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11- Baubeschreibung Entsorgung Boden.pdf

Entsorgung von Böden aus acht Lagerplätzen im Landkreis Osnabrück

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Landkreis Osnabrück Seite 1 von 48 FD 9 - Straßenbau und Unterhaltung Baubeschreibung „Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd “ AZ-Nr.: 66.12.23.2026.01

Baubeschreibung

Entsorgung von Böden

der Lagerplätze

K 117, K 127, K 131, K 138, K 154

K 305, K 334 und K 403

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung .......................................................................... 5 1.1 Auszuführende Leistungen ...................................................................................... 5 1.1.1 Straßenbau ................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.1.2 Brückenbau ...................................................................................................... 7 1.1.3 Landschaftsbau ................................................................................................ 9 1.1.4 Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung .......................................... 9 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ........................................................................................10 1.2.1 Beweissicherung .............................................................................................10 1.2.2 Vermessung ....................................................................................................10 1.2.3 Kampfmittelbeseitigung ...................................................................................10 1.2.4 Holzeinschlag ..................................................................................................10 1.3 Ausgeführte Leistungen .........................................................................................10 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ..........................................................................10 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote ............................................................11 2 Angaben zur Baustelle ..................................................................................................11 2.1 Lage der Baustelle .................................................................................................11 2.1.1 Straßen- bzw. Baukilometer, Stationierung .....................................................12 2.1.2 Nächster Ort ....................................................................................................12 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ...................................................................12 2.2.1 Straße .............................................................................................................12 2.2.2 Schiene ...........................................................................................................12 2.2.3 Wasser ............................................................................................................13 2.3 Zugänge, Zufahrten ................................................................................................14 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ...................................14 2.5 Lager- und Arbeitsplätze ........................................................................................14 2.5.1 Plätze für Baustelleneinrichtung ......................................................................14 2.5.2 Lagerplätze .....................................................................................................15 2.5.3 Arbeitsplätze ...................................................................................................16 2.5.4 Plätze für Unterkünfte......................................................................................16 2.5.5 Pflanzeinschlagplätze (Landschaftsbau) .........................................................16 2.6 Gewässer ...............................................................................................................16 2.7 Baugrundverhältnisse .............................................................................................16 2.7.1 Geologische Verhältnisse, Grundwasser .........................................................16 2.7.2 Straßenbefestigungen .....................................................................................17 2.7.3 Güte des Oberbodens (Landschaftsbau) .........................................................17 2.7.4 Schadstoffbelastung ........................................................................................17 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .............................................................18 2.9 Schutz-Bereich und –Objekte .................................................................................18 2.9.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete ...................................................................18 2.9.2 Bäume und Flurgehölze ..................................................................................18 2.9.3 Biotope ............................................................................................................18 2.9.4 Denkmale ........................................................................................................19 2.9.5 Immissionsschutz-Bereiche und –Objekte .......................................................19 2.9.6 Gewässer, Wasserschutzgebiete ....................................................................20

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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2.9.7 Vermutete Bodenfunde ...................................................................................20 2.9.8 Militärische Bereiche .......................................................................................20 2.9.9 Wegekreuze, Meilensteine ..............................................................................21 2.10 Anlagen im Baubereich ..........................................................................................21 2.10.1 Leitungen ........................................................................................................21 2.10.2 Gleisanlagen ...................................................................................................21 2.10.3 Gebäude/Gebäudereste ..................................................................................21 2.10.4 Sonstige Anlagen ............................................................................................21 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ........................................................................21 3 Angaben zur Ausführung ...............................................................................................21 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung .....................................................................22 3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs ......................................................................25 3.1.2 Verkehrsumleitungen ......................................................................................25 3.1.3 Verkehrsbeschränkungen ...............................................................................25 3.1.4 Verkehrssperrungen, Sperrpausen..................................................................25 3.1.5 Freihalten von Lichtraumprofilen .....................................................................25 3.1.6 Markierungsarbeiten (Gelbmarkierung) ...........................................................25 3.1.7 Transportable Schutzeinrichtungen .................................................................25 3.1.8 Beschilderung, Leitbaken, Aufstellvorrichtungen .............................................25 3.1.9 Kontrollfahrten und Wartung............................................................................25 3.2 Bauablauf ...............................................................................................................26 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten .......................................................26 3.2.2 Zeitliche Beschränkungen ...............................................................................27 3.2.3 Bedingungen für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, z.B. nachts, sonntags .......................................................................................................................27 3.2.4 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern .................................................27 3.3 Wasserhaltung .......................................................................................................28 3.4 Baubehelfe .............................................................................................................28 3.5 Stoffe, Bauteile .......................................................................................................28 3.5.1 Straßenbau .....................................................................................................28 3.5.2 Brückenbau .....................................................................................................31 3.5.3 Landschaftsbau ...............................................................................................31 3.5.4 Beschilderung .................................................................................................31 3.5.5 Beleuchtung der Verkehrssicherungseinrichtungen .........................................31 3.6 Abfälle ....................................................................................................................31 3.6.1 nicht gefährliche Abfälle ..................................................................................32 3.6.2 gefährliche Abfälle ...........................................................................................32 3.7 Winterbau ...............................................................................................................33 3.8 Beweissicherung ....................................................................................................33 3.9 Sicherungsmaßnahmen .........................................................................................33 3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) ......................................................................34 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmassverfahren ..........................................................34 Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten .... Fehler! Textmarke nicht definiert.31 3.12 Prüfungen ..............................................................................................................35 3.12.1 Erstprüfungen .................................................................................................35

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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3.12.2 Eignungsnachweis ..........................................................................................35 3.12.3 Eigenüberwachungsprüfungen ........................................................................35 3.12.4 Kontrollprüfungen ............................................................................................36 3.12.5 Zusätzliche Kontrollprüfungen und Schiedsuntersuchungen ...........................36 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan) ..............................................................................37 3.13.1 Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben ............................................................37 3.13.2 Erfassen aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf .................................37 3.13.3 Maßnahmen für „besonders gefährliche Arbeiten“ ...........................................37 3.13.4 Gegenseitige Gefährdungen ...........................................................................37 3.13.5 Festlegungen baustellenspezifischer Maßnahmen ..........................................38 3.13.6 Gemeinsam genutzte Einrichtungen ................................................................38 3.13.7 Anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen ..................................................38 4 Ausführungsunterlagen .................................................................................................39 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .......................39 4.1.1 Pläne ...............................................................................................................39 4.1.2 Aufmaße und Mengenermittlungen von Vorunternehmerleistungen ................39 4.1.3 Berechnungen .................................................................................................39 4.1.4 Gutachten .......................................................................................................39 4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen 39 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ..............................................................41 5.1 Auflistung der anzuwendenden „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ mit ihrem Ausgabedatum ........................................................................................................42 5.2 Sonstige anzuwendende technischen Regelwerke .................................................42

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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen

Im Zuge von Unterhaltungsarbeiten im Zuständigkeitsbereich des Landkreis Osnabrück fal-

len im Laufe der Zeit immer wieder Bodenmassen an.

Diese anfallenden Böden werden auf Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd zwi-

schen gelagert.

Für die KSM Nord sind dies die Lagerplätze im Zuge der K 117, K 127, K 131, K 138 und

der K 154.

Für die KSM Süd sind dies die Lagerplätzen im Zuge der K 305, K 334 und K 403.

Die Bodenmassen sind in unregelmäßigen Mieten aufgesetzt und müssen aufgenommen

und einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden.

Sobald die Bodenmieten eine bestimmte Größe erreicht haben (maximal 100 to) werden die

Bodenmassen durch ein zugelassenes Labor/Büro fachgerecht beprobt und analysiert. Das

Labor wird durch den Landkreis Osnabrück beauftragt und vergütet.

Anhand der Ergebnisse dieser Analysen werden die Bodenmassen durch den AN entspre-

chend der Leistungspositionen verwertet werden.

Es handelt sich um einen Rahmenauftrag.

1.1.1.1 Zweck, Nutzung

Entfällt

1.1.1.2 Art und Umfang

Das Material in den jeweiligen Mieten der verschiedenen Lagerplätze wird durch ein zuge-

lassenen Labor/Büro beprobt und analysiert. Das Labor wird durch den Landkreis Osnab-

rück beauftragt und vergütet.

Anhand der Analyseergebnisse werden die Bodenmassen den entsprechenden Positionen

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des Leistungsverzeichnises zugeordnet und entsprechend den Vorgaben einer Verwertung

zugeführt.

Bei der Preisfindung ist zu beachten, dass je Abruf durch den Auftraggeber nur maximal

100 to Bodenmassen je Lagerplatz abgefahren werden können.

Die Lagerplätze haben jeweils Zufahrten zur jeweiligen Kreisstraße und werden für die Zeit

der Maßnahme für den Verkehr gesperrt. Die angrenzenden Kreisstraßen bleiben weiterhin

frei befahrbar.

Das Material ist mit geeignetem Ladegerät komplett und vollständig aufzunehmen und auf

Transportgeräte nach Wahl des AN zu laden und abzufahren. Die Lagerflächen sind einzu-

benen und planieren.

Die Lagerplätze sind anschließend komplett besenrein zu reinigen.

Verunreinigungen, die während des Beladens und der Abfuhr, im Einmündungsbereich zur

und auf der jeweiligen Kreisstraße entstehen, sind sofort durch den AN zu entfernen und die

Bereiche mit geeignetem Gerät zu reinigen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise

einzurechnen

Die Entsorgung, einschl. aller hierfür notwendigen Entsorgungsnachweise, Belegführung,

Entsorgungskosten, etc. ist in die entsprechende Position mit einzurechnen.

Achtung!

Da es sich um einen Rahmenauftrag handelt, sind die angegebenen Mengen und Vorders-

ätzen nur Schätzmengen. Hierbei sind die Erfahrungen der letzten Jahre eingeflossen. Es

kann aber im Vorfeld keine Aussage darüber getätigt werden, wieviel Material genau für die

jeweiligen Positionen im vorgesehenen Ausführungszeitraum zur Ausführung gelangt. Auch

kann nicht garantiert werden, ob alle Vordersätze erfüllt werden. Über- und Unterschreitun-

gen der Vordersätze (auch mehr oder weniger als 10 %) berechtigen daher nicht zur Bildung

von neuen Einheitspreisen.

Ausführung der gesamten Leistung:

Mit der Abfuhr der Bodenmassen ist 10 Werktage nach der jeweiligen schriftlichen Auffor-

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derung durch den AG zu beginnen. Die Arbeiten sind 25 Werktage nach der jeweiligen Auf-

forderung durch den AG abzuschließen. Nach Beginn der Arbeiten vor Ort sind die Arbeiten

ohne Unterbrechung durchzuführen.

Dauer des Vertrages:

Der Vertrag soll am 30.06.2027 enden oder beim Erreichen der Auftragssumme. Sollte am

30.06.2027 die Auftragssumme nicht erreicht sein, so kann der Vertrag in beiderseitigem

Einverständnis auch über den 30.06.2027 verlängert werden.

1.1.1.3 Untergrund

entfällt

1.1.1.4 Unterbau

entfällt

1.1.1.5 Entwässerung

entfällt

1.1.1.6 Oberbau

entfällt

1.1.1.7 Durchlässe, Bauwerke

entfällt

1.1.1.8 Ausstattung

entfällt

1.1.2 Brückenbau

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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entfällt

1.1.2.1 Zweck, Nutzung

entfällt

1.1.2.2 Art und Umfang

entfällt

1.1.2.3 Erdarbeiten

entfällt

1.1.2.4 Gründung, Schutz gegen Aggressivität

entfällt

1.1.2.5 Unterbauten

entfällt

1.1.2.6 Überbau, Lager, Übergangskonstruktionen

entfällt

1.1.2.7 Entwässerung

entfällt

1.1.2.8 Abdichtung, Beläge

entfällt

1.1.2.9 Ausstattung

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entfällt

1.1.2.10 Sonderanlagen

entfällt

1.1.2.11 Korrosions- und Oberflächenschutz

entfällt

1.1.2.12 Anlagen und Einrichtungen für Dritte

entfällt

1.1.2.13 Abbrucharbeiten

entfällt

1.1.3 Landschaftsbau

entfällt

1.1.4 Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung

1.1.4.1 Vorankündigung

Entfällt

1.1.4.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und anpassen

Entfällt

1.1.4.3 Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen und an-

passen

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Entfällt

1.1.4.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausfüh-

rung des Bauvorhabens stellen

Entfällt

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

1.2.1 Beweissicherung

Sofern hierfür keine entsprechenden Positionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen

sind, sind die entsprechenden Kosten in die Einheitspreise einzurechnen.

1.2.2 Vermessung

Entfällt

1.2.3 Kampfmittelbeseitigung

Entfällt

1.2.4 Holzeinschlag

entfällt

1.3 Ausgeführte Leistungen

entfällt

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

entfällt

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1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote

Nicht zugelassen

2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Es wird dem Bieter empfohlen, die Lagerstelle vor Angebotsabgabe zu besichtigen und sich über

die Örtlichkeit, die Zufahrtsmöglichkeiten, Maschineneinsatz, Handarbeit, Erschwernisse (z. B.

durch Bäume, Verkehrszeichen, Leitpfosten, Wildschutzzäune usw.) sowie über Wasser- und

Bodenverhältnisse und die Versorgung mit Wasser- und Strom zu in-formieren.

Lagerplätze KSM Nord:

Der Lagerplatz im Zuge der K 117 befindet sich in Abschnitt 10 Station 1660, linke und rechte

Seite bei Fürstenau.

Der Lagerplatz im Zuge der K 127 befindet sich in Abschnitt 10 Station 3045, linke Seite bei

Menslage.

Der Lagerplatz im Zuge der K 131 befindet sich in Abschnitt 60 Station 3050, linke Seite bei

Nortrup.

Der Lagerplatz im Zuge der K 138 befindet sich in Abschnitt 20 Station 3550, rechte Seite bei

Badbergen.

Der Lagerplatz im Zuge der K 154 befindet sich in Abschnitt 30 Station 2005-2025, rechte Seite

bei Südmerzen.

Siehe auch beiligenden Lageplan

Lagerplätze KSM Süd

Der Lagerplatz im Zuge der K 305 befindet sich in Abschnitt 10 Station 3340, linke Seite, Holz-

hausener Straße, 49124 Georgsmarienhütte.

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Der Lagerplatz im Zuge der K 334 befindet sich in Abschnitt 10 Station 490, linke Seite, Borgloher

Straße, 49176 Hilter.

Der Lagerplatz im Zuge der K 403 befindet sich in Abschnitt 10 Station 40, linke Seite, Brock-

hausener Straße, 49152 Bad Essen.

Siehe auch beiligenden Lageplan.

2.1.1 Straßen- bzw. Baukilometer, Stationierung

Zuständige Verkehrsbehörde: Landkreis Osnabrück

2.1.2 Nächster Ort

K 117: Fürstenau

K 127 Menslage

K 131 Nortrup

K 138 Badbergen

K 154: Merzen

K 305: Georgsmarienhütte

K 334: Hilter

K 403: Bad Essen

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

2.2.1 Straße

Die Lagerplätze sind über die jeweiligen Kreisstraßen zu erreichen.

2.2.2 Schiene

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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entfällt

2.2.3 Wasser

entfällt

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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2.3 Zugänge, Zufahrten

Der AN hat seine Zufahrtswege während der Bauzeit in einem befahrbaren Zustand zu halten

und nach Beendigung der Arbeiten ihren ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Bei Einrei-

chen der Schlussrechnung hat der AN eine Bescheinigung evtl. betroffener Eigentümer vorzule-

gen, dass diese keine Entschädigungsansprüche mehr geltend machen.

Für Schäden an Gemeinde- und Privatwegen sowie für sonstige Entschädigungsansprüche, die

durch Geräte- bzw. Materialtransport verursacht werden, hat der AN aufzukommen. Die Geneh-

migung zur Benutzung von Gemeinde- und Privatwegen hat der AN selbst vor Beginn der Benut-

zung einzuholen. Baubedingte Verunreinigungen hat der AN umgehend auf eigene Kosten zu

beseitigen. Schriftliche Informationen der Anlieger sind Sache des AN. Hierfür erfolgt keine ge-

sonderte Vergütung.

Eine entsprechende Beweissicherung hat der AN vor dem Baubeginn zusammen mit der örtlichen

Bauüberwachung und den Eigentümern bzw. einem Bevollmächtigten des Eigentümers oder ei-

nem Sachverständigen durchzuführen. Der AN ist für die Koordination, Dokumentation und Pro-

tokollierung zuständig. Die entsprechenden Kosten hierfür hat der AN in die Einheitspreise ein-

zurechnen, sofern nicht gesonderte Positionen ausgeschrieben sind.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Es können vom AG keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser,

Abwasser, Strom und Fernmelde zur Verfügung gestellt werden. Sie sind vom AN in eigener

Verantwortung zu beschaffen. Alle hierfür erforderlichen Leistungen werden nicht gesondert ver-

gütet, sie sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN hat sich rechtzeitig vor Baubeginn mit

den entsprechenden Ver- und Entsorgungsträgern in Verbindung zu setzen und sich einweisen

zulassen, insbesondere wegen der Lage von Leitungen im Baubereich.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

2.5.1 Plätze für Baustelleneinrichtung

Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie für Lager- und Arbeitsplätze hat der AN selbst zu

beschaffen. Der AN hat sich vor der Abgabe seines Angebotes mit den örtlichen Verhältnissen

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vertraut zu machen. Dabei muss er sich über den möglichen Standort für seine Baustellenein-

richtung, Lager- und Arbeitsplätze, Unterkunftsmöglichkeiten und über die sanitären Einrichtun-

gen für das Baustellenpersonal ausreichend informieren. Dem AN stehen die Flächen im eige-

nen abgesperrten Baufeld (Parkplatz der Lagerfläche) zur Verfügung. Der AN trägt jedoch die

Verantwortung für die Bewachung und Absicherung und haftet bei Diebstahl und Vandalismus

für den Ersatz sowie etwaige Folgeansprüche Dritter.

Für sämtliche außerhalb der Baumaßnahme liegenden, ggf. sonstig in Anspruch zu nehmenden

Flächen durch den Auftragnehmer ist nach Fertigstellung der Baumaßnahme vom Auftragneh-

mer Freistellungserklärungen der Eigentümer bzw. Pächter über die Wiederherstellung der in

Anspruch genommenen Flächen vorzulegen. Dies gilt auch für Veränderung und Herstellung

von Einfriedungen. Das in Anspruch genommene Gelände ist nach Beendigung der Bauarbei-

ten nach besonderer Weisung des AG und nach Weisung der Eigentümer - soweit erforderlich

  • in den vor Baubeginn vorhanden gewesenen Zustand zu versetzen. Der AN haftet für alle

Folgen, die sich aus der Baustelleneinrichtung und dem Bau der Rüstung sowie der nicht sach-

gemäßen Beseitigung nach Beendigung der Bauarbeiten ergeben.

Die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4,

Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, RAS-LP 4,

Ausgabe 1999, sind zu beachten, insbesondere

  • Aufstellen von Baucontainern und Bauwagen und Lagerung von Baustoffen im Wurzelbe-

reich von Bäumen

  • Lagerung und Umgang mit umweltgefährdenden Bau- und Betriebsstoffen

2.5.2 Lagerplätze

Für die Lagerung von Bauteilen, Bau- und Betriebsstoffen innerhalb der Baustelle kann der AG

nur den Platz der Lagerflächen zur Verfügung stellen. Der AN trägt die Verantwortung für die

Bewachung und Absicherung und haftet bei Diebstahl und Vandalismus für den Ersatz sowie

etwaige Folgeansprüche Dritter.

Die Lagerflächen sind nach Abschluss der Bautätigkeiten ordnungsgemäß wiederherzustellen.

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Werden weitere Flächen benötigt, sind diese ggf. selbst vom AN zu beschaffen und anzumieten.

Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden OZ mit einzurechnen.

Für sämtliche, außerhalb der eigentlichen Maßnahmenfläche liegende, sonstig in Anspruch zu

nehmenden Flächen sind die Ausführungen unter Punkt 2.5.1 zu beachten. Nach Fertigstellung

der Baumaßnahme sind vom AN erforderlichenfalls Freistellungserklärungen der Eigentümer

bzw. Pächter vorzulegen. Dieses gilt auch für Veränderung und Herstellung von Einfriedungen.

Wassergefährdende Betriebsstoffe sind während der Bauzeit so zu lagern und zu verwenden,

dass sie weder in das Oberflächen- noch in das Grundwasser gelangen können.

Beim Umgang mit solchen Stoffen sind die entsprechenden Bestimmungen zu beachten.

Bautankstellen sind so herzustellen und zu betreiben, dass die Bestimmungen der VawS (Ver-

ordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe) und

der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften eingehalten werden.

2.5.3 Arbeitsplätze

Es gilt gleiches wie in Punkt 2.5.1.

2.5.4 Plätze für Unterkünfte

Es gilt gleiches wie in Punkt 2.5.1.

2.5.5 Pflanzeinschlagplätze (Landschaftsbau)

entfäll

2.6 Gewässer

entfällt

2.7 Baugrundverhältnisse

2.7.1 Geologische Verhältnisse, Grundwasser

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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entfällt

2.7.2 Straßenbefestigungen

2.7.3 Güte des Oberbodens (Landschaftsbau)

entfällt

2.7.4 Schadstoffbelastung

Einhaltung der Feinstaubrichtlinie:

Die Arbeiten auf der Baustelle müssen so angelegt werden, dass in Abhängigkeit vom

Wetter keine oder nicht vermeidbare zusätzliche Feinstaubbelastungen anfallen. Entspre-

chende Geräte (Wasserwagen, Saugkehrwagen, Besenwagen mit Bewässerung) sind auf der

Baustelle vorzuhalten und nach Bedarf einzusetzen. Auf der Baustelle dürfen nur Baumaschi-

nen mit aktueller Technik eingesetzt werden, die auch hinsichtlich der Abgasnormen die gefor-

derten Grenzwerte erfüllen. Entsprechende Genehmigungen bei lärmintensiven Arbeiten müs-

sen eingeholt und die entsprechende Einhaltung sichergestellt werden.

2.7.4.1 Teer-/pechhaltige Stoffe

Entfällt

2.7.4.2 Asbesthaltige Stoffe

Entfällt

2.7.4.3 Sonstige Stoffe

Das Material lagert auf dem bereits beschriebenen Lagerflächen.

Das Material der Bodenmieten wird nach Erreichen einer bestimmten Menge (Maximal

100 to je Lagerplatz) durch ein zugelassenes Labor/Büro beprobt und analysiert. Anhand

der Analyseergebnisse wird das Material den enstprechenden Positionen des Leistungsver-

zeichnisses zugeordnet und durch den AN verwertet.

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

Entfällt

2.9 Schutz-Bereich und –Objekte

Bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Ausführung der Maßnahme ist der Einsatz der

Baugeräte und Baufahrzeuge zum Schutz der Bäume und Sträucher zu gewährleisten. Hierbei

ist der Abschnitt 4 „Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen“ der Richtli-

nien für die Anlagen von Straßen RAS-LP 4 zu beachten.

Die Maßnahmen müssen einer Überprüfung durch die untere Naturschutzbehörde jederzeit

standhalten und sind insofern in jedem Fall mit dem AG abzustimmen.

Bei allen Arbeiten wird auf die Einhaltung und Beachtung des Bundesimmissionsschutzgeset-

zes hingewiesen. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfallstoffe ist Sache des AN und ist in

die Einheitspreise der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis einzurechnen.

Die durch die Anwendung der Normen und Richtlinien entstehenden Erschwernisse sind in die

Einheitspreise, soweit für einzelne Leistungen keine besondere Ordnungsziffern vorhanden

sind, einzurechnen.

Auf das Nieders. Naturschutzgesetz wird hiermit besonders hingewiesen.

2.9.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete

Sind nicht bekannt

2.9.2 Bäume und Flurgehölze

Entfällt

2.9.3 Biotope

Sind nicht bekannt

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2.9.4 Denkmale

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das

können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bo-

denverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht wer-

den, sind diese gemäß §14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig

und müssen unverzüglich der Bezirksregierung Weser-Ems, Dezernat 406 - Archäologische

Denkmalpflege (Tel. 0441 /799- 2120) - oder der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkrei-

ses unverzüglich gemeldet werden.

Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und

Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der

Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denk-

malschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

2.9.5 Immissionsschutz-Bereiche und –Objekte

Bei den Bauarbeiten wird auf die Einhaltung des aktuellen Bundesimmissionsschutzgesetzes

(BlmSchG) einschl. der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften hingewiesen.

Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, jegliche Grundwasser – und Gewässerverschmut-

zungen sowie Verseuchung sind zu unterbinden. Für aus diesem Anlass geltend gemachte An-

sprüche Dritter haftet der AN.

Bautankstellen sind unerwünscht. Sind sie dennoch unumgänglich, so hat der AN diese so her-

zustellen und zu betreiben, dass die Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Um-

schlagen wassergefährdender Stoffe (VawS) vom 1. Juni 2005, geändert durch die Verordnung

vom 10. Dezember 2009, sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und technischen

Regeln eingehalten werden.

Eventuell erforderliche Einrichtungen für die Lagerung bzw. UmfüIlung dieser Stoffe sind vom

AN entsprechend den geltenden und anerkannten Regeln der Technik vorzuhalten und zu be-

nutzen. Der AN haftet in vollem Umfang für eventuelle Schäden durch den unsachgemäßen

Umgang mit diesen Stoffen und ihrer Verwendung. Die Auflagen des Wasserhaushaltsgesetzes

und bestehender Schutzgebietsverordnungen, für Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete

sind zu beachten.

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Wassergefährdende Betriebsstoffe (z.B. Fette, Öle, Treibstoffe) sind während der Bauzeit so zu

lagern und zu verwenden, dass sie weder in oberirdische Gewässer noch in das Grundwasser

gelangen können.

Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfall-

stoffe ist Sache des AN und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.

Staubentwicklung, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, sowie eine Windver-

frachtung von belasteten Stoffen sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Kosten hier-

für sind ebenfalls in die Einheitspreise einzurechnen.

Die für die Baumaßnahme eingesetzten Baugeräte müssen den gültigen Bestimmungen des

Immissionsschutzgesetzes entsprechen.

2.9.6 Gewässer, Wasserschutzgebiete

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass keine wassergefährdenden Stoffe, wie z.B. Treib- und

Schmierstoffe, das Grundwasser verunreinigen. Bei Herstellung der unter Flur liegenden Bau-

elemente sowie für das Anfüllen fertiggestellter Baukörper dürfen wassergefährdende Stoffe

nicht verwendet werden. Auf die RiStWag wird hingewiesen.

Gelangen durch ein unvorhergesehenes Ereignis wassergefährdende Stoffe in das Grundwas-

ser, so ist unverzüglich der zuständige Landkreis -Fachbereich Umwelt- bzw. die zuständige

Wasserbehörde zu unterrichten.

2.9.7 Vermutete Bodenfunde

Bodendenkmale sind nicht bekannt. Sollten dennoch archäologische Objekte angetroffen wer-

den, ist umgehend der AG und das Niedersächsische Landesamt für Archäologie und Denk-

malpflege zu verständigen. Die Fundstellen sind umgehend zu sichern. Die Auflagen sind allen

auf der Baustelle tätigen Nachunternehmen des AN schriftlich zu übermitteln und müssen auf

der Baustelle ausliegen.

2.9.8 Militärische Bereiche

entfällt

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2.9.9 Wegekreuze, Meilensteine

entfällt

2.10 Anlagen im Baubereich

2.10.1 Leitungen

Entfällt

2.10.2 Gleisanlagen

entfällt

2.10.3 Gebäude/Gebäudereste

Entfällt

2.10.4 Sonstige Anlagen

Im Baubereich und außerhalb stehende Anlagen (Einfriedungen, Bauwerke, Straßenausstat-

tung, Verkehrssicherungseinrichtungen u. ä.) sind vor Beschädigungen und Verschmutzung

durch Bauarbeiten zu schützen. Erschwernisse bzw. Behinderungen durch das Vorhandensein

dieser Anlagen werden nicht gesondert vergütet. Sollte es trotz allem zu irgendwelchen Be-

schädigungen kommen, sind diese zu Lasten des AN durch eine Fachfirma zu beheben.

Erschwernisse durch das Vorhandensein von Entwässerungseinrichtungen, Borde und sonsti-

gen Randeinfassungen seitlich der Fahrbahn werden nicht gesondert vergütet.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Der öffentliche Verkehr ist während der gesamten Dauer der Maßnahme aufrechtzuhalten. Die

Lagerplätze werden für die Zeit der Maßnahme für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

3 Angaben zur Ausführung

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Grundsätzlich hat der Auftragnehmer alle für die Sicherheit der Arbeiten und des fließenden

Verkehrs erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Für die Sicherung des Verkehrs auf

öffentlichen Straßen und Wegen sind die Bestimmungen der Straßengesetze (FStrG und

NStrG) und der StVO maßgebend.

Die Absicherung der Arbeitsstellen erfolgt nach den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeits-

stellen an Straßen (RSA)“ sowie den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und

Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)“. Die zugehörigen

Technischen Lieferbedingungen (TL) sind zu beachten.

Die Eigensicherung des AN zum Herstellen, Umbauen und Abbauen der Verkehrsführungen

und Sperrungen einschließlich der Arbeiten für Beschilderungen und Markierungs- und Demar-

kierungsarbeiten etc. ist in den Leistungspositionen enthalten. Gleiches gilt für alle erforderli-

chen Verkehrssicherungsarbeiten für Wartungs-, Unterhaltungs-, Reparatur- und Instandhal-

tungsarbeiten für die Verkehrssicherung.

Der AN haftet für die jederzeitige Funktionsfähigkeit der Anlage; Ersatzeinrichtungen sind

im erforderlichen Umfang bereitzuhalten. Die Schilder und Leuchten sind ständig (bei Bedarf

auch mehrmals wöchentlich) zu reinigen. Durch Unfälle beschädigte Teile sind unverzüglich

zu ersetzen. Mit den Arbeiten zur Schadensbeseitigung ist spätestens innerhalb von 45 Mi-

nuten nach Schadensfeststellung bzw. nach Aufforderung zu beginnen. Alle Ansprüche aus

mangelhafter Beschilderung oder Beleuchtung sind vom AN zu vertreten.

Für alle Unfälle, die auf eine unsachgemäße Verkehrssicherung zurückzuführen sind, haftet

der Auftragnehmer.

Besondere Anordnungen des Straßenbauamtes oder der Polizei zur Ergänzung der Anord-

nung / Vorgaben der Verkehrsbehörde für die Kennzeichnung der Absperrung der Arbeits-

stelle sind zu befolgen. Der AN hat seine Betriebsangehörigen sowie neu hinzukommende

jeweils vor Aufnahme der Arbeit über alle den Verkehr betreffende Vorschriften, soweit sie

in Verbindung mit der Bauleistung stehen, ausreichend zu unterrichten und dieses regelmä-

ßig zu wiederholen.

Die gesamte Verkehrssicherung wird von den zuständigen Straßenverkehrsbörden ver-

kehrsbehördlich angeordnet. Die Anordnungsverfügung einschließlich der zugehörigen

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Pläne ist ständig auf der Baustelle vorzuhalten.

Die Lagerplätze befinden sich im Eigentum des Landkreises Osnabrück. Eine Sperrgenehmi-

gung bei der Verkehrsbehörde ist nicht einzuholen. Der Zeitpunkt der Sperrung der Lagerplätze

ist mit dem AG zwingend vorher (mind. 1 Woche) abzusprechen.

Die Absperrung der Lagerplätze und der Arbeitsstelle ist in Absprache mit dem AG mittels ge-

eignetem Absperrmaterial durchzuführen. Die Kontrolle und Durchführung dieser Leistungen

verbleibt beim AN!

Verkehrssicherungsmaßnahmen, die darüber hinaus infolge baubetrieblicher Belange erforder-

lich werden könnten, bedürfen dann einer besonderen verkehrsbehördlichen Genehmigung und

sind rechtzeitig bei der Verkehrsbehörde zu beantragen. Den Antragsunterlagen ist ein entspre-

chender Verkehrssicherungsplan einschließlich Beschilderung beizufügen.

Zuständige Verkehrsbehörde:

Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück

Die Kosten für das Einholen der Anordnung werden nicht gesondert vergütet.

Zum Leistungsumfang der Absicherung des Lagerplatzes und der Arbeitsstelle gehören das

Liefern, Aufstellen, Vorhalten, Unterhalten, Umsetzen und Abbauen aller Verkehrszeichen und

Anlagen, einschließlich Aufstellvorrichtungen.

Es dürfen für die Absicherung von Baustellen nur vollretroreflektierende Verkehrszeichen und

Verkehrseinrichtungen benutzt werden. Sie müssen der StVO und den RAL-Güteschutzbestim-

mungen entsprechen. Die Verkehrszeichen müssen sich in einem ordnungsgemäßen und ein-

wandfreien Zustand befinden, stets gut zu erkennen und standsicher aufgestellt sein. Wider-

sprüchliche Verkehrszeichen sind ggf. abzudecken. Bei Auskreuzungen an Verkehrszeichen

sind Folien nicht zugelassen. Die Auskreuzung hat berührungsfrei zu erfolgen.

Alle Kosten für Verkehrsregelung, Beschilderung sowie Aufrechterhaltung des Anliegerver-

kehrs, Bedienung von Sicherungseinrichtungen und deren Wartung sowie die Kontrollfahrten

sind einzukalkulieren.

Innerhalb der abgesperrten Bereiche sind Gefahrenstellen wie Baugruben, Absätze, Absturz-

kanten und gelagerte Baustoffe und Materialien entsprechend der RSA zu kennzeichnen und

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Landkreis Osnabrück Seite 24 von 48 FD 9 - Straßenbau und Unterhaltung Baubeschreibung „Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd “ AZ-Nr.: 66.12.23.2026.01

abzusichern. Diese Maßnahmen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Die Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und Verkehrsregelung sind kontinuierlich dem

Bauzustand anzupassen.

Das Halten von Baufahrzeugen in unter Verkehr befindlichen Strecken ist grundsätzlich unter-

sagt. Das Lagern von Geräten, Material und dgl. in den Seitenräumen neben den unter Verkehr

liegenden Strecken ist nicht gestattet. Liefer- und Arbeitsfahrzeuge sind beim Halten am Fahr-

bahnrand außerhalb geschlossener Baustellen durch Anbringen von je 50 cm breiten, rot-weiß-

schraffierten Leitmalen (nach DIN 30710 vollretroreflektierende Folie Typ 2) an den dem Ver-

kehr zugewandten äußeren Fahrzeugteilen zu kennzeichnen. Der AN haftet für etwaige Schä-

den, die auf unsachgemäße Absperrung zurückzuführen sind.

Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO auf-

weisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellung einer

Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt eine Anzeige

bei der zuständigen Behörde.

Zu den für die Verkehrssicherung und -regelung notwendigen Maßnahmen gehören auch das

Umsetzen bzw. der Umbau dieser Einrichtungen. Es ist Sache des AN, zerstörte oder ver-

brauchte Teile dieser Einrichtungen unverzüglich zu ersetzen.

Die Kontrolle der Arbeitsstellenabsicherung ist gem. RSA 2 x täglich, sowie zusätzlich nach

Unwetter oder Sturm durchzuführen. Mängel sind unverzüglich zu beheben. Die Ergebnisse der

Kontrollfahrten sind auf einem separaten Formblatt zu dokumentieren und unmittelbar nach der

Kontrollfahrt der öBÜ zu übergeben. Zusätzlich sind elektronische Erfassungsgeräte vorzuse-

hen (siehe Kap. 3.1.9.).

Sämtliche Arbeitskräfte müssen entsprechend § 35 StVO, sowie nach Maßgabe der Unfallver-

hütungsvorschriften Abschnitt 9, § 2 (1) Warnkleidung tragen. Die eingesetzten Fahrzeuge müs-

sen entsprechend der RSA, StVO und der entsprechenden DIN gekennzeichnet sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass der AG nur den Einsatz von Nachunternehmern zustimmt,

die für die Errichtung, Vorhaltung und Räumung von Verkehrssicherungsmaßnahmen einschlä-

gige Erfahrungen auf diesem Gebiet vorweisen können und in der Vergangenheit mehrfach im

Bereich der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung tätig waren.

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Die Weisungen der örtlichen Bauüberwachung sind zu beachten.

3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs

Entfällt

3.1.2 Verkehrsumleitungen

entfällt

3.1.3 Verkehrsbeschränkungen

Entfällt

3.1.4 Verkehrssperrungen, Sperrpausen

Entfällt

3.1.5 Freihalten von Lichtraumprofilen

Entfällt

3.1.6 Markierungsarbeiten (Gelbmarkierung)

Entfällt

3.1.7 Transportable Schutzeinrichtungen

-entfällt-

3.1.8 Beschilderung, Leitbaken, Aufstellvorrichtungen

Entfällt

3.1.9 Kontrollfahrten und Wartung

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Es sind gemäß ZTV-SA täglich zwei Kontroll- und Funktionsüberprüfungen der gesamten Ver-

kehrseinrichtung durchzuführen, an arbeitsfreien Tagen einmal. Eine Kontrollfahrt hat nach Ein-

tritt der Dunkelheit stattzufinden. Zusätzliche Kontrollfahrten können bei besonderen Verkehrs-

und Witterungsverhältnissen erforderlich sein, z.B. nach Unwetter oder Sturm. Diese zusätzli-

chen Kontrollfahrten werden nicht gesondert vergütet.

Im Rahmen der Kontrollfahrten festgestellte Mängel an der Verkehrsführung sind sofort abzu-

stellen. Sind größere Mängel auf Grund eines Unfalles oder witterungsbedingt festgestellt wor-

den, sind kurzfristig entsprechende Maßnahmen zu veranlassen um den verkehrssicheren und

ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrsführung schnellstmöglich wiederherzustellen. Bei ver-

kehrsgefährdenden Mängeln ist sofort die Polizei zu verständigen.

3.2 Bauablauf

Nach Aufforderung hat der AN die Arbeiten innerhalb von 15 Werktagen aufzunehmen. Nach

Beginn der Arbeiten vor Ort sind die Arbeiten ohne Unterbrechung durchzuführen und innerhalb

von 25 Werktagen abzuschließen.

Der Bauablauf ist Sache des AN; er ist so zu gestalten, dass die Durchführung der Arbeiten

innerhalb der vertraglich vorgesehenen Bauzeit erfolgt.

Der verantwortliche Bauleiter des AN muss ständig erreichbar sein. Der Bauleiter ist dem AG

vor Baubeginn schriftlich zu benennen. Ein eventueller Wechsel der Bauleitung ist dem AG

schriftlich mitzuteilen.

Soweit Überschreitungen der Ausführungstermine und Fristen vom Auftragnehmer zu vertreten

sind, gehen die hieraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Sich hieraus ergebende zu-

sätzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten

Die Abwicklung der Arbeiten obliegt dem AN. Der AN hat die vorgesehene Abwicklung im Vor-

feld mit dem AG abzustimmen

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3.2.2 Zeitliche Beschränkungen

3.2.3 Bedingungen für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, z.B. nachts,

sonntags

Um die Behinderung des öffentlichen Verkehrs und die Sperrzeiten zu minimieren ist der AG

bei der Bemessung der Ausführungsfristen generell davon ausgegangen, dass die Arbeiten

mindestens unter voller Ausnutzung des Tageslichtes und innerhalb einer 5-Tage-Woche (Mon-

tag bis Freitag) ausgeführt werden. Darüber hinaus vom AN für erforderlich gehaltene Arbeits-

zeiten (Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit; Mehrschichtbetrieb) zur Ein-haltung des vorgegebe-

nen Bauablaufes und der vorgegebenen Ausführungsfristen hat der AN einzukalkulieren und

die erforderlichen Genehmigungen beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen. Die

Kosten hierfür sowie eventuelle tarifvertragliche Zulagen sind einzurechnen. Bei Arbeiten wäh-

rend der Dunkelheit ist sicherzustellen, dass eine Blendwirkung durch Scheinwerfer der Bau-

maschinen und der Baustellenbeleuchtung ausgeschlossen ist. Die dafür notwendigen Vorkeh-

rungen sowie eventuelle zusätzlich erforderliche Beleuchtungsmaßnahmen sind zu berücksich-

tigen. Baufahrzeuge dürfen in der Dunkelheit nur mit Abblendlicht fahren.

Genehmigung:

Erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind für Nachtarbeit und Wochenendarbeit rechtzeitig

vor Baubeginn vorzulegen. Die Begründung für die Ausnahmegenehmigung ist darauf abzustel-

len, dass die vorgegebene Bauzeit auf jeden Fall einzuhalten ist und Behinderungen der Ver-

kehrsteilnehmer durch die Baustelle auf ein unvermeidbares Minimum beschränkt werden müs-

sen. Eine entsprechende Bestätigung über das dringende öffentliche Interesse für die Ausnah-

megenehmigung kann auf Anforderung ausgestellt werden.

Sondergenehmigungen für die ggf. erforderlichen Transporte innerhalb der Sperrzeiten am Wo-

chenende sind ebenfalls vorzulegen. Kosten hierfür werden nicht gesondert erstattet.

3.2.4 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern

Entfällt

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3.3 Wasserhaltung

Entfällt

3.4 Baubehelfe

Entfällt

3.5 Stoffe, Bauteile

Entfällt

3.5.1 Straßenbau

Entfällt

3.5.1.1 Dammbaustoffe, Hinterfüllungsmaterial

Entfällt

3.5.1.2 Gesteinskörnungen

Entfällt

3.5.1.3 Verwendung gebrauchter Stoffe

Beprobung von Asphalt und Boden innerhalb des Baugebietes

Eine Beprobung und Untersuchung von vorhandenen Materialien (bspw. Abfall, Böden und

Baustoffe) innerhalb des Baugebietes ist nur mit Zustimmung des Aufraggebers zulässig.

Die Zustimmung ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss enthalten

 eine Begründung, wieso die Beprobung bzw. Untersuchung erforderlich ist, insb. Ob

und ggf. aus welchen Gründen Zweifel an vorherigen Untersuchungsbefunden be-

stehen

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[Seite 29]

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 einen Nachweis über die Eignung des Auftragnehmers oder eingesetzten Dritten für

die Beprobung bzw. Untersuchung und

 die Angaben zu Ort und Dauer der geplanten Probenahme.

Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbaren einen Termin für die Beprobung. Die Bepro-

bung ist nur in Anwesenheit des Auftraggebers zulässig, wenn dieser nicht durch Erklärung

in Textform auf eine Teilnahme verzichtet. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Proben-

ahme ein eigenes fachkundiges Unternehmen hinzuzuziehen.

Der Auftragnehmer führt die Entnahme der Probe durch und teilt diese in zwei Teilproben

für Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftragnehmer fertigt ein Protokoll über die Pro-

benahme an. Die Teilproben werden versiegelt und von Aufraggeber und Auftragnehmer

abgezeichnet. Eine Teilprobe erhält der Auftragnehmer zur Untersuchung. Die andere Teil-

probe wird unverzüglich dem Auftraggeber als Rückstellprobe übergeben.

Das Untersuchungsergebnis ist dem Auftraggeber unverzüglich und vollständig in Form ei-

nes Untersuchungsberichtes zu übergeben. Der Untersuchungsbericht muss mindestens

enthalten

 die Bezeichnung der Baumaßnahme,

 den Grund der Probenahme,

 das Probenahmeprotokoll,

 eine Erklärung zum Zustand des Siegels bei der Übergabe der Teilprobe an das Labor,

 einen maßstäblichen Lageplan der Probeentnahmepunkte,

 Angaben zu den durchgeführten Untersuchungen,

 die Ergebnisse der Laboruntersuchungen,

 die Auswertung und Bewertung der Ergebnisse und

 eine Benennung und Unterschrift der verantwortlich handelnden Personen.

Die vorstehenden Hinweise gelten nicht bei Eigen- und Kontrollprüfungen.

3.5.1.3.1 Verwendung teerhaltiger Stoffe

entfällt

3.5.1.3.2 Verwendung asbesthaltiger Stoffe

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entfällt

3.5.1.4 Bindemittel

entfällt

3.5.1.5 Porenfüllmassen und Regeneriermittel auf Bitumenbasis

entfällt

3.5.1.6 Asphaltmischgut

Entfällt

3.5.1.7 Offenporige Asphaltdeckschichten

entfällt

3.5.1.8 Betondecke der Belastungsklassen 100, 32, 10 u. 3,2 auf Schottertrag-

schicht

entfällt

3.5.1.9 Markierung

Entfällt

3.5.1.10 Vorübergehende Markierung

Entfällt

3.5.1.11 Zusatzmittel, -stoffe

entfällt

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[Seite 31]

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3.5.1.12 Transportbeton

Entfällt

3.5.1.13 Fertigteile

Entfällt

3.5.1.14 Bord- und Pflastersteine aus Beton

entfällt

3.5.2 Brückenbau

entfällt

3.5.3 Landschaftsbau

Entfällt

3.5.4 Beschilderung

Entfällt

3.5.5 Beleuchtung der Verkehrssicherungseinrichtungen

Der AN haftet während der gesamten Bauzeit für die dauernde Betriebsfähigkeit der elektri-

schen Anlage und hat ohne Aufforderung für die beschädigten oder verbrauchten Teile Er-

satz zu leisten. Er muss sicherstellen, dass die Anlage Tag und Nacht funktionsfähig bleibt

und bei Ausfall die Beseitigung einer Störung durch Fachkräfte unverzüglich vorgenommen

wird.

3.6 Abfälle

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Landkreis Osnabrück Seite 32 von 48 FD 9 - Straßenbau und Unterhaltung Baubeschreibung „Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd “ AZ-Nr.: 66.12.23.2026.01

Abfälle und sonstige Ausbaustoffe sind, sofern in den Leistungspositionen nichts anderes ver-

einbart ist, einer Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) nach Wahl des AN zuzuführen. Der

AN hat die Grundplichten der Kreislaufwirtschaft (§7 des KrWG) und der Abfallbeseitigung (§

15 des KrWG) einzuhalten und Abfälle so zu entsorgen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht

beeinträchtigt wird. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Entsorgungskosten in die je-

weilige Position mit einzurechnen.

3.6.1 nicht gefährliche Abfälle

Die Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von nicht gefährlichen Abfälle hat ordnungs-

gemäß und schadlos nach Wahl des AN zu erfolgen, ist aber in jedem Fall zu dokumentie-

ren. Die Dokumentation ist anhand der Anlage „Nachweis der Entsorgung nicht gefährli-

chem Abfall/Verwertungsmaßnahme“ der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mine-

ralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“ durchzuführen. Dieses Formblatt ist

für jede Abfallfraktion bzw. Entsorgungsposition auszufüllen und vor Abfuhr des Abfalls von

der Baustelle dem AG auszuhändigen. Dieses entbindet den AN nicht von seiner Regis-

terpflicht gemäß NachwV.

Bau- und Abbruchabfälle im Geltungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

sind, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, getrennt zu sammeln, zu befördern und

vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Der

AN übernimmt für den AG die Dokumentationspflichten der GewAbfV für die Abfallfraktio-

nen gemäß § 8 Abs. 1 GewAbfV. Die Dokumente sind dem AG spätestens mit den Ab-

schlagsrechnungen in digitaler oder schriftlicher Form zu übergeben. Der AG behält sich

vor, die Dokumentation jederzeit anzufordern.

3.6.2 gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle, die beseitigt werden, sind in Niedersachsen der Zentralen Stelle für

Sonderabfall bei der NGS anzudienen.

Seit dem 01.04.2010 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Führung von Entsorgungs-

nachweisen und Begleitscheinen von gefährlichen Abfällen in elektronischer Form vorge-

schrieben (elektronisches Abfallnachweisverfahren: eANV).

Jegliche Kosten, die aus dem Nachweisverfahren entstehen, sind einzukalkulieren und

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werden nicht gesondert vergütet.

3.7 Winterbau

entfällt

3.8 Beweissicherung

Der AN ist zur Beweissicherung im Rahmen seiner Haftung verpflichtet.

Die Bauarbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn der vorhandene Zustand bzw.

die jeweiligen Zwischenzustände der in Anspruch zu nehmenden Flächen dokumentiert ist.

An dieser Stelle wird explizit auf die notwendigen Beweissicherungen bzw. Dokumentatio-

nen u.a. in Bezug auf die vorhandenen Straßenausstattungen (z.B. Beschilderung, Schutz-

einrichtungen, etc.) sowie den Baumbestand hingewiesen.

Die Wahl der Verdichtungsgeräte und die Durchführung der Arbeiten sind so vorzunehmen,

dass Schäden an benachbarten Gebäuden und Bauwerken ausgeschlossen sind.

Der AN hat den AG von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter, im Zusammenhang

mit der Durchführung von Arbeiten der Baumaßnahme, frei zu halten.

3.9 Sicherungsmaßnahmen

Die Sicherung der Baustelle (auch innerhalb des Sperrbereiches) und ggf. der Baustellen-

einrichtung über die gesamte Bauzeit, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, ist Sache

des Auftragnehmers und wird nicht besonders vergütet. Sie ist in die Einheitspreise für die

Baustelleneinrichtung einzurechnen.

Besondere Sicherungsmaßnahmen, die über die Bestimmungen der einschlägigen Verord-

nungen und Vorschriften hinausgehen, sind nicht vorgesehen.

Der AN ist während der Ausführung seiner Tätigkeiten für den Schutz bzw. die Sicherung

der vorhandenen Einrichtungen sowie der Fahrbahnbefestigungen verantwortlich.

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Sämtliche Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten infolge Schutz der vorhandenen

Einrichtungen sowie der Fahrbahnbefestigungen, ggf. Umsetzen des Fertigers mit Tieflader,

Demontage und Wiederaufstellen von Schutzplankenkonstruktionen, etc. sind in die

Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen, eine gesonderte Vergü-

tung erfolgt nicht. Die Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren. Alle Schäden, welche

sich während der Bautätigkeit des AN bzw. seiner Nachunternehmer ergeben, gehen zu

Lasten des AN.

Zustandsfeststellungen von Ausstattungen und Gehölzen sind zum späteren Nachweis des

Ausgangszustandes zu dokumentieren.

Die Baumaßnahme ist unter Ausschluss jeglicher Gefährdung des Straßenverkehrs auszu-

führen.

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)

entfällt

3.11 Vermessungsleistungen, Aufmassverfahren

Durch die Baumaßnahme dürfen die Grenzzeichen, Grenzsteine, Vermessungspunkte

usw. weder entfernt noch beschädigt, verrückt oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt

werden. Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des AN.

Aufmaßverfahren

Maßgebend für die Abrechnung ist das Aufmaß, welches der Auftragnehmer oder dessen

Vertreter mit dem zuständigen Vertreter des Auftraggebers vorzunehmen hat. Das Aufmaß

der erbrachten Leistungen erfolgt nach den in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen

Bedingungen.

Abschlagsrechnungen werden nur auf die tatsächlich nachgewiesenen vertragsgemäßen

Leistungen erteilt. Das heißt, jeder Abschlagsrechnung sind die entsprechenden Aufmaße

beizufügen. Eine Abrechnung nach „Schätzmengen“, auch nur für Teilleistungen wird nicht

anerkannt und gilt als nicht prüfbar. Noch nicht in sich abgeschlossene Leistungen, bzw.

Teilleistungen, die noch nicht endgültig aufgemessen werden können, sind über „vorläufige“

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Aufmaße zu belegen. Diese sind dann nach Abschluss der Leistungen, bzw. Teilleistungen

von den „endgültigen“ Aufmaßen abzuziehen.

Die prüffähige Schlussrechnung muss spätestens vier Wochen nach Abnahme der Gesamt-

maßnahme beim AG eingehen.

Die Schlusszahlung wird innerhalb einer dem Umfang der erbrachten Leistungen entspre-

chenden Frist nach Einreichen der prüffähigen, vollständigen Schlussrechnung - jedoch frü-

hestens nach Abnahme der Gesamtleistung - geleistet. Grundlage für die Schlussrechnung

sind lückenlose Aufmaße.

3.12 Prüfungen

Entfällt

3.12.1 Erstprüfungen

Entfällt

3.12.2 Eignungsnachweis

Entfällt

3.12.2.1 Asphalt

Entfällt

3.12.2.2 Markierung

Entfällt

3.12.3 Eigenüberwachungsprüfungen

Entfällt

3.12.3.1 Profilgerechte Lage und Ebenheit

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Entfällt

3.12.3.2 Anfangsgriffigkeit

Entfällt

3.12.3.3 Eigenüberwachung der fertigen Markierung

Entfällt

3.12.4 Kontrollprüfungen

Entfällt

3.12.4.1 Asphaltkontrollprüfungen

Entfällt

3.12.4.2 Griffigkeitskontrollprüfungen

Entfällt

3.12.5 Zusätzliche Kontrollprüfungen und Schiedsuntersuchungen

Entfällt

3.12.6 Bautagesberichte

Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu über-

geben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des

Auftrages von Bedeutung sein können.

Dies sind insbesondere:

 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,

 Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit),

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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 Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,

 eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,

 Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,

 Anlieferung von Hauptbaustoffen,

 Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentli-

chen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren

Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen),

 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,

 Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,

 Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

Die Leistungen für das Erstellen der Bautagesberichte und die Vorlage beim Auftraggeber

wird nicht gesondert vergütet.

3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Ge-

sundheitsschutzplanes (Sige-Plan)

entfällt

3.13.1 Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben

entfällt

3.13.2 Erfassen aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf

entfällt

3.13.3 Maßnahmen für „besonders gefährliche Arbeiten“

Entfällt

3.13.4 Gegenseitige Gefährdungen

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Gegenseitige Gefährdungen können in allen gemeinsam genutzten Einrichtungen stattfin-

den. Insbesondere bei den Zuwegungen, Lagerflächen, Baustelleneinrichtungsflächen. Er-

höhte Achtsamkeit ist besonders beim Maschinen An- und Abtransport sowie beim Einsatz

von Baumaschinen erforderlich. Rückwärtsfahrten sind nur mit Einweiser erlaubt. Bei Tätig-

keiten mit Emissionen ist die entsprechende Schutzausrüstung anzulegen und ausrei-

chende Sicherheitsabstände einzuhalten.

3.13.5 Festlegungen baustellenspezifischer Maßnahmen

entfällt

3.13.6 Gemeinsam genutzte Einrichtungen

Werden Einrichtungen gemeinsam genutzt wie z.B. Lagerflächen, Baustelleneinrichtungs-

flächen, Zuwegungen, Treppen, Stege, Gerüste, Sozialräume oder dgl. so sind diese ent-

sprechend den gültigen Vorschriften herzustellen. Die regelmäßige Wartung und Unterhal-

tung obliegt dem AN oder einer vom AN bestellten dritten Person. Die Einrichtungen sind

auf die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse entsprechend den zuständigen Bestim-

mungen und Verordnungen abzustimmen und auszulegen.

3.13.7 Anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen

Es werden folgende Bestimmungen zugrunde gelegt:

92 / 57 / EWG: Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Baustellenverordnung BaustellV

Arbeitsstättenverordnung ArbStättV

Gefahrstoffverordnung GefstoffV

Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA 95

Zusätzliche techn. Vertragsbedingungen zur Sicherung an Arbeitsstellen ZTV-SA 97

Alle gültigen UVV´en, Technische Regeln und DIN Normen.

Es gelten die Arbeitsschutzbedingungen der TBG bzw. der entsprechenden BG.

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4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

4.1.1 Pläne

entfällt

4.1.2 Aufmaße und Mengenermittlungen von Vorunternehmerleistungen

entfällt

4.1.3 Berechnungen

entfällt

4.1.4 Gutachten

Das Material der Mieten wird durch ein zugelassenen Labor/Büro beprobt und analysiert.

Die Untersuchungsvermerke mit den Ergebnissen werden vor Ausführung dem Auftragneh-

mer zur Verfügung gestellt.

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsun-

terlagen

Folgende Unterlagen sind vom AN zu beschaffen, bzw. zu erstellen:

Als Nachweis des Baustoffverbrauchs sind dem Vertreter des AG sämtliche Liefer- und Wie-

gescheine im Original auszuhändigen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist

in die Gemeinkosten mit einzurechnen.

Als verantwortlichen Bauleiter des AN ist ein ständig erreichbarer Bauleiter einzusetzen. Der

Bauleiter und sein Vertreter sind vor Beginn der Arbeiten dem AG bzw. seinem Vertreter

schriftlich zu benennen. Zu diesem Zweck ist das Formblatt „Mitteilung über die Bauleitung“

vollständig ausgefüllt dem AG schriftlich zu übermitteln.

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn über Länge und Umfang von vorhandenen Ver-

sorgungsleitungen bei den entsprechenden Versorgungsunternehmen zu informieren und

die aktuellen Leitungspläne einzuholen. Die Kosten hierfür sind im Leistungsverzeichnis in

den Einheitspreis der Positionen "Baustelleneinrichtung" einzurechnen und werden nicht ge-

sondert vergütet.

Sofern keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind, erfolgt keine

gesonderte Vergütung für Leistungen zu nachfolgenden, vom AN zu beschaffenden bzw. zu

erstellenden Unterlagen.

Weiterhin hat der AN jeweils ein aktuelles Exemplar der sicherheitsrelevanten Planungsun-

terlagen (Terminplanung, Baustelleneinrichtungsplan und dgl.) einschließlich erforderlicher

Sicherheitsdatenblätter und Arbeitsanweisungen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-

koordinator zu übergeben.

  • Kalkulation:

Der AN hat dem AG die Urkalkulation des Angebotes in einem verschlossenen Umschlag

vor Zuschlagserteilung zu übergeben.

Die Preisermittlung ist so aufzustellen dass sämtliche Positionen entsprechend nachfolgen-

der Beschreibung aufzusplitten sind. Aus der Kalkulation müssen die Einzelkosten der Teil-

leistungen, die Gemeinkosten der Baustelle, die Allgemeinen Geschäftskosten, Wagnis und

Gewinn und die Umsatzsteuer hervorgehen.

Werden kalkulatorisch Kalkulationsbausteine verwendet, ist der Kalkulation jeder Kalkulati-

onsbaustein aufgeschlüsselt beizufügen.

In der Kalkulation sind Einzelleistungen ggf. unterteilt in Teilleistungen (Unterpositionen) mit

Leistungsansatz und den Einzelkosten der Teilleistungen (Gerätekosten, Lohnkosten, Ma-

terialkosten, Fremdkosten) nachvollziehbar aufzuführen.

Das Eintragen von Endpreisen und Nachunternehmerkosten oder von Stundenansätzen

und Gerätekosten, deren Herkunft und Ursprung nicht zu erkennen sind, genügt nicht. Viel-

mehr muss der Kalkulation detailliert zu entnehmen sein, wie die Preise entstanden sind.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Urkalkulation nach Auftragserteilung

zur Kontrolle der o.a. Anforderungen zu öffnen.

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  • Prüfzeugnisse und Nachweise:

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle erforderlichen Prüfzeugnisse, Nachweise der

Fachkunde, Grundprüfungen und Eignungsprüfungen in gültiger Fassung bis spätestens

zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.

  • Freistellungsbescheinigung:

Der Auftragnehmer hat die Freistellungbescheinigungen von Straßenbaulastträgern, Unter-

haltungsträgern, Privatpersonen, Gesellschaften, usw., deren Grundstücke in Anspruch ge-

nommen wurden, dem AG unaufgefordert vorzulegen.

5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen sind sofern die gültige Fassung nachstehend oder an anderer

Stelle im Bauvertrag nicht angegeben ist, in der drei Monate vor Ablauf der Angebotsfrist

gültigen Fassung maßgebend. In Zweifelsfällen ist der AG zu befragen.

Die für die Baudurchführung relevanten DIN- und Verwaltungsvorschriften sowie einschlä-

gige Richtzeichnungen hat der AN während der Bauzeit zur Einsichtnahme auf der Baustelle

vorzuhalten.

Gem. VOB/B sind DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik zu beachten.

Bezugsquellen:

DIN-Normen:

Beuth Verlag GmbH

Anschrift: Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin Tel.: 030/26 01-22 60, Fax: 030/26 01-12 60,

Internet: www.beuth.de

FGSV-Regelwerke:

FGSV Verlag GmbH

Anschrift: Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, Tel.: 02236/38 46 30, Fax: 02236/ 38 46 40,

Internet: www.fgsv-verlag.de

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5.1 Auflistung der anzuwendenden „Zusätzliche Technische Vertragsbedin-

gungen“ mit ihrem Ausgabedatum

5.2 Sonstige anzuwendende technischen Regelwerke

Die in der ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“ – Ausgabe September 2012 unter Punkt 2.1 angeführte DIN SPEC 18035-7 wird nicht Vertragsbestandteil

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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TitelKurztitelAusgabeFGSV- Nr.ARS-Nr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für Landschaftsarbeiten im StraßenbauZTV La-StB 18201822415/2019
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für die Bauvermessung im Straßen- und BrückenbauZTV Verm-StB 01200124718/2001
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für Markierungen auf StraßenZTV M 13202434122/2024
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Stra- ßenbauZTV Ew-StB 1720255982025
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für Erdarbeiten im StraßenbauZTV E-StB 17201759917/2017
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für die Befestigung ländlicher WegeZTV-LW 162016675
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Stra- ßenbauZTV SoB-StB 20202069823/2020
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und EinfassungenZTV Pflaster-StB 06202069906/2020
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für IngenieurbautenZTV-ING2025782/1 - 720/2025
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmä- ßiger DickeZTV Asphalt-StB 26 Teil 12026799/108/2026
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 2: Bauen im Bestand – Instandhaltung, In- standsetzung und Erneuerung, Stand März 2026ZTV Asphalt-StB 26 Teil 22026799/211/2026
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für Fugen in VerkehrsflächenZTV Fug - StB 152015897/115/2025
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefesti- gungen - BetonbauweisenZTV BEB-StB 152015 Korrektur 2016 Korrektur 201889807/2015
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für den Bau Tragschichten mit hydraulischen Bindemit- teln und Fahrbahndecken aus BetonZTV Beton-StB 26202689909/2026
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli- nien für Aufgrabungen in VerkehrsflächenZTV A-StB 12201297604/2012
Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für BaumpflegeZTV-Baumpflege2017--
Technische Lieferbedingungen für Geotextilien und Geogit-TL Geok E-StB201954912/2019
ter für den Erdbau im Straßenbau19
Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe imTL BuB E -StB202359713/2023
Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2009

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli-ZTV-SA1997369
nien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an StraßenÄnderung 2024
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeits-RSA 21202137024/2021
stellen an Straßen
Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Stra- ßenbauTP BF-StB A1 – E4Mai 2024591
Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berech- nungen im StraßenbauM GUB2018511
Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berech- nungen im Straßenbau Ergänzungen für den Um- und Ausbau von StraßenM GUB UA2013512
Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unter- baues im Straßenbau2003516
Merkblatt über den Einfluß der Hinterfüllung auf BauwerkeM Hifü Bau2017526
Merkblatt über das Bauen mit und im FelsM Fels2015532
Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien und Geogit- tern im Erdbau des StraßenbauesM Geok E2016535
Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Unter- grund2010542
Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung im ErdbauM FDVK E2014547
Merkblatt über die Verwendung von EPS-Hartschaumstof- fen als Leichtbaustoff im Erdbau des Straßenbaus2012550
Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserun- gen mit BindemittelnM BmB2021551
Merkblatt über Stütz- und Lärmschutzkonstruktionen aus Betonelementen, Blockschichtungen oder Gabionen2014555
Merkblatt über die Verwendung von Blähton als Leichtbau- stoff im Erdbau des Straßenbaus2012556
Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaß- nahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit um- weltrelevanten Inhaltsstoffen im ErdbauM TS E2017559
Merkblatt über die Verwendung von Boden ohne und mit Fremdbestandteilen im StraßenbauM BomF2015565
Merkblatt über die Verwendung von Lavaschlacke im Stra- ßen- und WegebauM Ls2006611
Merkblatt über die Verwendung von Kraftwerksnebenpro- dukten im StraßenbauM KNP2009624
Merkblatt über die Verwendung mineralischer Baustoffe aus Bergbautätigkeiten im Straßen- und Erdbau2002629
Merkblatt über die Verwendung von Eisenhüttenschlacken im StraßenbauM EHS2013634
Merkblatt über die Verwendung von Hausmüllverbren- nungsasche im StraßenbauM HMVA2014638
Merkblatt über die Verwendung von Metallhüttenschlacken im StraßenbauM MHS2016639
Merkblatt über die Verwendung von Gießereireststoffen im Straßenbau1999641
Merkblatt für die Herstellung und Verwendung von zeit- weise fließfähigen, selbstverdichtenden Verfüllstoffen (ZFSV) im ErdbauM ZFSV2025563

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im TL Gestein-StB Ausgabe 2004 613 17/2023 Straßenbau 04/23 Fassung 2023

Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden für Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau - Teil: GüteüberwachungTL G SoB-StB 20/23Ausgabe 2020/ fassung 202369616/2023
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im StraßenbauTL SoB-StB 202020 Korrektur 05/202569724/2020
Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Stra- ßenbauTP Gestein-StB inkl. aller Teile2024610
Merkblatt für Schichten ohne BindemittelM SoB2020633
Merkblatt für Kaltrecycling in situ im StraßenoberbauM KRC2005636
Technische Lieferbedingungen für AsphaltgranulatTL AG-StB 092009 Korrektur 200974913/2009
Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen im StraßenbauTL BE-StB 15201579317/2015
Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf BitumenbasisTL Sbit-StB 15201578523/2015
Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von OberflächenbehandlungTL G DSK-StB 152015790/118/2016
Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von OberflächenbehandlungenTL G OB-StB 152015790/216/2016
Technische Lieferbedingungen für BitumenemulsionenTL BE-StB 15201579317/2015
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte BitumenTL Bitumen-StB 25202579425/2024
Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von VerkehrsflächenbefestigungenTL Asphalt-StB 26202679707/2026
Technische Prüfvorschriften für AsphaltTP Asphalt-StBAusgabe 2007 Stand 2025756
Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im StraßenbauTP D-StB 12201277424/2012
Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Aus- baustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im StraßenbauRuVA-StB 01 Fassung 20052001, Fass. 200579516/15
Merkblatt für die Herstellung von Halbstarren Deckschich- tenM HD2022729
Merkblatt für das Verdichten von AsphaltM VA2025730
Merkblatt für Asphaltdeckschichten aus Offenporigem As- phaltM OPA2013750
Merkblatt für die Konzeption und die Erstprüfung von As- phaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigun- genM KEP2012751
Merkblatt für die Wiederverwertung von AsphaltM WA2009, Fass.2013754
Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenaus- baustoffen und von Asphaltgranulat in bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in MischanlagenM VB-K2007755
Merkblatt für den Bau griffiger AsphaltdeckschichtenM BgA2004758

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Landkreis Osnabrück Seite 46 von 48 FD 9 - Straßenbau und Unterhaltung Baubeschreibung „Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd “ AZ-Nr.: 66.12.23.2026.01

Merkblatt für den Bau kompakter Asphaltbefestigungen M KA 2011 762

Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Ver- kehrsflächen aus Asphalt2002763
Merkblatt für Temperaturabsenkung von AsphaltM TA2021766
Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von AsphaltdeckschichtenM OOA2010768
Merkblatt für das Rückformen von AsphaltschichtenM RF2002786/1
Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pech- haltigen Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydrau- lischen Bindemitteln2002826
Merkblatt für Versickerungsfähige VerkehrsflächenM VV2013947
Empfehlungen zu Gummimodifizierten Bitumen und Asphal- tenE GmBA2012724
Hinweise für die Planung und Ausführung von alternativen AsphaltbinderschichtenH Al ABi2015737
Empfehlungen für die Planung und Ausführung von lärm- technisch optimierten Asphaltdeckschichten aus AC D LOA und SMA LAE LA D2014 Korrektur 2015739
Merkblatt für den Bau von Asphaltschichten aus Gussas- phaltM MA2022740
Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Be- festigungen mit teer/pechhaltigen BestandteilenH FA2010 Korrektur 2011769
Hinweise für das Schließen und die Sanierung von Rissen sowie schadhaften Nähten und Anschlüssen in Verkehrsflä- chen aus AsphaltH SR2003777
Merkblatt für die Anwendung des Trenchingverfahrens bei der Verlegung von Glasfaserkabeln in Verkehrsflächen in AsphaltbauweiseM Trenching2022977
Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbe-TL NBM-StB 0920098145/2022
handlungsmittelKorrektur 2022
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoff- gemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus BetonTL Beton-StB 26202689110/2026
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoff- gemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen- befestigungen - BetonbauweiseTL BEB-StB 15201589508/2015
Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe und Fu- genfüllsysteme in VerkehrsflächenTL Fug-StB 242024897/210/24
Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrs- flächenTP Fug-StB2024897/3
Technische Prüfvorschrfiten für Grundierungen und Ober- flächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Ober- flächenbeschichtungen und Betonersatzsystemen aus Re- aktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrs- flächen - BetonbauweiseTP BEB RH-StB 022002898/302/2004
Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luft- porenbetonM LP Beton2023818
Merkblatt für Planung, Konstruktion und Bau von Verkehrs- flächen aus Beton Teil 1 Kreisverkehre, Busverkehrsflächen und RastanlagenM VaB Teil 12013821/1
Merkblatt für Planung, Konstruktion und Bau von Verkehrs- flächen aus Beton Teil 2 Stadt- und Landstraßen sowie plangleiche Knotenpunkte mit Hinweisen zur baulichen ErhaltungM VaB Teil 22015821/2
Merkblatt für die Whitetopping-BauweiseM WT2013822

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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Landkreis Osnabrück Seite 47 von 48 FD 9 - Straßenbau und Unterhaltung Baubeschreibung „Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd “ AZ-Nr.: 66.12.23.2026.01

Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen M BEB 2009 823 aus Beton

Merkblatt für den Bau von Tragschichten und Tragdeck- schichten mit Walzbeton für Verkehrsflächen2000825
Merkblatt für DränbetontragschichtenM DBT2013827
Merkblatt für die Herstellung von Oberflächentexturen auf Fahrbahndecken aus BetonM OB2024829
Merkblatt für die Anwendung von Vliesstoffen unter Fahr- bahndecken aus BetonM VuB2010830
DAfStB - Richtlinie für Fließbeton - Herstellung, Verarbei-1995
tung und Prüfung
DAfStB - Richtlinie vorbeugende Maßnahmen gegen schä- digende Alkalisäurereaktionen im Beton (Alkali-Richtlinie)2013-10
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstel- lung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und EinfassungenTL Pflaster-StB 062006 Fassung 201564322/06
Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung sowie für Ein- fassungenM FP2024618/1
Merkblatt für Flächenbefestigungen mit GroßformatenM FG2022619
Technische Lieferbedingungen für MarkierungsmaterialienTL M 23202337526/2023
Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung - Teil: Be- rührende Messungen, Ausgabe 2017TP Eben-Berüh- rende Messun- gen2017404/117/2018
Berührungslose Messungen - Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung Teil: Berührungslose MessungenTP Eben-Berüh- rungslose Mes- sungen2009 Änderung 2025404/25/2025
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau Teil: Seitenkraftmessverfahren SKMTP Griff-StB (SKM)2007 Änderung 2020408/113/2020
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau Teil: Messverfahren SRTTP Griff-StB (SRT)2021408/220/2021
Merkblatt für Agglomeratmarkierungen202038714/2020
Technische Prüfbedingungen für MarkierungssystemeTP M2024341/49/2024
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Anweisung Straßeninformationsbank Teilsystem Bauwerks- datenASB-ING

Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

[Seite 48]

Landkreis Osnabrück Seite 48 von 48 FD 9 - Straßenbau und Unterhaltung Baubeschreibung „Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd “ AZ-Nr.: 66.12.23.2026.01

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Baubeschreibung – Entsorgung von Böden der Lagerplätze KSM Nord und KSM Süd

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