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03.11.2025
Beschlussvorlage
| Fachbereich/e: | Amt für Stadterneuerung Umweltamt |
|---|---|
| Dezernentin / Geschäftsführerin: | Szuggat, Stefan |
| Verantwortlich: | Kröger, Sebastian Dr. Eckermann, Theresa |
| Gremium | Termin | Zuständigkeit | Status | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen | 03.12.2025 | Empfehlung | öffentlich | ||||||||
| Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften | 11.12.2025 | Empfehlung | öffentlich | ||||||||
| Hauptausschuss und Ältestenrat | 18.12.2025 | Empfehlung | öffentlich | ||||||||
| Rat der Stadt | 18.12.2025 | Beschluss | öffentlich |
Tagesordnungspunkt Sachstand und weiteres Vorgehen: Aufsuchende energetische Beratung in fünf Dortmunder Modellquartieren
Beschluss: Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt das Amt für Stadterneuerung
-
die Arbeit im „Integrierten Klimaquartier Westerfilde & Bodelschwingh“ bis einschließlich 2029 fortzusetzen.
-
analog dazu im Stadtbezirk Huckarde ein zweites Integriertes Klimaquartier bis einschließlich 2029 zu bearbeiten.
-
in allen laufenden Stadterneuerungsgebieten die Themen „Klimaschutz & Klimaanpassung“ bestmöglich zu berücksichtigen.
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Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt das Umweltamt
- in den auf Grundlage des Energienutzungsplans ausgewählten Modellquartieren in Aplerbeck, Dorstfeld, und Wickede folgende Maßnahmen umzusetzen:
a) Energieberatung in den Wohnquartieren b) Erprobung von Quartierslösungen wie z. B. Serielles Sanieren, Heizungstausch, Einsatz Erneuerbarer Energien c) Heben von Energieeffizienzpotentialen in Gewerbe- und Industriegebieten, wie Optimierung des Einsatzes von Prozessenergie d) Initiieren von Maßnahmen zur Sektorenkopplung wie z. B. Photovoltaik und Elektromobilität e) Identifizierung und Nutzung gewerblicher Abwärmepotenziale
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
-
die Etablierung von Beratungsleistungen zu den Themen Hitze- und Starkregenvorsorge in den Klimaquartieren.
-
die Aufhebung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Verstetigung/ Übertragung laufender Förderprogramme und Maßnahmen, hier: Energetisches Quartierskonzept/Aufsuchende Energieberatung in Quartieren“ und
-
die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2026 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Umweltamtes in Höhe von 300.000 Euro.
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: FB 67: Der FB 67 hat die aufsuchende energetische Beratung in fünf Modellquartieren ursprünglich in den Haushaltsjahren 2025 – 2029 unter den Projektsteuerungselementen (PSP-E) 67M00914015012NF01920 (Quartiersmanagement Westerfilde) sowie 67_00914016001NN00004 (Energetische Quartiersberatungen) geplant. Entgegen den bisherigen Planungen ergeben sich
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aufgrund von inhaltlichen Veränderungen bei der Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. folgende finanzielle Veränderungen:
| PSP-Element | Sachkonto | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bisher geplant 67M00914015012NF01920 Quartiersmanagement Westerfilde | 529200 Sach- und Dienstleistungen Beratung | 105.000 € | 110.000 € | 140.000 € | 145.000 € | 145.000 € | 645.000 € |
| Bisher geplant 67_00914016001NN00004 Energetische Quartiersberatungen | 529900 Sach- und Dienstleistungen Sonstiges | 405.000 € | 515.000 € | 560.000 € | 565.000 € | 580.000 € | 2.625.000 € |
| Städt. Eigenanteil bisherige Planung: | 510.000 € | 625.000 € | 700.000 € | 710.000 € | 725.000 € | 3.270.000 € | |
| Neu geplant 67M00914015012NF01920 Quartiersmanagement Westerfilde | 529200 Sach- und Dienstleistungen Beratung | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| Neu geplant 67_00914016001NN00004 Energetische Quartiersberatungen | 529900 Sach- und Dienstleistungen Sonstiges | 375.000 € | 325.000 € | 400.000 € | 410.000 € | 425.000 € | 1.935.000 € |
| Zu sperrende Mittel aufgrund der Aufhebung des HHBB: | -300.000 € | - | - | - | - | -300.000 € | |
| Städt. Eigenanteil neue Planung: | 75.000 € | 325.000 € | 400.000 € | 410.000 € | 425.000 € | 1.635.000 € | |
| Verbesserung (-) / Verschlechterung (+) des städt. Eigenanteils: | -435.000 € | -300.000 € | -300.000 € | -300.000 € | -300.000 € | -1.635.000 € |
Im Haushaltsjahr 2025 ergibt sich eine Verbesserung der Teilergebnisrechnung beim FB 67 i. H. v. 135.000 €. Darüber hinaus sind 300.000 €, die auf den Haushaltsbegleitbeschluss „Energetische Quartiersberatung/Aufsuchende Energieberatung in Quartieren“ entfallen, auf dem PSP-Element 67_00914016001NN00004, Sako 529900, zu sperren. Auf Punkt 6. der Begründung wird verwiesen. In den Haushaltsjahren 2026-2029 ergibt sich eine Verbesserung der Teilergebnisrechnung beim FB 67 i. H. v. jährlich 300.000 €. Die beim FB 67 im Haushaltsjahr 2026 entstehenden Minderaufwendungen werden zur Deckung von Mehraufwendungen beim FB 60 genutzt. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. sind die Minderaufwendungen beim FB 67 entsprechend zu berücksichtigen. Im endgültigen Haushaltsplan 2025/2026 ff. sind in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 auf dem PSP-Element 67M00914015012NF01920, Sako 529200, mehr Mittel
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geplant als in der vorgenannten Tabelle unter „bisher geplant“ angegeben wurden. Die über die Tabelle hinausgehenden Mittel sind anderen Maßnahmenbestandteilen zuzuordnen.
FB 60: Die Maßnahmen in den Modellquartieren Aplerbeck, Dorstfeld und Wickede sind in der Verursachung dem Produkt 60_0140202 „Klimaschutz“ beim Umweltamt zuzuordnen. Es ergeben sich folgende Auswirkungen beim FB 60:
| Auftrag / Produkt | Sachkonto | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 601402020056 „Energetische Quartierssanierung“ / 60_0140202 „Klimaschutz“ | 529200 Sach- und Dienstlei- stungen Beratung | 0 € | 100.000 € | 100.000 € | 100.000 € | 100.000 € | 400.000 € |
| 601402020056 „Energetische Quartierssanierung“ / 60_0140202 „Klimaschutz“ | 529900 Sach- und Dienstlei- stungen Sonstiges | 0 € | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € | 800.000 € |
| Summe Sachaufwendungen | 0 € | 300.000 € | 300.000 € | 300.000 € | 300.000 € | 1.200.000 € |
Die Aufwendungen sind in der Haushaltsplanung 2025/2026 ff. nicht berücksichtigt.
Im Haushaltsjahr 2026 erfolgt eine außerplanmäßige Mittelverlagerung i. H. v. 300.000 € nach § 83 GO mit Deckung durch entsprechende Minderaufwendungen bei FB 67:
| PSP-Element/Auftrag | Sako | HH- Jahr | bisheriger Planansatz | Mittelverlagerung nach § 83 GO | neuer Planansatz |
|---|---|---|---|---|---|
| 67M00914015012NF01920 | 529200 | 2026 | 110.000 € | -110.000 € | 0 € |
| 67_00914016001NN00004 | 529900 | 2026 | 515.000 € | -190.000 € | 325.000 € |
| 601402020056 | 529200 | 2026 | 0 € | +100.000 € | 100.000 € |
| 601402020056 | 529900 | 2026 | 0 € | +200.000 € | 200.000 € |
| Saldo: | 0 € |
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 ff. sind die o. g. Aufwendungen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 beim FB 60 zusätzlich einzuplanen. Beim FB 67 sind die entsprechenden Planansätze in gleicher Höhe jeweils zu reduzieren.
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Es erfolgt im Saldo keine Ausweitung des gesamtstädtischen Aufwandsbudgets.
Klimarelevanz: Die Quartiersberatung zur energetischen Sanierung des in privater Hand befindlichen Gebäudebestands ist ein Baustein des anwendungsorientierten Einsatzes des Energienutzungsplans. In der klimagerechten und energieeffizienten Weiterentwicklung des Gebäudebestands liegen erhebliche Potentiale, die aktiviert werden müssen, um die Dortmunder Klimaschutzziele zu erreichen. Angesichts ihres hohen Anteils kommt den privaten Gebäudebeständen dabei eine maßgebliche Rolle zu. Die energetische Quartiersberatung und die Erstellung von energetischen Quartierskonzepten setzen genau hier an und leisten damit einen positiven Beitrag zur Klimabilanz.
Beratungsleistungen des Klima-Quartiersmanagements initiieren und begleiten darüber hinaus Klimaanpassungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken. Diese ergänzen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im öffentlichen Raum bzw. im Rahmen von städtischen Baumaßnahmen und sind essenziell, um das Stadtklima insgesamt widerstandsfähiger gegenüber Hitze, Starkregen und anderen Klimafolgen zu machen.
Die Entwicklung innovativer und skalierbarer Maßnahmen in den Mischgebieten aus Gewerbe und Wohnen soll zu der erforderlichen Beschleunigung der CO - 2 Minderungsrate beitragen. Sie zahlen gleichermaßen ein auf die Ziele und Umsetzung des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und die Gestaltung der Wärmewende in Dortmund.
Fördermittel: Fördermittel für diese spezifische Beratungsaufgabe stehen aktuell nicht zur Verfügung. Der neue Bundeshaushalt sieht Mittel für die Reaktivierung des Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" i.H.v. 75 Mio. € jeweils für die HH- Jahre 2025 und 2026 vor. Die Förderkonditionen wurden noch nicht veröffentlicht (Stand 16.10.2025). Nach Veröffentlichung werden die Konditionen geprüft und ggf. Mittel zur Kofinanzierung akquiriert. Aktuell stehen darüber hinaus keine passenden Förderprogramme zur Verfügung. Sollte eine neue und passende Förderkulisse aufgelegt werden, werden entsprechende Mittel beantragt. Die geplanten städtisch finanzierten Beratungsleistungen haben eine starke inhaltliche Verknüpfung zu den Städtebauförderprozessen in Westerfilde & Bodelschwingh sowie Huckarde, für die in großem Umfang bereits Fördermittel eingeworben wurden und ergänzen diese wirkungsvoll.
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Alexander Kalouti Jörg Stüdemann Stefan Szuggat Oberbürgermeister Stadtdirektor/Stadtkämmerer Stadtrat
Begründung: Auf die Vorlage Nr. 35775-24 „Stadterneuerung: Aufsuchende energetische Beratung in fünf Dortmunder Modellquartieren“ wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt Quartiere in:
- Huckarde
- Aplerbeck
- Dorstfeld
- Wickede
für die weitere Bearbeitung vor. Zudem soll die Arbeit in Westerfilde und Bodelschwingh fortgesetzt werden. Zu den Beschlusspunkten im Einzelnen:
Zu 1.: Sachstand und Ausblick Westerfilde & Bodelschwingh Seit 2021 wird in Westerfilde & Bodelschwingh das Themenfeld energetische und klimatische Entwicklung des Quartiers bearbeitet und der Siedlungsbestand zu einem Klimaquartier entwickelt. Das Klima-Quartiersmanagement umfasst seit 2023 die Arbeit einer Quartiersarchitektin und treibt somit die Energiewende und Klimaanpassung auch im privaten Gebäudebestand aktiv voran. Dies erfolgt eigebettet in den seit 2016 laufenden Prozess der Stadterneuerung. Entsprechend der Querschnittsorientierung der Stadterneuerung geht der Ansatz dabei deutlich über die sektorale Betrachtung der CO -Reduktion und Energieeffizienz hinaus. 2
Das Klima-Quartiersmanagement basiert auf einem Energetischen Quartierskonzept und verfolgt mit den folgenden Bausteinen einen ganzheitlich integrierten Ansatz:
- aufsuchende Beratung privater Eigentümer*innen
- Beratung und Begleitung der Wohnungswirtschaft
- Maßnahmen auf privaten und öffentlichen Freiflächen
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- Beteiligung und Information der Stadtteilgesellschaft
Themen und Aufgabenschwerpunkte sind:
- Energieeffizienz (Klimagerechte Energie- und Wärmeversorgung, Vermeidung von Wärme- und Energieverlusten, Dämmung, Hitzevermeidung)
- Öffentliche und private Freiflächen und städtische Immobilien
- Projekte zu Umweltbildung und Naturerfahrung
- Schwammstadt (Effiziente Wasserbewirtschaftung (Abwasser, Brauchwasser, Regen), Überschwemmungsschutz)
- Verbesserung Mikroklima und Ressourcenschonung (Artenvielfalt und Biodiversität, Durchgrünung, Umweltschutz, Bodenschutz, Müllvermeidung, Ernährung, Hitze im öffentlichen Raum)
- Mobilität (Steigerung Fußverkehr, alternative Mobilitätsformen, Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs)
Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob ein Gestaltungsraum im Rahmen des Förderprogramms zur effizienten Abkopplung von Regenwasser im Quartier (KRiS - Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft) gebildet werden kann. Dieser Prozess wird vom Klima-Quartiersmanagement intensiv begleitet. Sollte die Förderung möglich sein, wird ein zusätzlicher großer Arbeitsbereich entwickelt: Maßnahmen für eine wasserbewusste Stadt- und Raumplanung, die Regenwasser als Ressource nutzt und Wasser mehr Raum gibt.
Perspektive ab 2027 Nach dem Durchführungszeitraum der Städtebauförderung wird das Klima- Quartiersmanagement ab 2027 um eine strategische Gesamtleitung ergänzt und über städtische Mittel weitergeführt und setzt den Prozess Klimaquartier Westerfilde & Bodelschwingh zunächst bis einschließlich 2029 fort. Sollte die KRiS-Bewerbung erfolgreich sein, erfolgt die Fortsetzung bis einschließlich 2033.
Die seit 2023 aktive Fachberatung durch die Quartiersarchitektin hat sich als Aufgabengebiet deutlich verstärkt, im Quartier etabliert und ist sehr nachgefragt: Zwischen 2023 und 2025 wurden durch die Quartiersarchitektin Beratungsgespräche zu über 170 Gebäuden durchgeführt. Daher wird dieser Aufgabenschwerpunkt fortgeführt und vertieft.
Als weiteres großes Aufgabenfeld wird die zukünftige, gemeinschaftliche Wärmeversorgung des Quartiers vorangetrieben. Dort, wo die kommunale Wärmeplanung keinen Fernwärmezugang vorsieht, wird derzeit an anderen energieeffizienten Lösungen gearbeitet. Neben separaten Gebäudelösungen wie
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Wärmepumpen soll eine Machbarkeitsstudie zur Gestaltung eines eigenen, quartiersbezogenen Nahwärmenetzes erfolgen. Hierzu soll ggf. eine projektbezogene Beauftragung eines externen Büros erfolgen.
Zu 2.: Klimaquartier Huckarde Um der Zielrichtung des Ratsbeschlusses vom 14.11.2024 Rechnung zu tragen, über Modellräume Ansätze und Strategien zu erproben und in die Fläche zu tragen, wird die Stadterneuerung Huckarde als zweites Klimaquartier bearbeiten. Die genaue Ausgestaltung des Ansatzes steht vor der Herausforderung, dass keine Gelder aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, ein Klima- Quartiersmanagement aus städtischen Mitteln zu finanzieren, die ohnehin geplanten städtischen Baumaßnahmen unter der Zielrichtung CO -Redukution und 2 Klimaanpassung zu qualifizieren, die Privaten zu aktivieren (z.B. durch Beratungen zu Förderprogrammen wie BAFA, KfW…) und alternative Fördermöglichkeiten (KfW und KRiS) für Dortmund zu akquirieren.
Die Auswahl eines Quartiers in Huckarde liegt nahe, da das Gebiet durch die zurückliegende Arbeit der Stadterneuerung bereits „erschlossen“ ist: bestehende Kontakte zu Akteur*innen und Stadtteilgesellschaft sowie vorhandene analytische Grundlagen (InHK Huckarde-Nord, mikroklimatisches Gutachten, Raumanalyse). Darüber hinaus können einige Kriterien aus der Beschlusslage von 2024 berücksichtigt werden (siehe DS-Nr.: 35775-24): keine Fernwärme, kleinteilige Eigentumsstrukturen, Mischung Wohnen und Gewerbe.
Anknüpfungspunkte bestehen auch über den bereits konzipierten KRiS- Gestaltungsraum und die projektierten privaten und städtischen Projekte, z. B.
Sanierung/Neubau/Ertüchtigung (öffentlicher) Immobilien und Freiräume:
- Gilden-Europa-Grundschule: Neubau mit Entsiegelung, Versickerung und Dachbegrünung
- KiTa „Krabbelgruppe“: Dachbegrünung
- Gustav-Heinemann-Gesamtschule: Entsiegelung, Versickerung
- Wohnungsunternehmen Vonovia/VIVAWEST: Modellhafte Entwicklung des Bestands Bergmannsgrün/Insterburger Straße.
Durch die räumliche Nähe zu Westerfilde & Bodelschwingh werden sich Synergieeffekte ergeben, die einen effizienten Ressourceneinsatz begünstigen (z. B. gemeinsames Quartiersbüro, vorhandener Erfahrungsschatz und Ortskenntnisse).
Zu 3.: Klimaschutz & Klimafolgeanpassung in Stadterneuerungsgebieten Das Amt für Stadterneuerung wirbt seit Jahrzehnten in erheblichem Maße
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Fördermittel ein, die gezielt in Stadtteile mit besonderem Unterstützungsbedarf fließen. Damit werden wichtige Impulse zur Stärkung dieser Quartiere gesetzt. Die Arbeit im Quartier schafft einen spürbaren Mehrwert für die Dortmunder*innen und stärkt nachhaltig auch die Zivilgesellschaft.
Die Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind seit einigen Jahren fester Bestandteil der Arbeit in den Stadterneuerungsgebieten. Hier wird aktiv daran gearbeitet, nachhaltige Strukturen zu schaffen, die den städtischen Raum sowohl energieeffizienter als auch widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels machen. Die Stadterneuerung verfolgt dabei einen umfassenden querschnittsorientierten Ansatz, der neben städtebaulichen und ökologischen auch soziale Aspekte, wie Demokratieförderung und die Stärkung der Quartiersgemeinschaft adressiert. Eingeworben und genutzt werden dabei über Städtebaufördermittel hinaus auch weitere Fördermöglichkeiten, wie bspw. die Zuschüsse der KfW.
Ein besonderes Augenmerk in den Quartieren liegt auf der aktiven Ansprache der Eigentümer*innen, die mit hohem Zeit- und Ressourceneinsatz verbunden ist. Nur durch kontinuierliche Information und den Aufbau eines belastbaren Vertrauensverhältnisses können die notwendigen Investitionsentscheidungen vorbereitet und unterstützt werden. Gleichzeitig muss auch die öffentliche Hand beweisen, dass sie in ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen ebenso wie die Privaten Anstrengungen unternimmt, den Anforderung hinsichtlich Klimaschutz und -anpassung gerecht zu werden.
Die Beratungsangebote für Eigentümer*innen in Westerfilde und Bodelschwingh werden gut angenommen und es ist davon auszugehen, dass sie in Investitionen münden, was nach und nach evaluiert wird. Allerdings sind Tempo und Masse auf diesem Weg naturgemäß begrenzt. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen, wird deshalb das Umweltamt mit dem alleinigen Fokus auf CO - 2 Reduzierung und Steigerung der Energieeffizienz neue Formate mit Quartiersansatz im gewerblichen und privaten Bereich entwickeln und erproben.
Zu 4: Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Modellquartieren Auf Grundlage des Energienutzungsplans wurden drei Modellquartiere in Aplerbeck, Dorstfeld und Wickede ausgewählt, in denen innovative Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung und Energieeffizienz entwickelt und erprobt werden sollen. Folgende Kriterien kamen bei der Quartiersauswahl zum Tragen:
- Mischung aus privater Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung
- Überwiegender Anteil an privatem Einzeleigentum
- Hoher energetischer Sanierungsbedarfs des Wohngebäudebestands
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- Geringe Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Wärmeversorgung auf Fernwärmebasis
- Geringer Anteil von Großfilialisten im Gewerbegebiet
- Anknüpfungspunkte im Gewerbegebiet aufgrund vorhandener städtischer Aktivitäten
Private Immobilieneigentümer*innen ohne Aussicht auf Fernwärmeversorgung sind bei der Umstellung ihrer Heizung auf erneuerbare Energien häufig inhaltlich und finanziell überfordert. Die Energieberatung und die diversen Förderprogramme der Klimaagentur der Stadt Dortmund stellen bereits heute eine wertvolle Unterstützung für diesen Personenkreis dar. Die Erfahrungen der Klimaagentur und die THG-Bilanz des RVR für die Jahre 2012-2022 zeigen, dass allein dadurch die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung des Gebäudebestands nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit erreicht werden kann. In den ausgewählten Gebieten sollen nun Unterstützungsformate in Ergänzung zum bestehenden Angebot der Klimaagentur entwickelt und erprobt werden, die die Wärmewende beschleunigen können. Im Fokus liegen dabei Quartierslösungen, die skalierbar und auf andere Gebiete übertragbar sind. Denkbar wären passgenaue Informationskampagnen zum Heizungsaustausch, die Entwicklung von Lösungen zum seriellen Sanieren oder der Einsatz des z.Zt. in Entwicklung befindlichen OneStopShops im Quartier.
Durch die gemeinsame Betrachtung von gewerblicher und Wohnungsnutzung bietet sich die Möglichkeit, den Einsatz erneuerbarer Energien zur THG-Bilanzierung für das gesamte Quartier anzurechnen, wie z. B durch die Ausnutzung der großen Photovoltaikpotentiale, die Gewerbegebiete in der Regel bieten. Die Identifizierung von Abwärmepotentialen aus Industrie- und Produktionsbetrieben ermöglicht, die Machbarkeit kleiner Inselnahwärmenetze zu überprüfen. Die ausgewählten Quartiere könnten damit als Pilotquartiere für eine Strategie zur umfassenden Nutzung von Synergien aus Wohnen und Gewerbe genutzt werden.
Nicht zuletzt liegt in den Gewerbegebieten selbst ein hohes Maß an Energieeinsparung durch die Hebung von Effizienzpotentialen. Gerade kleinen und mittelständigen Betrieben fehlen häufig die Kapazität und das Know-how ihre Effizienzpotentiale umfassend zu nutzen. Für sie sollen entsprechende Beratungs- und Informationsangebote aufgebaut werden. Die Bekanntmachung und die Akzeptanz entsprechender Angebote wird durch bereits vorhandene kommunale Aktivitäten in den ausgewählten Gebieten Aplerbeck-Süd (aktives Unternehmerfrühstück), Dorstfeld-West (Innovation Business Park) und Wickede (H2!Speicher Ruhr-Projekt) deutlich erhöht, da an bestehende Kommunikationsstrukturen angeknüpft werden kann.
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Von den hier entwickelten Maßnahmen soll eine gewisse Strahlkraft für weitere Quartiere Dortmunds ausgehen und somit eine Grundlage für Umsetzungen in anderen Gebieten geschaffen werden.
Zu 5. und 6. Haushaltsbegleitbeschluss „Verstetigung/ Übertragung laufender Förderprogramme und Maßnahmen, hier: Energetisches Quartierskonzept/Aufsuchende Energieberatung in Quartieren“ Der Haushaltsbegleitbeschluss „Verstetigung/ Übertragung laufender Förderprogramme und Maßnahmen, hier: Energetisches Quartierskonzept/Aufsuchende Energieberatung in Quartieren“ stellt für die HH- Jahre 2025/2026 dem Amt für Stadterneuerung eine zusätzliche Summe von 300.000€ zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus der Umwidmung von Restmitteln aus dem Förderfonds zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen aus den HH-Jahren 2023/2024 und sollten dafür genutzt werden, in den vier weiteren Modellquartieren die energetische Quartiersberatung um Beratungsleistungen zu den Themen Hitzeschutz und Schutz vor Hochwasser und Überflutungen zu erweitern.
Eine Nutzung der Mittel aus dem o.g. HHBB im Jahr 2025 war nicht möglich, da der Auswahlprozess für die vier weiteren Quartiere erst mit der jetzigen Beschlussfassung abgeschlossen wird. Die künftige Beratung wird integriert erfolgen: energetische Themen und Themen rund um Hitze und Überflutung sollen gemeinsam durch einen Auftragnehmer (beispielsweise Quartiersarchitekt*in) beraten werden. Die Ziele des Haushaltsbegleitbeschlusses finden daher Berücksichtigung.
Die mit diesem Beschluss zur Verfügung gestellten Mittel für das Jahr 2026 sind auch für die Beratungsleistungen für Hitzeschutz und Überflutungsvorsorge auskömmlich (siehe Finanzielle Auswirkungen FB 67: PSP-Element 67_00914016001NN00004 Energetische Quartiersberatungen), auf eine Nutzung der noch verfügbaren Mittel aus dem HHBB wird daher verzichtet.
Zu 7.: Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel nach § 83 GO NRW Die bisherige finanzielle Planung lief vollumfänglich über den FB 67. Mit der nun zu beschließenden ämterbezogenen Bearbeitung der Gebiete soll auch die finanzielle Abwicklung verursachungsgerecht erfolgen. Der FB 67 befasst sich mit den Quartieren in der Gebietskulisse Stadterneuerung im Rahmen des bewährten integrierten Ansatzes, der FB 60 mit der Gebietskulisse außerhalb der Stadterneuerungsgebiete und den thematischen Schwerpunkten Klimaschutz und Wärmewende. Da die Aufwendungen in der Haushaltsplanung 2025/2026 ff. beim
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FB 60 nicht berücksichtigt wurden, erfolgt im Haushaltsjahr 2026 eine außerplanmäßige Mittelverlagerung i. H. v. 300.000 € nach § 83 GO NRW mit Deckung durch entsprechende Minderaufwendungen bei FB 67.