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IPF 26021 Vereinbarung.pdf

Empfangs-, Bewachungs-, Kontroll- und Streifendienste in Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 07:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e.V. Hohe Straße 6; 01069 Dresden Offenes Verfahren nach § 14 VgV; 18.08.2026 17:52:00

Vereinbarung über die Durchführung von Empfangs-, Bewachungs-, Kontroll- und Bestreifungsdienstleistungen

Zwischen

……………….

  • vertreten durch …. –

USt-ID: …………………

  • nachfolgend Auftragnehmer genannt –

und dem

Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e. V.

Hohe Str. 6

01069 Dresden

  • vertreten durch den Vorstand -

  • nachfolgend Auftraggeber genannt -

wird mit Zuschlagserteilung folgende Vereinbarung geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer ab 01.02.2027, 0:00 Uhr die Bewachungs- und Empfangsaufgaben sowie den Kontroll-, Revier- und Streifendienst für die Liegenschaft des Leibniz-Institutes für Polymerforschung Dresden e.V. (IPF) Hohe Straße 6 in 01069 Dresden.

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§ 2 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet kalendertägig die Durchführung der Aufgaben und Dienste gemäß dem mit im Rahmen des Vergabeverfahrens veröffentlichten Leistungsverzeichnis, welches Bestandteil dieses Vertrages ist.

  2. Die bei Kontrollen festgestellten Sicherheitsmängel sind im Rahmen der Möglichkeiten sofort zu beheben. Ist dies nicht möglich, so sind alle der Sicherheit des Objektes dienenden Maßnahmen unverzüglich einzuleiten.

Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, zusätzliche Sicherheitsleistungen bei Bedarf außerhalb der üblichen Bewachungszeiten zu erbringen, wenn im Fall von Veranstaltungen oder aus sonstigem Grund die Gebäude oder eines der Gebäude des IPF offen zu halten sind. Die Vergütung richtet sich nach dem Preisblatt Der Auftraggeber sichert eine angemessene Beauftragungszeit zu.

§ 3 Leistungsentgelt

  1. Für die Leistungen werden die, in den Preisblättern ausgewiesenen Preise vereinbart.

  2. Das zu zahlende Entgelt kann nur erhöht oder ermäßigt werden, wenn:

− neue Tarifverträge abgeschlossen oder − gesetzliche Neuregelungen der Sozialleistungen bzw. der steuerlichen Belastungen

vorgenommen wurden.

  1. Eine Änderung des Entgeltes muss neu verhandelt werden und bedarf der Schriftform.

  2. Die Rechnungslegung wird monatlich nachträglich erstellt, das Entgelt ist spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

§ 4 Haftung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Auftragsfall die Haftung für Schäden mit folgenden Summen abzusichern:

5.200.000,00 EUR bei Personenschäden

1.100.000,00 EUR für Vermögensschäden (inkl. Schäden durch Verletzung des Datenschutzes)

1.000.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden

750.000,00 EUR für Abhandenkommen von Sachen

Mitversichert sind weitergehende Folgeschäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln

§ 5 Probezeit, Laufzeit, Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.02.2027, 0.00 Uhr und endet am 01.02.2031; 14:00 Uhr mit der zweimaligen Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Die Option wird durch den Auftraggeber schriftlich ausgeübt.

Wird die Option nicht ausgeübt, endet der Vertrag mit Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

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  1. Die ersten 6 Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag von Seiten des Auftraggebers mit einer Frist von einem Monat, jeweils zum Monatsende gekündigt werden, wobei es genügt, wenn die Kündigungserklärung am letzten Tag der Probezeit zugeht.

  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 6 Sonstige Vereinbarungen

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Auftraggeber nur Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a GewO sowie sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter einzusetzen.

  2. Der AN ist dafür verantwortlich, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Ausfälle seines Personals die Bewachung und Kontrollen des Institutes sowie der Empfang nicht beeinträchtigt werden.

§ 7 Sonstige Nebenbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.

  2. Diese Vereinbarung wird mit Zuschlagserteilung verbindlich.

  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der für den Auftraggeber zuständige Sitz.

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