D1 Zuschlagskriterien und B
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| D1.1 | Allgemeines Bewertungskonzept | |||||
| Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Preis und Leistung mit insgesamt 100 Wertungspunkten. | ||||||
| Zuschlagskriterium | maximale Wertungspunkte | |||||
| Preis (Grundposition + Bedarfsposition) | 50 | |||||
| Leistung | 50 | |||||
| Gesamtwertungspunkte | 100 | |||||
| Bei Punktgleichheit in den Gesamtpunkten erhält das Angebot mit der höheren Wertungspunktzahl im Kriterium Leistung den Zuschlag. Besteht weiterhin Gleichstand, wird das Angebot mit dem niedrigeren Preis (mit zwei Nachkommastellen) vorgezogen. Bleibt auch dann Gleichstand bestehen, entscheidet das Los. | ||||||
| D1.2 | Bewertungskriterium Preis | |||||
| Das Zuschlagskriterium Preis wird mit 50 Punkten bewertet. Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Berechnungsformel: | ||||||
| Dabei gilt: | ||||||
| WP(Angebot) = Wertungspreis des jeweiligen Angebots | ||||||
| WP(Min) = niedrigster Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote | ||||||
| Der niedrigste Wertungspreis erhält 50 Punkte. Alle weiteren Angebote erhalten ihre Punkte proportional entsprechend der Formel. Sofern ein Angebot das preisgünstigste Angebot um mehr als das Vierfache übersteigt, wird es ausgeschlossen. | ||||||
| D1.3 | Bewertungskriterium Leistung | |||||
| Die Bewertung der Qualität erfolgt ausschließlich anhand des vom Bieter einzureichenden Leistungskonzeptes. Für dieses Zuschlagskriterium können maximal 50 Wertungspunkte vergeben werden. Die Unterkriterien und die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind in Punkt D2 aufgeführt. |
D2 Qual. Zuschlagskriterium
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Das Leistungskonzept wird anhand der folgenden Unterkriterien bewertet. Die Bieter*innen haben hierzu insbesondere die nachstehenden Aspekte darzustellen: | |||||||
| Unterkriterium | Einzelaspekte | maximale Bewertung | Faktor | Max. gewichtete Punkte | |||
| Personalbindung (K1) Max. 14 Punkte | •\t Maßnahmen zur langfristigen Personalbindung, insbesondere zur Sicherstellung eines möglichst konstanten Einsatzes von Stammpersonal | 4 | 0.75 | 3 | |||
| •\t Strategien zur Vermeidung von Fluktuation sowie zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation | 4 | 0.75 | 3 | ||||
| • \tKonzepte zur Qualifizierung und Weiterentwicklung des Personals | 4 | 0.5 | 2 | ||||
| • Sicherstellung der Kontinuität bei Personalwechseln, insbesondere durch strukturierte Einarbeitung und Wissenstransfer | 4 | 0.5 | 2 | ||||
| • \tOrganisatorische Maßnahmen zur Stabilisierung des Personaleinsatzes, z. B. Einsatzplanung, Vertretungsregelungen oder feste Teamstrukturen | 4 | 0.5 | 2 | ||||
| •\t Maßnahmen zur Sicherstellung gleichbleibender Leistungsqualität bei wechselndem oder neu eingesetztem Personal | 4 | 0.5 | 2 | ||||
| Personalausfälle und Qualität (K2) Max. 36 Punkte | • \tSicherstellung der Einsatzfähigkeit bei kurzfristigen Personalausfällen, insbesondere Bereitstellung von Ersatzpersonal innerhalb von maximal 2 Stunden sowie Vorhalten eines ausreichend qualifizierten Personalpools | 4 | 1.75 | 7 | |||
| • \tFlexibilität bei Änderungen der Personalstärke, insbesondere zur Abdeckung von Mehrbedarfen (z. B. Veranstaltungen, erhöhtes Besucheraufkommen, veränderte Sicherheitslage) | 4 | 1.75 | 7 | ||||
| • \tKommunikations- und Organisationsstruktur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, einschließlich klarer Ansprechpartner und effizienter Abstimmungswege | 4 | 1.5 | 6 | ||||
| • \tUmgang mit Reklamationen, insbesondere Ablauf, Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Behebung von Mängeln | 4 | 1.5 | 6 | ||||
| • \tMaßnahmen zur Qualitätssicherung, einschließlich Art und Häufigkeit von Kontrollen sowie Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen durch das eingesetzte Personal | 4 | 1.25 | 5 | ||||
| •\t Dokumentation und Auswertung der Qualitätskontrollen sowie Maßnahmen bei festgestellten Mängeln | 4 | 1.25 | 5 | ||||
| Gesamtpunkte | 50 | ||||||
| Die oben genannten Unterkriterien werden gemäß den in der "Anlage_Konzeptbewertung" getroffenen Ausführungen bewertet. Demnach werden die Punkte wie folgt vergeben: | |||||||
| Bewertungsmaßstab | |||||||
| 4 Punkte | erhalten Darstellungen, die im Vergleich zu den übrigen Darstellungen die jeweils genannten Kriterien und Aspekte am besten erfüllen. | ||||||
| 3 Punkte | erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu geringfügige Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. | ||||||
| 2 Punkte | erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu deutliche Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. | ||||||
| 1 Punkt | erhalten Darstellungen, die die im Vergleich hierzu schwerwiegende Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen. | ||||||
| 0 Punkte | erhalten Darstellungen, die die jeweils genannten Aspekte in keinem Punkt erfüllen. |