[Seite 1]
Anlage 05 Angebots-/Preisblatt
Offenes Verfahren Crossmedia Support Englisch (Die Anlage besteht aus den Teilen I. und II.) Kennziffer 382/2026/9628252
Teil I.
Gesamtpreise für die Lösungen der fiktiven Aufgabenstellungen:
Redaktionelle Arbeiten gemäß erster Aufgabenstellung:
| Kalkulation* | Angaben in EURO (netto)** |
|---|---|
| Übersetzung | |
| SEO/GEO-Vorschläge |
Redaktionelle Arbeiten gemäß zweiter Aufgabenstellung:
| Kalkulation* | Angaben in EURO (netto)** |
|---|---|
| Texterstellung | |
| Bildrecherche | |
| Text- und Bildredaktion |
- Fügen Sie als Kalkulation für jede Aufgabenstellung in separaten Anlagen unbedingt einen detaillierten und verständlichen Kostenplan bei. Die Kalkulation muss die Prüfung der Auskömmlichkeit des Angebotes ermöglichen. Die in Teil II dieser Anlage („Allgemeines Preisblatt Personalpositionen“) genannten Preise müssen erkennbar auch im Rahmen der Projektkalkulationen Anwendung finden, so entsprechende Personalfunktionen im Rahmen der Lösung der Aufgabenstellungen Anwendung finden. ** Diese Gesamtpreise sind hier zwingend anzugeben und werden herangezogen, um die Preise der Angebote gemäß der Bewerbungsbedingungen und gemäß der dort enthaltenen Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterium Preis) zu vergleichen.
Teil II.
Allgemeines Preisblatt:
gemäß Leistungsbeschreibung
| Stundensatz in EURO (netto) | ||
|---|---|---|
| 1 | Teamleitung | |
| 2 | Redakteur/in | |
| 3 | Content Manager/in | |
| 4 | Übersetzungsdienstleister im Unterauftrag |
• Das allgemeine Preisblatt ist komplett auszufüllen und dem Angebot beizufügen. • Die in Teil II genannten Preise bleiben während der maximal vierjährigen Vertragslaufzeit verbindlich und unverändert. • Hier genannte Preise müssen erkennbar auch im Rahmen der Lösungen der fiktiven Aufgabenstellung und zugehöriger Projektkalkulationen Anwendung finden, so entsprechende Personalfunktionen im Rahmen der Lösung der Aufgabenstellung soweit nötig eingeplant werden. • Die Preise sind in Euro (netto) anzugeben. • Mischkalkulationen sowie die Eintragungen von symbolischen Werten (z.B. 1 Cent oder 1€) sind nicht erlaubt. • Reisekosten der Mitarbeiter werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz gemäß der 09 Anlage Reisekostenregelung separat abgerechnet und sind daher in dieser Anlage nicht weiter zu berücksichtigen. *** Der Tagessatz ist mit einer regulären Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag anzusetzen.