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Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens / Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu
leisten.
Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet
sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
Betrag
EUR
an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages
getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag-
nehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschrift des Bürgen
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