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BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
für europaweite Vergabeverfahren (VgV)
Stand 12. Januar 2026
Kontakt Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
ZS B 1 – Zentrale Vergabestelle ZentraleVergabestelle@senbjf.berlin.de
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines ........................................................................................................................................... 3
1.1 Auftraggeber ............................................................................................................................... 3
1.2 Einschlägige Rechtsvorschriften ............................................................................................... 3
1.3 Anwendung der eVergabe ........................................................................................................ 3
1.4 Auskünfte/Bieterfragen .............................................................................................................. 4
2 Verfahrenssprache ............................................................................................................................... 4
3 Hinweise für die Angebotsabgabe ..................................................................................................... 4
3.1 Angebotsgrundlagen.................................................................................................................. 4
3.2 Elektronische Angebotsabgabe................................................................................................ 5
4 Preisangaben ........................................................................................................................................ 6
5 Bewerber-/Bietergemeinschaft .......................................................................................................... 6
6 Nebenangebote.................................................................................................................................... 7
7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ............................................. 7
7.1 Unteraufträge .............................................................................................................................. 7
7.2 Eignungsleihe .............................................................................................................................. 8
8 Eignung .................................................................................................................................................. 9
8.1 Eignungsanforderungen ............................................................................................................. 9
8.2 Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) ......................................................................... 9
9 Prüfung und Wertung der Angebote ............................................................................................... 10
9.1 Angebotsprüfung ..................................................................................................................... 10
9.2 Aufklärung von Angaben und Nachforderung von Unterlagen ......................................... 10
9.3 Angebotswertung und Zuschlagserteilung ........................................................................... 11
10 Geheimwettbewerb/Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen .......................................... 11
11 Informationspflicht des Bieters ................................................................................................... 11
12 Datenschutz .................................................................................................................................. 11
13 Gesetzestexte ............................................................................................................................... 12
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1 Allgemeines
1.1 Auftraggeber
Auftraggeber ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (nachfolgend SenBJF) Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
1.2 Einschlägige Rechtsvorschriften
Der Auftraggeber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Auftragsvergabe erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der Vergabeverordnung (VgV) auf der Grundlage der Richtlinie 2014/24/EU. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben; er unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Auf § 63 VgV wird verwiesen. Eine Aufhebung der Ausschreibung sowie deren Gründe und ggf. die Absicht, ein neues Vergabeverfahren betreffend den Bedarf durchzuführen, werden den Bietern mitgeteilt.
1.3 Anwendung der eVergabe
Die SenBJF führt das gesamte Vergabeverfahren mittels der Vergabeplattform des Landes Berlin inkl. iTWO tender (dem Firmenportal zur Berliner Vergabeplattform) durch.
Die gesamte Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Unternehmen von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Auch Änderungsmitteilungen, evtl. Nachforderungen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden elektronisch übermittelt. Umgekehrt müssen Bieter ihre Angebote sowie alle Fragen und Hinweise zum Verfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts elektronisch über die Vergabeplattform einreichen. Eine anderweitige Kommunikation, zum Beispiel per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief ist nicht zulässig.
Sämtliche Vergabeunterlagen stehen zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung uneingeschränkt, vollständig, gebührenfrei und ohne Registrierung den Bietern auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Bieter werden allerdings gebeten, sich schnellstmöglich auf der Vergabeplattform zu registrieren, damit sie an der Bieterkommunikation teilnehmen und über mögliche Änderungen informiert werden können. Spätestens für die Angebotsabgabe ist eine (kostenlose) Registrierung zwingend erforderlich. Hinweise hierzu finden Sie unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/registrierung/ (Link in Internet-Browser kopieren).
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1.4 Auskünfte/Bieterfragen
Bieterfragen fachlicher Art bzw. Fragen zum Inhalt der Ausschreibung (Fragen zu den Vergabeunterlagen, Fristen) sind ausschließlich unter Verwendung der o.g. elektronischen Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten und werden von dieser beantwortet.
Bieterfragen sind nach § 20 Abs. 3 VgV rechtzeitig einzureichen. Sie gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 8 Tage vor Angebotsfrist über die o.g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im vorgenannten Sinne eingehen, werden in der Regel nicht beantwortet.
Der Auftraggeber wird im Übrigen die rechtzeitig erbetenen Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen interessierten Unternehmen gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt.
Fragen bzw. die entsprechenden Antworten werden im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil.
Technische Fragen zum Bieterportal iTWO tender werden vom technischen Support beantwortet:
| itwo-tender-hotline@rib-software.com € 00900 – 11 44 33 0 | Mo – Do: 8:00 – 18:00 Uhr Fr: 8:00 – 16:00 Uhr Für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz / Mobilfunktarife können abweichen) | |||
|---|---|---|---|---|
| RIB Software SE | ||||
| Josef-Orlopp-Str.38 | ||||
| 10365 Berlin |
Zusätzlich steht den Bietern auf der Bieterplattform iTWO tender bei den ersten Schritten ein virtueller Assistent sowie ein Support-Chat für weitere Hilfestellung zur Verfügung.
2 Verfahrenssprache
Verfahrenssprache ist deutsch.
Jegliche Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Alle von Bietern eingereichten Unterlagen (Angebote, deren Anlagen, eventuelle Berichtigungen, Aufklärungen, Nachreichungen etc.), sind in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
3 Hinweise für die Angebotsabgabe
3.1 Angebotsgrundlagen
Es werden nur elektronische Angebote in Textform nach § 126 b BGB akzeptiert. Hierfür müssen alle in Textform geforderten Erklärungen des Bieters bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) den Vor- und Nachnamen oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung eindeutig erkennen lassen.
Für das Angebot ist das von der Vergabestelle vorgegebene Formblatt „Wirt 213 – Angebotsschreiben“ zu verwenden.
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Die von der Vergabestelle vorgegebene Fassung der Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.
Das Angebot muss vollständig sein. Es muss alle geforderten Preise sowie die geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
Alle zum Angebot gehörenden Anlagen müssen dem Angebot eindeutig zugeordnet sein. Berichtigungen und Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein und sind in der gleichen Art wie das ursprüngliche Angebot einzureichen. Darüber hinaus darf ein Angebot nicht unter einem Vorbehalt oder einer Bedingung stehen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot in der für die Einreichung vorgesehenen Form zurückgezogen und bei Bedarf neu eingereicht werden.
Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich gehalten werden, können diese den Angebotsunterlagen beigefügt werden. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen führen.
Änderungen und Zusätze in den von der Vergabestelle bereitgestellten Vergabeunterlagen sind seitens der Bieter nicht zulässig und können zum Ausschluss führen.
Sind Muster Proben, Modelle oder andere, nicht zusammen mit dem Angebot einzureichende Angebotsbestandteile gefordert, können diese getrennt vom Angebot unter Einhaltung der Angebotsfrist eingesandt oder abgegeben werden. Muster müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein; die Zuordnung zu den sie betreffenden Teilen des Angebotes muss eindeutig sein.
Das Beilegen von Prospektmaterial, Gesetzes- und Verordnungstexten, Verwaltungsschreiben oder ähnlichen Dokumenten, soweit von der Vergabestelle nicht gefordert, bitten wir zu unterlassen.
Kosten für die Angebotserstellung werden vom Auftraggeber nicht übernommen, es sei denn, dies ist im Ausnahmefall in den Vergabeunterlagen explizit geregelt.
3.2 Elektronische Angebotsabgabe
Die Bieter loggen sich in ihren Bieterbereich der Vergabeplattform Berlin auf dem Firmenportal iTWO tender ein und laden die Vergabeunterlagen in ein lokales Verzeichnis ihres Rechners (bitte keinen Speicherort in einem Netzwerk oder einer Cloud verwenden und die vorgegebenen Dateinamen nicht verändern).
Sie füllen die Vergabeunterlagen über das von RIB bei der Registrierung mitgelieferte kostenfreie Programm ava-sign (offline) aus. Die Nutzung der aktuellen Version des Bieterclients ava-sign ist hierfür notwendig.
Mit der Unterstützung des Abgabeassistenten des Programms ava-sign signieren und verschlüsseln die Bieter ihre Angebotsunterlagen und laden diese sicher und vor fremden Zugriffen geschützt auf die Vergabeplattform. Im Fall eines technischen Problems haben Bieter die Möglichkeit die unter Punkt 1.4. benannte Auskunftsstelle zu kontaktieren.
Die bietenden Unternehmen erhalten eine Bestätigung über den Eingang ihres Angebots, damit ist ihr Angebot verbindlich abgegeben.
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Die Anlage IV 2121 / V 2121 / Wirt-2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform dient der Hilfestellung bei der Übermittlung von Angeboten sowie dem generellen Umgang mit der Plattform.
4 Preisangaben
Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes an der entsprechenden Stelle im Preisblatt einzutragen.
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote dann berücksichtigt, wenn sie in den Vergabeunterlagen (insb. in den vertraglichen Regelungen oder im Preisblatt) vorgegeben sind. Ist ein entsprechender Preisnachlass nicht vorgegeben, oder wird ein höherer als der vorgegebene Nachlass gewährt, wird dies bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
5 Bewerber-/Bietergemeinschaft
Sofern entsprechende wirtschaftliche und kaufmännische Gründe gegeben sind, können Bewerber/Bieter sich zu Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe/BieGe) zusammenschließen.
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist in eine kurze Begründung einzureichen, aus welchen (kaufmännischen oder technischen) Gründen eine BewGe/BieGe eingegangen wird anstelle einer alleinigen Bewerbung/Abgabe eines Angebots.
Die nachträgliche Bildung von BewGe/BieGe nach Einreichung des Teilnahmeantrags/Abgabe des Angebots ist jedoch unzulässig.
BewGe/BieGe dürfen grundsätzlich nur ein/en Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. Parallele Teilnahmeanträge/Angebote (als eigenständiger Bewerber/Bieter und zugleich als Mitglied einer BewGe/BieGe) sind grds. unzulässig.
BewGe/BieterGe stehen Einzelbewerbern/-bietern gleich. Sie werden beide zusammen als Bewerber/Bieter bezeichnet.
Für die Mitglieder von BewGe/ BieGe sind die formalen Bedingungen durch jedes Mitglied zu erfüllen.
Die BewGe/BieGe hat mit ihrem Angebot die Erklärung „Wirt-238 Bieter-/Bewerber- gemeinschaft“ aller Mitglieder abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
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• aus welcher hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • aus welcher hervorgeht, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist daneben für jedes Mitglied die Erklärung „Wirt-124 Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen“ einzureichen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
Von allen Mitgliedern ist außerdem die Erklärung in „Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“ dem Angebot beizufügen.
6 Nebenangebote
Nebenangebote müssen in der Bekanntmachung zugelassen sein.
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden. Im Übrigen müssen die Nebenangebote im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe durch den Bieter nachzuweisen.
Das bietende Unternehmen hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
Soweit das bietende Unternehmen eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat es im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
Nebenangebote, die den o.g. Bedingungen nicht entsprechen, werden vor der Wertung ausgeschlossen.
7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt das bietende Unternehmen, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in der Erklärung „Wirt-235 Unteraufträge/ Eignungsleihe“ zu benennen und seinem Angebot beizufügen. Es hat den Namen, die gesetzliche Vertretung sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben.
7.1 Unteraufträge
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots bzw. des Teilnahmeantrages Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben und, Seite 7 von 12
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falls zu diesem Zeitpunkt schon zumutbar, spätestens aber vor Zuschlagserteilung, die anderen Unternehmen zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen die Erklärung „Wirt-235 Unteraufträge/Eignungsleihe“ zu verwenden.
Ferner muss der Bieter mit der Erklärung „Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen die Erklärung „Wirt-124 Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen“ einzureichen.
Das bietende Unternehmen hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7.2 Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes/des Teilnahmeantrages benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten in der Erklärung „Wirt-235 Unteraufträge/Eignungsleihe“ anzugeben.
Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen und im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften. Hierfür ist die Erklärung „Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ zu verwenden.
Betrifft die Inanspruchnahme von Kapazitäten eines Dritten die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, z. B. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung, so muss der Eignungsleihgeber die betreffenden Leistungen tatsächlich auch erbringen. In diesen Fällen ist das betreffende Unternehmen vom Bieter oder vom Mitglied der Bietergemeinschaft als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen.
Mit dem Angebot/dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen die Erklärung „Wirt-124 Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen“ einzureichen.
Außerdem hat der Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot/dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Das bietende Unternehmen hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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8 Eignung
8.1 Eignungsanforderungen
Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Nachfolgende Eignungskriterien können über die „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt-124)“ hinaus in dem Vergabeverfahren festgelegt werden.
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Sie sind von den Bewerbern/Bietern zu erfüllen und grundsätzlich durch entsprechende Eigenerklärungen zu belegen.
Die Vorlage bestimmter Nachweise oder gleichwertiger Dokumente kann in Ausnahmefällen durch den Auftraggeber gefordert werden.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist der Nachweis der Eintragung in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der Industrie- und Handelskammern bzw. dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Mit der Erklärung „Wirt-124 Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen“, versichert die unterzeichnende Person, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
8.2 Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den geforderten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Der Leitfaden zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ist unter folgendem Link nachzulesen:
• https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen- europaeischen-eigenerklaerung.html
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9 Prüfung und Wertung der Angebote
9.1 Angebotsprüfung
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden alle eingegangenen Angebote von zwei Vertretern des Auftraggebers geöffnet. Sodann werden alle Angebote entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften geprüft.
Bieter werden vom weiteren Verfahren insbesondere dann ausgeschlossen, sofern
• sie ihr Angebot nicht form- oder fristgerecht eingereicht haben; • der Preis ungewöhnlich niedrig erscheint und auch nach Aufklärung des Bieters in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht; • ein begründeter Verdacht der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen besteht. Bei begründetem Verdacht wird Anzeige erstattet.
9.2 Aufklärung von Angaben und Nachforderung von Unterlagen
Aufklärung
Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen fordert die Vergabestelle den betreffenden Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Aufklärung bzw. Plausibilisierung seiner Angaben auf.
Nachforderung
Die Vergabestelle kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweis, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle des Fehlens bewertungsrelevanter Angaben, insbesondere von Preisen, erfolgt grundsätzlich ein zwingender Ausschluss des Bieters.
Es liegt klarstellend im Ermessen des Auftraggebers, zu entscheiden, ob er – sofern dies wie in den vorherigen Absätzen beschrieben zulässig ist – Unterlagen nachfordert (§ 56 VgV). Der Auftraggeber wird grundsätzlich eine Nachforderung auf diejenigen Bieter beschränken, deren Angebote nach einer Vorabprüfung eine realistische Chance auf den Zuschlag haben.
Ausschluss bei nicht vollständiger oder fristgemäßer Rückmeldung
Angaben oder Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe im Rahmen der Aufklärung oder Nachforderung verlangt werden, sind bis zum von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig und fristgerecht vorgelegt, erfolgt grundsätzlich der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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9.3 Angebotswertung und Zuschlagserteilung
Ein geeignetes Angebot kann nach folgenden Kriterien bewertet werden:
• allein nach dem Preis gemäß der Anlage Preisblatt/ Leistungsverzeichnis, • allein nach den Lebenszykluskosten
oder
• nach dem Preis und leistungsbezogenen Kriterien, wie z.B. Qualität, Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, Kundendienst und technische Hilfe sowie Lieferbedingungen gemäß Angabe in der Leistungsbeschreibung
Die Zuschlagskriterien werden in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen angegeben.
Bei Verhandlungsverfahren mit oder ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb gilt: Sofern in der jeweiligen Bekanntmachung angegeben, behält sich der öffentliche Auftraggeber das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote (Erst-Angebote) zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bei allen weiteren Verfahrensarten sind inhaltliche Verhandlungen nicht gestattet bzw. unzulässig.
Der Vertrag kommt durch Zuschlagserteilung automatisch zu den in dieser Ausschreibung und den Anlagen enthaltenen Bedingungen zustande.
Die Vergabestelle gibt die erfolgte Zuschlagserteilung gemäß § 39 VgV bekannt.
10 Geheimwettbewerb/Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Während des gesamten Verfahrens gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist sowie gegebenenfalls darüber, wie die eigenständige Abgabe von Angeboten innerhalb des Verbunds sichergestellt wird.
11 Informationspflicht des Bieters
Falls ein Bieter in den Ausschreibungsunterlagen Widersprüche oder unzureichende Angaben, Abgrenzungen oder Vorgaben erkennt oder vermutet, ist er verpflichtet, dies der ausschreibenden Stelle unverzüglich mitzuteilen.
12 Datenschutz
Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind sowohl Bieter als auch die SenBJF verpflichtet, das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz) vom 13. Juni 2018 (GVBI. 2018, Seite 418), sowie alle sonstigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften des Landes Berlin zum Datenschutz und zur Geheimhaltung zu beachten.
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Bieter haben über die ihnen bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Hierzu haben sie auch die an der Abwicklung der Ausschreibung und des sich ggf. anschließenden Vertrages beteiligten Mitarbeiter zur Geheimhaltung aller in diesem Rahmen erlangten innerdienstlichen Angelegenheiten des Landes Berlin zu verpflichten.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende der Ausschreibung / des Vertrages und für die aus dem Arbeitsverhältnis des anbietenden Unternehmens ausscheidenden Mitarbeiter. Das Land Berlin hat das Recht, eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit vorzunehmen, um den erhöhten strafrechtlichen Schutz für Dienstgeheimnisse auszulösen. Sofern für Tätigkeitsbereiche besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, erklärt sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sowie etwaigen Überprüfungen einverstanden.
Auch verpflichten sich Bieter weiter, alle beschäftigten Personen sowie alle sonst zur Leistungserbringung eingesetzten dritten Personen, seien es natürliche oder juristische Personen, entsprechend zur Verschwiegenheit zu verpflichten und dafür Sorge zu tragen, dass den entsprechenden Verpflichtungen nachgekommen wird.
Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht können Unternehmen mit Bußgeldern in Höhe bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes belastet werden. Darüber hinaus können Datenschutzverstöße eine schwere Verfehlung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB darstellen und die SenBJF zum Ausschluss der Bieter vom Vergabeverfahren berechtigen.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft.
13 Gesetzestexte
Die in den Bewerbungsbedingungen genannten Gesetzestexte sind zu finden unter:
https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/
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