| Vergabenummer | 26-0325_S_KP | |
| Maßnahme | ||
| 26-0325_S_KP_Entrümpelung und Remarketing - DLR Standort Köln | ||
| Leistung | ||
| Entrümpelung und Remarketing - DLR Standort Köln |
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Überwachung der Anlieferung
| Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur | |
| mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden. |
Anlieferungs- oder Annahmestelle
| Ort | Linder Höhe, 51147 Köln | |
| Gebäude | ||
| Raum |
Ausführungsfristen
| Anlieferung | ||
| Ende der Ausführung | ||
| folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: | ||
| Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung Fertigstellung bis spätestens 15.12.2026 |
Vertragsstrafen (§ 11)
| [x] | Vertragsstrafen werden nicht vereinbart. |
| [ ] | Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: |
| [ ] |
Rechnungen (§15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
| -fach und zugleich | ||
| bei | siehe Punkt 9.1 Elektronische Rechnungsbearbeitung | |
| -fach einzureichen. |
Sicherheitsleistung (§18)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von
| v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme | ||
| mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. |
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
| Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." |
Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
- frei -
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
| 9.1 Elektronische Rechnungsbearbeitung Rechnungen sind inkl. aller rechnungsbegründenden Anlagen an das DLR e. V. gemäß Angaben im SAP-Auftrag zu adressieren und über die Plattform https://xrechnung-bdr.de einzureichen. Unsere Leitweg ID lautet: 992-03005-81. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge kumuliert anzugeben. 9.2 Bietereigene AGB Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Diese Abwehrklausel verhindert den Angebotsausschluss wegen Änderung der Vergabeunterlagen. 9.3 Beschäftigung von FM-Fremdpersonal im DLR Den Ausschreibungsunterlagen liegt das Dokument "Beschäftigung von Fremdpersonal im FM des DLR“ bei. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter die Kenntnis und Einhaltung der darin aufgeführten Vorgaben und Regeln. Jeglicher hieraus resultierender Aufwand und eventuelle Kosten sind vom AN zu übernehmen und in die Angebotspreise einzukalkulieren. ***Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen*** |