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Projektbeschreibung für die digitale Plattform Digitale Kur 26-09-21.pdf

Entwicklung und Implementierung einer digitalen Plattform für Kurmedizin und ambulante Vorsorge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 08:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Projektbeschreibung für die digitale Plattform „Digitale Kur“ in Bad

Pyrmont

Auftraggeber:

Stadt Bad Pyrmont

Weitere Projektpartner:

Niedersächsische Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH

Landkreis Hameln-Pyrmont (Smart City)

Gesundheitsregion Hameln-Pyrmont

AOK Niedersachsen

  1. Ausgangssituation und Beschreibung der Rahmenbedingungen 1.1. Projektumfeld

Der Landkreis Hameln-Pyrmont erstreckt sich über eine Fläche von 796 Quadratkilometern und beherbergt etwa 150.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Er liegt strategisch günstig an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen, zwischen den wirtschaftlich bedeutenden Regionen Ostwestfalen im Westen und Hannover im Nordosten.

Seit der Verwaltungs- und Gebietsreform in den 1970er Jahren bestehen im Landkreis acht Städte und Gemeinden: Hameln, Hessisch Oldendorf, die Flecken Aerzen und Coppenbrügge, die Gemeinde Emmerthal und die drei bekannten Kurorte: Bad Münder, Bad Pyrmont und Salzhemmendorf.

Die Kur-Einrichtungen im Landkreis Hameln-Pyrmont spielen eine wichtige soziale und wirtschaftliche Rolle, sie sind wesentliche Treiber der lokalen Wirtschaft und prägen die Entwicklung ihrer jeweiligen Städte maßgeblich.

Die kulturellen Highlights machen den Landkreis zu einem beliebten Ziel für Kur- und Ausflugstourismus sowie zu einem attraktiven Ort zum Leben.

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine digitale skalierbare Plattform für den Kurort Bad Pyrmont mit barrierearmem Zugang für alle Akteure gesucht, die den Zugang von Patienten zu kur-medizinischen Dienstleistungen im staatlich anerkannten Kurort automatisiert und vereinfacht. Ziel ist es, durch die Digitalisierung des Gesamtprozesses der ambulanten Vorsorgemaßnahme nach §23 Abs. 2 SGB V die Nachfrage nach der vorher genannten Maßnahme zu beleben, den Austausch zwischen den Nutzern zu fördern und zu vereinfachen und damit die Attraktivität des Kurortes zu steigern.

Nach der sogenannten „Kurkrise“ in den Jahren 1996/1997 befinden sich viele Kurorte und Heilbäder nach wie vor im Wandel. In vielen Einrichtungen besteht ein erheblicher Investitionsrückstand, und die verfügbaren Mittel für Marketing- und Digitalisierungsmaßnahmen sind begrenzt. Dies unterstreicht die Herausforderung einmal mehr, moderne digitale Technologien zu integrieren, um Kuranwendungen zu revitalisieren.

Seit Juni 2021 ist der ambulante Vorsorgemaßnahme gemäß § 23 Absatz 2 wieder als verpflichtende Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V für

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prädikatisierte Heilbäder und Kurorte anerkannt. Zuvor wurde die Maßnahme nach der Gesundheitsreform von 1997 nur noch als „Kann-Leistung“ geführt. Der Gesetzestext besagt: „Wenn die Leistungen nach Absatz 1 für Versicherte nicht ausreichen oder aus besonderen beruflichen oder familiären Gründen nicht erbracht werden können, unterstützt die gesetzliche Krankenversicherung ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und Heilbädern, die aus medizinischen Gründen notwendig sind. Die Satzungen der gesetzlichen Krankenkassen können einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag zu den verbleibenden Kosten vorsehen, die den Versicherten im Zusammenhang mit der Unterbringung im Kurort entstehen. Für ambulante Präventionsmaßnahmen bei chronisch kranken Kleinkindern kann der Zuschuss nach Satz 2 auf bis zu 25 Euro erhöht werden.“

Die Relevanz ambulanter Präventionsleistungen im Gesundheitssystem nimmt deutlich zu und wird insgesamt als sehr bedeutend eingeschätzt. Es lassen sich erste Anzeichen für eine leichte Zunahme der Maßnahmen erkennen, wobei das aktuelle Niveau noch relativ niedrig ist. Dieser rechtliche Fortschritt allein wird voraussichtlich nicht ausreichen, um in Zukunft eine nachhaltige Steigerung der Nachfrage seitens der Versicherten zu bewirken.

Aufgrund der langjährigen, überwiegend vorsichtigen Genehmigungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen ist die Bedeutung der ambulanten Vorsorgeleistung bei Versicherten und medizinischen Fachkräften bislang weniger präsent und hat an öffentlicher Wahrnehmung eingebüßt. Der regionale Mehrwert einer ambulanten Vorsorgeleistung wird auf circa 5.000 EUR geschätzt. Bei 200 durchgeführten Maßnahmen ergibt sich somit ein geschätzter Mehrwert von etwa 1 Million EUR für die regionale Infrastruktur.

Das Projekt zielt darauf ab, die Kurinfrastruktur in Bad Pyrmont im Einklang mit der Kernidentität der Niedersächsischen Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH weiterzuentwickeln und die regionale Gesundheitswirtschaft sowie den Gesundheitstourismus zu stärken. Dabei verfolgen die Kurorte im Landkreis Hameln- Pyrmont und in Deutschland ähnliche Ziele, wie die Wiederbelebung der ambulanten Präventionsversorgung für Versicherte während und nach dem Berufsleben, den barrierefreien Zugang zu Präventionsleistungen, die Verbesserung der Versorgung durch telemedizinische Angebote sowie die Ansprache jüngerer Versicherter durch digitale Dienstleistungen. Zudem soll die Wirkung der Präventionsmaßnahmen durch eine schrittweise Umsetzung und zusätzliche digitale Inhalte gesteigert sowie weitere medizinische Dienstleistungen über eine skalierbare Plattform integriert werden.

1.2. Plattformfunktionen

Um die angestrebten Ziele zu erreichen, soll die digitale Plattform den Versicherten umfassende Informationen zu den ambulanten Vorsorgeleistungen zur Verfügung stellen. Zudem soll die Möglichkeit bestehen, den Kurantrag im Rahmen einer telemedizinischen Beratung mit einem hierfür geschulten Arzt auszufüllen und bei der Krankenversicherung einzureichen, die Behandlung von zu Hause aus zu planen und das Aufnahmegespräch mit dem Kurarzt ebenfalls im Vorfeld der eigentlichen Vorsorgemaßnahme digital durchzuführen.

Die Plattform soll einen durchgängigen Service bieten, der von der Begleitung bei der Antragsstellung, über die Begleitung des Aufenthaltes, Integration von digitalen Therapieangeboten am Heimatort bis hin zur Nachsorge nach der Behandlung reicht. Ebenfalls zu berücksichtigen ist eine Möglichkeit der Evaluation der durchgeführten Maßnahmen. Außerdem wird die Bereitstellung zugelassener medizinischer Produkte sowie verschiedener Therapien, einschließlich Einzel- und Gruppentherapien, ermöglicht. Ziel ist es, eine Plattform zu entwickeln und zu implementieren, die zusätzliche digitale Therapieformen unterstützt, die bereits in der stationären Rehabilitation erfolgreich

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eingesetzt werden, und die für die Integration von Drittprodukten wie telemetrischen Gesundheitsüberwachungsgeräten und digitalen Trainingstherapiemodulen ausgelegt ist, um die therapeutischen Ergebnisse in den Alltag der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu überführen.

Dabei wird sichergestellt, dass alle relevanten Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften, wie DSGVO, DSA und DMA, eingehalten werden, um einen sicheren Umgang mit den Daten zu gewährleisten.

Die angestrebten Leistungen umfassen die Entwicklung und die Inbetriebnahme einer digitalen und skalierbaren Plattform für den Kurort Bad Pyrmont, die einen barrierearmen Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer bietet. Dazu gehören die Installation der erforderlichen Software, die vollständige Systemkonfiguration, die Einrichtung von Schnittstellen zu externen Systemen sowie der Betrieb der Plattform innerhalb der Förderphase bis zum 30.06.2028. Ein 24/7-Kundenservice wird vorausgesetzt, um eine kontinuierliche Unterstützung sicherzustellen.

1.3. Technische Anforderungen

Voraussetzung für die Beteiligung am Verfahren ist die vollständige Berücksichtigung der „Regelungen zu Open Source für Modellprojekte SmartCities“. Der aktuelle Stand der Anforderungen und weitere Präzisierungen sind einsehbar unter:

https://www.smart-city-dialog.de/regelungen-zu-open-source-fuer-modellprojekte-smart- cities#:~:text=Das%20Open%2DSource%2DGebot%20der,zul%C3%A4ssigen%20Lizenzen %20genutzt%20werden%20soll.

  1. Funktionelle Anforderungen 2.1. Datenbank-Content-Management und Konfiguration

Die Plattform muss es dem angeschlossenen Kurort ermöglichen, alle Datenbankinhalte bereitzustellen und zu verwalten, einschließlich der Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen, der Anbieter von DTTM und digitalen Anwendungen, der örtlichen Unterkunftsoptionen, der Anbieter von Telematik-Infrastruktur und dem Anbieter des aktuell vom Staatsbad genutzten KIS-Systems.

2.2. Anpassung administrativer Regeln und Patienten-Workflows

Die Plattform muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Regeln für Patienten und Dienstleister flexibel anzupassen. Dazu gehört die Möglichkeit, Verwaltungsregeln für die Verwaltung von Interaktionen mit Dienstleistern und Patienten festzulegen. Das System muss die Anpassung aller Patienten-Workflows in jeder Interaktionsphase unterstützen, von der Registrierung und Antragseinreichung bis zum Abschluss der Behandlung sowie aller Interaktionen mit Dienstleistern in diesen Phasen.

2.3. Wichtige Funktionen für Patienten 2.3.1. Prüfung der Erfolgsaussichten der Antragstellung

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Eine Pre-Screening-Funktion soll es dem Antragsteller ermöglichen, bei Einreichung seiner relevanten Daten und Dokumente vorab die Eignung und Wahrscheinlichkeit der Genehmigung seines Antrags durch die gesetzliche Krankenkasse prüfen zu können. Sollten Zweifel an der Eignung für die Beantragung einer ambulanten Vorsorgemaßnahme bestehen, oder relevante Voraussetzungen nicht erfüllt sein, sollten Vorschläge zur Optimierung der der Zugangsvoraussetzungen unterbreitet werden. Vorstellbar ist hierzu auch der Einsatz von KI.

2.3.2. Einreichung von Kuranträgen

Patienten welche den Pre-Screening-Prozess erfolgreich absolviert haben, können telemedizinische Konsultationen mit einem vom Kurort autorisierten und qualifizierten niedergelassenen Arzt planen. Die erforderlichen Antragsformulare sollten hierfür digital bereitgestellt und versendet werden können.

2.3.3. Buchung eines telemedizinischen Aufnahmegesprächs beim behandelnden Badearzt

Nach erfolgreicher Genehmigung der Maßnahme durch die Krankenkasse soll sich der Patient vorab einen Termin für ein ärztliches Aufnahmegespräch buchen können. Optional soll hierfür die Möglichkeit eines telemedizinischen Aufnahmegesprächs im Vorfeld der Maßnahme bereits am Heimatort geschaffen werden. Entsprechende Planungsmöglichkeiten der Ressourcen der autorisierten Ärzte als auch Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Patient und Arzt, als auch das eigentliche Buchungssystem für die Termine sind zu berücksichtigen.

2.3.4. Buchung von Anwendungen und Terminen beim Staatsbad

Patienten können Ihren genehmigten Kurantrag beim Kurort/Staatsbad Pyrmont zur Bearbeitung einreichen. Zur gezielten Vorbereitung der Vorsorgemaßnahme sind Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Patient und Kurort vorzusehen. Vorgaben und Wünsche für die Erstellung des Behandlungsplans sowie die Reservierung oder Buchung weiterer ergänzender Dienstleistungen sind zu berücksichtigen. Der Patient sollte den Status seines Behandlungsplans jeder Zeit nachverfolgen können.

2.3.5. Evaluation der ambulanten Vorsorgemaßnahme

Die Plattform soll dem Patienten eine geeignete Möglichkeit bieten, die Gesamtmaßnahme in verschiedenen Qualitätsdimensionen differenziert zu bewerten. Die Bewertung soll dem Kurort in strukturierter Form mit modifizierbaren Berichten zur Verfügung stehen.

2.3.6. Telemetrische Gesundheitsmessungen

In Ergänzung zu den medizinisch-therapeutischen Bestandteilen der ambulanten Vorsorgemaßnahme können Patienten vom Kurort autorisierte mobile Geräte verwenden, um Gesundheitsdaten, wie z.B. Telemetrie-Messwerte der Herzfrequenz direkt in die Plattform hochzuladen. Die Daten sollen gut auswertbar dem Badearzt und dem Therapieteam zur Verfügung stehen. Diese Funktion soll dem medizinisch-therapeutischen

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Team die Möglichkeit geben, den Gesundheitszustand des Patienten noch besser einschätzen und den Therapieprozess noch besser führen zu können.

2.3.7. Integration von digitalen therapeutischen Modulen

Die Standarddauer der ambulanten Vorsorgeleistung beträgt 21 Tage. Insbesondere für berufstätige Patienten soll die Maßnahme flexibler gestaltet werden. Eine optionale Teilung der Maßnahme wird ebenso angestrebt, wie die Implementierung von digitalen Therapiemodulen. Diese digitalen Therapiemodule werden bereits erfolgreich in Therapiekonzepten zur Prävention und Nachsorge für die Deutsche Rentenversicherung umgesetzt. Die Plattform soll die flexible Gestaltung der Aufenthaltsdauer im Kurort und die optionale Implementierung digitaler Therapiemodule berücksichtigen. Dies kann in Form eines selbst entwickelten Moduls für digitale Angebote geschehen, in Form einer Einbindung bereits am Markt etablierter Anbieter geschehen. Wesentliche Inhalte sind hier visuell angeleitete therapeutische Übungsprogramme, Online-Vorträge- und Seminare sowie ein Feedback- und Kommunikationsangebot für die Nutzer.

2.3.8. Buchung von Unterkünften und lokalen Dienstleistungen

Patienten können über die Plattform lokale Unterkünfte und weitere Dienstleistungen aus dem touristischen Angebot des Kurortes buchen.

2.4. Wichtige Funktionen für Kurort 2.4.1. Customer Relationship Management (CRM)-System

Ein umfassendes CRM-System ermöglicht es dem Kurort, Patientenanfragen- und Kommunikation über Telefon, E-Mail, und geeignete Messenger-Dienste zu verwalten. Dieses System zentralisiert die Patientendaten und die Kommunikationshistorie, um eine einfache und lückenlose Verwaltung zu gewährleisten.

2.4.2. Telemedizinische Konsultation

Autorisierte Ärzte können telemedizinische Konsultationen durchführen und in geeigneter Form dokumentieren. Die Plattform unterstützt Echtzeit-Video- und Chat-Konsultationen, sowie eine Aufzeichnungs- und Speicherfunktion.

Für die Durchführung der Konsultationen ist die erforderliche physisch-technische Ausstattung in einem hierfür bereitgestellten Raum im Kurort vorzusehen und in Betrieb zu nehmen. Die Kosten für den Raum und die Ausschreibung übernimmt das Nds. Staatsbad Pyrmont Betriebsgesellschaft mbH.

2.4.3. Datenaustausch mit dem KIS-System des Kurortes

Die Plattform muss den Datenaustausch mit dem KIS-System des Kurortes in geeigneter Form gewährleisten. Aktuell nutzt der Kurort CGM-Reha mit den Modulen GPM und GTP der CompuGroup Medical. Als geeignete Schnittstelle wird CGM ab Mitte 2026 eine FHIR- Schnittstelle anbieten.

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2.4.4. Serviceplanung und Terminmanagement

Der Kurort wird in die Lage versetzt, Behandlungspläne zu verwalten, medizinische Dienstleistungen und Termine zu buchen und diese mit einem integrierten Kalendersystem zu synchronisieren. Die Plattform ermöglicht eine flexible Planung in Echtzeit sowohl für das Personal als auch für die Patienten. Die Planungssoftware des Kurortes ist aktuell GTP der CompuGroup Medical.

2.4.5. Qualitätskontrolle und Leistungsanalyse

Die Plattform enthält Werkzeuge zur strukturierten Überwachung und Bewertung der Qualität und Kosten des Behandlungsprozesses. Datenanalyse-Dashboards bieten geeignete Auswertungen zur Behandlungsleistung, der Patientenzufriedenheit und der Servicequalität.

Im Sinne der weiteren Entwicklung und Optimierung enthält die Plattform ein geeignetes Befragungstool zur Bewertung der Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität. Ziel ist es, durch strukturierte und regelmäßige Auswertung des Nutzerfeedbacks die Benutzeroberfläche und die abgebildeten Prozesse an den Bedürfnissen der Patienten weiterzuentwickeln.

2.4.6. Telemetrische Gesundheitsdaten

Die Plattform ermöglicht es, von Patienten autorisierte telemetrisch erfasste Gesundheitsdaten, wie z.B. die Herzfrequenz und andere Vitaldaten, darzustellen und auszuwerten. Dies soll dem medizinisch-therapeutischen Team dabei helfen, den Therapieprozess noch individueller und zielgerichteter zu steuern.

  1. Entwicklung und Betrieb der Plattform

Die Plattform ist vom Anbieter zu entwickeln und bereitzustellen. Wenn neue Datenanbieter oder Nutzergruppen hinzukommen, können neue Anforderungen entstehen, die eine technische Weiterentwicklung und Implementierung nötig machen.

Die Entwicklungsphasen müssen im Konzept detailliert herausgearbeitet und dargestellt werden. Eine Testphase von mindestens sechs Monaten ist einzuplanen. Eine Modulare Architektur wird als vorteilhaft angesehen.

Um die Plattform an die genannten Drittsysteme anzuschließen und den erforderlichen Datenverkehr gewährleisten zu können, bietet die Plattform geeignete Schnittstellen, welche im Konzept beschrieben werden sollen. Entsprechende Referenzen sind nach Möglichkeit zu nennen.

  1. Datenverarbeitung und Speicherung

Alle Daten werden unter Einhaltung der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet, gespeichert und gelöscht. Darüber hinaus werden angemessene und dem aktuellen technischen Stand

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entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen durch die Plattform berücksichtigt, die einen sicheren Datenverarbeitungsprozess gewährleisten. Hierzu zählen z.B. die Verschlüsselung der Daten, Multi-Faktor-Authentifizierung und rollenbasierte Zugriffskontrollen. Die verwendeten Standards sollen im Konzept ausführlich beschrieben werden.

Die Plattform soll ein Datenqualitätsmanagement beinhalten. Es soll sichergestellt werden, dass Patientendaten vor dem Hochladen korrekt, vollständig und logisch sind. Ein Validierungsprozess soll die Integrität und Konsistenz der Daten überprüfen. Automatisierte Prüfungen auf fehlende, fehlerhafte oder mehrfach erfasste Informationen soll gewährleisten, dass dem Nutzer eine hohe Datenqualität zur Nutzung bereitsteht.

Die Plattform soll ein cloudbasiertes Datenspeichersystem nutzen, welches sowohl die erforderliche Leistung als auch eine hohe Kosteneffizienz gewährleistet. Zusätzlich soll eine Skalierbarkeit berücksichtigt werden, welche spätere umfangreichere Anforderungen in Form von zunehmenden Nutzerzahlen als auch zusätzlichen Prozessteilnehmern und Destinationen berücksichtigt.

Die Plattform berücksichtigt die aktuellen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes(BFSG), welches auch auf die EN 301 549 (Web- Barrierefreiheit) verweist. Berücksichtigt werden z.B:

• Kontrastreicher Text und gut skalierbare Schriftgrößen • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen • Alternativtexte für Bilder & Multimedia-Inhalte • Sauberer Code für Screenreader • Fehlermeldungen & Formulare in klarer Sprache

  1. Werkzeuge zur Qualitätssicherung und Evaluation

Patienten können ein differenziertes Feedback zu allen Modulen und Leistungen der ambulanten Vorsorgemaßnahme geben, wodurch wertvolle Daten zur Verbesserung der Servicequalität und Wirksamkeit der Maßnahme entstehen.

Die Plattform bietet dem Nutzer Auswertungsmöglichkeiten zur Patientenzufriedenheit, zur Servicequalität, zur Behandlungseffizient, zu Genesungsraten und Wirksamkeit der Therapien. Analysen hierzu werden dem Nutzer in geeigneter Form als Bericht und/oder Dashboard zur Verfügung gestellt, um Verbesserungspotenziale identifizieren und schöpfen zu können.

  1. Zeitliche Projektvorgaben und Projektschritte 6.1. Bereitstellung

Der Zeitraum für die Entwicklung und Implementierung der Plattform endet mit dem 30.09. 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die verschiedenen Module bereits erfolgreich zu testen. Die umfassende Installation und die Konfiguration der Software und die Integrationen mit externen Systemen sind einzurichten.

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6.2. Benutzerschulung

Schulungen werden für alle Benutzergruppen des Kurortes in erforderlichem Umfang auf dem funktionsfähigen System oder einen vollfunktionalen Testsystem durch geschultes und erfahrenes Fachpersonal angeboten. Schulungsmaterialien, einschließlich Benutzerhandbücher und Tutorials, werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

Für die Benutzergruppe der Patienten sind geeignete Nutzungshilfen bereitzustellen.

6.3. Testbetrieb

Für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten sollte ein Testbetrieb erfolgen, bevor die Plattform vollständig an den Nutzer übergeben und in den Regelbetrieb überführt wird.

6.4. Unterstützung und Wartung

Nach der Bereitstellung wird die Plattform durch fortlaufende Wartung und Updates unterstützt. Dies umfasst die Behebung von Fehlern, um die Plattform funktionsfähig und sicher zu halten, und die Berücksichtigung von Benutzerfeedback und das Hinzufügen neuer Funktionen und Benutzer nach Bedarf.

Das Angebot enthält die Kosten für Service und Wartung bis zum Ende des Testbetriebs bzw. bis zur vollständigen Inbetriebnahme/Übergabe. Die Kosten für Service und Wartung darüber hinaus sind detailliert darzustellen. Ebenfalls detailliert darzustellen ist der Support im Störungsfall. Der Support mit definierten Reaktionszeit soll entsprechend der vier Klassifizierungsstufen erfolgen:

  1. kritisch Die Störung hat massive Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und führt zum vollständigen Ausfall kritischer Systeme.

  2. hoch Die Störung beeinträchtigt den Betrieb erheblich, aber es gibt noch funktionierende Alternativen.

  3. mittel Die Störung hat begrenzte Auswirkungen auf den Betrieb.

  4. niedrig Die Störung hat geringe Auswirkungen auf den Betrieb.

  5. Kommunikationskanäle

Die Plattform unterstützt die Kommunikation mit den Nutzern/Patienten für folgende Kanäle:

• E-Mail- und SMS-Benachrichtigungen • Push-Benachrichtigungen auf mobilen Geräten • WhatsApp • nach Möglichkeit Integration von Business-Masseging-Lösungen

  1. Patientendaten

In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Informationen für das Patientenprofil aufgeführt, die zur Verwaltung der Patientendaten, einschließlich persönlicher Daten und Gesundheitsdaten, verwendet werden. Die Angaben sind nach Ermessen des Kurortes

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aufgeführt und beanspruchen, insbesondere im Sinne der Funktionalität der Plattform, keine Vollständigkeit.

8.1. Grundlegende Informationen • Patienten-ID • Fall-Nr. • Maßnahmeart • Vorname • Nachname • Geburtsdatum • Geschlecht • Nationalität • Sprachpräferenz

8.2. Kontaktinformationen • E-Mail • Telefonnummer • Adresse • Stadt • Bundesland/Region • Land • Postleitzahl • Unterkunft während der Maßnahme

8.3. Gesundheitsinformationen • Krankengeschichte • Allergien und Unverträglichkeiten • Aktuelle Medikamente • Chronische Erkrankungen • Behandelnder Arzt am Heimatort • Behandelnder Badearzt während der Maßnahme

8.4. Informationen zur Krankenversicherung • versichert bei welcher Krankenversicherung • Versicherungs-Nr. • Genehmigungszeitraum für die Maßnahme

  1. Mitwirkung des Kurortes 9.1. Anforderungserfassung und Priorisierung

Der Kurort muss die Anforderungen für die Entwicklung und Implementierung der Plattform sammeln und priorisieren, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer ein klares

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Verständnis dafür hat, welche Funktionen und Merkmale für den Kunden von Bedeutung sind.

9.2. Testläufe

Der Kunde muss an Testläufen teilnehmen um sicherstellen zu können, dass die Funktionalität der Plattform vor der Inbetriebnahme gewährleistet ist.

9.3. Teilnahme an Schulungen

Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Personal an den erforderlichen Schulungen teilnimmt, um die Plattform nach der Bereitstellung sicher und effektiv nutzen zu können.

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