[Seite 1]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
Weitere
Weitere besondere Vertragsbedingungen in Ergänzung zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen zu Formblatt 214 VHB Bund
Seite 1 von 9 Besondere Vertragsbedingungen
[Seite 2]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1.
Seite 2 von 9 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zu den Baustellenbesprechungen den Projektleiter bzw. dessen kompetenten Vertreter zu entsenden. Der genaue Termin der Baustellen- besprechungen wird von der Bauleitung festgesetzt. Begehungen werden nach Erfordernis vereinbart.
10.2. Ausführung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass insbesondere das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften sowie im Übrigen die „allgemeinen anerkannten sicherheits- technischen und arbeitsmedizinischen Regeln“ beachtet werden. Diese Verpflichtung ist ein Teil des Vertrages. Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt die Leistung als nicht ordnungsgemäß erfüllt. Schadenersatzansprüche wegen sich daraus ergebenden Folgen bleiben vorbehalten.
Alle Leistungen beinhalten die Lieferung, das Abladen und die Lagerung der dazugehörigen Stoffe und/oder Bauteile sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist.
Ist in der Leistungsbeschreibung die Ausführung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers vorgeschrieben, darf mit der Vorbereitung und Ausführung dieser Leistungen erst nach besonderer Aufforderung des Auftraggebers begonnen werden.
Vor der Ausführung sind auf Anforderung kostenlos Muster vorzulegen bzw. in zumutbarem Umfang Musterteile anzufertigen. Art und Umfang der Ausführungszeichnungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Werden Schlüssel übergeben, so sind diese sorgsam zu nutzen und zu verwahren und vor dem Gebrauch durch unbefugte Dritte zu schützen. Der Auftragnehmer erkennt an, dass vertragswidrige Nutzung oder Verluste zu Schadenersatzansprüchen führen können.
Verkehrswege sind grundsätzlich frei zu halten. Sollten aus bau- oder tätigkeitsbedingten Gründen Verkehrsflächen nicht nur kurzfristig belegt werden, so ist dieses der Bauleitung rechtzeitig vorher anzuzeigen und mit ihr abzustimmen.
10.3. Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Zeit der Anlieferung und Aufstellung, der Inbetriebnahme sowie dem Rückbau und Abtransport in angemessenem Umfang, mindestens jedoch einen, deutschsprachigen Bauleiter vorzuhalten, der die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, Auflagen der Berufsgenossenschaften überwacht und entsprechende Maßnahmen ergreift. Darüber hinaus ist der SiGe-Plan zu beachten und den Weisungen des SiGe-Koordinators Folge zu leisten. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Baustelle und die angrenzenden Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom Auftragnehmer ist der firmeneigene verantwortliche Sicherheitsbeauftragte zu benennen.
10.4. Bauleitung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat für die Bauüberwachung bzw. Überwachung der Lieferleistung Architekten/Planer beauftragt. Die erforderlichen eigenen Leistungen der Fachbauleitung des Auftragnehmers sind hiervon unberührt. Der Auftragnehmer hat mit den Bauleitungen des Auftraggebers im Sinne der Baustelle und zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen zusammen zu arbeiten. Den Anordnungen der Bauleitung des Auftraggebers ist Folge zu leisten.
[Seite 3]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
Die örtliche Bauleitung des Auftraggebers wird zu festgesetzten Terminen Baubesprechungen durchführen, um den Stand der Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der Leistungen erforderlichen Maßnahmen zu besprechen und steuert die Koordination der AN untereinander.
10.5. Baustellenordnung
Der Auftragnehmer hat die Baustellenordnung zu befolgen.
10.6. Übergabe von Ausführungsplänen an den Auftragnehmer
Die Ausführungspläne des Objekts werden dem Auftragnehmer im PDF-Format übergeben. Vervielfältigungen auch für Zwecke der Abrechnungen sind Sache des Auftragnehmers. Ein Satz Pläne wird auf der Baustelle ausgehängt. Die genauen Planlieferungstermine werden nach Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer abgestimmt.
10.7. Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Sind Stundenlohnarbeiten geboten, hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Umfang und der Beginn der Arbeiten sind hier zwingend anzugeben. Mit der Ausführung der Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung bzw. Freigabe des Auftraggebers zu beginnen. Die Stundenlohnzettel sind werktäglich einzureichen und vom Fachbauleiter des Auftragnehmers mit Datumsangabe zu unterschreiben.
10.8. Nachtragsangebote (zu § 2 Abs. 5+6 VOB/B)
Für zusätzliche oder geänderte Leistungen sind rechtzeitig vor der Ausführung unaufgefordert schriftliche Nachtragsangebote zu erstellen und dem Auftraggeber über den bauleitenden Architekten bzw. Fachplaner zur Genehmigung vorzulegen.
Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren, jede Nachtragsposition muss eindeutig sein. Nicht prüfbare Nachträge können von der Bauleitung zurückgewiesen werden.
Nachtragsangebote haben in jedem Fall neben den Einheitspreisen auch die zugehörigen Mengenangaben zu enthalten.
Die Durchführung von Nachtragsarbeiten und ihre Abnahme stellen – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird – kein Anerkenntnis seitens des Auftraggebers hinsichtlich der Berechtigung des Nachtrages dem Grunde und/oder der Höhe nach dar.
10.9. Übernahme betriebstechnischer Anlagen
Sofern die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit (Funktionsprüfung) aus Gründen, die der Auftrag- nehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenom- men werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt.
Mit der Übernahme
o endet die Schutzpflicht des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 5 VOB/B o geht die Gefahr nach § 12 Abs. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über
Seite 3 von 9
[Seite 4]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
o sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, wenn der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Nachträge stellt; eine für die vertragsgemäße Erfüllung gestellte Sicherheit wird angerechnet.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung anzuzeigen und schriftlich die Feststellung des tatsächlichen Zustandes i.S.v. § 4 VOB/B zu verlangen.
10.10. Abnahme (zu § 12 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Abnahme durchzuführen. Das Vorliegen von eventuell erforderlichen behördlichen oder technischen Abnahmen und die Erfüllung der sich daraus ergebenden Auflagen ist Voraussetzung für die Durchführung der Abnahme.
Der Auftraggeber verlangt entsprechend § 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B für sämtliche Leistungen ei- ne förmliche Abnahme. Über die förmliche Abnahme wird eine Abnahmeniederschrift auf den Formularen des Auftraggebers erstellt und ist von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen.
Die Abnahme ist Sache des Bauherrn.
10.11. Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B)
Der Auftraggeber kann verlangen, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche eine gemeinsame Besichtigung der Leistung stattfindet und dabei festgestellten Mängel in einem von beiden Vertragsteilen zu unterzeichnendem Protokoll niedergelegt werden. Der Auftragnehmer hat auch die Kosten für die Beseitigung von Schäden bei anderen Gewerken zu übernehmen, falls diese Schäden durch seine eigene mangelhafte Leistung verursacht wurden.
Bei genehmigungspflichtigen technischen Anlagen ist die wirksam erteilte Genehmigung Grundvoraussetzung zur Abnahme. Die Gewährleistungsfrist beginnt frühestens mit dem Tag der Abnahme.
10.12. Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v. H. der Auftragssumme (netto) beträgt.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme (netto) begrenzt.
10.13. Materialpreise
Die angebotenen Materialpreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit.
10.14. Lohnpreise
Die angebotenen Lohnpreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit.
10.15. Betriebshaftpflichtversicherung
Seite 4 von 9
[Seite 5]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen und stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Prozess- und Anwaltskosten, frei. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur Abdeckung seiner vertraglichen und gesetzlichen Haftung erforderlichen Versicherungen für Sach- und Personenschäden abzuschließen, aufrechtzuerhalten und sie auf Verlangen dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss pro Schadensfall mindestens betragen:
Für Sach- und Personenschäden 2.000.000,00 Euro
und gilt für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr. Diese Deckungssumme wird der Auftragnehmer auch bei evtl. eingeschalteten Unterauftragnehmern/Erfüllungsgehilfen verlangen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch die Unterauftragnehmer/Erfüllungsgehilfen schränkt die Haftung des Auftragnehmers nicht ein. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht.
Der Auftragnehmer hat Haftpflichtschäden nach deren Entstehung in jedem Fall unverzüglich seiner eigenen Betriebshaftpflichtversicherung anzuzeigen. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer eine Kopie der Schadensanzeige an die eigene Versicherungsgesellschaft unverzüglich an den Auftraggeber zu senden. Der Auftragnehmer hat jährlich schriftlich bis zur Abnahme den Versicherungsschutz durch seinen Haftpflichtversicherer bestätigen zu lassen.
10.16. Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab, die den Auftragnehmer hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistung einschließt. Bei einem von ihm zu vertretenden Schadensfall wird der Auftragnehmer mit einem Selbstbehalt von 500,00 Euro belastet.
Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung dem Auftragsgeber zu melden. Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde, wie auch dem Auftraggeber zu melden und sich dies bestätigen zu lassen. Verluste und Diebstahl gilt nur für das verbaute Material und nach erfolgter VOB Abnahme.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und dem Versicherer jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und über die Höhe des Schadens zu gestatten sowie alle angeforderten Auskünfte zu erteilen. Der Auftragnehmer hat ohne besondere Aufforderung seiner Kostenaufstellung bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung ordnungsgemäße und prüffähige Belege beizufügen.
Der Auftragnehmer darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebs unvermeidlich erforderlich sind. Im Falle einer Schadensbehebung ist das Schadensbild durch eine Fotoaufnahme zu dokumentieren.
10.17. Arbeitskräfte
Vor Beginn der Arbeiten übersendet der Auftragnehmer der Bauleitung unaufgefordert eine Auflistung der auf der Baustelle zum Einsatz vorgesehenen Arbeitskräfte. Diese Liste ist im weiteren Verlauf der Bautätigkeit auf dem aktuellen Stand zu halten.
Seite 5 von 9
[Seite 6]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
10.18. Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG / Rücknahme - Widerruf
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb von einem Werktag, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG), insbesondere einer Rücknahme oder einem Widerruf, schriftlich zu unterrichten.
Für den Fall, dass keine gültige Freistellungsbescheinigung für eine Schlusszahlung vorliegt, gilt als Tag der Schlusszahlung die Zahlung an den Auftragnehmer, nicht die Zahlung an das Finanzamt. Die Mitteilung nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B ist daher nach der Zahlung an den Auftragnehmer zu machen und gemeinsam mit der Unterrichtung über die Höhe des Steuerabzugs dem Auftragnehmer zu übersenden.
10.19. Baustrom / Bauwasser
Baustrom- und Bauwasserversorgungsanlagen stellt der Auftraggeber an zentraler Stelle außerhalb des Baufeldes zur Verfügung. Die Erschließung im Baufeld ausgehend von der zentralen Versorgungsstelle ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber trägt die Kosten für den Baustrom und das Bauwasser.
10.20. Bauschild / Werbung
Es ist kein gemeinsames Bauschild mit Werbung vorgesehen. Separate Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Es dürfen lediglich Hinweisschilder als Wegweiser zur Baustelle aufgestellt werden.
10.21. Baustellenreinigung Grundstück
Verschmutzungen öffentlicher und nichtöffentlicher Straßen sowie allgemein zugänglichen Verkehrsflächen rund um das Baugrundstück sind unaufgefordert vom Verursacher sofort zu beseitigen. Der Auftragnehmer haftet bei Personen- und Sachschäden, wenn der Reinhaltung nicht nach- gekommen wird, und stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter entsprechend frei. Kommt der Auftragnehmer der Verpflichtung zur Reinigung trotz Aufforderung der Bauleitung nicht rechtzeitig nach, so ist die Bauleitung berechtigt, die Reinigung von einer anderen Firma ausführen zu lassen und den Auftragnehmer mit den entstandenen Kosten durch Einbehaltung von Zahlungen auf die Schlussrechnung zu belasten.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufforderung nur einmal, schriftlich oder mündlich, gegenüber dem verantwortlichen Projektleiter, Polier oder Montageleiter oder – im Falle seiner Abwesenheit – dessen Vertreter erfolgt. Das Untergraben und Verbrennen von Abfällen, Verpackungsmaterial, Bauholz, u. ä. ist verboten.
Der Auftraggeber stellt einen Bauzaun zur Sicherung des Baufeldes. Der Auftragnehmer erhält einen Schlüssel, er hat dafür zu sorgen, dass die Zugänge täglich nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß und sicher geschlossen werden.
Seite 6 von 9
[Seite 7]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
10.22. Baustellen-WC/Duschen/Container
Der AG stellt an zentralen Stellen Baustellen-WCs für alle Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung.
Duschen sind nicht vorhanden.
Soweit seitens des AN die Aufstellung eines Containers als Bauleitungsbüro oder eines Materialcontainers geplant ist, ist die Aufstellung und der Aufstellungsort vor Aufstellung mit der Örtlichen Bauleitung abzustimmen.
10.23. Materiallieferungen
Materiallieferungen und Baustofflieferungen werden vom Auftraggeber oder der Bauleitung nicht für den Auftragnehmer entgegengenommen.
Es ist die Sache des Auftragnehmers, seine Liefer- und Transportunternehmen zu koordinieren. Lieferungen dürfen nur während der Anwesenheit des Auftragnehmers auf der Baustelle erfolgen.
10.24. Arbeitszeiten
Die Bauzeitregelung an Werktagen ist mit einer Arbeitszeit von 7 Uhr bis 18 Uhr festgelegt. Diese Bauzeitregelung ist zwingend einzuhalten.
Soweit Ausnahmen zwingen erforderlich werden, müssen sie schriftlich beim Auftraggeber beantragt werden. Außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten darf nur gearbeitet werden, wenn der Auftragnehmer eine schriftliche Genehmigung durch den Auftraggeber erhalten hat.
10.25. Sicherheit auf der Baustelle – Sicherheits- und Gesundheitsschutz
- SiGe-Koordinator
Der Bauherr setzt für die Baustelle einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz nach § 3 der Baustellenverordnung ein. Der Auftragnehmer hat dem Koordinator vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben. Erforderliche Anweisungen des Koordinators werden in Abstimmung mit der Bauleitung erteilt und sind zu befolgen. Der/die Auftragnehmer, einschließlich etwaiger Nachunternehmer, werden darauf hingewiesen, dass sie für die Koordination der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Punkte nötigen Unterlagen, sowohl für die Planungs- und Ausführungsphase, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen haben.
- Gefährdungs-/Belastungs-Analyse (GBA)
Der Auftragnehmer als Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBA) seiner Arbeiten auf der Baustelle nach §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes zu erstellen. Hierbei hat der Auftragnehmer als Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die ermittelten Lösungsmaßnahmen sind auf der Baustelle umzusetzen, die dafür erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiter über den Gebrauch zu unterweisen. Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Berufsgenossenschaft.
- Sicherheitseinweisung
Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeiten auf der Baustelle ist die Einweisung vor Ort, die Kenntnisnahme der Baustellenordnung und des SiGe-Plans sowie das Ausfüllen und die Unterzeichnung des Dokumentes zur Sicherheitseinweisung.
Seite 7 von 9
[Seite 8]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
Die ausgefüllte / unterschriebene Sicherheitseinweisung ist vor Aufnahme der
Dies gilt auch für die Einweisung und Überwachung der von ihm beauftragten Nachunternehmer und deren Mitarbeiter.
b) Leistungen werden nur mit dem Einverständnis des Bauherrn bzw. der Bauleitung weiter vergeben.
c) Der obengenannte Auftragnehmer oder sein Vertreter wird verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten und danach in regelmäßigen Abständen das eingesetzte Personal über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz für die o. g. Baustelle zu unterweisen.
10.26. Haftung für Materialien des Auftragnehmers
Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für auf der Baustelle gelagerte Materialien des Auftragnehmers.
10.27. Urkalkulation
Die Grundpreise der Kalkulation werden nötigenfalls zur Ermittlung der Kosten bei Änderungen während der Ausführung herangezogen. Die im LV angegebenen Preise müssen deshalb mit den Grundpreisen der Urkalkulation in allen Punkten übereinstimmen. Der Auftraggeber darf zur Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung sonstiger vertraglicher Ansprüche die Preisermittlung (Urkalkulation) öffnen und einsehen. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen. Sie wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben.
10.28. Datenschutzrechtliche Hinweise
Der Auftragnehmer wird über alle ihm/seinen Mitarbeitern während seiner/deren Tätigkeit für den Auftraggeber bekanntwerdenden Informationen Vertraulichkeit wahren.
10.29. Ungültigkeit der Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Vertragsregeln nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach Form, Inhalt, Zeit und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung von den Vertragsparteien ursprünglich gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Seite 8 von 9 Arbeiten auf der Baustelle der Bauleitung sowie dem SiGeKo auszuhändigen. Die Unterlagen werden durch den SiGeKo unmittelbar nach Auftragserteilung versendet.
Ein Termin zur Durchführung der Einweisung wird rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt.
- Unternehmererklärung
a) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er für die Sicherheit seiner Mitarbeiter, sowie für die Einhaltung der
-gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften -Pflichten aus der Baustellenordnung -Maßnahmen aus der GBA und -Maßnahmen aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan verantwortlich ist.
[Seite 9]
Projekt Erneuerung der Gasverwertungsanlage
10.30. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Seite 9 von 9