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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.pdf

Englischsprachige Crossmedia-Unterstützung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 15:29 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Ausschreibung des

Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

Crossmedia Support Englisch

Kennziffer: 382/2026/9628252

ELViS-ID: E68951821

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anschreiben)

Maßnahme: Crossmedia Support Englisch

Kennziffer: 382/2026/9628252 (EKG/Jahr/GV)

ELViS-ID: E68951821

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie, anlässlich unserer oben bezeichneten Bekanntmachung auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de ein Angebot auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu erstellen und uns Ihr Angebot sowie die Unterlagen zum Nachweis der Eignung bis spätestens

30.10.2026, 10:00 Uhr (eingehend)

elektronisch per Upload auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de zukommen zu lassen.

Die beigefügten Hinweise zum Erstellen des Angebotes sind zu beachten. In den Unterlagen werden keine Gesetzestexte wiedergegeben. Bitte schauen Sie gegebenenfalls unter www.gesetze-im-internet.de nach.

Eine Übersicht über die für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumente finden Sie nachfolgend:

Vergabeunterlagen: 01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (dieses Dokument) 02 Leistungsbeschreibung Crossmedia Support Englisch 02 Anlage Aufgabenstellung 1 02 Anlage Aufgabenstellung 2 03 Vertragsbedingungen

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Für den Bewerber: 01 Anlage Angebotsschreiben – Bieter 04 Eignungsformblatt EU 04 Anlage Eigenerklärung BMWK 04 Anlage Vergabeunterlagen - Bieter – ILO 04 Anlage Vergabeunterlagen – Bietergemeinschaft 04 Anlage Vergabeunterlagen – Referenz 04 Anlage Vergabeunterlagen – Personal 04 Anlage Vergabeunterlagen - Unterauftragnehmer 04 Anlage Vergabeunterlagen - Unternehmensprofil 05 Preisblatt Teil I und II_CrossmediaSupport Englisch 06 Bewertungsmatrix Crossmedia Support Englisch 07 Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung mit Erläuterung (DSGVO) 08 Informationsblatt zur elektronischen Rechnungsstellung (xRechnungen) 09 Anlage Reisekostenregelung

Mit freundlichen Grüßen Ihr DLR-Einkauf/Vergabestelle

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Maßnahme: Crossmedia Support Englisch

Kennziffer: 382/2026/9628252 (EKG/Jahr/GV)

ELViS-ID: E68951821

Inhaltsverzeichnis:

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anschreiben) ________________________________ 2

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ______________________________________________ 4

Das DLR im Überblick _________________________________________________________________ 6

Projektgegenstand (Art und Umfang der Leistung) ______________________________________ 6

Angebotsgrundlagen _________________________________________________________________ 8

Hinweise und Bedingungen zur Durchführung des Verfahrens ___________________________ 8

a) Hinweise zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, § 11 Abs. 3 VgV ____ 8

b) Anforderungen an das Angebot und die Eignungsunterlagen ________________________ 9

c) Bewerbungs- und Angebotsbedingungen _________________________________________ 12

d) Unklarheiten, Bieterfragen sowie Ortbesichtigungen _______________________________ 15

Prüfung und Wertung der Angebote und Eignungsunterlagen __________________________ 15

a) Formelle Prüfung ________________________________________________________________ 15

b) Materielle Prüfung ______________________________________________________________ 16

Wertung der Angebote (Zuschlagskriterien) ___________________________________________ 16

Nachweis der Eignungs- und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) _______________ 18

Nachprüfungen / Einlegung von Rechtsbehelfen, § 155 ff. GWB ________________________ 19

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Überblick Frist für Bieterfragen: 22.10.2026, 10:00 Uhr

Einreichungsfrist (Angebotsfrist): 30.10.2026, 10:00 Uhr (eingehend, Ausschlussfrist)

Zuschlagsfrist/Bindefrist des Angebotes: 28.02.2027

Neben den Festlegungen in diesen Bewerbungsbedingungen gelten die Festlegungen der Auftragsbekanntmachung; sie sind ebenfalls Grundlage der hier dargestellten Bedingungen.

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Das DLR im Überblick

Das DLR ist das deutsche Forschungs- und Technologiezentrum für Luft- und Raumfahrt. In seinen Kerngebieten entwickelt das DLR Technologien für Luft- und Raumfahrt, Energie und Verkehr, sowie Sicherheits- und Verteidigungsforschung. Ein breites Spektrum an Ergebnissen und Innovationen bringen Nutzen für Industrie und Wirtschaft, Behörden und Verwaltung sowie für öffentliche Stakeholder. Durch einen intensiven Wissensaustausch und gezielten Technologietransfer stellt sich das DLR seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Dazu wird es mit Mitteln des Bundes gefördert. Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR ist im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Zwei DLR Projektträger arbeiten als Managementeinrichtungen für Forschungs- und Industrieförderung. Global wandeln sich Klima, Mobilität und Technologie. Das DLR nutzt das Know-how seiner 51 Institute und Einrichtungen, um Lösungen für die daraus resultierenden Herausforderungen zu entwickeln. Unsere 11.000 Mitarbeitenden haben eine gemeinsame Mission: Wir erforschen Erde und Weltall. Wir entwickeln Technologien für eine nachhaltige Zukunft und tragen durch den Technologietransfer dazu bei, den Wissens- und Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Die DLR-Abteilung Kommunikation verantwortet die Außen- und Innendarstellung des DLR im Auftrag des Vorstands für alle Bereiche über alle Kanäle hinweg. Grundlage sind das mit dem Vorstand abgestimmte Agenda Setting sowie die themen- bzw. anlassbezogene Kommunikationsplanung mit den Instituten und Einrichtungen. Die Gruppe Media Relations ist für die Presse- und Medienarbeit sowie die externe Risiko- und Krisenkommunikation des DLR verantwortlich. An den Standorten wird die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von der Gruppe Standortkommunikation wahrgenommen. Die Gruppe Digitale Kommunikation ist für alle Bereiche der Außendarstellung zuständig, die Gruppe Social Media verantwortet die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken. Printings, audiovisuelle Medien und das Corporate Design werden von der Gruppe Corporate Publishing entwickelt und umgesetzt. Die Gruppe Veranstaltungsmanagement konzipiert, plant und organisiert Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen. Die Gruppe Interne Kommunikation stellt Informationen für die Mitarbeitenden über verschiedene Kanäle bereit. Projekte mit Bezug zur Sicherheits- und Verteidigung werden von der Gruppe Strategische Kommunikation behandelt. Die Forschungsarbeiten des DLR in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr, Sicherheit und Digitalisierung sind eng in internationale Kooperationen eingebunden. Aus diesem Grund sind sowohl internationale Partner des DLR aus Forschung und Industrie als auch internationale Medien und die internationale, allgemeine Öffentlichkeit wichtige Zielgruppen der DLR-Kommunikation. Eine muttersprachliche Qualität der von der DLR-Abteilung Kommunikation produzierten englischsprachigen Medien wurde daher bereits im Jahr 2005 eingeführt.

Projektgegenstand (Art und Umfang der Leistung)

Kernaufgaben des Dienstleisters sind:

Übersetzung, Redaktion, Autorschaft und Produktion redaktioneller englischsprachiger Inhalte in muttersprachlicher Qualität für die vom DLR verantworteten Medien.

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Übersetzung, Redaktion und Produktion englischsprachiger Inhalte für:

— DLR Webportal: www.DLR.de/en

— DLR Accounts in Sozialen Netzwerken

— DLR Blogs: www.DLR.de/blogs/en

— DLRmagazine

— Andere DLR-Druckerzeugnisse

— Interaktive Features, Videos und Animationen

— Live-Coverage von Events (über die DLR Social Media-Kanäle).

Hierbei handelt es sich sowohl um Text in Form von News- und Presseartikeln, Posts auf Social Media, Blogposts, Hintergrundartikeln, Magazin-Artikeln, Reportagen, Porträts und Interviews, aber auch um Videos bzw. Webcasts, Filme, Bildstrecken, Animationen und ähnliches.

Der voraussichtliche jährliche Leistungsumfang beträgt:

Projekte / ObjekteUmfangFormatAnzahl p.a.
News- und Presseartikel, Hintergrundartikel, BlogpostsZw. 1 bis 3 DIN A4- SeitenDLR-Webportal, DLR-Blogs170
Erstellung von Originalinhalten in TextformZw. 1/2 bis 3 DIN A- SeitenDLR-Magazin, DLR- Webportal, DLR-Blogs35
DLR-Magazin60 SeitenDIN A44
Wandkalender14 Seiten680x400mm1
Image-Broschüre Kurzversion16 SeitenDIN A61
Image-Broschüre Langversion40 SeitenDIN A41
Sonderpublikationen (z.B. “Zahlen, Daten, Fakten”- Broschüre)20 Seiten210x210mm1
Broschüren (zu Missionen, Großprojekten, Forschungsbereichen)Zw. 20 und 40 SeitenDIN A48
Facebook-PostsPost mit Bild/VideoFacebook-Seite300
Instagram-Posts Storiestbd
Untertitel für VideosLänge der Videos zwischen 30 sec und 8 Minuten, in der Regel sind Videos ca. 3-4 Minuten langYouTube DLR-HauptkanalStark schwankend: ca. 2-4 pro Monat, also ca. 36 im Mittelwert, eher weniger
Live-Events (Messen/Ausstellungen, Meilensteine bei Mission, z.B. Landung auf einem Asteroiden4

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Diese Informationen und die Aufzählung sind nicht abschließend, sondern reißen die Leistungsbeschreibung nur an. Weitergehende Informationen sind daher u.a. der Leistungsbeschreibung (als Bestandteil der Vertragsunterlagen) zu entnehmen.

Beabsichtigt wird der Abschluss eines Rahmenvertrages über einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren mit einer optionalen Verlängerung von jeweils einem Jahr, maximal jedoch einer Laufzeit von insgesamt vier Jahren. Das Auftragsvolumen wird auf einen Wert von 1.750.000 Euro (netto) für 4 Jahre geschätzt. Das Auftragsvolumen zum Crossmedia Support kann zukünftig steigen, daher wird ein Höchstauftragsvolumen von 2.000.000 Euro (netto) für 4 Jahre festgelegt.

Auf diesen insbesondere für die Fachgruppen Digitale Kommunikation, Social Media und Media Relations ausgeschriebenen Rahmenvertrag können zudem weitere Bedarfsträger des DLR (diverse Standortleitungen, Institute, Abteilungen usw.) zugreifen, wobei diese aber nicht zur Nutzung des Vertrages verpflichtet sind.

Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 11.09.2026 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.

Angebotsgrundlagen

Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabeunterlagen zu erstellen, die gemäß § 29 VgV aus folgenden Teilen bestehen:

• Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, • Bewerbungsbedingungen sowie • Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung vom 11.09.2026 und Vertragsbedingungen).

Der Bieter kann jeweils nur ein Angebot abgeben! Die jeweilige Dateigröße ist auf 120 MB pro Datei begrenzt.

Hinweise und Bedingungen zur Durchführung des Verfahrens

a) Hinweise zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, § 11 Abs. 3 VgV

I. Verwendete elektronische Mittel Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die weitgehend browserunabhängige Anwendung der e-Vergabe-Lösung subreport ELViS abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers. Der

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Nachrichtenaustausch wird ausschließlich über das interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt, das außerdem eine Benachrichtigungsfunktion mit E-Mail beinhaltet.

Teilnahmeanträge, Angebote oder Interessensbestätigungen können grundsätzlich in beliebigen Dateiformaten (PDF, Word, Excel, RTF, Text, JPG, ZIP etc.) erstellt und übermittelt werden. Die Übermittlung der Dokumente erfolgt über den Internet-Browser unter Verwendung einer Java Web Start Anwendung. Die verwendete Komponente zur Verschlüsselung von Dokumenten ist das BSI- zertifizierte SecSignatur-Plugin der Firma SecCommerce.

Für die Registrierung auf der Plattform subreport ELViS wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.

Eine elektronische Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Das Angebot ist in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Das bedeutet, dass der Name der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen ausreicht. Das Ausfüllen von codierten Formularen stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar.

II. Technische Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel Der Bewerber / Bieter benötigt:

• einen Internetanschluss, • einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel, • das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux, • einen aktuellen Internetbrowser (Firefox, Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Safari) sowie • eine aktuell gültige E-Mail-Adresse.

III. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren Die Verbindung zu subreport ELViS erfolgt ausschließlich über das gesicherte HTTPS-Protokoll und ist mit 256-Bit verschlüsselt. Die Verbindung verwendet TLS 1.2. Für die Nachrichtenauthentifizierung wird SHA2 verwendet. Alle Angebotsdokumente, Teilnahmeanträge oder Interessensbestätigungen werden mit PKCS#7 verschlüsselt.

b) Anforderungen an das Angebot und die Eignungsunterlagen

I. Form und Frist, in der die Angebote samt Eignungsunterlagen einzureichen sind Elektronisch eingereichte Angebote müssen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig hochgeladen sein. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

bearbeiten und neu hochzuladen. Angebote, die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

II. Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein, mit Ausnahme der Lösung der beiden Aufgaben (02 Anlage Aufgabenblatt 1 und 02 Anlage Aufgabenblatt 2) . Diese müssen zwingend in englischer Sprache verfasst sein.

III. Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen:

• Name und Anschrift des Unternehmens • Datum der Unternehmensgründung • Telefonnummer • E-Mail-Adresse • Standorte des Unternehmens (Angabe der deutschen Standorte und ggf. dieser auf internationaler Ebene) • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-Up • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens (i.S.v. § 3 Geldwäschegesetz) • Beschreibung des Kerngeschäfts • Kundenspektrum

IV. Arbeitssprache Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer in deutscher oder englischer Sprache möglich sein muss. Der Bieter hat zu erklären, dass die Arbeitssprachen bei der Durchführung des Projektes Deutsch oder Englisch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat und er dies durch den Einsatz entsprechenden Personals sicherstellt. Hierzu ist vom Bieter die „Erklärung zur Arbeitssprache“ verbindlich zu unterzeichnen (siehe „Anlage 04 Eignungsformblatt EU“).

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

V. Vollständigkeit der Angebote und Eignungsunterlagen Mit dem Angebot sind sämtliche Unterlagen nebst den erforderlichen Eignungsunterlagen einzureichen. Die vorliegenden, codierten Formulare sind auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Auf § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV wird vorsorglich hingewiesen.

Aus den durch den Bieter eingereichten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass bzw. wie die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen erfüllt werden. Hierbei ist die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Fassung des Leistungsverzeichnisses allein verbindlich.

Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu keine Produktangabe gemacht, gilt das ausgeschriebene Fabrikat als vertraglich geschuldet.

Sie können die Nachweise zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Anforderungen der „Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ über die für das Beschaffungsamt des BMI frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK) erbringen. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Teilnahmeantrag/Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich Ihres Zertifikatscodes bei. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdatenbank die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Mindestschadensbeträge der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zu den Referenzaufträgen, Anbieterdarstellung). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Angebot beizufügen.

VI. Preisangaben Das Angebot muss alle erforderlichen Preisangaben in Euro (netto) enthalten. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

VII. Angebotsfrist Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist abzugeben. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Angebote werden gemäß den Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen, sofern der Bieter nicht darlegen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Risiko der fristgerechten Zustellung liegt beim Bieter.

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

VIII. Bindefrist des Angebotes Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an das Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.

IX. Änderungen an den Eintragungen des Bieters und Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungen und Ergänzungen an den vorgegebenen Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Vergabeverfahren. Beigefügte Vertragsbedingungen des Bieters werden kein Vertragsbestandteil. Soweit der Bieter Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich hält, sind diese auf gesonderten Anlagen beizufügen.

Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform in Textform, schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. Dies ist auch für nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.

Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV.

c) Bewerbungs- und Angebotsbedingungen I. Nachweis der Eignung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Die Bieter haben mit ihrem Angebot ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in dem durch den Auftraggeber geforderten Umfang zu belegen, § 48 VgV. Hierfür stellt der Auftraggeber das „Eignungsformblatt“ zur Verfügung. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

II. Bietergemeinschaften Wenn der Bieter sich nicht allein, sondern als Bietergemeinschaft beteiligen will, ist folgendes zu beachten:

Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vordrucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Der Vordruck ist mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und im Fall der Abgabe in Papierform im Original, sonst gescannt als PDF- Datei dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.

III. Eignungsleihe, § 47 VgV Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter im Zuschlagsfall die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen diese Unternehmen vorliegen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe“ zur Verfügung.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Nimmt der Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so müssen die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

IV. Unteraufträge, § 36 VgV Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung im Wege der Unterauftragsvergabe von Dritten durchführen zu lassen, hat er mit dem Angebot anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen als Unterauftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind zudem –

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

soweit zumutbar – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (§ 36 Abs. 1 S. 1 VgV). Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe“ zur Verfügung. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass die vorgesehenen Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen die Unterauftragnehmer bestehen. Der Bieter hat der Vergabestelle dabei ebenfalls auf deren gesondertes Verlangen den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Für ein Unternehmen, welches eine Leistung erbringt, hat der Bieter die für die Leistung erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung nachzuweisen. In diesem Fall hat der Bieter die Eignung des Unterauftragnehmers auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlag nachzuweisen.

V. Kostenerstattung Für die Erstellung des Angebots sowie für die gesamte Beteiligung am Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Anfallende Kosten werden nicht erstattet.

VI. Vergabe nach Losen Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Das Angebot muss das ganze Leistungsspektrum abdecken.

VII. Drittmittel Der Auftraggeber kann für Aufträge Mittel in Form einer Zuwendung erhalten. Der Zuwendungsgeber behält sich das Recht vor, die Verwendung dieser Zuwendung zu prüfen und ist berechtigt, dafür Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und örtliche Erhebungen selbst oder durch Beauftragte durchführen zu lassen. Damit der Auftraggeber dieser Verpflichtung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachkommen kann, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen und ggf. örtliche Erhebungen seitens des zuständigen Rechnungshofes oder (soweit einschlägig) der Europäischen Kommission, ihrer Agenturen und Einrichtungen (u.a. zur Bekämpfung von Betrug (OLAF)) oder beauftragter Dritter zuzulassen.

VIII. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

IX. Selbstausführungsgebot § 47 Abs. 5 VgV

Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen kritischen Dienstleistungsauftrag. Deshalb können die Aufgaben vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaftsmitglieder ausgeführt werden. Gleiches gilt auch für Unterauftragnehmer.

d) Unklarheiten, Bieterfragen sowie Ortbesichtigungen

I. Unklarheiten, Bieterfragen Sofern der Bieter Fragen zur Ausschreibung inklusive der gesamten Vergabeunterlagen hat, sind diese Fragen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID unter dem Menüpunkt „Nachrichten“ bis zum Ende der Frist für Bieterfragen zu stellen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz nicht beantwortet. Ergänzende oder berichtigende Angaben oder Hinweise werden in deutscher Sprache auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID zur Kenntnis gebracht. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informieren. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.

Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen.

Prüfung und Wertung der Angebote und Eignungsunterlagen

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des GWB und der VgV. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt:

a) Formelle Prüfung Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit geprüft. Dabei wird insbesondere geprüft:

• die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Angebots, • das Vorliegen aller erforderlichen Unterschriften, • das Vorliegen aller geforderten Eignungsunterlagen sowie • die Einhaltung der durch den Auftraggeber festgelegten formalen Anforderungen.

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

b) Materielle Prüfung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots werden die zur Wertung zugelassenen Angebote anhand der anliegenden Bewertungsmatrix gewertet.

Bei Nichtvorlage der Eignungskriterien erfolgt zwingend der Ausschluss aus der weiteren Angebotsprüfung. Die Zuschlagskriterien werden auf Grundlage der Bewertungsmatrix bewertet.

Der Auftraggeber wird anschließend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß §125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bieters treffen.

Wertung der Angebote (Zuschlagskriterien)

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien sowie deren Unterkriterien ermittelt, wobei das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Punkte das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, Angebote auszuschließen, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur zu erbringenden Leistung stehen, vgl. § 60 VgV.

Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots werden die zur Wertung zugelassenen Angebote anhand der anliegenden Bewertungsmatrix zu 70% mit dem qualitativen Zuschlagskriterium Q1 bis Q8 sowie zu 30% mit dem Zuschlagskriterium Preis P1 und P2 bewertet. Es werden maximal 200 Punkte vergeben, die sich wie folgt ergeben:

Für Teamleitung, Redaktion und Aufgabenpakete: Q1: 30 Punkte Q2: 30 Punkte Q3: 10 Punkte Q4: 10 Punkte Q5: 10 Punkte Q6: 10 Punkte Q7: 20 Punkte Q8: 20 Punkte

Für die Projektkalkulation: P1: 30 Punkte P2: 30 Punkte

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Grundlage für die Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Q7 und Q8 sind dabei die mit dem Angebot eingereichten Antworten bzw. die Durchführungsvorschläge (Lösung) zu den beiden fiktiven Aufgabenstellungen, die sich in der Leistungsbeschreibung befinden.

Die Bewertung der Antworten bzw. der Durchführungsvorschläge (Lösung) der qualitativen Zuschlagskriterien und seiner Unterkriterien erfolgt dabei stets in folgenden Abstufungen:

0 Punkte: Die in der Aufgabenstellung genannten Anforderungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters wird inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.

5 Punkte: Die in der Aufgabenstellung genannten Anforderungen werden mit Einschränkungen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme verspricht sie eine zumindest ausreichende Umsetzung.

10 Punkte: Die in der Aufgabenstellung genannten Anforderungen sind im Wesentlichen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Lösung der Aufgabe verspricht sie lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg.

20 Punkte: Die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich. Dies ist in der Lösung der Aufgabe in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.

Grundlage für die der Bewertung des Zuschlagskriteriums 2 „Preis“ sind die in dem Preisblatt (Anlage 05, dort im Teil I) angegebenen Preise für die Durchführungsvorschläge der beiden fiktiven Aufgabenstellungen. 100% der der maximalen Punktzahl (also 30+30=60 Punkte) werden dabei dann erreicht, wenn ein Bieter überall (also P1 und P2 der Bewertungsmatrix) als Günstigster anbietet. Der Vergleich der angebotenen Preise der Bieter findet dabei immer wie folgend statt: Der im Vergleich aller Angebote niedrigste Angebotspreis (a) erhält automatisch die maximal mögliche Punktzahl A. Die jeweilige Punktzahl der weiteren mit dem besten Angebot zu vergleichenden Angebote wird durch Multiplikation der maximal möglichen Punktzahl mit dem Verhältnis des niedrigsten Angebotspreises (a) zu den jeweils zu bewertenden Angebotspreis (b) nach folgender Formel berechnet: B = (max. Punktzahl A) x (a/b) Es wird ab der ersten Nachkommastelle gerundet. Dabei wird ab „5“ aufgerundet und ansonsten abgerundet. Frei gewähltes Beispiel: Für die kalkulierten Personaleinsatzkosten des Bieters können für die Aufgabe 1 (Redaktionelle Arbeiten gemäß erster Aufgabenstellung) gemäß Bewertungsmatrix (siehe dort P1) maximal 30 Punkte vergeben werden. Beispiel: Der Bestpreis (a) lautet nun auf 100 € und erhält somit automatisch die maximal mögliche Punktzahl A von 30 Punkten. Der mit dem Bestpreis zu vergleichende Preis (b) eines Mitbieters lautet auf 200€. Der zu

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

vergleichende Preis erhält folgende Punktzahl B = (30 Punkte) x (100€/200€) = 15 Punkte. Der Vorgang wiederholt sich dann noch mit entsprechendem Wert für die Position P2 der Bewertungsmatrix.

Der Bestbieter ergibt sich aus der Summe der obengenannten Zuschlagskriterien. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl ist der Bestbieter (wirtschaftlichstes Angebot).

Nachweis der Eignungs- und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)

Der Auftraggeber legt gemäß der Auftragsbekanntmachung folgende Anforderungen zum Nachweis der Eignung sowie folgende Mindestanforderungen fest (siehe 04 Eignungsformblatt nebst den 04 Anlagen):

Befähigung zur Berufsausübung

Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB (im 04 Eignungsformblatt unter Ziffer II.1 auszufüllen).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Es ist ein Unternehmensprofil, in der der Bieter seine technische, fachliche und berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung darzustellen hat, als 04 Anlage Unternehmensprofil auszufüllen. • Im Fall einer Bietergemeinschaft, ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage 04 Bietergemeinschaft auszufüllen. • Im Fall von Unterauftragnehmern oder Eignungsleihenden Unternehmen, ist von jedem Unterauftragnehmer oder Eignung leihenden Unternehmen die Anlage 04 Unterauftragnehmer auszufüllen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angabe von mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen, die als 04 Anlage Referenzen je Referenz auszufüllen ist.

Sonstige Nachweise

• BMWK-Eigenerklärung (Russlandzugehörigkeit). Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus. Der Bieter erklärt

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01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken. • Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Hiermit erklärt der Bieter die an den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) orientierten Sozialstandards im Unternehmen einzuhalten. • Erklärung zur Arbeitssprache Hiermit erklärt der Bieter, dass die Arbeitssprachen bei der Durchführung des Projektes Deutsch und Englisch sind, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher und in englischer Sprache erfolgt (Einsatz von Muttersprachlern bzw. Autoren mit europäischem Sprachniveau C2, Nachweise sind zu erbringen).

Aufklärung von Angeboten

Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.

Nachprüfungen / Einlegung von Rechtsbehelfen, § 155 ff. GWB

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 Ort / Postleitzahl: 53113 Bonn Land: Deutschland Telefon: +49 228 9499-0 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228 9499-400 Internet-Adresse (URL): http://www.bundeskartellamt.de

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