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Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
VgV-Verfahren:
Dienstleistungsvertrag
- Werbeflächenbranding RMCC -
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Dienstleistungsvertrag (ZVB-D)
Auftraggeberin: Wiesbaden Congress & Marketing GmbH Kurhausplatz 1 D - 65189 Wiesbaden
(Nachfolgend „Auftraggeberin“ genannt)
Vergabestelle: TriWiCon Einkauf/Grünflächenmanagement Kurhausplatz 1 D - 65189 Wiesbaden
Verfahrensbetreuer: WiBau Gesellschaft mbH Konrad-Adenauer-Ring 11 D - 65187 Wiesbaden
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Wiesbaden Congress & Marketing GmbH VgV-Verfahren: Dienstleistungsrahmenvertrag - Werbeflächenbranding RMCC - Anlage Zusätzliche Vertragsbedingungen Dienstleistungsvertrag (ZVB-DR)
Dienstleistungsvertrag
- Werbeflächenbranding RMCC -
Vertragsnummer 2026-_______
zwischen
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH Kurhausplatz 1 65189 Wiesbaden
vertreten durch die Geschäftsleitung,
Herr / Frau xx Herr / Frau xx nachfolgend „Auftraggeberin“ genannt,
und
XXX Straße Hausnummer PLZ Ort
vertreten durch den/die Inhaber(in)/Geschäftsführer(in)
Herr / Frau xx Herr / Frau xx nachfolgend „Auftragnehmer1“ genannt,
wird folgende vertragliche Vereinbarung getroffen:
Präambel
Der TriWiCon - Eigenbetrieb der LH Wiesbaden - ist Eigentümerin der Veranstaltungsstätten Kurhaus Wiesbaden mit den Kurhaus Kolonnaden, das Jagdschloss Platte und das RheinMain CongressCenter (RMCC). Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WICM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb der Veranstaltungshäuser RheinMain Con- gressCenter, Kurhaus Wiesbaden mit Kolonnaden und Jagdschloss Platte und verschiedener Märkte und Events im Stadtgebiet von Wiesbaden. Das 1907 erbaute Kurhaus Wiesbaden ist ein neoklassizistisches Bauwerk und Wahrzeichen der hessischen Landeshauptstadt, verbindet historische Architektur mit modernstem Komfort. Es verfügt über 9 Veranstaltungsräume zzgl. Tagungsbüros verschiedener Größen. Die angren- zenden Kurhaus–Kolonnaden verfügen über 3 weitere Veranstaltungsräume. Die Gesamtveran- staltungsfläche von Kurhaus und Kolonnaden beträgt ca. 3500 m². Pro Jahr werden bis zu 430 Veranstaltungen verschiedenster Größen, von kleinen Tagungen mit wenigen Teilnehmern bis hin zu Open-Air-Konzerten mit mehreren tausend Gästen durchgeführt.
1 Hinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und gelten für alle Geschlechterformen
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Das Jagdschloss Platte ist eine restaurierte historische Schlossruine mit besonderer Geschichte und eindrucksvoller architektonischer Gestaltung. Auf zwei Veranstaltungsgeschossen (Erd- und Obergeschoss mit ca. 660 m²), die durch eine doppelseitige Wendeltreppe verbunden sind, können durch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten die unterschiedlichsten Raumkonzepte umsetzt werden. Im Rahmen des durchgeführten Vergabeverfahrens gab der/die XXX das wirtschaftlichste An- gebot ab, auf welches die WICM den Zuschlag erteilt hat. Die WICM überträgt somit der/die XXX die in der Leistungsbeschreibung dargelegten Leistun- gen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
§ 1 Gegenstand des Vertrages (1.) Mit dem vorliegenden Vertrag wird die Entwicklung, Produktion, und Anbringung und Ent- fernung von kundenspezifischem Werbeflächen-Branding für Veranstaltungen Kongres- sen vorwiegend in der Veranstaltungsstätte RMCC, aber auch optional im Kurhaus mit Ko- lonnaden und Jagdschloss Platte sowie für Marketingmaßnahmen im Stadtgebiet von Wiesbaden geregelt. (2.) Der Auftragnehmer erbringt in bzw. an den Vertragsobjekten sämtliche in der Leistungs- beschreibung (Anlage) näher beschriebenen Dienstleistungen Die genauen Arbeitsum- fänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezi- fiziert.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers (1.) Die Leistungen des Auftragnehmers sowie Leistungszeiträume und –ort sind in der Leis- tungsbeschreibung definiert. Die Leistungsbeschreibung (Anlage) ist ebenso Vertragsbe- standteil wie das Angebotsschreiben (Anlage). (2.) Der Auftragnehmer hat die von der Auftraggeberin erlassenen oder zu erlassenden Haus- ordnungen zu beachten. (3.) Die Zeiten, in denen die jeweiligen Leistungen regelmäßig zu erbringen sind, bestimmen sich nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Fehlt es an einer entsprechenden Vorga- be, bestimmt die Auftraggeberin die konkrete Leistungszeit. Wünsche der Auftraggeberin nach abweichenden Leistungszeiten in Einzelfällen, hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. (4.) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, die für die vertragsgegenständli- chen Leistungen eingesetzt werden sollen, vor Leistungsbeginn einzuarbeiten. Die Ein- weisungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 3 Vergütung des Auftragnehmers (1.) Der Auftragnehmer erhält für die vertragsgegenständlichen Leistungen die vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. (2.) Erbrachte Leistungen stellt der Auftragnehmer jeweils spätestens 2 Tage nach Veranstal- tungsende in Rechnung. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Eingang nach Eingang einer ordnungsgemäßen und nachprüfbaren Rechnung bei der Auftragge- berin. (3.) Arbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind, hat die Auftraggeberin nur zu vergüten, wenn diese besonders und schriftlich vereinbart sind. (4.) Sämtliche vereinbarten Entgelte sind bis 2 Jahre fest vereinbart. (5.) Eine Veränderung der Vergütung ist erstmals nach einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten und aufgrund tariflicher Lohnsteigerungen und nachgewiesener Materialpreissteigerung möglich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Preisanpassungen für eine mögliche Lauf- zeitverlängerung spätestens 6 Monate vor Ablauf der Preisbindungsfrist an die Auftragge- berin in Textform zu kommunizieren. Andernfalls gelten die bis dato vereinbarten Preise für die jeweilige Laufzeitverlängerung als vereinbart.
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§ 4 Einsatz von Nachunternehmer (1.) Soweit der Auftragnehmer Nachunternehmer zur Leistungserbringung beauftragt, sind nur die der Auftraggeberin bekannten Nachunternehmer zulässig. Bei Verstoß kann die Auf- traggeberin den Vertrag sofort außerordentlich kündigen. (2.) Sollte während der Vertragslaufzeit die Art und Weise der Leistungserbringung einen den Vertragsparteien unbekannten Nachunternehmer erfordern, so ist dies durch den Auftrag- nehmer bei der Auftraggeberin rechtzeitig anzuzeigen. Die Eignungsfähigkeit des Nachun- ternehmers ist hinreichend darzulegen und von der Auftraggeberin zu gestatten. Eine will- kürliche Ablehnung eines Nachunternehmers durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen. § 5 Haftung (1.) Der Auftragnehmer haftet für alle durch ihn oder durch seine Beauftragten verursachten Personen- Sach- und Vermögensschäden, die bei der Erfüllung oder bei Gelegenheit der Erfüllung der Vertragspflichten entstehen, selbst und unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften. (2.) Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin von allen Ansprüchen Dritter, die durch das Verhalten oder die Tätigkeit seiner Arbeitskräfte oder der durch ihn Beauftragten, verur- sacht werden, freizustellen. (3.) Der Auftragnehmer hat zur Deckung seiner in den vorstehenden Absätzen übernomme- nen Verpflichtungen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder das Bestehen einer derartigen Versicherung ebenso wie die laufende ordnungsgemäße Entrichtung der Prä- mien zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen nachzuweisen. Soweit die Haftpflichtversiche- rung des Auftragsnehmers im Ausland abgeschlossen wurde, ist darzulegen, dass eine Wirksame Schadensübernahme in Deutschland erfolgt. (4.) Die Risiken müssen bis zu folgenden Höhen abgedeckt sein: • für Personen- und Sachschäden 5.000.000 € • für Vermögensschäden 250.000 € • für das Abhandenkommen der den Versicherungsnehmer oder seiner Angestellten zur Leistungsdurchführung überlassenen Schlüssel bis zu 250.000 € (Mitversichert sind im Rahmen der genannten Deckungssummen auch die Kosten für eine eventuell notwendig werdende Neuerung, der zu einer Schlüsselanlage gehören- den Schlüssel) (5.) Die Auftraggeberin übernimmt keinerlei Haftung für Diebstähle und sonstige Schäden im Hinblick auf die in den zu überwachenden Räumlichkeiten befindlichen Sachen oder Wertgegenstände. (6.) Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, den Vertrag vollumfänglich zu erfüllen, so ist der hieraus entstandene Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Die Geltendmachung von wei- tergehenden Schäden bleibt der Auftraggeberin vorbehalten.
§ 6 Vertreter (1.) Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer benennen zu Vertragsbeginn neben den Mit- gliedern der Geschäftsleitung/Betriebsleitung die jeweiligen von ihr betrauten Mitarbeitern zu vertretungsberechtigen Ansprechpartner. (2.) Statusänderungen sind dem Vertragspartner zeitnah mitzuteilen.
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§ 7 Laufzeit und Kündigung (1.) Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.05.2027 (voraussichtlich) und endet am 30.04.2029 (voraussichtlich). (2.) Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlän- gert er sich automatisch, jeweils um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt des jeweili- gen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen. (3.) Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag zu verlängern. Die maximale Vertragslauf- zeit beträgt vier Jahre. (4.) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Laufzeit und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz) her- leiten. (5.) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§ 648 a BGB). (6.) Das Recht zur freien Kündigung richtet sich nach § 648 BGB. (7.) Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Vertragsanpassungen und/oder Leistungsausfall aufgrund einer übergeordneten rechtlichen Verordnung (1.) Der Auftragnehmer und die Auftraggeberin werden von ihren Leistungspflichten direkt entbunden, wenn aufgrund einer übergeordneten rechtlichen Verordnung oder behördli- chen Anordnung die Leistung nicht abgerufen werden darf. (2.) Die Auftraggeberin ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, den Einzel-Auftrag zu stornie- ren (Sonderkündigungsrecht), wenn -auch ohne Vorliegen einer übergeordneten rechtli- chen Verordnung oder behördlichen Anordnung- begründete Anhaltspunkte dafür vorlie- gen, dass die Leistungsdurchführung ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinheit, für die Teilnehmenden oder für die Auftraggeberin darstellt. (3.) In den vorstehenden Fällen erhält der Auftragnehmer eine Vergütung wie nach Entschädi- gungs- und Stornokonzept vereinbart. (4.) Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Leistungserbringung besteht nicht.
§ 9 Sonstige Vereinbarungen (1.) Der Vertrag wird für die Vertragspartner mit folgenden Vertragsbestandteilen je einfach gefertigt. a. Die Regelungen des vorliegenden Vertrages b. Angebot des Auftragnehmers vom XX.XX.2025 einschl. allen Anlagen (2.) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers finden keine – auch keine nachrangige – Anwendung. (3.) Für alle im Rahmen des Vertragsgegenstands erbrachten Leistungen gelten ausschließ- lich die Bestimmungen dieses Vertrages und die im Vergabeverfahren und der Leistungs- beschreibung genannten Bedingungen zur Erbringung der Dienstleistung. Beide Ver- tragsparteien widersprechen ausdrücklich allen sonstigen, in diesem Vertrag nicht ge- nannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils anderen Teils. (4.) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des jeweils anderen Vertragspartners auf Dritte übertragen oder zur Ausübung überlassen werden. (5.) Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. (6.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
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(7.) Die Vertragspartner vereinbaren über den Inhalt dieses Vertrags Stillschweigen zu bewah- ren, soweit nicht zur Vertragsdurchführung eine Offenbarung an Dritte erforderlich ist oder gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendi- gung dieses Vertrages. Die Vertragspartner werden ihren Angestellten und Subunterneh- mern entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
§ 10 Datenschutz (1.) Hat der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogener Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, wird er das Bundesdatenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sowie sonstige einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmun- gen (DSGVO) beachten, seine Erfüllungsgehilfen auf das Datengeheimnis verpflichten, erforderliche Maßnahmen zur Datensicherung mit der Auftraggeberin abstimmen und es der Auftraggeberin ermöglichen, die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen zu über- prüfen. (2.) Der Auftragnehmer wird sämtliche Informationen, Unterlagen und Materialien, die er im Zusammenhang mit der Leistung von der Auftraggeberin erhält, ausschließlich zur Erbrin- gung der Leistung verwenden. Solange und soweit solche Informationen, Unterlagen oder Materialien nicht allgemein bekannt sind oder die Auftraggeberin einer Bekanntgabe nicht schriftlich zugestimmt hat, wird der Auftragnehmer diese, sowie den Inhalt dieses Vertra- ges zeitlich unbegrenzt vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. (3.) Eine Weitergabe solcher Informationen, Unterlagen oder Materialien an Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers ist nur in dem Umfang gestattet, in dem dies zur Durchführung der Leistung unabdingbar ist, wobei den Erfüllungsgehilfen Vertraulichkeitsverpflichtungen aufzuerlegen sind, die diesem Abschnitt entsprechen.
§ 11 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verpflichtungen ist Wiesbaden.
§ 12 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Vertragslücke enthalten, so bleibt er im Übrigen wirksam. An Stelle der nichtigen, unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Rege- lung treten, die ihm den wirtschaftlichen Sinn und Zweck nach am nächsten kommt und rechts- wirksam ist.
Auftraggeber Wiesbaden, den _________.2026 Wiesbaden, den _________.2026
........................................................ .......................................................... Herr / Frau xx, Prokurist/Prokuristin Herr / Frau xx, Geschäftsführer
Auftragnehmer XX, den _________.2025
........................................................ Herr/Frau NN, …....
Anlagen Angebot des Auftragnehmers vom XX.XX.2026 einschl. allen Anlagen
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