | ja / nein / n. z. - Bemerkung: | ||||
| Container/Lkw-Ladung abgedeckt? | ja / nein / n. z. - Bemerkung: | ||||
| Fahrwege/Zufahrt sauber? | ja / nein - Reinigung veranlasst: | ||||
| Öffentliche/campusinterne Wege betroffen? | nein / ja - Maßnahme: | ||||
| Gerüst/Fassade/Dach: Staubschutz ausreichend? | ja / nein / n. z. - Bemerkung: | ||||
| Beschwerden / Hinweise? | nein / ja - Vorgang Nr.: | ||||
| Mängel und Fristen | |||||
| Nachkontrolle erledigt am |
Anlage 2 - Sofortmaßnahmen bei Staubereignis
- Staubende Tätigkeit sofort reduzieren, unterbrechen oder in staubarmes Verfahren umstellen.
- Ursache feststellen: fehlende Befeuchtung, fehlende Absaugung, Wind, falscher Materialumschlag, verschmutzter Fahrweg, offene Container/Ladung.
- Sofortmaßnahme festlegen: Befeuchten, Absaugen, Abdecken, Einhausen, Reinigen, Fahrweg sperren, Geschwindigkeit reduzieren, Geräte wechseln.
- Bauleitung/SiGeKo informieren und Maßnahme dokumentieren.
- Nachkontrolle durchführen, bevor die Tätigkeit unverändert fortgesetzt wird.
- Bei wiederholter oder erheblicher Außenwirkung Bauherrschaft und ggf. zuständige Behörde informieren.
Anlage 3 - Textbaustein für LV / Baustellenordnung
Die ausführende Firma hat staubende Arbeiten so zu planen und auszuführen, dass Staubemissionen nach dem Stand der Technik vermieden oder wirksam reduziert werden. Staub ist vorrangig an der Entstehungsstelle durch Absaugung, Wasserzuführung, Einhausung, Abdeckung oder andere gleichwertige Verfahren zu mindern. Trockenes Kehren und Abblasen von Staub mit Druckluft sind unzulässig. Verschmutzungen von Baustellenzufahrten, öffentlichen oder campusinternen Wegen sind unverzüglich durch Nassreinigung oder geeignete Kehrmaschinen ohne Staubaufwirbelung zu beseitigen. Die Firma hat ihre Beschäftigten zu unterweisen und die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen laufend zu kontrollieren.
Anlage 4 - Offene Angaben vor Baubeginn
• detaillierter Bauablaufplan mit staubintensiven Phasen; • Baustelleneinrichtungsplan mit Zufahrten, Lagerflächen, Haufwerken, Reinigungszone und ggf. Radwaschanlage; • Liste der ausführenden Firmen mit Ansprechpartnern und Telefonnummern; • Abstimmung, ob behördliche Auflagen zur Staubmessung oder zusätzlichen Eigenüberwachung bestehen; • Ergebnisse der Schadstofferkundung / Bodengutachten, soweit staubrelevant; • Festlegung der Informationsstelle für Campus/Nachbarschaft und Beschwerdetelefonnummer.
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Quellenverzeichnis
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz: Merkblatt zur Staubminderung auf Großbaustellen, Stand 31.03.2010: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/merkblatt-staubminderung-bei-grossbaustellen.pdf Landeshauptstadt Stuttgart: Hinweise für Bauherren und Entwurfsverfasser, Stand 09/2025: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/63-bsb-hinweise-fuer-bauherren-und-entwurfsverfasser-stand-10.9.2025.pdf Gefahrstoffverordnung, insbesondere §§ 6 und 7: https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/ Baustellenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/ BAuA: TRGS 559 Quarzhaltiger Staub: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-559 Landesrecht Baden-Württemberg: LBO Baden-Württemberg, § 45 Bauleiter: https://www.landesrecht- bw.de/bsbw/document/jlr-BauOBW2010pP45 Projektunterlagen: M109 Aufgabenbeschreibung SiGeKo, Baubeschreibung, Genehmigungspläne, Freiflächenplan: übergebene Projektunterlagen im Planungsstand 2025/2026
Erstellt 31.07.2026
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