[Seite 1]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 Inhaltsverzeichnis Seite: OZ (LV-Gruppe)
1 Allgemeines 2
- 1 Baustelleneinrichtung und 2
- 2 Baustelleneinrichtung und 4
- 3 Sonstiges, gilt für alle Lagerplätze 6 2 Entsorgung von Abfällen 8
- 1 Abfälle (Boden und Baggergut) zur 10
- 2 Abfälle (Bauschutt) zur 14
- 3 Abfälle zur Entsorgungsstelle laden, 16
- 4 Abfälle (Schlämme) zur 19 Zusammenstellung 21
Seite: 1
[Seite 2]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Allgemeines Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Baustelleneinrichtung und
1 Allgemeines
-
1 Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung für die Lagerplätze der KSM Nord
-
- 10 Baustelle einrichten Dies.LV-Abschn. Zufahrt vorh. Pauschal je Einsatz Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder- lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
- soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager- schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie- ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern- sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be- schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau- stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungs- verzeichnisses. Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
5 Stck ....................... .......................
-
- 20 Baustelle räumen Dies. LV-Abschn. Pauschal je Einsatz Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge- sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungs-
Seite: 2
[Seite 3]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Allgemeines Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Baustelleneinrichtung und
verzeichnisses.
5 Stck ....................... .......................
Hinweis: Verkehrssicherung allgemein Die Positionen der Verkehrssicherung beziehen sich auf die Leistungen für das Sperren des Lagerplatzes für den öffentlichen Verkehr und die Absicherung des Lagerplatzes während der Maßnahme. Für die Sperrung des Lagerplatzes an sich wird keine verkehrsbehördliche Anordnung benötigt. Dies geschieht in Absprache mit dem LK OS, FD 9. Darüber hinaus gehende benötigte verkehrsbehördliche Anordnungen sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Die Baustellenabsicherung hat sowohl nach RSA und ZTV SA zu erfolgen. Die entsprechende Richtlinie, bzw. Vertragsbedingung ist zu beachten. Daraus folgende Kosten sind in die entsprechenden OZ mit einzukalkulieren.
-
- 30 Verkehrssicherung läng.Dauer aufst. Arb.st.u.Uml.str Verk.konze In/außer Kraft ... Freitext ... Kontr.ges.vergüt. Pauschal je Einsatz Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer aufstellen und beseitigen. Vorhalten, Warten und Betreiben werden nicht gesondert vergütet. Vorübergehende Si cherungsmaßnahmen durchführen. Vorübergehende Markie- rung, transportable Lichtsignalanlage, bauliches Leit- element und transportable Schutzeinrichtung werden nicht gesondert vergütet. 70 v.H. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufstellen, der Rest nach Beseitigen vergütet. Verkehrssicherung an Parkplatz und Arbeitsstelle. Nach Verkehrskonzept des AG. Vorhandene Verkehrsschilder außer Kraft und wieder in Kraft setzen. Für Bauphase Entsorgung des lagernden Materials Kontrolle gem. ZTV-SA für die gesamte Arbeitsstellensi- cherung wird gesondert vergütet.
5 Stck ....................... .......................
Seite: 3
[Seite 4]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Allgemeines Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Baustelleneinrichtung und
-
- 40 Kontrolle der Arbeitsstellensicher. zwei bzw.einmal Kontrolle der Arbeitsstellensicherung gem. ZTV-SA durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG je- derzeit zugänglich zu machen. Kontrolle zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen ein- mal täglich.
50 d ....................... .......................
Summe 1. 1 Baustelleneinrichtung und .......................
-
2 Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung für die Lagerplätze der KSM Süd
-
- 10 Baustelle einrichten Dies.LV-Abschn. Zufahrt vorh. Pauschal je Einsatz Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder- lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
- soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager- schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie- ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern- sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be- schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau- stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungs- verzeichnisses. Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
5 Stck ....................... .......................
Seite: 4
[Seite 5]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Allgemeines Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Baustelleneinrichtung und
-
- 20 Baustelle räumen Dies. LV-Abschn. Pauschal je Einsatz Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge- sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen dieses Abschnittes des Leistungs- verzeichnisses.
5 Stck ....................... .......................
Hinweis: Verkehrssicherung allgemein Die Positionen der Verkehrssicherung beziehen sich auf die Leistungen für das Sperren des Lagerplatzes für den öffentlichen Verkehr und die Absicherung des Lagerplatzes während der Maßnahme. Für die Sperrung des Lagerplatzes an sich wird keine verkehrsbehördliche Anordnung benötigt. Dies geschieht in Absprache mit dem LK OS, FD 9. Darüber hinaus gehende benötigte verkehrsbehördliche Anordnungen sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Die Baustellenabsicherung hat sowohl nach RSA und ZTV SA zu erfolgen. Die entsprechende Richtlinie, bzw. Vertragsbedingung ist zu beachten. Daraus folgende Kosten sind in die entsprechenden OZ mit einzukalkulieren.
-
- 30 Verkehrssicherung läng.Dauer aufst. Arb.st.u.Uml.str Verk.konze In/außer Kraft ... Freitext ... Kontr.ges.vergüt. Pauschal je Einsatz Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer aufstellen und beseitigen. Vorhalten, Warten und Betreiben werden nicht gesondert vergütet. Vorübergehende Si cherungsmaßnahmen durchführen. Vorübergehende Markie- rung, transportable Lichtsignalanlage, bauliches Leit- element und transportable Schutzeinrichtung werden nicht gesondert vergütet. 70 v.H. der Pauschale werden nach betriebsfertigem Aufstellen, der Rest nach Beseitigen vergütet. Verkehrssicherung an Parkplatz und Arbeitsstelle.
Seite: 5
[Seite 6]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Allgemeines Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Sonstiges, gilt für alle Lagerplätze
Nach Verkehrskonzept des AG. Vorhandene Verkehrsschilder außer Kraft und wieder in Kraft setzen. Für Bauphase Entsorgung des lagernden Materials Kontrolle gem. ZTV-SA für die gesamte Arbeitsstellensi- cherung wird gesondert vergütet.
5 Stck ....................... .......................
-
- 40 Kontrolle der Arbeitsstellensicher. zwei bzw.einmal Kontrolle der Arbeitsstellensicherung gem. ZTV-SA durchführen. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG je- derzeit zugänglich zu machen. Kontrolle zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen ein- mal täglich.
50 d ....................... .......................
Summe 1. 2 Baustelleneinrichtung und .......................
-
3 Sonstiges, gilt für alle Lagerplätze
-
- 10 Lagerplatz säubern Pauschal je Einsatz Lagerplatz nach dem Aufnehmen und Abfahren des lagernden Materials besenrein säubern.
5 Stck ....................... .......................
-
- 20 Grünflächen wieder herstellen Pauschal je Einsatz Angrenzende Grünflächen der Materialmiete nach dem Abtransport des Materials wieder einebnen, planieren und saatfertig herstellen.
5 Stck ....................... .......................
-
- 30 Rasenansaat herstellen im Trockensaatverfahren nach DIN 18917 Regiosaatgut (nach den Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut der FLL) gemäß beigefügter Mischungszusammensetzung UG 2 / HK 2 Saatmenge 5g/m² Begrünung auf saatfertig vorbereitetem Oberboden nach DIN 18915 Saatgutmischung gleichmäßig ausbringen und andrücken. Regiosaatgutmischung Böschungsmischung UG2
Seite: 6
[Seite 7]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Allgemeines Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Sonstiges, gilt für alle Lagerplätze
70 % Gräser / 30 % Kräuter RegioZert® oder vergleichbar Gräser: Agrostis capillaris Rot-Straußgras 4,0 % Anthoxanthum odoratum Ruchgras 5,0 % Bromus hordeaceus Weiche Trespe 10,0 % Cynosurus cristatus Kammgras 3,0 % Festuca filiformis Haar-Schwingel 20,0 % Festuca rubra subsp. rubra Rot-Schwingel 20,0 % Poa pratensis Wiesen-Rispe 6,0 % Poa trivialis Gew. Rispe 2,0 % Leguminosen: Lotus corniculatus Gew. Hornklee 1,4 % Medicago lupulina Hopfenklee 2,0 % Kräuter: Achillea millefolium Gew. Schafgarbe 2,0 % Agrimonia eupatoria Gew. Odermennig 0,5 % Centaurea cyanus Kornblume 3,0 % Daucus carota Wilde Möhre 1,5 % Galium album Weißes Labkraut 1,5 % Hypericum perforatum Tüpfel-Hartheu 0,5 % Hypochaeris radicata Gew. Ferkelkraut 0,5 % Leucanthemum ircutianum Zahnöhrchen-Margerite 2,5 % Papaver rhoeas Klatsch-Mohn 3,0 % Pimpinella saxifraga Kleine Pimpinelle 0,5 % Plantago lanceolata Spitz-Wegerich 2,0 % Prunella vulgaris Gew. Braunelle 2,0 % Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß 1,0 % Rumex acetosa Wiesen-Sauerampfer 0,5 % Scorzoneroides autumnalis Herbst-Löwenzahn 0,3 % Silene dioica Rote Lichtnelke 2,3 % Silene latifolia subsp. alba Weiße Lichtnelke 2,3 % Stellaria graminea Gras-Sternmiere 0,5 % Verbascum nigrum Schwarze Königskerze 0,2 % Summe 100 % Diesem Gemisch zum schnelleren Bodenschluss folgende kurzlebige Gräser zugeben: Bromus secalinus, 2 g / m²
200 m2 ....................... .......................
-
- 40 Verrechnungssatz für Arbeitskraft Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschliesslich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
Seite: 7
[Seite 8]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
vergütet.
Sollte der angebotene EP dieser Position unangemessen (z. B. ohne die o. g. Zuschläge)sein bzw. nicht mit der Tariftreueeklärung konform sein, führt dies zum direkten Ausschluss aus dem Wertungsverfahren !
Gehobene Baufacharbeiter , Bauwerker etc.
10 h ....................... .......................
-
- 50 Verrechnungssatz für Baugerät Stundenlohnarbeiten durch Baugeräte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Baugerät. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Bagger über 0,4 bis 1,0 m³
10 h ....................... .......................
-
- 60 Verrechnungssatz für LKW Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz des LKW, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der Kosten für den Fahrer. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug. Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nach der tatsächlichen Nutzlast des jeweiligen LKW (ohne Erhöhung der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge). LKW-Kipper, ca. 12 to. Nutzlast
10 h ....................... .......................
Summe 1. 3 Sonstiges, gilt für alle Lagerplätze .......................
Summe 1 Allgemeines .......................
2 Entsorgung von Abfällen
Seite: 8
[Seite 9]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag
Zusätzliche Hinweise Entsorgung
(1) Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen verpflichtet, ihre Abfälle dem öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, soweit die Abfallbesitzer ihre Abfälle nicht in eigenen Anlagen beseitigen. Auf Grundlage einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung vom 03.02.2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 14 (2015) des Landkreises Osnabrück, und einer entsprechenden Aufgabenübertragung nimmt die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH, Niedersachsenstraße 19, 49124 Georgsmarienhütte, diese Entsorgungsaufgaben wahr. Somit sind die anfallenden Abfälle zur Beseitigung der AWIGO zu überlassen. Anfallende Entsorgungskosten hat der AN zu tragen und mit einzukalkulieren. Kann der Auftragnehmer wirtschaftlichere Entsorgungswege aufweisen (z.B. aufgrund von eigenen günstigeren Kontigenten bei entsprechenden Deponien), dann ist im Hinblick auf die Entbindung der Andienungspflicht dies im Einzefall zu prüfen.
(2) Auf die Dokumentationspflichten nach § 25 Ersatzbaustoffverordnung (Lieferschein und Deckblatt) zum Verbleib eines mineralischen Ersatzbaustoffes oder eines Gemisches (vom erstmaligen Inverkehrbringen bis zum Einbau in ein technisches Bauwerk) sowie die Anzeigepflichten nach § 25 Ersatzbaustoffverordnung wird hiermit hingewiesen. Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle, Lieferschein und Deckblatt nach § 25 Ersatzbaustoffverordnung) der nachweislich entsorgten Materialien.
(3) Bei gefährlichen Abfällen ist ein Entsorgungsnachweis gemäß NachwV zu führen. Es wird ausdrücklich auf die Andienungspflichten gemäß Niedersächsischen Abfallgesetz (NAbfG) und die Nachweispflichten gemäß Nachweisverordnung (NachwV) verwiesen. Gefährliche Abfälle, die beseitigt werden, sind in Niedersachsen der zentralen Stelle für Sonderabfall bei der NGS anzudienen. Für alle gefährlichen Abfälle sind Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen. Das Führen von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen
Seite: 9
[Seite 10]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle (Boden und Baggergut) zur
von gefährlichen Abfällen ist seit dem 01.04.2010 in elektronischer Form vorgeschrieben. Der AN hat sicherzustellen, dass der Entsorgungsnachweis als Vorlage erstellt wird und dem AG bzw. dessen Vertreter rechtzeitig elektronisch zugestellt wird, sowie das die Begleitscheine als Vorlagen erstellt werden und dem AG rechtzeitig, mindestens 3 Arbeitstage in der zeitnah erforderlichen Anzahl vor der Entsorgung elektronisch zugestellt werden. Die Begleitscheine sind vollständig mit den Angaben zum Abfallentsorger, - beförderer und -erzeuger sowie der geschätzten Abfallmenge auszufüllen. Das Datum der Übergabe darf nur nach vorheriger Absprache mit dem AG eingetragen werden. Der Beförderer hat einen Ausdruck des Begleitscheines beim Transport mit sich zu führen. Der AN hat sicherzustellen, dass der Entsorgungsnachweis rechtzeitig an die zuständige Behörde gesendet wird und die länderspezifischen Regelungen beachtet werden. Verzögerungen, die durch Nichtbeachten der vorstehenden Regelungen oder eine nicht ordnungsgemäße Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens entstehen, gehen zu Lasten des AN. Die Kosten für die Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens hat der AN mit einzukalkulieren.
-
1 Abfälle (Boden und Baggergut) zur Entsorgungsstelle laden, transportieren und entsorgen (Ersatzbaustoffverordnung)
-
- 10 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut (Oberboden, Bankette, Gräbenräumgut etc.) EBV- Klasse BM-0 (ohne Berücksichtigung des TOC- Gehaltes). Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Materialklasse BM-0 (Sand, Lehm/Schluff, Ton), < 10 Vol.% Fremdbestandteile ohne Berücksichtigung des TOC- Gehaltes ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Seite: 10
[Seite 11]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle (Boden und Baggergut) zur
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweis: Das Material kann ein erhöhten Wassergehalt aufweisen. Das Material kann Wurzeln/Vegetationsreste aufweisen.
100 t ....................... .......................
-
- 20 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Klasse BM-0. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Materialklasse BM-0 (Sand, Lehm/Schluff, Ton), < 10 Vol.% Fremdbestandteile ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
-
- 30 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut mit Schadstoffgehalten der EBV- Klasse BM-0 und > 10 Vol. Frenbestandteile. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut mit Schadstoffgehalten der EBV-Materialklasse BM-0 (Sand, Lehm/Schluff, Ton), > 10 Vol.% bis 50 Vol.% Fremdbestandteile ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten
Seite: 11
[Seite 12]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle (Boden und Baggergut) zur
Materialien.
Hinweis: Schadstoffgehalte entsprechen der Materialklasse BM-0 Fremdbestandteile > 10 Vol. %.
100 t ....................... .......................
-
- 40 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Klasse BM-0*. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Materialklasse BM-0*, < 10 Vol.% Fremdbestandteile ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
-
- 50 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Klasse BM-F0*. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Materialklasse BM-F0*, >10 Vol.% bis 50 Vol.% Fremdbestandteile ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
Seite: 12
[Seite 13]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle (Boden und Baggergut) zur
-
- 60 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Klasse BM-F1. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Materialklasse BM-F1, >10 Vol.% bis 50 Vol.% Fremdbestandteile ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
-
- 70 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Klasse BM-F2. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Materialklasse BM-F2, >10 Vol.% bis 50 Vol.% Fremdbestandteile ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
-
- 80 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Klasse BM-F3. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut EBV- Materialklasse BM-F3, >10 Vol.% bis 50 Vol.% Fremdbestandteile ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen
Seite: 13
[Seite 14]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle (Bauschutt) zur
Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
Summe 2. 1 Abfälle (Boden und Baggergut) zur .......................
-
2 Abfälle (Bauschutt) zur Entsorgungsstelle laden, transportieren und entsorgen (Ersatzbaustoffverordnung)
-
- 10 EBV-Materialklasse RC-1 RC-Material / Unaufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut
50 Vol.% Bauschuttanteile / Unaufbereites Bauschuttmaterial (Ziegel, Beton etc.) EBV- Materialklasse RC-1 ist ohne Zwischenlagerung vom Haufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 01 07 // Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweise: In Abstimmung mit Entsorger und Materialherkunft Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton) 17 01 02 (Ziegel)
Kantenlänge bis 60 cm
100 t ....................... .......................
Seite: 14
[Seite 15]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle (Bauschutt) zur
-
- 20 EBV-Materialklasse RC-2 RC-Material / Unaufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut
50 Vol.% Bauschuttanteile / Unaufbereites Bauschuttmaterial (Ziegel, Beton etc.) EBV- Materialklasse RC-2 ist ohne Zwischenlagerung vom Haufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 01 07 // Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweise: In Abstimmung mit Entsorger und Materialherkunft Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton) 17 01 02 (Ziegel)
Kantenlänge bis 60 cm
100 t ....................... .......................
-
- 30 EBV-Materialklasse RC-3 RC-Material / Unaufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut
50 Vol.% Bauschuttanteile / Unaufbereites Bauschuttmaterial (Ziegel, Beton etc.) EBV- Materialklasse RC-3 ist ohne Zwischenlagerung vom Haufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 01 07 // Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweise: In Abstimmung mit Entsorger und Materialherkunft Abfallschlüsselnummer:
Seite: 15
[Seite 16]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle zur Entsorgungsstelle laden,
17 01 01 (Beton) 17 01 02 (Ziegel)
Kantenlänge bis 60 cm
100 t ....................... .......................
Summe 2. 2 Abfälle (Bauschutt) zur .......................
-
3 Abfälle zur Entsorgungsstelle laden, transportieren und entsorgen (Deponieklasse DK 0 - DK III)
-
- 10 Bauschuttmaterial Deponie-Klasse DK 0. RC-Material / Unaufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut
50 Vol.% Bauschuttanteile / Unaufbereites Bauschuttmaterial (Ziegel, Beton etc.) der Deponieklasse DK 0 ist ohne Zwischenlagerung vom Haufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 01 07 // Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06* fallen
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweise: In Abstimmung mit Entsorger und Materialherkunft Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton) 17 01 02 (Ziegel)
Kantenlänge bis 60 cm
100 t ....................... .......................
-
- 20 Bauschuttmaterial Deponie-Klasse DK I. RC-Material / Unaufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut
50 Vol.% Bauschuttanteile / Unaufbereites Bauschuttmaterial (Ziegel, Beton etc.) der Deponieklasse DK I ist ohne Zwischenlagerung vom Haufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung,
Seite: 16
[Seite 17]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle zur Entsorgungsstelle laden,
Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 01 06* Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten. . Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweis: Kantenlänge bis 60 cm
100 t ....................... .......................
-
- 30 Bauschuttmaterial Deponie-Klasse DK II. RC-Material / Unaufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut
50 Vol.% Bauschuttanteile / Unaufbereites Bauschuttmaterial (Ziegel, Beton etc.) der Deponieklasse DK II ist ohne Zwischenlagerung vom Haufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 01 06* Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten. . Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweis: Kantenlänge bis 60 cm
100 t ....................... .......................
-
- 40 Bauschuttmaterial Deponie-Klasse DK III. RC-Material / Unaufbereitetes Bodenmaterial/Baggergut
50 Vol.% Bauschuttanteile / Unaufbereites Bauschuttmaterial (Ziegel, Beton etc.) der Deponieklasse DK III ist ohne Zwischenlagerung vom Haufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen
Seite: 17
[Seite 18]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle zur Entsorgungsstelle laden,
Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 01 06* Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten. . Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweis: Kantenlänge bis 60 cm
100 t ....................... .......................
-
- 50 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut Deponie- Klasse DK 0. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut (Deponieklasse DK 0) ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 04 (od. 17 05 06) // Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 05*) fallen.
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
-
- 60 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut Deponie- Klasse DK I. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut (Deponieklasse DK I) ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 03* (17 05 05*) Boden und Steine (Baggergut), die gefährliche Stoffe enthalten
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten
Seite: 18
[Seite 19]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle (Schlämme) zur
Materialien.
100 t ....................... .......................
-
- 70 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut Deponie- Klasse DK II. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut (Deponieklasse DK II) ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 03* (17 05 05*) Boden und Steine (Baggergut), die gefährliche Stoffe enthalten
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
-
- 80 Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut Deponie- Klasse DK III. Unaufbereites Bodenmaterial u. Baggergut (Deponieklasse DK III) ist ohne Zwischenlagerung vom Bodenhaufwerk/Miete zu laden, zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung, Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 17 05 03* (17 05 05*) Boden und Steine (Baggergut), die gefährliche Stoffe enthalten
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
100 t ....................... .......................
Summe 2. 3 Abfälle zur Entsorgungsstelle laden, .......................
- 4 Abfälle (Schlämme) zur Entsorgungsstelle laden (saugen), transportieren und entsorgen.
Seite: 19
[Seite 20]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 OZ (Pos-Nr.) Abschnitt: Entsorgung von Abfällen Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag Titel: Abfälle (Schlämme) zur
-
- 10 Schlämme/Sedimente bis zur Schadstoffklasse BM-F3 / DK 0. Schlämme/Sandfangrückstände mit Schadstoffgehalten (ohne Berücksichtigung TOC und Glühverlust) bis BM-F3 (EBV) und/oder Deponieklasse DK 0 sind ohne Zwischenlagerung mittels Saugwagen vom Anfallort (RRB, Schächte etc.) zu laden (saugen) zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung (Absaugung), Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 19 08 02 Sandfangrückstände .
Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweise:
Saugfähige Schlämme / Sedimente etc..
20 t ....................... .......................
-
- 20 Schlämme/Sedimente mit Schadstoffklassen > BM-F3 / > DK 0. Schlämme/Sedimente mit Schadstoffgehalten (ohne Berücksichtigung TOC und Glühverlust) > BM-3 (EBV) und/oder Deponieklasse > DK 0 sind ohne Zwischenlagerung mittels Saugwagen vom Anfallort (RBB, Schacht etc.) zu laden (saugen) zu transportieren und und zu entsorgen. In dieser Position ist die Verladung (Absaugung), Transport und Entsorgung etc. der zu entsorgenden Materialien nebst dem administrativen Entsorgungsnachweisverfahren enthalten.
Abfallschlüsselnummer: 13 05 01* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl/ Wasser Abscheidern . Abgerechnet wird nach Aufmaß (Wiegenoten Entsorgungsstelle) der nachweislich entsorgten Materialien.
Hinweise:
Saugfähige Schlämme / Sedimente etc..
20 t ....................... .......................
Summe 2. 4 Abfälle (Schlämme) zur .......................
Summe 2 Entsorgung von Abfällen .......................
Seite: 20
[Seite 21]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 Zusammenstellung der LV-Gruppen Summe OZ (LV-Gruppe)
-
1 Baustelleneinrichtung und .......................
-
2 Baustelleneinrichtung und .......................
-
3 Sonstiges, gilt für alle Lagerplätze .......................
1 Allgemeines .......................
-
1 Abfälle (Boden und Baggergut) zur .......................
-
2 Abfälle (Bauschutt) zur .......................
-
3 Abfälle zur Entsorgungsstelle laden, .......................
-
4 Abfälle (Schlämme) zur .......................
2 Entsorgung von Abfällen .......................
Seite: 21
[Seite 22]
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Auftraggeber : Landkreis Osnabrück Projekt : 66.12.23.20 Bodenabfuhr von Lagerplätzen der KSM Nord und der KSM Süd LV : - Bodenabfuhr von Lagerplätzen 2026 LV-Datum : 30.09.2026 Zusammenstellung der LV-Gruppen Summe OZ (LV-Gruppe)
1 Allgemeines .......................
2 Entsorgung von Abfällen .......................
Angebotssumme netto .......................
zuzügl. 19,00% MwSt. .......................
Angebotssumme brutto .......................
Seiten: 1 - 22 Das Dokument enthält 35 Positionen, davon 33 im freien Text.
Seite: 22