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VERGABEVERFAHREN 2026-VgV-TWC-WB-2
ANLAGE: DAT
INFORMATION ZUR DATENERHEBUNG GEM. ARTIKEL 13 UND 14 DSGVO
Bieter werden gebeten, diese Datenschutzerklärung - falls erforderlich - an Referenzgeber weiterzugeben.
Im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens speichern und verarbeiten wir personenbezogene Daten. Dies betrifft insbesondere die Namen des Unterzeichners des Angebots, Kontaktdaten von Mitarbeitenden des Bewerbers/Bieters und von Referenzgebern sowie Firmenbezeichnungen, die auf den Namen lebender natürlicher Personen lauten. Vorstehend genannte Daten werden von uns zur Durchführung des Verfahrens, insbesondere zur Eignungsprüfung, sowie erforderlichenfalls zu Vertragszwecken und zur Auftragsdurchführung verwendet. Vor einer möglichen Zuschlagserteilung fragen wir ab einem Auftragswert von 30.000 € ohne Umsatzsteuer im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab, ob Eintragung über Ihr Unternehmen vorliegen.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 c DSGVO i.V.m. den vergaberechtlichen Pflichten zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere zur Durchführung einer Eignungsprüfung. Die Verarbeitung kann ferner auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 e DSGVO i.V.m. § 3 HDSIG i.V.m. den vergaberechtlichen Bestimmungen (z. B. GWB, VGV, VOB/A, UVGO, § 6 WRegG) gestützt werden. Sofern die von der Datenverarbeitung betroffene Person unser Vertragspartner wird und die Verarbeitung für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, ist die Verarbeitung auch nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 b DSGVO zulässig.
Die Aufbewahrungsfrist für Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem ein Teilnahmeantrag bzw. ein Angebot eingereicht wurde. Soweit personenbezogene Daten auch zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeichert werden, kommt im Einzelfall möglicherweise eine längere Aufbewahrung in Betracht.
Die Daten unterliegen den vergaberechtlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen. Eine Weitergabe ist an interne Revisions- und Kontrollinstanzen, an interne oder externe Rechts- und Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie im Rahmen von Aktenübersendungen an Gerichte, Vergabekammern oder sonstige Vergabenachprüfungsstellen möglich.
Betroffenen Personen stehen die in der DSGVO enthaltenen Betroffenenrechte zu. Diese sind das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art 16 DSGVO), auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO) und auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Es besteht außerdem ein Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO steht betroffenen Personen ein Recht zum Widerspruch zu.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die ausschreibende Stelle dieser Vergabe. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter worms@gdsm.de oder 06421/8041310.
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