Entsorgung, Verwertung und Übernahme radioaktiver Reststoffe
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 504.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universität Heidelberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
- CPV-Codes
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- Behandlung von radioaktiven Abfällen (90521000)
- Entsorgung von radioaktiven Abfällen (90521300)
- Transport von radioaktiven Abfällen (90521400)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 571876-2024
- Verfahrensnummer
- c11eb8e1-09d5-4c46-9144-f8a4515dbdd2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Universität Heidelberg schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Abholung, fachgerechte Entsorgung, Verwertung und Übernahme radioaktiver Reststoffe aus. Bei der Übernahme gehen die Reststoffe in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens über; falls eine Übernahme nicht möglich ist, sind sie für die Landessammelstelle Baden-Württemberg zu konditionieren und dort abzugeben. Der geschätzte Auftragswert beträgt 504.000 Euro, die Vereinbarung läuft zunächst zwei Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr bis auf maximal vier Jahre verlängert werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Abholung, Entsorgung, Verwertung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen. Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg. Die aus diesem Vergabeverfahren resultierende Rahmenvereinbarung inkl. der hierin enthaltenen weiteren Leistungsaspekte wird durch den ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg betreut. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen
Der Leistungsumfang beinhaltet die Abholung, die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der radioaktiven Reststoffe. Bestandteil des Leistungsumfanges ist ebenfalls, dass mit der Übernahme der radioaktiven Reststoffe diese in das Eigentum der Entsorgungsfirma übergehen, und wenn die Über-nahme nicht möglich ist, die Reststoffe für die Landessammelstelle Baden-Württemberg nach deren Annahmebedingungen entsprechend konditioniert und abgegeben werden.
Frist: 24.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind der Anlage "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
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LOT-0001 · Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind der Anlage "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 689177-2024
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