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Entwicklung und Prüfung eines Beobachtungsinstruments für Sprache und Mathematik bei Kita-Kindern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 12:10 (Europe/Berlin)

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Vergabeverfahren Nr. 01/2026/23.4

„Entwicklung, Pilotierung, Validierung und Reliabilitätsprüfung eines

Beobachtungsinstruments der sprachlichen und mathematischen

Entwicklung“

Vergabebedingungen für den Teilnahmewettbewerb

I. Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

  1. Verfahren

Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS; im Folgenden auch „Auftraggeber“), beabsichtigt, die „Entwicklung, Pilotierung, Validierung und Reli- abilitätsprüfung eines Beobachtungsinstruments der sprachlichen und mathematischen Entwick- lung“ zu beauftragen. Die werkvertragliche Leistung soll gemäß § 14 Absatz 3 Nummer 2 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb vergeben wer- den.

Die Vergabestelle verfährt nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die selbst nicht Vertragsbestandteil werden.

Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter

Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kosten- frei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Bran- denburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig – auch nach der Angebotsfrist – überwacht werden.

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Zusätzliche sachdienliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen erteilt die Vergabestelle aus- schließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de.

Ansprechpartnerin ist: Ina Tresp E-Mail: vergabestelle@mbjs.brandenburg.de Fachverantwortlich ist: Anne Hildebrandt E-Mail: Anne.Hildebrandt@mbjs.brandenburg.de

Die gesamte Verfahrenskommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

  1. Form der Teilnahmeanträge

Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg ein- zureichen. Folgende Form ist zugelassen:

  • Textform gemäß § 126b BGB,
  • fortgeschrittene elektronische Signatur oder
  • qualifizierte elektronische Signatur.

Es ist zwingend das Bewerbertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateifor- mate (.xlsx, .docx, .odt oder .pdf) verwendet werden. Eine Einreichung der Teilnahmeanträge über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes, per Post, E-Mail oder Telefax ist nicht zu- lässig. Gehen solche Teilnahmeanträge ein, werden diese ausgeschlossen.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizier- ten elektronischen Signatur oder dem Siegel gelten der Teilnahmeantrag und alle damit einge- reichten Unterlagen als unterschrieben. Erforderlich ist, dass die Bewerberin/der Bewerber er- kennbar ist. Eventuell in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Un- zutreffende Angaben können zum Ausschluss der Bewerberinnen oder der Bewerber führen. Die Angaben der Bewerberinnen und Bewerber haben wahrheitsgemäß zu erfolgen.

  1. Fristen für das gesamte Verfahren

3.1 Frist für Bewerberfragen

Montag, 12.10.2026, 14.00 Uhr Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand sollen bis zu diesem Zeitpunkt über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg gestellt werden.

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/

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Die Fragen werden dort gegenüber allen bekannten Bewerberinnen und Bewerbern anonymisiert beantwortet. Enthalten die Vergabeunterlagen Ihrer Auffassung nach Unklarheiten, haben Sie die Vergabestelle unverzüglich und vor Antragsfrist über den Kommunikationsbereich des Vergabe- marktplatzes darauf hinzuweisen, siehe auch unter Teil V.

3.2 Antragsfrist

Donnerstag, 22.10.2026 um 13.00 Uhr Teilnahmeanträge einschließlich aller geforderten Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Antrags- frist auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg eingegangen sein. Maßgebend für die Rechtzeitig- keit des Eingangs ist der vollständige Eingang des Antrags auf dem Vergabemarktplatz. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Von den Bewerberinnen oder den Bewerbern verschuldete Verzögerungen gehen zu deren Lasten. Berichtigungen und Änderungen müssen bis zu dieser Frist eingegangen sein. Bis zum Ablauf der Antragsfrist können Anträge schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zurückgezo- gen werden.

Teilnahmeanträge werden nach Ablauf der Antragsfrist geöffnet. Bewerberinnen oder Bewerber sind zur Öffnung nicht zugelassen.

Bis zum 10.11.2026 werden die fünf geeignetsten Bewerberinnen oder Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.

3.3 Weitere Fristen (für das spätere Angebotsverfahren)

Die Angebotsfrist soll am 08.12.2026, 13.00 Uhr enden. Näheres zur Angebotseinreichung wird den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt.

Über die Angebote kann verhandelt werden. Sollten Verhandlungen notwendig werden, finden diese voraussichtlich in der 1. und 2. Kalenderwoche 2027 statt. Bieterinnen und Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot zu erteilen. Bieterinnen und Bieter haben daher vollständige und verbindliche Angebote abzugeben. Die Auswertung der Angebote wird voraus- sichtlich in der 4. Kalenderwoche 2027 abgeschlossen sein.

Die Bindefrist für das abzugebende Angebot soll am 19.02.2026 enden. Mit der Abgabe des Ange- bots erkennen die Bieterinnen und Bieter die genannten Fristen an. Der Zuschlag soll bis zu die- sem Datum erteilt werden.

  1. Sprache und Inhalt von Teilnahmeanträgen

4.1 Sprache

Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Schrift- und Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einer öffentlich bestellten oder vereidigten

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Übersetzerin oder Übersetzer bzw. Dolmetscherin oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.

4.2 Inhalt

Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen gelten die Vorgaben dieser Vergabeunterlagen nebst Anlagen sowie eventuelle Bewerberinformationen.

Checkliste: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen ausgefüllt einzureichen - so- fern hierfür eine Vorlage existiert, ist diese zu verwenden:

Für Bewerber/-innen/Bewerbergemeinschaften:

• Teilnahmeantrag, Formular 2.4 EU

• Anlage 01 – ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 4.2 EU

• Anlage 02 – ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe, Formular 4.3 EU (mit dem Teilnahmeantrag in Bezug auf eignungsleihende Unternehmen sowie bei Beabsichtigung des Einsatzes einfacher Unterauftragnehmer/innen zunächst jedenfalls die Erklärung, für welche Leistungsteile dies gilt – die Nennung der Namen der einfachen Unterauftragneh- mer/innen ist noch nicht erforderlich)

• ggf. Anlage 04 – Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG, Formular 5.3 EU, sofern Beschäftigte vorhanden sind und/oder Unterauftragnehmer/innen mit Beschäftigten eingesetzt werden sollen

• ggf. Anlage 05 – Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG, For- mular 5.4 EU, sofern eignungsleihende Unternehmen (referenzen-/qualifikationsnachwei- sendes Personal) über Beschäftigte verfügen (die Vereinbarung ist zwischen bietendem Unternehmen und eignungsleihendem Unternehmen zu schließen)

• Anlage 06 – Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen, Formular 4.1 EU (bei Bewerberge- meinschaften für jedes Mitglied)

• Anlage 07 – Eigenerklärung Russland-Embargo (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mit- glied)

• Anlage 08 – Unternehmensangaben (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied)

• Anlage 09 – Eigenerklärung zum Vorhandensein einer aktuellen Betriebs- oder Berufshaft- pflichtversicherung (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied)

• Anlage 10 – Referenzangaben

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• Darstellung der Erfahrungen und Qualifikation des für die Leistungsausführung vorgese- henen wissenschaftlichen Personals

Für eignungsleihende Unternehmen:

• Anlage 03 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formular 4.4 EU

• Anlage 06 – Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen, Formular 4.1 EU

• Anlage 08 – Unternehmensangaben

• Angaben zu Referenzen / Qualifikation Personal, soweit jeweils für diese Anforderungen die Eignung geliehen werden soll

Hinweis: Für beabsichtigte einfache Unterauftragnehmer/innen, welche nicht für die Eignungs- leihe herangezogen werden sollen, müssen Anlage 03 (Erklärung der Unterauftragnehmerin/des Unterauftragnehmers in Formular 4.4 EU), ggf. Anlage 05 (Formular 5.4 EU) und Anlage 06 (Erklä- rung in Formular 4.1 EU) sowie die Namensnennung in Anlage 02 (Erklärung des bietenden Un- ternehmen in Formular 4.3 EU) noch nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, siehe auch die Ausführungen unten zu Ziffer 4.4. Hierauf werden die zur Angebotsaufforderung ausge- wählten Bieterinnen und Bieter später im Angebotsverfahren hingewiesen.

Folgende nicht einzureichende Anlagen werden Ihnen von der Vergabestelle bekanntgegeben:

• Anlage 11 – Wertungskriterien Teilnahmewettbewerb (Eignung)

• Anlage 12 – Leistungsbeschreibung

• Anlage 13 – Werkvertrag im Entwurf

• Anlage 14 – Ergänzende Vergabebedingung BbgVergG, Formular 5.1 EU

• Anlage 15 – Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel, Formular 5.2 EU

• Anlage 16 – Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg • Anlage 17 – Bewertungsmatrix für das Angebotsverfahren

• Anlage 18 – MBJS-Informationen nach EU-DSGVO

• Anlage 19 – Bieterinformationen Vergabemarktplatz Brandenburg

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4.3 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen der Bewerberinnen und Bewerber an ihren Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Aus- schluss des Teilnahmeantrags vom Vergabeverfahren.

4.4 Bewerberkonstellation

Bewerber- oder Bietergemeinschaften oder die Hinzuziehung eignungsleihender Unternehmen sowie die Vergabe von Teilaufgaben an (einfache) Unterauftragnehmerinnen und Unterauftrag- nehmer sind zulässig. Spätestens im Angebot müssen alle für die Leistungserbringung eingeplan- ten Leistungen von Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmern, d.h. Art und Umfang der durch sie auszuführenden Tätigkeiten, angegeben werden. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerberinnen und Bewerbern“ bzw. „Bieterinnen und Bietern“ sowohl ein- zelne Unternehmen als auch eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft gemeint.

Im Falle einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied mit dem gemeinsamen An- trag die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 01) zu unterzeichnen. Alle zu vertreten- den Mitglieder haben die Bevollmächtigung des vertretenden oder federführenden Mitgliedes zu erklären.

Bei Inanspruchnahme von Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und fi- nanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind das betreffende Eignungskrite- rium sowie das eignungsleihende Unternehmen anzugeben (Anlage 02). Entsprechende Eignungs- nachweise sind in diesem Fall von den eignungsleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmean- trag einzureichen. Die Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens darüber, dass im Falle der Auftragsvergabe der Bewerberin/dem Bewerber mit den entsprechenden zuge- sagten Mitteln bzw. Kapazitäten zur Verfügung zu stehen (Anlage 03), ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Bei beabsichtigter Vergabe von Teilaufgaben an (einfache) Unterauftragnehmerinnen oder Unter- auftragnehmer sind Art und Umfang der durch diese auszuführenden Leistungen mittels der Er- klärung „Unteraufträge oder Eignungsleihe“ anzugeben (Anlage 02). Die Namen der Unterauftrag- nehmerinnen oder Unterauftragnehmer müssen mit dem Teilnahmeantrag noch nicht angegeben werden. Die Unterauftragnehmerinnen oder Unterauftragnehmer selbst haben spätestens vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung des Auftraggebers eine entsprechende Verpflichtungserklä- rung abzugeben (Anlage 03).

Eignungsleihende Unternehmen sowie Unterauftragnehmerinnen oder Unterauftragnehmer ha- ben, sofern sie über Beschäftigte verfügen, zudem die Vereinbarung „Mindestanforderungen Nachunternehmer/Verleiher BbgVergG“ (Anlage 05) mit der Bewerberin/dem Bewerber bzw. mit der Bieterin/dem Bieter abzuschließen. Diese ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmean- trag, im Falle von einfachen Unterauftragnehmer/innen spätestens vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung des Auftraggebers einzureichen.

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Ein Wechsel von Unterauftragnehmerinnen oder Unterauftragnehmern nach Zuschlagserteilung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

Zu beachten ist, dass auch konzernverbundene Unternehmen, die als Bewerber- oder Bieterge- meinschaft auftreten oder ein konzernangehörendes Unternehmen als Eignungsleihende oder Unterauftragnehmerin bzw. Unterauftragnehmer unterstützen möchten, die vorgenannten Un- terlagen einzureichen haben. Auch freiberufliche Honorarkräfte / freie Mitarbeitende, die von der Bewerberin/dem Bewerber bzw. der Bieterin/dem Bieter für einzelne Eignungskriterien oder Leis- tungen herangezogen werden sollen, stellen eignungsleihende Unternehmen oder Unterauftrag- nehmer/innen im Sinne der Ziffer 4.4 dar.

4.5 Vergütung/Kostenerstattung für die Erstellung der Teilnahmeanträge

Für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden keine Vergütung gewährt und keine Kosten oder Aufwendungen erstattet. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos elektronisch bereitgestellt.

II. Bewertungsvorgehen (Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge)

  1. Formale Prüfung

Die Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der Formvorgaben geprüft. Hierbei werden unter anderem der form- und fristgerechte Eingang des Teilnahmeantrags sowie die Vollständigkeit der geforderten Angaben und einzureichenden Doku- mente festgestellt. Des Weiteren wird geprüft, ob unzulässige Änderungen an den Vergabeunter- lagen vorgenommen wurden.

Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlerhafte oder fehlende unternehmensbezo- gene Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerberinnen und Bewerber mit einer Frist von wenigen Kalendertagen nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht, insbesondere können unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Teilnahmeanträge von solchen Bewerberinnen und Bewerbern, die einem Nachforderungsverlangen nicht frist- oder ordnungsgemäß nachkommen. Einzureichende Unterlagen, die gemäß Anlage 11 einer Punktebe- wertung unterzogen werden (dies sind die Unterlagen/Darstellungen zu B-Kriterien und A-/B-Kri- terien), werden generell nicht nachgefordert.

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Sämtliche zum Teilnahmeantrag gehörenden Anlagen sind eindeutig zu kennzeichnen.

Der Teilnahmeantrag ist vollständig, wenn er die unter 4.2 genannten einzureichenden Unterla- gen/Angaben enthält.

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  1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Es ist die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen, Formular 4.1 EU (Anlage 06), für Bewerberin- nen und Bewerber bzw. für jedes Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftsmitglied sowie für eig- nungsleihende Unternehmen einzureichen, vgl. auch Anlage 11, Pos.1 (für einfache Unterauftrag- nehmer/innen spätestens auf Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung).

Hinweis: Vor Zuschlagserteilung muss der Auftraggeber für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister sowie aus der Sperrliste des Landes Brandenburg einholen.

  1. Eignungsprüfung und Bewertung (Bewerberauswahl)

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden im Teilnahmewettbewerb einer Eignungsprüfung un- terzogen. Diese erfolgt nach den nachfolgend erläuterten Unterpunkten. Werden Eignungsunter- lagen nicht eingereicht oder kann die geforderte Eignung nicht festgestellt werden, muss der Teil- nahmeantrag ausgeschlossen werden.

Für jedes Eignungskriterium ist in der Anlage 11 festgelegt, ob es sich um ein Ausschlusskriterium (A-Kriterium), ein reines Bewertungskriterium (B-Kriterium) oder eine Kombination daraus (A-/B- Kriterium) handelt.

A-Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Teilnahmeanträge, die nicht alle A-Kriterien erfüllen, werden ausgeschlossen.

Bewertungspunkte werden addiert. Im Teilnahmewettbewerb können maximal 60 Punkte er- reicht werden. Diejenigen maximal fünf Bewerberinnen oder Bewerber, die die meisten Punkte erzielen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen weniger als fünf geeignete Bewerbe- rinnen oder Bewerber vor, kann das Verfahren auch mit weniger als fünf Teilnehmenden fortge- setzt werden. Sollten sich durch Punktegleichstand mehr als fünf Bewerberinnen und Bewerber ergeben, so wird der Auftraggeber bei den letztplatzierten Bewerberinnen und Bewerbern mit Punktegleichstand das Los entscheiden lassen, wer zur Abgabe des Angebots aufgefordert wird, so dass insgesamt nicht mehr als fünf Bewerberinnen oder Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Diese Handhabung erfolgt aus Gründen der Durchführung eines effektiven, beschleunigenden und diskriminierungsfreien Verfahrens.

3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Je nach Rechtsvorschriften des Staates der Niederlassung müssen gewerbliche Unterneh- men in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Eine Überprüfung erfolgt nur für Bewerberinnen und Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wie folgt:

a) in Deutschland niedergelassene eintragungspflichtige Unternehmen

Abruf eines aktuellen Auszugs durch den Auftraggeber, Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 2.

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b) außerhalb Deutschlands niedergelassene eintragungspflichtige Unternehmen

Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, Anforderungen und Bewer- tung siehe Anlage 11, Pos. 2.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

a) Angabe zum Unternehmen und zu Umsatzzahlen in Anlage 08 - Erklärung Unterneh- mensangaben

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 3.

b) Bestehen von ausreichendem Versicherungsschutz gemäß Eigenerklärung zum Vorhan- densein einer aktuellen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in Anlage 09

(Hinweis: Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmen ist auf Aufforderung des Auftraggebers in dem Angebotsverfahren eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.)

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 4.

3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Angabe zum Personalbestand in Anlage 08 – Erklärung Unternehmensangaben

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 5.

b) Mindestens eine Referenzangabe zu thematisch vergleichbaren Leistungen der letz- ten fünf Jahre in Anlage 10, Ziffer 1 (Eigenerklärung in Textform)

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 6.

c) Referenzangaben der letzten fünf Jahre zu Projekten mit datenschutzrechtlichem Be- zug in Anlage 10, Ziffer 2 (Eigenerklärung in Textform)

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 7.

d) Referenzangaben der letzten fünf Jahre zu Leistungen zum Schwerpunkt „Frühkind- liche Entwicklung“ mit Bezug zum Land Brandenburg in Anlage 10, Ziffer 3 (Eigenerklä- rung in Textform)

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 8.

e) Kurzdarstellung einschlägiger beruflicher Qualifikation und einschlägiger beruflicher Er- fahrungen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleitung

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 9.

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f) Kurzdarstellung einschlägiger beruflicher Qualifikation und einschlägiger beruflicher Er- fahrungen des für die Auftragsausführung vorgesehenen sonstigen wissenschaftlichen Personals

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 10.

g) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben be- absichtigt (Formular 4.3 EU, Anlage 02)

Anforderungen und Bewertung siehe Anlage 11, Pos. 11.

Hinweis: Eignungsanforderungen können auch über Präqualifizierung nachgewiesen werden. Hierfür ist erforderlich, dass Bewerberinnen und Bewerber

  1. die zum Abruf der Unterlagen erforderliche Registrierungsnummer oder den Zugangscode an- geben. Hierfür sind die Zeilen im Dokument Teilnahmeantrag, Formular 2.4 EU zu nutzen,

  2. ihre in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegten Nachweise auf Aktualität und inhaltliche Übereinstimmung mit den konkreten Anforderungen dieses Vergabeverfahrens überprüfen.

Entsprechen die hinterlegten Nachweise nicht den konkreten Anforderungen dieses Vergabever- fahrens, gelten die Nachweise als nicht erbracht. Die Bewerberinnen und Bewerber haben selbst darauf zu achten, in einem solchen Fall ergänzende Unterlagen einzureichen.

III. Information zur späteren Angebotsphase

  1. Unterlagen für die Angebotsphase

Wie oben aufgeführt, werden den Interessenten zu ihrer Information und ihrer Entscheidung für eine Teilnahme am Verfahren bereits im Teilnahmewettbewerb die Leistungsbeschreibung, der Werkvertragsentwurf und zusätzliche Vertragsbedingungen sowie auch die Bewertungsmatrix für das Angebotsverfahren bekannt gegeben. Im Angebotsverfahren werden die Unterlagen Auf- tragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit Anlage Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM) und das Preisblatt hinzukommen.

In dem hier gegenständlichen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind Verhand- lungen unter anderem über den Leistungsgegenstand und die Vertragsgestaltung möglich, so dass die entsprechenden Unterlagen Änderungen unterliegen können. Gemäß § 17 Absatz 10 Satz 2 VgV darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.

Die in der Leistungsbeschreibung getroffenen Vorgaben und Festlegungen sind im Rahmen der Auftragsausführung zwingend einzuhalten. Sie sind jedoch nur dann unverhandelbare Mindest- anforderungen im Sinne des § 17 Absatz 10 Satz 2 VgV, soweit sie als Mindestanforderungen ge- kennzeichnet sind.

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  1. Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

  1. Losaufteilung

Es erfolgt keine Losaufteilung. Ziel ist es, ein integriertes Beobachtungssystem zu entwickeln, das die sprachliche und mathematische Entwicklung in vergleichbarer und anschlussfähiger Struktur erfasst.

  1. Angebotsprüfung und -wertung

Die eingereichten Angebote werden auf die Einhaltung der Formalia (Form, Frist etc.) und auf Voll- ständigkeit geprüft. Die im Angebotsverfahren abgegebenen Preise werden auf ihre Angemessen- heit geprüft. Bei ungewöhnlich niedrigen Preisen wird die Bieterin/der Bieter zur Aufklärung auf- gefordert. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches aufgrund der Wer- tung der Angebote anhand folgender Kriterien bestimmt wird:

Angebotspreis: 30 % Gewertet wird der Bruttopreis inkl. ggf. gewährtem Skonto. Im Angebotsverfahren wird ein Preis- blatt zur Verfügung gestellt, in welches ein Gesamtpreis einzutragen ist. Der Auftraggeber ist budgetgebunden. Es gilt für den Gesamtangebotspreis (ohne Berücksichtigung von Skonto) eine Preisobergrenze von 900.000,00 € brutto. Angebote, welche diese Preisobergrenze überschreiten, müssen ausgeschlossen werden.

Qualität: 70 % Bewertet wird ein Konzept zur Umsetzung der Entwicklung des Beobachtungsinstruments und dessen Pilotierung, Validierung und Reliabilitätsprüfung inkl. Angaben zur Methodik und dem Auf- tragsverständnis sowie einem Zeitplan (Sicherstellung der Umsetzung der zeitlichen Vorgaben).

Bei Angebotsgleichheit erhält die Bieterin/der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl (Quali- tät) den Zuschlag. Besteht auch hiernach Angebotsgleichheit, entscheidet das Los. Näheres zur Bewertung ist dem Dokument Bewertungsmatrix für das Angebotsverfahren (Anlage 17) zu ent- nehmen.

  1. Vertragsschluss

Mit rechtzeitiger Zuschlagserteilung ohne Änderung des Angebotsinhalts gilt der Vertrag zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens und der Vergabeunterlagen und auf Grundlage des Ange- bots rechtswirksam geschlossen. Spätere Unterzeichnungen von Vertragsurkunden haben nur noch deklaratorische Bedeutung.

Der Auftraggeber übermittelt spätestens 30 Tage nach der Zuschlagserteilung eine Vergabebe- kanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens einschließlich Angaben zum

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beauftragten Unternehmen an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, um sei- ner Pflicht gemäß § 39 Absatz 1 und 2 VgV nachzukommen.

IV. Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bewerberinnen und Bewerbern oder Bieterinnen und Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftrag- gebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur dann von vorherein möglich, wenn es sich hierbei um ein im Teilnahmeantrag benanntes eignungsleihendes Unternehmen oder eine benannte Unterauftrag- nehmerin oder einen Unterauftragnehmer handelt. Für diese Dritten gilt der Satz 1 ebenso.

Interessenten, die keinen Teilnahmeantrag einreichen, oder Bieterinnen/Bieter, die kein Angebot abgeben oder den Auftrag nicht erhalten, haben die Vergabeunterlagen zu vernichten bzw. zu löschen.

Der Auftraggeber wahrt die Vertraulichkeit in Bezug auf die gesamte Bewerber- und Bieterkom- munikation sowie auf die eingereichten Antrags- und Angebotsunterlagen (§ 5 VgV).

V. Prüf- und Rügeobliegenheiten, Nachprüfungsverfahren

Die Teilnehmenden an dem Vergabeverfahren sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen nach dem Herunterladen von der Vergabeplattform zu prüfen. Sind diese nach Ansicht eines Teilnehmenden unvollständig, nicht lesbar, widersprüchlich, unklar oder verstoßen sie nach Ansicht eines Teilnehmenden gegen vergaberechtliche Vorschriften oder Grundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften, so haben Bewerberinnen/Bewerber bzw. Bieterinnen/Bieter die Vergabestelle unverzüglich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Branden- burg auf solche Mängel hinzuweisen. Die Vergabestelle wird nach Eingang entsprechender Hin- weise prüfen, ob ggf. Änderungen an den Unterlagen vorgenommen werden müssen. In diesem Fall werden geänderte Unterlagen, die fortan frühere Unterlagen ersetzen, allen Teilnehmenden gegenüber transparent kommuniziert.

Rügen sind eindeutig als solche zu benennen. Auf die Rügepflichten nach § 160 Absatz 3 GWB wird hingewiesen.

Jedes Unternehmen, das ein Interesse am verfahrensgegenständlichen öffentlichen Auftrag hat und sich durch eine Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch die Vergabestelle in seinen Rechten gemäß § 97 Absatz 6 GWB verletzt sieht, ist berechtigt, einen Nachprüfungsantrag schrift- lich an die

Vergabekammer des Landes Brandenburg

beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa

Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam

Tel.: +49 331 866 1719 oder +49 331 866 1610

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Fax: +49 331 866 1652

zu stellen. Der Antrag ist zu begründen.

Der Nachprüfungsantrag ist in den Fällen des § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB unzulässig.

Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle der Vergabekammer die Vergabeak- ten zur Verfügung zu stellen. Die Beteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Zur Wahrung von Be- triebs- oder Geschäftsgeheimnissen werden Beteiligte im gegebenen Fall gebeten, auf der betref- fenden Anlage mitzuteilen, welche der Unterlagen/Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheim- nisse enthalten.

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