1.03 Teilnahmebestimmungen.pdf

Energie- und Ökobilanzierung für ein neues Gymnasium und eine Drei-Feld-Sporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 09:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Teilnahmebestimmungen

1 Auskünfte

Von der Vollständigkeit der Vergabeunterlagen hat sich jeder Bieter selbst zu überzeugen.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Alle Fragen, die mit der Ausschreibung in Zusammenhang stehen, können bis zur angegebenen Frist schrift- lich über den Vergabemarktplatz Brandenburg gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Je nach Problematik und Umfang erfolgt eine schriftliche Antwort. Klarstellungen und Informationen, die für alle Bieter von Bedeutung sind, werden über den Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht und zugäng- lich gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bieter, auch welche sich nicht hinsichtlich dieses Verfah- rens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registriert haben, sich selbstständig über geänderte Unterla- gen und weitere dort eingestellte Informationen unterrichten müssen. Sämtliche veröffentlichte Konkretisie- rungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegen- über der Vergabestelle zu rügen.

2 Angebote und deren Einreichung

Dem Angebot liegen die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und den Vergabeunterlagen mit- geteilten Bedingungen zugrunde. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) - Aus- gabe 2003 - wird Vertragsbestandteil. Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen (AGB) des Auftragneh- mers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn sich der Auftragnehmer im zukünftigen Geschäftsverkehr darauf bezieht oder darauf hinweist.

Die Vergabeunterlagen sind verbindliche Bestandteile der Ausschreibung.

Bitte beachten Sie das Dok. 1.02 Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.

2.1 Angebote

Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder frist- gerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe ver- langt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

Zur Einreichung des Angebots-Leistungsverzeichnisses steht neben der Langfassung des Leistungsverzeich- nisses (kurz: LV) als pdf- ebenfalls eine GAEB-Datei als Angebotsaufforderungsdatei (d.83, x.83, p.83) zur Ver- fügung. Sofern die elektronische Datenverarbeitung des Angebots-LV vom Bieter bevorzugt wird, ist aus- schließlich die Einreichung einer entsprechenden GAEB-Datei (d.84, x.84, p.84) zulässig.

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Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

2.2 Einreichung der Angebote

Falls Sie bereit sind, die Leistung oder Teile der Leistung zu übernehmen, können Sie Ihr Angebot elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg und das dort zur Verfügung stehende Bietertool abgeben. Ange- bote per E-Mail oder Fax werden nicht akzeptiert.

Für die elektronische Abgabe brauchen die Dokumente nicht ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt/unter- schrieben und wieder eingescannt zu werden. Das Ausfüllen der vorgegebenen Formularfelder reicht aus. Die für das elektronische Angebot verwendete Signatur oder Textform (Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt) gilt für alle enthaltenen Angaben/Erklärungen bzw. für alle Dokumente (sog. Container- Signatur). Hinweise/Hilfestellungen zur Abgabe elektronischer Angebote finden Sie unter: e-Vergabe | Land- kreis Havelland.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Übermittlung ist eine aktuelle Version des VMP-Übergabetools. Elektro- nische Angebote sollten rechtzeitig übermittelt werden, um im Falle von technischen Störungen noch vor Ablauf der Teilnahmefrist reagieren zu können, ggf. unter Einbeziehung des für den Vergabemarktplatz zu- ständigen Support-Centers (support@cosinex.de). Eine Online-Hilfe steht unter www.support.cosinex.de zur Verfügung.

Auf dem Vergabeportal sind aktuell nachstehende Größenbeschränkungen vorhanden: • Pro Datei gibt es eine Limitierung von 50 MB. • Pro Dokumentengruppe (z.B. „vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“) gibt es eine Begren- zung auf maximal 250 MB. • In einer Kommunikationsnachricht gibt es ebenfalls eine Begrenzung pro Datei auf 50 MB sowie ins- gesamt 250 MB pro Nachricht.

Informationen zur eingesetzten Vergabeplattform sowie eine Anleitung für Bieter zur Abgabe eines elektro- nischen Angebotes sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

2.3 Sprache

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

2.4 Änderungen und Ergänzungen

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen von Angeboten sind bis zum Ende der Ange- botsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Danach sind die Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an ihr Angebot gebunden.

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Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf geson- derter Anlage unter Bezugnahme auf das entsprechende Dokument und die jeweilige Nummerierung beifü- gen. Auf die Anlagen ist geeignet hinzuweisen.

Änderungen und Ergänzungen an den Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vergabeunterlagen haben nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV den Ausschluss des Angebotes zur Folge.

2.5 Hauptangebote

Es ist unzulässig mehrere Hauptangebote, die sich technisch und/oder preislich unterscheiden, abzugeben. Sollten dennoch mehrere Hauptangebote eingereicht werden, die sich technisch und/oder preislich unter- scheiden, hat dies den Ausschluss aller Angebote von der Wertung zur Folge.

2.6 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2.7 Preise

Alle Angebotspreise sind netto in Euro (€), Bruchteile hiervon in vollen Cent anzugeben. Die für die Eintragung der Preise vorgesehenen Felder im Leistungsverzeichnis sind vollständig auszufüllen. Fehlende Preisangaben führen zum Ausschluss des Angebotes (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV). Nur wenn es sich um unwesentliche Preisan- gaben i.S.v. § 57 Abs. 1 Nr. 5 2. Halbsatz VgV handelt, können Erklärungen gem. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV nach- gefordert werden.

2.8 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Ver- treters der Bietergemeinschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bie- tergemeinschaft, der die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsver- bindlich vertritt und berechtigt ist, für die Mitglieder der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Ein entsprechendes Formblatt (FB-3-03 Bietergemeinschaftserklärung) ist dem Angebotsschreiben beigefügt, das grundsätzlich mit dem An- gebot einzureichen ist, falls der Bieter nicht ein eigenes Formular gleichen Inhalts verwendet. Bei Bieterge- meinschaften sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bieterge- meinschaft vollständig belegt sein (FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Bieterge- meinschaften dürfen ihre Mitgliederzusammensetzung nur vor Ablauf der Angebotsfrist im Wege der Rück- nahme des Angebots und der Einreichung eines neuen Angebots der neu zusammengesetzten Bietergemein- schaft ändern.

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2.9 Unterauftragnehmer

Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe von § 36 VgV zulässig. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsab- gabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er unter Bezugnahme der Eigenerklärung (FB-3-04 Eigenerklärung Unterauftragnehmerleistungen) mit dem Angebot anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern bereits bekannt, hat der Bieter ferner im Angebot anzugeben, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen und die im Angebot angegeben haben, Leis- tungsteile an noch nicht benannte Unterauftragnehmer vergeben zu wollen, vor Zuschlagserteilung die An- gaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern nachzufordern. Für die Unterauftragnehmer gelten hin- sichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe (§ 123 GWB) verlangt die Vergabestelle die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann die Vergabestelle verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Vergabestelle kann dem Bieter hierfür eine Frist setzen (siehe auch § 36 Abs. 5 VgV). Soweit die Vergabestelle es für erfor- derlich erachtet, wird sie diesbezüglich die Erklärungen und Nachweise (s. Unterlagen auf Verlangen) anfor- dern. Soweit Unterauftragnehmer nicht bereits vor Zuschlagserteilung benannt wurden, darf die Beauftra- gung nur in begründeten Ausnahmefällen mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfol- gen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung erteilen, wenn die Begründung die Notwendigkeit eines Aus- tauschs ergibt und der Auftragnehmer ihm vor der beabsichtigten Unterbeauftragung nachweist, dass der von ihm ausgewählte Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie der Auftragnehmer geeignet ist, d.h. die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden und kein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB vorliegt. Der Antrag des Auftragnehmers auf Erteilung der Zustimmung muss schriftlich unter der Angabe von Art und Umfang der betroffenen Leistungen, Firma und Sitz des Unterauftragnehmers sowie unter Beifügung der im Vergabeverfahren für den Auftragnehmer geforderten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen sowie einer Begründung zum Erfordernis des Aus- tauschs rechtzeitig vor dem beabsichtigten Einsatz des Unterauftragnehmers gestellt werden, so dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Angaben und Nachweise möglich ist (d. h. Zugang der vollständigen Un- terlagen beim Auftraggeber mindestens vier Wochen vor beabsichtigter Übertragung).

2.10 Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote

Mit der Angebotsabgabe unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote ge- mäß § 62 Abs. 2 VgV. Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist keine Auftragserteilung erfolgt ist.

Nicht berücksichtigten Bietern wird die Ablehnung ihres Angebotes gem. § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB unter An- gabe der Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes und des Namens des erfolgreichen Bieters spätestens zehn Kalendertage vor Zuschlagserteilung mitgeteilt.

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3 Eignung des Bieters

Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind folgende Angaben/Dokumente mindestens erforderlich.

Mit dem Angebot einzureichen:

Eignungskriteriumzu verwendendes Dokument
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
Angaben zum Unternehmen: - Name - Rechtsform - vertretungsberechtigte Personen - GeschäftsfelderFB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44, 45 VgV
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen gem. §§ 123 ff. GWBFB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung zur Berufsausübung: Der Bieter verfügt nachweislich über die Befähigung zur Berufsaus- übung für die ausgeschriebene Leistung.FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44, 45 VgV
sofern zutreffend: Eigenerklärung, ob als Bieterge- meinschaft angeboten wird; siehe 2.8 BietergemeinschaftenFB-3-03 Bietergemeinschaftserklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über eine bestehende bzw. Erklärung des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversi- cherung von einem für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Versicherer inkl. der An- gabe der Deckungssummen.FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44, 45 VgV
sofern zutreffend: Erklärung, ob Kapazitäten ande- rer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch ge- nommen werden; siehe 3.2 Hinweis auf § 47 VgV – EignungsleiheFB-3-05 Eigenerklärung Eignungsleihe

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Eignungskriteriumzu verwendendes Dokument
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Der Bieter benennt mind. zwei (Unternehmens-)Referenzen1, bei denen eine Leistung in vergleichbarer Art und Umfang Bestandteil war. Die angegebenen Referen- zen dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und der Großteil der Leistung muss bereits abgeschlos- sen sein. Folgende Angaben sind u.a. zu machen: - Auftraggeber inkl. Kontaktdaten, - Bezeichnung der Leistung, - Leistungszeitraum, - Auftragswert gesamt brutto, - Leistungsgegenstand und –umfang.FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen
Der Bieter verfügt über eine gültige Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste (EEE) für För- derprogramme des Bundes (Kategorie Nichtwohn- gebäude) sowie der Zusatzqualifikation für Lebens- zyklusanalysen (LCA) gemäß den aktuellen Anforde- rungen der Bundesförderung.FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44, 45 VgV
sofern zutreffend: Erklärung, welche Teile des Auf- trags der Bieter als Unterauftrag zu vergeben beab- sichtigt; siehe 2.9 UnterauftragnehmerFB-3-04 Eigenerklärung Unterauftragnehmerleistun- gen
sofern zutreffend: Erklärung, ob Kapazitäten ande- rer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch ge- nommen werden; siehe 3.2 Hinweis auf § 47 VgV – EignungsleiheFB-3-05 Eigenerklärung Eignungsleihe

Auf Anforderung einzureichen:

Eignungskriteriumzu verwendendes Dokument
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Han- delsregister: Gewerbeanmeldung, Handelsregister- auszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder sonstiger NachweisDritterklärung
Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes inkl. Angabe von Deckungssummen (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung)Dritterklärung
Nachweis der offiziellen Zusatzqualifikation für Le- benszyklusanalysen (LCA)Dritterklärung

1 Es können auch mehr als drei Referenzen angegeben werden, dann auf gesonderter Anlage mit Angabe aller geforderten Referen- zinformationen gemäß FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen.

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Eignungskriteriumzu verwendendes Dokument
sofern zutreffend: Eignung Unterauftragnehmerein- satz- FB-4-01 Eigenerklärung zu Paragr. 44, 45 VgV_Unterauftragnehmer - FB-4-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen_Unterauftragnehmer - FB-4-04 Verpflichtungserklärung Unterauftrag- nehmereinsatz - Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister: Gewerbeanmeldung, Handels- registerauszug, Eintragung in der Handwerks- rolle oder bei der Industrie- und Handelskam- mer oder sonstiger Nachweis - Nachweis des bestehenden Versicherungsschut- zes (Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung) inkl. Angabe von Deckungssummen
sofern zutreffend: bei Eignungsleihe- FB-4-05 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe - Eignungsnachweise (Dritterklärungen)

3.1 Hinweis zur Präqualifizierung

Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z.B. Eintragung ins Berufs-/Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenver- zeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV- Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben. Auftragsbezogene Forderungen (z.B. Referenzen) sind von der Präqualifizierung nicht genauso - wie ver- langt - erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.

3.2 Hinweis auf § 47 VgV – Eignungsleihe

Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten ande- rer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mit- tel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungser- klärung (FB-4-05 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit be- steht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unterneh- men bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür sind mit dem Angebot die Erklärung zur Eignungsleihe (FB-3-05 Eigenerklärung Eignungsleihe) und auf Anforderung das Formblatt FB-4-05 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe sowie die entsprechenden Eignungsnachweise

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einzureichen. Sofern der Eignungsleihende präqualifiziert ist, kann er sich dem bedienen, wenn das Register die erforderlichen Nachweise enthält.

3.3 Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün- den die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europä- ische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen wei- terhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bie- ter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.

4 Bewertungsvorgehen

Der Zuschlag erfolgt auf das für den Landkreis Havelland wirtschaftlichste Angebot. Bei Erfüllung aller Min- destanforderungen und ordnungsgemäßem, vollständigem Vorliegen der geforderten Unterlagen sowie er- wiesener Eignung entscheidet der günstigste Preis.

Mindestanforderungen Das Dok. 2.01 Leistungsverzeichnis beinhaltet die erforderlichen Leistungsbestandteile und einzuhaltenden Anforderungen. Mit der Unterzeichnung dessen und des Angebotsschreibens wird deren Realisierung bestä- tigt.

Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden im Rahmen der Angebotswertung nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Kalendertage/10 Werktage beträgt. Wird ein Angebot mit Skontoabrede angenommen, in dem vom Bieter eine kürzere Frist vorgesehen ist, gilt die Skontoabrede dennoch als vereinbart.

Weitere Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn diese

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53 als unzulässig erweist, gilt für einen Auftrag der preisrechtlich zulässige Preis.

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5 Ergänzende Vergabebedingungen

Seit dem 1. Januar 2012 gilt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG). Dieses verlangt das Beschäf- tigten ein Mindestentgelt bezahlt wird, sowie die Durchführung von Kontrollen durch die Vergabestellen. Ein Auftrag wird demnach nur an einen Bieter vergeben, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, sei- nen Beschäftigten, die zur Erfüllung der Leistungen des Auftrages eingesetzt werden, mindestens ein Brutto- entgelt gerechnet auf die Arbeitsstunde entsprechend § 6 Abs. 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu bezahlen.

Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmen oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunter- nehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Ein- haltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz des Vergabehandbuchs VHB Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarungen bis zum tatsächlich ausführenden Un- ternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei späterem Einverständnis mit der Weitervergabe nachzu- reichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der Beteiligten im entsprechenden Formular rückt der in einer Kette von Weitervergaben dem öffentlichen Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen Auftraggebers ein.

6 Datenschutz

Für alle erbrachten Leistungen gelten ausdrücklich die Bestimmungen des Datenschutzrechts am Erfüllungs- ort (Brandenburgisches Datenschutzgesetz – Bbg DSG). Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der gesetzli- chen Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten und umzusetzen. Daten, die dem Bieter im Rahmen dieser Vergabe bekannt werden, sind ausschließlich für diese Vergabe zu verwenden. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben bzw. für andere Zwecke genutzt werden.

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