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01_ Vertragsbedingungen.pdf

Entgeltabrechnung und steuerliche Betreuung für Auslandsentsendungen und Ortskräfte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 12:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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I. VERTRAGSBEDINGUNGEN

Bezeichnung der Leistung: Steuerberatungs- und Abrechnungsleistungen für Auslandsentsendungen und Ortskräfte des Hessischen Rundfunks

Vergabenummer: HR- 2026-0007

Stand: 04.09.2026

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

1.1. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027, jedoch nicht vor dem Tag der Zuschlagserteilung und wird bis zum 31.12.2028 geschlossen (Grundlaufzeit). Der Vertrag beinhaltet die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages. Er verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

1.2. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Hierbei gelten die Bestimmungen des § 314 BGB. Wichtige Gründe zur außerordentlichen Kündigung sind seitens des Hessischen Rundfunks insbesondere gegeben, wenn:

a) der Hessische Rundfunk keine Auslandskorrespondenten/Ortskräfte mehr beschäftigt,

b) der Auftragnehmer seine Vertragspflichten einmal vorsätzlich oder grob fahrlässig oder mehrmals leicht fahrlässig verletzt hat,

c) ein schwerwiegender Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen tarif- und arbeitsschutzrechtliche Regelungen vorliegt,

d) der Verlust notwendiger öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse oder Genehmigungen vorliegt,

e) über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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Bei derartigen Verstößen bzw. bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Hessische Rundfunk ohne die Verpflichtung zu einer Abmahnung oder die Einhaltung einer Frist zur Abhilfe im Sinne von § 323 Absatz 2 BGB zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

1.3. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.

  1. Vergütung

Die ausgeführten Leistungen werden entsprechend Preisblatt nach tatsächlichem Aufwand vergütet.

Die vereinbarten Vergütungen/Preise gelten für den vereinbarten Vertragszeitraum.

Mit dieser Vergütung sind jeweils sämtliche mit der Leistungserbringung anfallenden Kosten und Nebenkosten abgegolten.

Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller aus dieser Vereinbarung entstehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

  1. Rechnungen

3.1. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich vorrangig elektronisch (pdf) an hr-rechnungen@hr.de. Ist diese ausnahmsweise nicht möglich, erfolgt die Rechnung schriftlich an folgende Anschrift:

Hessischer Rundfunk Kreditorenbuchhaltung Postfach 10 11 49 60011 Frankfurt

In der Rechnung ist die Umsatzsteuer gesondert aufzuführen.

3.2. Die marktübliche Rechnungslegung erfolgt monatlich nach den

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Kontierungsvorgaben des Auftraggebers und ist bis zum 15. des Folgemonats an den Auftraggeber zu übersenden. Die Leistungsnachweise sind der Rechnung beizufügen. Jede Rechnung muss den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen. Rechnungen sind einfach auszufertigen.

3.3. Leistungen im Rahmen von eventuellen zusätzlichen Beauftragungen sind separat bis 15 Werktage nach der Erbringung der Leistung dem Auftraggeber zu berechnen. Der Auftraggeber weist die Rechnungen binnen 30 Tagen netto bargeldlos in Euro zur Zahlung an.

3.4. Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in einfacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen das Datum und die Namen der Personalkräfte enthalten.

3.5. Der Auftraggeber bezahlt dem Auftragnehmer die jeweilige Vergütung monatlich nachträglich gegen Stellung einer nachvollziehbaren Rechnung.

3.6. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.

3.7. Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der AN den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.

3.8. Die im Preisblatt des Auftragnehmers angebotenen Preise gelten fest bis zum 31.12.2030.

  1. Ansprechpersonen

Die Vertragspartner benennen sich gegenseitig Ansprechpersonen, die für die Abwicklung des Vertrages verantwortlich sind.

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Auf Seiten des Hessischen Rundfunks sind die zuständigen Ansprechpersonen:

Fachliche Ansprechpartner:

Bereich: Abtl. Personalservice / Ltg.Gehaltsabrechnung

Telefon: +49 69 155 2254

Name: Stefanie Schenck

E-Mail: stefanie.schenck@hr.de

Bereich: Abtl. Personalservice / Gehaltsabrechnung

Telefon: +49 69 155 3393

Name: Heike Rautenberg

E-Mail: heike.rautenberg@hr.de

Kaufmännische Ansprechpartnerin:

Bereich: Beschaffungsmanagement/Vergabestelle

Telefon: +49 69 155 2521

Name: Anne Stephan

E-Mail: anne.stephan@hr.de

  1. Zusammenarbeit der Vertragspartner/Ausschluss von Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit

5.1. Die Vertragspartner werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden des Auftragnehmers ausschließlich dessen Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen. Es erfolgt keine Eingliederung der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden des Auftragnehmers in die Organisation des Auftraggebers.

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5.2. Der Auftragnehmer benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie Stellvertreter in Bezug auf sämtliche Belange im Zusammenhang mit dem Dienstvertrag. Der Auftraggeber wird Anforderungen an die zu erbringende Leistung ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner oder seinem Stellvertreter übermitteln und den übrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.

5.3. Der Auftragnehmer bestimmt grundsätzlich Ort und Zeit der Leistung selbst. Jedoch sind zeitliche, räumliche und fachliche Anforderungen zu beachten, soweit sie sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben oder in zwischen den Parteien abgestimmten Termin- oder Leistungsplänen enthalten oder zur Erreichung des Zwecks der Beauftragung erforderlich sind. Für die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Arbeitsmittel ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart.

  1. Meldepflichten

Die deutsche Umsetzung der Europäischen Änderungsrichtlinie 2018/822EU (DAC6) hat zur Einführung entsprechender Regelungen in die Abgabenordnung geführt (§§ 138d ff. AO). Diese können Meldepflichten für den Auftragnehmer und auch für den Auftraggeber auflösen, wenn sich die Leistungen auf grenzüberschreitende Gestaltungen beziehen, die im Gegensatz angelegte Voraussetzungen erfüllen.

Falls dem Auftraggeber eine Meldepflicht gemäß §§ 138 ff. AO obliegt, entbindet der Auftraggeber den Auftragnehmer gegenüber den deutschen Steuerbehörden oder denen anderer EU-Mitgliedsstaaten von dieser Verschwiegenheit zum Zwecke der Meldung der Gestaltungen, soweit dem Auftragnehmer diese im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand bekannt geworden sind und der Auftragnehmer diese für meldepflichtig erachtet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über eine Meldepflicht, wenn er eine solche als notwendig erachtet.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden des AG oder Dritten– egal aus welchem Rechtsgrund unter Einschluss der persönlichen Haftung aller Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Seite 5/9

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Auftragnehmers -, die im Zusammenhang mit der Durchführung und bei Gelegenheit der unter diesen Vertrag fallenden Leistungen schuldhaft verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet auch für Diebstähle, die nachweisbar durch sein Personal begangen wurden. Für das Verschulden des Personals des Auftragnehmers haftet der Auftragnehmer wie für eigenes Verschulden.

  1. Betriebshaftpflichtversicherung

8.1. Zur Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Hessischen Rundfunks gegen den Auftragnehmer hat dieser eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mindestens für die Dauer des Vertrages vor Vertragsschluss zu erbringen.

Die Deckungssummen dieser Betriebshaftpflichtversicherung betragen mindestens

a) für Personenschäden 2.000.000 Euro

b) für Sachschäden 2.000.000 Euro

c) für Vermögensschäden 500.000 Euro

für jeden einzelnen Schadensfall, wenn nichts anderes vereinbart ist.

8.2. Soweit der Versicherungsschutz – gleich aus welchem Grunde – nicht mehr oder nicht mehr in der vereinbarten Höhe vorliegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Hessischen Rundfunk hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Solange eine ausreichende Deckung nach diesen Bestimmungen nicht vorliegt, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Leistungen des Hessischen Rundfunks. Der Hessische Rundfunk ist in diesen Fällen zur außerordentlichen Kündigung bzw. zum Rücktritt berechtigt.

  1. Geheimhaltung, Verpflichtung und Datenschutz

9.1. Die Parteien haben alle vertraulichen Informationen, die ihnen die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich macht, uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben oder sonstige Daten. Diese Verpflichtung gilt auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus. 9.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur solchen Personalkräften sowie

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Nachunternehmern und Lieferanten Zugang zu vertraulichen Informationen des Auftraggebers zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages betraut sind. 9.3. Die Parteien sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Sie haben diese Verpflichtungen allen von ihnen mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Personen aufzuerlegen. 9.4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu sorgsamer, geordneter Aufbewahrung und notwendiger Ergänzung der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen, der anfallenden neuen Akten, Korrespondenz und Belege während des Vertragszeitraumes und zur Rückgabe aller Unterlagen an den Auftraggeber mit Beendigung des Vertrages. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass es sich bei den von ihm zu verarbeitenden Daten und Informationen auch um Datenkategorien mit hohem Schutzbedarf handelt. Er hat daher durch technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass eine angemessene Informationssicherheit für die gesamte Dauer der Datenverarbeitung sichergestellt ist. 9.5. Alle vom Auftragnehmer übergebenen Unterlagen werden Eigentum des Auftraggebers. Gleiches gilt für Kopien davon. Die Parteien haften für alle Schäden, die der jeweils anderen Partei aus der Verletzung dieser Verpflichtung erwachsen.

  1. Sonstiges

Jegliche Veröffentlichungen und Benennungen von Referenzen sind ohne schriftliche Zustimmung durch den Auftraggeber untersagt.

  1. Vertragsbestandteile

  2. Im Fall der Auftragserteilung sind folgende Unterlagen Bestandteil des Vertrages/des Auftrages:

Angebot des Auftragnehmers inkl. aller Anlagen in der nachfolgenden Reihenfolge

a) Vertragsbedingungen b) Leistungsbeschreibung c) Preisangebot (Preisblatt) d) Eigenerklärung zur Eignung Seite 7/9

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e) Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung (AVV) f) Checkliste- Sicherheitsanforderungen bei Beauftragung und Nutzung von externen Anwendungen und Diensten g) Kontaktdatenliste

  1. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

  2. Schlussbestimmungen

12.1. Die Bestimmungen des Vertrages ersetzen alle zwischen den Parteien vorvertraglich getroffenen Abreden.

12.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Vertrag. E-Mails genügen dieser Schriftform nicht. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

12.3. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354a HGB sind ausgeschlossen; Ausnahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des AG.

12.4. Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit dem AG bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG zulässig. Bei Zuwiderhandlung behält sich der AG die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für entstandene Schäden vor.

12.5. Soweit regelungsbedürftige Tatbestände in diesem Vertrag nicht oder nicht wirksam geregelt sind oder getroffene Vereinbarungen aufgrund späterer Rechtsentwicklung nachträglich unwirksam werden, verpflichten sich die Parteien gegenseitig, eine Regelung herbeizuführen, die dem erkennbar angestrebten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.6. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages zur Folge. Änderungen, Ergänzungen des Vertrages sowie der Verzicht auf die Schriftform können nur mindestens in Textform vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

12.7. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages lässt die Seite 8/9

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Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem nahekommt, was die Vertragsparteien auch unter

wirtschaftlichen Gesichtspunkten wirksam vereinbart hätten.

12.8. Streitigkeiten berechtigen nicht zur Einstellung der Leistungen.

12.9. Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gütlich und einvernehmlich beizulegen. Sollte dies nicht gelingen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis Frankfurt am Main.

12.10. Dieser Vertrag unterliegt der Anwendung deutschen Rechts.

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