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07_eBewerbungsbedingungen.pdf

Entgeltabrechnung und steuerliche Betreuung für Auslandsentsendungen und Ortskräfte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 12:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Bewerbungsbedingungen für die Bearbeitung von Angeboten bei

EU-Vergabeverfahren nach VgV

  1. Handelt es sich um Leistungen und Lieferungen – ausgenommen Bauleistungen-, verfährt der Auftraggeber nach der Vergabeverordnung (VgV).
  2. Angebot 2.1 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen zu verwenden. Angebote können über die Vergabeplattform des Auftraggebers in Textform oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur abgegeben werden. Als Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übersandte Angebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig. 2.2 Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. 2.3 Sofern Nebenangebote zugelassen sind, ist die Anzahl der eingereichten Nebenangebote im Angebot anzugeben. Zugelassene Nebenangebote sollen auf besonderer Anlage gemacht und als solche gekennzeichnet werden. Die Nichtbeachtung dieser Anforderung führt zum Ausschluss. 2.4 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig, vollständig und erschöpfend zu beschreiben. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien und vollständigen Ausführung der Gesamtleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter Leistungen anbietet, deren Ausführung nicht in den Ausschreibungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über den Inhalt und die Ausführung dieser Leistungen zu machen. Insbesondere hat der Bieter nachzuweisen, dass die angebotenen abweichenden Leistungen der ausgeschriebenen Leistung gleichwertig sind und den vom Auftraggeber angegebenen Mindestanforderungen entsprechen. Die Nichtbeachtung dieser Anforderung führt zum Ausschluss. 2.5 Das Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen und Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig. 2.6 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer ist mit dem aktuellen Steuersatz am Schluss des Angebots hinzuzufügen. 2.7 Soweit Preisnachlässe ohne Bedingung gewährt werden, sind diese an der in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehenen Stelle einzutragen. Andernfalls dürfen sie bei der Wertung nicht berücksichtigt werden. 2.8 Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. 2.9 Für die Bearbeitung bzw. Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Muster/Proben wird keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen und Muster sind kostenfrei zuzusenden.
  3. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B und die in den Ausschreibungsunterlagen genannten DIN-Vorschriften oder sonstigen technischen Vorschriften sind bei Offenen Verfahren in der am Tag der Bekanntmachung der Ausschreibung und bei Nichtoffenen Verfahren und Verhandlungsverfahren in der am Tag der Aufforderung zur Angebotsabgabe gültigen Fassung maßgebend.
  4. Das Vergabeverfahren wird mit Hilfe der Vergabesoftware „AI-Vergabemanager“ durchgeführt. Die Teilnahmeanträge sowie Angebote müssen über diese Software in elektronischer Form

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eingereicht werden, d.h. sie werden ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Bewerber / Bieter trägt das Übermittlungsrisiko für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang seines elektronischen Teilnahmeantrags / Angebots. 4.1 Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Unterlagen elektronisch über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen - ausnahmsweise bei eventuellen technischen Störungen der Vergabeplattform per E-Mail an vergabestelle@hr.de. Die Fragen und die hierauf erteilten Antworten werden allen Bewerbern / Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. 4.2 Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs / für die Angebotserstellung sowie sämtliche Bewerberfragen / Bieterfragen und Antworten werden über www.had.de online zur Verfügung gestellt. Sämtliche Kommunikation im Ausschreibungsverfahren erfolgt über die unter Punkt 4 genannte Vergabesoftware. Um im laufenden Verfahren stets auf dem aktuellen Stand zu sein, Fragen stellen zu können und Antworten zu erhalten, müssen die Bewerber / Bieter sich auf der Vergabeplattform registrieren. Dadurch wird ein Zugriff auf das Bietercockpit, über welches die Kommunikation während des Vergabeverfahrens ausschließlich erfolgt, ermöglicht und Teilnahmeanträge / Angebote können übersendet werden. Der Eingang von Nachrichten der Vergabestelle wird Ihnen immer durch eine E-Mail an die von Ihnen hinterlegte Adresse angezeigt. Der Bewerber / Bieter ist gehalten, diese Nachrichten abzurufen. Es wird empfohlen, eine E-Mail Adresse zu hinterlegen, auf die mehrere Personen zugreifen können, da dadurch auch im Vertretungsfall Informationen abgerufen werden können. Verzichtet ein Bewerber auf eine Registrierung, muss er sich selbständig informieren, ob die Unterlagen des Verfahrens zwischenzeitlich geändert wurden oder ob Bewerber-/ Bieterfragen beantwortet wurden. Die Nutzung veralteter Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren führt zum Ausschluss des Bewerbers / Bieter vom Verfahren. 5. Angebote von Bietern, die sich im Rahmen dieses Wettbewerbs an unzulässigen Preis- und/oder wettbewerbsbeschränkende Absprachen beteiligen, werden ausgeschlossen. 6. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften sind bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein Verzeichnis der Mitglieder mit postalischer Anschrift,
  • eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder vertritt,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und
  • dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, sind sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
  1. Dem Angebot liegen ausschließlich die Vergabeunterlagen des Auftraggebers (insbesondere Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Preisblatt) zugrunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind nicht Bestandteil des Angebots.
  2. Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren werden keine Kosten erstattet oder eine Vergütung gewährt.
  3. Über eine etwaige Ablehnung ihres Angebotes werden die Bieter nach § 134 GWB auch ohne Antrag informiert. Die Bestimmungen des § 62 Abs. 2 VgV bleiben unberührt.
  4. Die Vergabeunterlagen bleiben inhaltlich Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie dürfen nur zum Erstellen eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben Eigentum des Auftraggebers. Dies gilt ebenso für Unterlagen, die der Bieter auf Grund besonderer Angaben des Auftraggebers im Rahmen der späteren Auftragsabwicklung erhält.
  5. Der Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu verpflichten. Das Gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter auf Grund besonderer Angaben des Auftraggebers im Rahmen der späteren

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Auftragsabwicklung erhält. Ein Verstoß des Bieters gegen die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden. 12. Nachprüfungsbehörde: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1 – 3 64283 Darmstadt

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