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Anlage_Erklärung DSGVO.pdf

Entwicklung und Implementierung einer digitalen Plattform für Kurmedizin und ambulante Vorsorge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 08:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Stadt Bad Pyrmont – Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Stadt Bad Pyrmont Rathausstraße 1 31812 Bad Pyrmont Der Bürgermeister 05281-949-0 rathaus@stadt-pyrmont.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:Hannoversche Informationstechnologien Hildesheimer Straße 47 30169 Hannover datenschutz@hannIT.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Die personenbezogenen Daten werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen verarbeitet. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Korruptionsbe- kämpfungsrichtlinie (KorruR) vom 13.04.2004 (AIIMBI. S 87, StAnz. Nr. 17) Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die gefor- derten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw. Interes- sensbestätigung/-bekundung nach den vergaberechtli- chen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausge- schlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speiche- rung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung personenbezoge- ner Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungs- fristen.

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Stadt Bad Pyrmont – Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zuge- stimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: - Bundeskartellamt zur Einholung eines Auszuges aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG - Zuständige Vergabekammer im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB) - Oberlandesgericht im Falle der Einleitung eines so- fortigen Beschwerdeverfahrens nach § 171 GWB Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unter- nehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentschei- dung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Eine gleich- lautende Bestimmung ist in § 62 Abs. 2 VgV jedoch auf Verlangen des Bewerbers/Bieters enthalten. Nach § 39 VgV werden spätestens 30 Tage nach Zu- schlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Ver- öffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hie- rin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht. Die Dokumentation, der Vergabevermerk sowie die Ange- bote, die Teilnahmeanträge, die Interessensbekundungen, die Interessensbestätigungen und ihre Anlagen sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenver- einbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags, § 8 Abs. 4 VgV.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Ein- schränkung der Verarbeitung personenbezogener DatenDiese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabe- stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Be- werber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutref- fend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der per- sonenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).

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Stadt Bad Pyrmont – Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbei- tung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, so- fern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entge- gensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haus- haltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s.a. Rechts- grundlage für die Verarbeitung).

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbe- Bayern ist: hörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersach- sen Prinzenstraße 5 30159 Hannover 0511-1204500 poststelle@lfd.niedersachsen.de

Etwaige Beschwerden sind an die v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Verga- beverfahrens in den Fällen der Unterauftragsvergabe, der Eignung und der Zuschlagskriterien ausdrücklich geregelt ist.

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