2025_Eigenerklärung über Größe des Wirtschaftsteilnehmers.pdf

Entwicklung eines neuen Corporate Designs für die Universität Greifswald

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 10:39 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung über Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Name des Unternehmens

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt ( § 3 Abs. 2 VergStatVO (in Verbindung mit Anlage 8) über folgende Definition:

Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis zu 2 Millionen Euro Umsatz

Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen

Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen

Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Mit der Ausfüllung und elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über den Vergabemarktplatz zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.

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