Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Kleinkläranlagen und Sammelgruben
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Sprockhövel
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
- Leerung von Klärgruben oder Faulbecken (90460000)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25895718
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Sprockhövel beauftragt die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben im Stadtgebiet Sprockhövel. Angaben zu Umfang und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Entsorung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben im Stadtgebiet Sprockhövel Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen
Entsorung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben im Stadtgebiet Sprockhövel Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.