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Leistungsbeschreibung_wirkRG.pdf

Entwicklung des KI-gestützten Arbeitswerkzeugs WirkCheck

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de

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AZ Vergabe: Z5/01-13-03-04#00111#0060 Stand: 01.10.2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

für die Entwicklung des KI-gestützten Arbeitswerkzeugs WirkCheck im Projekt wirkRG

1 Beschreibung der Ausgangslage/Allgemeine Ausführungen zum Bedarf

Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) ist eine Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Bundesautobahnen und -straßen in der Bundesverwaltung. Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) nimmt es hoheitliche Aufgaben wahr. Dazu gehört einerseits die Rechts- und Fachaufsicht über die Autobahn GmbH des Bundes, soweit die Gesellschaft mit der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben beliehen ist. Weiterhin fungiert das Fernstraßen-Bundesamt seit 2021 als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde in Planfeststellungsverfahren für Autobahn-Projekte. Zudem ist es Dienstherr für die Beamtinnen und Beamten, die aus den Ländern zum Bund versetzt wurden und denen Tätigkeiten bei der Autobahn GmbH des Bundes zugewiesen wurden.

1.1 Projektbeschreibung wirkRG

Bei der Erarbeitung, Neufassung und Novellierung von Regelungen sowie bei der Bewertung von Gesetzesvorhaben ist häufig nicht vollständig bekannt, welche Wirkungen zu erwarten sind und wer oder was davon betroffen sein kann. Relevant können andere Regelungen und Rechtsgebiete, Referate und Behörden, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder ganze Branchen sein. Zusammenhänge, Zielkonflikte und Wissensbedarfe werden häufig erst im Verlauf der Bearbeitung sichtbar. Mit dem Projekt wirkRG (Wirkungsbewertung von Regelungs- und Gesetzesvorhaben) verfolgt das Fernstraßen-Bundesamt daher das Ziel, diese Aufgaben systematischer und effizienter zu unterstützen.

In diesem Kontext wird das KI-gestützte Arbeitswerkzeug WirkCheck entwickelt. Es soll diese Unsicherheit systematisch erschließen: vorhandene Quellen und allgemeines Wissen zusammenführen, mögliche Wirkungen und Betroffenheiten aufzeigen, Wissenslücken erkennen und die gezielte Einbindung von Fach- und Spezialwissen unterstützen. Unterschiedliche fachliche Einschätzungen sollen nachvollziehbar zusammengeführt, Quantifizierungen vorbereitet und prüfbare Arbeitsstände erzeugt werden. Fachliche Bewertungen und Entscheidungen verbleiben beim Menschen.

WirkCheck richtet sich insbesondere an fachlich bearbeitende, koordinierende und prüfende Beschäftigte. Es unterstützt die frühe Wirkungsprüfung, die Vorbereitung fachlicher Zuarbeiten und die Erstellung prüfbarer Ergebnisentwürfe. Dabei macht es offene Beiträge, Bearbeitungsstände und fachliche Übergaben sichtbar und unterstützt so zugleich die Koordination der Bearbeitung.

Ein besonderes Einsatzfeld ist die frühe Phase von Regelungs- und Gesetzgebungsvorhaben. Gerade dort können mögliche Wirkungen, Betroffenheiten und erforderliche Fachperspektiven frühzeitig erschlossen werden, bevor sich Annahmen oder Lösungswege verfestigen.

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Die Entwicklung erfolgt anhand eines realen Referenzfalls: der Zuarbeit zum Infrastrukturzukunftsgesetz. Lauffähige Zwischenstände werden anhand realer Inhalte geprüft und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt. Anschließend wird die Übertragbarkeit anhand zweier weiterer Erprobungsfälle untersucht.

wirkRG wird aus dem Effizienzfonds des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung gefördert. Die Lösung soll unabhängig vom Auftragnehmer weiterbetrieben und weiterentwickelt, für eine Open-Source-Nachnutzung vorbereitet und auf ihre Übertragbarkeit auf weitere Verwaltungsbereiche geprüft werden.

Die Projektbeschreibung dient der Einordnung des Vorhabens; die verbindlichen Leistungsanforderungen ergeben sich ab Abschnitt 2.

1.2 Fachlicher Bedarf

Bei regelungs-, richtlinien- und vorgabenbezogenen Fragestellungen müssen Wirkungen, Aufwände, Zuständigkeiten, Quellen, Annahmen und offene Fachbeiträge aus unterschiedlichen Dokumenten, Regelwerken, Fachperspektiven und Organisationseinheiten zusammengeführt werden. Dabei sind fachliche Wirkungen, Abhängigkeiten und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar aufzubereiten. Die Bearbeitung solcher Fragestellungen ist häufig mit offenem Rechercheaufwand, uneinheitlicher Quellenlage sowie mehreren Rückfrage- und Abstimmungsschleifen verbunden. Besonders aufwendig ist es, Wirkdimensionen, Aufwandskategorien, Abhängigkeiten, Zielkonflikte, mögliche Regelungskollisionen und offene Fachbeiträge frühzeitig zu erkennen, zu strukturieren und prüfbar zu dokumentieren.

2 Leistungsinhalt/-umfang

Das Fernstraßen-Bundesamt wird nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet. Gegenstand der Beschaffung ist die Entwicklung einer ersten funktionsfähigen Fassung des KI-gestützten Arbeitswerkzeugs WirkCheck einschließlich der hierfür erforderlichen Konkretisierung. Ziel der Leistung ist es, die Vorbereitung komplexer Wirkungsabschätzungen zu unterstützen. WirkCheck soll hierzu nachvollziehbare, quellengebundene und weiterverwendbare Arbeitsstände erzeugen. Das Werkzeug ersetzt keine fachliche Bewertung, rechtliche Einordnung oder Verwaltungsentscheidung. Die Entwicklung umfasst die Konkretisierung der für WirkCheck relevanten Nutzungsausschnitte. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Eingaben und Quellen, Nutzendenrollen, Ergebnisobjekte, Informations- und Korrekturlogiken sowie Test- und Abnahmekriterien. Die nachfolgend beschriebenen Nutzungssituationen, Funktionen und Ergebnisobjekte bilden den verbindlichen fachlichen Rahmen. Ihre konkrete Ausgestaltung wird anhand des Referenzfalls und der im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse in Abstimmung mit dem Auftraggeber fortentwickelt. Architektur, technische Komponenten, Benutzerführung und Verarbeitungsschritte bleiben lösungsoffen, soweit die verbindlichen Anforderungen erfüllt werden.

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2.1 Nutzungssituationen und Ergebnisobjekte

WirkCheck ist auf drei Nutzungssituationen auszurichten:

NutzungssituationUnterstützte TätigkeitErgebnisobjekt
Frühe WirkungsprüfungFrühe WirkungsprüfungErste strukturierte Einordnung einer Regelungs-,Wirkungssteckbrief beziehungsweise Voranalyse
Richtlinien- oder Vorgabenänderung einschließlich
möglicher Wirkungen, Aufwände, Betroffenheiten,
Quellen, Annahmen, Unsicherheiten und Zielkonflikte
ZuarbeitsvorbereitungZuarbeitsvorbereitungBündelung von Quellen, offenen Fragen,Klärungs- und Beitragsliste
Zuständigkeitshinweisen, Informationsständen und
benötigten Fachbeiträgen
Prüfbarer ErgebnisentwurfPrüfbarer ErgebnisentwurfZusammenführung der erarbeiteten Informationen fürPrüfbarer Ergebnisentwurf
fachliche Prüfung, Abstimmung, Rückmeldung, Vorlage
oder weitere Bearbeitung

Die Nutzungssituationen müssen nicht als vollständige behördliche End-to-End-Prozesse umgesetzt werden. Die zu bearbeitenden Nutzungsausschnitte werden anhand des Referenzfalls konkretisiert. WirkCheck richtet sich insbesondere an fachlich bearbeitende, koordinierende und prüfende Rollen. Für die Erprobung ist ein einfaches und erweiterbares Rollen- und Berechtigungskonzept vorzusehen. Ein vollständiges behördliches Identitäts- und Berechtigungsmanagement ist nicht geschuldet.

2.2 Funktionaler Mindestumfang

WirkCheck muss mindestens ermöglichen:

BereichMindestanforderung
Anwendungsfall erfassenFragestellung, fachliche Schwerpunkte, vorhandene Quellen und weitere für die Bearbeitung erforderliche Angaben aufnehmen
Analysetiefe steuernUnterschiedliche Bearbeitungstiefen abbilden und im Ergebnis kenntlich machen
Quellen erschließenBereitgestellte oder freigegebene digitale Dokumente, Daten, fallbezogene Informationen und ausgewählte öffentlich zugängliche Quellen verarbeiten
Recherche unterstützenInformations- und Quellenlücken erkennen und geeignete Suchvorschläge erzeugen
Quantifizierung unterstützenQuantifizierbare Wirkungen und Aufwände erkennen sowie geeignete Berechnungsansätze, erforderliche Eingangsgrößen und zugrunde liegende Annahmen vorschlagen
Inhalte strukturierenRelevante Inhalte erkennen und insbesondere Wirkdimensionen, Aufwandskategorien, Betroffenheiten, Annahmen, Unsicherheiten, Zielkonflikte, mögliche Regelungskollisionen und offene Fachbeiträge zuordnen
Nachvollziehbarkeit herstellenQuellenbezug, Herleitungen, Schätzungen, Annahmen, Unsicherheiten und fachlichen Prüfbedarf sichtbar machen
Fachbeiträge einbindenErgänzungen, Bestätigungen, Korrekturen und Kommentare aufnehmen und nachvollziehbar weiterführen
Ergebnisobjekte erzeugenDie in Abschnitt 2.1 genannten Ergebnisobjekte in weiterverwendbarer Form erzeugen und exportieren

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BereichMindestanforderung
Anschlussfähigkeit vorbereitenDie Lösung modular und nachvollziehbar dokumentieren und ihre Anschlussfähigkeit
anhand mindestens eines abgestimmten prototypischen Schnittstellenszenarios
nachweisen

Eine vollständig automatisierte Recherche, Auswahl oder Bewertung von Internetquellen ist nicht Bestandteil des Mindestumfangs. Zentrale Aussagen müssen nachvollziehbar gekennzeichnet werden. Erkennbar sein muss insbesondere, ob sie quellenbasiert, abgeleitet, geschätzt oder offen sind oder fachlich bestätigt beziehungsweise korrigiert wurden. Die konkrete Status- und Korrekturlogik wird im Projektverlauf konkretisiert.

2.3 Mindestinhalt der Ergebnisobjekte

ErgebnisobjektMindestinhalt
Wirkungssteckbrief beziehungsweise VoranalyseFragestellung, Analysetiefe, fachliche Schwerpunkte, Wirkdimensionen, mögliche
einmalige und dauerhafte Aufwände, betroffene Akteure oder Stellen, Quellen,
Annahmen, Unsicherheiten, offene Punkte, Zielkonflikte und benötigte Fachbeiträge
Klärungs- und BeitragslisteOffene und vorläufig beantwortete Fragen, Quellenbezug, vorgeschlagene Stellen oder
Rollen, benötigte Ergänzungen, Informationsstatus und Priorität
Prüfbarer ErgebnisentwurfZusammengeführte Wirkdimensionen, mögliche Aufwände, betroffene Akteure oder
Stellen, Quellen und Annahmen, Status zentraler Aussagen, Unsicherheiten,
Zielkonflikte, mögliche Regelungskollisionen und offene Fachbeiträge

Soweit Wirkungen oder Aufwände quantifiziert werden können, sind vorgeschlagene Berechnungsansätze, erforderliche Eingangsgrößen und zugrunde liegende Annahmen im jeweiligen Ergebnisobjekt nachvollziehbar auszuweisen. Aufbau, Darstellung und konkrete Ausgabeformate werden im Projektverlauf innerhalb des festgelegten Leistungsrahmens konkretisiert. Die festgelegten Mindestinhalte, die Nachvollziehbarkeit und die Weiterverwendbarkeit der Ergebnisobjekte müssen dabei gewährleistet bleiben.

2.4 Referenzfall, Erprobungsfälle und Konkretisierung

Die Entwicklung erfolgt anhand der Zuarbeit zum Infrastrukturzukunftsgesetz als Referenzfall. Die entwickelte Fassung wird im weiteren Projektverlauf anhand von zwei mit dem Auftraggeber abgestimmten Erprobungsfällen in begrenzten fachlichen Ausschnitten erprobt. Die Erprobung dient der Prüfung der Übertragbarkeit und der Ermittlung erforderlicher Anpassungen. Erforderliche Anpassungen innerhalb des verbindlichen Leistungsrahmens sind in die weitere Entwicklung zu überführen. Eine vollständige fachliche Aufarbeitung der Fälle ist nicht geschuldet. Zu Beginn der Beauftragung werden die zu bearbeitenden Ausschnitte des Referenzfalls, die initiale Umsetzungsplanung sowie die Test- und Abnahmekriterien konkretisiert. Die Erprobungsfälle und die jeweils zu bearbeitenden Ausschnitte werden im weiteren Projektverlauf rechtzeitig vor ihrer Erprobung mit dem Auftraggeber festgelegt. Die Test- und Abnahmekriterien konkretisieren die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung und begründen keine zusätzlichen Leistungsanforderungen.

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Die Konkretisierung wird auf Grundlage der erzielten Zwischenergebnisse und fachlichen Rückmeldungen im Projektverlauf fortgeführt. Der verbindliche Mindestumfang, die Liefergegenstände und die Abnahmeanforderungen bleiben unberührt.

2.5 Liefergegenstände und abschließende Abnahme

Die Leistung wird durch die nachfolgend aufgeführten Liefergegenstände nachgewiesen. Die Liefergegenstände L1 bis L6 werden als prüfbare Zwischenstände zur Prüfung und Rückmeldung vorgelegt. Die Prüfung und Rückmeldung des Auftraggebers stellt keine Teilabnahme dar. Die abschließende Abnahme erfolgt nach vollständiger Vorlage aller Liefergegenstände und erfolgreicher Prüfung der Endfassung von WirkCheck. Abstimmungen, Workshops und interne Analysen sind Leistungen zur Erstellung der Liefergegenstände und bilden keinen eigenständigen Abnahmegegenstand.

Nr.LiefergegenstandMindestinhalt
L1Konkretisierung und initiale UmsetzungsplanungInitiale Konkretisierung der zu bearbeitenden Nutzungsausschnitte anhand des Referenzfalls, fortschreibbare Anforderungs- und Aufgabenübersicht, initiale technische Lösungs- und Architekturvorstellung, prototypisches Schnittstellenszenario, konkretisierte Test- und Abnahmekriterien sowie initiale Umsetzungsplanung
L2Technische GrundfassungLauffähiger und versionierter Entwicklungsstand in der vom Auftragnehmer bereitgestellten Entwicklungs- und Erprobungsumgebung einschließlich grundlegender Quellenverarbeitung und nachvollziehbarer Darstellung der wesentlichen Verarbeitungsschritte
L3Frühe WirkungsprüfungFunktionsfähiger Bearbeitungsausschnitt zur Erzeugung eines Wirkungssteckbriefs beziehungsweise einer Voranalyse; Demonstration anhand bereitgestellter oder freigegebener Daten
L4ZuarbeitsvorbereitungFunktionsfähiger Bearbeitungsausschnitt zur Erzeugung einer Klärungs- und Beitragsliste; Demonstration anhand bereitgestellter oder freigegebener Daten
L5Prüfbarer ErgebnisentwurfFunktionsfähiger Bearbeitungsausschnitt zur Erzeugung eines weiterverwendbaren Ergebnisentwurfs; Demonstration anhand bereitgestellter oder freigegebener Daten
L6Referenzfall und ErprobungsdurchläufeDokumentierte Anwendung auf die vereinbarten Ausschnitte des Referenzfalls und der beiden Erprobungsfälle einschließlich erzeugter Ergebnisobjekte, festgestellter Abweichungen, Grenzen und Fehler, daraus abgeleiteter Anpassungsbedarfe sowie einer Bewertung der Übertragbarkeit
L7Endfassung, Dokumentation und ÜbergabeIntegrierte und funktionsfähige Endfassung einschließlich der nach Abschnitt 2.4 erforderlichen Anpassungen innerhalb des verbindlichen Leistungsrahmens; vollständige Übergabe der auftragsbezogen entwickelten Kernanwendung einschließlich Quellcode, Konfigurationen, erforderlicher Bereitstellungsartefakte sowie Build-, Installations- und Bereitstellungshinweisen; fachliche und technische Dokumentation; Prüf- und Testdokumentation einschließlich der im Projekt verwendeten Evaluationsfälle sowie der aus festgestellten Fehlern und Abweichungen abgeleiteten Prüffälle; Übersicht der eingesetzten KI- und Drittkomponenten, Lizenzen, Abhängigkeiten und wiederkehrenden Kosten; bekannte Grenzen und offene Punkte

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Nr.LiefergegenstandMindestinhalt
L8Einweisung und ProjektabschlussMindestens eine fachliche Einweisung in Nutzung, Ergebnislogik und Grenzen sowie eine technische Übergabe zu Installation, Konfiguration und Weiterentwicklung auf Grundlage der übergebenen Dokumentation; jeweils in einem Umfang von bis zu vier Stunden

L1 bildet die initiale Konkretisierung ab. Sie wird im Projektverlauf nach Maßgabe von Abschnitt 2.4 fortgeführt. Die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung werden durch L1 konkretisiert, aber weder ersetzt noch eingeschränkt.

2.6 Anforderungen an Zwischenstände und Endfassung

Die softwarebezogenen Zwischenstände nach L2 bis L5 sowie der für die Durchläufe nach L6 eingesetzte Entwicklungsstand müssen in der vom Auftragnehmer bereitgestellten Entwicklungs- und Erprobungsumgebung lauffähig und anhand bereitgestellter oder freigegebener Daten prüfbar sein. Für die Prüfung sind mindestens bereitzustellen:

 der eindeutig bezeichnete und versionierte Entwicklungsstand;  die erforderlichen Hinweise zu Einrichtung, Start und Prüfung;  eine Übersicht der umgesetzten und geprüften Funktionen;  die erzeugten Ergebnisobjekte;  eine Dokumentation bekannter Fehler, Grenzen und noch nicht umgesetzter Funktionen.

Konzepte, Präsentationen, Screenshots oder Mock-ups allein genügen nicht als Nachweis einer geschuldeten Softwarefunktion. Funktionen, die ausschließlich über nicht offengelegte oder nicht vom Auftraggeber freigegebene Drittdienste nachgewiesen werden können, gelten nicht als vertragsgemäß erbracht. Die vollständige Quellcode-, Dokumentations- und Lizenzübergabe sowie die vereinbarte Open- Source-Lizenzierung der auftragsbezogen entwickelten Kernanwendung erfolgen mit L7. Vorherige Zwischenstände müssen technisch prüfbar und eindeutig versioniert bereitgestellt werden. Die abschließende Abnahme setzt voraus, dass:

 sämtliche Liefergegenstände L1 bis L8 vollständig vorliegen;  die Endfassung die funktionalen Mindestanforderungen, die Anforderungen an die Ergebnisobjekte und die nach Maßgabe von Abschnitt 2.4 konkretisierten Test- und Abnahmekriterien erfüllt;  der Referenzfall und die beiden Erprobungsfälle in den vereinbarten Ausschnitten durchgeführt und gemäß L6 dokumentiert wurden;  die für Datenschutz, IT-Sicherheit, Rechte und Lizenzen nach den Abschnitten 4 und 5 sowie den Anforderungen an L7 erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen und die dort festgelegten Anforderungen erfüllt sind;  die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach Abschnitt 2.7 nachweislich erfüllt sind;  die Endfassung einschließlich Quellcode und Dokumentation vollständig übergeben wurde.

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2.7 Technische, dokumentarische und sprachliche Rahmenbedingungen

Die konkrete technische Umsetzung einschließlich Architektur, Programmiersprachen, KI- Komponenten und sonstiger Softwarekomponenten bleibt dem Auftragnehmer überlassen, soweit die verbindlichen Anforderungen eingehalten werden. WirkCheck ist als Webanwendung auszugestalten. Die wesentlichen fachlichen Funktionen nach Abschnitt 2.2 müssen zusätzlich über eine Programmierschnittstelle nutzbar sein, für die eine technische Schnittstellendokumentation bereitzustellen ist. Die Webanwendung ist nach den zum Zeitpunkt des Zuschlags für öffentliche Stellen des Bundes geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit umzusetzen. Die Einhaltung ist im Rahmen der Abnahme durch eine nachvollziehbar dokumentierte Prüfung nachzuweisen. Bereitgestellte Quelldokumente müssen nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet werden. Die Lösung muss für die Bereitstellung in einer containerbasierten Betriebsumgebung geeignet sein. Eine bestimmte Zielplattform oder Betriebsform wird nicht vorgegeben. Der Auftragnehmer stellt für die Dauer der Leistungserbringung eine geeignete Entwicklungs- und Erprobungsumgebung bereit. Eine produktive Überführung in eine Betriebsumgebung des Auftraggebers oder eines von ihm bestimmten IT-Dienstleisters ist nicht Gegenstand der Leistung. Die Übergabe der Endfassung richtet sich nach Liefergegenstand L7; die spätere Überführbarkeit ist technisch und dokumentarisch sicherzustellen. Die wesentlichen Komponenten, Verarbeitungsschritte, Schnittstellen, Datenflüsse und technischen Abhängigkeiten sind so auszugestalten und zu dokumentieren, dass die Lösung geprüft, übernommen, betrieben und weiterentwickelt werden kann. Eingesetzte KI-Modelle oder Modelldienste sind über dokumentierte Schnittstellen anzubinden. Die Architektur muss eine spätere Anbindung an ein externes Identitäts- und Zugriffsmanagement ermöglichen; dessen Umsetzung ist nicht Gegenstand der Leistung. Die fachliche Nutzung von WirkCheck, die Projektkommunikation, die Einweisung sowie die für Nutzung, Prüfung und Übergabe erforderliche Dokumentation erfolgen in deutscher Sprache. Bezeichnungen im Quellcode und unverändert übernommene Dokumentationen von Drittkomponenten können in englischer Sprache vorliegen, soweit die Prüfung und Übernahme der Lösung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Soweit zur Leistungserbringung KI-Systeme eingesetzt werden, hat der Auftragnehmer die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) zu berücksichtigen. Hierzu sind insbesondere die eingesetzten KI-Komponenten zu dokumentieren, wesentliche Risiken des KI- Einsatzes zu identifizieren, die Nachvollziehbarkeit der Systemergebnisse sicherzustellen und eine wirksame menschliche Aufsicht zu gewährleisten. Die fachliche Letztentscheidung verbleibt jederzeit beim Auftraggeber.

2.8 Nicht Gegenstand der Leistung

Nicht Gegenstand der Leistung sind:

 Entwicklung oder Training eines eigenen Sprachmodells;  Aufbau einer eigenständigen KI-Basisplattform;  produktive Anbindung an bestehende Fachverfahren, externe Datenbanken, E-Akte-, Dokumentenmanagement-, Vorgangsbearbeitungs-, Identitäts-, Zeichnungs- oder Freigabesysteme;

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 spezialisierte Entwicklung zur allgemeinen Erkennung von Handschriften, Bildern, Zeichnungen oder Diagrammen;  Aufbau eines umfassenden organisationsweiten Wissensgraphen;  vollständig automatisierte Recherche, Auswahl oder fachliche Bewertung von Internetquellen;  autonome fachliche Bewertung, rechtsverbindliche Rechtsprüfung oder abschließende Verwaltungsentscheidung;  flächendeckende Produktivsetzung oder vollständige behördliche Betriebsfreigabe;  vollständige Neuorganisation behördlicher Geschäftsprozesse;  dauerhafter Betrieb, Wartung oder Support nach Projektende.

Die Anforderungen an Anschlussfähigkeit und spätere Überführbarkeit nach den Abschnitten 2.2 und 2.7 bleiben hiervon unberührt.

3 Zusammenarbeit und Leistungserbringung

Für die laufende fachliche Abstimmung findet grundsätzlich einmal wöchentlich eine digitale Arbeitsbesprechung von bis zu 60 Minuten zwischen den jeweils verantwortlichen Personen von Auftraggeber und Auftragnehmer statt. Sie dient insbesondere der wechselseitigen Klärung fachlicher und technischer Fragen, der Rückmeldung zu Entwicklungsständen sowie der frühzeitigen Erkennung von Missverständnissen und Klärungsbedarfen. Bei fehlendem Abstimmungsbedarf kann der Termin im gegenseitigen Einvernehmen entfallen oder verkürzt werden. Einmal monatlich wird eine der Arbeitsbesprechungen zu einer erweiterten Projektbesprechung von bis zu 90 Minuten erweitert. Weitere für den jeweiligen Projektstand erforderliche Beteiligte werden hinzugezogen. Gegenstand sind insbesondere Leistungsstand, Risiken, Abhängigkeiten, erforderliche Entscheidungen und Mitwirkungsbedarfe. Ergänzend können während der Vertragslaufzeit bis zu sechs fachlich-technische Arbeits- und Erprobungstermine von jeweils bis zu drei Stunden durchgeführt werden. Sie dienen dazu, konkrete Systemstände oder Problemstellungen in kleiner Runde gemeinsam zu untersuchen, Lösungsansätze auszuprobieren und deren fachliche und technische Auswirkungen zu verstehen. Seitens des Auftragnehmers sind hierfür die jeweils unmittelbar mit der Fragestellung befassten technischen Personen einzubeziehen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für Organisation, Personaleinsatz und technische Durchführung der Leistung bleibt unberührt. Der geschuldete Präsenzumfang beträgt insgesamt acht Präsenztage am Standort Leipzig, davon vier innerhalb der ersten vier Monate der Leistungserbringung. Ein Präsenztag umfasst sechs Stunden gemeinsame Projektarbeit. Die Präsenztage dienen insbesondere der anfänglichen Konkretisierung, fachlich-technischen Arbeits- und Erprobungsterminen sowie der Erprobung und Übergabe. Die Termine sind fachlich und organisatorisch sinnvoll zu bündeln. Reisezeiten sowie Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten sind im Gesamtpreis enthalten. Unterlagen, Dokumentationen und Ergebnisobjekte sind vom Auftragnehmer elektronisch und in gängigen bearbeitbaren Formaten bereitzustellen.

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4 Datenschutz und IT-Sicherheit

Im Rahmen der Leistungserbringung kann es erforderlich sein, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet. Diese dürfen ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Leistung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, verarbeitet werden. Auftraggeberdaten dürfen nur im für die Leistung erforderlichen und vom Auftraggeber freigegebenen Umfang verarbeitet werden. Die Einzelheiten richten sich nach den vertraglich vereinbarten EVB-IT-Regelungen. Verarbeitung, Speicherung und administrativer Zugriff müssen innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen. Auftraggeberdaten dürfen nicht zum Training oder zur dauerhaften Verbesserung fremder Modelle oder Dienste verwendet werden. Soweit externe Cloud-Dienste eingesetzt werden, sind die für die Bundesverwaltung geltenden BSI-Mindeststandards einzuhalten. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, ist vor Beginn der Verarbeitung eine durch den Auftraggeber bereitgestellte Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO zu schließen. Nach Abschluss der Leistung sind Auftraggeberdaten nach Maßgabe des Auftraggebers zurückzugeben oder zu löschen. Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorfälle mit Bezug zu Auftraggeberdaten sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

5 Rechte, Lizenzen und Open-Source-Nachnutzung

Die für WirkCheck auftragsbezogen entwickelten Softwarebestandteile sind so zu übergeben und zu lizenzieren, dass sie als Open Source veröffentlicht und nachgenutzt werden können. Die Einzelheiten zu Nutzungsrechten, Quellcode, Lizenzierung und Übergabe richten sich nach den vertraglich vereinbarten EVB-IT-Regelungen. WirkCheck muss nach Projektende unabhängig vom Auftragnehmer betrieben und weiterentwickelt werden können. Eingesetzte Drittkomponenten, KI-Modelle und externe Dienste dürfen dem nicht entgegenstehen und sind einschließlich ihrer Lizenz- und Nutzungsbedingungen sowie wesentlicher technischer Abhängigkeiten offenzulegen. Zeitpunkt und Ort einer Veröffentlichung bestimmt der Auftraggeber.

6 Zeitliche Anforderungen und Fortschrittssteuerung

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet mit Ablauf des 31.01.2028. Die Leistungserbringung ist unverzüglich nach Zuschlag aufzunehmen. Ein erster Auftakttermin findet innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlag statt. Mit L1 legt der Auftragnehmer auf Grundlage des Umsetzungskonzeptes eine initiale Umsetzungsplanung vor. Diese enthält insbesondere die vorgesehenen fachlichen und technischen Arbeitsschritte, wesentliche Abhängigkeiten, erkennbare Mitwirkungsbedarfe des Auftraggebers sowie die zeitliche Planung der Liefergegenstände. Im Rahmen der erweiterten Projektbesprechungen nach Abschnitt 3 informiert der Auftragnehmer über den Stand der Liefergegenstände, Abweichungen von der

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Umsetzungsplanung, Risiken und Entscheidungsbedarfe sowie über die Prognose zur vollständigen und abnahmefähigen Leistungserbringung bis zum Vertragsende. Erkennt der Auftragnehmer eine Gefährdung der vollständigen und abnahmefähigen Leistungserbringung, informiert er den Auftraggeber unverzüglich über die möglichen Auswirkungen und geeignete Handlungsoptionen. Auf Grundlage der in den regelmäßigen Arbeitsbesprechungen gewonnenen Erkenntnisse, aufgetretenen Probleme und Abweichungen sowie daraus resultierender Anpassungsbedarfe schreibt der Auftragnehmer die Umsetzungsplanung nach Maßgabe von Abschnitt 2.4 fort. Die Fortschreibung verändert nicht den vereinbarten Gesamtpreis, das Vertragsende, den verbindlichen Mindestumfang oder die Abnahmeanforderungen. Die Endfassung nach L7 ist spätestens vier Wochen vor Vertragsende vorzulegen. Die verbleibende Vertragslaufzeit dient insbesondere der Prüfung, erforderlichen Fehlerbehebung, Einweisung, abschließenden Abnahme und dem Projektabschluss.

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