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09 Anlage Reisekostenregelung Kennziffer der Ausschreibung: 382/2026/9328252
Gültige Reisekostenregelung (Inlandsreisen) analog zum BRKG
Welche Kosten werden erstattet?
• Zu- und Abgangskosten zum Hauptverkehrsmittel (Bahn, Flugzeug, Mietwagen)
mit öffentlichen Verkehrsmitteln
• Als Hauptverkehrsmittel wird im Regelfall die Bahn (2. Klasse bei einer reinen
Bahnfahrt von unter 2 Stunden entsprechend dem Fahrplan der DB, 1. Klasse bei
einer Bahnfahrt von 2 oder mehr Stunden entsprechend dem Fahrplan der DB)
abgerechnet. Sollten andere Verkehrsmittel (z. B.: Flug/Mietwagen/Firmenwagen)
preiswerter sein, so werden diese erstattet. Ein entsprechender Nachweis ist vom
Lieferanten vorzulegen.
• Sollte ein Privat-PKW als Hauptverkehrsmittel eingesetzt werden, so werden je
gefahrenem Kilometer 0,20 Euro höchstens jedoch 150 Euro erstattet.
• Hotelkosten (Übernachtung mit Frühstück) werden bis zu einem Höchstbetrag
von 85 Euro pro Nacht zzgl. Frühstück erstattet. Ein entsprechender Nachweis ist
vom Auftragnehmer vorzulegen.
• Zu- und Abgangskosten am Dienstort zum Dienstgeschäft mit öffentlichen
Verkehrsmitteln.
• Das BRKG kennt weitere Ansprüche die auf Grund einer Dienstreise (z. B.
Tagegeld) geltend gemacht werden können. Ein Anspruch auf diese Leistungen
besteht nicht.
• Reisezeiten werden grundsätzlich nicht vergütet.
Bitte beachten Sie diese Regelungen unbedingt bereits bei der Angebotserstellung. Ein maßvolles Abweichen von einzelnen Regelungen ist nur mit einer bereits im Angebot genannten prüf- und nachvollziehbaren Begründung und mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Beispiel: Die Marktpreise für Hotelkosten übersteigen die o.g. Höchstbeträge, da die regionale Nachfrage an Unterkünften zu diesem Zeitpunkt am Dienstort bzw. Erfüllungsort ungewöhnlich hoch ist (z.B. wegen Messen, kulturellen Ereignissen usw.).
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