Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.11.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Innovationspartnerschaft
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.10.2024
- CPV-Codes
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- Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen (71350000)
- Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
- Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen (76521000)
- Beseitigung von Waffen und Munition (90523100)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 633583-2024
- Verfahrensnummer
- 61a1d43e-4d54-4dac-8012-8ae5fdbfdaf0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), sucht ein Gesamtsystem zur Erkundung, Bergung, Aufbereitung und Entsorgung konventioneller Munitionsaltlasten unmittelbar auf See. Die Anlage soll für Versenkungsgebiete in Nord- und Ostsee entwickelt und gebaut werden; eine feste Größenordnung ist nicht angegeben. Das Verfahren umfasst zunächst eine Definitionsphase zur gemeinsamen Spezifikation und anschließend die Konstruktion und den Bau der Anlage.
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Leistungsbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland (Auftraggeberin), vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), beabsichtigt, einen Auftrag über die Erbringung von Entwicklungsleistungen im Rahmen des Sofortprogramms „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ zu vergeben. Zur Beräumung und Vernichtung von konventionellen Munitionsaltasten in Versenkungsgebieten ist ein Gesamtsystem (Industrieanlage) unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entwerfen, das aus unterschiedlichen Hauptsystemen mit ausgereifter Technik besteht und die Möglichkeit bietet, die Kapazitäten in Zukunft zu steigern. Mit dem Gesamtsystem wird somit die Erkundung, Bergung, Aufbereitung und Entsorgung der Kampfmittel unmittelbar auf See beabsichtigt. Die beabsichtigte Ausschreibung wird als Innovationspartnerschaft durchgeführt. Die Innovationspartnerschaft ist ein spezielles Vergabeverfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Gemäß § 19 Abs. 8 VgV wird die Innovationspartnerschaft entsprechend dem Forschungs- und Innovationsprozess in zwei aufeinanderfolgenden Phasen strukturiert: 1) Einer Forschungs- und Entwicklungsphase (Definitionsphase), in welcher der Liefer- und Leistungsgegenstand mit dem AN definiert und spezifiziert wird. Dadurch wird der Leistungsgegenstand klar und nachvollziehbar formuliert, und 2) einer Leistungsphase, in der die aus der Definitionsphase spezifizierte Leistung (Konstruktion und Bau) erbracht wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen selbst oder durch einen Dritten zu betreiben.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See
Mit dieser Ausschreibung soll der Industrie die Gelegenheit gegeben werden, sich an der Spezifikation des Leistungsgegenstandes zu beteiligen. Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der spätere Leistungsgegenstand durch die gemeinsame Entwicklung und Validierung des Anforderungskatalogs während der Definitionsphase beschrieben und vereinbart wird. Ziel ist es, zum Ende der Innovationspartnerschaft eine Industrieanlage fertiggestellt zu haben und den AG in die Lage zu versetzen, diese gemäß den Anforderungen zu betreiben. Diese übergeordneten Ziele lassen sich entsprechend auf die beiden Phasen der Innovationspartnerschaft folgendermaßen aufteilen: In der 1. Phase der Innovationspartnerschaft nimmt der AG gemeinsam mit dem AN die genaue Definition der Industrieanlage nach einem vorgegebenen Prozess vor. Das Vorgehen orientiert sich dabei an der vorgegebenen Systemstruktur. Das Gesamtsystem beinhaltet Systemelemente, welche mit übergeordneten Systemanforderungen und Beschreibungen vorbereitet sind. Diese Anforderungen gilt es in einem nächsten Schritt der Definitionsphase gemeinsam mit dem AN festzulegen und zu validieren. Damit das Ziel – der Bau einer Industrieanlage – risikominimiert gewährleistet werden kann, bedarf es konkreter Rahmenbedingungen, die einen Übergang in die Leistungsphase (2. Phase) ermöglichen. Das Quality Gate nach der 1. Phase ermöglicht es beiden Parteien (AG und AN), anhand festgelegter Kriterien zu prüfen, ob der Beginn der Leistungsphase erfolgen kann. Im Rahmen der Leistungsphase erfolgt die detaillierte konstruktive und bauliche Umsetzung der Industrieanlage. In der Konstruktionsphase werden die Systemelemente und Subsysteme entworfen, konstruiert und mit technischen Daten vom AN und von den beteiligten Unterauftragnehmern abgesichert. Nach Freigabe der Konstruktion durch den AG wird die Leistungsphase mit dem Bau der Industrieanlage fortgesetzt.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Katalog der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat die entsprechenden Eigenerklärungen (Anlage "C_4_1_Eigenerklärung_zur_Eignung.docx") zu den Ausschlussgründen mit seinem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen. Näheres ist dem Verfahrensbrief 1 (Anlage "C_1_1_VB1_Bewerbungsbedingungen_zum_TNW.pdf"), Kapitel 2.3 zu entnehmen. Die Vergabestelle (ORG-002) behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebots aus dem weiteren Verfahren führen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Entwicklung und Bau einer Industrieanlage zur Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See
- Kriteriums Nr.1 – Preis Definitionsphase (Gewichtung: 20 %); Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Im Rahmen der Zuschlagskriterien Nr. 2 bis Nr. 10 wird das Angebot in qualitativer Hinsicht (Gewichtung: 80 %) bewertet. Bewertet werden in qualitativer Hinsicht die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen, d.h. das jeweilige Konzept bzw. die Anforderungsanalyse und die Auftragswertschätzung (Konstruktion und Bau).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Katalog der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergibt sich aus §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber hat die entsprechenden Eigenerklärungen (Anlage "C_4_1_Eigenerklärung_zur_Eignung.docx") zu den Ausschlussgründen mit seinem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen. Näheres ist dem Verfahrensbrief 1 (Anlage "C_1_1_VB1_Bewerbungsbedingungen_zum_TNW.pdf"), Kapitel 2.3 zu entnehmen. Die Vergabestelle (ORG-002) behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebots aus dem weiteren Verfahren führen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 665279-2026
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