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Anlage04_AVB_Stadt_Dortmund.pdf

Energetische Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement für zwei Dortmunder Klimaquartiere

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 10:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund

Die nachfolgenden Regelungen gelten bei Widersprüchen nur nachrangig gegenüber Teilnahmebedingungen, spezielleren besonderen Ver- tragsbedingungen (BVB) und Zusätzlichen (technischen) Vertragsbedingungen (ZVB) des jeweiligen konkreten Vertrags über Liefer- und

Dienstleistungen oder Bauleistungen.

und unbekannten Nutzungsarten an den von ihm im Zusammenhang mit dem vor- liegenden Auftrag für die Auftraggeberin erstellten geschützten Werken (§ 2 UrhG) A Bedingungen für die Auftragserteilung (werden mit ein. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Gutachten, Pläne und Kon-

der Auftragserteilung Vertragsbestandteil) zepte.

  1. Die Leistungsbeschreibung mit den zugehörigen Anlagen (Mustern) ist verbindlich. 18. Soweit derdie Auftragnehmerin zur Erfüllung seinerihrer vertraglichen Verpflich- tungen ihmihr von der Stadt übermittelte personenbezogene Daten Dritter spei-

  2. Es gelten für Leistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von chert oder sonst verarbeitet, verpflichtet sich derdie Auftragnehmerin zur Einhal- Leistungen (VOL, Teil B) und für Bauleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen tung der datenschutzrechtlichen Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes NRW. für die Ausführung von Bauleistung (V0B, Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB, Teil C). 19. Alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die demder Auftragneh- merin im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung bekannt werden, unterlie-

  3. Liegt dem Auftrag kein Angebot zugrunde, hat derdie Auftragnehmerin die Annahme gen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten. Diese Pflicht bleibt auch nach dieses Auftrags der Auftraggeberin schriftlich zu bestätigen. Die Auftraggeberin kann Beendigung des Vertrages bestehen. Derdie Auftragnehmerin legt seinen*ihren fristlos zurücktreten, wenn diese Bestätigung/ Empfangsanzeige nicht innerhalb von 10 von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitenden eine entsprechende Verpflichtung Tagen (gerechnet vom 3. Tag nach der Aufgabe zur Post) eingeht. auf, soweit nicht eine solche arbeits- oder dienstrechtlich bereits besteht.

  4. Die Gesamtauftragssumme darf ohne schriftliche Genehmigung (Nachtragsauftrag) 20. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen für das Vertragsverhältnis maßge- nicht überschritten werden. Leistungen, die nicht beschrieben sind, gelten als nicht be- bend. Lieferungs- und Geschäftsbedingungen desder AuftragnehmersAuftrag- stellt und werden nicht vergütet. nehmerin finden für die Ausführung dieses Auftrags keine Anwendung.

  5. Leistungen sind stets auf Rechnung und Gefahr desder AuftragnehmersAuftragneh- 21. Demder Auftragnehmerin steht ein Zurückbehaltungsrecht an seinenihren Leis- merin frei Verwendungsstelle durchzuführen. Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich tungen nicht zu, es sei denn seineihre Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder durch Mitarbeiterinnen desder HändlersHändlerin. Bei der Beauftragung von Paket- unstreitig. diensten und Speditionen haftet derdie Auftragnehmer*in dafür, dass diese bis zur Verwendungsstelle liefern. Erfüllungsort ist die Verwendungsstelle, wenn nichts anderes 22. Eine Leistungserbringung für die Stadt Dortmund hat bei Tätigkeiten mit Außenwir- vereinbart ist. kung unter Rücksichtnahme auf die Leitbilder der Stadt Dortmund zu erfolgen. Dort- mund ist eine Stadt der Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit. Im Einsatz für die Stadt

  6. Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Wenn bei Liefer- und Dienst- Dortmund dürfen daher unabhängig von der eigenen Gesinnung keine Botschaften leistungen der Rechnungsbetrag von Rechnungen jedweder Art (Abschlagszahlungen ausgelebt und zur Schau gestellt werden, die als beleidigend, anstößig, provozie- etc.) innerhalb von 21 Kalendertagen nach Leistungserbringung bzw. Eingang der Ware rend, extremistisch oder diskriminierend empfunden werden können. Gemeint sind und der Rechnung beglichen wird, werden 2 % vom jeweiligen Rechnungsbetrag ab- insbesondere auch das Auftreten bzw. Erscheinungsbild desder Auftragneh- gezogen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sofern nichts Abweichendes mersAuftragnehmerin, sowie seinerihrer Nachunternehmerinnen, aber auch indi- vereinbart wurde, erfolgen Erstattungen innerhalb von 30 Tagen. rekte Meinungsäußerungen bzw. Darstellungen wie z.B. durch Werbung bzw. Plaka- tierungen auf Fahrzeugen, der Kleidung, Arbeitsgeräten etc..

  7. Falls die Lieferung nicht eingehalten werden kann, ist die Auftraggeberin sofort - wenn möglich fernmündlich - zu unterrichten.

B Bestechungsklausel für Auftrags- und Lieferungsverträge

  1. Jeder Leistung oder Bauleistung ist ein Nachweis (z. B. Lieferschein, Abnahme oder Wie- gezettel) beizufügen. 1. Die Auftraggeberin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der*die Auf-

  2. Die Rechnung ist sofort nach Leistung in zweifacher Ausfertigung mit Empfangs- oder tragnehmerin städt. Dienstkräften, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, Geschenke oder andere Vorteile (auch Ausführungsbestätigung der Leistung oder Bauleistung einzureichen. Teillieferungen Darlehn) anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen desder Auftrag- werden nicht gesondert abgerechnet. Auf der Rechnung sind anzugeben: Geschäfts- nehmersAuftragnehmerin selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die für zeichen der Auftraggeberin, Zeit der Ausführung, Wohnung oder Geschäftssitz, Fern- dendie Auftragnehmer*in mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durch- sprechnummer und Bank- oder Postbankkonto. führung von Verträgen mit der Auftraggeberin befasst sind. Dabei ist es gleichgül-

  3. Für die Einreichung der Rechnung bei der Stadt Dortmund kann auch der elektronische tig, ob die Geschenke oder Vorteile an Dienstkräfte der Auftraggeberin unmittelbar oder digitale Rechnungseingang genutzt werden. Dabei ist das bei der Stadt Dort- oder in ihrem Interesse Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen mund festgelegte Verfahren einzuhalten. oder im Interesse des einen oder anderen einem anderen angeboten, versprochen oder gewährt werden.

  4. Verpackungsstoffe sind vomvon der Auftragnehmerin kostenlos zurückzunehmen und unter Beachtung der umweltrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu ent- 2. Vor Ausübung des Rücktritts ist demder Auftragnehmerin Gelegenheit zu geben, sorgen. Verpackungsmaterial sind sowohl Transportverpackungen (z.B. Paletten, Ver- zu dem Tatverdacht Stellung zu nehmen. sandverpackungen, Transportsicherungen) als auch Umverpackungen (z.B. Schachtel

  5. Tritt die Auftraggeberin nach Abs. 1 vom Vertrag zurück, so ist sie berechtigt aber um Dose, Blister um Schachtel) sowie Verkaufsverpackungen (z.B. Schachtel, Beutel, nicht verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält sie diese, so Flasche, Dose). hat sie ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgegeben, so muss auch der*die

  6. Die Abtretung von Forderungen desder AuftragnehmersAuftragnehmerin gegen die Auftragnehmerin die empfangenen Leistungen zurückgeben. Die Auftraggeberin Auftraggeberin an Dritte ist ohne Genehmigung der Auftraggeberin ausgeschlossen. kann vomvon der Auftragnehmerin den Ersatz des Schadens verlangen, der ihr durch den Rücktritt vom Vertrag entsteht. Dagegen stehen demder Auftragneh-

  7. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für mer*in gegen die Auftraggeberin auf Grund des Rücktritts keine Ansprüche wegen die Aufhebung der Schriftformklausel. Nichterfüllung des Vertrags zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über

  8. Soweit derdie Auftragnehmerin Kaufmann*Kauffrau i.S. des HGB oder juristische Per- den Rücktritt.

son des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien Dort- 4. Andere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben un- mund. berührt.

  1. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich an die Stelle der unwirksamen Vertragsteile eine Bestimmung zu set- zen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Die vorste- henden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  2. Derdie Auftragnehmerin ist verpflichtet, die vertragliche Leistung frei von gewerbli- chen Schutzrechten und Urheberrechten (nachfolgend Schutzrechte) Dritter zu erbrin- gen. Für den Fall der Schutzrechtsverletzung Dritter im Zusammenhang mit der Erbrin- gung der vertraglichen Leistung stellt derdie Auftragnehmerin die Auftraggeberin von allen aus der Schutzrechtsverletzung resultierenden Ansprüchen frei. Dies gilt nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf ein unmittelbares Handeln der Auftraggeberin beruhen.

  3. Derdie Auftragnehmerin räumt der Auftraggeberin ein ausschließliches sowie räum- lich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht hinsichtlich aller bekannten

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