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Erarbeitung von Arten-Aktionsplänen für Fledermausarten im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 00:28 (Europe/Berlin)

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Bonn, 24. September 2026

Leistungsbeschreibung zur Vergabe des Vorhabens

„Konzeption und Erarbeitung von Arten-Aktionsplänen für Fledermaus-

arten im Kontext des Ausbaus erneuerbarer Energien“

BfN-Vergabe-Nr. 3525150200-Ju

Inhaltsverzeichnis

1 Auftraggeberin ......................................................................................................... 3

2 Hintergrund der Leistung .......................................................................................... 3

2.1 Anlass ........................................................................................................................ 3

2.2 Hintergrund ............................................................................................................... 4

2.3 Ziele ........................................................................................................................... 4

3 Aufgabenbeschreibung ............................................................................................. 4

3.1 AP 1: Recherche und Darstellung von Vorkommensnachweisen ............................. 5

3.2 AP 2: Modellierung der Habitateignung und Ableitung von Schwerpunktvor- kommen ............................................................................................................................. 7

3.3 AP 3: Arten-Aktionspläne ........................................................................................ 10

4 Organisation der Zusammenarbeit .......................................................................... 14

4.1 Grundleistung (Pauschalleistung) ........................................................................... 15

4.2 Externe Fachpersonen (Einheitsleistung) ............................................................... 16

5 Berichte und Veröffentlichungen ............................................................................ 17

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5.1 Projektsteckbrief ..................................................................................................... 17

5.2 Zwischenberichte .................................................................................................... 17

5.3 Schlussbericht ......................................................................................................... 17

6 Mitwirkung von und Beistellung durch AG .............................................................. 18

7 Projektlaufzeit ........................................................................................................ 18

8 Hinweise zur Angebotserstellung ............................................................................ 18

9 Nutzungsrechte ...................................................................................................... 19

10 Anlagen .................................................................................................................. 19

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1 Auftraggeberin

Auftraggeberin (im Folgenden AG genannt) ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Das BfN ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klima- schutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Es berät das BMUKN in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutz- projekte, betreut Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und ist zuständige Meeresnatur- schutzbehörde für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone, Vollzugsbehörde für das Nagoya-Protokoll sowie Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten.

2 Hintergrund der Leistung

2.1 Anlass

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt im § 45d die Verpflichtungen des Bundes zur Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme (nAHP). Sie sind Instrumente des Artenschutzes, die dem dau- erhaften Schutz insbesondere der durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) betroffe- nen Arten einschließlich ihrer Lebensstätten dienen. Durch die Umsetzung von nAHP sollen die Bestände der betroffenen Arten und ihre Habitate sowie deren Vernetzung erhalten und lang- fristig verbessert werden. Durch flächendeckend stabilisierte Populationen sollen gleicherma- ßen die europarechtlich vorgegebenen Ziele der Erreichung und Sicherung eines günstigen Er- haltungszustandes im natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleistet und die Energiewende na- turverträglich gestaltet werden. Das BfN wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Programme aufzustellen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Es hat in Abstimmung mit BMUKN eine Artenliste erarbeitet, die die nach derzeitigem Kenntnisstand besonders vom Ausbau der EE betroffenen Arten umfasst. Diese sollen bei der Umsetzung von nAHP in den Fokus genom- men werden. Arten-Aktionspläne (AAP) stellen wesentliche Grundlagen für die Durchführung von nAHP be- reit. Sie dienen u.a. dazu, Ziele zu definieren, geeignete Maßnahmen für die Arten zu priorisie- ren und Maßnahmen großräumig im Verbund zu steuern und dadurch besonders wirksam zu machen. Auf diese Weise tragen AAP dazu bei, die Bestände der Arten und ihre Habitate zu sichern und ihren Zustand zu verbessern. Viele Fledermausarten sind in Deutschland direkt und indirekt vom Ausbau der EE betroffen. Unzählige Individuen kommen jedes Jahr an Windenergieanlagen (WEA) durch Schlag oder Ba- rotrauma zu Tode. Darüber hinaus sind viele weitere Fledermausarten durch Habitatverlust ne- gativ vom Ausbau der EE betroffen. Manche der betroffenen Fledermausarten verzeichnen be- reits einen stagnierenden oder sogar negativen Bestandstrend und insbesondere beim Großen Abendsegler wird die Bestandsabnahme mit der hohen Zahl an Fatalitäten an WEA in Verbin- dung gebracht. Für viele Fledermausarten ist daher die Erarbeitung von AAP und die effektive Umsetzung von populationsstützenden Maßnahmen dringend geboten.

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2.2 Hintergrund

Im Vorhaben „Konzeption und Erarbeitung von Arten-Aktionsplänen für Vogelarten im Kontext Ausbau erneuerbarer Energien“ (FKZ 3522151400) wurde ein Konzept zur Erstellung von AAP für Vogelarten im Rahmen von nAHP entwickelt, das auch einen Muster-AAP für Vogelarten umfasst. Letzterer umfasst neben einem Gliederungsvorschlag auch Hinweise über die zu erar- beitenden Inhalte für jeden Gliederungspunkt und die dabei zu verwendenden Daten. Er baut dabei auf ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Konzept für nationale AAP auf. So soll gewährleistet werden, dass alle darauf basierenden AAP eine einheitliche Gliederung und Aus- gestaltung aufweisen. In Anlehnung an diesen Muster-AAP für Vogelarten wird im nAHP-Vorhaben „Erstellung eines Arten-Aktionsplans für den Kleinabendsegler“ (FKZ 3522151200) ein AAP für eine besonders vom Ausbau der EE betroffene Fledermausart entwickelt. Dabei wird der Muster-AAP für Vo- gelarten in seiner generellen Struktur übernommen, aber an die Besonderheiten von Fleder- mäusen angepasst. Dieser Kleinabendsegler-AAP soll anschließend als Muster-AAP für weitere Fledermausarten dienen. Darüber hinaus wurde in jenem Vorhaben auch – basierend auf einer umfangreichen Recherche u.a. zu bereits existierenden Projekten und Konzepten zum Fledermausschutz (je Art und Bun- desland), zu den spezifischen Gefährdungsfaktoren, zum aktuellen Gefährdungsstatus und zur Verantwortlichkeit Deutschlands für den Erhalt der Arten – eine Priorisierung der Fledermaus- arten für die Notwendigkeit von AAP vorgenommen. Auf Grundlage dieser Priorisierung erach- tet das BfN die Erstellung von AAP für fünf weitere kollisionsgefährdete Fledermausarten (zu- sätzlich zum Kleinabendsegler: Großer Abendsegler, Breitflügel-, Nord-, Rauhaut-, Zweifarbfle- dermaus) als erforderlich. Zusätzlich zu diesen kollisionsgefährdeten Arten wird die Erarbeitung von AAP für fünf weitere Arten als sehr wichtig erachtet, die in der Regel nicht direkt kollisions- gefährdet sind, aber dennoch durch den Ausbau der EE (z.B. durch Lebensraumverlust) beein- trächtigt werden.

2.3 Ziele

In diesem Vorhaben werden für insgesamt 5-10 (siehe Kapitel 3) besonders vom Ausbau der EE betroffene Fledermausarten der o.g. Artenliste nationale AAP erarbeitet. Dabei sind vorhan- dene internationale AAP und regionale Artenhilfsprogramme, z.B. der Bundesländer, zu berück- sichtigen. Grundlage für die Struktur des AAP ist der o.g. Muster-AAP zum Kleinabendsegler. Die AAP werden mit den Fachbehörden der Bundesländer geteilt und als BfN-Schrift veröffent- licht. Darüber hinaus ist beabsichtigt, dass das BfN die Ergebnisse der Habitateignungs-Model- lierungen auch als Online-Kartenanwendung veröffentlicht.

3 Aufgabenbeschreibung

Diese Leistungsbeschreibung umfasst obligatorische Aufgaben (sog. Basisleistungen: AP 1.1 – AP 3.5) sowie optionale Zusatzleistungen (AP 3.6 – AP 3.10), die von dem/der Auftragnehmer*in (im Folgenden AN genannt) zu erbringen sind. AG wird vor Vertragsabschluss festlegen, welche der optionalen Zusatzleistungen zusätzlich zu den Basisleitungen beauftragt werden.

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Die Basisleistungen umfassen die Recherche und Visualisierung von Vorkommensnachweisen von zehn Fledermausarten (AP1) und darauf aufbauend die Modellierung der Habitateignung und Ableitung von Schwerpunktvorkommen für neun der zehn Arten (AP 2); für die Rauhautfle- dermaus wird die Habitateignungs-Modellierung bereits in einem anderen nAHP-Vorhaben durchgeführt. Darüber hinaus umfassen die Basisleistungen auch die Ausarbeitung von insge- samt fünf Arten-Aktionsplänen (AP 3.1 - AP 3.5) und einer Maßnahmen-Übersicht (AP 3.7). Die optionalen Zusatzleistungen umfassen die Erarbeitung von fünf weiteren Arten-Aktions- plänen (AP 3.6 – AP 3.10). Der Kostenplan ist derart aufzubauen, dass die Kosten für die Basis-Leistungen sowie für jede weitere Zusatzleistung eindeutig einem AP zugeordnet werden können. Im Detail umfassen die Arbeitspakete das folgende Leistungsspektrum:

3.1 AP 1: Recherche und Darstellung von Vorkommensnachweisen

3.1.1 AP 1.1: Recherche der Verbreitung von zehn Fledermausarten

In diesem AP werden vorhandene Daten zur Verbreitung von insgesamt zehn Fledermausarten in Deutschland zusammengetragen: Großer Abendsegler, Breitflügel-, Nord-, Zweifarb- und Rauhautfledermaus sowie fünf weitere Arten, die durch die BfN-Fachbetreuung noch bestimmt werden. Das Vorkommen der Arten in Deutschland ist umfassend und detailliert zu recherchie- ren, z.B. in Länder-Datenbanken, Gutachten und durch Konsultation von Art-Experten bzw. Fle- dermaussachverständigen der Länder. Dabei ist zwischen Sommer-, Herbst- und Winterverbrei- tung zu unterscheiden, d.h. zwischen Wochenstuben, Paarungsquartieren und Überwinte- rungsquartieren. Weitere Vorkommen, z.B. Männchenquartiere im Sommer, akustische oder Netzfang-Nachweise, sind als weitere Kategorie(n) neben den o.g. Quartier-Kategorien aufzu- führen. Auch Negativ-Nachweise, z.B. bekannte, aber unbesetzte Quartiere, sind zu dokumen- tieren. Die Recherche ist unbedingt mit anderen Projektnehmenden des BfN zu koordinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden. Rechercheergebnisse aus anderen Vorhaben des BfN bzw. die Kontaktdaten zu diesen werden AN zur Verfügung gestellt; ebenso dem BfN vorliegende Ergeb- nisse aus dem FFH-Monitoring.

Bereitstellung der recherchierten Daten für das BfN Alle recherchierten Vorkommens- und Absenz-Nachweise sind AG spätestens 12 Monate nach Vorhabenbeginn in tabellarischer Form (Excel- und csv-Datei) zu übermitteln. Die Tabellen um- fassen u.a. Informationen zur Datensatzkennung, zur Aufnahme und zur Beobachtung bzw. zum Vorkommen. Genauere Informationen zu obligatorischen und fakultativen Feldern sowie Hin- weise zu den einzelnen Feldern können Anlage 1 entnommen werden. Fund- bzw. Vorkommensorte sind möglichst präzise durch Koordinaten (Bezugssystem: ETRS89 / LAEA Eu- rope bzw. EPSG:3035) zu lokalisieren. Wenn es Vorbehalte der datenhaltenden Stellen bzgl. der Weitergabe ihrer ortsgenauen Vorkommensdaten an das BfN gibt, die die Verwendung jener Daten in diesem Vorhaben verhindern würden, können die Koordinaten in den zu übermitteln- den Tabellen in Einzelfällen vergröbert werden. Dazu werden als Punktkoordinaten der Mittel- punkt der entsprechenden Rasterzelle und als Unschärfe die Kantenlänge der Rasterzelle ein- getragen.

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Bereitstellung der recherchierten Daten für den BATLAS Recherchierte Zähldaten aus Quartieren, die an mindestens zwei unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden, sind bis Ende des 12. Monats nach Vorhabenbeginn zusätzlich dem BATLAS (www.batlas.info) bereit zu stellen. Dazu ist mit den Projektnehmenden des BatTrend-Vorha- bens an der Universität Greifswald zu eruieren, welche Daten geeignet sind, welche Anforde- rungen an die Daten gestellt werden und wie die Daten übermittelt werden. Ausnahmen von dieser Bereitstellungspflicht müssen mit der BfN-Fachbetreuung abgestimmt werden. Eine Da- tennutzungsvereinbarung regelt, dass die Daten im BatTrend-Vorhaben ausschließlich für wis- senschaftliche Zwecke verwendet und aus dem BATLAS heraus nicht an Dritte weitergegeben werden; die Koordinaten und alle weiteren Informationen zu den Quartieren und Zählungen werden nicht veröffentlicht.

3.1.2 AP 1.2: Grafische Darstellung der Ergebnisse für den Großen Abendsegler

Die Ergebnisse von AP 1.1 sind je Fledermausart in einem GIS zusammenzuführen und zunächst nur für den Großen Abendsegler zusätzlich kartografisch (Bezugssystem: ETRS89 / LAEA Europe bzw. EPSG:3035) darzustellen. Dabei sind zwei Karten zu erstellen (vgl. Kleinabendsegler-AAP):

  1. Die Vorkommensnachweise werden – unterschieden in die o.g. Nachweis-Kategorien – in einem 10x10 km Raster dargestellt, welches die gesamte Bundesrepublik abdeckt und dem Raster der Verbreitungskarten im nationalen FFH-Bericht 2025 entspricht.
  2. Die Winterquartier-Nachweise sind zusätzlich als Punkte in einer Vektorkarte darzustel- len, wobei die Größe der Punkte mit der Besatzstärke, also mit der Anzahl an Individuen im Quartier, skaliert. Die Position der Punkte ist mit einem geringen Jitter (z.B. 2 km) zu versehen, damit die exakte Position der Quartiere nicht aus der Karte abgeleitet werden kann. In beiden Karten werden zudem die Grenzen der Bundesländer und der Bundesrepublik einge- zeichnet. Als Hintergrund-Layer ist das Verbreitungsgebiet der Art entsprechend des aktuellen FFH-Berichts zu verwenden; eine Vorlage kann von AG zur Verfügung gestellt werden. Entwürfe der Karten werden der BfN-Fachbetreuung spätestens Ende des 10. Monats nach Vor- habenbeginn als pdf-Dateien vorgelegt und mit der Fachbetreuung abgestimmt. Die abge- stimmten, finalisierten Karten sind AG spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Vorhabenbe- ginn sowohl als pdf-Dateien (barrierefrei) als auch als GeoPackages zur Verfügung zu stellen. Weitere Rahmenbedingungen teilt AG AN ggf. rechtzeitig mit.

3.1.3 AP 1.3: Grafische Darstellung der Ergebnisse für alle weiteren Arten

Nachdem die beiden o.g. Karten zur Verbreitung des Großen Abendseglers mit AG final abge- stimmt sind, werden entsprechende Karten für alle weiteren neun Arten erstellt, für die in die- sem Vorhaben Vorkommensnachweise recherchiert wurden, also insgesamt 18 weitere Karten. Entwürfe der Karten werden der BfN-Fachbetreuung bis spätestens zum Ablauf des 13. Monats nach Vorhabenbeginn als pdf vorgelegt und Änderungswünsche seitens AG berücksichtigt. Die final abgestimmten Karten sind AG spätestens mit Ablauf des 14. Monats nach Vorhabenbeginn sowohl als pdf-Dateien (barrierefrei) als auch als GeoPackages zur Verfügung zu stellen. Weitere Rahmenbedingungen teilt AG AN ggf. rechtzeitig mit.

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3.2 AP 2: Modellierung der Habitateignung und Ableitung von Schwerpunktvorkommen

In diesem AP wird basierend auf den in AP 1 recherchierten Vorkommens-Nachweisen die Ha- bitateignung für neun der genannten Arten deutschlandweit modelliert; die Modellierung der Habitateignung für die Rauhautfledermaus wird bereits in einem anderen nAHP-Vorhaben durchgeführt und ist daher nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung. Die Ergebnisse der Model- lierungen werden grafisch dargestellt und dienen zusammen mit den recherchierten Vorkom- mensnachweisen als Grundlage für die Ableitung von Schwerpunktgebieten. Bevor die Modellierungen tatsächlich vorgenommen werden, ist jedoch zuerst ein Konzept zu erarbeiten und mit der BfN-Fachbetreuung abzustimmen:

3.2.1 AP 2.1: Konzept der Modellierungen

Bis Ende des 15. Monats nach Vorhabenbeginn ist der BfN-Fachbetreuung ein Konzept zur Vor- gehensweise bei der Modellierung der Habitateignung als Word-Datei vorzulegen (max. 5 Sei- ten) und bis Ende des 16. Monats nach Vorhabenbeginn final mit dieser abzustimmen. Das Kon- zept stellt insbesondere die Datengrundlage und Methoden verständlich dar und ähnelt somit dem Abschnitt ‚Material & Methoden‘ einer wissenschaftlichen Publikation. Es dient als Grund- lage für ein eigenständiges Manuskript zu den Habitateignungs-Modellierungen (siehe 3.2.4). Die Modellierungen sind für jede Art jeweils getrennt für Wochenstuben, Paarungsquartiere und Wintervorkommen durchzuführen. Sofern die Datenlage es zulässt, sind weitere Modellie- rungen z.B. auf Basis von Männchen-Quartier-Nachweisen erwünscht. Die Modellierungen ori- entieren sich methodisch an der Habitateignungs-Modellierung im o.g. Kleinabendsegler-Vor- haben (der entsprechende Bericht dazu wird AN von AG zur Verfügung gestellt); erachtet AN eine andere Methodik als geeigneter, so ist die Auswahl der Methode mit AG abzustimmen. Es müssen Methoden verwendet werden, die die Replizierbarkeit der Modellierung gewährleisten. Bei der Modellierung werden Einflussvariablen (u.a. Landbedeckung-, Geografie- und Klimava- riablen) verwendet, die möglichst hoch aufgelöst für die gesamte Fläche der Bundesrepublik verfügbar sind. Bei Arten, für die Wald-Charakteristika relevant sind, wird erwartet, dass nicht ausschließlich zwischen Laub-, Misch- und Nadelwald unterschieden wird, sondern auch detail- lierte Variablen, wie die Baumartenzusammensetzung und das Baumalter, betrachtet werden, die für viele Fledermausarten, insbesondere Baumhöhlen-bewohnende, eine wichtige Rolle spielen können. Auch in Bezug auf „Grünland“ ist ggf. eine feinere Unterscheidung in verschie- dene Grünland-Typen sinnvoll. Es ist darauf zu achten, dass die Habitatparameter jeweils für einen in Bezug auf die Vorkommensnachweise relevanten Zeitraum verwendet werden, da sich z.B. Wald durch den Borkenkäfer in kurzer Zeit erheblich verändern kann. Die Fernerkundungs- daten und andere für die Modellierungen verwendete unabhängige Variablen sollten also mög- lichst im selben Zeitraum erhoben worden sein, wie die Vorkommensdaten. AN kann bei AG anfragen, ob dieser spezifische Einflussvariablen zur Verfügung stellen kann, die nicht öffentlich verfügbar sind, da AG auch Zugriff auf teils nicht öffentliche Daten hat. Die finale Liste an Ein- flussvariablen ist Teil des Konzepts. Schließlich umfasst das Konzept auch die Visualisierung der Ergebnisse. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Ergebnisse sowohl für das Habitateignungs-Manuskript (siehe 3.2.4) als auch für die Artenaktionspläne (siehe 3.3) aufbereitet werden müssen. Darüber hinaus ist

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vorgesehen, dass das BfN die Ergebnisse online als Kartenanwendung veröffentlicht. Zur Vor- bereitung der Kartenanwendung ist in diesem AP daher zusätzlich zu den ‚Print-Visualisierun- gen‘ eine Web-geeignete Visualisierung zu konzipieren. Zu beachten ist dabei, dass die Ergeb- niskarten aller neun in diesem Vorhaben modellierten Arten - beziehungsweise der vom Nutzer ausgewählten Arten - in der Web-Anwendung übereinandergelegt bzw. verschnitten werden sollen. Auf diese Weise sollen Habitate bzw. Gebiete identifiziert werden können, die für meh- rere Arten eine hohe Eignung aufweisen. Für diesen Zweck ist es notwendig, die Modell-Ergeb- nisse bzw. -Vorhersagen einheitlich zu skalieren, z.B. zwischen null und eins. Alle Vorarbeiten für die Web-Anwendung, insbesondere die Web-optimierten Karten, sind in einem GIS-Projekt zu speichern und dem BfN zu übermitteln.

3.2.2 AP 2.2: Habitateignungs-Modellierung für den Großen Abendsegler und Ableitung von Schwerpunktgebieten

Nachdem das o.g. Konzept final zwischen AN und AG abgestimmt ist, wird die Habitateignung für den Großen Abendsegler entsprechend des Konzeptes modelliert. Änderungen der Daten- grundlage oder Methodik müssen mit AG abgestimmt werden. Die Ergebnisse der Modellierun- gen, insbesondere eine Bewertung der Modellgüte sowie die Effektgrößen und ggf. Signifikanz- level, sind AG als Word-Datei bis Ende des 17. Monats nach Vorhabenbeginn vorzulegen und mit AG bis Ende des 18. Monats nach Vorhabenbeginn abzustimmen. Die Ergebnisse der Modellierungen sind als deutschlandweite Habitateignungs-Karten (Raster- Karten; ETRS89 / LAEA Europe bzw. EPSG:3035) darzustellen (vgl. Kleinabendsegler-AAP). Es ist je eine Habitateignungskarte basierend auf Wochenstuben-, Paarungsquartier- und Winter- quartiervorkommen zu erstellen. Zudem sind Web-optimierte Versionen aller Habitateignungs- Karten zu erstellen, die die Darstellung der Ergebnisse in einer Online-Kartenanwendung er- möglichen. Dabei soll es möglich sein, die Habitateignungs-Karten für den Großen Abendsegler mit jenen anderen Arten zu verschneiden (s. 3.2.1). Aus den Habitateignungskarten werden unter Berücksichtigung der recherchierten Vorkom- mensnachweise und ggf. weiterer Angaben (z.B. Literatur, vorhandene Artenhilfskonzepte) Schwerpunktgebiete und ggf. andere für den Schutz der Art wichtige Gebiete abgeleitet und in einer 10 x 10 km Raster-Karte (Bezugssystem: ETRS89 / LAEA Europe bzw. EPSG:3035) darge- stellt. Die Raster-Karte ist derart zu erstellen, dass sie mit entsprechenden Schwerpunktgebiete- Karten anderer Arten verschnitten werden kann; ggf. sind unterschiedliche Versionen der Schwerpunktgebiete-Raster-Karte zu erstellen, um sowohl eine bestmögliche Visualisierung der Schwerpunktgebiete für den Großen Abendsegler als auch eine Verschneidung mit den Schwer- punktgebieten anderer Arten zu ermöglichen. Die Ableitung der Schwerpunkträume orientiert sich methodisch an der entsprechenden Schwerpunktraum-Ableitung im Kleinabendsegler-Vor- haben. Erachtet AN eine andere Methodik als geeigneter, so ist die Auswahl der Methode mit AG abzustimmen. Die Entwürfe der Habitateignungs- und Schwerpunktraum-Karten sind AG bis Ende des 18. Mo- nats nach Vorhabenbeginn als pdf-Dateien vorzulegen und mit AG abzustimmen. Die final ab- gestimmten Karten sind AG bis Ende des 19. Monats nach Vorhabenbeginn sowohl als barrie- refreie pdf-Dateien als auch als GeoPackages zu übermitteln. Weitere Rahmenbedingungen werden ggf. zwischen AG und AN abgesprochen.

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3.2.3 AP 2.3: Habitateignungs-Modellierung für acht weitere Arten

Nachdem die Habitateignungs-Modellierung, -karten und Schwerpunktvorkommen-Karten für den Großen Abendsegler von AG abgenommen sind, werden entsprechende Modellierungen und Visualisierungen auch für alle anderen Arten durchgeführt, für die in AP 1 Vorkommens- nachweise recherchiert wurden; mit Ausnahme der Rauhautfledermaus, für die eine Modellie- rung der Habitateignung bereits in einem anderen nAHP-Vorhaben durchgeführt wird. Die Ergebnisse aller Habitateignungs-Modellierungen sowie die Entwürfe aller Habitateignungs- und Schwerpunktraum-Karten sind AG bis Ende des 22. Monats nach Vorhabenbeginn als Word- (Modellgüte, statistische Ergebnisse) bzw. pdf-Dateien (Karten) vorzulegen und mit AG abzu- stimmen. Die final abgestimmten Karten sind AG bis Ende des 23. Monats nach Vorhabenbeginn sowohl als barrierefreie pdf-Dateien als auch als GeoPackages zu übermitteln. Weitere Rahmen- bedingungen werden ggf. zwischen AG und AN abgesprochen.

3.2.4 AP 2.4: Manuskript ‚Habitateignung‘

Es ist ein Manuskript zu erarbeiten, dass die verwendeten Methoden und Ergebnisse der Habi- tat-Modellierungen in Englischer Sprache nachvollziehbar darstellt und diskutiert. Das Konzept der Habitateignungs-Modellierungen (siehe 3.2.1) kann als Grundlage dienen. Die Dokumenta- tion muss ausführlich genug sein, so dass Dritte die Studie replizieren und dabei zu denselben Ergebnissen kommen könnten. Der verwendete Code bzw. verwendete Skripte (z.B. R-Skripte) sind nachvollziehbar annotiert entweder als Teil des Manuskriptes open access unter der CC BY 4.0 Lizenz zu publizieren und/oder unter derselben Lizenz AG zu übermitteln. Die Auswahl der verwendeten Variablen wird begründet. Die Ergebnisse der statistischen Analysen bzw. der Modellierungen werden in diesem Manu- skript berichtet, bewertet und diskutiert bzw. in den weiteren Kontext gestellt. Insbesondere sollen die Ergebnisse auch mit bereits existierenden Habitateignungs-Modellierungen für die- selben Arten verglichen und Unterschiede diskutiert werden. Bei der Erarbeitung des Manu- skriptes ist die BfN-Fachbetreuung mit einzubeziehen. Eine Ko-Autorschaft der Fachbetreuung ist in Betracht zu ziehen, sofern deren fachlicher Beitrag eine Ko-Autorschaft rechtfertigt. Ein vollständiger Entwurf des Manuskripts wird der BfN-Fachbetreuung bis Ende des 24. Monats nach Vorhabenbeginn als Word-Datei übermittelt. Bis Ende des 28. Monats nach Vorhabenbe- ginn ist das Manuskript final mit AG abgestimmt und bei AG in publikationsfähiger Form sowohl als Word- als auch als pdf-Datei vorliegend. Hinweise in Kapitel 5 zu Veröffentlichungen sind zu beachten. Das Manuskript wird als eigenständiges open access Paper unter Beteiligung der BfN-Fachbe- treuung in einer internationalen Fachzeitschrift mit Peer-Review Verfahren veröffentlicht. Die Fachzeitschrift muss in der Web of Science Core Collection gelistet sein. Es ist mit der BfN-Fach- betreuung abzustimmen, in welcher Zeitschrift das Manuskript zur Publikation eingereicht wird; im Zweifelsfall kann die BfN-Fachbetreuung eine Zeitschrift vorgeben. AN übernimmt den Pub- likationsprozess, d.h. insbesondere das Einreichen und Revidieren des Manuskriptes. Eine Ver- öffentlichung vor Projektende wird angestrebt. Bereits vorab ist das Manuskript bis Ende des 30. Monats nach Vorhabenbeginn alspre-print mit einem DOI open access zu publizieren, damit in den AAPs auf den pre-print verwiesen werden kann.

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Im Finanzplan sind Kosten für eine open access Publikation einzuplanen.

3.3 AP 3: Arten-Aktionspläne

3.3.1 AP 3.1: Erstellung eines Arten-Aktionsplans für den Großen Abendsegler

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula) u.a. auf Grundlage der Recherche der Verbreitung (siehe 3.1.1) und der Habitateignungs-Modellierung sowie der Ableitung der Schwerpunktgebiete (siehe 3.2.2). Darauf aufbauend werden konkrete Handlungsempfehlun- gen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Art formuliert. Dabei orientiert sich der AAP eng an dem o.g. AAP für den Kleinabendsegler und legt diesen als ‚Muster-AAP‘ zugrunde. Der AAP umfasst u.a. folgende Kapitel bzw. Inhalte:

  1. Allgemeine Informationen zur Art d.h. Beschreibung der Art und Taxonomie, Autökologie, Habitatansprüche, nationale und internationale Verbreitung, Bestandsentwicklung, Gefährdung, Schutz
  2. Schlüsselfaktoren für den Schutz der Art d.h. Auftreten/Verhalten/Ansprüche der Art, die für ihren Schutz besonders relevant sind und daher bei Schutzbemühungen besondere Berücksichtigung finden müssen
  3. Nationaler Rahmenplan d.h. Definition eines Leitbilds (d.h. einer übergeordneten Ziels bzw. einer Vision), der unmittelbaren Ziele (Zielvorstellungen, die in den nächsten 10 Jahren erreicht werden sollen) und von Qualitätszielen (Ziele, die realisiert werden müssen, um die unmittel- baren Ziele zu erreichen)
  4. Maßnahmen d.h. Erörterung wichtiger Maßnahmen, Priorisierung von Maßnahmen, Identifikation von Schwerpunkträumen, Umsetzung der Maßnahmen (Instrumente, Zuständigkei- ten, Zeithorizont)
  5. Erfolgskontrolle, Monitoring und Forschung

Schutz- und Förderungsmaßnahmen sind räumlich und zeitlich differenziert zu betrachten und zu priorisieren, um einen Handlungsrahmen zu erhalten. Dabei ist die räumliche Differenzierung mindestens auf die naturräumlichen Haupteinheiten Deutschlands (https://www.bfn.de/da- ten-und-fakten/biogeografische-regionen-und-naturraeumliche-haupteinheiten-deutsch- lands) abzustellen. Auf die ermittelten Schwerpunktgebiete wird Bezug genommen. Bekannte Barrieren für den genetischen Austausch bzw. das Risiko für reproduktiv isolierte Populationen sind zu recherchieren und zu beschreiben. Vorausschauend sind für verschiedene Szenarien (z.B. Maßnahmen haben mittelfristig keinen/kaum/großen Erfolg) auch Anpassungsmöglichkei- ten der Maßnahmen zu entwickeln (adaptive Maßnahmen), um den langfristigen Erfolg der Maßnahmen zu gewährleisten. Dafür ist ein konkreter Zeitplan (kurz-, mittel-, langfristig) not- wendig. Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen werden geschätzt und Finanzierungsmög- lichkeiten aufgezeigt. Es werden mögliche Hemmnisse für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen genannt und es wird praxisorientiert diskutiert, wie jene Hemmnisse überwunden werden können.

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Ein weiterer Abschnitt des AAP widmet sich der Sicherstellung und Kontrolle des Erfolges der Maßnahmen. Darin ist vorzuschlagen, wie eine aussagekräftige Erfolgskontrolle effizient in der Praxis umgesetzt werden kann. Messbare Zwischenziele und zu deren Bewertung geeignete In- dikatoren sind zu definieren. Abschließend wird im AAP gegebenenfalls dargestellt, welche Informationen bzw. Datengrund- lagen zur Erstellung eines vollumfassenden AAP nötig wären, derzeit aber noch nicht zur Verfü- gung stehen und daher zukünftig erarbeitet werden müssen. Der AAP wird von AN zur Publikation in der BfN-Schriftenreihe vorbereitet und formatiert. Ent- sprechende Vorlagen sind zu verwenden (https://www.bfn.de/schriftenreihen) und die BfN- Manuskriptrichtlinien sowie weitere Hinweise in Kapitel 5 zu Veröffentlichungen sind zu beach- ten. Ein vollständiger Entwurf des AAP wird der BfN-Fachbetreuung bis zum Ende des 28. Mo- nats nach Vorhabenbeginn als Word-Datei vorgelegt (siehe auch Anlage 2). Nachdem Ände- rungswünsche seitens der BfN-Fachbetreuung berücksichtigt wurden, wird der Entwurf von AN bis spätestens Ende des 30. Monats nach Vorhabenbeginn zur Kommentierung an Fledermaus- Sachverständige der Länder und/oder relevante Dritte übermittelt. Ein Vorschlag für zu berück- sichtigende Personen ist mit der BfN-Fachbetreuung vorab abzustimmen. Hinweise aus diesem Expertenkreis werden seitens AN in einer überarbeiteten Version des Entwurfs berücksichtigt. Mit der BfN-Fachbetreuung ist abzustimmen, ob evtl. weitere Korrekturrunden mit Sachver- ständigen der Länder, dem BMUKN oder weiteren Personengruppen notwendig sind. AN hat diese weiteren Korrekturrunden ggf. zu ermöglichen und zu koordinieren und die BfN-Fachbe- treuung dabei einzubinden. Der so überarbeitete Entwurf wird der BfN-Fachbetreuung als Word-Datei zur Abstimmung vorgelegt. Änderungswünsche seitens der BfN-Fachbetreuung sind einzuarbeiten und eine finale, barrierefreie und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften formatierte Fassung ist AG bis Ende des 32. Monats nach Vorhabenbeginn vorzulegen.

3.3.2 AP 3.2: Erstellung eines Arten-Aktionsplans für die Rauhautfledermaus

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für die die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend. Für diesen AAP gelten folgende Fristen:

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 32. Monats nach Vorhabenbeginn
  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

3.3.3 AP 3.3: Erstellung eines Arten-Aktionsplans für die Breitflügelfledermaus

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus). Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend. Für diesen AAP gelten folgende Fristen:

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 33. Monats nach Vorhabenbeginn

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  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

3.3.4 AP 3.4: Erstellung eines Arten-Aktionsplans für die Nordfledermaus

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für die die Nordfledermaus (E. nilssonii). Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend. Für diesen AAP gelten folgende Fristen:

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 34. Monats nach Vorhabenbeginn
  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

3.3.5 AP 3.5: Erstellung eines Arten-Aktionsplans für die Zweifarbfledermaus

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für die die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus). Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend.

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 35. Monats nach Vorhabenbeginn
  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

3.3.6 AP 3.6 (optional): Erstellung eines Arten-Aktionsplans für eine weitere (sechste) Fle- dermausart

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für eine Fledermausart, die durch AG vorgegeben wird. Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend.

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 36. Monats nach Vorhabenbeginn
  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

BfN-Vergabe-Nr. 3525150200-Ju, Leistungsbeschreibung 12/19

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3.3.7 AP 3.7 (optional): Erstellung eines Arten-Aktionsplans für eine weitere (siebte) Fle- dermausart

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für eine Fledermausart, die durch AG vorgegeben wird. Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend.

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 37. Monats nach Vorhabenbeginn
  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

3.3.8 AP 3.8 (optional): Erstellung eines Arten-Aktionsplans für eine weitere (achte) Fleder- mausart

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für eine Fledermausart, die durch AG vorgegeben wird. Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend.

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 38. Monats nach Vorhabenbeginn
  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

3.3.9 AP 3.9 (optional): Erstellung eines Arten-Aktionsplans für eine weitere (neunte) Fle- dermausart

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für eine Fledermausart, die durch AG vorgegeben wird. Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend.

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 39. Monats nach Vorhabenbeginn
  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

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3.3.10 AP 3.10 (optional): Erstellung eines Arten-Aktionsplans für eine weitere (zehnte) Fle- dermausart

Das AP umfasst die Entwicklung, inhaltliche Ausgestaltung und publikationsfertige Aufbereitung eines AAP für eine Fledermausart, die durch AG vorgegeben wird. Die Ausführungen in Kapitel 3.3.1 gelten hier entsprechend.

  • Vorlage eines vollständigen Entwurfs als Word-Datei bei der BfN-Fachbetreuung: Ende des 40. Monats nach Vorhabenbeginn
  • Übermittlung an Fledermaus-Sachverständige der Länder und/oder andere Fleder- maus-Expert*innen: Spätestens zwei Monate nach Vorlage des Entwurfs
  • Vorlage der finalen, barrierefreien und zur Veröffentlichung in den BfN-Schriften for- matierten Fassung, in der die Kommentare von Sachverständigen, Experten und AG be- rücksichtigt wurden: Spätestens bei Projektende

3.3.11 AP 3.11: Tabellarische Übersicht über Maßnahmen

Da viele Maßnahmen voraussichtlich nicht nur für eine Art, sondern für mehrere Arten mit ähn- lichen Ansprüchen relevant sein werden, soll in diesem AP eine tabellarische Übersicht über alle Maßnahmen erstellt werden, die in den in diesem Vorhaben erarbeiteten AAPs vorgeschlagen werden. Auf die entsprechenden AAPs ist zu verweisen. Ergänzt werden soll die Übersicht mit Maßnahmen aus dem Kleinabendsegler-AAP sowie aus weiteren AAP-ähnlichen Publikationen oder Manuskripten (z.B. Mopsfledermaus-Leitfaden: https://www.mopsfledermaus.de/leitfa- den; Bechsteinfledermaus-Leitfaden: https://www.bechsteinfledermaus.eu/de/be/ser- vice/downloads/). Aus der Übersicht soll ersichtlich sein, welche Habitate für jede Maßnahme geeignet sind und für welche Arten eine jede Maßnahme in einem bestimmten Habitat relevant ist. Die Relevanz einer Maßnahme für eine Art sollte nicht nur binär (relevant / nicht relevant) angegeben, son- dern nach Möglichkeit in 3-5 übersichtliche Kategorien gegliedert bzw. bewertet werden (z.B. nicht relevant, mäßig relevant, relevant, sehr relevant). Die Tabelle muss filterbar sein, d.h. man kann sowohl nach einer Maßnahme, nach einem Habitat und nach einer Fledermausart filtern. Ein Entwurf der Tabelle ist AG bis spätestens zum Ende des 40. Monats nach Vorhabenbeginn vorzulegen und mit AG abzustimmen. Die finale Übersicht wird AG spätestens zum Projektende als Excel- oder csv-Datei übermittelt. Andere Formate und Inhalte sind mit AG rechtzeitig abzu- stimmen.

4 Organisation der Zusammenarbeit

Zur Sicherstellung der Qualität und Akzeptanz der Ergebnisse hält AN eine fortlaufende Abstim- mung mit AG. AN verantwortet die organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Doku- mentation aller Termine. Die fachliche Entscheidungshoheit sowie alle Freigaben liegen aus- schließlich bei AG.

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4.1 Grundleistung (Pauschalleistung)

In diesem Rahmen erbringt die Auftragnehmerin folgende Leistungen zum pauschalen Fest- preis:

4.1.1 Auftaktbesprechung

Eine maximal halbtägige Auftaktbesprechung, in der die Inhalte, Ziele, Methoden und die Um- setzung des Vorhabens zwischen AN und BfN-Fachbetreuung abgestimmt werden, ist innerhalb der ersten drei Monate nach Projekt-Beginn in Präsenz am Standort Bonn vorzusehen. In Ab- sprache mit AG kann diese alternativ virtuell per Videokonferenz stattfinden. Nach Abschluss des Vertrages wird AN AG dazu einen Termin vorschlagen und mit AG abstimmen. Die Proto- kollführung obliegt AN. Das Protokoll ist im Nachgang mit AG abzustimmen.

4.1.2 Jour fixe

Während der Projektlaufzeit führt AN acht Videokonferenzen (ca. 90 Minuten) mit AG durch, um den Stand des Vorhabens zu besprechen (siehe Anlage 2). AN verantwortet die Vor- und Nachbereitung: Die Übermittlung der Agenda erfolgt spätestens 3 Arbeitstage vor, das Ergeb- nisprotokoll (inkl. Entscheidungsliste) spätestens 5 Arbeitstage nach dem Termin. Bei Bedarf sind weitere Besprechungen mit AG von AN zu ermöglichen.

4.1.3 Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG):

AN richtet eine PAG ein und organisiert jährlich eine in der Regel halbtägige Sitzung, d.h. insge- samt vier Sitzungen (siehe Anlage 2). Der Teilnehmerkreis besteht aus Vertretungen von AG, AN, Länderfachbehörden (z.B. Fledermaus-Sachverständige) sowie maximal zehn externen (nicht im öffentlichen Dienst angestellten) Fachpersonen (siehe auch 4.2).  Formate: Auftakt- und Abschlusssitzung der PAG finden als Präsenztermine am Standort Bonn statt; weitere Sitzungen erfolgen per Videokonferenz. Sofern es sinnvoll erscheint, kann die Art der Sitzung (in Präsenz vs online) in Absprache mit AG geändert werden.

Videokonferenz: Bei Videokonferenzen stellt AN eine vollumfänglich DSGVO-konforme Videokonferenzplattform bereit. Ein angemessenes Schutzniveau ist nachzuweisen, wobei Serverstandorte innerhalb der EU/des EWR ausdrücklich bevorzugt werden.

Präsenzveranstaltungen: Da Präsenzveranstaltungen halbtägig konzipiert sind, sind Übernachtungskosten initial nicht einzukalkulieren. Sollte im Bedarfsfall eine Anreise am Veranstaltungstag unzumutbar sein, werden die Kosten nach vorheriger Abstim- mung und Freigabe durch AG übernommen.

Bei Präsenzveranstaltungen mit externen Fachpersonen (siehe 4.2) stellt AN eine ange- messene Bewirtung und Verpflegung sicher. Die Kalkulation erfolgt zwingend unter Ein- haltung der Höchstgrenzen gemäß dem „Hinweisblatt Bewirtung und Verpflegung“ (Vergabeunterlage 02a).

 Operative Steuerung: AN verantwortet das gesamte Management der Teilnehmenden, die Bereitstellung aller Arbeitsunterlagen (Agenda, Präsentationen, Handouts) sowie die Proto- kollführung. Die Einladungen sind allen PAG-Mitgliedern spätestens sechs Wochen vor dem

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Termin zu übersenden. Die mit AG abgestimmte Tagesordnung ist allen PAG-Mitgliedern zusammen mit einem kurzen Sachstandsbericht (s. 5.2) spätestens zwei Wochen vor dem Termin zukommen zu lassen. Das Ergebnisprotokoll (inkl. Entscheidungsliste) folgt spätes- tens 15 Arbeitstage nach dem Termin. Änderungen am Protokoll seitens AG sind binnen einer Woche nach Rückmeldung durch AG von AN einzuarbeiten. Das finalisierte Protokoll ist nach Absprache mit AG ggf. den weiteren Teilnehmenden zur Verfügung zu stellen.

 Vergütung und Abrechnungsmodus: Die Grundleistung wird als pauschaler Festpreis vergü- tet. Damit sind sämtliche Aufwände vollständig abgegolten; eine Abrechnung nach tatsäch- lichem Zeitaufwand ist ausgeschlossen. Für jeden Präsenztermin ist im Kostenplan ein Fest- preis für die gesamte Bewirtung und Verpflegung nachrichtlich anzugeben. Der Vergütungs- anspruch entsteht nach vollständiger Leistungserbringung, eine Abrechnung nach tatsächli- chen Stunden oder Personaltagen ist ausgeschlossen.

Auf jeder PAG-Sitzung werden die bisher erzielten Ergebnisse präsentiert und die weitere Pla- nung diskutiert. Schwerpunkte der ersten Sitzung bilden AP 1.1, AP 1.2 und AP 2.1 (siehe Anlage 2). Schwerpunkt der zweiten Sitzung bildet AP 2.2. Schwerpunkt der dritten Sitzung bildet AP 3.1, d.h. der Entwurf des Arten-Aktionsplans für den Großen Abendsegler. Die vierte Sitzung dient der Vorstellung und Diskussion aller Ergebnisse und Arten-Aktionspläne.

4.2 Externe Fachpersonen (Einheitsleistung)

Für die Sitzungen der PAG muss die Einbindung externer Fachpersonen mit maximal 30 Perso- nentagen vorgesehen werden (ein Personentag = 8 Stunden). Folgende Personen sind als externe Mitglieder der PAG zu berücksichtigen:  Artexpertinnen  Expertinnen mit ausgewiesener Expertise in der Habitat-Modellierung  Ggf. weitere relevante Akteure und Experten Die Einbindung erfolgt über fest vereinbarte Einheitspreise, die als Pauschalsätze sämtliche Kos- ten vollständig abgelten. Hierzu zählen insbesondere Honorare, Vor- und Nachbereitungszei- ten, Reise- und Fahrtkosten in der zweiten Klasse, branchenübliche Übernachtungskosten so- wie alle weiteren Nebenkosten. Ein gesonderter Auslagenersatz oder Einzelnachweise der Kos- tenpositionen sind ausgeschlossen.

 Einheit: 1 Personentag (8 Stunden).  Maximalhonorar: 300 EUR brutto pro Einheit

AN trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, Beauftragung und Vergütung der Fach- personen; ein Vertragsverhältnis zwischen der externen Expertise und AG wird nicht begründet. Die fachliche Qualifikation, Rolle und Eignung der vorgesehenen Fachpersonen sind AG vorab anzuzeigen, plausibel darzulegen und mit diesem abzustimmen.

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5 Berichte und Veröffentlichungen

Die Berichte sind Teil der obenstehenden Arbeitspakete (AP). Sie werden nicht gesondert ver- gütet. Ihre Vorlage ist jedoch Fälligkeitsvoraussetzung für etwaige, im Zahlungsplan vereinbarte Abschlagszahlungen (vgl. Vergabeunterlage 15). Entwürfe der Berichte und Veröffentlichungen legt AN AG grundsätzlich als Word-Datei vor. Änderungsvorschläge von AG sind binnen zwei Wochen nach Rückmeldung durch AG von AN einzuarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass es zumeist 1-2 Korrekturdurchgänge bedarf. Manuskripte, die zur Veröffentlichung gedacht sind, sind gemäß den „Manuskriptrichtlinien für BfN-Publikationen“ zu erstellen und publikationsfähig aufzubereiten. Insbesondere ist die Bar- rierefreiheit der Manuskripte zu gewährleisten (siehe Kapitel 8). Die Gestaltung von Coverbil- dern und die Einholung der Bildrechten erfolgen durch AN. Literaturverzeichnisse sind AG im- mer auch als RIS- oder BibTeX-Dateien zu übermitteln.

5.1 Projektsteckbrief

Zu Projektbeginn (spätestens acht Wochen nach Projektbeginn) werden AG ein Projektsteck- brief und je zwei Fotos der Zielarten übermittelt. Eine Projektsteckbrief-Vorlage und das auszu- füllende Formular zur Übertragung von Nutzungsrechten werden durch AG bereitgestellt.

5.2 Zwischenberichte

In Vorbereitung der PAG-Treffen ist AG jeweils ein kurzer Zwischenbericht vorzulegen, der den Stand des Vorhabens sowie bisher durchgeführte Arbeiten dokumentiert und diskutiert. Insbe- sondere sind auch aufgetretene Probleme und deren Lösungen darzustellen. Zudem ist die wei- tere Arbeitsplanung zur Diskussion zu stellen. Der Bericht ist AG spätestens drei Wochen vor einer jeden PAG-Sitzung zu übermitteln. Nach Abnahme durch AG schickt AN den Zwischenbe- richt spätestens eine Woche vor der PAG-Sitzung an alle Mitglieder der PAG (siehe auch Kapitel 4.1.3). Weitere Zwischenberichte können notwendig sein, damit AG die Erbringung von Leistungen überprüfen und Zahlungen vornehmen kann (siehe Kapitel 8).

5.3 Schlussbericht

Die Abnahme der Gesamtleistung erfolgt erst nach Vorlage und Billigung des vertraglich ge- schuldeten Schlussberichts. Dem Schlussbericht müssen insbesondere alle methodischen De- tails und Ergebnisse entnommen werden können, die weder im o.g. Manuskript zu den Habi- tateignungs-Modellierungen (3.2.4) noch in den AAP (3.3) stehen. Nähere Informationen zu den erwarteten Inhalten ergeben sich aus den in den einzelnen AP enthaltenen Bestimmungen. Die AAP selbst sind nicht Bestandteil des Schlussberichtes, sondern werden als eigenständige Er- gebnisse des Vorhabens getrennt publiziert (siehe 3.3). Ein vollständiger Entwurf des Schluss- berichts ist AG bis spätestens drei Monate vor Projektende als Word-Datei, der final abge- stimmte Schlussbericht spätestens zum Projektende sowohl als Word- als auch als pdf-Datei zu übermitteln.

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6 Mitwirkung von und Beistellung durch AG

AG stellt der AN für die Leistungserbringung projektrelevante Daten zur Verfügung (siehe Kapi- tel 3). Die Übermittlung und Nutzung dieser Daten ist ausschließlich für Zwecke der Vertrags- durchführung zulässig. Voraussetzung für die Datenübermittlung ist der vorherige Abschluss der beigefügten „Vereinbarung über die Vertraulichkeit“ zwischen AG und AN (vgl. Vergabeun- terlage 02b). AN stellt sicher, dass die Daten erst nach wirksamem Abschluss der Vertraulich- keitsvereinbarung entgegengenommen und ausschließlich berechtigten, mit der Leistungser- bringung befassten Personen zugänglich gemacht werden.

7 Projektlaufzeit

Das Projekt endet spätestens mit Ablauf des 44. Monats nach Vertragsschluss. Der avisierte Zeitplan kann Anlage 2 entnommen werden.

8 Hinweise zur Angebotserstellung

Die Leistungen sind als Gesamtleistung anzubieten. Zur Erfüllung der Anforderungen können Bietergemeinschaften gebildet oder Unteraufträge vergeben werden. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Beabsichtigte Kooperation mit anderen Stellen müssen explizit genannt und die Aufgabenteilung nachvollziehbar dargelegt werden. Insbesondere ist zu benennen, welche Personen die jeweiligen (Teil-)AP federführend bearbeiten und als Ansprechperson für AG fun- gieren. Dem Angebot sind für die vorgesehenen Projektbearbeiter Kompetenzprofile beizufü- gen. Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung anzubieten. Die Herangehens- weise zur Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile sowie die Kostenkalkulation ist durch AN in den Angebotsunterlagen schlüssig darzulegen. Jede angebotene Leistung und ihre Kos- tenkomponenten sind nach Art, Anzahl und Umfang detailliert zu beschreiben. Das Angebot muss alle oben genannten Positionen des Leistungsbildes sowie einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan (Ablaufplan) beinhalten. Personal- sowie Sachkosten und Reise- und Übernachtungskosten sind differenziert und jeweils nach Haushaltsjahren getrennt anzugeben. Alle zur Durchführung der Leistungen anfallenden Kosten sind aus dem Budget des Vorhabens zu finanzieren. Dem Angebot ist ein Zahlungsplan- Vorschlag beizufügen, der sowohl Zahlungstermine als auch die Höhe der jeweiligen Teilzahlung (getrennt nach Vergütung und Aufwendungsersatz) umfasst, wobei die Schlussrate mindestens 20 % der Angebotssumme (ohne Aufwendungsersatz) umfassen muss. Dabei ist zu berücksich- tigen, dass Zahlungen immer erst nach erbrachten Teilleistungen (z.B. Berichte, Manuskripte oder Veranstaltungen) erfolgen können. Hier ist auch auf die jeweiligen Ziffern der Leistungs- beschreibung bzw. den Zeitplan zu verweisen. Ferner ist mit Verweis auf den Kassenschluss zu beachten, dass in einem Haushaltsjahr nur Leistungen zu berücksichtigen sind, die spätestens bis zum 31.10. des betreffenden Jahres erbracht worden sind; später erbrachte Leistungen kön- nen erst im Folgejahr berücksichtigt werden.

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Barrierefreiheit: Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes, dass es je nach Art und Umfang der Inhalte einer Veröffentlichung sehr aufwändig sein kann, die Barrierefreiheit her- zustellen. Auf die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Publikationen im PDF-Dateiformat gemäß § 9 des Mustervertrages wird hingewiesen. Neben konzeptionellen Vorüberlegungen sind manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Für die technische Umsetzung des Endproduktes sind daher ausreichend Bearbeitungszeit und Aufwand zu kalkulieren. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen. Wichtige Hinweise und Informationen zu den Anfor- derungen an barrierefreie Dokumente stehen im „Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrie- refreier PDF-Dateien durch externe Dienstleistende“ und dem „Handbuch zur Erstellung barrie- refreier PDF-Dokumente“ des BMUKN, die unter https://www.bmu.de/WS1300 zur Verfügung stehen.

9 Nutzungsrechte

Mit Vertragsabschluss werden AG ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an allen Materia- lien, Daten, Texten, Bildern und Logos unbefristet übertragen, die für das Vorhaben erstellt oder zusammengetragen werden bzw. aus dem Vorhaben hervorgehen. AG ist berechtigt, dieses Nutzungsrecht auch an Dritte zu übertragen.

10 Anlagen

  1. Übersicht über und Hinweise zu Informationen (‚Metadaten‘), die – wo verfügbar – zusammen mit den Vorkommens- und Absenznachweisen zu berichten sind. (Datei: 3525150200_FmAAPs_Anlage1_Metadaten.xlsx). Die Datei befindet sich in Überarbei- tung. Ggf. wird AN zum Vorhabenbeginn eine überarbeitete Version zur Verfügung ge- stellt.
  2. Übersicht über die avisierte Zeitplanung und Fristen im Vorhaben (Datei: 3525150200_FmAAPs_Anlage2_Zeitplanung.xlsx)

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