2025_Eigenerklaerung_zur_Anfrage_Wettbewerbsregister.pdf

Entwicklung eines neuen Corporate Designs für die Universität Greifswald

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 10:39 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung zur Abfrage Wettbewerbsregister

Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro (netto) besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers über die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigenden Ausschlussgründe (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister.

Der Bieter erteilt folgende Angaben für die o.g. Abfrage:

Name der Firma
Sitz der Firma:
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Rechtsform (bitte entsprechendes eindeutig markieren)RegisterartNummer der
Eintragung und
Registergericht
☐Offene Handelsgesellschaft ☐Kommanditgesellschaft ☐OHG, KG ohne nat. Person als pers. haftenden Gesellschafter (GmbH & Co KG) ☐Europäische wirtschaftliche InteressengemeinschaftHRA
☐Aktiengesellschaft ☐Kommanditgesellschaft auf Aktien ☐Gesellschaft mit beschränkter Haftung ☐Europäische GesellschaftHRB

Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel

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