Elektrotechnische Bauarbeiten für Stromversorgung, Beleuchtung und Schutzanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.06.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Augsburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- CPV-Codes
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- Installation von Elektroanlagen (45311000)
- Installation von elektrischen Kabeln (45311100)
- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Elektrotechnikinstallation (45315100)
- Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren (45317200)
- Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen (45317300)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 383764-2026
- Verfahrensnummer
- ad332d17-bc09-4c4a-ad3f-af1084c15543
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Augsburg beschafft elektrotechnische Bauleistungen in Augsburg. Der Umfang umfasst Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Eigenstromversorgung, Niederspannungsschalt- und -installationsanlagen, Beleuchtung, Blitzschutz und Erdung, Starkstromanlagen sowie die Baustelleneinrichtung. Die Angebotsfrist endet am 24. Juni 2026 um 09:30 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlage, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Starkstromanlagen, Baustelleneinrichtung,
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Elektrotechnik
Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlage, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Starkstromanlagen, Baustelleneinrichtung
Frist: 24.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 704778-2026
- 04.06.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist wurde verlängert.
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