[Seite 1]
Vergabe-Nr. 26-0325_S_KP Entrümpelung des Gebäudes 1 am Standort Köln-Porz und Re-Marketing von Möbeln
- Umfang und Leistungsbeschreibung
1.1 Umfang der Leistung
Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Standort Köln-Porz ist vollständig auszuräumen. Das Gebäude erstreckt sich über sieben Etagen inkl. EG und UG mit jeweils drei Fluren (Ausnahme für diesen Auftrag: das Untergeschoss mit zwei Fluren) In den ehemals als Büros genutzten Räumlichkeiten befinden sich Möbelstücke unterschiedlicher Art sowie sonstiges Inventar (gemäß beigefügter exemplarischer Aufstellung).
Für den Abtransport stehen zwei Aufzüge zur Verfügung:
a) Aufzug links (klein): Tür: Höhe ca. 1,95m / Breite 0,80m Innen: Höhe ca. ca. 2,15m / Breite ca. 1,10m b) Aufzug rechts (groß): Tür: Höhe ca. 1,95m / Breite ca. 1,25m Innen: Höhe ca. 2,15 / Breite ca. 2,15m
Darüber hinaus sind folgende Transportwege vorhanden:
a) Haupteingang: Zugang über eine Treppe mit Stufen; eine Parkmöglichkeit zur Be- und Entladung ist vorhanden. Die Eingangshöhe liegt bei ca. 2,10 m und bei einer Breite von ca. 2,20m.
b) Lieferanteneingang: Ebenerdiger Zugang mit direkter Verbindung zu den Aufzügen. Die Eingangshöhe liegt bei ca. 2,10m und die Breite bei ca .1,95 m
c) Seiteneingang: Zugang über eine Tür mit vorgelagerter Rampe, die sich insbesondere für den Transport einzelner, kleinerer Möbelstücke eignet. Die Eingangshöhe liegt bei ca. 2,10m und die Breite liegt bei 1,10 m
Park- und Aufstellflächen sind nach Besichtigung und Rücksprache vorhanden.
1.2 Räumung und Entsorgung
Ziel des Auftrags ist die vollständige Räumung des Gebäudes. Bei der Ausräumung handelt sich hierbei um die fachgerechte Entsorgung von Altmöbeln und sonstigem Sperrgut, ausgenommen hiervon sind gefährliche Stoffe und Güter, Schrankwände inkl. darin verbauter Spülbecken/Küchen-Elektrogeräte, sowie sonstige elektronische Geräte.
Der Auftragnehmer garantiert hierbei, zur fachgerechten Entsorgung nur einen anerkannten und zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb mit der Entsorgung zu beauftragen. Der hierzu vereinbarte Tonnensatz hat dem derzeitigen Preisniveau des Entsorgungsmarktes zu entsprechen.
[Seite 2]
Vergabe-Nr. 26-0325_S_KP Entrümpelung des Gebäudes 1 am Standort Köln-Porz und Re-Marketing von Möbeln
1.3 Wiedervermarktung von Möbelstücken und Abrechnung
Im Sinne der Nachhaltigkeit sind möglichst viele der vorhandenen Möbelstücke einer Wiedervermarktung zuzuführen, sofern deren Zustand und Beschaffenheit dies zulassen.
Die für eine Wiedervermarktung vorgesehenen Möbelstücke sind im Zeitraum vom 25.11.2026 bis einschließlich 27.11.2026 eindeutig zu kennzeichnen und mengenmäßig zu erfassen. Die Kennzeichnung und Erfassung erfolgen vor Beginn der Räumungsarbeiten und sind so durchzuführen, dass die betreffenden Möbelstücke bei der anschließenden Ausräumung zweifelsfrei zugeordnet werden können.
Für die zur Wiedervermarktung vorgesehenen und entsprechend erfassten Möbelstücke ist dem Auftraggeber eine Rückvergütung zu gewähren. Die Erfassung und Abrechnung erfolgen anhand eines nachvollziehbaren Zählscheins. Die Abrechnung muss die jeweiligen Möbelarten, die tatsächlich erfassten Stückzahlen sowie den vereinbarten Rückvergütungsbetrag je Stück gesondert ausweisen.
Beispiel: 25 elektrisch höhenverstellbare Schreibtische zu je 10,00 Euro, entsprechend einer Rückvergütung von insgesamt 250,00 Euro.
Die tatsächlich entsorgten Gegenstände sind davon getrennt als Gesamtposten auszuweisen. Die tatsächlich entsorgten Gegenstände sind als Gesamtposten unter Angabe des tatsächlich entsorgten Gesamtgewichts in Kilogramm oder Tonnen abzurechnen. Die Abrechnung muss eine eindeutige Unterscheidung zwischen der Wiedervermarktung zugeführten Möbelstücken und der tatsächlichen Entsorgung ermöglichen.
1.4 Umgang mit Akten und sonstigen Schriftstücken
Im Gebäude zurückgelassene Akten, lose Schriftstücke sowie in Kartons gelagerte Ordner und Unterlagen sind durch den Auftragnehmer in die vom DLR bereitgestellten Datenvernichtungsbehälter einzulegen. Ein Abtransport dieser Unterlagen durch den Auftragnehmer ist nicht vorgesehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Auftragnehmer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Dritte während des Transports keinen Zugang zu Akten oder auf Datenträgern gespeicherten Daten erhalten können. Sämtlichen Mitarbeitern des Auftragnehmers ist es strikt untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten oder sonstige Unterlagen zu nehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zuwider handelndes Personal unverzüglich von der weiteren Mitarbeit auszuschließen und erforderlichenfalls durch anderes Personal zu ersetzen. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sind auf das Datenschutzgeheimnis durch den Auftragnehmer zu verpflichten.
[Seite 3]
Vergabe-Nr. 26-0325_S_KP Entrümpelung des Gebäudes 1 am Standort Köln-Porz und Re-Marketing von Möbeln
Nach Abschluss der Räumungsarbeiten sind sämtliche betroffenen Räume besenrein zu hinterlassen.
1.5 Personal und Zutrittsregelungen
Der Auftragnehmer setzt zur Ausführung von Aufträgen des Auftraggebers nur tariflich entlohntes, sozialversichertes Personal ein. Der Auftraggeber hat das Recht, das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal in Einzelfällen durch Vorlage von Personalausweis und Sozialversicherungsausweis zu überprüfen.
Der Auftraggeber hat ebenso das Recht, einzelnen Mitarbeitern des Auftragnehmers bei berechtigten Zweifeln den Zutritt zu seinen Liegenschaften zu verwehren. So wird in der Regel der Zutritt für Mitarbeiter der Staatenliste verwehrt (im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG).
1.6 Verbindliche Termine und Fristen
Die nachfolgend aufgeführten Termine sind zwingend einzuhalten und bei der Angebotskalkulation sowie der Personal- und Einsatzplanung verbindlich zu berücksichtigen:
• Kennzeichnung und Erfassung der zur Wiedervermarktung vorgesehenen Möbelstücke: 25.11.2026 bis einschließlich 27.11.2026
• Vollständige Ausräumung des Gebäudes: 30.11.2026 bis einschließlich 15.12.2026
• Vorlage der vollständigen Abrechnung einschließlich der Zählscheine und der getrennten Nachweise für Wiedervermarktung und Entsorgung: spätestens zum 17.12.2026
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz so zu planen, dass sämtliche Leistungen innerhalb der vorgegebenen Zeiträume vollständig erbracht werden. Abweichungen von den genannten Terminen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
1.7 Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist in ausreichender Höhe vorzuhalten.