Entsorgung, Verwertung und Übernahme radioaktiver Reststoffe

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
504.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.09.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Behandlung von radioaktiven Abfällen (90521000)
  • Entsorgung von radioaktiven Abfällen (90521300)
  • Transport von radioaktiven Abfällen (90521400)
Bekanntmachungsnummer
571876-2024
Verfahrensnummer
c11eb8e1-09d5-4c46-9144-f8a4515dbdd2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Universität Heidelberg schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Abholung, fachgerechte Entsorgung, Verwertung und Übernahme radioaktiver Reststoffe aus. Bei der Übernahme gehen die Reststoffe in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens über; falls eine Übernahme nicht möglich ist, sind sie für die Landessammelstelle Baden-Württemberg zu konditionieren und dort abzugeben. Der geschätzte Auftragswert beträgt 504.000 Euro, die Vereinbarung läuft zunächst zwei Jahre und kann zweimal um jeweils ein Jahr bis auf maximal vier Jahre verlängert werden.

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Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Abholung, Entsorgung, Verwertung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen. Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg. Die aus diesem Vergabeverfahren resultierende Rahmenvereinbarung inkl. der hierin enthaltenen weiteren Leistungsaspekte wird durch den ZENTRALBEREICH Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg betreut. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen

    Der Leistungsumfang beinhaltet die Abholung, die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der radioaktiven Reststoffe. Bestandteil des Leistungsumfanges ist ebenfalls, dass mit der Übernahme der radioaktiven Reststoffe diese in das Eigentum der Entsorgungsfirma übergehen, und wenn die Über-nahme nicht möglich ist, die Reststoffe für die Landessammelstelle Baden-Württemberg nach deren Annahmebedingungen entsprechend konditioniert und abgegeben werden.

    Frist: 24.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind der Anlage "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.

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LOT-0001 · Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen

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Anforderungen

Es gelten die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind der Anlage "EIGENERKLÄRUNG" der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte "EIGENERKLÄRUNG" in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln. Es gelten die Regelungen wie im Abschnitt "Insolvenz" beschrieben. Nachforderung Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung des Bieters wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("European Single Procurement Document") verlangt. Mit dieser Eigenerklärung entfällt die Vorlage von Nachweisen mit Abgabe seines Angebotes. Der öffentliche Auftraggeber kann jedoch trotz Übermittlung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der aus der Eigenerklärung geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Mindestens jedoch muss der Bieter oder Bewerber an den der Auftrag vergeben werden soll, alle geforderten Unterlagen der Eigenerklärung vor Zuschlagserteilung vorlegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 689177-2024

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