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Hessischer Rundfunk
Vergabeverfahren
Steuerberatungs- und Abrechnungsleistungen für Auslandsentsendungen und Ortskräfte des Hessischen Rundfunks
Az.: HR-2026-0007
EIGENERKLÄRUNG DES BIETERS
(bei Bieter-/Bietergemeinschaften je eine Erklärung für jedes Mitglied der Gemeinschaft)
Zum Nachweis seiner Eignung bestätigt der Bieter die nachfolgende Eigenerklärung durch die Abgabe seines Angebotes.
- Eigenerklärung zur Eignung
Der Bieter das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt,
o dass sein Unternehmen nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeits- rechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
o dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen we- der ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, nicht die Eröffnung eines solchen Verfahrens man- gels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und nicht seine Tätigkeit eingestellt hat,
o dass keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitar- beiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
o dass sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweis- lich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
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o dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
o dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärun- gen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
o dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Re- gister eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
o dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt
o dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vor- liegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraus- setzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von we- nigstens 2500 Euro belegt worden ist,
o dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro be- legt worden sind.
- Erklärung zu Klärungsbedarf und Änderungen
Der Bieter das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt weiter folgendes:
o Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eig- nung des Bieters äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversiche- rungsträgers), so wird der Bieter unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
o Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsab- gabe) Änderungen an den vom Bieter vorstehend erklärten Sachverhalten
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ergeben, wird der Bieter den Auftraggeber unverzüglich über die Änderun- gen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.