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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
☒ Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) ☐ 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) ☐ 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) ☐ 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) ☐ 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) ☐ ☐
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen
☐ Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung ☐ ☐
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
☒ Leistungsverzeichnis mit den Preisen ☐ Produktangaben in folgenden Positionen:
☐
1.4 sonstige Unterlagen
☐ Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise ☐
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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) 2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
☐ 126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ☐ 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ☐ Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 ☐ ☐
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
☐ Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben ☐ Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal ☐ Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer ☐ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde) ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt ☐ Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz ☐ Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen ☐ ☐
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
☐ Produktdatenblätter benannter Fabrikate ☐
2.4 sonstige Unterlagen
☐ Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver- schlossen) ☐ ☐
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle
Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A)die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung
B)die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214a Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung:
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle
Straße Fax PLZ/Ort E-Mail
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- 6.2 nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für
| Maßnahmennummer: | Baumaßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
10
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise,
Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt. 3.8 Dem Angebot des Bieters beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen werden kein Vertragsbestandteil.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen- de Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi- kationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi- fische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigener- klärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge- führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigener- klärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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214a (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem Rahmenterminplan:
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Abrechnungssumme begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertrag sstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Abrechnungssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
VHB - Stadt Georgsmarienhütte - Stand 2026 Seite 1 von 10
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214a (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung d er Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), soweit die Auftragssumme mindestens 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 Umsetzung des Russlandsanktionspaketes (siehe Seite 3)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen für das Bauvorhaben Alte Wanne:
VHB - Stadt Georgsmarienhütte - Stand 2026 Seite 2 von 10
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214a
(Besondere Vertragsbedingungen)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvorhaben Alte Wanne – Fortsetzung-
Zu Pos. 9 Umsetzung des Russlandsanktionspaketes
9.1 Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er bzw. die Mitglieder seiner Arbeitsgemeinschaft nicht zu einer der nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen; b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden; c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln.
9.2 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert zu informieren, wenn sich an der Richtigkeit der in § 9.1 abgegebenen Erklärung nachträglich etwas ändert oder wenn er nachträglich Kenntnis von der Unrichtigkeit der in § 9.1 abgegebenen Erklärung Kenntnis erlangt.
9.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Personen, Organisationen und Einrichtungen, die unter § 9.1 Buchst a), b) oder c) fallen, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder in sonstiger Weise am Auftrag zu beteiligen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Zustimmung des Auftraggebers. Auch bei erteilter Zustimmung dürfen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die unter § 9.1 Buchst a), b) oder c) fallen, nicht zu mehr als 10 % des Auftragswerts am Auftrag beteiligt werden; hierbei ist die Summe aller derartigen Beteiligungen ausschlaggebend, sofern mehrere Personen, Organisationen und Einrichtungen, die unter § 9.1 Buchst a), b) oder c) fallen, am Auftrag beteiligt werden.
9.4 Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn sich die Erklärung des Auftragnehmers nach § 9.1 als unzutreffend erweist oder nachträglich (z. B. durch eine Anteilsveräußerung) unrichtig wird. Verstößt der Auftragnehmer gegen seine Verpflichtungen nach § 9.3, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn er den Auftragnehmer schriftlich wegen des Verstoßes abgemahnt hat und der Auftragnehmer nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nachweist, dass er die gegen § 9.1 verstoßende Leistungsbeziehung (Unterauftrag, Lieferauftrag oder sonstige Beteiligung am Auftrag) beendet hat.“
10 Weitere besondere Vertragsbedingungen
10.1 Freizuhaltende Flächen Dem AN ist es untersagt, die Parkplätze der Nachbarbebauung zu nutzen. Dieses gilt sowohl für Baustelleneinrichtung, Bautätigkeiten aber auch für Parkflächen der Mitarbeiter. Grundsätzlich sind Flächen nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung in Anspruch zu nehmen. Die Bereitstellung der nach der VOB/B geschuldeten notwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle bleibt unberührt.
10 Weitere besondere Vertragsbedingungen- Fortsetzung Seite 4-
VHB – Stadt Georgsmarienhütte – Stand 2026 Seite 3 von 10
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214a
(Besondere Vertragsbedingungen)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvorhaben Alte Wanne – Fortsetzung-
10.2 Baustrom und Bauwasser Baustrom und Bauwasser für die Bauzeit werden bauseits hergestellt und vorgehalten. Das Einrichten mit Bauwasser und Baustrom für das eigene Gewerk obliegt grundsätzlich je nach Bedarf dem jeweiligen Auftragnehmer/Bieter. Der AG stellt auf Anforderung Baustrom und Bauwasser gegen Umlagefinanzierung zur Verfügung. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe, aus organisatorischen Gründen, hier anzugeben (anzukreuzen), ob er Baustrom und Bauwasser von Seiten des Auftraggebers beziehen will. In diesem Fall nimmt der AG eine Umlagepauschale von der Netto- Schlussrechnungssumme von 0,15% für Baustrom und 0,15% für Bauwasser.
Baustrom: ja nein
Bauwasser: ja nein
(vom Bieter auszufüllen!!!)
10.3 Arbeitszeit, Lärm und Geräuschimmissionen Der AN hat bei der Ausführung die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere zum Arbeitszeit-, Lärm- und Immissionsschutz, einzuhalten. Wenn mehrere technisch geeignete Arbeitsverfahren zur Verfügung stehen, sind emissions- und erschütterungsarme Verfahren einzusetzen, soweit dies für die geschuldete Leistung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
10.4 Schutzmaßnahmen Der AN hat die zur Erfüllung des vertraglichen Leistungssolls erforderlichen Schutzmaßnahmen an vorhandener Bausubstanz und an Vorgewerken zu treffen. Die Nachbarbebauung ist nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen.
10.5 Gerüste/andere Sicherheitseinrichtungen Bauseitig werden bis auf das Fassadengerüst (für die Gewerke Rohbau, Fassadenarbeiten und Dachabdichtungsarbeiten) keine Gerüste gestellt. Der AN muss alle Gerüste, Absturzsicherungen sowie alle anderen Schutzmaßnahmen, die für eine sichere Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind, in die Baustellengemeinkosten einkalkulieren.
10.6 Schutz der vorhandenen Bebauung Der AN hat für die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Eingriffe/Inanspruchnahmen öffentlicher Verkehrsflächen (z.B. das Aufnehmen von Gehwegplatten, Bord-steinen etc.) die von ihm beantragbaren Anzeigen, Genehmigungen, Erlaubnisse und Anordnungen einzuholen und die hierfür anfallenden Gebühren und Kosten zu tragen.
10.7 Baustellenbewachung Eine Baustellenüberwachung/Wachdienst ist für dieses Bauvorhaben nicht vorgesehen, auch nicht durch Videoüberwachung oder Webcam. Der AN hat seine Leistungen, Geräte, Werkzeuge, Materialien oder ähnliches vor Beschädigung und Diebstahl eigenverantwortlich zu schützen.
10.8 Abschließen der Baustelle Soweit der Auftragnehmer die Baustelle als letzter verlässt, hat er die hierfür vorgesehenen Baustellenzugänge sowie den Sanitärcontainer ordnungsgemäß zu verschließen. Der Verschluss ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, z.B. durch einen schriftlichen oder elektronischen Eintrag unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Name des Mitarbeiters.
10.9 Baustellensprache Die Baustellensprache ist Deutsch. Der AN hat sicherzustellen, dass während der Ausführung der Arbeiten eine fachkundige Aufsichtsperson zur Verfügung steht, die sicher in deutscher Sprache kommunizieren (Wort und Schrift) kann. Auf Verlangen sind die erforderlichen Fachkenntnisse in geeigneter Form darzulegen.
10 Weitere besondere Vertragsbedingungen- Fortsetzung Seite 5-
VHB – Stadt Georgsmarienhütte – Stand 2026 Seite 4 von 10
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214a
(Besondere Vertragsbedingungen)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvorhaben Alte Wanne – Fortsetzung-
10.10 Baustellenbesprechungen Der AN hat an den wöchentlichen Baustellenbesprechungen während der Vertragslaufzeit teilzunehmen. Die voraussichtliche Dauer beträgt 1,5 Stunden, je Besprechungstermin. Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen und gilt ohne schriftliche Zustimmung der Bauleitung als nicht entschuldigt. Sofern der AN einen Vertreter zur Baustellenbesprechung entsendet, muss dieser handlungs- und entscheidungsbevollmächtigt sein. Die Anwesenheit an den Baustellenbesprechungen wird nicht gesondert vergütet. Sollte der AN nicht an einer Baustellenbesprechung teilnehmen, berechtigt dies den AG einen Rechnungsabzug, in Höhe des Stundenverrechnungssatzes eines Facharbeiters multipliziert mit der Besprechungsdauer, vorzunehmen.
10.11 Arbeitsbereiche Der AN hat seine Arbeitsbereiche bis zum Abschluss seiner Arbeiten ordnungsgemäß abzusperren und in seinem Verantwortungsbereich alle für die sichere Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, auch während der Dunkelheit, zu treffen. Sollten bauablaufbedingt Absperrungen, Gerüste o.ä. demontiert werden müssen, sind vorab die Bauleitung und der SiGeKo zu informieren. Nach Wegfall des Demontagegrundes, spätestens jedoch zum Arbeitsende, sind die erforderlichen Sicherungseinrichtungen unverzüglich wiederherzustellen. Der AN hat seine Arbeitsbereiche sowie die von ihm genutzten Flächen während der Ausführung seiner Leistungen sauber zu halten. Nach Abschluss seiner Arbeiten oder bei Räumung der Baustelle hat der AN die von ihm verursachten Verunreinigungen zu be- seitigen und die von ihm veränderten oder beeinträchtigten Flächen, soweit erforderlich, in den vor Beginn seiner Arbeiten bestehenden Zustand zurückzuversetzen.
10.12 Schutzmaßnahmen und Verunreinigungen Der AN hat in seinem Verantwortungsbereich die zur Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen, Gefahren und Verunreinigungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für seine Leistungen, die von ihm genutzten Arbeitsbereiche sowie die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände. Von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen hat der AN unverzüglich zu beseitigen. Kommt der AN einer berechtigten Aufforderung zur Beseitigung trotz berechtigter Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der AG die Beseitigung auf Kosten des AN durchführen lassen.
10.13 Baustellenreinigung Der AN hat von ihm verursachten oder seinem Gewerk zuzuordnenden Bauschutt und Müll täglich aus seinen Arbeitsbereichen zu entfernen und fachgerecht unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu entsorgen. Erforderliche Entsorgungsnachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Der AN hat seine Arbeitsbereiche jeden Tag besenrein zu verlassen. Kommt der AN einer berechtigten Aufforderung zur Reinigung oder Entsorgung innerhalb angemessener Frist nicht nach, kann der AG die Beseitigung auf Kosten des AN veranlassen - im Weiteren siehe 13.14.
10.14 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle Der AN hat bei seinen Arbeiten auf vorhandene oder bekannt gegebene Leitungen, Kabel, Dränagen, Kanäle, Bauwerksreste und sonstige unterirdische Anlagen besondere Rücksicht zu nehmen und die nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben erforderlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen einzuhalten.
10.15 Kampfmittel Es wurde eine Kampfmittelauskunft eingeholt, es liegen keine Kampfmittelverdachtsfläche vor.
11 Ausführungsunterlagen
11.1 Planaustausch Der AN erhält alle Planunterlagen bzw. die Ausführungsplanung als PDF oder zur weiteren Planung im DWG-Format. Die erforderlichen Plot- bzw. Kopierleistungen sind Sache des AN. Alternativ können die Planunterlagen kostenpflichtig (Erstattung der Selbstkosten) beim Architekten/Fachplaner angefordert werden. Sofern der AN eine Werkplanung oder andere Planunterlagen erstellt, sind diese dem AG respektive der Objektüberwachung als PDF oder DWG unverzüglich zu übergeben. Erkennt der AN, dass für die Ausführung seiner vertraglichen Leistung Unterlagen fehlen, unvollständig oder unklar sind oder nicht rechtzeitig für die termingerechte Ausführung vorliegen, hat er dies unverzüglich beim AG schriftlich anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen anzufordern, damit Behinderungen des Bauablaufs möglichst vermieden werden können.
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11.2 Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen Der AN hat die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen vor Beginn seiner Arbeiten im Rahmen der von ihm geschuldeten Leistung auf erkennbare Unstimmigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche, insbesondere hinsichtlich der für seine Leistung maßgeblichen Maße, zu prüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Widersprüche hat der AN dem AG unverzüglich, möglichst vor Ausführung der betroffenen Leistung, schriftlich mitzuteilen. Die Verantwortlichkeit des AG für die von ihm beizubringenden Angaben, Anordnungen und Unterlagen bleibt unberührt. Der AN ist für die richtige Umsetzung der für seine Leistung maßgeblichen, freigegebenen Ausführungsmaße verantwortlich.
11.3 Werkplanung des AN Die Werk- und Montageplanung muss auf der Ausführungsplanung vertiefend aufgebaut werden, d. h. eigenmächtige Änderungen des AN sind unzulässig (bspw. Verlegung von Techniktrassen). Letztere obliegen dem zuständigen Planer, damit eine koordinierte Ausführungsplanung erfolgen kann. Sollten aus Sicht des AN (auch geringfügige) Änderungen notwendig erscheinen, ist zunächst der zuständige Planer über die im Rahmen der Werk- und Montageplanung beabsichtigen Änderungen zu informieren. Die vom AN eingereichten Unterlagen werden unter dem Vorbehalt, dass die baulichen und technischen Eintragungen dem anerkannten Stand der Technik entsprechen, zur Ausführung freigegeben. Eine gesonderte Vergütung erfolgt in der Regel nur, sofern eine Position in der Leistungsbeschreibung vorhanden ist. Die Freigabe der Unterlagen entbindet den AN nicht von seiner Haftung. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass die Unterlagen lediglich die vertraglich vereinbarten Leistungen beinhalten. Aus der Freigabe der Unterlagen kann der AN keine zusätzlichen Ansprüche, insbesondere Vergütungs- und Terminanpassungsansprüche, ableiten. Diesbezüglich bedarf es separater Nachtragsangebote- und Beauftragungen. Die Rechte nach der VOB/B bleiben unberührt.
11.4 Planprüfung Die Werk- oder Montagezeichnungen sind vom AN zu erstellen. Diese sind zur Prüfung auf generelle Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung und den Planungszielen des AG beim Architekten, Fachplaner oder Tragwerksplaner vorzulegen. Die Ausführung der hiervon betroffenen Leistungen darf erst nach Freigabe der hierfür erforderlichen Werk- oder Montagezeichnungen erfolgen. Die rechtzeitige und prüffähige Vorlage der vom AN geschuldeten Unterlagen ist Sache des AN; Rechte des AN wegen einer vom AG oder seinen Planern zu vertretenden verzögerten Prüfung oder Freigabe bleiben unberührt. Der AG bzw. die von ihm beauftragten Planer prüfen vollständig und prüffähig eingereichte Unterlagen in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen. Erforderliche Korrekturen sind vom AN unverzüglich einzuarbeiten Die Pläne werden unter Berücksichtigung der Korrekturangaben des Architekten, Tragwerksplaners oder Fachplaners freigegeben. Dem AN steht je eingereichten Plan nur eine Prüfung mit Freigabe zu. Terminverzögerungen aufgrund wiederholter Vorlage von Werk- und Montagezeichnungen gehen zu Lasten des AN.
12 Ausführung
12.1 Übereinstimmung mit Regelwerken Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm gelieferten und eingebauten Bauprodukte, Baustoffe und Bauarten den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Er hat dem AG auf Verlangen die für die Prüfung der vertragsgemäßen Ausführung erforderlichen Ausführungsunterlagen, Nachweise über die Verwendbarkeit, Anwendbarkeit, Konformität oder Zulassungen der verwendeten Bauprodukte vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
12.2 Bestehende Versorgungsleitungen Der AN hat sich vor Ausführung von Arbeiten, bei denen Leitungen, Kabel, Dränagen, Kanäle oder sonstige Ver- und Entsorgungsanlagen betroffen sein können, beim AG und, soweit erforderlich, bei den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern über deren Lage zu informieren. Erkennt der AN Unklarheiten, Widersprüche oder Hinweise auf nicht erfasste Leitungen oder Anlagen, hat er dies dem AG unverzüglich mitzuteilen. Die Verpflichtung des AG zur Bereitstellung der ihm vorliegenden Bestandsunterlagen bleibt unberührt.
12.3 Prüfen der Vorleistungen Der AN hat Vorleistungen anderer Auftragnehmer oder des AG vor Beginn seiner Arbeiten im Rahmen der von ihm geschuldeten Leistung auf erkennbare Bedenken gegen deren Eignung als Grundlage für die Ausführung seiner eigenen Leistungen zu prüfen. Erkennt der AN Bedenken, hat er diese dem AG unverzüglich, möglichst vor Beginn der betroffenen Arbeiten, schriftlich mitzuteilen.
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12.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der Bauherr bestellt für das Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach der Baustellenverordnung. Der AN hat die ihn betreffenden Hinweise des SiGeKo sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu beachten. Der AN hat dem SiGeKo die für die Koordination des Sicherheits- und Ge- sundheitsschutzes erforderlichen und von ihm zu beschaffenden Nachweise und Prüfbescheinigungen in Textform sowie, soweit erforderlich, in Papierform in 1-facher Anzahl vorzulegen. Der AN hat sich, wenn möglich, spätestens zwei Wochen vor Beginn seiner Arbeiten, anderenfalls unverzüglich nach Kenntnis des vorgesehenen Arbeitsbeginns beim SiGeKo anzumelden; die Kontaktdaten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des SiGeKo richten sich nach der Baustellenverordnung. Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung seiner gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Pflichten gegenüber seinen Arbeitnehmern sowie für die Sicherung seiner eigenen Arbeitsbereiche bleibt unberührt; eine Übertragung dieser Pflichten auf den SiGeKo ist mit dessen Bestellung nicht verbunden. Erkennt der AN sicherheitsrelevante Umstände oder Mängel, die seine Arbeiten oder die Sicherheit auf der Baustelle betreffen, hat er diese unverzüglich der Objekt-überwachung und dem SiGeKo mitzuteilen.
12.5 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 2 Abs. 10 VOB/B). Soweit Art, Umfang oder Vergütung nicht bereits vereinbart sind, hat der AN vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzu- reichen. Architekten und Fachplaner sind zur Beauftragung von Stundenlohnarbeiten insgesamt nur bis zu einem Nettowert von insgesamt 1.000 EUR bevollmächtigt; darüberhinausgehende Stundenlohnarbeiten bedürfen der Beauftragung durch den AG (ZGM der Stadt Georgsmarienhütte). Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist dem AG bzw. der Bauleitung vor Beginn anzuzeigen (§ 15 Abs. 3 VOB/B). Stundenlohnzettel sollen spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ausführung per E-Mail eingereicht und nach zusammenhängenden Leistungen gegliedert werden (Leistung A = n Stunden, Leistung B = n Stunden). Sie sollen die geleisteten Stunden sowie den besonders zu vergütenden Aufwand, insbesondere Materialkostenanteile, soweit bei Vorlage bereits bekannt, ausweisen und bepreisen. Reinigungsarbeiten oder Arbeiten für andere Gewerke, die auf andere Gewerke umgelegt werden sollen, sind auf den Stundenlohnzetteln so zu beschreiben und dem Umfang nach zuzuordnen, dass eine Prüfung und Zuordnung der Leistungen möglich ist. Verspätet eingereichte Stundenlohnzettel werden nach Maßgabe von § 15 Abs. 5 VOB/B behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine verspätete Vorlage Auswirkungen auf den Nachweis von Art und Umfang der Stundenlohnleistungen und auf die Durchsetzbarkeit des Vergütungsanspruchs haben kann. Es besteht insoweit kein Anspruch auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten, die aufgrund durch den AN schuldhaft verspäteter Vorlage nicht mehr auf andere Gewerke umgelegt werden können.
12.6 Arbeitsgeräte Die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte obliegt dem AN. Er hat sich jedoch an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten. Die für die Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen üblichen und erforderlichen Einrüstungen, Hilfskonstruktionen und Abstützungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen sind.
12.7 Bautageberichte Der AN hat für jeden Tag, an dem er Leistungen auf der Baustelle ausführt, einen Bautagesbericht zu erstellen. Darin sind Angaben zu machen zu
- den ausgeführten Arbeiten,
- der Anzahl und Funktion bzw. Tätigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte,
- zum Geräteeinsatz,
- zu Witterungsverhältnissen, soweit diese für die Ausführung relevant sind,
- zu Materiallieferungen,
- sowie zu besonderen Vorkommnissen. Die Bautagesberichte sind dem AG bzw. der Objektüberwachung wöchentlich in Textform zu übermitteln; auf berechtigtes Verlangen des AG bzw. der Objektüberwachung sind sie früher vorzulegen.
12.8 Hausrecht Der AG (ZGM der Stadt Georgsmarienhütte), oder bei Abwesenheit seine mit der Bauüberwachung beauftragten Vertreter (Architekt / Fachplaner), üben auf der Baustelle das allgemeine Hausrecht aus.
12.9 Alkohol- und Rauchverbot Auf der Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot. Ebenso ist es untersagt, innerhalb des Gebäudes zu rauchen. Bei Verstößen kann der AG im Rahmen seines Hausrechts und der Baustellenordnung die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere die betreffende Person von der Baustelle verweisen.
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13 Sonstiges
13.1 Dokumentation Zum Objektabschluss ist eine umfassende Objektdokumentation mit Angabe der verarbeiteten Materialien inkl. Produktdatenblätter, Bestands- und Revisionsplänen, Lieferscheinen, Fachunternehmererklärung, Übereinstimmungs- erklärung, Bedienungsanleitungen und entsprechender Pflegeanleitungen in digitaler Forman den AG zu übergeben. Die Inhalte der Objektdokumentation sind vor deren Erstellung mit der Objektüberwachung und dem AG abzustimmen. Ein Anspruch auf vorbehaltlose Schlusszahlung besteht erst nach Vorlage und Prüfung der Dokumentation. Die Dokumentation ist vor Abnahme der Leistungen an die Objektüberwachung zu übergeben. Die Regelungen nach §16 Abs. 3 VOB/B bleiben davon unberührt.
13.2 Terminliche Abwicklung Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Einzelterminplan anzufertigen und der Bauleitung zur Abstimmung und Freigabe vorzulegen. Dieser Terminplan hat auch alle im Zuge des ggf. erfolgten Aufklärungsgespräches vereinbarten Einzel- und Vorlauffristen zu beinhalten, die der AN bis zum Beginn seiner Arbeiten auf der Baustelle benötigt. Der Terminplan sieht vor, dass in den unterschiedlichen Gebäudeteilen zeitgleich gearbeitet wird. Die Arbeiten im Bestand und dem Erweiterungsbau werden sowohl parallel, als auch versetzt zueinander in einem Zuge ausgeführt. Geplant ist eine zeitgleiche Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gesamtobjektes. Dies ist sowohl bei der Kalkulation als auch bei der Anzahl der einzusetzenden Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Ausführung der Leistung erfolgt entsprechend dem Bauablauf auch in zeitlich und örtlich getrennten Abschnitten. Bei zeitlich getrennter Durchführung, bzw. der schrittweisen Ausführung von Teilleistungen, insbesondere auch bei Leistungen geringeren Umfangs in Abhängigkeit der Vorleistungen anderer Auftragnehmer, kann vom AN kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden.
13.3 Leistungsumfang Alle beschriebenen Positionen sind in kompletter, abnahmereifer Leistung anzubieten, d.h. in die EPs sind alle er- forderlichen Materialien, Maschinen, Arbeits- und Schutzgerüste, Geräte, Lohn usw. einzukalkulieren. Die Einheitspreise gelten, unbeschadet der Regelungen der VOB/B, für die jeweilige ausgeschriebene Leistung in allen Bauabschnitten und Leistungsbereichen, in denen diese nach den Vertragsunterlagen und den dort beschriebenen Ausführungsbedingungen auszuführen ist.
13.4 Abnahme Eine förmliche Abnahme wird vom AG ausdrücklich verlangt. Der AN hat die förmliche Abnahme gemäß VOB/B §12 gegenüber dem AG schriftlich zu verlangen. Die Abnahme erfolgt innerhalb einer Frist von 12 Werktagen, soweit nicht eine andere Frist schriftlich vereinbart wird. Der AN hat an dem vereinbarten Termin der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte, sowie etwaige Hubsteiger und Messgeräte zu stellen. Teilleistungen die im weiteren Baufortschritt nicht mehr oder nur schwer zugänglich werden, sind einer technischen Teil-, bzw. Sichtabnahme zu unterziehen über die ein Protokoll erstellt wird Die rechtzeitige Aufforderung der Objektüberwachung zur Teilabnahme obliegt dem AN. Kommt der AN der Aufforderung nicht rechtzeitig nach, behält sich der AG vor nachträgliche Bauteilöffnung zu veranlassen um die mangelfreie Ausführung der Teilleistung beurteilen zu können; diese Kosten, sowie sämtliche Folgekosten der Widerherstellung werden dem AN in Abzug gebracht.
13.5 Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Ort des Bauvorhabens. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz des AG.
13.6 Auftragsmuster Nach Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer bezogen auf sein Gewerk für alle sichtbaren Oberflächen einschließlich der sichtbaren Teile der Haustechnik und der Fassade sowie der Außenanlagen entsprechende 1:1-Muster inkl. Produktdatenblätter und Zulassungen vorzulegen. Für nicht sichtbare Bauelemente sowie haustechnische Anlagen sind nur Produktdatenblätter/Zulassungen/Fotos vorzulegen. Eine Übersicht der Auftragsmuster ist zu erstellen. Sind gemäß Auftragsumfang besondere Bemusterungsformen vorzunehmen (z.B. Musterfenster, Musterfassade) sind diese zusätzlich vom Auftragnehmer auszuführen. Für jedes zu bemusternde Element sind mindestens zwei verschiedene kostenneutrale Muster vorzulegen. Für die Überprüfung, Zustimmung oder Ablehnung des Musters bzw. eines Lösungsvorschlages muss dem Auftraggeber ein Zeitraum (im Regelfall von 2 Wochen) eingeräumt werden. Die Freigabe/Zustimmung des Auftraggebers erfolgt grundsätzlich formell und schriftlich.
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13.7 Nachtragsangebote / Änderungsanordnung Nachtragsangebote sind unter detaillierter Angabe der zu ändernden/zusätzlichen Leistung (§2 Abs. 5 bzw. §2 Abs. 6 VOB/B) mit Auswirkungen auf Kosten und Termine zu erstellen und an den AG zu richten. Die Kostenermittlung hat, soweit einschlägig, auf Basis von Mengen, Einheitspreisen und den Grundlagen der Preisermittlung zu erfolgen. Grundlage für die Gestaltung der Preise ist unter anderem das Formblatt VHB 221, welches bereits bei Angebotsabgabe einzureichen ist. Der Versand von Nachtragsangeboten erfolgt in elektronischer Form als PDF-Datei und sofern möglich als GAEB-Datei direkt an die zuständige Objektüberwachung zur weiteren Bearbeitung. Der AG erhält eine digitale Kopie (in Cc). Nachtragsangebote sind fortlaufend, beginnend mit Nr. 001, zu nummerieren und tragen als Adressaten die Postanschrift des AG. Sollten zu Nachtragsangeboten keine rechtzeitigen Nachtragsvereinbarungen getroffen werden können oder sind Anordnungen des Auftraggebers erforderlich, wird der Auftraggeber Änderungen im Sinne § 1 Abs. 3 VOB/B oder im Vertrag nicht vorgesehener Leistungen im Sinne § 1 Abs. 4 VOB/B gegenüber dem Auftragnehmer mittels Änderungsanordnung anordnen. Die Regelungen der VOB/B, insbesondere §2 Abs. 5 und 6 VOB/B bleiben unberührt.
13.8 Behinderungsanzeigen und Bedenkenanmeldungen Behinderungsanzeigen und Bedenkenmitteilungen sind an den Auftraggeber zu richten. Sie sollen die dem AN bekannten Gründe sowie die erkennbaren Auswirkungen auf die Ausführung enthalten. Die zuständige Objektüberwachung soll zeitgleich eine digitale Kopie (PDF-Datei) erhalten. Zur erleichterten Bearbeitung sollen Behinderungsanzeigen und Bedenkenmitteilungen getrennt und fortlaufend, beginnend mit Nr. 001, nummeriert werden und tragen als Adressaten die Postanschrift des Auftraggebers. Die Rechte und Pflichten nach der VOB/B bleiben unberührt.
13.9 Rechnungswesen Sämtliche Rechnungen, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen tragen die Rechnungsanschrift des AG. Ab- schlagsrechnungen, als auch die Schlussrechnung, werden in elektronischer Form als PDF-Datei an die zuständige Objektüberwachung versendet. Die Prüfung erfolgt digital. Ein Prüfexemplar wird dem AN zur Kenntnisnahme, als PDF, per E- Mail zur Verfügung gestellt. Die Zahlungsfristen richten sich nach § 16 VOB/B: Sie beginnen mit dem Zugang einer prüfbaren Rechnung einschließlich der nach den Vertragsunterlagen und für die Prüfbarkeit erforderlichen rechnungsbegründenden Unterlagen. Der Zugangszeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen: Eine elektronisch übermittelte Rechnung geht zu, wenn sie im elektronischen Empfangsbereich des AG abrufbar eingegangen ist und unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Diesbezüglich weisen wir auf unsere üblichen Geschäftszeiten von Mo-Do von 08:00-17 Uhr sowie Fr von 08:00-14 Uhr hin. Die Zahlungsfrist für Abschlagsrechnungen beträgt 21 Tage, sowie bei Schlussrechnungen 60 Tage. Fehlen für die Prüfbarkeit der Rechnung erforderliche rechnungsbegründende Unterlagen, kann dies nach Maßgabe der VOB/B der Prüfbarkeit und Fälligkeit der Rechnung entgegenstehen. Der AG weist den AN hierauf unter Benennung der fehlenden Unterlagen hin und gibt ihm Gelegenheit zur Nachreichung. Rechnungsbegründende Unterlagen (Aufmaße, Bescheinigungen, etc.) sind ebenfalls als PDF-Datei und sofern möglich als GAEB-Datei, per E-Mail zu versenden. Ebenfalls möglich ist die zusätzliche Verwendung von XRechnungen.
13.10 Umlagen, Einbehalte, Sicherheiten und Vertragsstrafen Soweit Umlagen, Einbehalte, Sicherheitsleistungen oder sonstige Abzüge nach diesem Vertrag oder nach gesetzlichen Bestimmungen von Abschlagszahlungen abgesetzt werden können, werden diese bereits ab der ersten Abschlags- rechnung berücksichtigt.
13.11 Fördermittel und Verwendungsnachweise Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die förderfähigen Kosten beschränken sich auf den Anteil "Sport", dies betrifft:
- Erweiterungsbau
- Sporthalle, inkl. Sanitärräume und Umkleiden im Untergeschoss. Der Anteil des Jugendtreffs (JUT) wird nicht gefördert. Das Leistungsverzeichnis ist in förderfähige und nicht förderfähige Bereiche untergliedert. Die förderfähigen Bereiche sind vorrangig fertig zu stellen, da die Fördermittel zu den im Terminplan aufgeführten Zeitpunkten abgerufen werden müssen. Sämtliche Abrechnungen und Massenaufstellungen, sowie Stundenlohnarbeiten, als auch Nachträge müssen zwingend den jeweiligen Bereichen zugeordnet werden können. Die förderfähigen Leistungen sind nach Erfordernis, als Teilleistungen vor der Gesamtfertigstellung abnehmen zu lassen und ggf. als Teilschlussrechnung abzurechnen, da diese Unterlagen als Verwendungsnachweise für die Fördermittel vom AG eingereicht werden müssen.
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13.12 Fördermittel und Verwendungsnachweise Fortsetzung Sowohl ein Terminverzug bei den vertraglich geschuldeten Leistungen als auch Verzögerungen bei der Abrechnung oder Dokumentation können zu einer Kürzung oder zum Verlust von Fördermitteln führen. Verletzt der AN schuldhaft eine ihm nach diesem Vertrag obliegende Pflicht und führt dies nachweislich zu einer Kürzung oder zum Verlust von Fördermitteln, können sich hieraus Schadensersatzansprüche des AG nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ergeben.
13.13 Denkmalschutz Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörde aus der Baugenehmigung sind zu beachten und einzuhalten. Jeglicher Eingriff in die Bausubstanz erfordert eine besondere Sorgfalt und Rücksichtnahme. Sofern sich im Zuge der Ausführung der Leistungen des AN neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit der historischen Bausubstanz ergeben, hat der AN die Arbeiten im betroffenen Bereich, soweit erforderlich, zu unterbrechen und den AG bzw. die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren. Gesetzliche oder behördliche Melde- und Sicherungspflichten bleiben unberührt. Neue Erkenntnisse könnten z.B. das Auffinden alter Wandbeläge, Farbschichten, Malereien, Stuckelemente, Fliesenbeläge, sowie Ein- und Anbauteilen, oder verdeckte Türzargen und Fenster sein. Bei der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere bei Bohr-, Stemm- und Schneidearbeiten sind, soweit technisch möglich und zumutbar, staub-, erschütterungs- und bauteilschonende Verfahren anzuwenden. Angrenzende Bauteile sind, soweit sie durch die Arbeiten des AN gefährdet werden könnten, besonders zu schützen und sorgsam anzuarbeiten. Die sich aus den Vertragsunterlagen und den dem AN in den Vergabeunterlagen mitgeteilten denkmalschutzrechtlichen Anforderungen für die Ausführung seiner Leistungen ergebenden Schutz- und Ausführungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind.
13.14 Sauberkeit und Müllbeseitigung Der AN wird auf seine Verpflichtungen nach der VOB/C, DIN 18299, vor allem nach Abschnitt 4.1.11 und 4.1.12,ausdrücklich hingewiesen, zu der insbesondere die Beseitigung der von ihm oder seinen Nachunternehmern verursachten Abfälle und Verunreinigungen gehört. Der AN hat seine Arbeitsbereiche und die von ihm genutzten Flächen während der Ausführung seiner Leistungen in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, kann der AG, vertreten durch den verantwortlichen Mitarbeiter des Zentralen Gebäudemanagements (ZGM) oder den mit der Bauüberwachung des AG beauftragten Architekten, den AN in der Baubesprechung oder durch gesondertes Schreiben unter Setzung einer angemessenen Frist, in der Regel 2 Arbeitstage, zur Beseitigung auffordern. Die Aufforderung kann auch im Besprechungsprotokoll dokumentiert werden, sofern die betroffenen Bereiche, die zu beseitigenden Abfälle oder Verunreinigungen und die gesetzte Frist eindeutig bezeichnet sind. Einwendungen gegen die Richtigkeit des Protokolleintrags sind unverzüglich nach Zugang des Protokolls in Textform mitzuteilen. Nach fruchtloser zweimaliger Abmahnung (max. 2 x 2 AT) oder aber bei Vorliegen einer Gefahrenquelle durch die Hinterlassenschaften ist der AG gegenüber dem AN berechtigt, die Baustellenreinigung durch Dritte ohne weitere Fristsetzung sofort zu veranlassen. Nachlässigkeit wird nach dem Verursacherprinzip geahndet. Verfehlungen von Nachunternehmern gehen immer zu Lasten des jeweiligen AN. Ist kein Verursacher zu ermitteln, werden die anfallenden Kosten zu Lasten aller zum betreffenden Zeitpunkt anwesenden Firmen auch ohne detailliertem Nachweis mit pauschal 0,5 v.H. der Vertragssumme bei jedem AN mit der Schlussrechnung anteilig zu verrechnet. Die Kostenbeteiligung darf dabei nicht höher sein, als die Kosten der Ersatzvornahmen dividiert durch die Anzahl der AN, die zum Zeitpunkt der Abmahnung auf der Baustelle tätig waren. Eine Zuweisung der Abfälle zum jeweiligen Verursacher ist in diesem Fall entbehrlich.
13.15 Bietererklärung Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift die vorgenannten Besonderen Vertragsbedingungen und Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen, wie auch nachfolgende Projektbeschreibung, die Allgemeinen Vorbemerkungen (AV), die vorgenannten besonderen Vertragsbedingungen gelesen zu haben. Die genannten Unterlagen werden Vertragsbestandteil.
-Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen –
Anerkannt (vom Bieter zwingend auszufüllen):
______________________________ , den ..____ _ Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht: BImA-Nummer:
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die ver- tragliche Leistung zu bilden sind
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausfüh- ren werde(n).
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 8 Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
- meinem/unserem Angebot beigefügte Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs-, Liefer- oder sonstige Bedingungen kein Bestandteil meines/unseres Angebots sind
- ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgeleg- te Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mittei- le/n . Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer | Baumaßnahme |
|---|---|
| Vergabenummer | Leistung |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
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235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
| In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung |
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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
Leistung
Bewerber Bieter Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft Nachunternehmer anderes Unternehmen
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen Euro | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 Seite 2 von 3
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
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Stand: 01. Januar 2025
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche in- nerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
-
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der je- weils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2025: 12,82 Euro/ ab 01.01.2026: 13,90 Euro) zu zahlen und
-
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Num- mer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Ort, Datum, Unterschrift1
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müs- sen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
1 Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist.
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
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[Seite 32]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten € | Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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[Seite 33]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
[Seite 34]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
verteilen
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
2 .5 Nach unternehmerleistungen
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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244 (Datenverarbeitung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bau- abrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwi- schen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungs- unterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 36]
241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass − die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, − bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, − die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, − die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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[Seite 37]
- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags:
Geschäftszeichen des Auftraggebers:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
_______________________, den _______________________________
Unterschriften
[Seite 38]
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
[Seite 39]
Leitfaden elektronisches
Vergabeverfahren für
Unternehmen
Stand: März 2020
[Seite 40]
Inhaltsverzeichnis
Registrierung______________________________________Seite 3
Zugriff auf Vergabeunterlagen________________________Seite 7
Zugriff auf beschränkte Ausschreibungen______________Seite 13
Elektronische Angebotsabgabe_______________________Seite 15
Allgemeine Informationen zu elektronischen Signaturen__Seite 22
Dieser Leitfaden soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte im Rahmen des elektronischen Vergabeverfahrens (eVergabe) ermöglichen. Dabei erhebt der Leitfaden keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Durch fortwährende Verbesserungen auf dem Vergabeportal kann es dazu kommen, dass einzelne Grafiken nicht mehr aktuell sind. Der Leitfaden wird fortlaufend aktualisiert.
Bei weiteren Fragen zum Thema eVergabe steht Ihnen das Gebäudemanagement der Stadt Georgsmarienhütte gerne zur Verfügung.
Viel Erfolg mit der eVergabe!
Stadt Georgsmarienhütte Zentrales Gebäudemanagement Seite 2 von 23
[Seite 41]
Registrierung
Bitte öffnen Sie folgenden Link: https://www.dtvp.de/bieter/preise-editionen
Es gibt verschiedene Varianten zur Auswahl (Basic, Professional, Enterprise und Supreme).
Die Basic Variante für 0 Euro ist völlig ausreichend für die Teilnahme an der eVergabe.
Das Herunterladen der Unterlagen von dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) und das Hochladen des ausgefüllten Angebotes wird mit der Basic-Variante abgedeckt.
Zur Registrierung bitte über das Feld „Registrieren“ bei der von Ihnen gewünschten Edition die Registrierung beginnen.
Stadt Georgsmarienhütte Zentrales Gebäudemanagement Seite 3 von 23
[Seite 42]
Registrierung – Daten des Unternehmens Zur Registrierung bitte Ihre Unternehmer- und Präqualifizierungsdaten ausfüllen. Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Bitte bestätigen Sie mit „Weiter“.
Stadt Georgsmarienhütte Zentrales Gebäudemanagement Seite 4 von 23
[Seite 43]
Registrierung - Branche
Sie haben die Möglichkeit, Bereiche bzw. Branchen anzugeben, in denen Ihr Unternehmen tätig ist. Bitte „Kategorie(n) bearbeiten“ anklicken.
Bitte den zu Ihrem Unternehmen den/die passende/n „CPV-Code“ auswählen. Nach der Auswahl mit dem Button „Übernehmen“ bestätigen.
Erläuterung CPV-Code CPV (Common Procurement Vocabulary) steht für das „Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge“, das bei EU-Vergabeverfahren zu nutzen ist. Es wird durch öffentliche Auftraggeber bei der Beschreibung des Auftragsgegenstandes verwendet. Der CPV-Katalog hat zum Ziel, die zu vergebenden Leistungen in allen EU-Staaten gleichermaßen zu beschreiben. Erreicht wird dies durch eine einheitliche Nomenklatur. Dabei ordnet das CPV jeder Beschreibung eines Auftragsgegenstandes einen bestimmten numerischen Code mit bis zu 9 Ziffern zu. So wird Unternehmen die Suche nach passenden Ausschreibungen erleichtert.
Weitere Informationen sowie eine Suchmaschine für CPV-Codes finden Sie hier: https://www.cpvcode.de/
Di e Registrierung – Branche mit „Weiter“ bestätigen.
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Registrierung – Eigene Daten
Bitte die Kontaktdaten ausfüllen. Die Informationen werden für die Kommunikation innerhalb der Vergabeplattform (zwischen Bieter und Vergabestelle) verwendet.
Die Registrierung – Eigene Daten mit „Weiter“ abschließen.
Danach erscheint eine Zusammenfassung der Daten.
Die AGBs sind zu bestätigen und zur Kenntnis zu nehmen. Das Anmeldeverfahren wird mit „Registrierung abschließen“ beendet.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie eine E-Mail mit Zugangsdaten und Passwort.
Alle Ausschreibungen der Stadt Georgsmarienhütte finden Sie auf www.vergabe.niedersachsen.de
oder direkt auf dem Deutschen Vergabeportal unter https://www.dtvp.de
Bitte geben Sie als Suchbegriff „Georgsmarienhütte“ ein.
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Zugriff auf Vergabeunterlagen über
www.vergabe.niedersachsen.de /
www.dtvp.de
Bitte öffnen Sie folgenden Link:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do
oder
Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort beim Vergabeportal an.
Bei der erstmaligen Anmeldung verwenden Sie das Passwort aus Ihrer Bestätigungsmail, welches automatisch durch die Cosinex GmbH bei Anmeldung vergeben wird. Dieses kann über den Menüpunkt „Verwaltung -Eigene Daten“ geändert werden.
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Der Startbildschirm nach der Anmeldung ist wie folgt aufgebaut:
Verwaltung der eigenen und der Unternehmensdaten
Menü mit allen Funktionen
Anzeige der neuesten 20 Bekanntmachungen
Über den Menüpunkt „Erweiterte Suche“ gelangen Sie zur Suchmaske. Hier können Sie mithilfe verschiedener Filtermöglichkeiten die für Sie interessanten Ausschreibungen suchen
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Sie haben die Möglichkeit die Suche allgemein zu gestalten oder mithilfe folgender Attribute die Ergebnisse der Suche zu verfeinern:
Suchbegriff Umkreissuche in einem angegebenen Umkreis zu einer Postleitzahl Veröffentlichungstyp o Alle o Beabsichtige Ausschreibung o Ausschreibung o Vergebener Auftrag Vergabeordnung o Alle o VgV / UVgO o VOB/A o VSVgV o SektVO o Sonstige Auftragsgegenstand o Hier können Sie anhand der CPV-Codes bestimmte Gewerke aussuchen, zu denen sie Ergebnisse angezeigt bekommen möchten
So stellen Sie sicher, dass Ihnen nur die für Sie relevanten Ausschreibungen angezeigt werden und Sie nicht durch irrelevante Ausschreibungen Wichtiges übersehen.
Bitte beachten Sie, dass in der „Basic Version“ Ihre Sucheinstellungen nicht gespeichert werden und diese bei jeder neuen Suche erneut vorgenommen werden müssen.
Eine konkrete Ausschreibung, die für Sie von Interesse ist, rufen Sie wie folgt auf:
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Nach dem Öffnen der Ausschreibung werden die Informationen zu diesem Projekt angezeigt. Dort können Sie alle wichtigen Einzelheiten der Ausschreibung einsehen und die Bekanntmachung als pdf-Datei herunterladen. Im Menü links werden Ihnen die Verfahrensangaben, die Vergabeunterlagen sowie der Kommunikationsbereich angezeigt. Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, so gelangen Sie über die Schaltfläche „Jetzt teilnehmen“ zur Freischaltung, welche Sie anschließend bestätigen müssen. Damit haben Sie folgende Vorteile:
- Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert.
- Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
- Sie können elektronische Angebote / Teilnahmeanträge abgeben, wenn diese Möglichkeit zugelassen wurde.
Nach der automatischen Freischaltung kommen Sie zum Projektraum der jeweiligen Ausschreibung.
Verfahrensangaben
Hier sind für Sie die wichtigsten Informationen der Ausschreibung noch einmal zusammengestellt. Ebenfalls ist hier die Bekanntmachung hinterlegt, auf die Sie jederzeit zurückgreifen können und die ebenfalls als pdf-Datei zum Download bereitsteht.
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Vergabeunterlagen Auf der Seite „Vergabeunterlagen“ stehen alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Download bereit. Die Unterlagen sind dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt:
Anschreiben Leistungsbeschreibung Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente Vertragsbedingungen Sonstiges
Sie können sich jede Datei einzeln herunterladen, so dass Sie die Unterlagen „Stück für Stück“ bearbeiten können. Zudem bietet das Vergabeportal die Möglichkeit, alle Dokumente als komprimierte ZIP-Datei herunterzuladen, was sich vor allem bei einer großen Anzahl von Vergabeunterlagen anbietet.
Die im VOB-Bereich genutzten GAEB-Dateien können mit einem im Vergabeportal integrierten GAEB-Viewer betrachtet und ggf. ausgedruckt werden.
Ferner besteht die Möglichkeit über das Cosinex Bietertool auf alle Vergabeunterlagen zuzugreifen. Diese werden über das Tool automatisch heruntergeladen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Kapitel Angebotsabgabe.
Kommunikation
Unter dem Bereich Kommunikation sind alle versandten und empfangenen Nachrichten einsehbar.
Über diese Funktion erhalten Sie Nachrichten der Vergabestelle zu eventuellen Bieterinformationen, Fristverlängerungen o.ä. Zusätzlich zur Nachricht im Vergabeportal erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse. Hier können Sie Nachrichten an die Vergabestelle verfassen, um auf diesem Weg Fragen zu klären. Außerdem können Sie Dateien hochladen, um diese als Dateianhang mit Ihrer Nachricht zu verschicken.
Beachten Sie bitte, dass bei allen Ausschreibungen über das Vergabeportal für alle freigeschalteten Unternehmen die Kommunikation über das Portal abgewickelt wird. Nutzen Sie daher bitte unbedingt eine aktuelle E-Mail-Adresse, um über eingehende Nachrichten umgehend informiert zu werden.
Der weitere Punkt „Angebote“ ist im nachfolgenden Abschnitt auf Seite 14 erläutert.
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Zugriff auf beschränkte Ausschreibungen
Bei beschränkten Ausschreibungen werden Vergabeunterlagen ebenfalls über www.vergabe.niedersachsen.de bzw. das Deutsche Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten nach wie vor im Vorfeld eine Anfrage, ob Sie sich an einer beschränkten Ausschreibung beteiligen möchten. Sollten Sie Interesse an einer Beteiligung haben und dies gegenüber der Ausschreibenden Stelle bekannt gegeben haben, so erhalten Sie die Unterlagen über das Vergabeportal.
Sofern Sie bisher nicht auf dem Deutschen Vergabeportal registriert sind, ist dies zwingende Voraussetzung, um die Unterlagen zu erhalten. Hierzu hilft Ihnen das erste Kapitel in diesem Leitfaden weiter. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass die für eine beschränkte Ausschreibung vorgesehenen Unternehmen bereits registriert sind.
Grundsätzlich gilt bei beschränkten Ausschreibungen, dass diese nur für die teilnehmenden Unternehmen sichtbar sind. Auch wenn sich der Projektraum der Ausschreibung auf dem Deutschen Vergabeportal befindet, und für teilnehmende Unternehmen wie jeder andere Projektraum aussieht, ist dieser nicht öffentlich. Eine Suche nach der Bekanntmachung führt in dem Fall zu keinen Ergebnissen. Aus diesem Grund ist eine persönliche Einladung erforderlich, damit nur das entsprechende Unternehmen Zugriff erhält.
Einladung zum Projektraum
Sie erhalten die Einladung zur beschränkten Ausschreibung auf zwei Wegen. Zum einen wird Ihnen an die im Portal hinterlegte E-Mailadresse eine Information über die Einladung geschickt. Diese enthält als Absender keine städtische E-Mailadresse sondern „no- replay@dtvp.de“ , da die E-Mail automatisiert vom System erstellt wird. Achten Sie daher bitte darauf, dass E-Mails mit o.g. Absender nicht als Spam o.ä. behandelt werden. In dieser E-Mail ist neben der Information über die Einladung außerdem ein Link hinterlegt, der Sie direkt zum Projektraum führt.
Zugriff auf den Projektraum können Sie auch direkt über das Vergabeportal erhalten. In Ihrem Navigationsbaum auf der linken Seite ist u.a. der Punkt „Einladungen“ hinterlegt. Hier sind alle laufenden Einladungen für Sie gesammelt. Über den Punkt „Aktionen“ können Sie die Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung bestätigen. Im Anschluss können Sie mit der Ausschreibung wie mit jeder anderen weiterarbeiten.
Beachten Sie bitte, dass bei beschränkten Ausschreibungen häufig eine verkürzte Frist vorliegt. Aus diesem Grund sollten Sie regelmäßig den Punkt Einladungen und die E- Mails von o.g. Absender überprüfen, um keine Einladungen versehentlich zu übersehen.
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Die elektronische Angebotsabgabe über
www.vergabe.niedersachen.de bzw. das
Deutsche Vergabeportal
Der Bereich Angebote ermöglicht Ihnen die Abgabe eines Angebotes in digitaler Form. Die Ansicht auf dieser Seite ist in drei relevante Bereiche unterteilt. Zunächst wird Ihnen angezeigt, welche Möglichkeiten der Angebotsabgabe von der Vergabestelle zugelassen wurden. Dabei gibt es fünf verschiedene Varianten:
Postalischer Versand Elektronisch in Textform (einfache Signatur) Elektronisch per Mantelbogen Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Die Stadt Georgsmarienhütte akzeptiert die elektronische Abgabe in Textform.
Mit der Schaltfläche „Installationsdatei herunterladen“ bzw. „Projektdatei herunterladen“, wenn das Bietertool bereits auf Ihrem PC installiert ist, gelangen Sie zum „Cosinex Bietertool“ und können mit der elektronischen Angebotsabgabe starten. Die letzte Ansicht auf dieser Seite zeigt Ihnen welche Angebote Sie zu diesem Projekt bereits abgegeben haben.
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Angebotsabgabe mithilfe des Cosinex Bietertools
Das „Cosinex Bietertool“ ist eine Anwendung über die Ihre Angebote erarbeitet und anschließend verschlüsselt auf einem sicheren Server gespeichert werden. Die Vergabestelle kann auf diese Angebote erst zum Zeitpunkt der Submission zugreifen.
Das Bietertool basiert auf einer Java-Anwendung. Beachten Sie daher bitte, dass es an einigen Computern, auf denen JAVA-Anwendungen gesperrt sind, zu Problemen kommen kann. Wenden Sie sich dazu bitte an den Support der Cosinex GmbH.
Cosinex Bietertool
Zunächst müssen Sie das aktuelle Projekt in das Bietertool herunterladen. Danach stehen sämtliche Informationen zur Verfügung.
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Im Bietertool sehen Sie alle heruntergeladenen Ausschreibungen. In der unteren Ansicht werden Ihnen nähere Informationen, wie z.B. der Bearbeitungsstatus, angezeigt. Nach einer Auftragsvergabe können Sie die Projekte aus dieser Übersicht löschen. Dabei behalten Sie weiterhin Zugriff auf den Projektraum der jeweiligen Ausschreibung.
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Startseite des Cosinex Bietertools zu einer Vergabe
Das Bietertool führt Sie „Schritt für Schritt“ durch den Abgabeprozess für elektronische Angebote. Dabei ist es lediglich notwendig sich anhand der linksseitig platzierten Menüleiste von oben nach unten vorzuarbeiten.
Allgemeine Informationen
Unter diesem Menüpunkt werden Ihnen die wichtigsten Informationen zur Ausschreibung angezeigt. Hier können Sie die Vergabeart, die Kurzbezeichnung, sowie die Abgabefrist sehen. Zur weiteren Angebotsbearbeitung ist dieser Menüpunkt jedoch nicht relevant.
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Dokumente aus Vergabeunterlagen
Wie zuvor beschrieben bietet das Bietertool die Möglichkeit auf die Vergabeunterlagen zuzugreifen. Diese werden beim Öffnen der Ausschreibung automatisch heruntergeladen und sind direkt über das System zu öffnen.
Hier sind für Sie alle Dokumente, die auf das Vergabeportal eingestellt wurden, einzusehen. Die Unterlagen können aus dem System geöffnet, bearbeitet und ebenfalls lokal gespeichert werden. Hinter den Dokumenten ist der Status angezeigt, der es Ihnen ermöglicht mit einem Blick festzustellen, ob das entsprechende Dokument bereits bearbeitet wurde oder noch nicht.
Lediglich die von der Zentralen Vergabestelle als auszufüllend gekennzeichneten Unterlagen befinden sich in der Kategorie „Dokumente zum Angebot“. Beachten Sie bitte, dass das Leistungsverzeichnis auch in der angezeigten Kategorie „Dokumente aus den Vergabeunterlagen“ hinterlegt sein kann, jedoch gemeinsam mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen ist.
Falls Unklarheiten darüber bestehen sollten, welche Unterlagen letztendlich ausgefüllt an die Vergabestelle zurückzusenden sind, hilft Ihnen das Formblatt “Aufforderung zur Angebotsabgabe“ weiter. Dort sind alle einzureichenden Dokumente entsprechend gekennzeichnet.
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Basisdaten zum Angebot
Die Basisdaten zum Angebot sind in zwei Bereiche aufgeteilt. So ist zunächst vorgesehen, dass Sie „Allgemeine Angaben“ zu Ihrer Person und Ihrem Unternehmen eintragen. Dies dient lediglich der späteren Auswertung der elektronisch eingegangenen Angebote.
Der zweite Bereich umfasst, wie untenstehend abgebildet, die Preisangaben.
Hier sind die aus den Vergabeunterlagen bekannten Eintragungen zu Netto- und Bruttoendsumme und eventuellen Nachlässen vorzunehmen.
Dokumente zum Angebot
Die Dokumente zum Angebot sind ebenfalls in zwei Bereiche aufgeteilt. Zunächst werden Ihnen die von der Zentralen Vergabestelle als „Vom Unternehmen auszufüllen“ gekennzeichneten Unterlagen angezeigt. Diese sind in jedem Fall zu bearbeiten und im System wieder zu speichern, damit diese Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden.
Dazu zählen unabhängig von der Vergabeart das Angebotsschreiben, das Leistungsverzeichnis und die Eigenerklärung. Je nach Vergabeart können noch weitere Dokumente in diese Kategorie fallen.
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Beachten Sie bitte: Das Leistungsverzeichnis kann auch in der Kategorie „Dokumente aus Vergabeunterlagen“ angezeigt werden und ist ebenfalls zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Des Weiteren wird Ihnen in dieser Kategorie die Möglichkeit gegeben eigene Dokumente hochzuladen, um diese mit dem Angebot einzureichen. Hier können jegliche Dateien von Ihrem eigenen Computer ausgewählt und hochgeladen werden. So ist hier beispielsweise das bearbeitete Leistungsverzeichnis, etwaige Nachweise o.ä. hochzuladen.
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Abgabe
Nachdem von Ihnen alle notwendigen Eingaben und alle relevanten Dokumente hochgeladen worden sind, können Sie das elektronische Angebot abgeben. Diese Abgabe ist gleichzusetzen mit dem postalischen Versand, nur dass Wegzeiten, Portokosten und eventuelle Verspätungen auf dem Postweg ausbleiben.
Unter dem Menüpunkt Abgabe werden Ihnen, je nach Vorgabe der Vergabestelle, bis zu vier Möglichkeiten der Angebotseinreichung angeboten.
Unter dem Reiter „Postalisch“ ist lediglich die Postadresse angegeben, bei der die Angebote einzureichen sind. Für diese Abgabeform ist das Cosinex Bietertool nicht notwendig. Über das Bietertool werden die elektronischen Angebotsabgaben abgewickelt. Über den Button „Abgabe-Assistent starten“ werden Sie automatisch durch den Prozess geführt:
Einfach Signatur (elektronisch in Textform) Dies stellt die einfachste Möglichkeit dar, Ihr Angebot elektronisch einzureichen und zu signieren (vergleichbar mit der E-Mail Signatur). Hierfür ist keinerlei Soft- oder Hardware erforderlich. Ihr Computer samt Internetzugang ist dafür vollkommend ausreichend. Die einfache Signatur entspricht der Signatur in elektronischer Textform gem. § 126a BGB. Somit ist es ausreichend, wenn Sie Ihre Unternehmensdaten angeben.
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Fortgeschrittene Signatur und Qualifizierte Signatur Wird eine dieser Abgabemöglichkeit ausgewählt, so führt Sie das Bietertool durch alle Prozessschritte, die notwendig sind. Im Anschluss wird die Signatur auf Ihr gesamtes Angebot gelegt und verschlüsselt auf einen Sicherheitsserver geladen. Auf diesen kann die Vergabestelle erst mit Submissionstermin zugreifen. Ihre fortgeschrittene Signatur gilt automatisch für alle im Angebot befindlichen Dokumente und Angaben. Damit ist Ihr elektronisches Angebot bei der Vergabestelle eingegangen und die Angebotsabgabe für Sie beendet. Sie haben nun die Möglichkeit, ihr Angebot bis zum Submissionstermin zurückzuziehen oder zu bearbeiten. Dies ist ein weiterer Vorteil gegenüber der klassischen Variante in Papierform. Einzelheiten zu den jeweiligen Signaturniveaus sind dem Kapitel Signatur zu entnehmen.
Mit der Angebotsabgabe ist der letzte Schritt im Bietertool abgeschlossen. Ihr Angebot liegt bis zur Angebotsöffnung auf einem verschlüsselten Sicherheitsserver. Mit Angebotsöffnung werden alle elektronisch eingereichten Angebote von der Vergabestelle heruntergeladen.
Die elektronisch eingereichten Angebote werden von der Vergabestelle genau wie postalisch eingegangene Angebote behandelt.
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Allgemeine Informationen zu
elektronischen Signaturen
Nachfolgend werden die zuvor bereits thematisierten Signaturarten näher erläutert:
Einfach Signatur (elektronisch in Textform) Hierzu ist keinerlei Hard- oder Software notwendig. An eine einfache (d. h. nicht fortgeschrittene) elektronische Signatur werden keine besonderen Anforderungen gestellt. So gilt z. B. auch die Angabe des Urhebers oder Absenders ohne digitale Signatur als „einfache“ Signatur.
Beispiel: Unternehmen Mustermann + Rechtsform Anschrift Musterstraße 1 PLZ Musterort Name des/ der Angebot abgebenden Mitarbeiter/-in
Fortgeschrittene Signatur Die fortgeschrittene Signatur ist ein reines Software-Zertifikat. Dieses speichern Sie an einer beliebigen Stelle ab. Innerhalb der Angebotsabgabe im Bieterassistent rufen Sie dieses Zertifikat auf. Nach Eingabe der PIN-Nummer über die Tastatur wird Ihr digitales Angebot an einen sicheren Angebotsserver übertragen. Bei der Submission ruft die Vergabestelle von dort Ihr Angebot ab. Neben dem Software-Zertifikat ist keine weitere Soft- oder Hardware nötig um rechtssicher digital Angebote einzureichen.
Qualifizierte Signatur Die qualifizierte Signatur mit PIN-sicherem Kartenlesegerät und Signaturkarte kann ebenfalls bei der digitalen Angebotsabgabe eingesetzt werden. Die qualifizierte Signatur befindet sich auf Ihrer Signaturkarte. Bei der Angebotsabgabe im Bieterassistent stecken Sie die Signaturkarte in ein Kartenlesegerät und geben über dessen Tastatur Ihre PIN-Nummer ein. Nach der Eingabe wird Ihr Angebot an einen zugriffssicheren Server übertragen und von hier zur Submission von der Vergabestelle abgerufen. Hierbei ist neben der Signaturkarte ein Kartenlesegerät erforderlich. Für die Angebotsabgabe im Bieterassistenten ist keine weitere Software notwendig. Bei anderen Anwendungen wie der elektronischen Rechnung u.ä. kann dies abweichen. Mit der qualifizierten Signatur haben Sie neben der eVergabe zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten: ELSTER, rechtsgültiges Signieren von elektronischen Rechnungen, elektronischer Rechtsverkehr mit Ämtern und Behörden, Online-Banking, uvm.
Informationen zu Zertifikaten und deren Bestellung erhalten Sie auf1
https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/5%20Service/Unterst%C3%BCtzte%20Zertifikate/node_zertifikate.html
1 Angaben zu Preisen sind ohne Gewähr. Die Nennung von konkreten Produkten und Unternehmen dient ausschließlich der vereinfachten Darstellung. Damit ist keinerlei Wertung und/oder Empfehlung verbunden.
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