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Entwicklung und Implementierung einer digitalen Plattform für Kurmedizin und ambulante Vorsorge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 08:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Stadt Bad Pyrmont – Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

Anlage

Teilnahmebedingungen

Leistung: Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV

Vergabenummer: 2026-SBP-DP-02

Abgabefrist: 23.10.2026; 10:00 Uhr

Submissionstermin: 23.10.2026; 10:01 Uhr

Auftraggeber: Stadt Bad Pyrmont

Bindefrist: 15.03.2027

A. Auftraggeberin

Stadt Bad Pyrmont

Rathausstraße 1

31812 Bad Pyrmont

B. Leistungsgegenstand

Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und Implementierung einer digitalen skalierbaren Plattform

„Smart City“ für den Kurort Bad Pyrmont, die den Zugang von Patienten zu kur-medizinischen Dienstleistungen im

staatlich anerkannten Kurort automatisiert und vereinfacht. Durch die Digitalisierung des Gesamtprozesses der

ambulanten Vorsorgemaßnahme nach § 23 Abs. 2 SGB V soll die Nachfrage nach Maßnahmen belebt, der Aus-

tausch zwischen den Nutzern gefördert und vereinfacht und damit die Attraktivität des Kurortes gesteigert werden.

Das Projekt zielt darauf ab, die Kurinfrastruktur in Bad Pyrmont im Einklang mit der Kernidentität der Niedersäch-

sischen Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH weiterzuentwickeln und die regionale Gesundheitswirtschaft

sowie den Gesundheitstourismus zu stärken. Dabei verfolgen die Kurorte im Landkreis Hameln Pyrmont und in

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Deutschland ähnliche Ziele, wie die Wiederbelebung der ambulanten Präventionsversorgung für Versicherte wäh-

rend und nach dem Berufsleben, den barrierefreien Zugang zu Präventionsleistungen, die Verbesserung der Ver-

sorgung durch telemedizinische Angebote sowie die Ansprache jüngerer Versicherter durch digitale Dienstleistun-

gen. Zudem soll die Wirkung der Präventionsmaßnahmen durch eine schrittweise Umsetzung und zusätzliche digi-

tale Inhalte gesteigert sowie weitere medizinische Dienstleistungen über eine skalierbare Plattform integriert wer-

den.

Eine ausführliche Projektbeschreibung „Projektbeschreibung für die digitale Plattform „Digitale Kur““ in Bad Pyr-

mont, sowie die Hinweise im Anforderungskatalog – sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Es ist der Abschluss eines EVB-IT-Systemvertrages vorgesehen.

Die Projektrealisierung unterliegt einer Budgetvorgabe im Sinne einer Kostenobergrenze in Höhe von 500.000 EUR

netto, die nicht überschritten werden darf.

C. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb:

zum Verbleib beim Bewerber:

☒Anlage – Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages
☒Anlage – Teilnahmebedingungen
☒Anlage – Information DSGVO
☒Anlage – Projektbeschreibung für die digitale Plattform „Digitale Kur“ in Bad Pyrmont
☒Anlage – EVB_IT_Systemvertrag_Muster
☒Anlage – EVB IT_System_AGB

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:

☒Anlage – Teilnahmeantrag
☒Anlage – ausgefüllter Anforderungskatalog -– Eignungskriterien
☒Anlage – Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)
☒Anlage – Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG
☒Anlage – Bewerbergemeinschaftserklärung (sofern einschlägig)
☒Anlage – Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (sofern einschlägig)

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Stadt Bad Pyrmont – Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

☒Anlage – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher (sofern einschlägig)
☒Anlage – Eigenerklärung über eine Berufs- und Haftpflichtversicherung
☒Anlage – Eigenerklärung Russlandbezug

D. Verfahrensablauf

  1. Kurzbeschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV

Die Auftraggeberin führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher

Aufträge (VgV) durch.

Die Leistung wird in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV vergeben.

Bei dem hiesigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird eine unbeschränkte Anzahl von Unterneh-

men im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Jedes

interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unter-

nehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen zur Prüfung der Eignung.

Nur diejenigen Unternehmen, die nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können

ein indikatives Angebot einreichen. Die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden,

wird gemäß §§ 14 Abs. 3, 17 Abs. 4, § 51 VgV begrenzt. Die vorgesehene Mindestanzahl der einzuladenden Be-

werber beträgt 5.

Sofern geeignete Bewerber in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, werden 5 geeignete Bewerber, die im

Rahmen des Anforderungskatalogs die höchste Bepunktung auf sich vereinen konnten, ausgewählt und zur Abgabe

eines indikativen Angebotes aufgefordert. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.

Die Auftraggeberin prüft die eingegangenen Teilnahmeanträge in zwei Schritten. In einem ersten Schritt werden

diejenigen Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen, die entweder zwingende Ausschlusskriterien

verwirklichen oder die geforderten Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllen.

In einem zweiten Schritt wählt die Auftraggeberin anhand der festgelegten Auswahlkriterien die 5 bestbewerteten

Bewerber aus, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt am 23.10.2026; 10:01 Uhr. Bewerber sind bei der Öffnung der Teilnah-

meanträge nicht zugelassen.

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Stadt Bad Pyrmont – Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

Die Auftraggeberin wird die Information zur Zulassung zur Angebotsphase verbunden mit der Aufforderung zur

Abgabe eines indikativen Angebotes voraussichtlich am 04.11.2026 an die erfolgreichen Bewerber richten.

Die vorgenannten Termine spiegeln den aktuellen Planungsstand wider. Die Auftraggeberin behält sich Änderungen

des Zeitplans vor.

Der Auftraggeber beabsichtigt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote sowie das Zielbild zu

verhandeln mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern.

Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der in den Vergabeunterlagen

festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien.

Die Auftraggeberin behält sich vor – sofern notwendig – mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen und die

Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln. Die Auftraggeberin behält sich vor, in

den aufeinanderfolgenden Verhandlungsphasen die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vor-

gegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. (§ 17 Abs. 12 VgV)

Nach Abschluss der Verhandlungen werden die im Verfahren verbliebenen Bieter zur Abgabe finaler Angebote

aufgefordert.

Der Auftraggeber wird die eingereichten Angebote gemäß den hier bekanntgemachten Zuschlagskriterien prüfen

und beurteilen, welches Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (= wirtschaftlichstes Angebot) darstellt. Der

Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dem Bieter, der anhand der bekannt

gegebenen Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot offeriert, wird – nach Ablauf der Informations- und

Wartefrist gem. § 134 Abs. 2 GWB – der Zuschlag erteilt. Erscheint der Preis oder die Kosten eines Angebots im

Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung.

Kann der Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten

nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf das Angebot ablehnen.

Nach erfolgter Angebotsprüfung informiert die Aufraggeberin die Bieter gem. § 134 Abs. 1 GWB deren Angebote

nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über

die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Ver-

tragsschlusses unverzüglich in Textform. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information

nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,

verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch

den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

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Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem

Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Um-

satzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag

erhalten soll.

Die Auftraggeberin weist zudem auf § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermei-

dung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vom 16.07.2021 hin. Danach gilt Folgendes:

Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in

den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung

nach § 125 GWB ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs.

1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. Auf die Regelungen des LkSG

wird hingewiesen.

  1. Verfahrensabwicklung

Auf der Vergabeplattform: https://www.dtvp.de werden sämtliche Vergabeunterlagen, Bewerberinformationen so-

wie Verfahrensangaben zur Verfügung gestellt, Bewerberanfragen beantwortet und ggf. Änderungen und Konkre-

tisierungen der Vergabeunterlagen mitgeteilt.

Die Bewerber sind verpflichtet, sich durch regelmäßige Einsichtnahme auf der Plattform zu informieren. Informa-

tionen, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt wurden, gelten als zugegangen. Enthalten die Vergabeunterlagen

nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und ausschließlich über die

Vergabeplattform hierauf hinzuweisen. Eine (fern-) mündliche, schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfol-

gende Kontaktaufnahme ist nicht gestattet.

Die automatisch generierten E-Mails von dem Vergabeplattformbetreiber - über das Vorliegen neuer Nachrichten

auf der Vergabeplattform - sind ein zusätzlicher Service und haben einen rein informellen Charakter. Die Verpflich-

tung zur regelmäßigen Einsichtnahme ist hiervon nicht betroffen.

Sollten sich bei der Erstellung der Teilnahmeanträge Rückfragen ergeben, so sind diese unverzüglich ausschließlich

elektronisch über das Vergabeportal https://www.dtvp.de, dort über den Bereich Kommunikation zu dem o.g. Verga-

beverfahren zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung des Unternehmens auf

https://www.dtvp.de/Center/company/registration erforderlich. Fragen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

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Stadt Bad Pyrmont – Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

Die dem Auftraggeber gestellten Bewerberfragen samt Antworten werden allen interessierten Unternehmen in ano-

nymisierter Form über den Bereich Kommunikation zugänglich gemacht. Etwaige Korrekturfassungen der Verga-

beunterlagen werden ausschließlich auf dem o.g. Portal, dort im Bereich „Vergabeunterlagen“ zu dem o.g. Verga-

beverfahren, zur Verfügung gestellt. Die interessierten Unternehmen haben sich regelmäßig zu informieren.

Der Teilnahmeantrag ist bis spätestens zum

23.10.2026, 10:00 Uhr

elektronisch und in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.dtvp.de, dort über den Bereich „Teil-

nahmeanträge“ zu dem o.g. Vergabeverfahren durch Nutzung des sog. Bietertools, einzureichen. Hierzu ist die

kostenlose Registrierung Ihres Unternehmens auf https://www.dtvp.de erforderlich. Eine Einreichung per E-Mail /

Telefax sowie schriftlich auf dem Postweg ist unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist die Einreichung des Teilnahme-

antrages über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform. Das Hochladen des Teilnahmeantrages kann eventuell

eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Laden Sie daher den Teilnahmeantrag bitte nicht erst wenige Minuten vor

Ablauf der Teilnahmefrist hoch. Das Hochladen muss mit Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen sein.

Bei der Abgabe in Textform ist zwingend der Bewerber zu benennen. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen

oder Rücknahmen des Teilnahmeantrages, das in Textform abgegeben wurde, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist

in der entsprechenden Form einzureichen.

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden. Jede Veröffentlichung

(auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht statthaft. Falls Sie die Verga-

beunterlagen bereits ausgedruckt haben, jedoch keinen Teilnahmeantrag abgeben möchten, werden Sie gebeten,

die Vergabeunterlagen unverzüglich zu vernichten.

Der Bewerber wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrages, die ein Fabrikations-, Betriebs- oder Ge-

schäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betroffenen Seite deutlich zu kennzeichnen. Sämtliche Angaben sind voll-

ständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu tätigen.

Teilnahmeanträge, welche die Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, können von der Wer-

tung ausgeschlossen werden.

Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzu-

treten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der

für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen sowie eine beglaubigte Übersetzung.

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Stadt Bad Pyrmont – Beschaffung einer digitalen Plattform „Digitale Kur“

  1. Teilnahmeantrag

a) Allgemeine Hinweise

Es sind nur die geforderten Unterlagen einzureichen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen

zweifelsfrei sein.

Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen sind grundsätzlich unzulässig.

Das Einführen von bewerbereigenen AGBs ist nicht gestattet. Enthalten die Teilnahmeanträge Allgemeine Ge-

schäftsbedingungen des Bewerbers oder etwaige Verweise auf diese, führt dies keinesfalls zu deren Geltung: Jeg-

liche Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers sind nicht Vertragsbestandteil (BGH, Urt.

v.18.06.2019, Az. X ZR 86/17).

Die Verfahrenssprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Alternativ- und Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Über das genannte Vergabeportal, dort über den Bereich „Teilnahmeanträge“ zu dem o.g. Vergabeverfahren, kön-

nen Sie den Teilnahmeantrag über das Aktionselement „zurückziehen“ bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zurück-

ziehen.

Eine umfassende Anleitung zur Verwendung des Vergabeportals zur elektronischen Abgabe von Unterlagen finden

Sie auf den Support-Seiten der Firma Cosinex unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen

Eine Losaufteilung erfolgt nicht.

Die vorgegebenen Musterformulare können je nach Bedarf dupliziert werden. Sollten im Einzelfall weitere Zeilen

oder Tabellen erforderlich sein, dürfen diese ergänzt werden. Im Übrigen dürfen an den Formblättern keine inhalt-

lichen Veränderungen vorgenommen werden.

b) Eignungskriterien:

Interessierte Bewerber, die sich an dem Verfahren beteiligen möchten, haben die nachfolgenden Eignungsnach-

weise und Erklärungen vorzulegen:

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  1. Anlage– Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)

  2. Anlage– Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG

  3. Anlage – Eigenerklärung Russlandbezug

Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 45 Abs.

1 VgV

In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Anlage

„Anforderungskatalog“ gemäß den darin enthaltenen Ausfüllhinweisen wahrheitsgemäß zu befüllen.

Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 Abs. 1 VgV

Ausweislich des Reiters „Anbieter“ haben die Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungs-

fähigkeit insbesondere folgende Nachweise zu erbringen:

− Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)

− Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung oder, dass im Auf-

tragsfalle eine Berufs- und Betriebshaftpflicht mit der nachfolgenden Mindestdeckungssumme abge-

schlossen wird:

• bei Vermögensschäden auf EUR 500.000,00

• bei Personenschäden auf EUR 500.000,00

Die Maximierung der Ersatzleistung hat mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr

zu betragen. Das Einreichen der Versicherungsbestätigung bedarf es nicht. Vielmehr ist ausschließlich die

Eigenerklärung beizubringen.

Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 46 Abs. 1 VgV

Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Anforderungskatalog“ zu befüllen.

Alle mit EK-A gekennzeichneten Zeilen, müssen erfüllt werden. Hierbei handelt es sich um Eignungs-MIndestanfor-

derungen (keine Punkte). Eine Nichterfüllung der EK-A Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem

Verfahren. Die mit EK-B gekennzeichneten Kriterien werden gemäß den Punktevorgaben bewertet. Es sind lediglich

diejenigen Kriterien zu befüllen, die mit „EK-A oder EK-B“ gekennzeichnet sind.

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Alle in den Reitern gelb hinterlegten Angaben sind im Teilnahmewettbewerb noch nicht zur Befüllung von Relevanz

und dienen in der Teilnahmestufe der Information der Bewerber. Die Erläuterungen im Dokument Anforderungska-

talog, Reiter „Ausfüllhinweise“ sind zu beachten.

c) Einzureichende Unterlagen

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

☒Anlage – Teilnahmeantrag
☒Anlage – ausgefüllter Anforderungskatalog
☒Anlage – Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)
☒Anlage – Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG
☒Anlage – Bewerbergemeinschaftserklärung (sofern einschlägig)
☒Anlage – Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (sofern einschlägig)
☒Anlage – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher (sofern einschlägig)
☒Anlage – Eigenerklärung über eine Berufs- und Haftpflichtversicherung
☒Anlage – Eigenerklärung Russlandbezug

Für den Fall des Vorliegens sind folgenden Unterlagen einzureichen:

Bewerbergemeinschaft

a) Im Falle des Zusammenschlusses zu einer Bewerbergemeinschaft ist die Einreichung einer Bewerbergemein-

schaftserklärung erforderlich (Anlage – Bewerbergemeinschaftserklärung).

b) Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise die Befähigung zur Berufsaus-

übung betreffend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher:

Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eig-

nungsverleiher einsetzen.

Für den Fall der Eignungsleihe oder der Beauftragung eines Unterauftragnehmers bedarf es der Einreichung der

Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Anlage – Eigenerklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) 9

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Fall 1: Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe

Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber für jeden Unterauftragnehmer

folgende Unterlagen einzureichen. (Sofern eine Benennung des Unterauftragnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe

noch nicht erfolgen kann, sind die Unterlagen auf gesondertes Anfordern durch die Auftraggeberin nachzureichen).

• Anlage – Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)

• Anlage – Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVerG

• Anlage – Eigenerklärung Russlandbezug

Fall 2: Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe

Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

• Anlage – Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)

• Anlage – Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG

• Anlage – Eigenerklärung Russlandbezug

• Anlage – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe

• die unter Abschnitt „technische oder berufliche Leistungsfähigkeit“ der Bekanntmachung bezeichneten

Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten

zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (z.B. Anlage Unternehmensreferenzen)

Hinweise

Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforder-

liche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die

diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.

Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finan-

zielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

• Anlage – Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123 und 124 GWB)

• Anlage – Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 NTVerG

• Anlage – Eigenerklärung Russlandbezug

• Anlage – Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe

• die unter Abschnitt „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Bekanntmachung (z.B. Eigen-

erklärung über den Umsatz)

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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber

rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges

Unternehmen zu verstehen ist.

d) Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb nach §§ 14 Abs. 3, 17 Abs. 4, § 51 VgV

Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wer-

den soll (5 Bewerber), so erfolgt die Auswahl der aufzufordernden Bewerber anhand der nachfolgenden Auswahl-

kriterien und Gewichtungen:

Die Auswahlkriterien ergeben sich aus der Anlage „Anforderungskatalog“.

Alle mit EK-A gekennzeichneten Zeilen, müssen erfüllt werden. Hierbei handelt es sich um Eignungs-MIndestanfor-

derungen. (keine Punkte). Eine Nichterfüllung der EK-A Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem

Verfahren. Die mit EK-B gekennzeichneten Kriterien werden gemäß den Punktevorgaben bewertet.

Die Erläuterungen im Dokument Anforderungskatalog, Reiter „Ausfüllhinweise“ sind zu beachten.

    1. Stufe des Vergabeverfahrens – Angebotsphase

Im Rahmen der Angebotsphase stellt der Auftraggeber gesonderte Vergabeunterlagen zur Verfügung, die zur Er-

mittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen.

Der Zuschlag erfolgt gem. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird

auf der Grundlage der nachfolgenden Wertungskriterien ermittelt:

a) Preis (Gewichtung 50%)

b) Qualität (Gewichtung 50%)

Die Wertung der im Rahmen der weiteren Verfahrensstufen abzugebenden Erstangebote wird wie folgt vorge- nommen:

Die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich zu 50% aus der Gesamtbewertung der Qualität und zu 50% aus der Gesamtbewertung des Preises.

Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl wird die einfache Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor mit nachfolgen- der Formel herangezogen:

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Im Rahmen des Kriteriums „Preis“ (Gewichtung 50%) wird der Gesamtpreis TCO (Total Cost of Ownership)/Ge- samtkosten 3 Jahre netto bewertet.

Grundlage des Kriteriums „Qualität“ (Gewichtung 50%) sind folgende Unterkriterien:

UnterkriteriumGewichtung
Bieterpräsentation im Verhandlungsgespräch15 %
Konzepte (Anforderungskatalog, Reiter „Konzepte und Personal“)15 %
LV-Katalog20 %

Vorstehende Kriterien und Gewichtung gelten für die Bewertung aller in der jeweiligen Verhandlungsrunde, ein- schließlich der finalen, abgegebenen Angebote.

  1. Vordrucke

Für diejenigen einzureichenden Nachweise, Erklärungen und Angaben, für die ein Vordruck zur Verfügung gestellt

worden ist, sind diese Vordrucke von den interessierten Unternehmen zu verwenden.

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  1. Nachforderung

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Sofern der Be-

werber dieser Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, führt dies zum Ausschluss aus dem Ver-

fahren.

  1. Aufwandsentschädigung

Die den Bewerbern entstandenen Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge oder sonstige mit der Erstellung

verbundene Aufwendungen werden von dem Auftraggeber nicht erstattet.

  1. Verfahrensänderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe den Ablauf des Verfahrens zu jedem Zeitpunkt zu

ändern oder zu beenden. Über etwaige Änderungen oder eine Beendigung wird der Auftraggeber alle Interessenten

zeitgleich durch einfache Mitteilung informieren. Bei der Entscheidung über Änderungen wird der Auftraggeber die

allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz beachten.

  1. Sprache

Sämtliche, das Vergabeverfahren betreffende Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Be-

werber müssen den einzureichenden Nachweisen, Angaben und Erklärungen ggf. – sofern diese nicht in deutscher

Sprache abgefasst sind – entsprechende Übersetzungen beifügen.

  1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs- /Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die

Vergabekammer Niedersachsen Telefon: 04131/153306 beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Fax: 04131/15-2943 Auf der Hude 2 Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 21339 Lüneburg

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