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Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Bevollmächtigung zur Durchführung von Kontrollen Gleichzeitig bevollmächtige ich im Falle der Auftragserteilung den Auftraggeber oder die andere Stelle nach § 15 Abs. 1 Satz 2 TVgG M-V, Kontrollen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TVgG M-V durchzuführen. Für diese Kontrollen hält mein Unternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen bereit. Auf Verlangen der prüfenden Stelle lege ich diese vor oder übermittle sie elekt- ronisch. Auf Befragen erteilt mein Unternehmen Auskünfte zu den Unterlagen. Dies umfasst insbesondere Entgelt- und Meldeunterlagen, Aufzeichnungen und andere Ge- schäftsunterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Entlohnung sowie Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden hervorgehen oder abgeleitet werden kön- nen. Mein Unternehmen wird personenbezogene Beschäftigtendaten in den Unterla- gen anonymisieren. Die Anonymisierung wird aufgehoben, soweit die prüfende Stelle konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß darlegt. Meine Arbeitnehmenden weise ich auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hin. Ich verpflichte mich, mit meinen Nachunternehmern entsprechende Regelungen zu vereinbaren.
- Vereinbarung von Vertragsstrafen Mein Unternehmen verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die oben genannten Obliegenheiten eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5%, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 10% des Auftragswertes zu zahlen. Mit meinen Nachunternehmern vereinbare ich entsprechende Regelungen. Ist die verhängte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag meines Unternehmens auf einen angemessenen Eurobetrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Zweifachen des Betrages liegen, den ich als Auftragnehmer durch den Verstoß gegen diese vereinbarten Pflichten zur Zahlung von Arbeitsentgelten eingespart habe.
- Fristlose Kündigung Die schuldhafte Nichterfüllung der nach Maßgabe der oben genannten Obliegenheiten durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auf-traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Mitteilungspflichten Sofern mein Unternehmen andere Unternehmen vertraglich zur Einhaltung der Pflich- ten nach Maßgabe der Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen verpflichtet hat, habe ich dem öffentlichen Auftraggeber festgestellte Verstöße gegen diese Pflichten und den begründenden Sachverhalt mitzuteilen.
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- Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren Ich wurde auf folgende Möglichkeit vom Ausschluss von der Teilnahme am Vergabe- verfahren hingewiesen: Alle Unternehmen, die schuldhaft gegen Pflichten nach Maß- gabe der Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen verstoßen haben, sollen für eine Dauer von bis zu drei Jahren von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft der öffentliche Auftraggeber.
Datum, Unterschrift des Bieters und Name der erklärenden Person
Hinweis: bei elektronisch übermittelter Erklärung in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben.