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03 Vertragsbedingungen_V02.pdf

Englischsprachige Crossmedia-Unterstützung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 15:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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2022-03-02_GF_DL / Seite 0 Vertrag Nr. -folgt-

über die Erbringung von Dienstleistungen

zwischen

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Linder Höhe, D-51147 Köln,

  • nachstehend „Auftraggeber“ oder „DLR“ genannt -

und

Name/Firma u. Rechtsform des Auftragnehmers, Anschrift,

  • nachstehend „Auftragnehmer“ genannt –

  • DLR und Auftragnehmer nachstehend auch „Vertragspartner“ genannt. –

Präambel

Das DLR ist das nationale Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des DLR in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden.

Zur Durchführung des Projekts Crossmedia Support Englisch möchte das DLR die im Folgenden näher beschriebene Leistung erhalten, die der Auftragnehmer zu den hier festgelegten Vertrags- bedingungen ausführen möchte.

Das DLR ist sub-zentraler öffentlicher Auftraggeber im Sinne der Richtlinie RL 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich bei diesem Vertrag um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Vergütung für seine Leistung aus öffentlichen Mitteln erfolgt und sich haushalts-, zuwendungs- und beihilferechtliche Vorgaben auf das Vertragsverhältnis zwischen DLR und dem Auftragnehmer auswirken.

  1. Definitionen

Leistung bedeutet die Leistungshandlung wie in der Leistungsbeschreibung in der Fassung vom 11 September 2026 beschrieben, welche als Annex 1 Bestandteil dieses Vertrages ist.

Projekt bedeutet das DLR-Vorhaben Crossmedia Support Englisch.

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2022-03-02_GF_DL / Seite 1 Angebot bedeutet das Angebot des Auftragnehmers in der Fassung vom XX Monat 20XX.

Zuschlagsschreiben bedeutet der mit Datum vom xx Monat 20xx erteilte Zuschlag für diesen öffentlichen Auftrag aufgrund Vergabeverfahren Nr. 382/2026/9628252.

Empfangsstelle: Kommunikation, Linder Höhe, 51147 Köln

Laufzeit: 01.03.2027 bis 28.02.2030 inklusive der Verlängerungsoptionen

Gesamtvergütung: Der erwartungsgemäße Bedarf wird mit 1.750.000,00 EUR (einemillionsiebenhundertfünfzigtausend Euro) und die Höchstabrufmenge von 2.000.000,00 EUR (zweimillionen Euro) netto wird vorbehaltlich des erwartungsgemäßen Bedarfs festgelegt. Es gibt keinen Anspruch auf Ausschöpfung des vollen Gesamtauftragsvolumens.

Zahlungsplan: Nach jeweiliger Teilleistung/ -lieferung und Abnahme durch das DLR

Abrechnungsvorgaben: Verwaltungsportal des Bundes, OZG-RE: https://xrechnung-bdr.de

Leitweg-Identifikationsnummer: 992–03005–81 Vertragsnummer: -folgt-

Datum des Inkrafttretens: 01 März 2027, spätestens jedoch Beginn der Leistungserbringung.

Kontakt: Projektleiter DLR: Name, Institut, Standort Linder Höhe, 51147 Köln E-Mail:

Administrativer Kontakt: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Abteilung EKF-DLN-KP Norbert Hartmann Linder Höhe, 51147 Köln E-Mail: norbert.hartmann@dlr.de

Lieferantenbuchhaltung: kreditorenbuchhaltung@dlr.de

  1. Bestandteile des Vertrages (1) Wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind, in der Reihenfolge ihrer Geltung im Falle von Widersprüchen:

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2022-03-02_GF_DL / Seite 2 (a) Diese Vertragsbedingungen einschließlich der als Annex 1 geführten Leistungsbeschreibung; (b) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 178a vom 23. September 2003 in der jeweils gültigen Fassung; (c) das Zuschlagsschreiben, falls einschlägig; (d) das Angebot des Auftragnehmers. (2) Falls einschlägig, gilt die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 veröffentlich im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.1953 in der jeweils gültigen Fassung. (3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers werden hiermit zurückgewiesen und finden keine Anwendung.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungspflichten des Auftragnehmers (1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der Leistung wie in Ziffer 1 dieses Vertrages definiert zu den Bedingungen dieses Vertrages. (2) Der Auftragnehmer hat sich über alle Einzelheiten, die zur Erfüllung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen. Insbesondere hat er im Falle unklarer, fehlender und/oder unvollständiger Angaben in der Leistungsbeschreibung entsprechende Auskünfte von dem DLR Projektleiter einzuholen. (3) Der Auftragnehmer muss die Leistung in Einklang mit anwendbarem EU, internationalem und nationalem Recht ausführen.

  2. Unteraufträge (1) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und haftet dafür, dass jeder seiner Unterauftragnehmer einschließlich dessen Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen, Berater oder sonstiger für diesen tätige Personen die Anforderungen aus diesem Vertrag erfüllen. (2) Auf Nachfrage hat der Auftragnehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer und jede Änderung auf Ebene des Unterauftragnehmers mitzuteilen. Erfolgt eine Unterbeauftragung in mehreren Stufen, so gelten die Mitteilungspflichten für sämtliche Stufen in der Kette des Auftragnehmers sowie für beteiligte Zulieferer.

  3. Leistungsfristen, Projektverzögerung (1) Die in diesem Vertrag benannten Leistungstermine gelten als verbindlich vereinbarte Leistungsfristen. Vorzeitige Leistungserbringung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. (2) Die Einhaltung der Leistungsfristen ist wesentlich für die Vertragserfüllung. Stellt der Auftragnehmer fest, dass er eine vertraglich vereinbarte Frist nicht einhalten kann, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe und aller relevanter Umstände schriftlich mitzuteilen. Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen verspäteter Leistung, bleiben hiervon unberührt. (3) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die Leistung zur Einbringung in das Projekt bestimmt ist. Verzögerungen in der Projektdurchführung können sich auf die vereinbarten Leistungsfristen der auswirken. Die Vertragspartner vereinbaren daher ausdrücklich, im Falle einer solchen Verzögerung eine Vertragsanpassung vorzunehmen, die die Interessen beider

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2022-03-02_GF_DL / Seite 3 Seiten angemessen berücksichtigt. Insbesondere beabsichtigen die Vertragspartner durch Anpassung der Leistungsfristen unter angemessener Vergütung nachgewiesener Mehraufwendungen einen Annahmeverzug des Auftraggebers zu vermeiden.

  1. Leistungsort, Abnahme, Zutrittsregelung (1) Soweit die Leistungsbeschreibung keine andere Bestimmung enthält, ist die Leistung am Ort der Empfangsstelle (wie in diesem Vertrag unter Ziffer 1 festgelegt) zu erbringen. (2) Die Leistung gilt als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung und Möglichkeit zur Kenntnisnahme davon Einwände erhebt. (3) Die Standorte des DLR unterliegen Sicherheitsvorschriften einschließlich Zutrittsbeschränkungen. Insbesondere müssen sich Besucher/Lieferanten mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und sich in Einzelfällen zuvor anmelden und ggf. überprüfen lassen. Es obliegt dem Auftragnehmer, sich über Sicherheits- und Zutrittsanforderungen am Leistungsort zu informieren und diese einzuhalten. Abgewiesene Leistungserbringung aufgrund Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

  2. Vergütung (1) Für die Erbringung der Leistung ist die Zahlung des unter Ziffer 1 dieses Vertrages als Gesamtvergütung bezeichneten Betrages vereinbart. Es gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen dieses Vertrages. Teilzahlungen werden nur erbracht, wenn in diesem Vertrag ein entsprechender Zahlungsplan ausdrücklich vereinbart ist. (2) Reisekosten werden nur erstattet, wenn diese als Position in der Leistungsbeschreibung benannt sind und den Vorgaben aus dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) entsprechen.

  3. Zahlungsbedingungen / Elektronische Rechnungsstellung (1) Zahlungen sind nach Leistungserbringung und nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach Eingang der gemäß Absatz (2) erstellten und übermittelten Abrechnungsdokumente zu bewirken. (2) Das DLR hat die E-Rechnungsverordnung (ERechV) anzuwenden. Abrechnungsdokumente des Auftragnehmers sind ausschließlich über das Verwaltungsportal des Bundes, OZG- RE unter Verwendung der Leitweg-Identifikationsnummer und Angabe der Vertragsnummer (insgesamt „Abrechnungsvorgaben“, siehe Ziffer 1 dieses Vertrages) zu übermitteln. Eine Erlaubnis zur Einreichung von Abrechnungsdokumenten auf anderem Wege und in anderer Form wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Diese Ausnahmefälle sind in § 3 E-RechV geregelt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Lieferantenbuchhaltung des Auftraggebers rechtzeitig zu kontaktieren. (3) Abrechnungsdokumente, die nicht den Abrechnungsvorgaben entsprechen, begründen keinen Verzug gemäß § 286 Absatz 3 BGB. Dies gilt auch für Abrechnungsdokumente, die als elektronisches Dokument (z.B. pdf-Format via E-Mail) ohne vorherige formale Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand und Registrierung des Auftragnehmers eingehen.

  4. Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes geregelt ist. (2) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, wenn diese entstanden sind

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2022-03-02_GF_DL / Seite 4 (a) aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen; (b) aufgrund schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; (c) aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Ersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt ist, soweit nicht zugleich ein anderer der in diesem Artikel genannten Fälle gegeben ist. (d) Von diesen Einschränkungen unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen.

  1. Geheimhaltung (1) Vorbehaltlich der Einschränkungen unter Absatz (2) gelten sämtliche als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die ein Vertragspartner von dem anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder dem zugrundeliegenden Vergabeverfahren empfängt oder empfangen hat, als „Vertrauliche Informationen“. Informationen, die eine solche Kennzeichnung nicht zulassen, gelten als „Vertrauliche Informationen“, wenn sie bei ihrer Offenbarung als „vertraulich“ bezeichnet werden. In jedem Fall unterliegen Informationen, die der Auftragnehmer während Vor-Ort- Aufenthalten an Standorten oder in Geschäftsräumen des DLR erlangt und die vernünftigerweise als geheimhaltungsbedürftig angesehen werden müssen, den Pflichten aus diesem Artikel. (2) Eine Kennzeichnung der Leistung selbst als „vertraulich“ ist nicht zulässig und begründet keinerlei Geheimhaltungspflichten des DLR. Darüber hinaus besteht zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen darüber, dass das DLR seine Pflichten, insbesondere Veröffentlichungs-, Verwertungs- und Auskunftspflichten, sowie sonstige Pflichten aufgrund haushalts-, zuwendungs- und/oder beihilfe-rechtlicher Vorgaben vollumfänglich nachkommen können muss und dem DLR diesbezüglich keine Einschränkungen auferlegt werden. (3) Der „Vertrauliche Informationen“ empfangende Vertragspartner („Empfänger“) übernimmt bezüglich der „Vertraulichen Informationen“ die folgenden Pflichten: (a) Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ausschließlich für die Erbringung der Leistung unter diesem Vertrag / Durchführung des Projekts verwenden. (b) Empfänger wird sie nicht an Dritte, seien es natürliche oder juristische Personen, einschließlich verbundener Unternehmen, weitergeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an diejenigen Angestellten und / oder Berater des Empfängers, die die Vertraulichen Informationen zur Erbringung der Leistung / Durchführung des Projekts kennen müssen, und nur, soweit diese Personen ihrerseits vom Empfänger zur Geheimhaltung und Nichtverwendung verpflichtet wurden. Diese Verpflichtung muss unabhängig vom Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses oder Beratervertrages bestehen und muss in ihrem Ausmaß vergleichbar mit den Anforderungen aus diesem Vertrag sein. Die Anforderungen an die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten des DLR gelten nicht mit Bezug auf Zuwendungsgeber des DLR, dessen externe Stellen und beauftragte Dritte sowie Projektpartner. Das DLR wird sich jedoch um angemessenen Schutz der Vertraulichen Informationen des Auftragnehmers bemühen.

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2022-03-02_GF_DL / Seite 5 (c) Empfänger wird die Vertraulichen Informationen nicht in irgendeiner Weise, selbst oder durch Dritte, reproduzieren, nachahmen, dekompilieren, disassemblieren (reverse engineering), es sei denn, dies ist für die Erbringung der Leistung unter diesem Vertrag / die Durchführung des Projekts zwingend und nachweislich erforderlich. Der Zugang zu Vertraulichen Informationen begründet für den Empfänger kein Recht zu einer Nutzung, Verwertung, Schutzrechtsanmeldung mit Bezug auf die Vertraulichen Informationen. Der Empfänger wird das Zugänglichmachen weder als neuheitsschädlich geltend machen noch hieraus ein Vorbenutzungsrecht herleiten. (4) Ausgenommen von der Pflicht zur Geheimhaltung und Nichtverwendung sind Vertrauliche Informationen, von denen der Empfänger beweisen kann, dass sie (a) zum Zeitpunkt der Offenbarung allgemein bekannt waren, oder nach Offenbarung ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt wurden; (b) der Empfänger zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits kannte; (c) der Empfänger rechtmäßiger Weise von einem Dritten erlangt hat, und er davon ausgehen durfte, dass dieser Dritte die Vertrauliche Information ohne Verletzung eigener Geheimhaltungspflichten weitergeben durfte; (d) in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und/oder im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, dem der Empfänger unterworfen ist, offenbart werden müssen. Dabei wird der Empfänger den anderen Vertragspartner- soweit es das entsprechende Verfahren zulässt – vor einer Offenbarung rechtzeitig schriftlich über die bevorstehende Offenbarung warnen und alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Offenbarung auf das zur Erfüllung der ihm auferlegten gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtung Erforderliche zu beschränken. (5) Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten gelten für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Schlusszahlung des DLR an den Auftragnehmer fort. (6) Jegliche Vertraulichkeitserklärung oder -vereinbarung, die ein Vertragspartner oder die Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand und/oder dem zugrundeliegenden Vergabeverfahren unterzeichnet hat, werden von den vorstehenden Regelungen weder eingeschränkt noch aufgehoben.

  1. Veröffentlichungen, öffentliche Kommunikation, Kennzeichnung (1) Jegliche Veröffentlichung oder andere öffentliche Kommunikation des Auftragnehmers mit Bezug zu diesem Vertrag bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung des Auftraggebers. (2) Soweit erforderlich, müssen Veröffentlichungen oder andere öffentliche Kommunikation mit Bezug zu diesem Vertrag auf die Finanzierung mit öffentlichen Mitteln hinweisen. Hierfür sind zwingend die Formulierungen und Embleme des Zuwendungsgebers des DLR zu verwenden und der Auftragnehmer hat die einschlägigen Vorgaben bei dem Auftraggeber anzufordern.

  2. Export Den Vertragspartner ist bekannt, dass für die Durchführung dieses Vertrages nationale, EU- und US- oder andere Exportkontrollvorschriften gelten können. Über relevante Exportbeschränkungen oder -hindernisse, auch bezüglich einer Überlassung von Informationen

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2022-03-02_GF_DL / Seite 6 oder Know-how, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich zu informieren, damit der Auftraggeber ggf. entsprechende Vorkehrungen treffen kann.

  1. Vertragsbeginn, Kündigung Dieser Vertrag wird zum Datum des Inkrafttretens zunächst für zwei Jahre wirksam. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit von dem Auftraggeber gekündigt wird. Dem Auftragnehmer steht kein solches Kündigungsrecht zu. Der Vertrag endet spätestens nach zwei Verlängerungen bzw. vier vollen Vertragsjahren.

(1) Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere (a) der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers, die Beantragung der Eröffnung oder die Ablehnung des Antrages mangels Masse; (b) der Wegfall oder die Einschränkung des Tätigkeitsfeldes des die Leistung empfangenden Institutes des Auftraggebers; (c) jegliche haushaltsrechtliche Entscheidung, die die öffentliche Förderung des Projektes betrifft, insbesondere der Wegfall, die Sperrung oder die Kürzung der Fördermittel; (d) ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Vertragspflichten, der nicht innerhalb angemessener Zeit geheilt werden kann; (e) jegliches Verhalten und jegliche Unternehmenspraxis des Auftragnehmers, welche geeignet sind, gegen ethische Standards des Auftraggebers als öffentlichem Auftraggeber oder anwendbares Recht zu ethischen Grundsätzen zu verstoßen, sowie das Bekanntwerden von Verhalten des Auftragnehmers, welches einen Ausschlussgrund in Bezug auf ein Vergabeverfahren darstellen würde. (2) Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle der Kündigung ist die bis zur Beendigung des Vertrages erbrachte Leistung abrechenbar. In jedem Falle hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass zur Abrechnung gestellte Kosten im Rahmen dieser Vertragserfüllung entstanden sind und üblicherweise vom Auftraggeber erwartet werden konnten. (3) Regelungen in diesem Vertrag, die über ein Vertragsende hinaus relevant sind, insbesondere Regelungen zu Haftung, Veröffentlichungen, Geheimhaltung, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, Gerichtsstand, anwendbarem Recht einschließlich Sprachwahl sowie diese Klausel selbst, bleiben auch nach Leistungserbringung und Vertragsbeendigung gültig.

  1. Mitteilungen (1) Mitteilungen und Kommunikation ist an die unter Ziffer 1 dieses Vertrages genannten Ansprechpartner zu richten. (2) Soweit in diesem Vertrag schriftliche Mitteilungen gefordert sind, kann auch die Textform (E-Mail mit elektronischer Signatur) gewählt werden.

  2. Höhere Gewalt

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2022-03-02_GF_DL / Seite 7 (1) Ist ein Vertragspartner aufgrund eines bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren, auch bei äußerster Sorgfalt unabwendbaren und unverschuldeten schwerwiegenden Ereignisses („Höhere Gewalt Ereignis“) an der Erfüllung seiner Vertragspflichten gehindert, ist dieser Vertragspartner für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des Höhere Gewalt Ereignisses von seiner Leistungspflicht befreit. Der Vertragspartner, der das Vorliegen eines Höhere Gewalt Ereignisses geltend macht, muss (a) den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich informieren und trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Höhere Gewalt Ereignisses, deren Auswirkungen und die Dauer; (b) zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung, mindestens aber zur Minderung der Folgen für das Projekt ergreifen. (2) Die Vertragspartner werden im Falle eines Höhere Gewalt Ereignisses eine Verlängerung der Leistungsfristen anstreben. Hält die Störung länger als drei (3) Monate an, haben die Vertragspartner das Recht, von diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Sollten Vorgaben aus dem Projekt es erforderlich machen, hat der Auftraggeber jederzeit das Recht, eine Neuverhandlung des Vertrages zu fordern oder von dem Vertrag zurückzutreten.

  1. Ausschließlichkeit, Formerfordernis Dieser Vertrag regelt die Beziehungen der Vertragspartner hinsichtlich des Vertragsgegenstandes abschließend und ersetzt alle früheren Absprachen. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Aufhebungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der übereinstimmenden Erklärung der Vertragspartner in mindestens der elektronischen Form (elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur). Dies gilt auch für jegliche Vereinbarung über die Aufhebung oder Änderung dieses Formerfordernisses selbst.

  2. Schiedsgerichtsklausel Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden.

Die Parteien vereinbaren gemäß Artikel 30(2) b) der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, dass die Verfahrensordnung zum beschleunigten Verfahren unabhängig vom Streitwert Anwendung findet.

Schiedsort ist Paris, Sitz der ICC.

Auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Die Parteien vereinbaren Deutsch als die in dem Schiedsgerichtsverfahren anzuwendende Sprache.

Schiedssprüche und verfahrensleitende Verfügungen, die in dem Schiedsverfahren erlassen werden, dürfen nicht veröffentlicht werden, es sei denn und soweit eine Partei zur Offenlegung verpflichtet ist, um einer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, ein rechtliches Interesse zu

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2022-03-02_GF_DL / Seite 8 wahren oder durchzusetzen oder einen Schiedsspruch in gutgläubigen gerichtlichen Verfahren vor einem staatlichen Gericht oder einer anderen Gerichtsbehörde zu vollstrecken oder anzufechten.

Dieser Vertrag kann in einer oder mehreren Kopien des gleichlautenden Dokuments ausgeführt werden und kann mittels elektronischer Signatur unterzeichnet werden. Jede Kopie stellt ein Original dar, alle Kopien zusammen begründen ein und dieselbe Urkunde.

Die Vertragspartner haben die Unterzeichnung dieses Vertrages durch ihre/n ordnungsgemäß bevollmächtigte/n Vertreter veranlasst.

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2022-03-02_GF_DL / Seite 9 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

Köln, den XX. Monat 20XX

Für den Auftraggeber:

Unterschrift: ________________________ Unterschrift: ________________________ i

Für den Auftragnehmer:

Unterschrift: ________________________ Unterschrift: ________________________

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2022-03-02_GF_DL / Seite 10 Annex 1

Leistungsbeschreibung zu Vertrag Nr. -folgt-

Die zu erbringende Dienstleistung umfasst:

Bitte HIER die zu erbringende Leistung eindeutig, vollständig und verständlich (überprüfbar!) beschreiben (Kopie der Leistungsbeschreibung einfügen).

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung