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Elektrotechnische Bauarbeiten für Stromversorgung, Beleuchtung und Schutzanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.06.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Augsburg
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
18.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Installation von Elektroanlagen (45311000)
  • Installation von elektrischen Kabeln (45311100)
  • Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
  • Elektrotechnikinstallation (45315100)
  • Elektroinstallationsarbeiten für Transformatoren (45317200)
  • Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen (45317300)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
383764-2026
Verfahrensnummer
ad332d17-bc09-4c4a-ad3f-af1084c15543

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Augsburg beschafft elektrotechnische Bauleistungen in Augsburg. Der Umfang umfasst Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Eigenstromversorgung, Niederspannungsschalt- und -installationsanlagen, Beleuchtung, Blitzschutz und Erdung, Starkstromanlagen sowie die Baustelleneinrichtung. Die Angebotsfrist endet am 24. Juni 2026 um 09:30 Uhr (UTC).

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Leistungsbeschreibung

Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlage, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Starkstromanlagen, Baustelleneinrichtung,

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Elektrotechnik

    Hoch- und Mittelspannungsanlagen, Eigenstromversorgungsanlagen, Niederspannungsschaltanlagen, Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlage, Blitzschutz- und Erdungsanlagen, Starkstromanlagen, Baustelleneinrichtung

    Frist: 24.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

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Preis
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Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 704778-2026
  2. 04.06.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist wurde verlängert.

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