[Seite 1]
Beschreibung der Leistung für die Entsorgung der Abfallstoffe auf dem Bauhof des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Weser-Jade-Nordsee Standort Wilhelmshaven
- Allgemeines Der Bauhof des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Weser- Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven, ist für die Entsorgung der Abfallstoffe beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade- Nordsee, Standort Wilhelmshaven, zuständig. Die Abfallstoffe werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften getrennt und in die dafür besonders vorgesehenen Behältnisse gesammelt und zur Entsorgung bereitgestellt. Für diese Bereitstellung zur Entsorgung der Abfallstoffe werden verschiedene Container benötigt. Die Abfallbehälter sind ständig im Umlauf und werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Container werden zentral auf einer abgesperrten Fläche bzw. in einem Gebäude des Auftraggebers abgestellt. Eine Abholung der Container durch den Auftragnehmer mit entsprechenden Fahrzeugen ist ohne Probleme möglich. Die Abfallbehälter und Container sollen auf das Gelände des Bauhofes angeliefert und nach Aufforderung zur Entsorgung wieder abtransportiert werden. Hilfestellung von Seiten des Auftraggebers kann dabei nicht in Anspruch genommen werden. Die Abholung bzw. der Abtransport der Abfallbehälter, vom Bauhof des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Weser-Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven, hat innerhalb der Zeiten von: Mo.-Do. 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr und Fr. 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Die Gestellung der Abfallbehälter hat nach Auftragserteilung zeitnah zu erfolgen. Die Abholung bzw. das Tauschen der Abfallbehälter für die Entsorgung, muss innerhalb von Vier Tagen erfolgen. Der Transport und die Entsorgung haben nach Auftragserteilung grundsätzlich zeitnah zu erfolgen (innerhalb bis zu 4 Tagen).
1
[Seite 2]
Die Aufforderung bzw. Auftragsvergabe erfolgt durch den Auftraggeber schriftlich oder telefonisch. Die Entsorgungs- aufträge werden bei Bedarf und bei Anfall einzeln vergeben und beauftragt. Das elektronische Begleitscheinverfahren soll über das Portal „Zedal“ erfolgen. Die Signatur der Begleit- scheine erfolgt grundsätzlich an der Abfallstelle.
Lieferadresse:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee Standort Wilhelmshaven -Bauhof Wilhelmshaven- Schleusenstraße 5 26382 Wilhelmshaven
Die zu liefernden Abfallbehälter samt Zubehör müssen den geltenden allgemeinen Richtlinien der Technik und den geltenden Richtlinien der Unfallverhütung UVV’n (u.a. BGV A1, den DIN- Vorschriften und besonders auch den EG-Richtlinien) entsprechen.
Es werden nur betriebsbereite und technisch einwandfreie Abfallbehältnisse akzeptiert.
Die staatlichen Vorschriften müssen ebenso eingehalten werden, sowie alle möglichen technischen Regeln. Die gesamten Abfallbehälter müssen gemäß dem Abfall- und Transportrecht und den Richtlinien der gewerblichen Berufs- genossenschaft BGR 186 entsprechen.
- Containermieten Im Preis sind alle Nebenkosten, für die kontinuierliche Wartung, Instandsetzung und Prüfungen der Behältnisse einzurechnen. Besonders zu beachten sind u.a. die Vorschriften für „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“ gemäß der bisherigen Vorschrift ZH1/589 in der jetzigen Vorschrift BGR 186.
2
[Seite 3]
-
Abfallmengen Die angegebenen Abfallmengen beruhen auf den Abfallbilanzen der letzten Jahre. Es handelt sich hierbei um geschätzte Mengen und können sich je nach Angaben und Tätigkeitsfeldern des Bauhofes verändern d.h. verringern oder erhöhen. Die angegebenen Einheitspreise bleiben dabei unberührt, niedrige oder höhere Abfallmengen werden zu den angegebenen Preisen entsorgt.
-
Abrechnung / Abrechnungsmodus Die Gestellung von Rechnungen erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Rechnungen von Unterlieferanten oder Subunternehmen werden nicht akzeptiert und nicht zur Zahlung angewiesen. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage von unterschriebenen Leistungsnachweisen, der Wiegenote und der zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen werden erst nach Vorlage aller erforderlichen Belege angewiesen.
Die Gestellung der Rechnungen hat grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Abholung zu erfolgen.
- Transporte, Geräte und Maschinen Der Auftragnehmer muss vor Abtransport der Abfallbehälter alle Scheine (Übernahmescheine usw.) vorlegen. In den entsprechenden Scheinen muss der Entsorgungsort / Entsorgungsanlage klar erkennbar beschrieben sein und bekannt gegeben werden. Die gesetzlichen Vorschriften insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz sind zu beachten. Die Belege sind im Einkaufsbüro des Bauhofes abzugeben.
3
[Seite 4]
Alle Transporte sind gemäß Verpackungsvorschrift nach der Gefahrgutverordnung / Straßenverkehrsordnung (vorgeschriebene und praxisnahe Verpackung für den Abfall) durchzuführen. Alle Transporte sind mit Gefahrgutpersonal, entsprechender Ausrüstung und Beschilderung durchzuführen.
Alle Transporte sind gem. Entsorgungs- und Verwertungsnachweis zur Entsorgungsanlage gem. NGS-Zuweisungsbescheid durchzuführen.
- Transportkosten allgemein: Es handelt sich hierbei um Festpreise, unabhängig von den Straßenverhältnissen (Glatteis etc.) und witterungsbedingten Bedingungen, inkl. MAUT, CO2 Abgaben, Steuern, usw.
In den Transportkosten ist ebenfalls die Deklaration (Gefahrgutbeauftragten), Ausrüstung, Beschilderung etc. sowie Abwicklungskosten und Verwiegung, An- und Abfahrt mit einberechnet werden, bei Gefahrguttransport muss zusätzlich das Gefahrgutpersonal einberechnet werden.
Entsorgung Alle Entsorgungen werden über Einzelnachweis in Auftrag gegeben. Sammelentsorgungsnachweise werden grundsätzlich nicht anerkannt. Die Entsorgungen sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften insbesondere nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchzuführen. Die Einhaltung ist zwingend erforderlich.
- Entsorgungskosten In den Entsorgungskosten ist folgenden mit Einzukalkulieren Sortierung der angegebenen Störgrößen und diese für die jährliche Abfallbilanz zu dokumentieren. gesetzlich anteilige CO2-Abgabe gem. § 2 Abs. 2a BEHG
4
[Seite 5]
- Analysen / Analytik Der Auftraggeber behält sich vor, unabhängig vom Auftragnehmer, Analysen durchführen zu lassen, wenn die Abfallstoffe nicht erkennbar deklariert werden können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet nach den vorliegenden Analysen (Analysebericht) den Abfallstoff zu entsorgen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet mit Ablauf des 31.12.2029
Die Zertifizierung „Entsorgungsfachbetrieb“ sowie die Zertifizierung für „Gefahrguttransporte“ sind zwingend erforderlich und nachzuweisen. Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis für die Entsorgung der Abfallstoffe auf dem Bauhof des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Weser-Jade-Nordsee Standort Wilhelmshaven
Entsorgung von Öl-/Wassergemischen (Ordnungszahl 1.0.007 und 1.0.008 des Leistungsverzeichnisses) Hierbei handelt es sich überwiegend um Öl-/Wassergemische (Bilgenwasser) der schwimmenden Fahrzeuge SB“Nordsee“, SB“Osteriff“ und GS“Mellum“. Die Absaugung mit einem 12cbm oder einem 20cbm Saugwagen hat grundsätzlich für den Saugbagger SB“Nordsee“ und Saugbagger SB“Osteriff“ an einem Dienstag (Ablösetag) in der 4. Hafeneinfahrt und für das Gewässerschutzschiff GS“Mellum“ an einem Donnerstag (Ablösetag) Liegeplatz am Bauhof, stattzufinden. In Ausnahmefällen kann der Liegeplatz für die genannten Schiffe auch anderenorts sein.
Entsorgung von Tauwerk (Ordnungszahl 1.0.013 des Leistungsverzeichnisses)
5
[Seite 6]
Hierbei handelt es sich überwiegend um ganze Trossen, zum Teil bis zu 300 Meter lang. Eventuelle Schnittkosten sind im Preis mit einzurechnen.
Notfalleinsatz Saugfahrzeug inkl. An- und Abfahrt (Ordnungszahl 1.0.068 des Leistungsverzeichnisses) Hierbei handelt es sich um den Zusätzlichen Mehraufwand ein Saugfahrzeug für den Notfalleinsatz bereitzustellen, hinzu kommen dann die jeweiligen Transportkosten des Einsatzortes (WHV, CUX, Bremerhaven, EMDEN) hinzu.
Gestellung eines Gefahrgutbeauftragen (Ordnungszahl 1.0.123 des Leistungsverzeichnisses) Die Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten für den Bereich „Straße und See“ hat nach den aktuellen Gefahrgutverordnungen zu erfolgen. Beratungsgespräche, schriftliche Ausarbeitungen usw. beinhalten die Gestellung des Gefahrgutbeauftragten.
Die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Stunden und zusätzlichen Leistungen erfolgt nach Beauftragung, tatsächlichen Aufwand und nach sofortiger Vorlage eines unterschriebenen Leistungsnachweises. Spätere eingereichte Abrechnungen ohne unterschriebene Leistungsnachweise werden nicht akzeptiert.
Schulungsnachweise des Gefahrgutbeauftragten für den Bereich Straßen- und Seeschiffsverkehr sind zwingend erforderlich und nachzuweisen.
6