01_LV Odenwaldkreis Beschaffung Energiemanagementsystem.pdf

Energiemanagementsystem für kommunale Gebäude einschließlich Software, Zählerinfrastruktur und Beratung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Angebotsnummer

ANGEBOTSDECKBLATT

Liefer-/Dienstleistung: Energiemanagementsystem

Auftraggeber: Kreisausschuss des Odenwaldkreises Eigenbetrieb Bau- und Immobilienmanagement Michelstädter Straße 12 64711 Erbach

Vergabestelle: Vergabestelle Odenwaldkreis Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach Tel.: 06062/6014-9900 E-Mail.: vergabestelle@odenwaldkreis.de

Ausschreibung vom: 27.10.2026

Vergabeart: Offenes Verfahren gemäß VgV

Vergabeprüfstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Postanschrift: Postfach, 64278 Darmstadt Telefon: +49 6151/12 6348 (120) Fax: +49 6151/12 5816 Vergabekammer@rpda.hessen.de

Abgabetermin: Freitag, den 27. November 2026 Zeit: 10:00Uhr

Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 23.12.2026

Termin der Leistungserbringung: 01.01.2027 - 31.12.2031

Bieter:

...................................................................................................... Firmenstempel

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Vorbemerkungen

Der Odenwaldkreis beabsichtigt den Aufbau und den kontinuierlichen Betrieb eines

Energiemanagementsystems (EMS) für die kommunalen Liegenschaften nach dem Standard

Kom.EMS.

Ausgeschrieben wird die organisatorische und fachlich qualifizierte Unterstützung zum Erreichen

der Qualitätsstufe Basis. Der Odenwaldkreis betreibt 36 Schulen sowie Verwaltungsgebäude mit

über 130 Gebäuden. Durch die Implementierung des EMS soll die Energieeffizienz gesteigert

werden.

Das Vorhaben wird durch die Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Rahmen der

Nationalen Klimaschutzrichtlinie gefördert und muss in seiner Gesamtheit inkl. Zertifizierung bis

zum 28.02.2029 fertiggestellt sein. Die angebotenen Leistungen sind gemäß den Anforderungen

der Kommunalrichtlinie

für das Förderprogramm "Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements"

(Nummer 4.1.2 KRL) und dem Technischer-Annex zu erbringen und werden gemäß diesen

Kriterien bewertet.

Anzubieten sind die Software des Energiemanagementsystems, die Zählerinfrastruktur, sowie die

Beratungsleistungen mit dem Ziel einer Zertifizierung Kom.EMS, Qualitätsstufe Basis.

Die Zählerinfrastruktur umfasst die Montage sowie Einbindung in das Energiemanagement System.

In die Einheitspreise sind einzukalkulieren:

Durchführung der im folgenden LV aufgelisteten Maßnahmen inklusive Vor- und Nachbereitung,

sämtliche Portokosten, Kopierkosten, Telefonkosten, Personal-, Reise- und sonstigen

Nebenkosten bzw. Nebenleistungen,

· Durchführung von Workshops und Moderation, · Unterstützung bei technischer Dokumentation

· Festlegung der beteiligten Akteure, Arbeitsgruppen und Gremien, · der Zeitschiene und weitere Rahmenbedingungen für die Projektabwicklung,

· Unterstützung und Führen der erforderlichen Nachweiserbringung zum Erreichen der Qualitätsstufe

Basis.

Die Liegenschaften liegen alle im Kreisgebiet des Odenwaldkreises. Es handelt sich um folgende

Schulen und Verwaltungseinrichtungen:

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

SchulformSchuleStandort
GrundschuleGrundschule Bad KönigBad König
GrundschuleWaldbachschule ZellBad König/Zell
GrundschuleLindenhofschuleBrensbach
GrundschuleGrundschule WersauBrensbach/Wersau
GrundschuleBreuberg-SchleBreuberg/Rai-Breitenbach
GrundschuleGrundschule SandbachBreuberg/Sandbach
GrundschuleGrundschule BrombachtalBrombachtal/Kirchbrombach
GrundschuleAstrid-Lindgren-SchuleErbach
GrundschuleSchule am TreppenwegErbach
GrundschuleRodensteinschuleFränkisch-Crumbach
GrundschuleSchule an der MümlingHöchst
GrundschuleGrundschule am LimesLützelbach/Lützel-Wiebelsbach
GrundschuleGrundschule am Limes –Lützelbach/Seckmauern
Standort Seckmauern
GrundschuleGrundschule am HollerbuschMichelstadt
GrundschuleStadtschuleMichelstadt
GrundschuleEinhard-SchuleMichelstadt/Steinbach
GrundschuleGrundschule VielbrunnMichelstadt/Vielbrunn
GrundschuleGrundschule MossautalMossautal/Hüttenthal
GrundschuleGrundschule in der StriedOberzent/Beerfelden
GrundschuleReinhart-van-Gülpen-SchuleOberzent/Gammelsbach
GrundschuleGrundschule RothenbergOberzent/Rothenberg
GrundschuleGrundschule SensbachtalOberzent/Sensbachtal
GrundschuleGrundschule BeerfurthReichelsheim/Beerfurth
GrundschuleReichenberg-SchuleReichelsheim
GesamtschuleCarl-Weyprecht-SchuleBad König
GesamtschuleGeorg-Ackermann-SchuleBreuberg/Rai-Breitenbach
GesamtschuleSchule am SportparkErbach
GesamtschuleErnst-Göbel-SchuleHöchst
GesamtschuleOberzent-SchuleOberzent/Beerfelden
GesamtschuleGeorg-August-Zinn-SchuleReichelsheim
MittelstufenschuTheodor-Litt-SchuleMichelstadt
le
GymnasiumGymnasium MichelstadtMichelstadt
FörderschuleGeorg-Vetter-SchuleBad König
FörderschuleSchule am DrachenfeldErbach
FörderschuleBrückenschuleErbach
BeruflicheBerufliches SchulzentrumMichelstadt
SchuleOdenwaldkreis
VerwaltungsgebLandratsamt desErbach
äudeOdenwaldkreises

Übersicht

Zu liefern ist eine Software-Lösung, die für das Energiemanagement öffentlicher Liegenschaften geeignet ist. Die Software besteht aus Server-Komponenten, die der Auftraggeber in seinem Rechenzentrum betreiben wird, sowie browserbasierter Client-Software und einer App für mobile

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Endgeräte. Erwartet wird nicht nur eine einmalige Lieferung der Software, sondern eine fortlaufende Anpassung der Software an neue rechtliche, wirtschaftliche und technische Notwendigkeiten und Möglichkeiten.

Hinweis zur Förderung: Da der Aufbau und der Betrieb durch eine Bundes-Förderung über das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (kurz: Umweltministerium) gefördert werden, muss das EMS zertifizierungs-fähig sein (zum Beispiel über KOM-EMS). Der Nachweis über die erfolgte Zertifizierung ist zum Abschluss des Vorhabens mit dem Verwendungsnachweis nachzuweisen.

Funktionale Anforderungen

1 Systemvoraussetzungen

Damit sichergestellt ist, dass die zu liefernde Software problemlos in der aktuellen Systemlandschaft des AG betrieben werden kann und auch zukünftig notwendigen Anpassungen der Systemlandschaft nicht im Wege steht, muss sie folgende Anforderungen erfüllen

1.1Die Energiecontrollingsoftware muss entweder auf der IT-Infrastruktur bzw. im
Rechenzentrum des Auftraggebers installiert und betrieben werden können (On-Premises)
oder als webbasierte Anwendung online abrufbar sein. Bei einer webbasierten Lösung
muss der Zugriff über einen aktuellen, marktüblichen Webbrowser ohne Installation einer
lokalen Client-Software möglich sein.
1.2Beide Betriebsmodelle werden als gleichwertig zugelassen. Bei einer webbasierten Lösung
sind die Anforderungen des Auftraggebers hinsichtlich Datenschutz, Informationssicherheit
und Datenhaltung zu erfüllen. Der Auftragnehmer hat insbesondere den Speicherort der
Daten sowie den Standort der eingesetzten Rechenzentren anzugeben.

1.3 Installation und Betrieb der Server-Komponenten auf Servern mit aktuellem Microsoft Betriebssystem (bei Installation)

o Im Rahmen der Softwarepflege der zu liefernden Software ist die Lauffähigkeit auf neuen Versionen von Windows-Server binnen 12 Monaten nach deren Erscheinen sicherzustellen

1.4 Als Datenbank ist verpflichtend Microsoft SQL-Server in aktueller Version vorgeschrieben

o Im Rahmen der Softwarepflege der zu liefernden Software ist die Lauffähigkeit auf neuen Versionen von Microsoft SQL-Server binnen 12 Monaten nach deren Erscheinen sicherzustellen

1.5 Die Software muss ohne Verbindungen aus dem Netz des AG heraus prinzipiell lauffähig sein; Einzelnen Verbindungen nach außen (z.B. Abruf von Wetterdaten) können nach Wahl des AG aktiviert und deaktiviert werden.

1.6 Als Client zur Software kommen aktuelle Browser zum Einsatz, mindestens unterstützt werden müssen in der jeweils aktuellsten Version

o Google Chrome o Microsoft Edge

1.7 Die zur Gesamtlösung gehörende App muss auf folgenden Plattformen zur Verfügung stehen:

o Android o iOS

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11 7 Dabei sind jeweils neu erschienen Versionen binnen 12 Monaten nach deren Erscheinen zu unterstützen und mindestens 5 Jahre ab Erscheinen

  1. Produkt-Lebenszyklus

Damit die Investition in die zu implementierende Software langfristig werthaltig bleibt und um zu vermeiden, dass in der Anfangsphase viel Aufwand aufgrund unreifer Software entsteht, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

2.1 Es muss sich dabei um ein Software-Produkt handeln (keine Individual-Entwicklung), das vom Auftragnehmer in gleicher oder ähnlicher Form schon an andere Auftraggeber geliefert wurde und auch anderen angeboten wird.

2.2 Erfüllt das Produkt nur durch Anpassungen die folgenden Anforderungen, so sind diese in einer Art und Weise vorzunehmen, dass der Auftragnehmer auch folgende Versionen / Releases der Software verwenden kann, ohne dass die zur Erfüllung der u.g. Anforderungen ergänzten Funktionen dann nicht mehr oder nur gegen Aufpreis zur Verfügung stehen.

2.3 Zum Nachweis hat der AN eine Liste von min. 5 anderen öffentlichen Lizenznehmern mit jeweils vorzulegen, bei denen die Software seit min. 2 Jahren im produktiven Einsatz ist. Mindestens 2 der benannten Referenzen müssen die Software für mehr als 1.000 Zähler im Einsatz haben.

2.4 Zertifiziertes Produkt: Die Eignung der Software für ein Energiemanagement nach ISO 50001 muss durch ein gültiges Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle belegt werden.

2.5 Lebendes Produkt: Für Lizenznehmer mit Softwarepflege müssen jährlich min. zwei kostenfreie Aktualisierungen der Software angeboten werden, bei denen nicht nur Fehler behoben werden, sondern auch inhaltliche Aktualisierungen und eine Erweiterung des Funktionsumfangs beinhaltet sind.

2.6 Als Nachweis hat der Bieter eine Darstellung der Aktualisierungen in den letzten beiden Jahren beizufügen.

2.7 Anwender-Support der Software: Für die Software steht ein qualifizierter Anwendersupport zur Verfügung.

2.8 Zum Nachweis hat der AN das aktuell eingesetzte Support-Personal anonymisiert in einer anonymisierten Personalliste darzustellen mindestens mit folgenden Informationen je Mitarbeiter: Wochenstunden, höchster Bildungsabschluss inkl. Fachrichtung, Erfahrung im Bereiche Energie-Management-Software und Dauer der Betriebszugehörigkeit.

2.9 Softwarepflege und Anwendersupport müssen nach Auftragserteilung min. 5 Jahre angeboten werden. Eine Kündigung der Softwarepflege-Vereinbarung durch den AN ist nach frühestens 5 Jahre nach Erstinstallation möglich, durch den AG nach 2 Jahren.

  1. Datensicherheit und Datenschutz

3.1 Der Zugriff auf das System darf nur authentifizierten Anwendern möglich sein. Es muss möglich sein, die Client-Server-Kommunikation mittels SSL-Verschlüsselung abzusichern.

3.2 Integrierte Benutzerverwaltung mit irreversibler Verschlüsselung der gespeicherten Kennwörter.

3.3 Überprüfung aller Eingaben zur Verhinderung von SQl-Injection, Cross-Site forgery und

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33 ..3 anderer Angriffsmethoden

3.4 Zeitnahe Reaktion des AN auf bekannte Sicherheitslücken (auch zugrundeliegender Bibliotheken) durch proaktive Kommunikation und zur Verfügungsstellung von Patches o.ä.

3.5 Protokollierung aller sicherheitsrelevanten Vorgänge wie die Änderung von Berechtigungen.

3.6 Befolgung der aus der DSGVO abgeleiteten Design-Prinzipien wie privacy by default und Datensparsamkeit

3.7 Minimierung des Umfangs der erfassten personenbezogenen Daten

3.8 Zeitversetzte Löschung von personenbezogenen Daten dort wo eine sofortige Löschung aus zulässigen Gründen nicht möglich ist (z.B. da Datenänderungen durch den Anwender vorgenommen wurden und protokolliert wurden)

  1. Benutzerfreundlichkeit

4.1 Die zu liefernde Software muss durch geeignete Gestaltung für verschiedene Benutzergruppen und Anwendungsfälle geeignet sein:

4.2 Für Laien muss ein selbsterklärender Zugang eingerichtet werden können, auf dem vordefinierte Grafiken aktuelle Informationen zum Energieverbrauch der Gebäude liefern

4.3 Für Personen, die mit der Ablesung von Zählern beauftragt sind, steht eine angepasste Oberfläche (auch als Mobilgerät-Variante) zur Verfügung, deren Bedienung entweder selbsterklärend ist oder nach einer kurzen Einweisung (<= 1,5h) möglich ist.

4.4 Für Experten steht der volle Leistungsumfang zur Verfügung.

4.5 Zur Software existiert eine umfängliche Dokumentation, die laufend aktualisiert wird

4.6 Es muss möglich sein, nach Objektnummern, Objektbezeichnungen, Zählpunktbezeichnungen, Zählernummern etc. zu suchen. Die Suchfunktion muss auch mit Platzhaltern (Wildcards) arbeiten können.

  1. Softwarepflege

Die anzubietende Softwarepflege muss min. folgende Leistungen umfassen

5.1 Erreichbarkeit des deutschsprachigen Supports Mo-Fr. (mit Ausnahme von Feiertagen am Sitz des AG sowie 24.12. und 31.12) 8:00 bis 16:00 (Servicezeiten)

5.2 Reaktionszeit bei betriebsverhindernden Mängeln: 4h während Servicezeiten

5.3 Reaktionszeit allgemein 1 Werktag.

5.4 Updates müssen bestehende Daten automatisch und verlustlos übernehmen.

5.5 Im Rahmen der Softwarepflege müssen min. zweimal jährlich kostenfrei neue Versionen der Software bereitgestellt werden, die min. bzgl. folgender Rahmenbedingungen auf den aktuellen Stand angepasst sind

5.6 Schnittstellen für Tagestemperaturen zu dem am Sitz des AG zuständigen staatlichen

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55 ..6 Wetterdatenlieferant (z.B. DWD, ZAMG, MeteoSchweiz)

5.7 Genormte Schnittstellen der Energieversorger für Verbrauchsdaten (z.B. MSCONS, Smartmeter)

5.8 Elektronische Energierechnungen (z.B. XRechnung)

5.9 Deutschland: Energieverbrauchsausweis gemäß GEG

5.10 Abbildung staatlich verordneter Preiskomponenten für Strom, Erdgas und Wasser inkl. Umsatzsteuer

5.11 Aktualisierung allgemein gültiger Energie-Preiskomponenten (z.B. Stromsteuer in Deutschland)

5.12 Einmal jährlich kostenfreie Teilnahme für min. 2 Personen des Auftraggebers an einer Ergänzungsschulung / Anwendertagung (Terminfestlegung durch Auftragnehmer).

5.13 Es muss beim AN für die Bearbeitung der Support-Anfragen ein Ticketsystem vorhanden sein und gelebt werden

5.14 Auf Wunsch des AG bietet der AN im Rahmen der Softwarepflege eine kostenfreie Überwachung der Server-Komponenten an.

5.15 Bei ausbleibenden Lebenszeichen, unterbrochenen Batchvorgängen, fehlender Datensicherung oder drohendem Speicherproblemen erfolgt durch den AN ein aktiver Eingriff und / oder Information des AG

5.16 Der AN muss ein zertifiziertes Informationssicherheitssystem betreiben, dass mindestens all jene Bereiche umfassen muss, die an der Erbringung von Support-Leistungen auf den Systemen des AG beteiligt sind.

  1. Lizenz

6.1 Der Auftragnehmer versichert, zur Erteilung der angefragten Lizenz uneingeschränkt berechtigt zu sein und hält den Auftraggeber diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

6.2 VARIANTE 1: Der Auftragnehmer liefert alle erforderlichen Lizenzen inkl. des Datenbank-Managementsystems, lediglich Lizenzen für die Betriebssysteme der Clients und Server werden vom AG gestellt. VARIANTE 2: Der AG stellt die Lizenzen für die Betriebssysteme der Clients und Server sowie eine ausreichende Lizenz für den Microsoft SQL-Server, der AN liefert alle weiteren erforderlichen Lizenzen.

6.3 Die Anzahl der Anwender darf lizenzrechtlich nicht limitiert sein

6.4 Die Lizenz gestattet es, bis zu 500 Gebäude in dem System anzulegen. Die Lizenz gestattet es, bis zu 5000 Zähler zu erfassen – wobei ein Zähler ggf. mehrere Messwerte umfasst (z.B. Vorlauf- und Rücklauftemperatur, Wärmemenge).

6.5 Die Lizenz gestattet es neben den Zählern die gleiche Anzahl weiterer gemessener Werte (z.B. Raumtemperaturen) zu erfassen

Stammdaten einer Liegenschaft

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

66 ..5

  1. Bezeichnung

7.1 Frei definierbares alphanummerisches Ordnungsmerkmal (z.B. Gebäudenummer)

7.2 Adresse

7.3 Wetterstation (von dort werden die Klimawerte für Bereinigungen bezogen)

7.4 Kostenstelle (historisierbare Zuordnung)

  1. Kategorisierung:

Es muss dem Nutzer möglich sein, Merkmale-Gruppen frei zu erstellen, innerhalb derer jeweils beliebig viele Merkmale angelegt werden können. Diese Merkmale müssen in sich hierarchisch gliederbar sein. Die Zuordnung der Merkmale muss historisiert erfolgen können, dabei muss jeder Liegenschaft pro Zeitraum aus jeder Merkmalgruppe ein oder kein Wert zuordenbar sein.

Ein Beispiel: Die Merkmalgruppe „GLT-System“ enthält die Merkmale „ohne GLT“, „mit GLT“, „mit GLT-Typ A“, „mit GLT-Typ B“. Liegenschaft X war bis 12. März 2025 „ohne GLT“, ab dann „mit GLT-Typ B“. Bei einer Auswertung (mit Stichtag 1. Mai 2025 ) über alle Liegenschaften mit dem Filter „mit GLT“ muss diese Liegenschaft enthalten sein.

8.1 Energiefaktoren (Einflussgrößen) wie Flächen und Nutzerzahlen werden historisiert erfasst. Es muss möglich sein beliebig viele solcher Energiefaktoren je Gebäude bzw. Gebäudeteil zu erfassen.

8.2 Es muss möglich sein, für Energiefaktoren Ableseaufträge und einen automatischen Datenimport analog zu Zählern anzulegen (z.B. Eingabe der Schülerzahlen jährlich durch die Assistentin des Direktors)

8.3 Es muss möglich sein, die Liegenschaftsdaten über eine Excel-Tabelle (Vorlage durch AN) vorzuerfassen und im Stapel einzulesen.

  1. Strukturierung der Stammdaten

9.1 Liegenschaften sind sog. Organisationseinheiten zugeordnet; Organisationseinheiten sind beliebig tief ineinander schachtelbar.

9.2 Auf Ebene der Organisationseinheit kann monatsscharf der Beginn des Geschäftsjahres definiert werden.

9.3 Auf Ebene der Organisationseinheit können ein Feiertagskalender (sowie weitere Kalender) angelegt und gepflegt werden

9.4 Die Sortierung und Benennung der Liegenschaften und deren Unterteilungen in der Darstellung im Strukturbaum muss anpassbar sein (z.B. Straße, Ordnungsmerkmal, Bezeichnung)

9.5 Einstellungen (wie Kalender und Geschäftsjahresbeginn) gelten auf der Organisationseinheit und für alle Elemente darunter, es sei denn in einer darunterliegenden Organisationseinheit werden neue Festlegungen getroffen.

9.6 Liegenschaften sind beliebig tief unterteilbar (also z.B. in Gebäudeteile, Stockwerke etc.).

9.7 Wenn Liegenschaften wegen gemeinsamer Energieversorgung zusammengefasst werden müssen, so muss das System wissen, welches die für Vergleiche, Gesamtberichte etc. relevante Ebene ist.

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99 ..7

9.8 Das System muss so aufgebaut sein, dass der Nutzer selbstständig die Strukturen ergänzen und verändern kann. Es muss die Möglichkeit bestehen, Liegenschaften „umzuhängen“, Hierarchie-Ebenen einzufügen oder zu ergänzen.

9.9 Die Navigation muss alternativ auch auf Basis von durch den Nutzer hinterlegten Plänen und Karten (Grafikdateien) möglich sein. Diese Pläne können z.B. als Bitmap-Dateien in der Datenbank hinterlegt werden und einzelne Punkte auf den Bildern können vom Anwender mit Elementen wie Liegenschaften, Gebäudeteilen, Zählern und Zählwerken in der Struktur verlinkt werden. Hierzu dürfen zur Umsetzung und Änderung nicht Dienstleistungen Dritter (z.B. des Softwareherstellers) nötig werden.

9.10 Zudem muss die Software auf Wunsch automatisch die Liegenschaften aufgrund der hinterlegten Adressen in Google Maps darstellen können – in dieser Darstellung können die angezeigten Symbole auch zur Navigation genutzt werden

10.Zähler

10.1 Es müssen Zähler abbildbar sein, die mehrere Datenreihen (Zählwerke) aufweisen (z.B. Wasserzähler mit Klein- und Großmenge, Stromzähler mit HT Wirkarbeit, NT Wirkarbeit, HT Blindarbeit, NT Blindarbeit und Monatsmaximum der 1/4h-Leistung)

10.2 Folgende Zählertypen sind mindestens zu unterstützen:

o Stromzähler ohne Leistungserfassung o Stromzähler mit Leistungserfassung o 4 Quadranten-Stromzähler (Bezug und Lieferung jeweils für Wirk- und Blindarbeit) o (Normaldruck-)Gaszähler o Mengenumwerter o Einfache Wasserzähler o Groß/Kleinmenge-Wasserzähler o Wärmemengenzähler o Kältemengenzähler o Fernwärme-Kondensatzähler o Dampfzähler mit und ohne Dampfentnahme o Virtuelle Zähler mit fixen Energiemengen o Abfallmengen über Behältergrößen und Anzahl

10.3 Informationen über Tarife, Energieträger und Rechnungen werden auf der Zählerebene (also ggf. gemeinsam für mehrere Zählwerke) zugewiesen.

10.4 Die Information über das gezählte Medium und den gültigen Tarif muss historisiert (Wechsel tagesscharf) erfassbar sein und auch so verarbeitet werden.

10.5 Bei Gaszählern muss es dem System möglich sein, auf Basis des erfassten Betriebsvolumens und einer zeitlich nicht konstanten Zustandszahl sowie eines ebenfalls zeitlich schwankenden Brennwertes den Energieinhalt (Brennwert) zu errechnen und diesen für die Anwendung der Tarife zu verwenden. Gleichzeitig muss es gemäß VDI 3807 möglich sein, für die Kennwert-Bildung den Energieinhalt auf Heizwert-Basis heranzuziehen.

10.6 Bei Gaszählern müssen Informationen über den Brennwert nach Wahl des Anwenders je Zähler oder übergreifend für mehrere Zähler gepflegt werden können. Zudem muss diese Information bei Unter-Gaszählern automatisch aus dem Vorzähler übernommen werden können

10.7 Es müssen Informationen zum Zählerstandort hinterlegt werden können.

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11 00..7

  1. Zählwerke

11.1 Mit einem Zählwerk muss es möglich sein, verschiedene physikalische Größen sachgerecht zu erfassen, unter anderem:

  • Energiemenge
  • Stromverbrauch HT und NT
  • Blindarbeit
  • Wassermenge
  • Gasmenge (Betriebskubikmeter)
  • Gasmenge (Normkubikmeter)
  • Leistung
  • Bestellte Leistung
  • Temperaturen

11.2 Kumulative und non-kumulative Erfassung muss unterstützt werden.

11.3 Unterstützung für Zählerwechsel (inkl. Wandlerfaktor-Änderung).

11.4 Erfassung des Maximalstandes für Übersprungsbehandlung.

  1. Tarif- und Kosteninformationen

12.1 Tarife müssen an zentraler Stelle gepflegt werden können.

12.2 Tarife müssen Zählern zugeordnet werden können. Einem Zähler müssen auch mehrere Tarife mit jeweiligen Beginn der Gültigkeit zugeordnet werden können (historische Aufzeichnung von Tarifwechseln).

12.3 Tarife müssen in sich historisiert werden können (Hinterlegung von Konditionswechseln).

12.4 Tarife müssen die praxisüblichen Tarifelemente enthalten (z.B. Arbeitspreise, Grundpreise, Leistungspreise, Blindarbeitspreise, Durchschnittspreisbegrenzungen etc.).

12.5 Die Anwendung der Tarife muss sachgerecht auf Basis der erfassten Verbrauchswerte erfolgen.

12.6 Die Tarifkosten müssen sich vollautomatisch aus den Verbrauchswerten des Zählers errechnen.

  1. Energieträger / Medien

13.1 Es muss die Pflege einer beliebigen Anzahl von Energieträgern / Medien möglich sein, die jeweils mindestens mit ihrem Heizwert (bezogen auf die jeweils zur Messung übliche Größe), dem CO -Emissionsfaktor und der Menge radioaktiven Abfalls sowie der Primärenergie und 2 dem Anteil regenerativ erzeugte Energie beschrieben werden.

13.2 Die genannten Faktoren müssen historisiert erfasst werden können. Dabei muss es möglich sein, Änderungen tagesscharf zu erfassen.

Erfassung von Verbrauchswerten

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11 33..2

  1. Datenherkunft

14.1 Es muss möglich sein, automatisch erfasste Wert, vom Energieversorger z.B. in der Rechnung gemeldete Werte und handerfasster Werte zu verwenden

14.2 Sofern für ein Zählwerk nur automatisch erfasste Werte verwendet werden, muss dieses wenige Minuten nach Datenlieferung die neuen Werte darstellen können

14.3 Es muss auch möglich sein, in einem Zählwerk Daten aus den Rechnungen des Energieversorgers, handabgelesene Werte und ggf. auch automatisch erfasste Werte zu erfassen; dabei erfolgt eine automatische Bewertung und Ignorierung widersprüchlicher Zählerstände.

14.4 Widersprüche zwischen den eigenen Ablesungen und den Ablesungen des Energieversorgers müssen weitestgehend automatisiert aufgelöst werden (z.B. durch Ignorierung einzelner Ausreißer unter Berücksichtigung von Wertigkeiten verschiedener Datenquellen).

Berücksichtigung begleitender Daten

14.5 Es müssen Zählerwechsel und auch Änderungen der Wandlerfaktoren historisiert erfasst werden.

14.6 Eine Übersprungsbehandlung muss erfolgen und den erfassten Maximalstand berücksichtigen.

14.7 Die erfassten Rohdaten müssen dauerhaft gespeichert werden. Nachträgliche Änderungen müssen möglich sein (auch an automatisch erfassten Werten), müssen aber nachvollzogen werden können.

Webbasierte Eingabe von Zählerständen / Erfassungsapp

14.8 Automatische Erstellung von Ableseaufträgen je Ableser gemäß einem auf Zählerebene festgelegten Turnus (Mindestauswahl: täglich, werktäglich, wöchentlich, monatlich, jährlich)

14.9 Für die Bearbeitung von Ableseaufträgen stehen dem Anwender folgende Varianten zur Wahl:

  • Druck und Erfassung der Ableselisten durch eine damit beauftragte Person
  • Erfassung der Ableseliste durch den Ableser selbst in einer Webanwendung
  • Erfassung der Zählerstände mittels Smartphone-App
  • Erfassung der Zählerstände mittels Smartphone-App über Foto / Texterkennung

14.10 Information des Ablesers per E-Mail - Ableser mit App erhalten eine Push-Nachricht

14.11 Anzeige eines gut lesbaren .pdf-Laufzettels, auf Wunsch auch als Attachment zu E-Mail mit Ableseaufforderung; dieser Laufzettel beinhaltet auch Erwartungswerte und je ein Kästchen für den Zählerstand gemäß erfassten Maximalstand

14.12 Für die App gilt: Während der Eingabe der Werte innerhalb der App und der gleichzeitigen Plausibilitätsprüfung, darf eine Internetanbindung (WLAN/Mobilfunk) keine Voraussetzung sein.

14.13 Auf Wunsch des Anwenders kann er in der App auch eine Zählerstanderkennung über

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11 44..13 die Kamera (OCR) mit Bildspeicherungsfunktion (auf dem Server) verwenden.

14.14 Eingabe der Ablesungen durch den Ableser im Inter-/ Intranet mit sofortiger Rückmeldung bzgl. der Plausibilität durch die Anzeige eines Erwartungswertes.

14.15 Möglichkeit für den Ableser Zählerwechsel und Anmerkungen zu erfassen (App und Web).

14.16 Überwachung der termingerechten Erfassung (Erinnerungs- E-Mail inkl. Eskalation zum Vorgesetzten).

14.17 Automatische Ignorierung/Korrektur widersprüchlicher Zählerstände bei der Auswertung inkl. Information darüber.

  1. Automatische Erfassung

15.1 Das System muss in der Lage sein automatisiert und regelmäßig, Daten (z.B. Zählerstände, Temperaturen) von Vorsystemen abzurufen, die diese Daten in regelmäßigen Zeitabständen (typischerweise 1/4h) aufgezeichnet haben.

15.2 Die Abrufhäufigkeit kann vom Anwender festgelegt werden und es müssen mindestens 1/4h, 1h, 3h, 6h und 1 Tag als Abrufrhythmus unterstützt werden.

15.3 Für den Zugriff auf die Vorsysteme stehen mindestens folgende Verfahren zur Verfügung:

o E-Mail-Abruf o (S)FTP o Dateiablage o Zugriff auf Datenbanken per ODBC

15.4 Da davon ausgegangen werden muss, dass im Laufe der Zeit weitere (heute dem AG noch nicht bekannte) Vorsysteme angebunden werden, wird der AN aufgefordert, dem Angebot eine Liste der heute unterstützen Vorsysteme beizulegen.

15.5 In der Weiterverarbeitung darf das System nicht davon ausgehen, dass die Loggerdaten lückenlos und in einem bestimmten zeitlichen Raster vorliegen (Speicherung und Verarbeitung mit Zeitstempel).

15.6 Die Anbindung neuer Schnittstellen (d.h. auch neu zu entwickelnde Anbindungen, dem System bisher unbekannter Hersteller) muss unabhängig vom regulären Releasezyklus möglich sein.

15.7 In der Feldebene neu angeschlossene Zähler, an die dem System bereits bekannte Datenquelle (E-Mail Postfach, FTP Server, Dateiablage, ...) müssen ohne Zutun des Anwenders die Daten in die Software spielen. Es darf somit kein Datenverlust entstehen falls der Anwender den Zählereinbau erst verspätet mitgeteilt bekommt.

  1. Verarbeitung der Rechnungen der Energieversorger

16.1 Rechnungen der Energieversorger müssen inkl. Belegbild in der Software unter Bezug auf den jeweiligen Zähler erfasst werden können

16.2 Auf Wunsch des Anwenders kann auch der Inhalt der Rechnungen auf Positionsebene erfasst werden, so dass z.B. Grundpreise und Arbeitspreise unterschieden werden

16.3 Bei der manuellen Erfassung der Rechnung kann der Anwender auch Zählerstände und Zählerwechsel miterfassen ohne die Erfassung der Rechnung unterbrechen zu müssen

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

11 66..3

16.4 Rechnungen können auch im Format XRechnung (gemäß aktuell gültiger Spezifikation) und ZUGFeRD 2 automatische eingelesenen werden. Auch dabei werden - so es die importierten Daten hergeben – Positionsweise Informationen genutzt.

16.5 Für beide Erfassungswege (Manuell oder Import) stellt die Software einen Rechnungsprüfungsprozess zur Verfügung, an dessen Ende die Freigabe oder Reklamation der Rechnung mit Bezug auf den Anwender dokumentiert wird.

  1. Klimadaten

17.1 Automatischer Import von Tagesmitteltemperaturen und anderen vom Wetterdienstleister bereitgestellten Klimadaten (z.B. Niederschlagshöhe).

17.2 Automatische Bildung von Bereinigungswerten nach verschiedenen (frei definierbaren) Verfahren, u.a. Heizgradtage G15, Gradtagszahlen GT, Kühlgradtagen).

17.3 Auf Wunsch des Anwenders alternativ: Bildung eigener Werte aus automatisch erfassten Temperaturen.

17.4 Bildung vorläufiger Klimawerte auf Basis eines Mittelwertes aus bis zu drei Temperaturfühlern, die im Rahmen der automatischen Erfassung übermittelt werden. Diese Werte werden dann bei Vorliegen der offiziellen Werte wieder überschrieben.

Prozessunterstützung

  1. Import von Gebäude- und Zählerdaten

18.1 Um das Anlegen der Gebäude auf Basis vorhandener Listen zu vereinfachen, muss es dem Auftraggeber möglich sein ein (vom Anbieter definiertes) Excelsheet mit einer Zeile je Gebäude zu füllen und in das System zu importieren.

18.2 Um die Anlage der Zähler auf Basis vorhandener Listen zu vereinfachen, muss es dem Auftraggeber möglich sein ein (vom Anbieter definiertes) Excelsheet mit einer Zeile je Gebäude zu füllen und in das System zu importieren.

  1. Import von Altdaten

19.1 Es muss möglich sein, vorhandene Altdaten zu im System angelegten Zählern / Zählwerken über eine Schnittstelle in das System zu importieren. Dazu kann der Anbieter ein Listenformat definieren, in das der Auftraggeber seine Altdaten umkopieren kann. Die Zuordnung erfolgt über einen vom Auftraggeber frei wählbare, alphanummerische Zählwerkkennung (min. 40 Zeichen) (z.B. Messstellenbezeichnung).

  1. Unterstützung für typische Energiemanagement-Prozesse

20.1 Führung einer Liste mit vorgeschlagenen und umgesetzten Maßnahmen je Gebäude.

20.2 Ziele müssen hinterlegt und mit Aktionsplänen verknüpft werden können.

20.3 Die Erreichung von Zielen muss automatisch mittels Leistungsindikatoren überprüft werden können.

20.4 Führung einer Liste mit besonderen Vorkommnissen je Gebäude.

20.5 Komfortable Maske zur (z.B. jährlichen) Kommentierung des Energieverbrauchs durch

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22 00..5 einen Experten.

  1. Sachgerechte Verarbeitung der Daten

21.1 Die interne Zeitbasis muss UTC sein, so dass auch Tage mit Umstellung von Sommer- auf Normalzeit (und umgekehrt) korrekt verarbeitet werden. In Berichten und auf der Oberfläche ist lokale Zeit zu verwenden

21.2 Zeitbereinigung – fehlende Werte dürfen kein Problem sein.

21.3 Optionale Witterungsverteilung (liegen Ablesungen mit großem Abstand vor, so werden diese gemäß Klimadaten verarbeitet).

21.4 Verarbeitung anhand zeitvarianter Struktur (Beispiel: Gebäude X wird zunächst als Ganzes erfasst, ab yy.yy.yyyy (Datum) gibt es zusätzliche Zähler, ab dann können auch Gebäudeteile betrachtet werden; oder: Zähler z gehört bis zum yy.yy.yyyy zu Gebäudeteil x1, ab dann zu Gebäudeteil x2).

21.5 Dauerhafte Speicherung aller Rohdaten wie Zählerablesungen: auch nachträgliche Änderungen der Struktur möglich inkl. Neuberechnung der Kennwerte.

21.6 Witterungs- und Kühlbereinigung mit vom Administrator anpassbaren Heizgrenz- und Raumtemperaturen.

21.7 Deutschland: Automatische Erstellung von Energieverbrauchsausweisen unter Beachtung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

21.8 Komplexe Zuordnungen abbildbar (Liegenschaft hat n Zähler und m Gebäudeteile; Verbrauch Gebäudeteil x als Funktion beliebig vieler Zähler).

21.9 Unterstützung für anteilige Verteilungen.

Beispiel:

Gegeben sind n Gebäudeteile mit n Wärmemengenzählern. Der Verbrauch (und Kosten und Emissionen) eines Gaszählers sind zu 60% nach den gemessenen Wärmemengen (die in Summe kleiner sind als der Gasverbrauch) und 40% nach der Anzahl der Gebäudenutzer (die monatlich erfasst werden) zu verteilen. Auch diese Verteilungen müssen zeitvariant möglich sein (beispielsweise Änderung der 60/40-Verteilung ab einem bestimmten Termin).

21.10 Trennung zwischen Energieeinsätzen (nach DIN EN ISO 50001) und Energieträger: Typische Energieeinsätze sind (Raum-)wärme, Strom, Wasser. Erfolgt in einem Gebäude beispielsweise die Erzeugung von Raumwärme (teilweise) elektrisch, so muss es (entsprechende Unterzähler vorausgesetzt) möglich sein, den Heizstrom der Energienutzung Raumwärme zuzuordnen.

21.11Neben energetischen Verbräuchen müssen auch energetische Erzeugungen (z.B. PV) und auch nicht energetische Verbräuche (z.B. Trinkwasser) und nicht energetische Erzeugungen (z.B. Abfall) verarbeiten lassen. Zudem muss es möglich sein, konkrete Füllstände wie z.B. Heizöl oder Holzpellets als IST-Wert einzutragen.

21.12 Die Logik muss erkennen können, ob bzw. dass eine Betankung vorgenommen wurde. Beispiel: Hausmeister liest Füllstand am yy.yy.yyyy ab (z.B. 50%) und liest etwa einen Monat später wieder ab - dann ist der Füllstand 90%. Das System muss dann automatisch nachfragen, ob eine Betankung stattgefunden hat, wenn ja wann und mit welchem Umfang (Liter) und wie der Füllstand zuvor war, da ansonsten Lücken in der Erfassung entstehen.

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22 11..12

21.13 Aus Zählerstandsgängen (1/4h Verbräuche) oder Lastgängen (1/4h Werte der Leistung) sind automatisch die tarifrelevanten Werte zu gewinnen (z.B. Monats- und Jahresmaximum der Leistung, Tages-, Wochen-, Monats-, Geschäftsjahres- und Kalenderjahresaggregate der Wirk- und Blindarbeit).

21.14 Aus den Verbrauchswerten werden vom System unter Anwendung der zählerbezogenen Tarif- und Energieträgerinformationen auch Kosten, Primärenergie, regenerativer Anteil und Emissionen berechnet.

21.15 Wenn für einen Zeitraum nur Verbrauchswerte nicht bis zum Ende des Zeitraums vorliegen, so muss das System automatisch Prognosewerte bilden. Dazu sind geeignete Algorithmen zu verwenden.

  1. Kennwert-Bildung

22.1 Für die Bildung von Kennwerten (bzw. Energy Performance Indicators) müssen die relevanten Einflussfaktoren historisiert erfasst und bewertet werden können.

22.2 Es muss möglich sein, je Gebäude bzw. Gebäudeteil beliebig viele Einflussfaktoren zu erfassen (z.B. Nettogrundfläche, Anzahl der Nutzer, Öffnungsstunden etc.).

22.3 Es muss möglich sein, eine liegenschaftsübergreifende Semantik für die Einflussfaktoren zu verwenden (z.B. Definition eines übergreifenden Begriffs wie „Anzahl Arbeitsplätze“ und bei den einzelnen Liegenschaften Zuordnung von erfassten Zeitreihen zu diesem Begriff – so dass z.B. auch eine liegenschaftsübergreifende Summe aller Arbeitsplätze ausgewertet werden kann.

22.4 Die Einflussfaktoren müssen historisiert erfasst werden; dabei muss es möglich sein, den Zeitpunkt einer Änderung tagesgenau zu erfassen oder sogar höheraufgelöste automatisch erfasste Messwerte zu verwenden.

22.5 Es muss einen Mechanismus geben, über den der Wert der Energiefaktoren in einem frei definierbaren Intervall bei einer jeweils ausgewählten Person erfragt werden kann. Die Antwort fließt direkt in das System ein. Beispiel: Der Direktor einer Schule wird jährlich im September aufgefordert die Anzahl der Gebäudenutzer einzugeben.

  1. Umgang mit Unterzählern

23.1 Für Unterzähler muss es möglich sein, automatisch die tatsächlichen Energiekosten und Emissionen eines vorgeschalteten Zählers mengenanteilig zu verwenden.

23.2 Es muss auch möglich sein, mehrere Zähler (mind. 5) als Vorzähler zu benennen (z.B. Mischerzeugung von Wärme). Die Kosten und Emissionen werden dann automatisch anteilig gemäß der tatsächlichen Verteilung im jeweils betrachteten Zeitraum errechnet.

23.3 Unterzähler müssen mind. 4 Ebenen tief geschachtelt werden können

23.4 Es muss eine Ansicht geben, in der der komplette Zählerhierarchie einer Liegenschaft dargestellt wird und der aktuelle Verbrauch mit min. zwei vergleichbaren Zeiträumen vergleichen werden kann. Dabei sind auch Restmengen (= Vorzähler – Summe aller seiner Unterzähler) darzustellen

24.Allgemeine Anforderungen an Berichte und Auswertungen

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2 4.

24.1 Alle Auswertungen müssen am Bildschirm möglich sein (interaktiv, z.B. Zoomen und Scrollen, Messcursor, Summenbildung).

24.2 Auswertungen müssen sich als Word-Dokument, PDF-Dokument und als Grafik weiterverarbeiten lassen.

24.3 Es muss möglich sein, die Grafikdaten direkt in MS-Excel zu übernehmen.

24.4 Die Auswertungen müssen als Zeitreihen, als vergleichende Zeitreihen (z.B. Monatswerte des aktuellen Jahres vor den Monatswerten des Vorjahres) und als Vergleiche zwischen Liegenschaften möglich sein.

24.5 Auswertungen auf der Ebene der einzelnen Messstelle müssen in den Auflösungen ¼-h, Stunde, Tag, Woche, Monat, Geschäftsjahr und Kalenderjahr möglich sein. Auf Liegenschafts- bzw. höherer Organisationsebene müssen die Auflösungen Tag, Woche, Monat und Kalenderjahr möglich sein.

24.6 Neben physikalischen Größen wie Wirkarbeit, Blindarbeit, Wassermenge müssen auch Kostenwerte (getrennt nach Tarifbestandteilen wie Grund- Arbeits- und Leistungspreis) und Emissionen auswertbar sein.

24.7 Die Bildung freier Kennzahlen aus beliebigen Größen muss möglich sein (u.a .Grundrechenarten, mind. 3 Klammerungsebenen).

24.8 In Zeitreihendarstellungen können Wochenenden und Feiertage farblich hinterlegt werden.

24.9 Daten müssen in Form von Rastergrafiken (Carpet-Plots) darstellbar sein, mindestens in der Auflösung Tage auf der x-Achse und Stunden auf der y-Achse.

24.10Möglichkeit einer Benchmarkauswertung zum Vergleich verschiedener Elemente.

  1. Sankey Diagramm

25.1 Eine Darstellung der Verbrauchsströme pro Liegenschaft bzw. Gebäudeteil oder Anlage in Anlehnung an ein Sankey Diagramm muss möglich sein

25.2 Die Darstellung muss dabei die Aufteilung der Verbräuche je Energienutzung / -einsatzbereich beinhalten.

25.3 Die Auswertung muss eine Aufteilung der Verbräuche auf die nächst tiefere Ebene ermöglichen.

25.4 Die Darstellung des Sankey Diagramms muss für verschiedene Zeitpunkte / -abschnitte einfach bedienbar sein – die grafische Darstellung bzw. Skalierung erfolgt automatisch durch die Software, ohne Zutun des Anwenders.

  1. Komplexe Auswertungen

26.1 Zusammenfassung verschiedener Datenreihen (z.B. Kosten Zähler A aus Gebäude 1 und Gesamt-CO2-Emissionen Strom im Gebäude B) in einer Grafik.

26.2 Dabei müssen min. 3 y-Achsen in einer Grafik zur Verfügung stehen.

26.3 Die Definitionen solcher Auswertungen müssen speicherbar sein; dabei muss auch eine Aktualisierungsregel angebbar sein, nach der der dargestellte Zeitraum bei einem späteren

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L eistungsverzeichnis Blankett Seite 17 Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis Beschaffung Energiemanagementsystem

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22 66..3 Aufruf der Grafik aktualisiert wird. (z.B. „letzte 30 Tage“ oder letzte „volle Woche“)

26.4 Es muss auch möglich sein, Auswertungen so zu speichern, dass diese auch auf anderen Elementen (z.B. Zählern) funktionieren (abstrakte Auswertung).

  1. Dashboards

27.1 Es können Dashboards definiert werden, die aus mehreren beliebig kombinierbaren Widgets bestehen.

27.2 Widget Auswertung: hier kann eine abstrakte Auswertung eingebunden werden

27.3 Widget Auswertung je Energieeinsatz: hier kann eine abstrakte Auswertung eingebunden werden, bei der nicht nur das Element sondern auch der Energieeinsatz ausgetauscht wird, so werden dann z.B. der Wärme, Strom und Wasserverbrauch einer Liegenschaft dargestellt.

27.4 Widget Zielerreichung: Für Ziele, die unter Bezug auf eine Leistungskennzahl mit Ausgangsbasis definiert wurden kann die aktuelle Zielerreichung mit einem Tacho visualisiert werden

  1. Berichte

28.1 Alle Berichte müssen sich als Word-Dokument und als PDF-Dokument abrufen lassen.

28.2 Die Berichte müssen sich durch den Nutzer einfach an das Corporate-Design anpassen lassen. Dazu muss zumindest ein Logo des Auftraggebers für die Kopfzeile eingefügt werden können.

28.3 Kein Einrichtungsaufwand für Berichte – diese müssen für angelegte Gebäude automatisch verfügbar sein.

28.4 Anpassungsfähigkeit der Berichte: Die vordefinierten Berichte können für die Darstellung besonderer Zusammenhänge um Grafik-Definitionen ergänzt werden.

28.5 Berichte können jederzeit durch den Anwender abgerufen werden.

28.6 Es können je Gebäude(teil) mehrere Personen eingetragen werden, die im jeweils gewählten Turnus (wöchentlich, 14-tägig, monatlich, quartalsweise, jährlich) Berichte automatisch als .pdf-Datei zugesandt bekommen.

  1. Leistungskennzahlen

29.1 Für einen beliebigen Verbrauch/Wert, eine Kennzahl oder eine beliebige Funktion müssen Leistungskennzahlen (Energieleistungskennzahlen) erstellt werden können

29.2 Einer Leistungskennzahl lassen sich auch deren (relevante) Einflussfaktoren zuordnen

29.3 Zu den Einflussfaktoren erfolgt automatisch eine Korrelationsanalyse für den gewählten Bezugszeitraum. Das Ergebnis ist eine Darstellung in Form einer Korrelationsmatrix.

29.4 Zusätzlich kann der Anwender mittels der Software mögliche Zeiteinflüsse analysieren und bewerten. Die Bewertung der Einflussfaktoren kann anschließend für jeden Zeitabschnitt (beispielsweise nur während der Heizperiode oder außerhalb der Ferien) getrennt erfolgen.

29.5 Es ist frei wählbar, ob die Funktion in Bezug auf Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreswerte definiert ist.

29.6 Als mögliche Einflussfaktoren muss mindestens die Außentemperatur laut Wetterstation

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L eistungsverzeichnis Blankett Seite 18 Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis Beschaffung Energiemanagementsystem

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22 99..6 oder andere messbare und nicht messbare Einflüsse, die in der Software erfasst werden, verwendet werden können.

29.7 Für jeden Leistungsindikator (und jeden Zeitabschnitt) kann anschließend eine energetische Ausgangsbasis definiert werden. Die Definition einer Ausgangsbasis erfolgt entweder in Form einer Regression oder durch eine andere ausgewählte Funktion (bspw. Konstante). Dabei wird der Einfluss auf die tatsächlichen IST-Werte berücksichtigt und abgebildet.

Zur Bestimmung des Zusammenhangs zwischen den IST-Werten ("x") und den möglichen Einflussgrößen müssen verschiedene Regressionstypen zur Verfügung stehen, mindestens:

  • Multilinear (OLS, LASSO und RIDGE nach Wahl des Anwenders)
  • Linear / Quadratisch / Kubisch (nur eine Einflussgröße)
  • Knickgerade mit wahlweise 1 oder 2 Knickpunkten (nur eine Einflussgröße)

29.8 Die für die Regression benötigten Koeffizienten können sowohl manuell als auch automatisch bestimmt werden.

29.9 Der Gültigkeitszeitraum der Leistungsindikatoren kann individuell festgelegt werden. Änderungen müssen dokumentiert werden und nachvollziehbar sein.

29.10 Leistungsindikatoren und die zugehörigen energetischen Ausgangsbasen können mit messbaren Zielen verknüpft werden.

29.11 Der Grad der Zielerreichung muss ihren jeweiligen Status (über/unter Zielfunktion) in Form eines Tachos, Ampel o.Ä. grafisch darstellen können. Die Darstellung muss in Ihrer zeitlichen Abhängigkeit (Tages-, Wochen-, Monatswert o.Ä.) veränderbar sein.

29.12 Innerhalb einer Auswertung muss es möglich sein, den IST-Wert, Zielwert sowie die energetische Ausgangsbasis in kumulierter Darstellung miteinander zu vergleichen.

  1. Überwachung

30.1 Je Funktion (mindestens Kosten, Emissionen, Verbräuche, Kennzahlen) müssen beliebig viele Bedingungen definiert werden können, die mind. einmal täglich vom System überprüft werden.

30.2 Die Bedingungen müssen für verschiedene Auflösungen definierbar sein (z.B. Überwachung des Tagesverbrauchs oder der 1/4h-Werte).

30.3 Es muss ausgewählt werden können, dass die Grenzwertüberwachung nur an bestimmten Kalendertagen ausgeführt werden soll.

30.4 Es muss die Möglichkeit bestehen, als Grenzwert ein Profil einzustellen, das für verschiedene Tagestypen (z.B. Montag, Feiertag, Betriebsferien) ein Tagesprofil definiert.

30.5 Wird eine Bedingung verletzt, erfolgt eine Benachrichtigung an festgelegte Personen, die diese quittieren kann

  1. Überwachung über Mustererkennung

31.1 Es ist möglich eine in die Software integrierte Mustererkennung dafür einzusetzen, dass das System bei automatischen Zähler mit regelmäßigen Verbrauchsverläufen Tage mit auffälligen Verbrauchsverläufen selbständig erkennt und den Anwender informiert.

31.2 Der Algorithmus erkennt selbstständig verschiedene Tagestypen und berücksichtigt den

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33 11..2 Einfluss des Außentemperatur.

31.3 Auffälligkeiten können vom Anwender bewertet werden, u.a. kann im Rahmen der Bewertung im Falle dauerhafter beabsichtigter Änderungen ein neues Lernen „normaler“ Verläufe anzustoßen

  1. Mandantenfähigkeit und Benutzerverwaltung

32.1 Zuweisung von Benutzerrechten bereichsbezogen (Organisationseinheiten, Gebäude etc.).

32.2 Vererbung von Benutzerrechten (Rechte gelten soweit nach unten in der Struktur, bis sie wieder entzogen werden).

32.3 Über Benutzerrechte kann fein granular das Verhalten der Software beeinflusst werden, z.B. welche Funktionen und Information der Anwender überhaupt sieht.

32.4 Es wird erwartet, das min. 100 verschiedene Benutzerrechte konfiguriert werden können, u.a. muss das Sehen von Verbrauchswerten und das Sehen von Kostenwerten unterschieden werden.

32.5 Rechte können unabhängig von der Person und des Elements zu Sets gebündelt werden, unter einem Namen (z.B. „Gebäudeverantwortlicher“) gespeichert werden. Diese Einstellungen ermöglichen dann die leichte Zuordnung von einer Vielzahl von Rechten in gleicher Weise zu verschiedenen Personen bei verschiedenen Elementen.

  1. Mandantenfähigkeit

33.1 Das System muss mandantenfähig sein. Es muss also möglich sein, Bereiche anzulegen, in denen Objekte z.B. von Gemeinden in der Region angelegt werden können.

33.2 Es muss dann möglich sein, Benutzer so anzulegen, dass diese nur in den Liegenschaften der Region berechtigt sind. Solche Benutzer dürfen nach der Anmeldung nur die Liegenschaften aus dem eigenen Bereich sehen.

33.3 Es muss aber auch für höher berechtigte Anwender möglich sein, gemeinsam genutzte Stammdaten (z.B. Energieträger und Tarife) zu pflegen, die auch für die Mandanten zur Verfügung stehen. Zudem muss es diesen Benutzern möglich sein, übergreifende Auswertungen zu erstellen, beispielsweise einen Vergleich aller Gebäude der Nutzungsart Schulen, egal zu welchem Mandanten sie gehören.

  1. Betriebsführung

Da das Gesamtsystem eine große Menge von Daten aus einer Vielzahl von Datenquelle verarbeiten soll, ist eine optimale Unterstützung für die Betriebsführung erforderlich:

34.1 Das System muss selbsttätig die regelmäßigen Abläufe durchführen, ohne dass ein Benutzereingriff erforderlich ist, mindestens:

  • Auslesung der automatisch erfassten Zähler
  • Abholung der Klimadaten
  • Versand von Ableseaufträgen + Erinnerungen
  • Versand von turnusgemäßen Berichten
  • Verarbeitung der Daten
  • Versand von Informationen über ausbleibende Dateneingänge

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33 44..1

  • Versand von Statusbenachrichtigungen
  • Auf Wunsch des AG: tägliche Datensicherung

34.2 Verfügbarkeit rund um die Uhr: Die regelmäßigen Abläufe (inkl. Datensicherung) dürfen nicht dazu führen, dass das System regelmäßig nicht ganztägig verfügbar ist.

  1. Statusmeldungen

35.1 Für die einzelnen Elemente (z.B. Zählwerke, Zähler, Liegenschaften) muss ein Warn- bzw. Fehlerstatus in der Benutzungsoberfläche auf einen Blick ersichtlich sein (z.B. durch Farbgebung).

35.2 Dieser Status muss für übergeordnete Elemente aggregiert angezeigt werden ohne dass diese Aggregation gesondert abgerufen werden müsste. Ein Zähler beispielsweise darf nur dann den Status „fehlerfrei“ haben, wenn all seine Zählwerke auch diesen Status haben.

35.3 Der Status berücksichtigt u.a. Probleme beim Import, bei der Berechnung und anstehende Meldungen aus ausgelösten Grenzwertüberwachungen.

35.4 Es muss die Möglichkeit bestehen, sich bei Statusänderungen per E-Mail benachrichtigen zu lassen.

  1. Flankierende Dienstleistungen

Installation

36.1 Detailabstimmung mit der IT-Abteilung des Auftraggebers über Hardware, Festplatten-Array-Einrichtung, Netzwerk-Einbindung, Sicherungsstrategie. Erstellung einer Dokumentation.

36.2 Installation der Server-Komponenten über einen Remote-Zugang

  1. Schulung

37.1 Zweitägige Schulung in den Räumen des Auftraggebers, Teilnehmerzahl im Ermessen des Auftraggebers.

Zielgruppenspezifische Einteilung der zwei Tage: ca. 0,5 Tage für alle Anwender (Schwerpunkt: Auswertungen), 1,5 Tage für administrative Anwender.

01 Aufbau und dauerhafter Betrieb eines Energiemanagementsystems für die Liegenschaften des Landkreises Odenwaldkreis

01.01 Software

01.01.0001 Anforderungen an die Software

Für die einzusetzende Software gelten die in denfunktionalen Anforderungen
beschriebenen Anforderungen und Leistungsmerkmale als verbindlicher
Bestandteil der Ausschreibung. Die angebotene Lösung muss diese
Anforderungen vollständig erfüllen und im Rahmen der Leistungserbringung
entsprechend umgesetzt werden.

Im Rahmen Nutzung der Software müssen zudem die Bedingungen für u.a. die

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Softwarepflege, Updates, Backups, Support und Reaktionszeiten (definiert unter Funktionale Anforderungen an das EMS, siehe Punkt 5 "Softwarepflege") erfüllt sein.

Anzugeben ist der Preis pro Jahr (a), aus welchem sich der Gesamtpreis (GP) ergibt (über 5 Jahre). 5 a .................... ....................

01.01.0002 Aufbau und Etablierung Aufbau und Etablierung organisatorischer Strukturen für das EMS

· Organisation und Aufbau des EMS durch Definition der entsprechenden Aufgaben, Qualitätsstandards und Ziele, Zuständigkeiten, Akteure und Befugnisse. Um den dauerhaften Betrieb des EMS sicherzustellen, werden die notwendigen Rahmenbedingungen in Form einer Dienstanweisung verbindlich festgelegt.

· Unterstützung bei der Entwicklung einer Dienstanweisung (incl. Verfahrensweise und Zuständigkeiten bei Störungs- und Mängelfeststellung),

· Organisation des Projektmanagements (Beschreibung von Zuständigkeiten, Zielsetzungen, Strategische Ausrichtung, Prozessgestaltung, usw.),

· Abstimmung grundsätzlicher Maßnahmenkatalog, Gestaltung Aufbau- und Ablaufmanagement, Erstellung eines Projektzeit- und Strukturplans mit Meilensteinen, Terminen und Verantwortlichkeiten.

1 psch ....................

01.01.0003 Nutzersensibilisierung und interne Kommunikation Schulung und Moderation an entsprechende Mitarbeiter und Gebäudeleitungen sowie das technische Betriebspersonal.

Hierbei wird insbesondere auf die Motivation für das Energiemanagement (Klimaschutz, Kosteneinsparung) und die Bedeutung des energiebewussten Nutzerverhaltens für ein erfolgreiches Energiemanagement hingewiesen.

Die Schulung umfasst insbesondere:

• Administratorschulung • Anwenderschulung (Hausmeistern u. MA Verwaltung) • Schulung Gebäudemanagement • Schulung Energiecontrolling • Einweisung in Zähler-/Gatewaytechnik • Schulungsunterlagen

Es ist mindestens eine Schulung Vor-Ort (nicht online) für die Anwender an den Gebäuden vorgesehen. Diese Schulung wird zentral (für alle Anwender) in den Räumlichkeiten des Bau- und Immobilienmanagements organisiert. Weiterhin sind mindestens zwei Schulungen für die adminstrativen Nutzer vorzusehen. Diese Schulungen können auch online stattfinden. 1 psch ....................

01.01 Software ....................

01.02 Hardware/Messtechnik

Vorbemerkung Hardware/Messtechnik

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Für das Energiemanagementsystem ist die vorhandene sowie gegebenenfalls zu ergänzende Mess- und Zählerinfrastruktur zu erfassen und zu dokumentieren.

Hierzu gehören insbesondere Strom-, Wärme-, Gas- und Wasserzähler einschließlich aller erforderlichen Kommunikations- und Datenerfassungskomponenten.

Die eingesetzte Hardware muss eine automatische, zeitaufgelöste Erfassung der Verbrauchs- und Leistungsdaten ermöglichen und für die Anbindung an das Energiemanagementsystem geeignet sein. Unterstützt werden sollen gängige Schnittstellen und Protokolle (z. B. M-Bus, Modbus RTU/TCP, BACnet, S0, Ethernet). Die Zähler müssen den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechen sowie eine ausreichende Messgenauigkeit für Energiecontrolling, Monitoring und Berichtswesen gewährleisten.

Im Bestandsverzeichnis sind Hersteller, Typ, Baujahr, Messgröße, Genauigkeitsklasse, Kommunikationsschnittstelle, Einbauort sowie der aktuelle Betriebszustand der jeweiligen Hardware zu dokumentieren.

Technische Anforderungen an die Zähler- und Messinfrastruktur

Die Messinfrastruktur muss eine automatisierte, kontinuierliche und revisionssichere Erfassung energierelevanter Daten für das Energiemanagementsystem ermöglichen.

Allgemeine Anforderungen:

• Einsatz geeichter bzw. normkonformer Zähler entsprechend der jeweiligen Messaufgabe. • Erfassung von Strom-, Wärme-, Gas-, Wasser- und sonstigen Energieträgern. • Zeitaufgelöste Datenerfassung mit frei konfigurierbaren Intervallen bis mindestens 15 Minuten, vorzugsweise 1 Minute oder feiner. • Speicherung von Messwerten bei Kommunikationsausfällen (Pufferfunktion) mit automatischer Nachübertragung nach Wiederherstellung der Verbindung.

Anforderungen an Stromzähler:

• Erfassung von Wirkenergie (Bezug/Einspeisung), Wirkleistung, Blindenergie, Blindleistung, Strom, Spannung, Leistungsfaktor und Frequenz. • Unterstützung von Mehrtarifmessungen, sofern erforderlich. • Messgenauigkeit mindestens Klasse 1 nach IEC 62053-21 bzw. gleichwertig.

Kommunikationsschnittstellen:

Die Zähler müssen über standardisierte, herstellerunabhängige Schnittstellen verfügen. Unterstützt werden insbesondere:

• Modbus RTU (RS-485) • Modbus TCP/IP • M-Bus bzw. Wireless M-Bus • BACnet/IP • S0-Impulsausgang (nur für einfache Anwendungen) • OPC UA (wünschenswert) • REST-API oder vergleichbare offene Datenschnittstellen (wünschenswert)

Anforderungen an die EMS-Anbindung:

• Direkte Integration der Zählerdaten in das Energiemanagementsystem ohne proprietäre Zusatzsoftware. • Offen dokumentierte Kommunikationsprotokolle und Registerlisten. • Automatisierte Datenübertragung an das EMS ohne manuelle Exporte oder Importe.

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L eistungsverzeichnis Blankett Seite 23 Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis Beschaffung Energiemanagementsystem

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• Unterstützung von Echtzeit- bzw. Near-Real-Time-Datenübertragung. • Eindeutige Identifikation aller Messpunkte durch frei definierbare Messstellenbezeichnungen. • Bereitstellung von Zeitstempeln direkt durch den Zähler oder den Datensammler. • Kompatibilität mit zentralen Gateways, Datenloggern oder Gebäudeleitsystemen.

IT- und Sicherheitsanforderungen:

• Netzwerkfähige Geräte müssen aktuelle IT-Sicherheitsstandards unterstützen. • Kommunikation über TCP/IP-basierte Netze. • Benutzer- und Rechteverwaltung für Konfigurationszugriffe. • Verschlüsselte Datenübertragung (z. B. TLS) bei IP-basierten Verbindungen, sofern technisch verfügbar.

Dokumentation:

Für jeden Zähler sind mindestens folgende Informationen bereitzustellen:

• Hersteller und Typ • Seriennummer • Messgröße und Messbereich • Genauigkeitsklasse • Kommunikationsschnittstelle und Protokoll • Zugeordnete Messstelle • Netzwerkkonfiguration bzw. Busadresse • Register- bzw. Datenpunktliste zur Anbindung an das EMS

Diese Anforderungen stellen sicher, dass die Messinfrastruktur langfristig herstellerunabhängig betrieben und problemlos in das Energiemanagementsystem integriert werden kann. Sie orientieren sich an den Anforderungen eines EMS nach ISO 50001 sowie an gängigen Standards der Gebäude- und Energiedatenerfassung.

HINWEIS: Die im LV genannte Anzahl der Zähler stellt zunächst eine Schätzung dar. Die tatsächlich eingebauten Zäher bzw. die daran angeschlossene Messtechnik kann und wird voraussichtlich variieren, da zunächst v.a. die größeren Liegenschaften mit Messtechnik ausgestattet werden.

01.02.0001 Bestandsaufnahme und Planung Der Auftragnehmer erfasst sämtliche vorhandenen Energie- und Wasserzähler der 37 Gebäude, einschließlich Zählernummer, Medium, Zählertyp, Hersteller, Baujahr, Messbereich, Einbauort, Kommunikationsschnittstelle, Ablesemöglichkeit und vorhandener Kommunikationsinfrastruktur.

Die zu erfassenden Zähler (Wärme, Wasser, Strom) sind i.d.R. räumlich zusammengefasst, sodass nicht mehrere Teilgebäude abgelaufen werden müssen. Beim zu vereinbarenden Vor- Ort Termin wird entweder der Hausmeister der Liegenschaft und/oder ein weiterer Mitarbeiter des Bau- und Immobilienmanagements als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen um die schnellstmögliche Auffindung der jeweiligen Zähler zu gewährleisten.

• Aufnahme vorhandener Zähler und Messstellen • Prüfung vorhandener Zähler auf Eignung für Fernauslesung • Erstellung bzw. Fortschreibung eines Messstellen- und Zählerkonzepts • Festlegung der erforderlichen Messpunkte je Gebäude/Anlage • Ermittlung notwendiger Kommunikationswege

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• Abstimmung mit Elektro-, HLS-, Gebäudeautomations- und IT-Infrastruktur • Planung der Montage- und Installationsarbeiten • Dokumentation des Soll-Zustands 37 St .................... ....................

01.02.0002 Zähler Kaltwasser-Zähler 37 St .................... ....................

01.02.0003 Stromzähler Stromzähler (direktmessend und Wandlermesseng (RLM u. SLP)) 37 St .................... ....................

01.02.0004 Wärmezähler Wärmemengenzähler Gas 14 St .................... ....................

01.02.0005 Füllstands- und Wärmemengensensor Pellets Füllstands- und Wärmemengensensor Pellets 11 St .................... ....................

01.02.0006 Füllstands- und Wärmemengensensor Heizöl Füllstands- und Wärmemengensensor Heizöl 11 St .................... ....................

01.02.0007 Wärmemengenzähler Nahwärme Wärmemengenzähler Nahwärme 4 St .................... ....................

01.02.0008 Montage und Einbindung der Zähler in EMS Montage und Einbindung der Zähler in EMS

• Lieferung und Montage • falls nötig: Rohrleitungsanpassungen • Spannungsversorgung • Elektroinstallation • Verkabelung • Dämmarbeiten • Beschilderung/Kennzeichnung • Wiederherstellung von Oberflächen • Entsorgung alter Komponenten

Falls erforderlich:

• Wartung • Batteriewechsel • Eichwechsel • Reparatur • Austausch defekter Geräte • Kommunikationsstörungen

114 St .................... ....................

01.02.0009 Gateway

  1. Gateway

Das Gateway muss die Anbindung von Zählern unterschiedlicher Hersteller

Übertrag: ....................

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Übertrag: .................... ermöglichen. Proprietäre, ausschließlich herstellerspezifische Kommunikationsprotokolle dürfen nicht Voraussetzung für die Anbindung sein.

Das Gateway sollte mindestens folgende Schnittstellen unterstützen:

• M- Bus nach DIN EN 13757 für Wärme-, Gas-, Wasser- und Stromzähler • Modbus RTU/TCP • S0-Impuls bzw. digitale Impulseingänge • OMS/wM-Bus • LoRaWAN • Ethernet/LAN • Mobilfunk, mindestens 4G/LTE

  1. Messstellenunterstützung

Das Gateway muss mindestens 20 physische bzw. logisch adressierbare Messstellen unterstützen und modular auf mindestens 50 Messstellen je Liegenschaft erweiterbar sein.

  1. Wide-Area-Network Ausfall

Bei Ausfall der WAN-Kommunikation sind sämtliche Messwerte für mindestens 90 Tage lokal manipulationsgeschützt zu speichern und nach Wiederherstellung der Kommunikation vollständig und chronologisch an das zentrale System zu übertragen.

  1. Kompatibilität

Das Gateway muss die Verwendung von SIM/eSIM-Karten verschiedener Mobilfunknetzbetreiber ermöglichen. Der Auftraggeber muss berechtigt sein, eigene SIM-Karten bzw. Kommunikationsverträge einzusetzen.

  1. Datenformate und Datenexport

Sämtliche durch das System erhobenen Messdaten sind während und nach Vertragslaufzeit in einem maschinenlesbaren, allgemein verfügbaren Format vollständig exportierbar bereitzustellen.

37 St .................... ....................

01.02.0010 Montage und Einbindung der Gateways in EMS Montage und Einbindung der Gateways in EMS 37 St .................... ....................

01.02 Hardware / Messtechnik ....................

01 Aufbau und dauerhafter Betrieb eines EMS ....................

[Seite 26]

L eistungsverzeichnis Blankett Seite 26 Bau- und Immobilienmanagement Odenwaldkreis Beschaffung Energiemanagementsystem

Zusammenstellung

01.01 Software .................... 01.02 Hardware / Messtechnik .................... 01 Aufbau und dauerhafter Betrieb eines EMS ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung