[Seite 1]
Eigenerklärung über Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Name des Unternehmens
Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt ( § 3 Abs. 2 VergStatVO (in Verbindung mit Anlage 8) über folgende Definition:
Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis zu 2 Millionen Euro Umsatz
Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen
Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen
Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz
Mit der Ausfüllung und elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.