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VERTRAG - SICHERHEITSDIENST
zwischen
Auftraggeber: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick c/o Corona Hausverwaltung & Immobilien OHG Lehmanstr. 27A 15806 Zossen vertreten durch:
- nachfolgend: AG-
und
Auftragnehmer:
vertreten durch: -nachfolgend: AN-
Der AG beauftragt den AN mit der Übernahme von Sicherheitsdienstleistungen gemäß Leistungsverzeichnis.
§1 Gegenstand und Umfang der Leistung Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Erbringung von Sicherheitsleistungen durch den AN.
- Der AG überträgt dem AN die Sicherheitsleistungen für das Grundstück IPW - Innovationspark Wuhlheide gem. Leistungsverzeichnis und Dienstanweisung.
- Die Sicherheitsleistungen erstrecken sich auf den vertraglich vereinbarten Umfang der Leistungsdurchführung, Leistungszyklen und Kosten gemäß Anlagen 1-4.
- Sonderaufträge werden zusätzlich schriftlich vereinbart.
- Der AN verpflichtet sich, die Leistungen fachgerecht, sorgfältig und gewissenhaft unter Einhaltung der Dienstvorschriften und im Interesse des AG und der im Objekt ansässigen Mieter durchzuführen.
§2 Vertragslaufzeit
- Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029.
- Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
- In jedem Fall endet der Vertrag am 31.12.2030, ohne daß es einer weiteren Kündigung bedarf.
- Unabhängig davon ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
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§3 Personal
- Der AN stellt und vergütet das erforderliche Personal für die Erbringung der vereinbarten Leistungen. Er verpflichtet sich, fachkundiges und zuverlässiges Personal gemäß den Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis einzusetzen, das Personal zu schulen und bezüglich der Aufgaben zu belehren.
- Die Arbeiten sind ausschließlich mit sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durchzuführen.
- Das Sicherheitspersonal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild ist zu achten.
- Die Durchführung der Leistungen erfolgt ausschließlich mit Personal, das der deutschen Sprache mächtig ist. Der AG hat das Recht, bei Verletzungen dieser Maßgabe, den Mitarbeiter des Gebäudes zu verweisen. Der AN hat auf das Verlangen des AG jede Arbeitskraft auszutauschen.
§4 Sicherheitsbestimmungen
- Es ist dem Personal ausdrücklich untersagt Handlungen durchzuführen, die zu einer Verletzung oder Gefährdung des Dienst-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses führen können. Über erlangte Kenntnisse ist absolute Verschwiegenheit zu wahren.
- Bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen haftet der AN.
- Es ist dem Personal untersagt, Personen, die nicht vom AN eingesetzt sind, in den Innovationspark Wuhlheide mitzunehmen. Das gilt besonders für Kinder und Familienangehörige.
- Der AN und sein Personal sind verpflichtet, alle bei der Leistungserbringung aufgefundenen Gegenstände unverzüglich beim AG abzugeben.
§5 Geräte / Material / Wachbuch
- Die zur Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistungen erforderlichen Arbeitsmittel bzw. die erforderlichen technischen Ausstattungen werden vom AN gestellt. Der AN hat nachzuweisen, daß die eingesetzten Betriebsmittel und technischen Ausstattungen zur Erfüllung der Sicherheitsleistungen geeignet sind und fachkundig angewendet werden.
- Der AG stellt dem AN zur Erbringung der vereinbarten Leistungen unentgeltlich zur Verfügung:
- Strom, Wärme
- Mitbenutzung sanitärer Anlagen
- Nutzung eines verschließbaren Umkleideraumes
- Arbeitsplatzbezogene Grundausstattung (Tresen, Bestuhlung, Telefon, Monitor für Videoübertragungen und Störungsmeldungen)
- Der AN verpflichtet sich, Wasser und Strom und Wärme nur in erforderlichem Umfang und sparsam zu verwenden.
- Der AG ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Räume jederzeit zu besichtigen und aus innerbetrieblichen Gründen andere Räume zur Verfügung zu stellen. Bauliche Veränderungen dieser Räume dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des AG vorgenommen werden.
- Über die durchgeführten Tätigkeiten hat der AN ein digitales Wachbuch zu führen. Der Tagesbericht ist dem AG täglich per E-Mail zu übermitteln. Dem AG ist jederzeit die direkte Einsichtsmöglichkeit zu gewähren.
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§6 Abnahme der Leistung / Mängel
- Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Arbeiten sind verbindliche Arbeitsnormen. Sie sind ständig und gleichbleibend zu erbringen.
- Die Leistungen gelten als vertragsgemäß erbracht, wenn vom AG nicht unverzüglich nach Bekanntwerden von Mängeln Einwände erhoben werden.
- Werden vom AG mangelhaft ausgeführte Leistungen bzw. Unregelmäßigkeiten festgestellt, so verpflichtet sich der AN zur sofortigen Beseitigung der Mängel.
- Sollten wiederholte oder grobe Pflichtverletzungen des AN auftreten und diese nach Abmahnung nicht abgestellt werden, so ist der AG berechtigt, die Zahlung der Leistungen in angemessenem Umfang zu kürzen.
- Bei wiederholter Abmahnung ist der AG zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
§7 Zahlungsweise
- Die vereinbarten Preise sind Nettopreise.
- Die Preise gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Lohngleitklausel ist ausgeschlossen.
- Der AN stellt über die vertraglich vereinbarten und erbrachten Leistungen prüffähige Rechnungen, jeweils zum Monatsende.
- Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang gewährt der AN 2% Skonto.
§8 Haftung
- Der AN verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
- Personen und Sachschäden pauschal: 5.000.000,00 €
- Vermögensschäden: 1.000.000,00 €
- Schlüsselschäden: 150.000,00 € Die vorgenannten Deckungssummen sind zweifach jahresmaximiert. Auf Wunsch des AG wird der AN regelmäßig (jährlich) das Bestehen der entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Weise nachweisen.
- Der AN haftet für alle Schäden, die durch seine bzw. die Tätigkeit seiner Gehilfen verursacht worden sind oder die auf eine Verletzung oder Unterlassung der vertraglichen Pflichten durch den AN zurückzuführen sind.
- Schadensfälle und besondere Vorkommnisse sind unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden dem AN schriftlich mitzuteilen, damit dieser rechtzeitig in die Lage versetzt wird, um Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen zu können bzw. Schadensansprüche an die Versicherung weiterleiten zu können.
- Der AG haftet nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom AN eingesetzten Geräte und Materialien usw.
- Der AG haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die der AN oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Der AG haftet nicht für Gesundheitsschäden, die sich der AN oder seine Gehilfen während der Ausführung der Arbeiten zuziehen. Der AN verpflichtet sich, den AG von entsprechenden Entschädigungsansprüchen, einschließlich von Regressansprüchen, jeglicher Art freizustellen.
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§9 Ansprechpartner / Dienstanweisung
- Die Ansprechpartner des AG und des AN werden in der jeweils gültigen Dienstanweisung benannt.
- Die jeweils gültige Dienstanweisung ist Vertragsbestandteil.
§10 Vertragsänderungen Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
§11 Gerichtsstand
- Die Partner werden sich bemühen, auftretende Streitigkeiten aus dem Vertrag gütlich beizulegen.
- Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Berlin-Köpenick bzw. Landgericht Berlin vereinbart.
§12 Anlagen Bestandteile des Vertrages sind: Anlage 1 – Leistungsbeschreibung Anlage 2 – Vergütung Anlage 3 – Campusplan IPW Anlage 4 – Dienstanweisung, einschl. Maßnahmen und Interventionsanweisungen
Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer:
(Ort / Datum) (Ort / Datum)
(Stempel / Name / Unterschrift) (Stempel / Name / Unterschrift)
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