Eigenerklärung zur Eignung
Zur Vergabe: „Steuerberatungs- und Abrechnungsleistungen für Auslandsentsendungen und Ortskräfte des Hessischen Rundfunks“
Vergabenummer: HR- 2026-0007
Die Eigenerklärung wird abgegeben für:
Bieter
Mitglied der Bietergemeinschaft
Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung verwiesen wird (Eignungsleihe)
Firma:
Die in dieser Eignungserklärung geforderten Kriterien und Referenzen sind Ausschlusskriterien. Werden sie nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44VgV
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Mitgliedschaft in einer entsprechenden berufsständigen Kammer
Wir erklären, dass wir dem Berufstand der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer angehören und eine international tätige Wirtschaftsprüfungs- oder-Steuerberatungsgesellschaft sind.
Ferner sind wir im jeweiligen Entsendungsland nach dem dort geltenden Recht zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt und beschäftigen dort entsprechende Berufsträger.
Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir nach Aufforderung durch die Vergabestelle einen Nachweis vorlegen.
Wir erklären, dass wir keine Erlaubnis gemäß § 3 des Steuerberatungsgesetzes benötigen. Grund:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV
Wir erkläre(n), dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
bereits besteht.
im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Wir sind auf gesonderte Anforderung bereit, dies durch eine entsprechende Versicherungsbestätigung nachzuweisen.
Wir verpflichten uns, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertragsdurchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, aufrechtzuerhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
Sollten die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht erfüllt sein, gilt der Bieter als nicht geeignet. Dies hat zwingend den Ausschluss des Bieters vom Verfahren zur Folge (§ 57 Abs. 1 VgV).
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV
A Eigenerklärung zu Referenzen
Es ist erforderlich, dass die wesentlichen Leistungen mit der zu vergebenden Leistung gemäß Leistungsbeschreibung in Art und Umfang vergleichbar sind. Berücksichtigt werden die letzten drei Geschäftsjahre (2023 – 2025), wobei eine dreijährige Marktzugehörigkeit dabei nicht zwingend erforderlich ist.
Mindestanforderung(en):
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben.
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern.
Damit die Referenzen als geeignet i. S. v. § 46 Abs. 3 Ziff. 1 VgV eingestuft werden können, müssen sie mit dem künftigen Auftragsgegenstand vergleichbar sein.
Die Anforderungen an die vergleichbaren Referenzleistungen sind erfüllt, wenn mindestens 3 Referenzen vorliegen, die folgende Anforderungen in Bezug auf Art und Umfang erfüllen:
Steuerliche Beratung international tätiger Arbeitskräfte in den Entsendungsländern USA und Spanien.
Betreuung sowie Beratungsleistungen und Payroll – Erstellung im Kontext von Entsendungen oder Ortskräften in den USA.
Es ist nicht erforderlich, die geforderten Kriterien bei jeder Referenz zu erfüllen. Es genügt, dass diese in der Gesamtheit bei den angegebenen Referenzen nachgewiesen werden.
Es gelten ausschließlich die folgenden Angaben. Firmenprospekte und Präsentationsunterlagen können diese Angaben und Erklärungen nicht ersetzen.
Der Hessische Rundfunk geht grundsätzlich davon aus, dass die im Vergabeverfahren gemachten Angaben der Bieter den Tatsachen entsprechen, behält sich aber vor, in begründeten Zweifelsfällen den Referenzauftraggeber zu kontaktieren, um die Angaben zu überprüfen.
Der Nachweis über die Referenz wird vom Bieter durch Ausfüllen/Ankreuzen der nachfolgenden Tabelle erbracht.
| 1. Referenz | |
| Art der ausgeführten Leistung (bitte um Kurzbeschreibung) | |
| Auftraggeber (Name und Anschrift) | |
| Kontaktdaten Ansprechperson (Name, Telefon, E-Mail) beim Auftraggeber | |
| Erbringungszeitraum | |
| Vergleichskriterium erfüllt | 0 steuerliche Beratung international tätiger Arbeitnehmer in den Entsendungsländern USA und Spanien 0 Betreuung sowie Beratungsleistungen und Payroll – Erstellung im Kontext von Entsendungen oder Ortskräften in den USA |
| 1. Referenz | |
| Art der ausgeführten Leistung (bitte um Kurzbeschreibung) | |
| Auftraggeber (Name und Anschrift) | |
| Kontaktdaten Ansprechperson (Name, Telefon, E-Mail) beim Auftraggeber | |
| Erbringungszeitraum | |
| Vergleichskriterium erfüllt | 0 steuerliche Beratung international tätiger Arbeitnehmer in den Entsendungsländern USA und Spanien 0 Betreuung sowie Beratungsleistungen und Payroll – Erstellung im Kontext von Entsendungen oder Ortskräften in den USA |
| 1. Referenz | |
| Art der ausgeführten Leistung (bitte um Kurzbeschreibung) | |
| Auftraggeber (Name und Anschrift) | |
| Kontaktdaten Ansprechperson (Name, Telefon, E-Mail) beim Auftraggeber | |
| Erbringungszeitraum | |
| Vergleichskriterium erfüllt | 0 steuerliche Beratung international tätiger Arbeitnehmer in den Entsendungsländern USA und Spanien 0 Betreuung sowie Beratungsleistungen und Payroll – Erstellung im Kontext von Entsendungen oder Ortskräften in den USA |
B Eigenerklärung zur Anzahl und Qualifizierung der vorgesehenen Fachkräfte für die zu vergebenden Aufträge.
Mindestanforderung(en):
In den USA sind mindestens 2 Steuerberater sowie 1 fachkundige Person im Sozialversicherungsrecht eingesetzt. Das eingesetzte Personal verfügt über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift C1 Level.
Der Nachweis über die Angaben der technischen Fachkräfte wird vom Bieter durch Ausfüllen der nachfolgenden Tabelle und Beifügung von Fachkräfteprofilen erbracht.
Die Profile der zum Einsatz kommenden Fachkräfte sollen insbesondere den beruflichen Werdegang sowie Fachkenntnisse zum Inhalt haben, die Erfahrung der Fachkraft und die Sprachkenntnisse widerspiegeln.
Wir erklären, dass für die Ausführung der Leistungen in den USA Fachkräfte in folgender Anzahl vorgesehen werden:
| Art der Fachkraft | Anzahl | Sprachlevel |
Sollten die Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht erfüllt sein, gilt der Bieter als nicht geeignet. Dies hat zwingend den Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Verfahren zur Folge (§ 57 Abs. 1 VgV).
Uns ist bekannt, dass im Angebot fehlende und daher nachgeforderte Unterlagen sowie erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Angaben/Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht/vorgelegt werden.