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Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Entsorgung von Abfällen und Transport von Abfallcontainern in Wilhelmshaven

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 04:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de

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1 Besondere Vertragsbedingungen

Vorbemerkung:

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

  1. Vertragsbestandteile (zu § 1)

Als Vertragsbestandteile gelten bei Widersprüchen im Vertrag nacheinander:

  1. Auftragsschreiben

  2. Schriftliche Erklärungen des Bieters zum Angebot, die im Auftragsschreiben als Vertragsbestandteil genannt sind

  3. Leistungsbeschreibung (einschl. Zeichnungen)

  4. Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

  5. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - Wasserstraßen (ZVL-W)

  6. Technische Vorschriften (DIN-Normen, RAL, VDE usw.)

  7. Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  8. Die zurzeit gültigen UVV sowie alle einschlägigen Verordnungen und Richtlinien einschließlich des Europäischen Rechts für Maschinenwesen

  9. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (zu § 1)

Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

Mit Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei der Ausführung die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechend der EG- Richtlinien, die einschlägigen, zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.

  1. Vergütung (zu § 1)

Die Angebotspreise sind Festpreise. Die Kosten, die durch Güteprüfung, Erstabnahme und Abnahme durch entsprechende Prüfinstitutionen und den damit verbundenen sachlichen und persönlichen Aufwand entstehen, trägt der Auftragnehmer.

  1. Ausführungsfristen (zu § 4 und 5)

Der in der Leistungsbeschreibung (Leistungsdatenblatt) angegebene Termin, vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 ist verbindlich.

  1. Ausführungsunterlagen ( zu § 3)

Ausführungsunterlagen sind in deutscher Sprache anzufertigen

  1. Anlieferungsort (zu § 6)

Der Anlieferungsort ist der Standort des Auftraggebers, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, Bauhof, Schleusenstraße 5, 26382 Wilhelmshaven.

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  1. Vertragsstrafe (zu § 11)

Eine Vertragsstrafe wird nicht erhoben.

  1. Abnahme (zu § 13)

Die Gefahr geht mit der Abnahme am Erfüllungsort auf den Auftraggeber über. Für die Abnahme nach Erfüllung der Leistung wird Schriftform vereinbart.

  1. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)

Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beträgt vom Tage der Abnahme an 2 Jahre.

  1. Bezahlung (zu §17 )

Die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung aller vertraglichen Leistungen und Prüfung der Rechnung durch den Auftraggeber.

  1. Gerichtsstand (zu § 19)

Gerichtsstand ist Bonn.

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