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Eignungs-_und_Zuschlagskriterien.pdf

Entwicklung des KI-gestützten Arbeitswerkzeugs WirkCheck

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de

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AZ Vergabe: Z5/01-13-03-04#00111#0060

Stand: 14.09.2026

Eignungs- und Zuschlagskriterien

Entwicklung des KI-gestützten Arbeitswerkzeugs WirkCheck im Projekt wirkRG

Teil A – Eignungskriterien

A.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand von mindestens zwei und höchstens drei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren nach. Jedes eingereichte Referenzprojekt muss mindestens einen der Erfahrungsbereiche R1 oder R2 nachvollziehbar belegen. Ein Referenzprojekt kann beide Erfahrungsbereiche abdecken.

Nr.Erfahrungsbereich
R1Softwareentwicklung: Entwicklung einer individuellen, nutzendenorientierten Softwareanwendung einschließlich
Konkretisierung fachlicher Anforderungen, lauffähiger Übergabe und technischer Dokumentation.
R2KI-gestützte Dokumenten- oder Wissenserschließung, insbesondere Informationsextraktion, Retrieval,
Klassifikation oder strukturierte Ergebnisaufbereitung.

R1 und R2 müssen insgesamt jeweils durch mindestens eine der eingereichten Referenzen nachvollziehbar belegt sein.

A.2 Begrenzung und Auswahl der Bewerber Es ist vorgesehen, drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Nur Bewerber, die die Mindestanforderungen nach Abschnitt A.1 erfüllen, werden in die Auswahlwertung einbezogen. Erfüllen mehr als drei Bewerber diese Mindestanforderungen, werden die drei Bewerber mit der höchsten Auswahlpunktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Stehen weniger als drei geeignete Bewerber zur Verfügung, kann das Verfahren mit sämtlichen geeigneten Bewerbern fortgeführt werden. Die Auswahlwertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nach Abschnitt A.1 eingereichten Referenzprojekte.

Die Auswahl erfolgt nach den folgenden Kriterien:

KriteriumBewertungsinhaltGewicht
A1 Vergleichbare SoftwareentwicklungBewertet wird der Grad der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte40 %
mit dem Entwicklungsauftrag für WirkCheck. Maßgeblich sind die
Konkretisierung fachlicher Anforderungen, die Bereitstellung
lauffähiger Zwischen- und Endstände sowie die technische
Übergabe.
A2 KI-gestützte Dokumenten- /WissenserschließungBewertet wird der Grad der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte35 %
hinsichtlich KI-gestützter Quellen- und Informationsverarbeitung
sowie strukturierter und nachvollziehbarer Ergebnisaufbereitung.

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KriteriumBewertungsinhaltGewicht
A3 Architektur, Übergabe und NachnutzungBewertet wird, in welchem Umfang die Referenzprojekte25 %
Erfahrungen mit modularer Architektur, Schnittstellen,
Dokumentation, Übernahme durch Dritte und Open-Source-
Nachnutzung sowie Erfahrungen in öffentlichen oder vergleichbar
regulierten Umfeldern belegen.

Je Kriterium werden die eingereichten Referenzprojekte in ihrer Gesamtheit bewertet. Ein Referenzprojekt kann für mehrere Auswahlkriterien berücksichtigt werden; die bloße Anzahl der Referenzen führt nicht zu einer höheren Bewertung.

Die Bewertung erfolgt mit 0 bis 5 Punkten danach, in welchem Umfang das jeweilige Auswahlkriterium durch die eingereichten Referenzprojekte belegt ist: 5 Punkte = in besonders hohem Maß und belastbar belegt; 4 Punkte = in hohem Maß belegt; 3 Punkte = gut und nachvollziehbar belegt; 2 Punkte = teilweise belegt, mit erkennbaren Lücken; 1 Punkt = in geringem Umfang, aber noch verwertbar belegt; 0 Punkte = kein verwertbarer Nachweis.

Die Auswahlpunktzahl berechnet sich aus den Punkten für A1 × 0,40, den Punkten für A2 × 0,35 und den Punkten für A3 × 0,25. Die maximal erreichbare Auswahlpunktzahl beträgt 5 Punkte. Bei Gleichstand an der Auswahlgrenze entscheidet zunächst die höhere Punktzahl bei A1, danach bei A2 und anschließend bei A3. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das Los.

Teil B – Anforderungen an das Angebot und Zuschlagskriterien B.1 Anforderungen an Erst- und Finalangebot Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter reichen ein zusammenhängendes Umsetzungskonzept ein. Es ist nach den qualitativen Zuschlagskriterien in Abschnitt B.2 zu gliedern und soll einschließlich Abbildungen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Teamprofile und Preisblatt werden nicht mitgezählt. Das Erstangebot umfasst:

• Umsetzungskonzept zu den qualitativen Zuschlagskriterien nach Abschnitt B.2, einschließ- lich des Vorgehens zur Entwicklung, Konkretisierung und Erprobung anhand von Referenz- und Erprobungsfällen; • Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Kernteams mit Rollen, Qualifika- tion, einschlägiger Erfahrung und Verfügbarkeit; • Offenlegung der vorgesehenen KI-Modelle oder Modelldienste, Cloud-Dienste, wesentlichen sonstigen externen Dienste und Drittkomponenten sowie der zur Unterauftragsvergabe vor- gesehenen Leistungsanteile und, soweit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar, der vorgesehenen Unterauftragnehmer; jeweils soweit einschlägig einschließlich Betriebsform, Lizenz- und Nutzungsbedingungen, wesentlicher technischer Abhängigkeiten, vorhandener Sicherheitsnachweise sowie einmaliger und wiederkehrender Kosten; • vollständig ausgefülltes Preisblatt mit Netto-Gesamtpreis, Umsatzsteuer und Brutto-Gesamt- preis;

Ein gesonderter Beispielsachverhalt, Testprototyp oder eine unentgeltliche Vorleistung wird nicht verlangt. Soweit Verhandlungen durchgeführt werden, ist auf Aufforderung ein Finalangebot einzureichen. Dieses enthält die überarbeitete und abschließend verbindliche Fassung der Angebotsunterlagen. Für das Verfahren und die Vergütung gelten ergänzend folgende Regelungen:

• Zuschlag auf das Erstangebot: Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstan- gebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.

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• Preisobergrenze: Der Brutto-Gesamtpreis darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Angebote oberhalb der Preisobergrenze sind nicht wertbar und werden ausgeschlossen. • Vergütungsmodell: Die Leistung wird zu einem Gesamtfestpreis vergeben. Eine reguläre Ab- rechnung nach Stunden ist nicht vorgesehen. Einzelheiten zu Abschlagszahlungen werden im EVB-IT-Vertrag geregelt.

B.2 Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste wertbare Angebot nach dem besten Preis-Leistungs- Verhältnis erteilt. Die Qualität des Umsetzungskonzepts einschließlich des vorgesehenen Kernteams wird mit insgesamt 90 Prozent und der Brutto-Gesamtpreis mit 10 Prozent gewichtet.

Nr.ZuschlagskriteriumBewertungsinhaltGewicht
1.1.Qualität des Umsetzungskonzepts einschließlich Kernteam
1.11.1Fachlich-technischer LösungsansatzVerständnis der Nutzungssituationen und Ergebnisobjekte; fachlich-technischer Lösungsansatz für Quellenerschließung, Strukturierung, Quantifizierung, Nachvollziehbarkeit, Status-/Korrekturlogik; Plausibilität der technischen Lösung einschließlich Webanwendung, API, modularer Architektur und KI- /Drittkomponenten.55 % der Gesamtwertung
1.2Entwicklung, Erprobung und ÜbergabeVorgehen zur schrittweisen Konkretisierung anhand des Referenzfalls, Nutzung lauffähiger Zwischenstände, Evaluation und Fehleranalyse, Umgang mit unvollständiger Informationslage und fachlichem Feedback, Überführung von Erkenntnissen in die weitere Entwicklung, Erprobung der Übertragbarkeit sowie Übergabe, Dokumentation und Vermeidung unnötiger Anbieterabhängigkeiten; Qualität und Passung des nach Abschnitt B.1 benannten Kernteams für dieses Vorgehen.35 % der Gesamtwertung
2.Brutto-GesamtpreisBrutto-Gesamtpreis.10 % der Gesamtwertung

Für die Unterkriterien 1.1 und 1.2 werden jeweils 0, 2,5, 5, 7,5 oder 10 Punkte vergeben: 10 Punkte = besonders belastbare und vollständig auf den Auftrag zugeschnittene Bearbeitung; 7,5 Punkte = überwiegend vollständige und schlüssige Bearbeitung; 5 Punkte = hinreichende und grundsätzlich umsetzbare Bearbeitung; 2,5 Punkte = Bearbeitung mit wesentlichen Lücken; 0 Punkte = keine verwertbare oder sachfremde Bearbeitung.

Für die Preiswertung erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis 10 Punkte. 0 Punkte entsprechen einem Brutto-Gesamtpreis in Höhe des Zweifachen des niedrigsten Brutto-Gesamtpreises. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Darüber liegende Preise erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Preisobergrenze nach Abschnitt B.1 bleibt unberührt.

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Die Gesamtpunktzahl berechnet sich aus den Punkten für Unterkriterium 1.1 × 0,55, den Punkten für Unterkriterium 1.2 × 0,35 und den Preispunkten × 0,10. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 10 Punkte.

Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die höhere gewichtete Qualitätspunktzahl, also die Summe aus den Punkten für Unterkriterium 1.1 × 0,55 und den Punkten für Unterkriterium 1.2 × 0,35. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet die höhere Punktzahl bei Unterkriterium 1.1 und anschließend der niedrigere Brutto-Gesamtpreis. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das Los.

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